mister-ede.de » gesetzgebende Gewalt http://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Glossar: Gewaltenteilung http://www.mister-ede.de/politik/gewaltenteilung/4078 http://www.mister-ede.de/politik/gewaltenteilung/4078#comments Sat, 01 Aug 2015 08:00:24 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4078 Weiterlesen ]]> Die Gewaltenteilung ist ein Konzept der Staatsgestaltung, nach welchem die Staatsgewalt auf unterschiedliche Staatsorgane verteilt wird, um einen Machtmissbrauch zu verhindern. Durch die Aufteilung wird einer Machtkonzentration bei einzelnen Personen oder Gremien vorgebeugt und ein System gegenseitiger Kontrolle ermöglicht. Die heute übliche Aufteilung der Staatsgewalt in Exekutive (ausführende Gewalt / Regierung), Legislative (gesetzgebende Gewalt / Parlament) und Judikative (Recht sprechende Gewalt / Gerichte) geht dabei auf Werke von Locke und Montesquieu im 17. und 18. Jahrhundert zurück.

Die Ausgestaltung der Gewaltenteilung in den demokratischen Staaten ist allerdings höchst unterschiedlich. So können Richter von der Bevölkerung gewählt oder von Regierungen ernannt sein, die Regierungen selbst können direkt oder indirekt gewählt werden und Staatsoberhäupter können Königinnen und Könige oder gewählte Repräsentanten sein.
Dazu kommen auch noch unterschiedliche Varianten der Machtteilung innerhalb der einzelnen Gewalten, z.B. durch eine Aufteilung der Staatsgewalt in Bund und Bundesländer mit jeweils eigenen Zuständigkeiten.


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Glossar: Legislative (gesetzgebende Gewalt / Parlament) http://www.mister-ede.de/politik/legislative/4083 http://www.mister-ede.de/politik/legislative/4083#comments Sat, 01 Aug 2015 08:00:18 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4083 Weiterlesen ]]> Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt eines Staates. Das Staatsorgan, welches in einer repräsentativen Demokratie für diese Gewalt zuständig ist, wird als Parlament bezeichnet.

Im Rahmen des Konzepts der Gewaltenteilung wird die Legislative getrennt von der ausführenden Gewalt (Exekutive) und der Recht sprechenden Gewalt (Judikative) wahrgenommen. Sie ist für die Gesetzgebung zuständig, die später von der Exekutive in staatliches Handeln umgesetzt wird. Hierzu kann die Legislative auch in unterschiedliche Ebenen, z.B. Bundes- und Landtage, untergliedert oder auf mehrere Kammern, z.B. Bundestag und Bundesrat aufgeteilt werden. In Deutschland sind also Bundestag und Bundesrat als Legislative des Bundes für die Gesetzgebung des Bundes zuständig. Genauso sind die Landtage als Legislativen der Länder für die jeweiligen Landesgesetzgebungen zuständig.

Für die Ausgestaltung der Exekutive gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Neben einer unterschiedlichen Kompetenzverteilung auf verschiedene Ebenen oder Kammern können auch Wahl- oder Gesetzgebungsverfahren variieren. Während z.B. in Großbritannien das Mehrheitswahlrecht angewendet wird, ist in Deutschland ein striktes Verhältniswahlrecht umgesetzt.
Daneben kann sich aber auch das Zusammenspiel mit anderen Staatsorganen von Staat zu Staat unterscheiden. Ein Beispiel hierfür ist die Möglichkeit des Bundestages den Bundeskanzler abzuwählen, während in Frankreich genau umgekehrt der französische Präsident das Recht hat, das Parlament aufzulösen.

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