Vertrag zur friedlichen Koexistenz zwischen der Allianz und der Russischen Föderation und zur Beilegung des Grenzstreits in der Ukraine

In Anerkennung des jahrelangen Leidens der Menschen in der Ostukraine, den Grausamkeiten der letzten Monate und der inzwischen größten humanitären Katastrophe im Europa des 21. Jahrhunderts verpflichten sich alle Beteiligten zum Ende sämtlicher Feindseligkeiten.
In Anerkennung der unüberbrückbaren Differenzen zwischen der Allianz und der Russischen Föderation verpflichten sich alle Beteiligten, eine Ordnung der friedlichen Koexistenz zu etablieren und damit ein, trotz dieser Differenzen, funktionierendes und angstfreies Zusammenleben in Europa und der Welt zu ermöglichen.

1) Die Allianz verpflichtet sich, die Integrität und völkerrechtliche Souveränität der Russischen Föderation zu achten und das Selbstbestimmungs- und Selbstorganisationsrecht der Russischen Föderation in keiner Weise zu berühren oder zu unterlaufen.

2) Die Allianz verspflichtet sich, allen Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die über den Vertrag zur kollektiven Sicherheit mit der Russischen Föderation verbunden sind, z.B. Belarus oder Kasachstan, dieselben unter Punkt 1 genannten Garantien zu gewähren.

3) Die Russische Föderation verpflichtet sich, die Integrität und völkerrechtliche Souveränität aller Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die nicht über den Vertrag zur kollektiven Sicherheit mit der Russischen Föderation verbunden sind, z.B. Aserbaidschan oder Georgien, zu achten und deren Selbstbestimmungs- und Selbstorganisationsrecht in keiner Weise zu berühren oder zu unterlaufen. Im Gegenzug verpflichten sich diese Länder, auf die offizielle Mitgliedschaft in anderen Militärbündnissen sowie die Beschaffung und den Besitz von ABC-Waffen oder anderen künftigen Waffensystemen zur Massenvernichtung zu verzichten. Die bestehenden NATO-Mitgliedschaften von Estland, Lettland und Litauen bleiben hiervon unberührt.

4) Die Allianz beendet sämtliche Sanktionen bezüglich Luft- und Raumfahrt und des internationalen Finanzwesens und gibt eingefrorene russische Vermögenswerte wieder frei. Sämtliche Sanktionen gegen Einzelpersonen, die im Zusammenhang mit dem heutigen oder den vergangenen Konflikten in der Ukraine verhängt wurden, werden aufgehoben. Die Russische Föderation verpflichtet sich zu selbigem gegenüber der Allianz.

5) Die Russische Föderation erkennt die völkerrechtliche Souveränität der Ukraine in ihren neuen, unter Punkt 6 beschriebenen Grenzen an. Die Russische Föderation erkennt explizit die Zugehörigkeit der Ukraine zur Allianz sowie eine potentielle, künftige Mitgliedschaft der Ukraine in der EU vollumfänglich an. Die Ukraine verpflichtet sich im Gegenzug, auf eine Mitgliedschaft in der NATO oder in anderen Militärbündnissen sowie auf die Beschaffung und den Besitz von ABC-Waffen oder anderen künftigen Waffensystemen zur Massenvernichtung zu verzichten.

6) Die Ukraine stimmt im Einklang mit dem Völkerrecht der Übertragung der Krim an Russland zu. Ferner erkennt die Ukraine die völkerrechtliche Souveränität der von den Separatisten vor dem 22.2.2022 kontrollierten Gebiete in den bisherigen Oblasten Donezk und Luhansk an. Es bleibt den neuen Volksrepubliken freigestellt, sich im Anschluss per Referendum der Russischen Föderation anzuschließen. Alle weiteren bisherigen ukrainischen Staatsgebiete bilden das neue, völkerrechtlich anerkannte ukrainische Staatsgebiet.

7) Die Russische Föderation und die Allianz vereinbaren außerdem eine friedliche Koexistenz. Es besteht beidseitig kein Anspruch auf den freien Verkehr von Personen und Gütern oder auf einen sonstigen Austausch zwischen der Allianz und der Russischen Föderation. Im gegenseitigen Einvernehmen kann von dieser friedlichen Koexistenz jederzeit zugunsten von Handel, Wissenschaft, Kultur und der Völkerverständigung abgewichen werden.

8) Die Russische Föderation wird wieder vollständiges Mitglied im Europarat. Sie verpflichtet sich, mit Ernsthaftigkeit die Regeln der Europäischen Menschenrechtskonvention zu befolgen sowie Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen.

9) Für den Fall eines Angriffs von außen auf die Territorien oder sonstigen Einrichtungen der Allianz oder der Russischen Föderation verpflichten sich beide Seiten zum gegenseitigen Beistand.

10) Als Entschädigung und zur Beseitigung der materiellen Kriegsschäden erhält die Ukraine eine Reparationszahlung in Höhe von 500 Mrd. Euro. Geleistet wird diese Zahlung zu 35% von der Russischen Föderation, zu 35% von der EU, zu 20% von den USA, zu 5% von Großbritannien, zu 2% von der Schweiz und jeweils zu 1% von Norwegen, Kanada und der Türkei.


Text als PDF: Vertrag zur friedlichen Koexistenz zwischen der Allianz und der Russischen Föderation und zur Beilegung des Grenzstreits in der Ukraine


Ähnliche Artikel:
Putins Krieg in der Ukraine und wie es dazu kam (www.mister-ede.de – 31.3.2022)

Kiew hat die Wahl zwischen Chaos und Verhandlungen mit Russland (www.mister-ede.de – 14.4.2014)

Ukrainische Parlamentswahl 2012 (www.mister-ede.de – 29.10.2012)

Diskussion:

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>