Basel III – Die Eigenkapitalregulierung

In den vergangenen Jahren sorgten immer wieder schwächelnde Banken für Aufsehen und Schlagzeilen in den Medien. Diverse Probleme verursachten in Zeiten der Finanzkrise große Verluste bei Banken, die zum Teil über das vorgehaltene Eigenkapital der Banken hinausgingen. Neben den geringen Eigenkapitalquoten, war eine weitere Folge auch die Illiquidität einiger Banken.
Um zukünftig ein Straucheln der Banken zu verhindern, nahm sich der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht daher zur Aufgabe, ein neues Regulierungspaket (Basel III) zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Banken und des Finanzsektors auf den Weg zu bringen [1]. Dabei setzt Basel III an den Schwachstellen der Banken an, sodass die Regulierer eine sowohl qualitative -, als auch quantitative Stärkung des Eigenkapitals beschlossen haben. Ebenfalls gehören diverse Auflagen zur quantitativen Steuerung der Liquidität zum Regulierungspaket, sowie Neuerungen bei der Zusammensetzung und Gewichtung der Risikoaktiva.
Der folgende Beitrag setzt sich knapp mit dem Bereich der Eigenkapitalregulierung auseinander, und bewertet ob die von den Regulierern ergriffenen Maßnahmen tatsächlich zu einem widerstandsfähigeren Finanzsektor führen. Die wesentlichen Neuerungen lassen sich dabei in vier Punkten darstellen.

1.) Basel III sorgt für eine Verstärkung der risikosensiblen Eigenkapitalquoten. Ein besonderer Fokus wird dabei auf das Kernkapital gelegt, welches bei vollkommender Implementierung mindestens 6% der risikogewichteten Aktiva enthalten muss. Die Entscheidung der Regulierer ist zu begrüßen, denn unter Basel II mussten lediglich 2% der Risikoaktiva mit Kernkapital unterlegt werden. Sicherlich sorgt dieser Schritt für eine Stärkung der Widerstandsfähigkeit, jedoch darf nicht aus den Augen verloren werden, dass dieses Modell von der Annahme gestützt ist, Risiko mathematisch abbilden zu können. Insbesondere unsystemische Risiken sind hier schwer zu erfassen.
2.) Basel III führt ein Kapitalpuffersystem ein. Zu den zusätzlichen 6% Kernkapital müssen von den Banken unter bestimmten Prämissen weitere Bestände an Kapital Aufgebaut werden (bis zu 14%). Hierdurch versuchen die Regulierer sowohl Systemische – als auch Zyklische Risiken besser zu erfassen und in den Eigenkapitalanforderungen zu berücksichtigen. Besonders gelungen ist, dass bei unterschreiten der gesetzten Pufferanforderungen, prozentuale Gewinnausschüttungssperren herrschen. Man könnte eigentlich meinen, dass in Krisenzeiten eine Bank keine Gewinne Ausschütten würden, diese Annahme ist jedoch Falsch. Ein solches opportunistisches Fehlverhalten wird mit dieser Regelung korrigiert.
3.) Basel III stärkt die Qualität des Eigenkapitals. In der vorangegangen Version des Regulierungsstandards konnten in großen Mengen Kapitalbestandteile mit Fremdkapitalcharakter als Eigenkapital angerechnet werden. Diese falsche Anreizgestaltung wurde durch die Regulierer beseitigt. Als Kernkapital dürfen mit Basel III lediglich Kapitalbestandteile angerechnet werden, die einen eindeutigen Eigenkapitalcharakter vorweisen. Im zusätzlichen Kernkapital können zwar auch fremdkapitalähnliche Instrumente angesetzt werden, diese müssen jedoch eine Wandlungsfunktion in Eigenkapital vorweisen. Die Regulierer stärken durch diesen Schritt die Zusammensetzung des Haftungskapitals und legen einen stärkeren Fokus auf die Going Concern Perspektive.
4.) Mit großer Wahrscheinlichkeit wird mit Basel III im Jahr 2018 eine Leverage Ratio eingeführt. Die Leverage Ratio ist eine risikounsensible Eigenkapitalquote. Die Regulierer scheinen demnach aus dem Fehler, die regulatorischen Kapitalanforderungen ausschließlich auf risikosensible Kapitalquoten zu stützen, gelernt zu haben. Somit bekommt das risikosensible Messsystem ab 2018 ein risikounsensibles Korrektiv in Höhe von 3% des Gesamtengagements.

Betrachtet man die Vier aufgeführten Inhalte von Basel III zur Eigenmittelregulierung, scheinen die Regulierer im Kern die Probleme der Finanzmarktkrise erfasst zu haben und ergreifen geeignete Steuerungsmaßnahmen.
Jedoch bleiben zu einem so frühen Zeitpunkt der Implementierung noch einige Fragen offen. Welche Auswirkungen hat Basel III auf die Kreditvergabe? Wird es trotz der historisch niedrigen Zinsen zu einer Kreditklemme kommen? Wird ein strikterer Nachhaltigkeitsgedanke bei den Banken durch Basel III gefördert, oder wird das Regelwerk lediglich als eine lästige Nebenbedingung behandelt?


[1] Basel Committee on Banking Supervision (2011): Basel III, A global regulatory framework for more resilient banks and banking systems, reviesed Version (Link zum PDF-File auf www.bis.org)

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