mister-ede.de » Outsourcing https://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 „Den Deutschen geht es doch eigentlich gut.“ Wirklich? https://www.mister-ede.de/politik/deutschen-geht-es-doch-gut/5799 https://www.mister-ede.de/politik/deutschen-geht-es-doch-gut/5799#comments Sun, 04 Dec 2016 08:21:19 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5799 Weiterlesen ]]> „Den Deutschen geht es doch eigentlich gut“, gleich dreimal ist mir dieser Satz im Laufe der vergangenen Woche begegnet – in einer längeren Diskussion mit einem Bekannten, am Rande einer Diskussionsveranstaltung im Gespräch mit David Schrock, stellvertretender Landesvorsitzender der Europa-Union NRW, und in ähnlicher Form in einem Artikel auf Carta.info von Klaus Vater (SPD), der früher Pressesprecher des BMG und auch schon stellvertretender Regierungssprecher war.
Nun will ich überhaupt nicht bestreiten, dass es zig Millionen Menschen gibt, denen es in Deutschland gut geht. Dennoch bringt mich dieser Satz, den man in allen drei Kontexten um ein, „ich verstehe gar nicht, warum sich die Leute beklagen“, ergänzen kann, zum Kopfschütteln. In seiner Pauschalität blendet er nämlich die Fehlentwicklungen der letzten Jahre aus und blickt auf einen Durchschnitt, der wenig bis gar nichts über die Lebenssituation des Einzelnen aussagt. Tatsächlich ist es sogar wenig verwunderlich, dass zahlreiche Bürger unseres Landes einen anderen Eindruck haben. Warum ihr Gefühl nicht falsch ist und sie völlig zu Recht beklagen, dass hierzulande vieles im Argen liegt, soll in diesem Artikel dargestellt werden.

Blicken wir zunächst auf die Entwicklung der allgemeinen Kosten der Lebensführung. Anfang 1998 lag der Mehrwertsteuersatz noch bei 15%, wurde aber seitdem auf 19% erhöht [1]. Auch viele andere Verbrauchssteuern, z.B. für Benzin, wurden im Laufe der Zeit angehoben und überdies müssen die Bürger heute zusätzliche Abgaben stemmen, wie beispielsweise die EEG-Umlage für die erneuerbaren Energien. Die Lebenshaltung wurde in Deutschland somit durchaus teurer und gerade diejenigen, die wenig Geld in der Tasche haben und dieses vollständig für den notwendigen Lebensbedarf ausgeben müssen, spüren das natürlich besonders.

Schauen wir als nächstes auf die gesetzliche Rente. Weder heute noch vor 20 Jahren war sie die einzige Alterssicherung, allerdings ist völlig klar, dass jene, die in ihrem Leben kein weiteres Vermögen aufbauen konnten, auf eben diese Rente angewiesen sind.
1995 lag das Rentenniveau beim Renteneintritt noch bei etwa 54%, heute liegt es hingegen bei nur noch rund 48% [2] und das, obwohl gleichzeitig das Rentenzugangsalter der Gesamtgesellschaft von 60,1 Jahren im Jahr 2000 auf 61,9 Jahre im Jahr 2015 angestiegen ist [3]. Hinzu kommt, dass die 2001 als Ersatz für die bis dahin geltende Berufsunfähigkeitsrente eingeführte Erwerbsminderungsrente oftmals unzureichend ist und außerdem seit 2005 die Rentenbezüge teilweise versteuert werden müssen [4].
Genauso gab es auch beim Kindergeld, also der staatlichen Förderung für Kinder einkommensschwacher Eltern, keinen Zuwachs, sondern eher einen Verfall. Von 2002 bis 2015 stieg das Kindergeld um 22% für das erste und zweite Kind, um 26% für das dritte Kind und wiederum um 22% für jedes weitere Kind [5].
Der Verbraucherpreisindex ist allerdings im selben Zeitraum ebenfalls um 21% angestiegen [6]. Das klingt zwar zunächst ausgeglichen, jedoch muss hierbei berücksichtigt werden, dass Eltern heute zahlreiche neue Ausgaben tragen müssen. Beispielsweise ist der Computer samt Internetanschluss inzwischen unerlässlich für die schulische Bildung und statt des früheren Förderunterrichts für leistungsschwache Schüler ist heute die privat zu finanzierende Nachhilfe zum Standard geworden. Auch die einst üblichen Zusatzangebote der Schulen, z.B. im Bereich Musik, Sport oder Technik, wurden vielerorts eingespart und müssen heute von den Eltern aus eigener Tasche bezahlt werden – sofern sie es sich denn überhaupt noch leisten können.

Dann denken wir an den Arbeitsmarkt. Die Zahl der Leiharbeiter hat sich von 181.000 im Jahr 1997 auf inzwischen 951.000 erhöht [7]. Auch die Zahl der Befristungen hat sich bei jüngeren Arbeitnehmern seit den 90ern mehr als verdoppelt [8]. Überdies gibt es zahlreiche Arbeitnehmer, die früher zur Stammbelegschaft eines Unternehmens gehört hätten, inklusive Tarifvertrag, jedoch heute über Subunternehmer und Werkverträge beschäftigt sind und dieselbe Tätigkeit für einen weit geringeren Lohn durchführen müssen.
Natürlich gibt es innerhalb dieser Beschäftigtengruppe auch Leiharbeiter, die gut bezahlt sind, Zeitarbeiter, die über einen solchen Vertrag einen Einstieg in ein Unternehmen schaffen, oder hochbezahlte Informatiker, die von ihrem Arbeitgeber für fünfstellige Beträge monatsweise in verschiedene andere Betriebe entsendet werden. Aber es gibt darunter eben auch Paketzusteller, Reinigungskräfte oder Regaleinräumer, die zum Teil unter obskuren Bedingungen mit Minilöhnen regelrecht ausgebeutet werden.
Zusätzlich hat die berüchtigte Hartz-Gesetzgebung aus der Zeit der Agenda-2010-Reformen zahlreiche Menschen spürbar schlechter gestellt. So fallen Arbeitslose heute schon wesentlich schneller aus dem Arbeitslosengeld-I auf Hartz-IV-Niveau und es gibt z.B. verschärfte Zumutbarkeitsregeln für die Aufnahme einer neuen Tätigkeit. Überdies müssen sich Hartz-IV-Empfänger zum gläsernen Bürger machen lassen und selbst die Kinder oder die Eltern von Hartz-IV-Beziehern werden für die Unterhaltssicherung zur Kasse gebeten.

Wir haben in Deutschland also eine Alterssicherung, die für den Einzelnen spürbar schlechter ist als vor 20 Jahren. Wir haben Eltern mit geringen und mittleren Einkommen, die in der Relation heute weniger Kinderförderung erhalten als Anfang des Jahrtausends. Wir haben Millionen Arbeitnehmer, die prekär beschäftigt sind und von Minilöhnen leben müssen. Und dazu haben wir dann auch noch ein zum Teil demütigendes Hartz-IV-System, das zu einem schnelleren und tieferen Sturz aus der Mitte der Gesellschaft führt.
Natürlich geht es in Deutschland nicht allen 80 Millionen Einwohnern schlecht. Aber wenn es 15 oder 20 Millionen Menschen gibt, die am finanziellen Rand der Gesellschaft leben müssen oder im Rentenalter dort leben werden, kann man das auch nicht einfach wegwischen. Der Satz, „den Deutschen geht es doch eigentlich gut“, ist zwar in seiner pauschalen Durchschnittsbetrachtung richtig, sobald man aber auf einzelne Gruppen in der Gesellschaft schaut, erkennt man recht schnell, dass eine solche Betrachtungsweise in die Irre führt.

Blickt man zusätzlich noch auf das andere Ende der Skala und sieht die spürbare Entlastung von Vermögenden und Besserverdienenden, kann man durchaus von einer Politik der sozialen Spaltung sprechen. In etwa dem gleichen Zeitraum wurde nämlich die Vermögenssteuer abgeschafft, die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge eingeführt und der Spitzensteuersatz abgesenkt. Wer also im Jahr 1997 ein Vermögen in Höhe von 5 Millionen Euro hatte und hieraus Kapitalerträge in Höhe von 300.000 Euro bezog, musste davon ganz grob 150.000 Euro an Steuern (Vermögenssteuer, Einkommensteuer + Soli) zahlen. Heute muss eine solche Person hingegen gerademal mit rund 85.000 Euro Steuern (Abgeltungsteuer + Soli) rechnen. So lässt sich dann natürlich auch eine um vier Prozentpunkte höhere Mehrwertsteuer oder die EEG-Umlage gut verkraften.
Dass sich allerdings umgekehrt Millionen Bürger in unserem Land von einer solchen Politik des Fordern und Förderns veräppelt fühlen, weil offensichtlich von den ärmeren Schichten immer mehr gefordert wird, während die reicheren Schichten ordentlich gefördert werden, ist kein Wunder. Und wenn dann auch noch beispielsweise Managerboni hinzu kommen, die gezahlt werden, obwohl das betreffende Unternehmen wegen Managementfehlern massiv Stellen abbauen muss, oder Milliardenhilfen für Banken gewährt werden, die am Ende natürlich nur denjenigen nutzen, die bei diesen Geldhäusern ihr Vermögen liegen haben, ist es absolut verständlich, dass viele Bürger eine wachsende Ungerechtigkeit in Deutschland beklagen.


Ähnliche Artikel:
Die Konzentration von Vermögen und die Auswirkungen (www.mister-ede.de – 26.11.2012)

Die Wettbewerbsfähigkeit: Täuschung der Relation (www.mister-ede.de – 27.02.2014)

Die Zentrifugalkraft des Politikversagens: Grexit, PEGIDA und „Charlie Hebdo“ (www.mister-ede.de – 10.01.2015)


[1] Bundeszentrale für politische Bildung u.a. zur Entwicklung der MwSt.-Steuersätze (Link zum Beitrag auf www.bpb.de)

[2] Bundeszentrale für politische Bildung u.a. zum Rentenniveau (Link zum Beitrag auf www.bpb.de)

[3] PDF der Deutschen Rentenversicherung u.a. zum Zugangsalter (Link zur PDF auf www.deutsche-rentenversicherung.de)

[4] Übersicht der Deutschen Rentenversicherung zur Rentenbesteuerung (Link zur Übersicht auf www.deutsche-rentenversicherung.de)

[5] PDF der Universität Duisburg Essen zur Entwicklung des Kindergelds (Link zur PDF auf www.sozialpolitik-aktuell.de)

[6] PDF des Statistischen Bundesamtes zur Entwicklung des Verbraucherpreisindex (Link zur PDF auf www.destatis.de)

[7] Statistik der Arbeitsagentur zu verschiedenen Beschäftigungsformen (Stand November 2016) (Link zur Statistik auf arbeitsagentur.de)

[8] Statistik des Statistischen Bundesamtes zum Anteil der befristet Beschäftigten (Link zur Statistik auf www.destatis.de)

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Kaiser Wilhelm II. wird bei „Hart aber Fair“ zum rot-grünen Vordenker https://www.mister-ede.de/medien/hart-aber-fair-niedrigloehne/2029 https://www.mister-ede.de/medien/hart-aber-fair-niedrigloehne/2029#comments Sat, 08 Jun 2013 17:55:11 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2029 Weiterlesen ]]> Mit dem Thema Niedriglöhne hat die „Hart aber Fair“ Sendung am 13.05.2013 ja ein durchaus interessantes und wichtiges Thema bearbeitet. Der Verlauf der Diskussion ließ mich dann aber doch zweifeln, ob die dort versammelte Mannschaft überhaupt selbst das Thema durchdrungen hatte.

So gab Martin Lindner (FDP) zu bedenken, „die Zeitarbeits- und Werkverträge sind damals von rot-grün eingeführt worden“. Befristung ist allerdings schon länger möglich und dass Kaiser Wilhelm II Genosse oder Grüner war, ist mir auch nicht bekannt. Immerhin sind Werkverträge seit über 110 Jahren im BGB geregelt.

Und auch wenn ich natürlich die Ziele des Ratsvorsitzenden der evangelischen Kirche Schneider teile, nämlich Lohndumping und außertarifliche Beschäftigung zu minimieren, ist die Forderung nach einem Verbot von Werkverträgen nicht sonderlich sinnvoll. Man kommt ja auch nicht auf die Idee Diebstahl durch das Abschaffen von Eigentum zu reduzieren.

Zugegeben hin und wieder gab es sogar sachlich richtige Einwände, allerdings wirkte das in diesem Gesamtzusammenhang eher so, als ob der ein oder andere Diskutant einfach ein, zwei Thesen auswendig gelernt hatte. Sehr schade eigentlich, denn insgesamt sind über 20 Mio. Menschen in Deutschland entweder selbst, oder in ihrer Familie von Arbeitslosigkeit, Lohndumping, Befristung, Dauer-Praktika oder Aufstocken betroffen.

Aber nun denn, zumindest in der letzten Woche hat sich Plasberg dann wieder mit einem Thema in seiner Kragenweite beschäftigt „Festgeldkonto schlägt echte Liebe – Was lehrt uns der Bayernsieg?“. Ja und dann kam die Flut.

Link zur „Hart aber Fair“ Sendung vom 13.05.2013 auf www.wdr.de

Glossar: Der Werkvertrag (www.mister-ede.de)

Legales Outsourcing und illegale Scheinselbständigkeit (www.mister-ede.de – 02.06.2013)

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Legales Outsourcing und illegale Scheinselbständigkeit https://www.mister-ede.de/politik/outsourcing-legal-illegal/2008 https://www.mister-ede.de/politik/outsourcing-legal-illegal/2008#comments Sun, 02 Jun 2013 15:45:59 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2008 Weiterlesen ]]> Aus verschiedenen Gründen kann es für Unternehmen interessant sein, einzelnen Tätigkeiten nicht durch eigene Angestellte sondern durch externe Leistungserbringer durchführen zu lassen. Häufigkeit oder Menge der benötigten Arbeitsleistung können hier eine Rolle spielen, aber auch Spezialisierung, Flexibilität oder die niedrigere Kapitalbindung sind Gründe für das Outsourcing, also die Auslagerung von Unternehmenstätigkeiten.

Wird eine Arbeitsleistung nur selten benötigt, macht es wenig Sinn hierfür eigene Mitarbeiter einzustellen. Der Bäcker wird in aller Regel seinen Ofen nicht selbst reparieren, und der Fliesenleger nicht sein Werkzeug selbst herstellen. So können sich Bäcker und Fliesenleger auf ihre Hauptarbeit konzentrieren. Auch bei größeren Unternehmen macht eine solche Spezialisierung Sinn.

Statt die fertigen Waren mit einem eigenen Fuhrpark und eigenen Fahrern ausliefern zu lassen, kann ein Unternehmen auch eine externe Spedition beauftragen. Zum einen sind Speditionen auf den Transport spezialisiert, zum anderen kann sich das Unternehmen auf sein eigenes Spezialgebiet, z.B. Getränkeherstellung, konzentrieren. Bei größeren Unternehmen spielt aber neben dieser Spezialisierung und organisatorischen Konzentration auf das Kerngeschäft auch die Flexibilität und die Kapitalbindung eine Rolle.
So kann die Auslieferung mit einer Spedition flexibler gestaltet werden, wenn z.B. die zu transportierenden Mengen schwanken. Bei Bedarf werden dann einfach mehr oder weniger Aufträge vergeben. Diese Flexibilität ist mit eigenen Fahrern und Fahrzeugen nicht so leicht zu erreichen. Entweder müssen ständig Fahrzeuge ge- oder verkauft werden, Mitarbeiter eingestellt oder entlassen werden, oder das Unternehmen muss mit Über- oder Unterkapazitäten leben.
Auch die Kapitalbindung ist niedriger, wenn externe Anbieter einzelne Aufgaben übernehmen. Ein Unternehmen muss weder in eine Fahrzeughalle, noch in die Fahrzeuge investieren, wenn es auf eine externe Spedition zurückgreift. Somit stehen die finanziellen Mittel z.B. für neue Produktionsanlagen zur Verfügung.

Neben Spezialisierung, Flexibilität und niedrigerer Kapitalbindung, spielt zunehmend aber auch die Absenkung der Lohnkosten eine Rolle. Das Unternehmen ist nicht mehr direkt Arbeitgeber, sondern der externe Leistungserbringer ist in dieser Rolle. Damit gilt für die Angestellten nicht mehr der Tarif des Unternehmens, und Arbeitnehmervertretung oder Mitbestimmung bleiben außen vor. Auch wenn dies gesellschaftlich natürlich nicht wünschenswert ist, verboten ist eine solche Gestaltung nicht. Die Auslagerung von Reinigungspersonal ist ein gutes Beispiel, bei dem in aller Regel weder die Kapitalbindung noch die Flexibilität im Vordergrund steht.

Illegal hingegen ist es, nur so zu tun als ob es sich um einen eigenständigen externen Anbieter handelt, tatsächlich aber der externe Anbieter vollständig vom Unternehmen abhängig ist, also scheinselbständig. Aber genau diese Abgrenzung zwischen echter Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit ist oft schwer.
So kann ein Spediteur mit eigenem LKW durchaus selbständig tätig sein. Übernimmt er allerdings nur Aufträge für ein einzelnes Unternehmen, dann kann dies ein Zeichen für Scheinselbstständigkeit sein. Ein weiteres Zeichen wäre es, wenn das Unternehmen zusätzlich auch die Bereitstellung der Fahrzeuge übernimmt und ein noch deutlicheres Zeichen, wenn es diese Konstruktion mehrfach verwendet, also offensichtlich als Initiator in Erscheinung tritt.
Allerdings gibt es auch gute Gründe, warum ein Selbstständiger nur für ein einzelnes Unternehmen arbeitet. So kann es vorkommen, dass in der Gründungsphase nur wenige Kunden vorhanden sind, oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Teil der Kunden wegfällt. Vielleicht zahlt ein Auftraggeber auch entsprechend gut, so dass es wirtschaftlicher ist, mit den vorhandenen Kapazitäten nur diesen zu bedienen.

Aber nicht nur bei einzelnen Beschäftigten, sondern auch bei der verstärkten Gestaltung des Outsourcings mit eigenen Tochterunternehmen oder anderen eng verzahnten Unternehmen ist die Abgrenzung schwierig. Wird Reinigungs- oder Verkaufspersonal über eine Leiharbeitsfirma angestellt, so ist dies nicht verboten. Illegal ist es nur dann, wenn diese Leiharbeitsfirma gar nicht wirklich am Markt tätig ist, sondern nur geschaffen wurde um z.B. Tarifverträge zu umgehen.

Man kann daher neben legalem Outsourcing, bei dem die Spezialisierung im Vordergrund steht, und legalem aber unerwünschtem Outsourcing, bei dem die Spezialisierung einzig auf Lohndumping beruht, die Scheinselbstständigkeit als illegales und unerwünschtes Outsourcing betrachten.
Außer den Vorteilen des Outsourcings und den Problemen der Abgrenzung, kann es aber auch Nachteile für auslagernde Unternehmen geben. So kann es zu einem Verlust von Knowhow oder Fähigkeiten im Unternehmen kommen oder die Vernetzung zwischen verschiedenen Funktionsbereichen im Unternehmen beeinträchtigt werden. Zusätzlich muss natürlich auch der Gewinn des externen Leistungserbringers mitfinanziert werden.

Insgesamt ist es weder angebracht Outsourcing zu verteufeln noch die Nachteile und Probleme auszublenden. Während aber Unternehmen innerhalb eines vorgegeben Rahmens für sich die Vor- und Nachteile abwägen müssen, ist es die Aufgabe des Gesetzgebers diesen Rahmen zu gestalten. Durch Branchen-Mindestlöhne oder möglicherweise veränderte Steuergestaltungen kann z.B. der Anreiz zu legalem aber gesellschaftlich unerwünschten Outsourcing minimiert werden. Daneben kann auch die Grenze von legalem Outsourcing zu illegaler Scheinselbstständigkeit z.B. durch Vermutungsregelungen verändert werden.

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Glossar: Der Werkvertrag https://www.mister-ede.de/politik/der-werkvertrag/2002 https://www.mister-ede.de/politik/der-werkvertrag/2002#comments Sun, 02 Jun 2013 15:45:25 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2002 Weiterlesen ]]> Der Werkvertrag ist ein Vertragstyp, der in §631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) seit der Einführung des BGB im Jahr 1900 geregelt ist [1]. Beim Werkvertrag handelt es sich genauso wie beim Kauf- Miet- oder Dienstvertrag um einen gegenseitigen Vertrag, in dem Leistung und Gegenleistung beschrieben ist. Hierbei versucht der Werkvertrag das „Bestellen eines Werkes“  juristisch durch Rechte und Pflichten für die Vertragsparteien zu beschreiben, so wie der Kaufvertrag den „Kauf einer Sache“ beschreibt.

Kauf-, Miet-, Dienst- und Werkverträge eint dabei, dass es auf der einen Seite einen Leistungserbringer und auf der anderen Seite einen Leistungsnehmer gibt. Der Leistungsnehmer ist im Kaufvertrag der Käufer, beim Mietvertrag der Mieter, beim Dienst- und Werkvertrag der Auftraggeber. Der Leistungserbringer ist im Kaufvertrag der Verkäufer, im Mietvertrag der Vermieter, und bei Dienst- und Werkvertrag der Auftragnehmer, z.B. ein Handwerker oder ein Babysitter. Durch den entsprechenden Vertrag wird der Leistungserbringer zum erbringen der vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet und im Gegenzug der Leistungsnehmer zur Gegenleistung, also z.B. zum entrichten des Kaufpreise oder der Miete.
Allerdings unterscheiden sich die Verträge in der Form der Leistung, die zu erbringen ist. Nach einem Kauf will der Käufer Eigentümer einer Sache sein, die vorher einem anderen gehörte. Bei der Miete will der Mieter z.B. eine Wohnung, ein Auto oder ein Werkzeug nutzen, ohne Eigentümer zu werden. Im Mietvertrag geht es also um die Überlassung einer Sache auf Zeit. Bei einem Dienstvertrag besteht die Leistung in einem Dienst, bzw. umgangssprachlich in Arbeitszeit. So stehen beim Babysitten oder bei der Betreuung von Personen in aller Regel die geleisteten Arbeitsstunden im Vordergrund.

Auch der Werkvertrag beinhaltet eine eigene Form von Leistung, die zu erbringen ist. So bestimmt §631 Absatz 2 BGB „Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein“ [2]. Ein solches Werk kann z.B. die Reparatur eines Autos, die Installation von elektrischen Leitungen, oder die schicke neue Modefrisur sein. Werkverträge sind damit genauso wenig aus dem Alltag wegzudenken, wie eben Kauf- oder Mietverträge, denn durch diese differenzierte Ausgestaltung einzelner Vertragstypen ist es nämlich möglich an die verschiedenen Verträge unterschiedliche Bedingungen zu knüpfen. So regelt z.B. §634 BGB speziell für den Werkvertrag wie mit Mängeln umzugehen ist. Der Kündigungsschutz im Mietrecht oder die Gewährleistung bei Kaufverträgen sind ähnliche Beispiele für solche spezielle Regelungen bei anderen Vertragstypen.

Jedoch ist die Abgrenzung zwischen den einzelnen Vertragstypen nicht immer leicht, und gerade die Abgrenzung zwischen Werk- und Dienstvertrag ist schwierig. Wird ein Gärtner gerufen, der den Garten im Frühjahr auf Vordermann bringen soll, so ist dies ein Werkvertrag, da er für einen sauberen Garten, also einen Erfolg sorgen soll. Vereinbart man mit dem Gärtner hingegen, dass er jede Woche für zwei Stunden den Garten pflegt, handelt es sich viel eher um einen Dienstvertrag, da der Gärtner einen wöchentlichen Dienst verrichtet.
Eine weitere Abgrenzungsproblematik kann sich bei Werkverträgen aber auch deshalb ergeben, weil ein Teil der Leistung aus „Arbeit“ besteht. Hierdurch entsteht eine Ähnlichkeit zu Arbeitsverträgen, an die sich aber besondere Folgen wie Kündigungsschutz, Tarifbindungen und weiteres anschließen. Neben dem Werkvertrag ist auch der Dienstvertrag von diesem Problem betroffen, da hier die Arbeitsleistung einen noch wesentlicheren Teil der Leistung darstellt. Sowohl das legale Outsourcing als auch illegale Scheinselbstständigkeit zur Umgehung von Arbeitsverträgen ist daher oftmals mit Werk- oder Dienstverträgen verbunden.


Ähnliche Artikel:
Die Begrenzung des Lohndumpings und der Aushöhlung der Tarifstruktur (www.mister-ede.de – 08.01.2013)

Legales Outsourcing und illegale Scheinselbständigkeit (www.mister-ede.de – 02.06.2013)

Weitere Beiträge zum Thema Werkvertrag auf www.mister-ede.de


[1] Peters, F. in:  Staudinger (Eckpfeiler des BGB), Berlin 2005, S. 676 f.

[2] Gesetzestext abrufbar bei Gesetze-im-Internet (Link zu §631 BGB auf www.gesetze-im-internet)

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