Glossar: Legislative (gesetzgebende Gewalt / Parlament)

Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt eines Staates. Das Staatsorgan, welches in einer repräsentativen Demokratie für diese Gewalt zuständig ist, wird als Parlament bezeichnet.

Im Rahmen des Konzepts der Gewaltenteilung wird die Legislative getrennt von der ausführenden Gewalt (Exekutive) und der Recht sprechenden Gewalt (Judikative) wahrgenommen. Sie ist für die Gesetzgebung zuständig, die später von der Exekutive in staatliches Handeln umgesetzt wird. Hierzu kann die Legislative auch in unterschiedliche Ebenen, z.B. Bundes- und Landtage, untergliedert oder auf mehrere Kammern, z.B. Bundestag und Bundesrat aufgeteilt werden. In Deutschland sind also Bundestag und Bundesrat als Legislative des Bundes für die Gesetzgebung des Bundes zuständig. Genauso sind die Landtage als Legislativen der Länder für die jeweiligen Landesgesetzgebungen zuständig.

Für die Ausgestaltung der Exekutive gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Neben einer unterschiedlichen Kompetenzverteilung auf verschiedene Ebenen oder Kammern können auch Wahl- oder Gesetzgebungsverfahren variieren. Während z.B. in Großbritannien das Mehrheitswahlrecht angewendet wird, ist in Deutschland ein striktes Verhältniswahlrecht umgesetzt.
Daneben kann sich aber auch das Zusammenspiel mit anderen Staatsorganen von Staat zu Staat unterscheiden. Ein Beispiel hierfür ist die Möglichkeit des Bundestages den Bundeskanzler abzuwählen, während in Frankreich genau umgekehrt der französische Präsident das Recht hat, das Parlament aufzulösen.

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Gewaltenteilung und Demokratie in Deutschland und der EU (www.mister-ede.de – 12.09.2012)

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