mister-ede.de » Arbeitsmarktpolitik http://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Das Verfassungsgerichtsurteil zu Hartz-IV-Sanktionen ist ein Sieg des Sozialstaats http://www.mister-ede.de/politik/urteil-hartz-iv-sanktionen/8920 http://www.mister-ede.de/politik/urteil-hartz-iv-sanktionen/8920#comments Sat, 09 Nov 2019 17:52:26 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=8920 Weiterlesen ]]> Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein regelrechter Befreiungsschlag für einen Sozialstaat, der seit zig Jahren von einer laissez-faire-neoliberalen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik konsequent ausgehöhlt wurde und zwar bis weit über die Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen hinaus. Das wissen wir heute.

Und alle wussten es eigentlich auch schon immer. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren immer wieder klargestellt, dass unser Staat als demokratischer und sozialer Bundesstaat grundsätzlich verpflichtet ist, Menschen in einer existenziellen Notlage zu helfen. Lediglich die Beantwortung der Frage, wie und in welchem Maße Hilfe gewährt werden muss, haben die Verfassungsrichter entsprechend der Gewaltenteilung stets so weit wie möglich der Politik in Form des Gesetzgebers überlassen.
Insofern muss man aber kein promovierter Sozial- oder Staatsrechtler sein, um zu der Erkenntnis zu gelangen, dass eine vollständige Kürzung aller Hilfen bei Personen, die sich nicht selbst aus ihrer Existenznot befreien können, niemals und nimmer nicht diesen Anforderung genügen kann. Und so hat man zwischen den Zeilen bei diversen Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts und seiner Vertreter in der Vergangenheit einen gewissen Hilfeschrei an die Politik vernehmen können, man solle doch bitte in Berlin endlich handeln, damit Karlsruhe sich in dieser Frage nicht zum Ersatzgesetzgeber machen muss.
Diesen Ruf haben aber insbesondere CDU und CSU ganz bewusst überhört, denn für die langjährige Regierungspartei und ihre Kanzlerin bietet die jetzige Situation nur Vorteile. Zum einen wird ein innerparteilicher Streit über die Lockerung der Sanktionen vermieden und man kann nun ganz bequem sagen, das Verfassungsgericht hat uns halt zum Handeln gezwungen. Zum anderen dürfte die Kritik an dem bisherigen, in weiten Teilen massiv verfassungswidrigen Hartz-IV-Sanktionsregime insbesondere die SPD treffen. Sie hatte Hartz-IV und die Sanktionen eingeführt und das Urteil verdeutlicht nun einmal wieder, wie sehr bei der Sozialpolitik der SPD Anspruch und Wirklichkeit auseinanderfallen.

Nun aber hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil gesprochen und damit erstmals ein Grenze festgelegt, die als absolutes Existenzminimum angesehen werden kann. 10 Euro am Tag, ein Dach über dem Kopf, Heizung und Krankenversicherung – darunter kommt der Staat nie mehr, bei niemandem der hierzulande in Existenznot ist. Und auch an diese absolut unterste Grenze kommt der Staat künftig nur noch in jenen Ausnahmefällen, in denen es absolut triftige Gründe für die Unterschreitung des vom Gesetzgeber festgelegten Existenzminimums gibt. Wenn aber eine 30% Sanktion das Maximum dessen ist, was im verfassungsrechtlichen Rahmen noch ausnahmsweise zulässig bleibt, wird man künftig bei einem ersten abgelehnten Jobangebot nicht gleich 30% sanktionieren. Das Urteil wird deshalb erhebliche Auswirkungen auf das bisherige Sanktionsregime insgesamt haben und auch die Debatte über eine Umstellung von Sanktionen auf Anreize dürfte wieder deutlich an Fahrt aufnehmen. Statt 10% Sanktionen für diejenigen, die Termine verpassen, sind ja auch 10% Bonus für all jene denkbar, die ihre Sachen mit dem Amt ordentlich regeln.

Möglich bleibt aber natürlich weiterhin, die Leistungen in den Fällen komplett zu streichen, in denen überhaupt keine Existenznot vorliegt, welche die Menschenwürde bedroht. Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn und solange direkt verwertbare Rücklagen vorhanden sind, gegebenenfalls auch im Bereich des eigentlichen Schonvermögens, oder wenn und solange es zumutbare Arbeit gibt, z.B. durch ein staatliches Arbeitsprogramm, das eine jederzeitige Arbeitsaufnahme erlaubt. Gibt es solche Möglichkeiten, um direkt und unmittelbar für seine Existenzsicherung zu sorgen, so hat man durch das Nachrangprinzip auch weiterhin keinen Anspruch auf eine Hilfsleistung der Solidargemeinschaft. Zwar wird dies in einigen Veröffentlichungen zum Urteil als Hintertür bezeichnet, aber rechtsdogmatisch wie auch inhaltlich-logisch ist das konsistent und aus meiner Sicht war jetzt auch nicht zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht den lange entwickelten Nachranggrundsatz kippt.
Sobald in der nächsten Zeit die tatsächlichen Auswirkungen des Urteils sichtbar werden, z.B. durch die Aussetzung der Sanktionen auch für unter 25-Jährige, dürfte sich aber auch diese mancherorts noch vorhandene Skepsis gegenüber dem Urteil legen und noch viel deutlich werden, welchen Fortschritt der Richterspruch aus Karlsruhe für den Sozialstaat bedeutet.

Link zur Pressemeldung des BVerfG mit dem Urteil (www.bundeverfassungsgericht.de)


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Sieben Verbesserungen auf einen Streich: Vorschlag für höhere Löhne und Renten http://www.mister-ede.de/politik/fuer-hoehere-loehne-und-renten/8682 http://www.mister-ede.de/politik/fuer-hoehere-loehne-und-renten/8682#comments Tue, 06 Mar 2018 18:29:25 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=8682 Weiterlesen ]]> Die Ausgangslage für den nachfolgenden Vorschlag ist klar. Durch die massive Lohnzurückhaltung in Deutschland in den letzten 20 bis 25 Jahren gehen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hierzulande jedes Jahr Milliarden Euro an Löhnen verloren. Niedrigere Bruttolöhne bedeuten allerdings auch geringere Beiträge zur Rentenversicherung und, weil die Renten an die Lohnentwicklung gekoppelt sind, auch niedrigere Renten.
Während die schlechteren Löhne und Renten auf der einen Seite zu einer Schwächung der Binnennachfrage in Deutschland führen, können auf der anderen Seite die hierzulande produzierenden Unternehmen durch die gesunkenen Lohnstückkosten die Weltmärkte mit billigen Waren überfluten. Das Ergebnis dieser Entwicklung ist daher ein Außenhandelsungleichgewicht, das mit einem Exportüberschuss bzw. Importdefizit Deutschlands von rund 8% des BIP seinesgleichen sucht.

Vorschlag:

Als Gegenmaßnahme zu dieser Entwicklung schlage ich daher die Anhebung der Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung von aktuell 9,3% auf 11% und die Absenkung des Arbeitnehmeranteils zur Rentenversicherung von aktuell 9,3% auf 8,5% vor.

Sieben Verbesserungen:

1. Mehr Netto vom Brutto:
Durch die Absenkung des Arbeitnehmeranteils an der Rentenversicherung hätten die Arbeitnehmer künftig mehr Netto vom Brutto. Zusätzlich zu den Lohnerhöhungen, die durch die Tarifpartner vereinbart werden, würden die Nettolöhne um knapp 1% steigen.

2. Bessere Renten:
Durch die insgesamt um 0,9% der Bruttolöhne wachsenden Rentenbeiträge würde die Summe der abgeführten Rentenbeiträge um rund 4,8% ansteigen. Das Bruttorentenniveau könnte damit von aktuell 44,7% auf ca. 46,6% gesteigert werden. Für den sogenannten Eckrentner würde dies ein monatliches Plus bei der Rente von knapp 50 Euro monatlich bedeuten.

3. Stärkung der Binnennachfrage:
Die höheren Nettolöhne und die höheren Renten würden zu einem spürbaren Anstieg der Binnennachfrage führen.

4. Wirtschaftswachstum im Ausland:
Durch die leicht steigenden Lohnstückkosten, wären im Ausland produzierende Unternehmen, insbesondere aus dem Euro-Raum, im Vergleich wieder etwas wettbewerbsfähiger. In Verbindung mit der wachsenden Binnennachfrage in Deutschland würde dies im Ausland zu einer Stärkung des Wirtschaftswachstums führen.

5. Wirtschaftswachstum in Deutschland:
Sofern das Wachstum im Ausland zu einem Mehrexport führt, der den Minderexport durch die etwas niedrigere Wettbewerbsfähigkeit der in Deutschland produzierenden Unternehmen ausgleicht, bliebe das deutsche Exportvolumen unverändert. Gleichzeitig würde die wachsende Binnennachfrage den heimischen Absatz stärken, sodass sich ein zusätzliches BIP-Wachstum und damit ein Konjunkturschub für Deutschland ergeben würden.

6. Zusätzliche Jobs und Steuermehreinnahmen:
Ein zusätzliches Wirtschaftswachstum in Deutschland hätte positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Außerdem würden auch die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen steigen.

7. Abbau des Importdefizits bzw. des Exportüberschusses:
Überdies würde die wachsende Binnennachfrage den Güterimport nach Deutschland steigen lassen, sodass auch bei einem gleichbleibenden Exportvolumen der deutsche Exportüberschuss bzw. das deutsche Importdefizit reduziert würden.


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Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des deutschen Lohndumpings http://www.mister-ede.de/wirtschaft/auswirkungen-lohndumping/8660 http://www.mister-ede.de/wirtschaft/auswirkungen-lohndumping/8660#comments Thu, 11 Jan 2018 14:44:20 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=8660 Weiterlesen ]]> In den vergangenen beiden Jahrzehnten wurden die Löhne in Deutschland massiv gedrückt. Das Ergebnis sind heute preisbereinigte Arbeitsentgelte (Bruttolohn + Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung), die im Durchschnitt grob 15% niedriger liegen als bei einer Lohnentwicklung, die der Produktivitätssteigerung in diesem Zeitraum angemessen gewesen wäre (siehe Grafik). Volkswirtschaftlich hat dieses Lohndumping mehrere direkte Auswirkungen, die nachfolgend dargestellt werden:


Sinkende Lohnstückkosten:

Die Entwicklung der Lohnstückkosten wird alleine durch die Entwicklung der Arbeitsentgelte im Verhältnis zur Produktivitätssteigerung bestimmt. Kann ein Arbeitnehmer je Stunde 25% mehr Güter herstellen, während der Arbeitgeber je Stunde nur 10% höhere Arbeitsentgelte zu zahlen hat, so sinken die Lohnstückkosten um 12%.

Tendenziell angebotsseitig sinkende Preise:

Über die gesamte Wertschöpfungskette beinhalten die Herstellungskosten eines Produktes einen sehr hohen Arbeitskostenanteil.
Ein Beispiel hilft, dies zu veranschaulichen: Mit Hilfe von Maschinen bauen Arbeitskräfte Kohle ab. Diese wird in einem von Arbeitskräften betriebenen Kohlekraftwerk, das von Arbeitskräften mit Hilfe von Maschinen konstruiert wurde, in Strom umgewandelt. Dieser Strom fließt beispielsweise in eine von Arbeitskräften gesteuerte Maschine und zusammen mit Rohstoffen, die von Arbeitskräften mit Hilfe von Maschinen gewonnenen und verarbeitetet wurden, wird dann irgendetwas produziert, z.B. wieder eine Maschine. Da aber alle Maschinen, die innerhalb dieser Wertschöpfungskette eingesetzt werden, ebenfalls das Produkt einer solchen Wertschöpfungskette sind, liegt der Arbeitskostenanteil an den Herstellungskosten von Endprodukten in einem mittleren bis hohen zweistelligen Prozentbereich. Hinzu kommen Forschung und Entwicklung, Transport von Vor- und Endprodukten sowie Verwaltung und Handel, deren Kosten ebenfalls maßgeblich durch Arbeitskosten bestimmt werden.

Durch diesen hohen Arbeitskostenanteil an den Herstellungskosten von Waren – und natürlich noch stärker von Dienstleistungen – sind die Produktionskosten wesentlich von der Entwicklung der Lohnstückkosten bestimmt. Sinken die Lohnstückkosten um 12%, kann ein Gut, dessen Herstellungskosten zu 50% aus Arbeitskosten bestehen, 6% billiger produziert und zum Verkauf angeboten werden.

Natürlich liegen nicht die Wertschöpfungsketten aller in Deutschland verkauften Produkte vollständig im Inland. Dennoch ist eine Folge des deutschen Lohndumpings, dass die Preise angebotsseitig tendenziell sinken.

Überangebot an Gütern:

Die Gesamtnachfrage nach Gütern innerhalb einer Volkswirtschaft (Binnennachfrage) bestimmt sich hauptsächlich durch das zur Verfügung stehende Einkommen der Bevölkerung. Nachdem die große Mehrheit der Bevölkerung ihren Lebensunterhalt aus Arbeitseinkommen oder aus Transferleistungen, die an die Lohnentwicklung gekoppelt sind (z.B. Renten), bestreitet, ist die Entwicklung des zur Verfügung stehenden Einkommens eng mit der Entwicklung der Arbeitsentgelte verbunden.

Nimmt man für die gesamte deutsche Volkswirtschaft an, dass der inländische Arbeitskostenanteil an den hier verkauften Gütern durchschnittlich bei 50% liegt und die Produktivität um 25% und die Stundenlöhne um 10% steigen, so ergibt sich automatisch ein Produktionsüberschuss.

Während die Preise lediglich um 6% zurückgehen, sinken bei gleichbleibender Produktionsmenge die gesamten Arbeitsentgelte um 12%. Die Bevölkerung kann sich insgesamt also weniger Güter leisten. Hält man hingegen die Summe der Arbeitsentgelte konstant, dann steigt die gesamte Produktionsmenge um 13,6% an, während sich die Menschen aufgrund der niedrigeren Herstellungskosten bzw. Güterpreise nur 6,4% mehr Güter leisten können.

Im ersten wie im zweiten Fall entsteht zwingend ein Überangebot an Gütern.

Tendenziell nachfrageseitig sinkende Preise:

Bei einem Überangebot an Gütern reicht ein Teil der angebotenen Güter aus, um zum Marktgleichgewichtspreis die komplette Nachfrage zu bedienen. Dies führt im marktwirtschaftlichen Wettbewerb regelmäßig zu sinkenden Preisen, weil die Nachfrager zuerst auf die teuersten Angebote verzichten.

Tendenziell schwächere Inflation:

Die Auswirkungen der Lohnzurückhaltung sind angebotsseitig tendenziell sinkende Preise und nachfrageseitig eine unzureichende Binnennachfrage, durch die ein Überangebot an Gütern entsteht.

Innerhalb einer geschlossenen Volkswirtschaft führt beides im marktwirtschaftlichen Wettbewerb zu sinkenden Marktpreisen. Verlässt man die Ebene der preisbereinigten Betrachtung, wird aufgrund sinkender realer Preise auch die Inflation tendenziell schwächer ausfallen als dies ohne Lohndumping der Fall wäre.

Tendenziell steigende Wettbewerbsfähigkeit:

Verändern sich die Wechselkurse zwischen Deutschland und anderen Volkswirtschaften nicht, führen die niedrigeren Lohnstückkosten tendenziell zu einer stärkeren Wettbewerbsposition der hierzulande produzierenden Unternehmen.

Exportüberschuss bzw. Importdefizit:

Da es innerhalb des Euro-Raums keine Wechselkursschwankungen gibt, wurde durch die Lohnzurückhaltung der vergangenen beiden Jahrzehnte die Wettbewerbsposition der in Deutschland produzierenden Unternehmen gestärkt. Sie können nun ihre Waren in den übrigen Euro-Ländern billiger anbieten. Gleichzeitig gehen durch die tendenziell nachfrageseitig sinkenden Preise die Absatzmöglichkeiten für ausländische Waren in Deutschland zurück.

Sofern Unternehmen nicht am Markt vorbei bzw. auf Lager produzieren, führt außerdem das Überangebot an in Deutschland produzierten Gütern dazu, dass entweder weniger ausländischer Waren importiert werden können oder mehr im Inland produzierte Waren exportiert werden müssen.

Das deutsche Lohndumping hat daher zwingend einen Exportüberschuss bzw. ein Importdefizit zur Folge.

Export von Arbeitslosigkeit:

Sofern sich die Wechselkurse nicht zu Ungunsten Deutschlands verändern bzw. andere Euro-Länder nicht ebenfalls auf Lohnzurückhaltung setzen, exportiert Deutschland mehr als es importiert. Damit geht einher, dass Deutschland auch Arbeitslosigkeit exportiert.

Gegebenenfalls Verlangsamung des Wirtschaftswachstums:

Sofern das Güterüberangebot nicht im Ausland abgesetzt werden kann, z.B. wegen einer Rezession in den importierenden Ländern, müssen Unternehmen ihre Produktionskapazitäten reduzieren, was zu einer Verlangsamung des Wirtschaftswachstums führt. Dies wäre vor allem dann zwingend die Folge, wenn auch die Handelspartner Deutschlands auf Lohndumping setzen würden und damit die Produktivität dort ebenfalls stärker wachsen würde als die Reallöhne.


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Verstärkt durch politische Entscheidungen im Rahmen der Agenda 2010, z.B. die Ausweitung der Leiharbeit, die Einführung der „Ich-AG“ oder den damaligen Verzicht auf die Einführung eines Mindestlohns, entwickelten sich in der Folge die realen Stundenlöhne weit schlechter als die Arbeitsproduktivität. So stieg zwischen 1996 und 2007 die Arbeitsproduktivität um rund 20% an, während die realen Stundenlöhne insgesamt lediglich um 0,2% zulegten.

Die Ende der 90er Jahre entstandene Lohnlücke ist dann bis Mitte der 2000er Jahre angewachsen und beträgt seit 2010 kontinuierlich über 10% des Bruttolohns eines Arbeitnehmers. Doch anstelle besonders großer Sprünge beim Export hatte das deutsche Lohndumping einen ganz anderen Effekt. Das einzige Jahr nach der Wiedervereinigung, in dem der reale private Konsum zurückging, war nicht etwa das Jahr der großen Finanzkrise 2009, sondern das Jahr 2002. Mit einem Minus von 0,8% beim privaten Konsum [1] brach damals allerdings nicht nur die Binnennachfrage ein, sondern auch der Import von Gütern, sodass sich in Deutschland ein Importdefizit einstellte. Zwar entwickelten sich in den Folgejahren sowohl Exporte als auch Importe positiv, insgesamt wuchs das Importdefizit bis 2016 allerdings auf 8% des BIP.

Deutschland hat also auf Kosten seiner Arbeitnehmer, die nun weniger Lohn erhalten als ihnen angesichts ihrer Produktivität zusteht, einen erheblichen Außenhandelsüberschuss aufgebaut. Auf Dauer wird es jedoch nicht möglich sein, in Deutschland produzierte Güter zu exportieren, ohne umgekehrt in gleichem Umfang Güter nach Deutschland zu importieren.
So plant beispielsweise der neugewählte französische Präsident Macron ähnliche Arbeitsmarktreformen für Frankreich, wie sie einst unter Gerhard Schröder mit der Agenda 2010 in Deutschland durchgeführt wurden. Mit Hilfe von Flexibilisierung, Sozialabbau und Lockerung der allgemeinverbindlichen Tarifverträge sollen die französischen Arbeitskosten reduziert werden, um künftig wieder mit den niedrigen deutschen Lohnstückkosten Schritt halten zu können. Aber auch US-Präsident Trump will das deutsche Lohndumping nicht einfach hinnehmen und hat bereits Strafzölle für Importwaren ins Gespräch gebracht.

Anstatt weiterhin mit niedrigen Lohnstückkosten zu Lasten der hiesigen Arbeitnehmer den deutschen Export zu beflügeln und den Import auszubremsen, sollte deshalb in Deutschland auf ein Ende des Lohndumpings hingewirkt werden. So könnte die vorhandene Lohnlücke in den nächsten Jahren mit Reallohnsteigerungen leicht oberhalb der Zuwachsraten der Arbeitsproduktivität deutlich reduziert werden. Die aus der wieder anziehenden Binnennachfrage resultierenden Steuermehreinnahmen könnten dann genutzt werden, um die Rahmenbedingungen für die Exportindustrie anderweitig zu verbessern, z.B. mit Investitionen in die Infrastruktur und in die Ausbildung und Qualifikation von Arbeitnehmern.


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[1] Statistisches Bundesamt, Fachserie 18, Reihe 1.5, Tabelle 3.5, 2016, S. 128 (Link zur PDF auf www.destatis.de)

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http://www.mister-ede.de/politik/deutsches-lohndumping/8566/feed 0
Arbeitsproduktivität, Arbeitnehmerentgelte und Nettolöhne 1970 – 2016 in der BRD http://www.mister-ede.de/politik/arbeitsproduktivitat-usw-brd/8555 http://www.mister-ede.de/politik/arbeitsproduktivitat-usw-brd/8555#comments Tue, 24 Oct 2017 17:00:58 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=8555 Weiterlesen ]]> Nachfolgendes Schaubild stellt die Entwicklung der Arbeitsproduktivität, der Arbeitnehmerentgelte und der Nettolöhne jeweils pro Arbeitsstunde im Zeitraum von 1970 – 2016 in der Bundesrepublik Deutschland dar:

Quelle der Daten:

Eigene Berechnungen auf Basis der vom Statistischen Bundesamt in der Fachserie 18, Reihe 1.5, 2016, Seite 36 (Tabelle 1.9) und 50 (Tabelle 1.14) veröffentlichten Daten.

Link zur entsprechenden PDF des Statistischen Bundesamtes auf www.destatis.de

Anmerkung:

Das Schaubild bezieht sich in den Jahren 1970 – 1991 auf die Entwicklung in Westdeutschland und von 1991 – 2016 auf die Entwicklung in Gesamtdeutschland.

Getroffene Annahmen:

1) Für das Schaubild wird angenommen, dass sich Arbeitsproduktivität, Arbeitsentgelte und Nettolöhne im Jahr 1991 (Datenumbruch) in Gesamtdeutschland genauso entwickelt haben wie in Westdeutschland.

2) Für die Aussagekraft des Schaubilds wird angenommen, dass sich die Arbeitsproduktivität der Erwerbstätigen (Selbstständige und Arbeitnehmer zusammen) genauso entwickelt hat wie die Arbeitsproduktivität der Arbeitnehmer.

Erläuterung:

Im Jahr 2016 stellten Erwerbstätige je Arbeitsstunde 2,7-mal so viel her wie im Jahr 1970. Im selben Zeitraum stiegen die von den Arbeitgebern gezahlten realen Arbeitnehmerentgelte je Arbeitsstunde (Bruttolöhne inkl. Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben) um den Faktor 2,35 und die realen Nettostundenlöhne der Arbeitnehmer (Bruttolöhne abzüglich Steuern und Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung) um das 1,8-fache.


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http://www.mister-ede.de/politik/arbeitsproduktivitat-usw-brd/8555/feed 0
„Den Deutschen geht es doch eigentlich gut.“ Wirklich? http://www.mister-ede.de/politik/deutschen-geht-es-doch-gut/5799 http://www.mister-ede.de/politik/deutschen-geht-es-doch-gut/5799#comments Sun, 04 Dec 2016 08:21:19 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5799 Weiterlesen ]]> „Den Deutschen geht es doch eigentlich gut“, gleich dreimal ist mir dieser Satz im Laufe der vergangenen Woche begegnet – in einer längeren Diskussion mit einem Bekannten, am Rande einer Diskussionsveranstaltung im Gespräch mit David Schrock, stellvertretender Landesvorsitzender der Europa-Union NRW, und in ähnlicher Form in einem Artikel auf Carta.info von Klaus Vater (SPD), der früher Pressesprecher des BMG und auch schon stellvertretender Regierungssprecher war.
Nun will ich überhaupt nicht bestreiten, dass es zig Millionen Menschen gibt, denen es in Deutschland gut geht. Dennoch bringt mich dieser Satz, den man in allen drei Kontexten um ein, „ich verstehe gar nicht, warum sich die Leute beklagen“, ergänzen kann, zum Kopfschütteln. In seiner Pauschalität blendet er nämlich die Fehlentwicklungen der letzten Jahre aus und blickt auf einen Durchschnitt, der wenig bis gar nichts über die Lebenssituation des Einzelnen aussagt. Tatsächlich ist es sogar wenig verwunderlich, dass zahlreiche Bürger unseres Landes einen anderen Eindruck haben. Warum ihr Gefühl nicht falsch ist und sie völlig zu Recht beklagen, dass hierzulande vieles im Argen liegt, soll in diesem Artikel dargestellt werden.

Blicken wir zunächst auf die Entwicklung der allgemeinen Kosten der Lebensführung. Anfang 1998 lag der Mehrwertsteuersatz noch bei 15%, wurde aber seitdem auf 19% erhöht [1]. Auch viele andere Verbrauchssteuern, z.B. für Benzin, wurden im Laufe der Zeit angehoben und überdies müssen die Bürger heute zusätzliche Abgaben stemmen, wie beispielsweise die EEG-Umlage für die erneuerbaren Energien. Die Lebenshaltung wurde in Deutschland somit durchaus teurer und gerade diejenigen, die wenig Geld in der Tasche haben und dieses vollständig für den notwendigen Lebensbedarf ausgeben müssen, spüren das natürlich besonders.

Schauen wir als nächstes auf die gesetzliche Rente. Weder heute noch vor 20 Jahren war sie die einzige Alterssicherung, allerdings ist völlig klar, dass jene, die in ihrem Leben kein weiteres Vermögen aufbauen konnten, auf eben diese Rente angewiesen sind.
1995 lag das Rentenniveau beim Renteneintritt noch bei etwa 54%, heute liegt es hingegen bei nur noch rund 48% [2] und das, obwohl gleichzeitig das Rentenzugangsalter der Gesamtgesellschaft von 60,1 Jahren im Jahr 2000 auf 61,9 Jahre im Jahr 2015 angestiegen ist [3]. Hinzu kommt, dass die 2001 als Ersatz für die bis dahin geltende Berufsunfähigkeitsrente eingeführte Erwerbsminderungsrente oftmals unzureichend ist und außerdem seit 2005 die Rentenbezüge teilweise versteuert werden müssen [4].
Genauso gab es auch beim Kindergeld, also der staatlichen Förderung für Kinder einkommensschwacher Eltern, keinen Zuwachs, sondern eher einen Verfall. Von 2002 bis 2015 stieg das Kindergeld um 22% für das erste und zweite Kind, um 26% für das dritte Kind und wiederum um 22% für jedes weitere Kind [5].
Der Verbraucherpreisindex ist allerdings im selben Zeitraum ebenfalls um 21% angestiegen [6]. Das klingt zwar zunächst ausgeglichen, jedoch muss hierbei berücksichtigt werden, dass Eltern heute zahlreiche neue Ausgaben tragen müssen. Beispielsweise ist der Computer samt Internetanschluss inzwischen unerlässlich für die schulische Bildung und statt des früheren Förderunterrichts für leistungsschwache Schüler ist heute die privat zu finanzierende Nachhilfe zum Standard geworden. Auch die einst üblichen Zusatzangebote der Schulen, z.B. im Bereich Musik, Sport oder Technik, wurden vielerorts eingespart und müssen heute von den Eltern aus eigener Tasche bezahlt werden – sofern sie es sich denn überhaupt noch leisten können.

Dann denken wir an den Arbeitsmarkt. Die Zahl der Leiharbeiter hat sich von 181.000 im Jahr 1997 auf inzwischen 951.000 erhöht [7]. Auch die Zahl der Befristungen hat sich bei jüngeren Arbeitnehmern seit den 90ern mehr als verdoppelt [8]. Überdies gibt es zahlreiche Arbeitnehmer, die früher zur Stammbelegschaft eines Unternehmens gehört hätten, inklusive Tarifvertrag, jedoch heute über Subunternehmer und Werkverträge beschäftigt sind und dieselbe Tätigkeit für einen weit geringeren Lohn durchführen müssen.
Natürlich gibt es innerhalb dieser Beschäftigtengruppe auch Leiharbeiter, die gut bezahlt sind, Zeitarbeiter, die über einen solchen Vertrag einen Einstieg in ein Unternehmen schaffen, oder hochbezahlte Informatiker, die von ihrem Arbeitgeber für fünfstellige Beträge monatsweise in verschiedene andere Betriebe entsendet werden. Aber es gibt darunter eben auch Paketzusteller, Reinigungskräfte oder Regaleinräumer, die zum Teil unter obskuren Bedingungen mit Minilöhnen regelrecht ausgebeutet werden.
Zusätzlich hat die berüchtigte Hartz-Gesetzgebung aus der Zeit der Agenda-2010-Reformen zahlreiche Menschen spürbar schlechter gestellt. So fallen Arbeitslose heute schon wesentlich schneller aus dem Arbeitslosengeld-I auf Hartz-IV-Niveau und es gibt z.B. verschärfte Zumutbarkeitsregeln für die Aufnahme einer neuen Tätigkeit. Überdies müssen sich Hartz-IV-Empfänger zum gläsernen Bürger machen lassen und selbst die Kinder oder die Eltern von Hartz-IV-Beziehern werden für die Unterhaltssicherung zur Kasse gebeten.

Wir haben in Deutschland also eine Alterssicherung, die für den Einzelnen spürbar schlechter ist als vor 20 Jahren. Wir haben Eltern mit geringen und mittleren Einkommen, die in der Relation heute weniger Kinderförderung erhalten als Anfang des Jahrtausends. Wir haben Millionen Arbeitnehmer, die prekär beschäftigt sind und von Minilöhnen leben müssen. Und dazu haben wir dann auch noch ein zum Teil demütigendes Hartz-IV-System, das zu einem schnelleren und tieferen Sturz aus der Mitte der Gesellschaft führt.
Natürlich geht es in Deutschland nicht allen 80 Millionen Einwohnern schlecht. Aber wenn es 15 oder 20 Millionen Menschen gibt, die am finanziellen Rand der Gesellschaft leben müssen oder im Rentenalter dort leben werden, kann man das auch nicht einfach wegwischen. Der Satz, „den Deutschen geht es doch eigentlich gut“, ist zwar in seiner pauschalen Durchschnittsbetrachtung richtig, sobald man aber auf einzelne Gruppen in der Gesellschaft schaut, erkennt man recht schnell, dass eine solche Betrachtungsweise in die Irre führt.

Blickt man zusätzlich noch auf das andere Ende der Skala und sieht die spürbare Entlastung von Vermögenden und Besserverdienenden, kann man durchaus von einer Politik der sozialen Spaltung sprechen. In etwa dem gleichen Zeitraum wurde nämlich die Vermögenssteuer abgeschafft, die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge eingeführt und der Spitzensteuersatz abgesenkt. Wer also im Jahr 1997 ein Vermögen in Höhe von 5 Millionen Euro hatte und hieraus Kapitalerträge in Höhe von 300.000 Euro bezog, musste davon ganz grob 150.000 Euro an Steuern (Vermögenssteuer, Einkommensteuer + Soli) zahlen. Heute muss eine solche Person hingegen gerademal mit rund 85.000 Euro Steuern (Abgeltungsteuer + Soli) rechnen. So lässt sich dann natürlich auch eine um vier Prozentpunkte höhere Mehrwertsteuer oder die EEG-Umlage gut verkraften.
Dass sich allerdings umgekehrt Millionen Bürger in unserem Land von einer solchen Politik des Fordern und Förderns veräppelt fühlen, weil offensichtlich von den ärmeren Schichten immer mehr gefordert wird, während die reicheren Schichten ordentlich gefördert werden, ist kein Wunder. Und wenn dann auch noch beispielsweise Managerboni hinzu kommen, die gezahlt werden, obwohl das betreffende Unternehmen wegen Managementfehlern massiv Stellen abbauen muss, oder Milliardenhilfen für Banken gewährt werden, die am Ende natürlich nur denjenigen nutzen, die bei diesen Geldhäusern ihr Vermögen liegen haben, ist es absolut verständlich, dass viele Bürger eine wachsende Ungerechtigkeit in Deutschland beklagen.


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[1] Bundeszentrale für politische Bildung u.a. zur Entwicklung der MwSt.-Steuersätze (Link zum Beitrag auf www.bpb.de)

[2] Bundeszentrale für politische Bildung u.a. zum Rentenniveau (Link zum Beitrag auf www.bpb.de)

[3] PDF der Deutschen Rentenversicherung u.a. zum Zugangsalter (Link zur PDF auf www.deutsche-rentenversicherung.de)

[4] Übersicht der Deutschen Rentenversicherung zur Rentenbesteuerung (Link zur Übersicht auf www.deutsche-rentenversicherung.de)

[5] PDF der Universität Duisburg Essen zur Entwicklung des Kindergelds (Link zur PDF auf www.sozialpolitik-aktuell.de)

[6] PDF des Statistischen Bundesamtes zur Entwicklung des Verbraucherpreisindex (Link zur PDF auf www.destatis.de)

[7] Statistik der Arbeitsagentur zu verschiedenen Beschäftigungsformen (Stand November 2016) (Link zur Statistik auf arbeitsagentur.de)

[8] Statistik des Statistischen Bundesamtes zum Anteil der befristet Beschäftigten (Link zur Statistik auf www.destatis.de)

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Lohnaufstockung und die Folgen: Als der Staat zum Lohndumping einlud http://www.mister-ede.de/politik/lohnaufstockung-und-folgen/4703 http://www.mister-ede.de/politik/lohnaufstockung-und-folgen/4703#comments Wed, 13 Jan 2016 20:03:16 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4703 Weiterlesen ]]> 20 Jahre ist es her, dass sich Bündnis 90/Die Grünen mit besten Absichten auf den Weg machten, die Sozialhilfe durch eine Grundsicherung zu ersetzen [1]. Ein Ziel war es damals, auf diese Weise niedrige Einkommen durch staatliche Leistungen abzufedern und so die Armut zu reduzieren.

Im Rahmen der beiden Regierungsbeteiligungen seit 1998 wurde dies dann insbesondere ab 2002 im Rahmen der Hartz-Reformen zusammen mit der SPD auch umgesetzt und damit jene Personengruppe geboren, die heute unter dem Namen „Aufstocker“ bekannt ist.
Jedoch gepaart mit Veränderungen bei den Zumutbarkeitsregeln, so dass ein Arbeitsloser ein Arbeitsangebot kaum noch ausschlagen konnte, und der gleichzeitigen Weigerung der SPD einen Mindestlohn einzuführen, weil die Gewerkschaften diesen damals ablehnten, entstand eine für Arbeitgeber günstige Situation. Wo es keine Tarifbindung gab oder Tarife durch Scheingewerkschaften ausgehandelt wurden, konnten sie ihre Löhne erheblich nach unten schrauben und trotzdem auf ein großes Reservoir an Arbeitskräften zurückgreifen, die dann ihren Lohn über die Arbeitsagentur aufstocken mussten.
Erst 15 Jahre später, wenn 2017 der Mindestlohn wirklich allgemeinverbindlich ist und es auch keine Ausnahmen für Tarifverträge mehr gibt, wird das Aufstocken aufgrund von Lohndumping der Vergangenheit angehören und diese milliardenteure Lücke wieder geschlossen sein.

Doch auch künftig bleiben kritische Fragen zu diesem Instrument berechtigt. Ist es zum Beispiel wirklich wünschenswert, dass zahlreiche berufstätige Alleinerziehende erst noch eine solche Aufstockung beantragen müssen, statt von Anfang an eine ausreichende finanzielle Unterstützung zu erhalten? Auch wenn die Grundsicherung und die Möglichkeit des Aufstockens unseren Sozialstaat abrunden, so kann es doch nicht verdecken, dass damit an vielen Stellen nur die immer größer klaffenden Lücken bei den Sozialleistungen ausgebügelt werden.
Auch wenn das größte Problem, der zusätzliche Anreiz zum Lohndumping, mittlerweile beseitigt wurde, muss deshalb weiterhin darauf geachtet werden, dass nicht mit dem Hinweise, im Zweifel greife eine Grundsicherung, der Sozialstaat schleichend ausgehöhlt wird und Selbstverständliches, z.B. eine anständige Förderung von Kindern und Eltern, zu einer ausnahmsweise gewährten Hilfe für Bedürftige wird.


Ähnliche Artikel:
Die Entwicklung der Lohnnebenkosten (www.mister-ede.de – 22.12.2012)

Die Begrenzung des Lohndumpings und der Aushöhlung der Tarifstruktur (www.mister-ede.de – 08.01.2013)


[1] Tagesschau vor 20 Jahren unter anderem zum Treffen der Grünen im thüringischen Ilmenau 1996 (Link zum Video auf www.tagesschau.de)

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Kaiser Wilhelm II. wird bei „Hart aber Fair“ zum rot-grünen Vordenker http://www.mister-ede.de/medien/hart-aber-fair-niedrigloehne/2029 http://www.mister-ede.de/medien/hart-aber-fair-niedrigloehne/2029#comments Sat, 08 Jun 2013 17:55:11 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2029 Weiterlesen ]]> Mit dem Thema Niedriglöhne hat die „Hart aber Fair“ Sendung am 13.05.2013 ja ein durchaus interessantes und wichtiges Thema bearbeitet. Der Verlauf der Diskussion ließ mich dann aber doch zweifeln, ob die dort versammelte Mannschaft überhaupt selbst das Thema durchdrungen hatte.

So gab Martin Lindner (FDP) zu bedenken, „die Zeitarbeits- und Werkverträge sind damals von rot-grün eingeführt worden“. Befristung ist allerdings schon länger möglich und dass Kaiser Wilhelm II Genosse oder Grüner war, ist mir auch nicht bekannt. Immerhin sind Werkverträge seit über 110 Jahren im BGB geregelt.

Und auch wenn ich natürlich die Ziele des Ratsvorsitzenden der evangelischen Kirche Schneider teile, nämlich Lohndumping und außertarifliche Beschäftigung zu minimieren, ist die Forderung nach einem Verbot von Werkverträgen nicht sonderlich sinnvoll. Man kommt ja auch nicht auf die Idee Diebstahl durch das Abschaffen von Eigentum zu reduzieren.

Zugegeben hin und wieder gab es sogar sachlich richtige Einwände, allerdings wirkte das in diesem Gesamtzusammenhang eher so, als ob der ein oder andere Diskutant einfach ein, zwei Thesen auswendig gelernt hatte. Sehr schade eigentlich, denn insgesamt sind über 20 Mio. Menschen in Deutschland entweder selbst, oder in ihrer Familie von Arbeitslosigkeit, Lohndumping, Befristung, Dauer-Praktika oder Aufstocken betroffen.

Aber nun denn, zumindest in der letzten Woche hat sich Plasberg dann wieder mit einem Thema in seiner Kragenweite beschäftigt „Festgeldkonto schlägt echte Liebe – Was lehrt uns der Bayernsieg?“. Ja und dann kam die Flut.

Link zur „Hart aber Fair“ Sendung vom 13.05.2013 auf www.wdr.de

Glossar: Der Werkvertrag (www.mister-ede.de)

Legales Outsourcing und illegale Scheinselbständigkeit (www.mister-ede.de – 02.06.2013)

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Legales Outsourcing und illegale Scheinselbständigkeit http://www.mister-ede.de/politik/outsourcing-legal-illegal/2008 http://www.mister-ede.de/politik/outsourcing-legal-illegal/2008#comments Sun, 02 Jun 2013 15:45:59 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2008 Weiterlesen ]]> Aus verschiedenen Gründen kann es für Unternehmen interessant sein, einzelnen Tätigkeiten nicht durch eigene Angestellte sondern durch externe Leistungserbringer durchführen zu lassen. Häufigkeit oder Menge der benötigten Arbeitsleistung können hier eine Rolle spielen, aber auch Spezialisierung, Flexibilität oder die niedrigere Kapitalbindung sind Gründe für das Outsourcing, also die Auslagerung von Unternehmenstätigkeiten.

Wird eine Arbeitsleistung nur selten benötigt, macht es wenig Sinn hierfür eigene Mitarbeiter einzustellen. Der Bäcker wird in aller Regel seinen Ofen nicht selbst reparieren, und der Fliesenleger nicht sein Werkzeug selbst herstellen. So können sich Bäcker und Fliesenleger auf ihre Hauptarbeit konzentrieren. Auch bei größeren Unternehmen macht eine solche Spezialisierung Sinn.

Statt die fertigen Waren mit einem eigenen Fuhrpark und eigenen Fahrern ausliefern zu lassen, kann ein Unternehmen auch eine externe Spedition beauftragen. Zum einen sind Speditionen auf den Transport spezialisiert, zum anderen kann sich das Unternehmen auf sein eigenes Spezialgebiet, z.B. Getränkeherstellung, konzentrieren. Bei größeren Unternehmen spielt aber neben dieser Spezialisierung und organisatorischen Konzentration auf das Kerngeschäft auch die Flexibilität und die Kapitalbindung eine Rolle.
So kann die Auslieferung mit einer Spedition flexibler gestaltet werden, wenn z.B. die zu transportierenden Mengen schwanken. Bei Bedarf werden dann einfach mehr oder weniger Aufträge vergeben. Diese Flexibilität ist mit eigenen Fahrern und Fahrzeugen nicht so leicht zu erreichen. Entweder müssen ständig Fahrzeuge ge- oder verkauft werden, Mitarbeiter eingestellt oder entlassen werden, oder das Unternehmen muss mit Über- oder Unterkapazitäten leben.
Auch die Kapitalbindung ist niedriger, wenn externe Anbieter einzelne Aufgaben übernehmen. Ein Unternehmen muss weder in eine Fahrzeughalle, noch in die Fahrzeuge investieren, wenn es auf eine externe Spedition zurückgreift. Somit stehen die finanziellen Mittel z.B. für neue Produktionsanlagen zur Verfügung.

Neben Spezialisierung, Flexibilität und niedrigerer Kapitalbindung, spielt zunehmend aber auch die Absenkung der Lohnkosten eine Rolle. Das Unternehmen ist nicht mehr direkt Arbeitgeber, sondern der externe Leistungserbringer ist in dieser Rolle. Damit gilt für die Angestellten nicht mehr der Tarif des Unternehmens, und Arbeitnehmervertretung oder Mitbestimmung bleiben außen vor. Auch wenn dies gesellschaftlich natürlich nicht wünschenswert ist, verboten ist eine solche Gestaltung nicht. Die Auslagerung von Reinigungspersonal ist ein gutes Beispiel, bei dem in aller Regel weder die Kapitalbindung noch die Flexibilität im Vordergrund steht.

Illegal hingegen ist es, nur so zu tun als ob es sich um einen eigenständigen externen Anbieter handelt, tatsächlich aber der externe Anbieter vollständig vom Unternehmen abhängig ist, also scheinselbständig. Aber genau diese Abgrenzung zwischen echter Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit ist oft schwer.
So kann ein Spediteur mit eigenem LKW durchaus selbständig tätig sein. Übernimmt er allerdings nur Aufträge für ein einzelnes Unternehmen, dann kann dies ein Zeichen für Scheinselbstständigkeit sein. Ein weiteres Zeichen wäre es, wenn das Unternehmen zusätzlich auch die Bereitstellung der Fahrzeuge übernimmt und ein noch deutlicheres Zeichen, wenn es diese Konstruktion mehrfach verwendet, also offensichtlich als Initiator in Erscheinung tritt.
Allerdings gibt es auch gute Gründe, warum ein Selbstständiger nur für ein einzelnes Unternehmen arbeitet. So kann es vorkommen, dass in der Gründungsphase nur wenige Kunden vorhanden sind, oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Teil der Kunden wegfällt. Vielleicht zahlt ein Auftraggeber auch entsprechend gut, so dass es wirtschaftlicher ist, mit den vorhandenen Kapazitäten nur diesen zu bedienen.

Aber nicht nur bei einzelnen Beschäftigten, sondern auch bei der verstärkten Gestaltung des Outsourcings mit eigenen Tochterunternehmen oder anderen eng verzahnten Unternehmen ist die Abgrenzung schwierig. Wird Reinigungs- oder Verkaufspersonal über eine Leiharbeitsfirma angestellt, so ist dies nicht verboten. Illegal ist es nur dann, wenn diese Leiharbeitsfirma gar nicht wirklich am Markt tätig ist, sondern nur geschaffen wurde um z.B. Tarifverträge zu umgehen.

Man kann daher neben legalem Outsourcing, bei dem die Spezialisierung im Vordergrund steht, und legalem aber unerwünschtem Outsourcing, bei dem die Spezialisierung einzig auf Lohndumping beruht, die Scheinselbstständigkeit als illegales und unerwünschtes Outsourcing betrachten.
Außer den Vorteilen des Outsourcings und den Problemen der Abgrenzung, kann es aber auch Nachteile für auslagernde Unternehmen geben. So kann es zu einem Verlust von Knowhow oder Fähigkeiten im Unternehmen kommen oder die Vernetzung zwischen verschiedenen Funktionsbereichen im Unternehmen beeinträchtigt werden. Zusätzlich muss natürlich auch der Gewinn des externen Leistungserbringers mitfinanziert werden.

Insgesamt ist es weder angebracht Outsourcing zu verteufeln noch die Nachteile und Probleme auszublenden. Während aber Unternehmen innerhalb eines vorgegeben Rahmens für sich die Vor- und Nachteile abwägen müssen, ist es die Aufgabe des Gesetzgebers diesen Rahmen zu gestalten. Durch Branchen-Mindestlöhne oder möglicherweise veränderte Steuergestaltungen kann z.B. der Anreiz zu legalem aber gesellschaftlich unerwünschten Outsourcing minimiert werden. Daneben kann auch die Grenze von legalem Outsourcing zu illegaler Scheinselbstständigkeit z.B. durch Vermutungsregelungen verändert werden.

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Glossar: Der Werkvertrag http://www.mister-ede.de/politik/der-werkvertrag/2002 http://www.mister-ede.de/politik/der-werkvertrag/2002#comments Sun, 02 Jun 2013 15:45:25 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2002 Weiterlesen ]]> Der Werkvertrag ist ein Vertragstyp, der in §631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) seit der Einführung des BGB im Jahr 1900 geregelt ist [1]. Beim Werkvertrag handelt es sich genauso wie beim Kauf- Miet- oder Dienstvertrag um einen gegenseitigen Vertrag, in dem Leistung und Gegenleistung beschrieben ist. Hierbei versucht der Werkvertrag das „Bestellen eines Werkes“  juristisch durch Rechte und Pflichten für die Vertragsparteien zu beschreiben, so wie der Kaufvertrag den „Kauf einer Sache“ beschreibt.

Kauf-, Miet-, Dienst- und Werkverträge eint dabei, dass es auf der einen Seite einen Leistungserbringer und auf der anderen Seite einen Leistungsnehmer gibt. Der Leistungsnehmer ist im Kaufvertrag der Käufer, beim Mietvertrag der Mieter, beim Dienst- und Werkvertrag der Auftraggeber. Der Leistungserbringer ist im Kaufvertrag der Verkäufer, im Mietvertrag der Vermieter, und bei Dienst- und Werkvertrag der Auftragnehmer, z.B. ein Handwerker oder ein Babysitter. Durch den entsprechenden Vertrag wird der Leistungserbringer zum erbringen der vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet und im Gegenzug der Leistungsnehmer zur Gegenleistung, also z.B. zum entrichten des Kaufpreise oder der Miete.
Allerdings unterscheiden sich die Verträge in der Form der Leistung, die zu erbringen ist. Nach einem Kauf will der Käufer Eigentümer einer Sache sein, die vorher einem anderen gehörte. Bei der Miete will der Mieter z.B. eine Wohnung, ein Auto oder ein Werkzeug nutzen, ohne Eigentümer zu werden. Im Mietvertrag geht es also um die Überlassung einer Sache auf Zeit. Bei einem Dienstvertrag besteht die Leistung in einem Dienst, bzw. umgangssprachlich in Arbeitszeit. So stehen beim Babysitten oder bei der Betreuung von Personen in aller Regel die geleisteten Arbeitsstunden im Vordergrund.

Auch der Werkvertrag beinhaltet eine eigene Form von Leistung, die zu erbringen ist. So bestimmt §631 Absatz 2 BGB „Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein“ [2]. Ein solches Werk kann z.B. die Reparatur eines Autos, die Installation von elektrischen Leitungen, oder die schicke neue Modefrisur sein. Werkverträge sind damit genauso wenig aus dem Alltag wegzudenken, wie eben Kauf- oder Mietverträge, denn durch diese differenzierte Ausgestaltung einzelner Vertragstypen ist es nämlich möglich an die verschiedenen Verträge unterschiedliche Bedingungen zu knüpfen. So regelt z.B. §634 BGB speziell für den Werkvertrag wie mit Mängeln umzugehen ist. Der Kündigungsschutz im Mietrecht oder die Gewährleistung bei Kaufverträgen sind ähnliche Beispiele für solche spezielle Regelungen bei anderen Vertragstypen.

Jedoch ist die Abgrenzung zwischen den einzelnen Vertragstypen nicht immer leicht, und gerade die Abgrenzung zwischen Werk- und Dienstvertrag ist schwierig. Wird ein Gärtner gerufen, der den Garten im Frühjahr auf Vordermann bringen soll, so ist dies ein Werkvertrag, da er für einen sauberen Garten, also einen Erfolg sorgen soll. Vereinbart man mit dem Gärtner hingegen, dass er jede Woche für zwei Stunden den Garten pflegt, handelt es sich viel eher um einen Dienstvertrag, da der Gärtner einen wöchentlichen Dienst verrichtet.
Eine weitere Abgrenzungsproblematik kann sich bei Werkverträgen aber auch deshalb ergeben, weil ein Teil der Leistung aus „Arbeit“ besteht. Hierdurch entsteht eine Ähnlichkeit zu Arbeitsverträgen, an die sich aber besondere Folgen wie Kündigungsschutz, Tarifbindungen und weiteres anschließen. Neben dem Werkvertrag ist auch der Dienstvertrag von diesem Problem betroffen, da hier die Arbeitsleistung einen noch wesentlicheren Teil der Leistung darstellt. Sowohl das legale Outsourcing als auch illegale Scheinselbstständigkeit zur Umgehung von Arbeitsverträgen ist daher oftmals mit Werk- oder Dienstverträgen verbunden.


Ähnliche Artikel:
Die Begrenzung des Lohndumpings und der Aushöhlung der Tarifstruktur (www.mister-ede.de – 08.01.2013)

Legales Outsourcing und illegale Scheinselbständigkeit (www.mister-ede.de – 02.06.2013)

Weitere Beiträge zum Thema Werkvertrag auf www.mister-ede.de


[1] Peters, F. in:  Staudinger (Eckpfeiler des BGB), Berlin 2005, S. 676 f.

[2] Gesetzestext abrufbar bei Gesetze-im-Internet (Link zu §631 BGB auf www.gesetze-im-internet)

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