Während die EU-Kommission über die “Defizitsünder” Spanien und Portugal berät, lässt sie den schlimmsten Übeltäter außer acht, sagt Wirtschaftsprofessor J. Bibow: Die Rede ist von Deutschland.
Das größte Euroland habe zwar die Maastricht-Regeln für die Eurozone diktiert, sich selbst aber nie daran gehalten, kritisiert der Experte auf dem lesenswerten Blog “Social Europe”.
Seit dem Beginn der Eurokrise habe sich Berlin zudem geweigert, seinen Part zu spielen und die wirtschaftliche Ungleichgewichte (deutsche Überschüsse) abzubauen. Zitat: “Germany prescribed harsh austerity for its partners but refused to share in the rebalancing process by fiscal expansion and higher wage inflation at home. As a result, the rebalancing has been one-sided and deflationary, with unnecessary pain inflicted across the Eurozone.”
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass nicht Griechenland, Spanien oder Portugal, sondern Deutschland bestraft werden müssten – mit einem Ausschluss aus der Eurozone (dem “Gexit”).
Als Alternative käme die Schaffung eines Euro-Schatzamtes mit Transferleistungen infrage – doch dagegen wehrt sich Berlin bekanntlich mit Händen und Füssen…
Dieser Beitrag erschien am 18.05.2016 auf lostineu.eu und ist unter folgendem Link zu finden: http://lostineu.eu/man-muesste-deutschland-bestrafen/
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Deutschland meldet mal wieder einen neuen Export-Rekord. Das lockt sogar den überaus Merkel-freundlichen britischen Blog openeurope aus der Reserve.
In einem lesenswerten Beitrag geht er der Frage nach, was der deutsche Leistungsbilanz-Überschuss für Europa und die Krisenländer des Südens bedeutet.
Dabei wird wieder einmal klar, dass Frankreich unser wichtigster Handelspartner ist. Mehr Konsum und mehr Importe würden vor allem unseren französischen Freunden helfen.
Bemerkenswert das Fazit des Beitrags: You cannot have a currency with 17 Germanys: All the above said, you clearly cannot have a bloc of countries, which trades significantly with each other, all focused on creating an export model. Where would the demand come from? Clearly, Germany alone cannot provide it and being entirely reliant on external global demand is a risky strategy.
Leider vergessen die Autoren hinzuzufügen, dass genau das das Ziel der (deutschen) EU-Strategie ist: Alle sollen so wettbewerbsfähig werden wie wir, das Heil soll allein aus den Exporten kommen… – Mehr hier
Dieser Beitrag erschien am 8.11.2013 auf lostineu.eu und ist unter folgendem Link zu finden: http://lostineu.eu/euro-mit-17-schlands-nicht-moeglich/
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Die gnadenlose Wirtschaftspolitik der Bundesrepublik (www.mister-ede.de – 08.10.2016)
Deutschland und die Niederlande: Die Weltversorger in Zahlen (www.mister-ede.de – 18.11.2016)
]]>Die extrem niedrigen Eigenkapitalquoten lassen sich dabei vor allem durch das oberste Unternehmensziel, der Gewinnmaximierung, bzw. der Steigerung des Shareholder Value, begründen. Entscheidend für die Wahl der Finanzierungsform sind die Kosten des jeweiligen Finanzinstruments. Für eine Bank stellt sich also die Frage, wie sie sich am günstigsten finanzieren kann.
Um zu verstehen, wie sich der Preis für ein Finanzierungsinstrument zusammensetzt, muss die Anlegerseite betrachtet werden. Rendite und Risiko sind hierbei die wesentlichen Größen zwischen denen ein Anleger abwägen muss. Zu den Risiken können gesamtwirtschaftliche Währungsrisiken genauso zählen, wie konkrete Ausfallrisiken bei einer Rückzahlungen, Kursrisiken oder schwankende Dividenden. In jedem Fall gilt, je größer das Risiko einer Anlage, desto höher ist die geforderte Rendite, denn der Anleger möchte für jede übernommene Einheit an Risiko vergütet werden.
Wie hoch jedoch das Risiko einer Anlage ist, hängt von der jeweiligen Form der Anlage ab. Hierbei unterscheiden sich Fremd- und Eigenkapitalanlagen bei den Risiken erheblich. Während Fremdkapital, wie z.B. Spareinlagen, nicht für Verluste der Bank haftet, trägt das Eigenkapital per Definition das volle Verlustrisiko, z.B. im Falle einer Insolvenz. Das von den Anlegern getragene Ausfallrisiko wird demnach eingepreist. Wie groß jedoch das Risiko einer Insolvenz oder eines Ausfalles ist, hängt umgekehrt aber auch von der Menge der Eigenkapitalmittel ab. Je höher die Eigenkapitalquoten sind, desto geringer ist das Risiko eines Teil- oder Komplettausfalls. Aus Sicht einer Bank bedeutet dies, dass die Kosten des Eigenkapitals bei steigenden Eigenkapitalquoten sinken und sich an die Kosten des Fremdkapitals annähern sollten [1].
Jedoch gibt es neben dem höheren Ausfallrisiko auch noch zahlreiche weitere Gründe, wie zum Beispiel die Einlagensicherung für Privatanleger, die zu einer Bevorzugung der Fremdkapitalanlagen führen. Daneben spielt auch der leichtere Zugang zum Beispiel bei kleinen Summen oder auch die im Gegensatz zu Aktien bei Sparbüchern fehlenden Kursschwankungen eine Rolle. Aus demselben Grund wird auch das Interbankengeschäft mit Hilfe von Krediten und nicht mit Aktien oder ähnlichem abgewickelt.
Daneben dürfte aber auch das Handeln der Politik in den vergangenen Jahren einen Anreiz für das Fremdkapital gesetzt haben. So wurden konsequenterweise angeschlagene Banken gerettet. Auf der einen Seite erhöhte dies die Risikoneigung des Managements und auf der anderen Seite fühlten sich Fremdkapitalanleger gut geschützt. Diese Form der Bail-out Zusage ist somit ein weiterer Vorteil der Fremdkapitalanlagen.
Alle diese Faktoren führen dazu, dass es selbst bei höheren Eigenkapitalquoten eben nicht zu einer Gleichheit zwischen Fremd- und Eigenkapitalzins kommt. Der Preis, den eine Bank für Eigenkapital zu zahlen hat, wird in aller Regel über dem Preis für Fremdkapital liegen. Besonders in Krisensituationen erhöht sich aber der Preisaufschlag deutlich, weshalb es für Banken in einem solchen Fall besonders kostspielig bis gar unmöglich wird, notwendige Eigenkapitalmittel zu beschaffen.
Außer diesem Preisvorteil des Fremdkapitals, gibt es aber auf der Seite der Banken noch weitere Einflussgrößen auf die Finanzierungskosten. Das Emittieren neuer Aktien ist ein deutlicher höherer Aufwand und deshalb mit höheren Kosten verbunden, als die Aufnahme von Fremdkapitalmitteln, z.B. das Abrufen von Notenbankkrediten oder kurzfristige Darlehen im Interbankenbereich.
Neben all diesen Punkten, hat die Eigenkapitalfinanzierung aus Unternehmenssicht noch einen weiteren Makel. Während die Dividenden, die einen Großteil der Eigenkapitalkosten darstellen, aus den bereits versteuerten Gewinnen bezahlt werden, sind die Zinsen als Kosten des Fremdkapitals voll steuerlich abzugsfähig. Diese Abzugsfähigkeit, der sogenannte Tax-Shield, ist ein weiterer Vorteil des Fremdkapitals.
Insgesamt haben sowohl Banken als auch Anleger viele Gründe um das Fremdkapital gegenüber dem Eigenkapital zu bevorzugen. Es stellt sich deshalb die Frage, ob sich unser Bankensystem vielleicht durch eine Anreizverschiebung, also einer Attraktivitätssteigerung des Eigenkapitals, nachhaltig stabilisieren lässt. Bislang setzen die Regulierer beim Eigenkapitalmanagement der Banken vorwiegend auf quotale Regelungen.
Basel III – Die Eigenkapitalregulierung (Fleer – www.mister-ede.de – 03.03.2014)
Doch eine derartige Regelung sorgt lediglich dafür, dass Banken das Eigenkapital, dessen durch die Regulierer gegebenen festen Proportionen nicht verletzt werden dürfen, als eine Art lästige Pflicht betrachten. Ein Eigenkapitalaufbau über diese Minimalquoten hinaus, findet so bei den wenigsten Banken statt.
Um das Problem des Eigenkapitalmangels nachhaltig zu lösen, muss es daher eine Attraktivitätsangleichung beider Finanzierungsformen geben, auch wenn eine vollständige Gleichheit sicherlich nicht zu erreichen sein wird.
Eine Möglichkeit bestünde in der Veränderung der Steuergestaltung. So könnte für Banken ein eigenständiges Besteuerungssystem eingeführt werden, das als Steuerbemessungsgrundlange nicht den Jahresüberschuss heranzieht, sondern den zu versteuernden Betrag über ein modifiziertes EBIT berechnet. Dies hätte zur Folge, dass der Steuervorteil, der beim Fremdkapital bislang durch die Abzugsfähigkeit von Zinskosten entsteht, gänzlich eliminiert würde. Eine andere Möglichkeit wäre es, die Bail-Out Zusagen der Politik zu lockern, damit nicht diese zusätzliche Sicherheit die Attraktivität des Fremdkapitals weiter erhöht.
[1] Modigliani, F., Merton, H. (1958): The Cost of Capital, Corporation Finance and the Theory of Investment. In: The American Economic Review, Jg. 48, H. 3, S. 261–297
]]>1.) Basel III sorgt für eine Verstärkung der risikosensiblen Eigenkapitalquoten. Ein besonderer Fokus wird dabei auf das Kernkapital gelegt, welches bei vollkommender Implementierung mindestens 6% der risikogewichteten Aktiva enthalten muss. Die Entscheidung der Regulierer ist zu begrüßen, denn unter Basel II mussten lediglich 2% der Risikoaktiva mit Kernkapital unterlegt werden. Sicherlich sorgt dieser Schritt für eine Stärkung der Widerstandsfähigkeit, jedoch darf nicht aus den Augen verloren werden, dass dieses Modell von der Annahme gestützt ist, Risiko mathematisch abbilden zu können. Insbesondere unsystemische Risiken sind hier schwer zu erfassen.
2.) Basel III führt ein Kapitalpuffersystem ein. Zu den zusätzlichen 6% Kernkapital müssen von den Banken unter bestimmten Prämissen weitere Bestände an Kapital Aufgebaut werden (bis zu 14%). Hierdurch versuchen die Regulierer sowohl Systemische – als auch Zyklische Risiken besser zu erfassen und in den Eigenkapitalanforderungen zu berücksichtigen. Besonders gelungen ist, dass bei unterschreiten der gesetzten Pufferanforderungen, prozentuale Gewinnausschüttungssperren herrschen. Man könnte eigentlich meinen, dass in Krisenzeiten eine Bank keine Gewinne Ausschütten würden, diese Annahme ist jedoch Falsch. Ein solches opportunistisches Fehlverhalten wird mit dieser Regelung korrigiert.
3.) Basel III stärkt die Qualität des Eigenkapitals. In der vorangegangen Version des Regulierungsstandards konnten in großen Mengen Kapitalbestandteile mit Fremdkapitalcharakter als Eigenkapital angerechnet werden. Diese falsche Anreizgestaltung wurde durch die Regulierer beseitigt. Als Kernkapital dürfen mit Basel III lediglich Kapitalbestandteile angerechnet werden, die einen eindeutigen Eigenkapitalcharakter vorweisen. Im zusätzlichen Kernkapital können zwar auch fremdkapitalähnliche Instrumente angesetzt werden, diese müssen jedoch eine Wandlungsfunktion in Eigenkapital vorweisen. Die Regulierer stärken durch diesen Schritt die Zusammensetzung des Haftungskapitals und legen einen stärkeren Fokus auf die Going Concern Perspektive.
4.) Mit großer Wahrscheinlichkeit wird mit Basel III im Jahr 2018 eine Leverage Ratio eingeführt. Die Leverage Ratio ist eine risikounsensible Eigenkapitalquote. Die Regulierer scheinen demnach aus dem Fehler, die regulatorischen Kapitalanforderungen ausschließlich auf risikosensible Kapitalquoten zu stützen, gelernt zu haben. Somit bekommt das risikosensible Messsystem ab 2018 ein risikounsensibles Korrektiv in Höhe von 3% des Gesamtengagements.
Betrachtet man die Vier aufgeführten Inhalte von Basel III zur Eigenmittelregulierung, scheinen die Regulierer im Kern die Probleme der Finanzmarktkrise erfasst zu haben und ergreifen geeignete Steuerungsmaßnahmen.
Jedoch bleiben zu einem so frühen Zeitpunkt der Implementierung noch einige Fragen offen. Welche Auswirkungen hat Basel III auf die Kreditvergabe? Wird es trotz der historisch niedrigen Zinsen zu einer Kreditklemme kommen? Wird ein strikterer Nachhaltigkeitsgedanke bei den Banken durch Basel III gefördert, oder wird das Regelwerk lediglich als eine lästige Nebenbedingung behandelt?
[1] Basel Committee on Banking Supervision (2011): Basel III, A global regulatory framework for more resilient banks and banking systems, reviesed Version (Link zum PDF-File auf www.bis.org)
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