Glossar: Nominal-, Real- und Kapitalwert bei Schulden und Forderungen

Schulden bzw. Forderungen können sehr unterschiedlich bewertet werden, je nachdem unter welchem Gesichtspunkt sie betrachtet werden und welches Maß, welcher Bezug und welcher Zeitpunkt gewählt werden.

Nominalbetrag:

Der Nominalbetrag einer Schuld oder Forderung ist der ihr zugordnete Nennwert. Er besteht aus dem Zahlenwert und der Maßeinheit. Der Nominalbetrag eines Kredites kann also z.B. „100 Euro“ sein. Agio oder Disagio oder die vertraglich vereinbarten Zinsen werden in der Regel von diesem Nominalbetrag aus berechnet.

Nominalwert:

Der Nominalwert einer Schuld oder Forderung kann z.B. ihr Nominalbetrag sein. Bei volkswirtschaftlichen Betrachtungen wird als Nominalwert der nicht inflationsbereinigte Wert einer Schuld oder Forderung, ggf. inklusive ihrer Zinsen, zum jeweiligen Betrachtungszeitpunkt verstanden. Bei einem Nominalbetrag von 100 Euro und einem jährlichen Zinssatz von 5% beträgt dann der nominale Wert der Schuld aktuell 100 Euro und in einem Jahr 105 Euro.

Realwert:

Der Realwert hängt vom gewählten Bezug ab und kann je nach Ziel der Betrachtung variieren. Eine Schuld von nominal 100 Euro kann in Bezug zu einer Fremdwährung z.B. einen Wert von 110 Dollar besitzen. Bezugspunkte für den Realwert können aber auch der Kaufpreis oder der aktuelle Marktpreis sein. Dieser Bezug ist z.B. sinnvoll, um abseits des vertraglich vereinbarten Nominalzinses die tatsächliche Rendite zu bestimmen.

Bei volkswirtschaftlichen Betrachtungen ist die hinter den Geldbeträgen stehende Kaufkraft der Bezugspunkt für den Realwert. Um den Realwert von Schulden oder Forderungen zu berechnen, werden dementsprechend die Nominalwerte um Abweichungen bei der Kaufkraft bereinigt. Der Realwert ist dann gegenüber dem Nominalwert inflationsbereinigt. Bei dieser Betrachtung kann neben Nominalwerten (100 Euro) theoretisch auch ein Realwert (100 Äpfel) als Nominalbetrag der Schuld vereinbart werden. Wird ein Realwert (Apfel) vereinbart, so ist hierdurch der Nominalwert (Wie viele Euro?) unbestimmt, wird hingegen ein Nominalwert (1 Euro) als Basis der Schuld festgelegt, so bleibt in diesem Fall der Realwert (Wie viele Äpfel?) undefiniert.

Kapitalwert:

Eine weitere Möglichkeit, um eine Schuld oder Forderung zu bewerten, ist die Betrachtung des Kapitalwerts. Bezugspunkt dieser Betrachtung ist die Gewinnerwartung des Investors. Nachdem hierfür z.B. die Kapitalkosten des Investors berücksichtigt werden, können für ein und dieselbe Schuld bzw. Forderung je nach Investor unterschiedliche Kapitalwerte errechnet werden.


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