Kommentare zu: Ist der Beschluss des EU-Parlaments zum Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn rechtens? http://www.mister-ede.de/politik/artikel-7-verfahren-ungarn/8727 Information, Diskussion, Meinung Fri, 23 Oct 2020 07:26:31 +0000 hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Von: mq86mq http://www.mister-ede.de/politik/artikel-7-verfahren-ungarn/8727#comment-1511 mq86mq Thu, 13 Sep 2018 16:22:53 +0000 http://www.mister-ede.de/?p=8727#comment-1511 Ob eine Enthaltung eine abgegebene Stimme ist, ist durchaus nicht klar. Eigentlich drückt die ja gerade die Absicht aus, keine Stimme abgeben zu wollen. Man müsste da auch andere Sprachfassungen und Rechtstraditionen untersuchen (auch für die "spezifische Mehrheit"). In Berlin werden bei der Berechnung der Sperrklausel, die sich da auf die "abgegebenen Stimmen" bezieht, ungültige Stimmen (also auch Enthaltungen) mitgezählt. Hamburg hat früher einen fast identischen Wortlaut gehabt, und der dortige Landeswahlleiter hat mal gesagt, dass er ungültige Stimmen nicht als abgegeben betrachtet hätte (war da nie praktisch relevant). Umgekehrt bestimmt das Bundeswahlgesetz wörtlich, dass eine "nicht abgegebene Stimme ungültig" ist (bei abgegebenem Stimmzettel; bei leerem Stimmzettelumschlag gilt sie nur als ungültig). Allgemein gibts die Formalisierung von Enthaltungen und ungültigen Stimmen noch nicht ewig. Aber jedenfalls könnte man das in der Geschäftsordnung klarer ausdrücken (wobei so oder so noch das Risiko bleibt, dass es wer für mit den Verträgen unvereinbar hält). Ob eine Enthaltung eine abgegebene Stimme ist, ist durchaus nicht klar. Eigentlich drückt die ja gerade die Absicht aus, keine Stimme abgeben zu wollen. Man müsste da auch andere Sprachfassungen und Rechtstraditionen untersuchen (auch für die “spezifische Mehrheit”).

In Berlin werden bei der Berechnung der Sperrklausel, die sich da auf die “abgegebenen Stimmen” bezieht, ungültige Stimmen (also auch Enthaltungen) mitgezählt. Hamburg hat früher einen fast identischen Wortlaut gehabt, und der dortige Landeswahlleiter hat mal gesagt, dass er ungültige Stimmen nicht als abgegeben betrachtet hätte (war da nie praktisch relevant). Umgekehrt bestimmt das Bundeswahlgesetz wörtlich, dass eine “nicht abgegebene Stimme ungültig” ist (bei abgegebenem Stimmzettel; bei leerem Stimmzettelumschlag gilt sie nur als ungültig). Allgemein gibts die Formalisierung von Enthaltungen und ungültigen Stimmen noch nicht ewig.

Aber jedenfalls könnte man das in der Geschäftsordnung klarer ausdrücken (wobei so oder so noch das Risiko bleibt, dass es wer für mit den Verträgen unvereinbar hält).

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