mister-ede.de » Bremen https://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Urteil im Bremer Fußballstreit um Polizeikosten: Warum das Bundesverfassungsgericht prüfen sollte https://www.mister-ede.de/gesellschaft/bremen-polizeikosten-fussball/8823 https://www.mister-ede.de/gesellschaft/bremen-polizeikosten-fussball/8823#comments Sat, 18 May 2019 12:18:32 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=8823 Weiterlesen ]]> Ende März sprach das Bundesverwaltungsgericht im Bremer Fußballstreit ein Grundsatzurteil: Der Staat darf bei sogenannten Hochrisikospielen die Kosten für zusätzliche Polizeikräfte den Fußballvereinen in Rechnung stellen. Doch was im ersten Moment absolut klar und logisch klingt, schafft bei genauerem Hinsehen doch eher Unklarheit und Durcheinander.

Gesetz hat Logik-Schwächen:

Nun muss ein Gesetz nicht logisch sein, um mit unserer Verfassung in Einklang zu stehen. Aber man muss schon einmal klar ziehen, dass hier ein Bundesland, also die Allgemeinheit, für die Polizeikosten bei einem Hochrisikospiel entschädigt werden soll, während die konkret betroffenen Anwohner rund um das Stadion genau solche Unannehmlichkeiten von gesperrten Straßen über laute Fangesänge bis hin zu Randalen ganz selbstverständlich ohne Entschädigung hinnehmen müssen. Im Gegensatz zu Bund, Ländern und Kommunen profitieren diese Anwohner nicht einmal anteilig von den dadurch fließenden Steuereinnahmen.
Und auch ein Blick auf die Kostenentstehung macht deutlich, wie kurios diese Regelung ist. Stellt der Staat eine gute Verkehrsinfrastruktur bereit, z.B. ein Stadion mit direktem Bahn- und Autobahnanschluss, wird dies zu geringeren Kosten für polizeiliche Maßnahmen führen. Wenn hingegen, so wie in Bremen, die Auswärtsfans erst quer durch die Stadt vom Hauptbahnhof bis zum Weserstadion und wieder zurück geleitet werden müssen, ist der Polizeiaufwand natürlich deutlich größer. Insofern stellt sich schon die Frage, wieso nun gerade und ausschließlich die Polizeikosten auf Werder Bremen abgewälzt werden sollen. Dieses Herauspicken eines Einzelpostens führt letztlich zu dem widersinnigen Ergebnis, dass Fußballvereine mehr zahlen müssen, wenn der Staat eine schlechte Infrastruktur bereitstellt.

Der Staat ist für den öffentlichen Raum zuständig:

Eigentlich gilt in Deutschland der Grundsatz, dass der Staat für den öffentlichen Raum zuständig ist. Er ist beispielsweise für Bau und Erhalt von öffentlichen Wegen, Parks und anderer Infrastruktur verantwortlich, muss für Sicherheit und Sauberkeit sorgen oder auch auf die Einhaltung von Umweltgrenzwerten achten. Insofern ist es schon ärgerlich, wenn öffentliche Toiletten gebührenpflichtig sind oder Anwohner in unangemessener Höhe an den Sanierungskosten von Straßen beteiligt werden. Gleichwohl lässt sich dies – zumindest solange es in einem vertretbaren Rahmen bleibt – immerhin noch mit einem ganz konkreten und ausschließlichen Nutzen für einen einzelnen Bürger begründen. Und genauso lassen sich Gebühren natürlich mit einer ganz konkreten und unmittelbaren Verantwortung eines Einzelnen begründen, wie z.B. bei der polizeilichen Begleitung von Schwertransporten. Alleine die Entscheidung des Spediteurs, einen Schwertransport loszuschicken, macht den Einsatz der Polizei erforderlich.
Im Fußball-Fall ist allerdings weder das eine noch das andere gegeben. Die Ordnung im öffentlichen Raum dient nicht alleine dem Fußballverein Werder Bremen, sondern gleichermaßen allen, die den öffentlichen Raum in diesem Moment nutzen. Das gilt für andere Geschäftstreibende genauso wie für die Bürgerinnen und Bürger, egal ob sie nun in einen Park, ein Geschäft, ein Eiscafé oder eben auch ins Stadion gehen.
Und genauso wenig kann man die Verantwortung alleine bei den Fußballvereinen abladen. Was für ein Menschenbild ist das überhaupt? Ist wirklich Werder Bremen dafür verantwortlich, dass Zuschauer ins Stadion gehen, oder ist das nicht vielmehr die freie und eigenverantwortliche Entscheidung von 40.000 Menschen? Auf jeden Fall kann man das Verhalten der Zuschauer auf dem Weg zum Stadion, von Heim- wie von Gästefans, nicht einfach dem Fußballverein Werder Bremen zurechnen. Insofern ist der Unterschied zur Toiletten-Nutzung und zum Schwertransport, dass der Polizeieinsatz im öffentlich Raum eben kein ausschließlicher Nutzen für und keine unmittelbare Verantwortung von Werder Bremen ist.

Grenzziehung unmöglich:

Fängt man mit einer willkürlichen Grenzziehung an, wie viel öffentliche Daseinsvorsorge im „Grundtarif“ enthalten ist und welche öffentlichen Leistungen nur „Premium-Kunden“ gegen gesonderte Bezahlung erhalten, öffnet man die Büchse der Pandora. Warum soll künftig nicht auch die Verkehrslenkung bei großen Handelsmessen, Formel-1-Rennen oder Rock-Festivals – alles kommerziell – eine Premium-Leistung sein, für die die Veranstalter extra zahlen müssen? Oder wieso sind 250 Beamte für ein kommerzielles sportliches Großereignis, z.B. ein ganz normales Bundesligaspiel von Werder Bremen, noch völlig in Ordnung, 750 Beamte bei einem Derby hingegen nicht mehr? Und weshalb ist eigentlich nur die Polizei gesondert zu entlohnen und nicht auch die notwendige Straßenreinigung?
Mit gutem Grund hat der Staat deshalb bislang die Finger von solchen Gebührenerhebungen gelassen. Die Club-Besitzer auf St. Pauli oder die Wirte auf dem Oktoberfest müssen also nicht gesondert dafür zahlen, dass ihre angetrunkenen Partygäste ständig mit der Polizei in Konflikt geraten. Gleichwohl zahlen Club-Besitzer, Festwirte und Werder Bremen natürlich schon etwas, nämlich ihre Steuern, und zwar entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit für Umsatz und Gewinn. Und das ist ja fair und zielführend. Denn was wäre unsere Gesellschaft, wenn der öffentliche Raum nur noch jenen vorbehalten bliebe, die ihn sich leisten könnten? Gerade mit Blick auf den Fußball drängt sich diese Frage auf. Regionalligavereine wie Rot-Weiss Essen, Waldhof Mannheim, Kickers Offenbach oder Chemnitzer FC könnten sich niemals hunderttausende Euro für ein „Risikospiel“ leisten. Sollen solche Spiele künftig dann ohne Zuschauer stattfinden? Und auch in der Zweiten Liga ist nicht jeder Verein finanziell auf Rosen gebettet. 2017 musste beispielsweise der Zweitligist TSV 1860 München Insolvenz anmelden. Sollen Derbys und attraktive Fußballspiele also bald nur noch kapitalstarken Vereinen bzw. Investoren wie Red Bull oder VW vorbehalten bleiben? Das kann niemand wollen. Der öffentliche Raum sollte deshalb weiterhin als Teil der Daseinsvorsorge jedem, reich wie arm, gleichermaßen zur Verfügung stehen.

Öffentliches Leben braucht öffentlichen Raum:

Als Gesellschaft sollten wir doch froh darüber sein, dass wir so ein buntes öffentliches Leben mit vielen Veranstaltungen haben, die unzählige Menschen anziehen, und eben auch Fußballvereine, die tausende Zuschauer im Stadion begeistern. Letztlich ist ein angesagtes Bundesligaspiel nichts weiter als ein x-beliebiges anderes Ereignis, das eine große Masse an Menschen anzieht, wie der Berlin-Marathon oder die Frankfurter Buchmesse.
Und logischerweise kann ein solches öffentliches Leben gerade nicht ausschließlich im privaten Kämmerlein stattfinden. Es braucht dafür immer auch irgendwo den öffentlichen Raum, in dem sich die Bürgerinnen und Bürger frei und sicher aufhalten und bewegen können, mindestens für An- und Abreise. Insofern müssen wir als Gesellschaft schon damit leben, dass bei Ereignissen und Veranstaltungen, die eine größere Menschenmenge anziehen, auch selbstverständlich etwas mehr Polizei notwendig ist, um genau diese Ordnung zu gewährleisten.

Vor das Verfassungsgericht?

Sollte das Gesetz in ähnlicher Form auch in anderen Bundesländern eingeführt werden, kann es für DFB, DFL und die Vereine schnell um eine mittleren bis hohen zweistelligen Millionenbetrag gehen. Es wäre daher nicht allzu verwunderlich, wenn nach dem Urteil nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen würde. Nachdem die Frage, wofür der Staat in Bezug auf den öffentlichen Raum originär zuständig ist, ganz zentral mit Hinblick auf unser Gemeinwesen und Zusammenleben ist, wäre es aber auch grundsätzlich wünschenswert, wenn dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch einmal von Karlsruhe geprüft würde.


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Bremer Fußball-Vorschlag und DFB-Reaktion (www.mister-ede.de – 31.07.2014)

Pokalausschluss für Dynamo – Problemverein bleibt im Regen stehen (www.mister-ede.de – 21.03.2013)

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Bremer Fußball-Vorschlag und DFB-Reaktion https://www.mister-ede.de/sport/bremer-fussball-vorschlag/2926 https://www.mister-ede.de/sport/bremer-fussball-vorschlag/2926#comments Thu, 31 Jul 2014 08:21:18 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2926 Weiterlesen ]]> Letzte Woche sorgte der Bremer Vorstoß, künftig Polizeieinsätze bei Fußballspielen den Vereinen in Rechnung zu stellen, für viel Wirbel bis hin zur Verlegung eines DFB-Länderspiels von Bremen nach Nürnberg [1] [2]. Sowohl der Vorschlag selbst als auch die Reaktion des DFB wirken dabei allerdings eher wie Geschichten aus Absurdistan.

Schlechteste mögliche Lösung:

Aus meiner Sicht muss der Grundsatz der strikten Trennung der Zuständigkeiten eingehalten werden. Die Veranstalter von Großveranstaltungen, zum Beispiel Bundesligavereine, sind für die Sicherheit ihrer Veranstaltung zuständig und die Polizei für die Sicherheit außerhalb solcher Veranstaltungen.
Ich halte es für einen untragbaren Zustand, dass auf der einen Seite die Polizei immer mehr zum Ordnerdienst für Stadien wird und auf der anderen Seite dafür nun die Vereine für das Geschehen außerhalb ihrer Stadien verantwortlich gemacht werden sollen. Insofern handelt es sich bei dem Vorschlag meines Erachtens um die schlechteste mögliche Lösung, da er genau diese Vermischung der Zuständigkeiten auf die Spitze treibt.

Es ist die Aufgabe der Polizei, die Sicherheit in den Bahnhöfen, auf den Straßen und öffentlichen Plätzen zu gewährleisten und zwar auch dann, wenn diese zur An- und Abreise zu einer Großveranstaltung genutzt werden. Hierfür zahlen die Veranstalter, ob nun Fußballvereine oder Konzertveranstalter, Umsatzsteuern und wenn sie Gewinn machen entsprechend auch darauf Steuern.
Es ist allerdings keine Aufgabe der Polizei, mit Hundertschaften die Sicherheit in den Fußballstadien zu gewährleisten. Entsprechend müsste eine Regelung hier ansetzen und die Vereine an diesen Kosten beteiligen. Zumindest wenn ein übermäßiger Einsatz der Polizei im Stadion notwendig ist, sollte das den Vereinen künftig in Rechnung gestellt werden, so wie dies auch ein privater Ordnungsdienst machen würde.

DFB-Länderspiele sind anscheinend gewinnorientiert:

Die Reaktion des DFB ist allerdings von nicht weniger Absurdität geprägt wie der zugrundeliegende Vorschlag. Der Entzug des DFB-Länderspiels lässt sich nur begründen, wenn das Länderspiel tatsächlich von der Regelung betroffen wäre. Nachdem der Vorschlag aber explizit nur auf gewinnorientierte Veranstaltungen abzielt, hat der DFB damit deutlich gemacht, dass DFB-Länderspiele gewinnorientiert sind. In der Fußballersprache ist das ein klares Eigentor, denn nach dieser Reaktion stellt sich schon die Frage, welches Verständnis von Gemeinnützigkeit hinter dem eingetragenen Verein DFB damit steht.
Ein weiteres Zeichen für die Gewinnorientierung ist aber auch schon die Verlegung des Länderspiels für sich alleine. Natürlich darf der DFB künftig seine Länderspiele in einem Bundesland austragen, in dem keine zusätzlichen Kosten anfallen, allerdings zeigt dies eben das kommerzielle Interesse. Es ist das zweite Eigentor des DFB, denn der Entzug des Länderspiels wirft damit auch die Frage auf, ob sich umgekehrt dann ein reiches Bundesland womöglich ein Länderspiel kaufen kann oder vielleicht gar eine einzelne reiche Person? Denkt man diese Logik weiter, könnte man auch den Namen der „Deutschen Fußballnationalmannschaft“ in „McDonalds-Team“ ändern, da McDonalds im Gegensatz zu Deutschland für die Werbung schließlich auch bezahlen würde.

Druckmittel Länderspielentzug:

Neben den beiden Eigentoren durch die Gewinnorientierung und der Vergabe der Länderspiele nach Gutsherrenart ist die Reaktion des DFB auf noch einer ganz anderen Ebene erschreckend. Der Einsatz des Länderspiels im November als Druckmittel auf die politischen Entscheidungsträger, stellt den DFB auf eine Stufe mit Unternehmen, wie z.B. Nokia, die mit dem Druckmittel „Arbeitsplätze“ subventionsplündernd durch Europa ziehen. Mit dieser Haltung hat der DFB sein drittes Eigentor geschossen.

Sympathieverlust für DFB:

Anstatt die Schwachstellen des absurden Bremer Vorschlags sachlich aufzugreifen, hat sich der DFB mit seiner noch absurderen Reaktion ins Abseits gestellt und selbst geschlagen. Sympathien für seine Position dürfte der DFB durch sein Verhalten zumindest kaum gewonnen haben. Im Gegenteil, denn wieder einmal wurde deutlich, wie sehr kommerzielle Interessen mittlerweile das Fußballgeschäft bestimmen.


Ähnliche Artikel:
Die Fußballvereine verweigern sich bislang (www.mister-ede.de – 10.12.2012)

DFL-Sicherheitskonzept – Mit viel Tamtam wenig ändern (www.mister-ede.de – 26.12.2012)


[1] Artikel vom 22.07.2014 bei Radio Bremen zum Bremer Vorschlag (Link zum Artikel auf www.radiobremen.de)

[2] Artikel vom 27.07.2014 bei Sportschau.de zur Verlegung des Länderspiels (Link zum Artikel auf www.sportschau.de)

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Ein interessanter Start ins Jahr 2014 https://www.mister-ede.de/4-fun/ein-interessanter-start-2014/2334 https://www.mister-ede.de/4-fun/ein-interessanter-start-2014/2334#comments Thu, 09 Jan 2014 06:38:26 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2334 Weiterlesen ]]> In den USA ist es kälter als am Südpol, in Berlin gibt es Koks jetzt auch schon beim Discounter und über Bremen kreist ein UFO [1] [2] [3]. Ein doch ziemlich furioser Auftakt in das neue Jahr.

Überdies sorgt der mögliche Wechsel von Pofalla zur Bahn für Schlagzeilen [4]. Wobei man sich hier schon fragen kann, warum jemand, der den NSA-Skandal für beendet erklären kann, nicht in der Lage sein soll, sich bei der Bahn einzustellen. Außerdem erwarte ich mit Spannung seine Antrittsrede. Vielleicht erklärt Pofalla ja, „die Verspätungen bei der Deutschen Bahn sind vom Tisch. Es gibt in Deutschland keine Verspätungen mehr“.

Und dann war da ja noch das Gefahrengebiet Hamburg. Zugegeben, die entsprechenden Regelungen im Polizeigesetz stammen schon von der Vorgängerregierung. Aber erst 2014 dünkt so allmählich einer breiteren Masse, dass Grundrechte vielleicht doch auch etwas Schützenswertes sein könnten [5]. Allerdings erwarte ich eher, dass in der Hansestadt demnächst das Autofahren untersagt wird, um die Gefahr von Verkehrsunfällen zu minimieren, als dass der Hamburger Senat noch mal in der Wirklichkeit vorbeischaut [6].

Und sonst? Die Expedition, die in der Antarktis überraschend auf Eis gestoßen ist, wurde befreit, die Energiekonzerne machen wieder Kohle mit Kohle und für Schumacher gilt Schuster bleib bei deinen Leisten [7] [8] [9]. Selbiges dachte sich wohl auch die CSU und fand zurück zu ihrem liebevollen Umgang mit Zuwanderern [10]. Na dann mal Prost Neujahr.


[1] Artikel auf tagesschau.de zum Kälterekord in den USA vom 07.01.2014 (Link zum Artikel auf www.tagesschau.de)

[2] Artikel auf sueddeutsche.de zum Drogenfund in Aldi-Märkten vom 07.01.2014 (Link zum Artikel auf www.sueddeutsche.de)

[3] Meldung auf tagesschau.de vom 07.01.2014 zum UFO über Bremen (Link zur Meldung auf meta.tagesschau.de)

[4] Artikel auf tagesschau.de vom 05.01.2014 zum möglichen Pofalla-Wechsel (Link zum Artikel auf www.tagesschau.de)

[5] Artikel auf tagesschau.de vom 07.01.2014 zum Hamburger Gefahrengebiet (Link zum Artikel auf www.tagesschau.de)

[6] Artikel bei Spiegel Online vom 05.01.2014 über die Probleme bei der Elbphilharmonie (Link zum Artikel auf www.spiegel.de)

[7] Artikel auf tagesschau.de vom 02.01.2014 zur Befreieung der Akademik Schokalskiy (Link zum Artikel auf www.tagesschau.de)

[8] Artikel auf sueddeutsche.de vom 07.01.2014 zum Boom der Braunkohle (Link zum Artikel auf www.sueddeutsche.de)

[9] Artikel auf tagesschau.de vom 04.01.2014 zum Zustand von Michael Schumacher (Link zum Artikel auf www.tagesschau.de)

[10] Artikel auf tagesschau.de vom 02.01.2014 zur Arbeitnehmerfreizügigkeit (Link zum Artikel auf www.tagesschau.de)

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