mister-ede.de » Lexikon http://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Glossar: Nominal- und Realwerte bei Staatsschulden http://www.mister-ede.de/politik/staatsschulden-nominal-real/4185 http://www.mister-ede.de/politik/staatsschulden-nominal-real/4185#comments Mon, 10 Aug 2015 12:00:56 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4185 Weiterlesen ]]> Für eine Betrachtung von Staatsschulden können Nominalwerte oder Realwerte herangezogen werden. Außerdem können diese Werte zu verschiedenen Zeitpunkten betrachtet werden.

Nominalwert / Realwert:

Vergleicht man Güter und Geld, so haben Güter immer ihren realen Sachwert, jedoch keinen festen Nominalwert, während umgekehrt Geld immer seinen Nominalwert, jedoch keinen festen Realwert hat. Ein 10-Euro-Schein oder ein Bankguthaben in Höhe von 10 Euro hat also immer den nominalen Wert von 10 Euro, egal wie viele Äpfel man davon kaufen kann. Hingegen hat ein Apfel immer den realen Wert eines Apfels, egal wie teuer dieser ist. Der Nominalwert eines Gutes (z.B. Apfel) wird gemeinhin als Preis bezeichnet und der Realwert des Geldes als Kaufkraft.

Analog hierzu haben auch Staatsschulden einen nominalen Wert (100 Euro) und einen realen Wert (Anzahl Äpfel / Kaufkraft).

Betrachteter Zeitpunkt:

Für die Höhe von Staatsschulden spielt neben der Frage, ob auf den Nominalwert oder Realwert (Kaufkraft) abgestellt wird, vor allem der betrachtete Zeitpunkt eine Rolle. Leiht sich ein Staat heute 100 Euro für ein Jahr zu 5% Zinsen, so muss er nach einem Jahr 105 Euro zurückzahlen. In Abhängigkeit vom betrachteten Zeitpunkt liegt damit die Schuldenlast nominal bei 100 bzw. 105 Euro.
Auf Ebene der Realwerte muss zusätzlich berücksichtigt werden, dass sich der Realwert des Geldes im Laufe der Zeit ändert, z.B. durch Preissteigerungen (Inflation) abnimmt. Liegt die jährliche Inflationsraten bei 2%, dann sind die 105 Euro in heutiger Kaufkraft ausgedrückt real 105 Euro / 1,02 = ca. 102,94 Euro wert. Dieser Wert stellt damit den Realwert dieser Schulden zum Zeitpunkt der Fälligkeit dar.
In Abhängigkeit vom betrachten Zeitpunkt besteht also durch die Kreditvereinbarung nominal eine Schuldenlast von 100 Euro bzw. 105 Euro und real entsprechen die Schulden bei einer Inflation von 2% einer Kaufkraft von 100 Euro bzw. nach einem Jahr 102,94 Euro.

Wirkung von Zins und Inflation auf den Realwert von Schulden:

Werden die Staatsschulden eines Landes unter der Prämisse eines ausgeglichenen Primärsaldos betrachtet, dann gilt, dass sich der Realwert bei einem Zinssatz in Höhe der Inflationsrate nicht verändert. Liegt der Zinssatz über der Inflationsrate, so steigt der Realwert der Schulden mit der Zeit an, liegt er darunter, reduziert sich der Realwert der Schulden im Laufe der Zeit. Im obigen Beispiel liegt der Zinssatz mit 5% über der Inflationsrate von 2% weshalb die Staatsschulden ansteigen. Bei einer Inflationsrate in Höhe von 5% läge der Realwert hingegen auch nach einem Jahr unverändert bei 100 Euro (105 Euro / 1,05 = 100 Euro). Bei einer Inflation in Höhe von 10% würde der Realwert der Schulden sogar auf 105 Euro / 1,10 = ca. 95,45 Euro sinken.

Die Wirkung von Zins, Inflation und Wachstum auf die Staatsschuldenquote (www.mister-ede.de – 10.08.2015)

Kapitalwert:

Der Kapitalwert nimmt, im Gegensatz zum Nominal- bzw. Realwert, nicht die Staatsschulden an sich in den Blick, sondern die Gewinnerwartung des Investors. Geht man von einer vollständigen Finanzierung der Kreditvergabe durch Eigenmittel des Geldgebers aus und wird außer einem Inflationsausgleich auf eine Mindestrendite verzichtet, so berechnet sich der Kapitalwert, indem vom künftigen Realwert der Staatsschulden (z.B. 102,94 Euro) der vorherige Auszahlungsbetrag (z.B. 100 Euro) abgezogen wird. Der Kapitalwert der obigen Kreditvereinbarung würde unter diesen Prämissen dann bei 2,94 Euro liegen. Der Kreditgeber würde also 2,94 Euro mehr Kaufkraft zurückerhalten, als er verliehen hat.

Nachdem jedoch bei der Berechnung des Kapitalwertes üblicherweise Finanzierungskosten oberhalb des Inflationsausgleichs und auch eine interne Renditeerwartung des Investors zu berücksichtigen sind, verschiebt sich dieser Kapitalwert dann unabhängig vom tatsächlichen Wert der Schulden.
Geht ein Unternehmen, z.B. wegen einer hohen Renditeerwartung, von Kapitalkosten in Höhe von 6% aus, kann eine Kreditvergabe zu 5% Zinsen nie zu einem positiven Kapitalwert führen, auch wenn die Schulden für den Kreditnehmer nominal und real ansteigen würden.


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Glossar: Der Primärsaldo (von Staaten) http://www.mister-ede.de/politik/primaersaldo-von-staaten/4181 http://www.mister-ede.de/politik/primaersaldo-von-staaten/4181#comments Mon, 10 Aug 2015 12:00:36 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4181 Weiterlesen ]]> Der Primärsaldo (Primärergebnis) bezeichnet den Haushaltssaldo eines Staates vor Zinskosten. Umgekehrt ergibt daher der Primärsaldo zusammen mit den Zinskosten den Haushaltssaldo. Das Primärergebnis berechnet sich, indem alle Ausgaben eines Staates, außer den Zinskosten, von allen Einnahmen eines Staates abgezogen werden. Ist der Saldo positiv, so hat das Land einen Primärüberschuss, ist er negativ, spricht man von einem Primärdefizit.
Ein Staat mit einem Haushaltsdefizit in Höhe von 3 Mrd. Euro und jährlichen Zinskosten in Höhe von 5 Mrd. Euro hat damit einen Primärüberschuss von 2 Mrd. Euro. Bei einem BIP von z.B. 100 Mrd. Euro hat dieser Staat dann eine Zinslast von 5% des BIP, einen Primärüberschuss in Höhe von 2% des BIP und ein Haushaltdefizit in Höhe von 3% des BIP.

Was sagt der Primärsaldo aus?

Zunächst sagt der Primärsaldo etwas über die Geschäftstätigkeit eines Staates aus. Ist der Saldo ausgeglichen, sind die Staatsaktivitäten, ohne den Schuldendienst, nicht defizitär. Hat ein Land keine Staatsschulden, muss es in diesem Fall auch keine Kredite aufnehmen.

Die meisten Staaten haben allerdings Schulden, weshalb zusätzlich gilt, dass ein Land, das trotz Zinskosten insgesamt einen ausgeglichenen Haushalt hat, zwingend einen Primärüberschuss haben muss. Umgekehrt heißt das, dass ein Staat ohne Primärüberschuss, sofern er Zinskosten hat, niemals einen ausgeglichenen Haushalt haben kann. Sofern also ein Land Zinsen zahlen muss, geht das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts immer mit dem Ziel eines Primärüberschusses einher.

Um über den Haushalt hinausgehende Aussagen zur Schuldenentwicklung zu machen, ist der Primärüberschuss alleine jedoch ungeeignet. Zum einen ist er nur ein Teilausschnitt des Haushaltsergebnisses, sagt also nichts über die Zinskosten aus, zum anderen bestimmt sich die Schuldenquote eines Staates nicht nur dadurch, ob ein Staat Schulden abbaut (Haushaltsüberschuss) oder sich weiter verschuldet (Haushaltsdefizit), sondern auch durch die Entwicklung der Wirtschaftsleistung.
Ein Staat mit lediglich ausgeglichenem Primärsaldo verschlechter sich bei seiner Staatsschuldenquote auch dann nicht, wenn er z.B. bei einem nominalen Wachstum von 4% für seine Schulden eine Verzinsung von 4% zu entrichten hat. Die Haushalte solider Staaten mit einem gesunden realen Wachstum zeichnen sich deshalb gerade dadurch aus, dass sie auf Primärüberschüsse weitestgehend verzichten können. Wenn man so will, sind größere Primärüberschüsse immer nur dann nötig, wenn Zinsen für hohe Schuldenberge zu zahlen sind.


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Glossar: Gewaltenteilung http://www.mister-ede.de/politik/gewaltenteilung/4078 http://www.mister-ede.de/politik/gewaltenteilung/4078#comments Sat, 01 Aug 2015 08:00:24 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4078 Weiterlesen ]]> Die Gewaltenteilung ist ein Konzept der Staatsgestaltung, nach welchem die Staatsgewalt auf unterschiedliche Staatsorgane verteilt wird, um einen Machtmissbrauch zu verhindern. Durch die Aufteilung wird einer Machtkonzentration bei einzelnen Personen oder Gremien vorgebeugt und ein System gegenseitiger Kontrolle ermöglicht. Die heute übliche Aufteilung der Staatsgewalt in Exekutive (ausführende Gewalt / Regierung), Legislative (gesetzgebende Gewalt / Parlament) und Judikative (Recht sprechende Gewalt / Gerichte) geht dabei auf Werke von Locke und Montesquieu im 17. und 18. Jahrhundert zurück.

Die Ausgestaltung der Gewaltenteilung in den demokratischen Staaten ist allerdings höchst unterschiedlich. So können Richter von der Bevölkerung gewählt oder von Regierungen ernannt sein, die Regierungen selbst können direkt oder indirekt gewählt werden und Staatsoberhäupter können Königinnen und Könige oder gewählte Repräsentanten sein.
Dazu kommen auch noch unterschiedliche Varianten der Machtteilung innerhalb der einzelnen Gewalten, z.B. durch eine Aufteilung der Staatsgewalt in Bund und Bundesländer mit jeweils eigenen Zuständigkeiten.


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Glossar: Exekutive (ausführende Gewalt / Regierung) http://www.mister-ede.de/politik/exekutive/4080 http://www.mister-ede.de/politik/exekutive/4080#comments Sat, 01 Aug 2015 08:00:21 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4080 Weiterlesen ]]> Die Exekutive ist die ausführende Gewalt eines Staates. Das Staatsorgan, welches in einer Demokratie für diese Gewalt zuständig ist, wird als Regierung bezeichnet.

Im Rahmen des Konzepts der Gewaltenteilung wird die Exekutive getrennt von der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) und der Recht sprechenden Gewalt (Judikative) wahrgenommen. Sie ist im Zusammenspiel mit diesen für die Umsetzung der von der Legislative beschlossenen Gesetze und für die Verwaltung des Staates zuständig. Hierzu kann die Exekutive auch in unterschiedliche Ebenen, z.B. Bundes- und Landesregierungen, untergliedert werden. Die Bundesregierung ist also die Exekutive des Bundes und als solche für die Ausführung der Bundesgesetze und die Verwaltung des Bundes mit Hilfe von Bundesbehörden zuständig. Genauso sind die Landesregierungen als Exekutiven der Länder für die Ausführung der Landesgesetze und die Verwaltung der Landesbehörden verantwortlich.

Für die Ausgestaltung der Exekutive gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Neben einer unterschiedlichen Kompetenzverteilung auf einzelne Ebenen können auch Wahlverfahren, Zusammensetzung oder Amtszeiten der Exekutive variieren. Während z.B. in Deutschland der Bundestag den Regierungschef wählt, wird der US-Präsident durch Wahlmänner in einer Präsidentschaftswahl gewählt.
Daneben kann sich aber auch das Zusammenspiel mit anderen Staatsorganen von Staat zu Staat unterscheiden. Ein Beispiel hierfür ist das Recht des französischen Präsidenten, das Parlament aufzulösen. In Deutschland ist es genau umgekehrt, so dass das Parlament die Möglichkeit hat, den Bundeskanzler abzuwählen.

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Glossar: Legislative (gesetzgebende Gewalt / Parlament) http://www.mister-ede.de/politik/legislative/4083 http://www.mister-ede.de/politik/legislative/4083#comments Sat, 01 Aug 2015 08:00:18 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4083 Weiterlesen ]]> Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt eines Staates. Das Staatsorgan, welches in einer repräsentativen Demokratie für diese Gewalt zuständig ist, wird als Parlament bezeichnet.

Im Rahmen des Konzepts der Gewaltenteilung wird die Legislative getrennt von der ausführenden Gewalt (Exekutive) und der Recht sprechenden Gewalt (Judikative) wahrgenommen. Sie ist für die Gesetzgebung zuständig, die später von der Exekutive in staatliches Handeln umgesetzt wird. Hierzu kann die Legislative auch in unterschiedliche Ebenen, z.B. Bundes- und Landtage, untergliedert oder auf mehrere Kammern, z.B. Bundestag und Bundesrat aufgeteilt werden. In Deutschland sind also Bundestag und Bundesrat als Legislative des Bundes für die Gesetzgebung des Bundes zuständig. Genauso sind die Landtage als Legislativen der Länder für die jeweiligen Landesgesetzgebungen zuständig.

Für die Ausgestaltung der Exekutive gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Neben einer unterschiedlichen Kompetenzverteilung auf verschiedene Ebenen oder Kammern können auch Wahl- oder Gesetzgebungsverfahren variieren. Während z.B. in Großbritannien das Mehrheitswahlrecht angewendet wird, ist in Deutschland ein striktes Verhältniswahlrecht umgesetzt.
Daneben kann sich aber auch das Zusammenspiel mit anderen Staatsorganen von Staat zu Staat unterscheiden. Ein Beispiel hierfür ist die Möglichkeit des Bundestages den Bundeskanzler abzuwählen, während in Frankreich genau umgekehrt der französische Präsident das Recht hat, das Parlament aufzulösen.

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Glossar: Judikative (Recht sprechende Gewalt / Gerichte) http://www.mister-ede.de/politik/judikative/4085 http://www.mister-ede.de/politik/judikative/4085#comments Sat, 01 Aug 2015 08:00:16 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4085 Weiterlesen ]]> Die Judikative ist die Recht sprechende Gewalt eines Staates. Die Staatsorgane, welche in einem Rechtsstaat für diese Gewalt zuständig sind, werden als Gerichte bezeichnet.

Im Rahmen des Konzepts der Gewaltenteilung wird die Judikative getrennt von der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) und der ausführenden Gewalt (Exekutive) wahrgenommen. Sie ist für die Rechtsprechung im Namen des Staates (Volkes) und die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des staatlichen Handelns zuständig.
Organisatorisch kann die Judikative hierzu zwar in unterschiedliche Ebenen unterteilt werden, aufgrund des Gleichheitssatzes innerhalb eines Rechtsstaates muss jedoch immer gelten, dass das höherrangige Recht das niedere Recht bricht bzw. Urteile der unteren Ebene durch eine höhere Ebene aufgehoben werden können. Wäre dem nicht so und würde z.B. in Deutschland das Landesrecht das Bundesrecht brechen bzw. wären die Landesverfassungen dem Grundgesetz der BRD übergeordnet, dann wäre Deutschland kein Bundesstaat, sondern ein Staatenbund. Das heißt allerdings nicht, dass in jedem Bundesland alle Regelungen gleich sein müssen, es heißt nur, dass sich alle Regelungen am GG und damit dem Verfassungsrecht des Bundes messen lassen müssen.

Für die Ausgestaltung der Judikative gibt es auch in Rechtsstaaten zahlreiche Möglichkeiten, jedoch muss stets eine weitestgehende Unabhängigkeit von den anderen staatlichen Gewalten gewährleistet sein. Neben dem Wahl- und Ernennungsverfahren können sich die Zusammensetzung der Gerichte, die Beteiligung von Bürgern, z.B. als Schöffen oder in den USA als Jury, oder Verfahrensformen unterscheiden.

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Glossar: Wettbewerbsfähigkeit http://www.mister-ede.de/glossar/wettbewerbsfaehigkeit/2362 http://www.mister-ede.de/glossar/wettbewerbsfaehigkeit/2362#comments Mon, 24 Feb 2014 18:38:56 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2362 Weiterlesen ]]> Die Wettbewerbsfähigkeit ist eine relative Eigenschaft eines Betrachtungsobjekts. Sie bezeichnet die Stärke des Betrachtungsobjekts, sich gegenüber den übrigen im Wettbewerb befindlichen Konkurrenten durchzusetzen.

Betrachtungsobjekte können einzelne Menschen, Unternehmen oder auch Sportvereine oder ganze Staaten sein. Wettbewerbe können zum Beispiel Wettkämpfe zwischen Sportlern, der marktwirtschaftliche Wettbewerb zwischen Unternehmen oder der gesellschaftliche Wettstreit unter den Staaten und Systemen sein.
Die Wettbewerbsfähigkeit eines Betrachtungsobjektes hängt hierbei im Wesentlichen vom jeweils betrachteten Wettbewerb ab. Ein guter Sprinter hat zum Beispiel nicht automatisch auch in einem Boxkampf, also einem anderen Wettbewerb, eine gute Chance.

Im Gegensatz zu einer absoluten Eigenschaft eines Betrachtungsobjektes, wie der Geschwindigkeit eines Läufers, hängt die Wettbewerbsfähigkeit als relative Eigenschaft auch wesentlich von den jeweiligen im Wettbewerb befindlichen Konkurrenten ab. Bei Unternehmen spricht man daher auch häufig von Konkurrenzfähigkeit.
Betrachtet man einen Sprintwettbewerb, dann hängen die Siegchancen des einen Läufers, also seine Wettbewerbsfähigkeit, nicht nur von der eigenen sondern auch von der Geschwindigkeit der anderen Läufer ab. Wird ein Betrachtungsobjekt, also ein Sportler, Unternehmen oder Staat, wettbewerbsfähiger, dann bedeutet dies umgekehrt immer, dass die jeweiligen Konkurrenten an Wettbewerbsfähigkeit verlieren müssen. Je größer die Wahrscheinlichkeit ist, dass der FC Bayern deutscher Fußballmeister wird, desto kleiner ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine andere Mannschaft den Wettbewerb gewinnt.
Hieraus ergibt sich auch, dass die Wettbewerbsfähigkeit aller im Wettbewerb befindlichen Objekte zusammen immer gleich groß ist. Unabhängig davon, wie sich die Wettbewerbsfähigkeit in der Fußball-Bundesliga verteilt, haben alle 18 Vereine zusammengenommen immer die gleiche Fähigkeit am Ende eben genau einen Meister zu stellen. Wären alle Bundesligavereine bezogen auf die Meisterschaft gleich wettbewerbsfähig, dann würde die Wettbewerbsfähigkeit jedes Vereins genau 1/18 „Meister“ betragen.

Die Einflussfaktoren auf die Wettbewerbsfähigkeit sind je nach betrachtetem Wettbewerb unterschiedlich. Für die Konkurrenzfähigkeit eines Unternehmens sind zum Beispiel Produktionskosten und Innovationskraft wesentliche Einflussfaktoren.
Bei der Wettbewerbsfähigkeit der Staaten spielen hingegen andere Faktoren eine Rolle. Hierbei kommt es auch darauf an, ob der Wettbewerb der Staaten um Arbeitskräfte, Touristen oder Unternehmen betrachtet wird. Eine hohe Attraktivität für Arbeitskräfte muss dabei nicht mit einer hohen Attraktivität für Unternehmen korrelieren. Und auch im Wettbewerb der Staaten um Unternehmen oder Unternehmensansiedlungen, kann die Attraktivität eines Landes je nach Zielsetzung der Unternehmen variieren. So kann für ein Unternehmen das eine Land als Produktionsstandort attraktiv sein, während ein anderes eine gute Infrastruktur für Forschung und Entwicklung bietet.

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Glossar: Der Werkvertrag http://www.mister-ede.de/politik/der-werkvertrag/2002 http://www.mister-ede.de/politik/der-werkvertrag/2002#comments Sun, 02 Jun 2013 15:45:25 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2002 Weiterlesen ]]> Der Werkvertrag ist ein Vertragstyp, der in §631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) seit der Einführung des BGB im Jahr 1900 geregelt ist [1]. Beim Werkvertrag handelt es sich genauso wie beim Kauf- Miet- oder Dienstvertrag um einen gegenseitigen Vertrag, in dem Leistung und Gegenleistung beschrieben ist. Hierbei versucht der Werkvertrag das „Bestellen eines Werkes“  juristisch durch Rechte und Pflichten für die Vertragsparteien zu beschreiben, so wie der Kaufvertrag den „Kauf einer Sache“ beschreibt.

Kauf-, Miet-, Dienst- und Werkverträge eint dabei, dass es auf der einen Seite einen Leistungserbringer und auf der anderen Seite einen Leistungsnehmer gibt. Der Leistungsnehmer ist im Kaufvertrag der Käufer, beim Mietvertrag der Mieter, beim Dienst- und Werkvertrag der Auftraggeber. Der Leistungserbringer ist im Kaufvertrag der Verkäufer, im Mietvertrag der Vermieter, und bei Dienst- und Werkvertrag der Auftragnehmer, z.B. ein Handwerker oder ein Babysitter. Durch den entsprechenden Vertrag wird der Leistungserbringer zum erbringen der vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet und im Gegenzug der Leistungsnehmer zur Gegenleistung, also z.B. zum entrichten des Kaufpreise oder der Miete.
Allerdings unterscheiden sich die Verträge in der Form der Leistung, die zu erbringen ist. Nach einem Kauf will der Käufer Eigentümer einer Sache sein, die vorher einem anderen gehörte. Bei der Miete will der Mieter z.B. eine Wohnung, ein Auto oder ein Werkzeug nutzen, ohne Eigentümer zu werden. Im Mietvertrag geht es also um die Überlassung einer Sache auf Zeit. Bei einem Dienstvertrag besteht die Leistung in einem Dienst, bzw. umgangssprachlich in Arbeitszeit. So stehen beim Babysitten oder bei der Betreuung von Personen in aller Regel die geleisteten Arbeitsstunden im Vordergrund.

Auch der Werkvertrag beinhaltet eine eigene Form von Leistung, die zu erbringen ist. So bestimmt §631 Absatz 2 BGB „Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein“ [2]. Ein solches Werk kann z.B. die Reparatur eines Autos, die Installation von elektrischen Leitungen, oder die schicke neue Modefrisur sein. Werkverträge sind damit genauso wenig aus dem Alltag wegzudenken, wie eben Kauf- oder Mietverträge, denn durch diese differenzierte Ausgestaltung einzelner Vertragstypen ist es nämlich möglich an die verschiedenen Verträge unterschiedliche Bedingungen zu knüpfen. So regelt z.B. §634 BGB speziell für den Werkvertrag wie mit Mängeln umzugehen ist. Der Kündigungsschutz im Mietrecht oder die Gewährleistung bei Kaufverträgen sind ähnliche Beispiele für solche spezielle Regelungen bei anderen Vertragstypen.

Jedoch ist die Abgrenzung zwischen den einzelnen Vertragstypen nicht immer leicht, und gerade die Abgrenzung zwischen Werk- und Dienstvertrag ist schwierig. Wird ein Gärtner gerufen, der den Garten im Frühjahr auf Vordermann bringen soll, so ist dies ein Werkvertrag, da er für einen sauberen Garten, also einen Erfolg sorgen soll. Vereinbart man mit dem Gärtner hingegen, dass er jede Woche für zwei Stunden den Garten pflegt, handelt es sich viel eher um einen Dienstvertrag, da der Gärtner einen wöchentlichen Dienst verrichtet.
Eine weitere Abgrenzungsproblematik kann sich bei Werkverträgen aber auch deshalb ergeben, weil ein Teil der Leistung aus „Arbeit“ besteht. Hierdurch entsteht eine Ähnlichkeit zu Arbeitsverträgen, an die sich aber besondere Folgen wie Kündigungsschutz, Tarifbindungen und weiteres anschließen. Neben dem Werkvertrag ist auch der Dienstvertrag von diesem Problem betroffen, da hier die Arbeitsleistung einen noch wesentlicheren Teil der Leistung darstellt. Sowohl das legale Outsourcing als auch illegale Scheinselbstständigkeit zur Umgehung von Arbeitsverträgen ist daher oftmals mit Werk- oder Dienstverträgen verbunden.


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Die Begrenzung des Lohndumpings und der Aushöhlung der Tarifstruktur (www.mister-ede.de – 08.01.2013)

Legales Outsourcing und illegale Scheinselbständigkeit (www.mister-ede.de – 02.06.2013)

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[1] Peters, F. in:  Staudinger (Eckpfeiler des BGB), Berlin 2005, S. 676 f.

[2] Gesetzestext abrufbar bei Gesetze-im-Internet (Link zu §631 BGB auf www.gesetze-im-internet)

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Glossar: Bloggyismus http://www.mister-ede.de/medien/bloggyismus/1972 http://www.mister-ede.de/medien/bloggyismus/1972#comments Sun, 24 Mar 2013 17:45:10 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1972 Weiterlesen ]]> Der Bloggyismus stellt eine besondere Form des Lobbyismus dar und bezeichnet den Versuch, einer oder mehrerer Personen, mittels internetbasierter Kommunikation die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Ziel der Beeinflussung kann eine Änderung des Wahlverhaltens der Bevölkerung oder die Unterstützung, z.B. von Petitionen, sein. Auch eine indirekte Einwirkung auf das Abstimmungsverhalten von Entscheidungsträgern bei Parlaments-, Vereins- und Parteibeschlüssen ist häufig ein Ziel des Bloggyismus. Als Verbreitungswege werden Plattformen, wie Facebook, Youtube oder diverse Internetforen, genutzt, aber auch Dienste, wie Twitter, oder eigenständige Blogs.

Im Gegensatz zum Lobbyismus, der meist von großen Verbänden oder Vereinen betrieben wird, sind es beim Bloggyismus überwiegend Einzelpersonen oder kleine Interessensgruppen. Hierbei sucht der Bloggyismus immer den Weg in die Öffentlichkeit um einen medialen Druck zu erzeugen. Dies unterscheidet ihn ebenfalls vom Lobbyismus, der oftmals auch den direkten Kontakt zu Entscheidungsträgern sucht.

Der Bloggyismus grenzt sich hierbei von einer einfachen Meinungsäußerung durch die Zielsetzung der Einflussnahme ab. Anders ausgedrückt ist damit Bloggyismus der internetbasierte Lobbyismus der Bürger für eigene Vorstellungen und Überzeugungen.

Beispiele für Bloggyismus:

Bloggyisitische Beiträge kommen von Gruppen wie Umwelt- oder Tierschützern, der Occupy-Bewegung oder Gruppen mit anderen politischen oder religiösen Überzeugungen. Sie kommen aber auch von Einzelpersonen wie z.B. leidenschaftlichen Autofahrern, Bahnfahrern, Radfahrern oder auch Waffenfanatikern.

Ein Beispiel für Bloggyismus waren die Beiträge zur Petition gegen eine mögliche Trinkwasser-Privatisierung. Auch in Foren zu Fernsehsendungen mit speziellen Themen, wie Religion, Migration oder Finanzkrise sind häufig bloggyistische Beiträge zu finden, ebenso auf den Internetseiten von Parteien. Auch beim Widerstand gegen ACTA oder das Leistungsschutzrecht zeigte sich Bloggyismus.

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Glossar: Die kalte Progression http://www.mister-ede.de/politik/die-kalte-progression/351 http://www.mister-ede.de/politik/die-kalte-progression/351#comments Sat, 11 Feb 2012 13:45:54 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=351 Weiterlesen ]]> Die kalte Progression ist ein Effekt der durch die Inflation entsteht. Jedes Jahr steigen die Preise, aber auch die Löhne und Gehälter werden höher.  Die Steuerlast ist aber an fixe Beträge gekoppelt, wodurch der Anteil der Steuern steigt. Am besten lässt sich das an einem Beispiel erklären.

Ein Arbeitnehmer hat ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 8100 Euro. Dieser Betrag ist noch steuerfrei.  Er kann sich 10.000 Dosen Bier zu je 81 Cent kaufen. Im darauf folgenden Jahr steigen die Preise aber auch das Gehalt. Der Arbeitnehmer erhält jetzt 8500 Euro, eine Dose Bier kostet dann aber auch 85 Cent. Normalerweise würde es wieder reichen um 10.000 Dosen Bier zu kaufen, aber weil der Arbeitnehmer jetzt 8500 Euro verdient, muss er etwa 60 Euro Steuern zahlen. Der Arbeitnehmer kann also nur noch für 8440 Euro einkaufen (9930 Dosen Bier).
Obwohl niemand die Steuergesetze verändert hat (kalt), muss der Bürger jetzt höhere Steuern zahlen (Progression). Um diesen Effekt zu mindern, müssen alle paar Jahre die Steuergrenzen angepasst werden.

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