mister-ede.de » Religion http://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Die Lehre aus „Faust“: Genügsam leben, anstatt nach immer mehr zu streben http://www.mister-ede.de/kultur/faust-lehre-der-genuegsamkeit/5895 http://www.mister-ede.de/kultur/faust-lehre-der-genuegsamkeit/5895#comments Thu, 22 Dec 2016 13:11:30 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5895 Weiterlesen ]]> Ach, was wird nicht alles in Goethes Faust hineininterpretiert. Dabei dreht sich das Faust-Motiv im Kern nur um die vielen Menschen innewohnende Ambivalenz, nach einem Zustand zu streben, der sie von diesem Streben befreien soll. Sie versuchen, immer wissender zu werden, bis sie Allwissenheit erlangen, immer reicher zu werden, bis ihnen die Welt gehört, immer mächtiger zu werden, bis sie allmächtig sind, und geliebt zu werden, bedingungslos und unendlich. Doch während sie damit nach eigener Göttlichkeit streben, um ihrem Menschsein Sinn und Erfüllung zu geben, verlieren sie ihr Kostbarstes – ihre Menschlichkeit.

Wer hingegen die Genügsamkeit als Ziel erkennt, steigt aus dem Hamsterrad des immer mehr, höher, schneller, teurer, neuer und weiter aus und fängt an, zufrieden im Einklang mit seiner eigenen Spiritualität und der ihn umgebenden Umwelt zu leben. Es ist das christliche und das jüdische Leben in Liebe zu Gott, seinen Mitmenschen und sich selbst. Es ist das buddhistische und das hinduistische Leben in vollendeter Erleuchtung. Es ist das islamische Leben mit Liebe zu Glaube und Menschheit. Es ist das Leben vieler traditioneller Religionen in Harmonie mit der Natur und ihren Geschöpfen. Und es ist das atheistische Leben nach Maßgabe des Kantschen kategorischen Imperativs.

Wer Gier, Hass und Selbstsucht überwindet, hat Faust nicht nur verstanden, sondern zieht daraus auch die richtigen Lehren. Er hört auf, nach immer mehr zu streben. Er beginnt, wahrhaftig zu leben.
Und so endet die Geschichte des Faust damit, dass daraus jeder lernen möge, genügsam das Sein zu schätzen und nicht, wie es einst Faust getan hat, dem Teuflischen in sich zu verfallen [1].


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[1] Satz entlehnt an einen Satz aus Kapitel 68 der „Historia von D. Johann Fausten“ von unbekanntem Autor. Erstdruck von Johann Spies, Frankfurt am Main, 1587. Vorlage für Goethes zwei Jahrhunderte später erschienenen Faust. Volltext auf www.zeno.org

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MEGSÄDÖ oder der umgedrehte Spieß http://www.mister-ede.de/kultur/megsaedoe/3454 http://www.mister-ede.de/kultur/megsaedoe/3454#comments Wed, 14 Jan 2015 21:04:58 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=3454 Weiterlesen ]]> Eigentlich wollte ich in diesem Beitrag darauf hinweisen, dass jemand, der eine Islamisierung des Abendlandes beklagt, nichts anderes macht, als den übrigen Mitbürgern das Recht der freien Religionswahl abzusprechen. Dann allerdings habe ich mich doch entschieden, den Spieß einfach mal umzudrehen, um den Irrsinn dieser PEGIDA-Demos aufzuzeigen.

MEGSÄDÖ – Mister Ede gegen sächsischen Dialekt in der Öffentlichkeit

Wir wollen klar sagen, dass MEGSÄDÖ absolut nichts gegen Sachsen hat, aber wir finden, man kann auch von Sachsen verlangen, dass sie Hochdeutsch reden und sich damit in diese Gesellschaft integrieren. Während Bayerisch, Schwäbisch oder der Berliner Dialekt eine lange Tradition hier in der BRD haben und entsprechend schützenswerte Bestandteile unserer Kultur sind, ist das Sächsische in unserer Gesellschaft doch sehr fremd. Daher hat MEGSÄDÖ folgendes Positionspapier erarbeitet, damit unsere Sprachkultur nicht vom sächsischen Dialekt verdrängt wird:

1. MEGSÄDÖ ist für den Schutz der Sachsen, das ist Menschenpflicht!
2. MEGSÄDÖ ist für das Recht auf und die Pflicht zur sprachlichen Integration!
3. MEGSÄDÖ ist für mehr Mittel zur Sprachförderung!
4. MEGSÄDÖ ist für die Verteidigung des Hochdeutschen und seiner traditionellen Dialekte!
5. MEGSÄDÖ ist für Hochdeutschunterricht an allen Schulen Sachsens!
6. MEGSÄDÖ ist für regelmäßige Sprachtests für Sachsen!
7. MEGSÄDÖ ist für eine Null-Toleranz-Politik gegenüber straffällig gewordenen Sachsen!
8. MEGSÄDÖ ist dafür, dass Sachsen bei schweren Straftaten ins Gefängnis müssen!


Stimmen zu MEGSÄDÖ:

Burkaträgerin: Also ich finde MEGSÄDÖ sehr gut. Wenn ich nämlich Sächsisch höre, dann fühle ich mich sehr eingeschüchtert. Zu einer offenen Gesellschaft gehört einfach, dass man sich auch auf Hochdeutsch verständigen kann.

CSU-Wähler: Zuhause muss Hochdeutsch gesprochen werden, ansonsten klappt das doch nie mit der Integration der Sachsen!

Volker Wache: Ich bin ganz auf der Seite von MEGSÄDÖ. Hier spricht das Volk!

Till O.: Es weiß doch jeder, dass der sächsische Dialekt mit den Genen zusammenhängt. Aber trotzdem war es so klar, dass MEGSÄDÖ jetzt an den Pranger gestellt wird. Manche Wahrheiten darf man in Deutschland einfach nicht aussprechen.

B. Schneider: Ich finde das vor allem wegen der Kinder schlimm. Wenn schon kleine Kinder Sächsisch lernen, dann können sie mit 14 ja nicht einfach Hochdeutsch sprechen. Erziehungsrecht der Eltern hin oder her, aber hier geht es um das Kindeswohl und das muss doch Priorität haben.

Herr Ab von Oben: Also ich bin selbst in Sachsen geboren, aber mittlerweile spreche ich fließend Hochdeutsch. Wenn man sich integrieren will, dann geht das also auch. Nur die meisten wollen halt einfach nicht, aber das ist doch nicht die Schuld der Gesellschaft. Ich find es echt gut, dass MEGSÄDÖ den Mut hat, dieses heikle Thema anzusprechen.

Der Pressewächter: MEGSÄDÖ sind doch die einzigen, die die Wahrheit sagen! ARD, ZDF, SZ, FAZ, TAZ, BILD, Zeit und wie sie alle heißen, überall werden doch die Probleme mit dem sächsischen Dialekt vertuscht. Die Mainstream-Medien sind vollkommen manipuliert, einfach nur Lügenpresse!

P.S.: Pegida ist ja eine sächsische Veranstaltung, daher bin ich der Auffassung, dass besonders die Sachsen aufgefordert sind, sich von Pegida zu distanzieren.


Ähnliche Artikel:
Die Geburt von Peggy (www.mister-ede.de – 04.01.2015)


Mehr zum Thema PEGIDA auf www.mister-ede.de

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Fragen zur Abwägung persönlicher Freiheiten mit dem Öffentlichen Interesse http://www.mister-ede.de/gesellschaft/abwaegungsfrage-freiheit/2728 http://www.mister-ede.de/gesellschaft/abwaegungsfrage-freiheit/2728#comments Wed, 09 Jul 2014 16:36:58 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2728 Weiterlesen ]]> Nach den Artikeln von Maximilian Steinbeis und Anna von Notz, im Zusammenhang mit dem Urteil des EGMR zum Verschleierungsverbot in Frankreich und der Frage in wie weit Beschränkungen der persönlichen Freiheiten im öffentlichen Raum zulässig sind [1] [2], drängen sich aus meiner Sicht zwei Fragen auf.

Die erste Frage die sich stellt, bezieht sich auf vergleichbare Verbote. Wie ist das, wenn jemand nackt durch die Gegend läuft, von mir aus unter Berufung auf irgendeine Naturreligion, wenn der nächste bewaffnet durch die Gegend läuft, der Dritte eine Nazi-Flagge mit sich herumschleppt und daneben eine Burka-Trägerin steht? Welche Verhaltensweisen kann oder sollte oder muss ein Staat dann nach Meinung der Autoren untersagen und wie würde sich ein solches Verbot dann begründen lassen?

Die zweite Frage die sich aufdrängt, bezieht sich auf den Ort, an dem diese Abwägung getroffen wird. Sollten tatsächlich Gerichte diese Abwägung selbst vornehmen und den Spielraum des Gesetzgebers damit einschränken oder sollten Gerichte den Spielraum des Gesetzgebers, der vom Wähler gewählt wurde und wieder abgewählt werden kann, respektieren und nur bei einem offensichtlichen Missverhältnis bei der Abwägung des Gesetzgebers einschreiten?

Die beiden Autoren sind natürlich herzlich eingeladen die Fragen zu beantworten. Allerdings auch alle anderen sind aufgefordert mal zu überlegen, wie man das Problem kollidierender Grundrechte löst, was die Aufgabe von Gerichten ist und was Demokratie mit dem Ganzen tun hat.

Bewertung des EGMR-Urteils zum französischen Verschleierungsverbot (www.mister-ede.de – 07.07.2014)


[1] Beitrag von Maximilian Steinbeis im Verfassungsblog vom 07.07.2014 (Link zum Beitrag auf www.verfassungsblog.de)

[2] Beitrag von Anna von Notz im Verfassungsblog vom 08.07.2014 (Link zum Beitrag auf www.verfassungsblog.de)

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Bewertung des EGMR-Urteils zum französischen Verschleierungsverbot http://www.mister-ede.de/politik/urteil-verschleierungsverbot/2699 http://www.mister-ede.de/politik/urteil-verschleierungsverbot/2699#comments Mon, 07 Jul 2014 06:23:23 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2699 Weiterlesen ]]> Am 1. Juli hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt, dass das in Frankreich bestehende Verschleierungsverbot mit europäischem Recht vereinbar ist und keinen unrechtmäßigen Eingriff in die Grundrechte darstellt [1].
Bei meiner Bewertung des Urteils komme ich allerdings zu einer etwas anderen Einschätzung als Maximilian Steinbeis, der sich mit dem Urteil im Verfassungsblog auseinandergesetzt hat [2]. Obwohl ich eine ähnliche Auffassung zu dem zugrundeliegenden Gesetz habe wie er, halte ich das Urteil für absolut richtig.

Aus meiner Sicht ist schon die Überschrift von Steinbeis‘ Artikel nicht ganz passend gewählt und führt daher in die falsche Richtung, denn eigentlich geht es bei diesem Gesetz am Ende nicht um ein Burka-Verbot, sondern allgemein um die Verhüllung im öffentlichen Raum. Durch das französische Gesetz ist weder das Tragen der Burka im nicht-öffentlichen Raum verboten, noch darf man sich im öffentlichen Raum anderweitig verhüllen. Steinbeis stellt das in seinem Text zwar auch dar, kommt dann aber zum Schluss, „man macht sicher keinen Fehler, wenn man vermutet, dass es faktisch hier nur um eine ganz konkrete Bevölkerungsgruppe geht“. Dem stimme ich zwar zu, allerdings kann daraus aus meiner Sicht noch nicht auf eine Diskriminierung geschlossen werden. Das Rauchverbot trifft nur Raucher, die Anschnallpflicht nur Autofahrer und dennoch handelt es sich bei beidem um zulässige Eingriffe in Freiheiten und nicht um eine verbotene Diskriminierung.
Darüber hinaus halte ich Steinbeis‘ Einlassung auch in einem gewissen Maße für unkonventionell, da es juristisch sowieso irrelevant ist, wie viele andere Gruppen neben Burka-Trägerinnen noch von dem Verschleierungsverbot betroffen sind. Es wäre grotesk, wenn dies eine Rolle spielen würde, denn das hieße ja, das Verbot wäre rechtmäßig, solange nur eine andere Gruppe, z.B. eine Vereinigung verschleierter Landfrauen, von dem Verschleierungsverbot stärker betroffen wäre.

Das Gericht hat entsprechend weder zu berücksichtigen, welche Intentionen im Vorlauf des Gesetzes eine Rolle gespielt haben, noch zu beachten, welche weiteren Hintergedanken es womöglich gibt, sondern lediglich darüber zu entscheiden, ob die am Ende erlassene Regelung mit den europäischen Gesetzen vereinbar ist. Ein noch so gut gemeintes Gesetz kann z.B. verfassungswidrig sein, während ein noch so schlecht gemeintes Gesetz das eben nicht sein muss.
Die einzige Frage, die das Gericht deshalb zu prüfen hat, ist, ob dieses Verhüllungsverbot, so es denn Burkas betrifft, in das Grundrecht der Freiheit der Religionsausübung in unzulässiger Weise eingreift.
Dabei steht außer Zweifel, dass ein Staat Regelungen zum Verhalten in der Öffentlichkeit treffen darf, ob das nun das Verbot ist, sich zu verhüllen, Alkohol zu konsumieren oder nackt über den Marktplatz zu rennen. Fraglich ist dann allerdings immer, ob mit solchen Verboten irgendein Grundrecht eingeschränkt wird, ob nun die Versammlungsfreiheit oder eben in diesem Fall die Freiheit der Religionsausübung, und ob diese Einschränkung im konkreten Fall vertretbar ist. Der Eingriff in die freie Religionsausübung ist bei diesem Gesetz natürlich zweifellos gegeben, da das Tragen einer Burka in der Öffentlichkeit eben nicht mehr erlaubt ist. Es stellt sich daher lediglich die Frage, ob dieser Eingriff verhältnismäßig ist und damit zu rechtfertigen.

Das Gericht muss aus diesem Grund zum Beispiel prüfen, ob sich das politische Ziel, in diesem Fall also in der Öffentlichkeit das Gesicht zu zeigen, durch ein milderes Mittel erreichen lässt. Allerdings dürfte es hier schwierig sein, ein milderes Mittel als das Verbot der Verschleierung zu finden.
Daneben muss das Gericht auch prüfen, ob das Gesetzesziel legitim und wichtig genug ist, um die Einschränkung zu rechtfertigen, und ob sich das angestrebte Ziel überhaupt mit dem Gesetz erreichen lässt. Letzteres ist zu bejahen, denn durch das Verbot der Verschleierung wird natürlich das Ziel des offenen Gesichtes erreicht und zu ersterem kann man nun verschieden Auffassungen haben. Dies allerdings bedeutet vor allem, dass der Gesetzgeber, in diesem Fall der französische, einen weiten Spielraum bei seiner Einschätzung hat. Aus diesem Grund muss das Gericht die Abwägung des französischen Gesetzgebers respektieren, solange nicht ein offensichtliches Missverhältnis bei der Abwägung vorliegt.
Ich bin daher auch nicht der Meinung von Steinbeis, dass das Gericht hier den Grundrechtsschutz aufweicht, sondern teile die Auffassung des Gerichts, das sagt [3]: „The national authorities have direct democratic legitimation and are, as the Court has held on many occasions, in principle better placed than an international court to evaluate local needs and conditions.“ Für den einen mag eine solche Zurückhaltung des Gerichts wirken, als seien die Ergebnisse beliebig, aus meiner Sicht ist eine solche Zurückhaltung aber einfach Ausdruck der Gewaltenteilung.

Um es ganz klar zu sagen, ich hätte als französischer Gesetzgeber anders abgewogen und ich befürworte das Gesetz nicht, allerdings möchte ich eben auch keinesfalls, dass künftig die Gerichte politische Entscheidungen treffen und nicht mehr die demokratisch legitimierten Volksvertreter, die man im Zweifel auch abwählen kann. Der deutsche Gesetzgeber soll bitte weiterhin im öffentlichen Interesse verbieten können, nackt, bewaffnet oder mit einer Nazi-Fahne durch die Stadt zu ziehen und der französische soll die Möglichkeit haben die Verschleierung zu untersagen.
Und wenn man mit der Abwägung dann nicht einverstanden ist, muss man politischen Druck aufbauen, damit die verantwortlichen Politiker abgewählt werden, und nicht von den Gerichten erwarten, dass diese zum Ersatzgesetzgeber mutieren.

Aus meiner Sicht hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte daher eine gute Arbeit gemacht. Allerdings hoffe ich, dass sich irgendwann eine politische Mehrheit in Frankreich findet, die dieses Gesetz einfach wieder abschafft.

Ergänzung vom 12.09.2016: Europäisches Recht ist hier nicht EU-Recht, sondern die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarats, dem 47 europäische Länder angehören und dessen Gericht der EGMR ist.

[1] Artikel auf sueddeutsche.de vom 01.07.2014 zum Urteil des EGMR (Link zum Artikel auf www.sueddeutsche.de)

[2] Beitrag von Maximilian Steinbeis vom 01.07.2014 auf Verfassungsblog.de (Link zum Artikel auf www.verfassungsblog.de)

[3] Urteil des EGMR (Link zum Urteil auf echr.coe.int)

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Rückschau zum Video-Streit http://www.mister-ede.de/politik/ruckschau-zum-video-streit/1815 http://www.mister-ede.de/politik/ruckschau-zum-video-streit/1815#comments Thu, 24 Jan 2013 13:45:44 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1815 Weiterlesen ]]> War da was am 11.09.2012? „Botschaftssturm nach Schmähvideo“ und ähnlich titelte die Presse. Vier Menschen, darunter der Botschafter, starben beim Sturm auf die US-Botschaft im libyschen Bengasi. Dass es sich hierbei um einen gezielten Anschlag handelte erfuhr die Welt erst später. Proteste in der gesamten arabischen Welt und in Deutschland eine Instrumentalisierung durch rechte Schreihälse, sowie eine mediale und politische Hysterie waren die Folge des Videos. Rechte Gruppen wollten eine öffentliche Aufführung und Politiker haben sofort begonnen über verschärfte Gesetze zu debattieren.

Auch mich hat das Phänomen beschäftigt. In strukturschwachen Ländern vermute ich, dass jeder Anlass gerne genutzt wird, um die bisweilen eher schwachen Regierungen zu Gunsten radikaler Gruppierungen zu beeinflussen. Dies könnte ein Grund sein, warum es in der Türkei, ja auch einem muslimischen Land, nur kleine Proteste gab. Das dortige gefestigte Staatssystem trägt sicher zu dieser gesellschaftlichen Stabilität bei. Umgekehrt zeigt sich, wie in Mali die schwachen Strukturen zum Aufflammen radikaler Strömungen führen. So ist es nicht verwunderlich, dass gerade in Libyen oder Ägypten die Proteste besonders laut waren.

Selbiges dürfte auch für Pakistan gelten, das ebenfalls unter instabilen Verhältnissen leidet. Auch dort führte wohl eine Mischung aus allgemeinem Unverständnis gegen das Schmähvideo, mit regionalem Konfliktpotential zu den Ausschreitungen. Ein Student hat mir aus Pakistan geschrieben, dass er sich durch den Film ebenfalls angegriffen fühlt, weil er nicht nachvollziehen kann, dass andere seinen Glauben beleidigen. Die Proteste empfand er als berechtigt und richtig, die Gewalt allerdings lehnt er, so wie nach seiner Schilderung die meisten in der Bevölkerung, ab. Die Stärke der Proteste hat ihn aber ebenfalls überrascht. Ich schätze, dass auch hier einzelne Gruppierungen versucht haben politischen Profit aus den Protesten zu schlagen, so wie in Deutschland einige Parteien des rechten Spektrums.

Am Ende lässt sich aber sagen, so laut das Geschrei auf beiden Seiten war, so schnell war es auch wieder vorbei. Bis zum nächsten Mal, wenn die Empörung wieder nach oben schwappt.


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Der Video-Streit (www.mister-ede.de – 28.09.2012)

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