Glossar: Exekutive (ausführende Gewalt / Regierung)

Die Exekutive ist die ausführende Gewalt eines Staates. Das Staatsorgan, welches in einer Demokratie für diese Gewalt zuständig ist, wird als Regierung bezeichnet.

Im Rahmen des Konzepts der Gewaltenteilung wird die Exekutive getrennt von der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) und der Recht sprechenden Gewalt (Judikative) wahrgenommen. Sie ist im Zusammenspiel mit diesen für die Umsetzung der von der Legislative beschlossenen Gesetze und für die Verwaltung des Staates zuständig. Hierzu kann die Exekutive auch in unterschiedliche Ebenen, z.B. Bundes- und Landesregierungen, untergliedert werden. Die Bundesregierung ist also die Exekutive des Bundes und als solche für die Ausführung der Bundesgesetze und die Verwaltung des Bundes mit Hilfe von Bundesbehörden zuständig. Genauso sind die Landesregierungen als Exekutiven der Länder für die Ausführung der Landesgesetze und die Verwaltung der Landesbehörden verantwortlich.

Für die Ausgestaltung der Exekutive gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Neben einer unterschiedlichen Kompetenzverteilung auf einzelne Ebenen können auch Wahlverfahren, Zusammensetzung oder Amtszeiten der Exekutive variieren. Während z.B. in Deutschland der Bundestag den Regierungschef wählt, wird der US-Präsident durch Wahlmänner in einer Präsidentschaftswahl gewählt.
Daneben kann sich aber auch das Zusammenspiel mit anderen Staatsorganen von Staat zu Staat unterscheiden. Ein Beispiel hierfür ist das Recht des französischen Präsidenten, das Parlament aufzulösen. In Deutschland ist es genau umgekehrt, so dass das Parlament die Möglichkeit hat, den Bundeskanzler abzuwählen.

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Gewaltenteilung und Demokratie in Deutschland und der EU (www.mister-ede.de – 12.09.2012)

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