mister-ede.de » Grundfreibetrag https://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Vorschlag für eine Reform der Einkommen- und Abgeltungssteuertarife https://www.mister-ede.de/politik/reform-einkommensteuertarife/4884 https://www.mister-ede.de/politik/reform-einkommensteuertarife/4884#comments Tue, 15 Mar 2016 20:03:42 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4884 Weiterlesen ]]> Der nachfolgende Vorschlag für eine Reform der Einkommen- und Abgeltungssteuertarife verfolgt mehrere Ziele gleichzeitig. Ein erstes Ziel ist die höhere Besteuerung von Kapitalerträgen durch eine Anhebung der Abgeltungssteuer von derzeit 25% auf 32%. Ein zweites Ziel ist die höhere Besteuerung von Einkommen ab ca. 95.000 Euro pro Jahr und die Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 51% ab einem Einkommen über 500.000 Euro. Mit den angestrebten Mehreinnahmen von grob 10 – 14 Mrd. Euro soll dann das dritte Ziel, eine Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.000 Euro, zu einem großen Teil finanziert werden. Alle weiteren steuerlichen Regelungen, z.B. die gemeinsame Veranlagung von Verheirateten, bleiben auf Basis des neuen Tarifs erhalten.

Wird der Einkommensteuertarif dem Vorschlag entsprechend geändert, werden ausgehend von einer Einzelperson alle Einkommensteuerzahler durch die Anhebung des Grundfreibetrags bis zu einem Einkommen von 75.000 Euro gleichmäßig um genau 580,09 Euro jährlich entlastet und wer bislang weniger als 580,09 Euro Einkommensteuer gezahlt hat, muss überhaupt keine Einkommensteuer mehr zahlen. Bei einem Einkommen über 75.000 Euro steigt hingegen der Einkommensteuertarif im Vergleich zum aktuellen Tarif um 3 Prozentpunkte auf 45% an, wodurch ab einem Einkommen von ca. 95.000 Euro durch diese Steuerreform keine Entlastung mehr stattfindet, sondern eine Belastung. Bei einem Einkommen über 250.000 Euro steigt der Grenzsteuersatz weiter auf 48% (aktuell 45%) und über 500.000 Euro steigt der Grenzsteuersatz nochmals um 3 Prozentpunkte auf den neuen Spitzensteuersatz von 51%.

Vorschlag für eine Reform der Einkommen- und Abgeltungssteuertarife:

§ 32a (Einkommensteuertarif) des Einkommensteuergesetzes (EStG)[1] wird wie folgt geändert:

In Satz 1 werden die Nummern 1 – 5 gestrichen und durch nachfolgende Nummern ersetzt:

„1. bis 12 000 Euro (Grundfreibetrag):
0;

2. von 12 000 Euro bis 13 669 Euro:
(995,91 • y + 2 065) • y;

3. von 13 670 Euro bis 53 665 Euro:
(225,40 • z + 2 397) • z + 372,39;

4. von 53 666 Euro bis 75 000 Euro:
0,42 • x – 8 974,23;

5. von 75 001 Euro bis 250 000 Euro:
0,45 • x – 11 224,23;

6. von 250 001 Euro bis 500 000 Euro:
0,48 • x – 18 724,23;

7. von 500 001
0,51 • x – 33 724,23;“

§32d (Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen) des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird wie folgt geändert:

In Absatz 1, Satz 1 wird die Zahl „25 Prozent“ durch die Zahl „32 Prozent“ ersetzt.

In Absatz 1, Satz 3 wird die Zahl „25 Prozent“ durch die Zahl „32 Prozent“ ersetzt.

Absatz 1 Satz 4 wird durch folgenden Satz ersetzt: „Die Einkommensteuer beträgt damit (e – 3,125q) / (3,125 + k)“

In Absatz 5, Satz 1 wird die Zahl „25 Prozent“ durch die Zahl „32 Prozent“ ersetzt.

§43a (Bemessung der Kapitalertragsteuer) des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird wie folgt geändert:

In Absatz 1, Satz 1, Nummer 1 wird die Zahl „25 Prozent“ durch die Zahl „32 Prozent“ ersetzt.

In Absatz 1, Satz 2 wird die Zahl „25 Prozent“ durch die Zahl „32 Prozent“ ersetzt.

Alle weiteren Anpassungen, die zur Umsetzung der Reform der Einkommen- und Abgeltungssteuertarife notwendig sind, werden vorgenommen.


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[1] Einkommensteuergesetz (EStG) auf www.gesetze-im-internet.de

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Die Anhebung des Steuerfreibetrags ist ein konsequenter Witz https://www.mister-ede.de/politik/ein-konsequenter-witz/1605 https://www.mister-ede.de/politik/ein-konsequenter-witz/1605#comments Fri, 14 Dec 2012 15:44:05 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1605 Weiterlesen ]]> In dreifacher Hinsicht ist die Anhebung des Steuerfreibetrages um wenige Euro [1] [2] konsequent. Zum ersten wird der Steuerfreibetrag deutlich unter der Inflation angehoben, was allerdings konsequente Regierungspolitik zur Senkung der Reallöhne ist. Zum zweiten ist nicht die schwarz-gelbe Koalition die Triebfeder, sondern Merkel muss durch das Gesetz zum Jagen getragen werden, denn das Existenzminimum muss zwingend steuerfrei bleiben [3]. Im Prinzip hat Merkel lediglich den Bruch der Verfassung verhindert, aber auch das ist nur die konsequente Fortsetzung einer fast tatenlosen Regierung. Zum dritten ist die minimale Anhebung auch deshalb konsequent, weil wieder einmal die Chance auf eine wirkliche Verbesserung ausgelassen wurde.

Die Anhebung des Steuerfreibetrages über das Existenzminimum, wie ich es mir wünschen würde, wäre wirklich inkonsequent gewesen. So bleibt es beim konsequenten Auseinanderdriften von Arm und Reich, verstärkt durch die frühe Besteuerung der unteren Einkommen bei vergleichsweise niedrigen Spitzensteuern.


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[1] In einem Bericht bei tagesspiel.de vom 13.12.2012 wird ein Betrag von 224 Euro genannt (Link zum Artikel – www.tagesspiegel.de)

[2] In einem Bericht bei sueddeutsche.de vom 12.12.2012 wird ein Betrag von 120 Euro genannt (Link zum Artikel – www.sueddeutsche.de)

[3] Mitteilung der Bundesregierung vom 07.11.2012 (www.bundesregierung.de)

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