mister-ede.de » Staatsgewalten https://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Glossar: Gewaltenteilung https://www.mister-ede.de/politik/gewaltenteilung/4078 https://www.mister-ede.de/politik/gewaltenteilung/4078#comments Sat, 01 Aug 2015 08:00:24 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4078 Weiterlesen ]]> Die Gewaltenteilung ist ein Konzept der Staatsgestaltung, nach welchem die Staatsgewalt auf unterschiedliche Staatsorgane verteilt wird, um einen Machtmissbrauch zu verhindern. Durch die Aufteilung wird einer Machtkonzentration bei einzelnen Personen oder Gremien vorgebeugt und ein System gegenseitiger Kontrolle ermöglicht. Die heute übliche Aufteilung der Staatsgewalt in Exekutive (ausführende Gewalt / Regierung), Legislative (gesetzgebende Gewalt / Parlament) und Judikative (Recht sprechende Gewalt / Gerichte) geht dabei auf Werke von Locke und Montesquieu im 17. und 18. Jahrhundert zurück.

Die Ausgestaltung der Gewaltenteilung in den demokratischen Staaten ist allerdings höchst unterschiedlich. So können Richter von der Bevölkerung gewählt oder von Regierungen ernannt sein, die Regierungen selbst können direkt oder indirekt gewählt werden und Staatsoberhäupter können Königinnen und Könige oder gewählte Repräsentanten sein.
Dazu kommen auch noch unterschiedliche Varianten der Machtteilung innerhalb der einzelnen Gewalten, z.B. durch eine Aufteilung der Staatsgewalt in Bund und Bundesländer mit jeweils eigenen Zuständigkeiten.


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Glossar: Exekutive (ausführende Gewalt / Regierung) https://www.mister-ede.de/politik/exekutive/4080 https://www.mister-ede.de/politik/exekutive/4080#comments Sat, 01 Aug 2015 08:00:21 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4080 Weiterlesen ]]> Die Exekutive ist die ausführende Gewalt eines Staates. Das Staatsorgan, welches in einer Demokratie für diese Gewalt zuständig ist, wird als Regierung bezeichnet.

Im Rahmen des Konzepts der Gewaltenteilung wird die Exekutive getrennt von der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) und der Recht sprechenden Gewalt (Judikative) wahrgenommen. Sie ist im Zusammenspiel mit diesen für die Umsetzung der von der Legislative beschlossenen Gesetze und für die Verwaltung des Staates zuständig. Hierzu kann die Exekutive auch in unterschiedliche Ebenen, z.B. Bundes- und Landesregierungen, untergliedert werden. Die Bundesregierung ist also die Exekutive des Bundes und als solche für die Ausführung der Bundesgesetze und die Verwaltung des Bundes mit Hilfe von Bundesbehörden zuständig. Genauso sind die Landesregierungen als Exekutiven der Länder für die Ausführung der Landesgesetze und die Verwaltung der Landesbehörden verantwortlich.

Für die Ausgestaltung der Exekutive gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Neben einer unterschiedlichen Kompetenzverteilung auf einzelne Ebenen können auch Wahlverfahren, Zusammensetzung oder Amtszeiten der Exekutive variieren. Während z.B. in Deutschland der Bundestag den Regierungschef wählt, wird der US-Präsident durch Wahlmänner in einer Präsidentschaftswahl gewählt.
Daneben kann sich aber auch das Zusammenspiel mit anderen Staatsorganen von Staat zu Staat unterscheiden. Ein Beispiel hierfür ist das Recht des französischen Präsidenten, das Parlament aufzulösen. In Deutschland ist es genau umgekehrt, so dass das Parlament die Möglichkeit hat, den Bundeskanzler abzuwählen.

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Glossar: Legislative (gesetzgebende Gewalt / Parlament) https://www.mister-ede.de/politik/legislative/4083 https://www.mister-ede.de/politik/legislative/4083#comments Sat, 01 Aug 2015 08:00:18 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4083 Weiterlesen ]]> Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt eines Staates. Das Staatsorgan, welches in einer repräsentativen Demokratie für diese Gewalt zuständig ist, wird als Parlament bezeichnet.

Im Rahmen des Konzepts der Gewaltenteilung wird die Legislative getrennt von der ausführenden Gewalt (Exekutive) und der Recht sprechenden Gewalt (Judikative) wahrgenommen. Sie ist für die Gesetzgebung zuständig, die später von der Exekutive in staatliches Handeln umgesetzt wird. Hierzu kann die Legislative auch in unterschiedliche Ebenen, z.B. Bundes- und Landtage, untergliedert oder auf mehrere Kammern, z.B. Bundestag und Bundesrat aufgeteilt werden. In Deutschland sind also Bundestag und Bundesrat als Legislative des Bundes für die Gesetzgebung des Bundes zuständig. Genauso sind die Landtage als Legislativen der Länder für die jeweiligen Landesgesetzgebungen zuständig.

Für die Ausgestaltung der Exekutive gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Neben einer unterschiedlichen Kompetenzverteilung auf verschiedene Ebenen oder Kammern können auch Wahl- oder Gesetzgebungsverfahren variieren. Während z.B. in Großbritannien das Mehrheitswahlrecht angewendet wird, ist in Deutschland ein striktes Verhältniswahlrecht umgesetzt.
Daneben kann sich aber auch das Zusammenspiel mit anderen Staatsorganen von Staat zu Staat unterscheiden. Ein Beispiel hierfür ist die Möglichkeit des Bundestages den Bundeskanzler abzuwählen, während in Frankreich genau umgekehrt der französische Präsident das Recht hat, das Parlament aufzulösen.

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Glossar: Judikative (Recht sprechende Gewalt / Gerichte) https://www.mister-ede.de/politik/judikative/4085 https://www.mister-ede.de/politik/judikative/4085#comments Sat, 01 Aug 2015 08:00:16 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4085 Weiterlesen ]]> Die Judikative ist die Recht sprechende Gewalt eines Staates. Die Staatsorgane, welche in einem Rechtsstaat für diese Gewalt zuständig sind, werden als Gerichte bezeichnet.

Im Rahmen des Konzepts der Gewaltenteilung wird die Judikative getrennt von der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) und der ausführenden Gewalt (Exekutive) wahrgenommen. Sie ist für die Rechtsprechung im Namen des Staates (Volkes) und die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des staatlichen Handelns zuständig.
Organisatorisch kann die Judikative hierzu zwar in unterschiedliche Ebenen unterteilt werden, aufgrund des Gleichheitssatzes innerhalb eines Rechtsstaates muss jedoch immer gelten, dass das höherrangige Recht das niedere Recht bricht bzw. Urteile der unteren Ebene durch eine höhere Ebene aufgehoben werden können. Wäre dem nicht so und würde z.B. in Deutschland das Landesrecht das Bundesrecht brechen bzw. wären die Landesverfassungen dem Grundgesetz der BRD übergeordnet, dann wäre Deutschland kein Bundesstaat, sondern ein Staatenbund. Das heißt allerdings nicht, dass in jedem Bundesland alle Regelungen gleich sein müssen, es heißt nur, dass sich alle Regelungen am GG und damit dem Verfassungsrecht des Bundes messen lassen müssen.

Für die Ausgestaltung der Judikative gibt es auch in Rechtsstaaten zahlreiche Möglichkeiten, jedoch muss stets eine weitestgehende Unabhängigkeit von den anderen staatlichen Gewalten gewährleistet sein. Neben dem Wahl- und Ernennungsverfahren können sich die Zusammensetzung der Gerichte, die Beteiligung von Bürgern, z.B. als Schöffen oder in den USA als Jury, oder Verfahrensformen unterscheiden.

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