mister-ede.de » Wahlprogramme https://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Ideen für ein Wahlprogramm für „Die Partei“ https://www.mister-ede.de/4-fun/ideen-wahlprogramm-die-partei/5866 https://www.mister-ede.de/4-fun/ideen-wahlprogramm-die-partei/5866#comments Fri, 16 Dec 2016 15:48:59 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5866 Weiterlesen ]]> 1. Wahlsystem:

Bei den Bundestagswahlen muss das System mit Erst- und Zweitstimme reformiert und zur römischen Tradition zurückgekehrt werden: „Jeder nur ein Kreuz!“

2. Rente:

a) Deutschland kann nicht mehr als 200.000 Rentner pro Jahr verkraften. Wir brauchen deshalb eine fixe Obergrenze für Rentner.
b) Jedes Neugeborene ist ein potentieller Rentner. Für eine konsequente Abtreibung potentieller Rentner.
c) Mit einer Reichskondomnacht kann die Zahl potentieller Rentner weiter reduziert werden.

3. Ernährung:

Mehr Fastfood, weniger Islam. So wird das deutsche Fischbrötchen geschützt.

4. Verkehr:

Für die Quadratur des Kreises. Kreisverkehre brauchen mehr Ecken und Kanten.

5. Steuern:

Für mehr Gerechtigkeit: Alles für jeden, nichts für alle!


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Ein sozialdemokratischer Rück- und Vorausblick https://www.mister-ede.de/politik/spd-rueck-und-vorausblick/5031 https://www.mister-ede.de/politik/spd-rueck-und-vorausblick/5031#comments Thu, 19 May 2016 18:47:17 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5031 Weiterlesen ]]> Die letzten 3 Jahre Regierungstätigkeit der SPD kennzeichnen sich durch einige Erfolge. Die Einführung des Mindestlohns war ein Meilenstein genauso wie die dauerhafte doppelte Staatsbürgerschaft für hier geborene und aufgewachsene Kinder von Zuwanderern. Die Verbesserungen bei der Rente, also die bessere Anerkennung der Erziehungsleistung oder die Rente ab 63 bzw. ab 65, waren richtig und auch die Frauenquote für Aufsichtsräte war zumindest ein richtiges Signal.
Es war wichtig, mehr Geld für die Infrastruktur, die digitalen Netze, Straßen, Schienen und den sozialen Wohnungsbau auszugeben und mehr im Bereich Bildung zu machen. Dazu kommen als weitere Erfolge die finanzielle Unterstützung der Länder und Kommunen, um die Versorgung und Integration von Schutzsuchenden zu ermöglichen, und überdies ein größeres Engagement in der Entwicklungshilfe und mehr Geld für das Flüchtlingshilfswerk UNHCR.

Nur das darf es noch nicht gewesen sein, sondern muss jetzt weitergehen. Es ist richtig, die Rückstellungen der Atomkonzerne in einen staatlichen Fonds zu überführen, aber die Atomkonzerne dürfen dadurch nicht aus der Haftung genommen werden. Die Solidarrente muss endlich kommen und nach der anstehenden Erbschaftssteuerreform muss endlich das Gleichheitsprinzip gelten – auch für große Betriebsvermögen. Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob bei der Leih- und Zeitarbeit wirklich schon die richtigen Konzepte gefunden wurden, um die ausufernde Nutzung dieser Instrumente einzudämmen. Und es gibt noch mehr offene Punkte, z.B. die Wiederbelebung der Finanztransaktionssteuer oder die konsequente Reduktion der CO2-Emissionen. Anders gesagt: Die vielen guten Punkte im Koalitionsvertrag müssen nun auch umgesetzt werden, denn am Ende zählt das Gesamtergebnis und nicht der Halbzeitstand. Und im anbrechenden Schlussviertel wird es allmählich Zeit, um da zu Potte zu kommen.

Außerdem muss eine klare Linie für 2017 entwickelt werden und eine klare Linie heißt, wieder an 2013 anzuknüpfen, bevor notgedrungen durch die Große Koalition Kompromisse gemacht werden mussten. Der Kurs, weg von der einstigen neoliberalen Agenda hin zu einer sozialen und solidarischen Politik, muss fortgesetzt werden und die „Wertekonferenz Gerechtigkeit“ in der letzten Woche war hierfür ein guter Auftakt. Der Vorschlag, die Abgeltungssteuer abzuschaffen, geht in die richtige Richtung und auch die Debatte zum künftigen Rentenniveau ist absolut notwendig.
Insgesamt muss es darum gehen, eine Politik zu entwickeln, die die Schere zwischen Arm und Reich wieder schließt und die Teilhabe der Bürger stärkt. Das bedeutet allerdings auch, dass die TTIP-Verhandlungen nicht länger mitgetragen werden dürfen, solange sie so intransparent gestaltet sind. Außerdem muss klar sein, dass TTIP mit der SPD nicht ohne ausführliche öffentliche Debatte vor der Bundestagswahl durchgepeitscht wird. Mögen doch 2017 die Bürger entscheiden, ob sie Merkel und der Union wirklich das Mandat für ein solches Abkommen geben wollen.

Mit einem Anknüpfen an 2013, einem Aufzeigen der bisherigen Erfolge in der Bundesregierung und einer erfolgreichen Umsetzung der noch offenen Punkte aus dem Koalitionsvertrag, kann die SPD eine gute Grundlage schaffen. Und mit einer klaren inhaltlichen Positionierung, z.B. bei TTIP, dem Thema Rente oder der Besteuerung von Kapitalerträgen, kann sie klare Kante zeigen und sich zur Union deutlich abgrenzen. Die Chancen sind also da, sie müssen nun aber auch genutzt werden.


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Programm für Beschäftigung als Gesetzesschema https://www.mister-ede.de/politik/programm-fur-beschaftigung-2/843 https://www.mister-ede.de/politik/programm-fur-beschaftigung-2/843#comments Mon, 30 Apr 2012 15:51:28 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=843 Weiterlesen ]]> Um die Ideen des Programms kurz gefasst darzustellen, habe ich versucht das Programm als eine Art Gesetz zu formulieren. Ich denke die einzelnen Regelungspunkte werden auf diese Art recht deutlich. Gleichwohl handelt es sich natürlich nicht um einen Gesetzesvorschlag im näheren Sinne. Das ist schon daran zu erkennen, dass für die verschiedenen Regelungen völlig unterschiedliche Gesetzgebungskompetenzen nötig sind. Außerdem fehlen Begriffsdefinition und es müssten viele andere Gesetze angepasst werden, um diese Regelungen stimmig umzusetzen.

Liberalisierung des Glücksspielmarktes:

§1, Abs. 1: Das Anbieten und Ausrichten von Glücksspielen oder Wetten zu gewerblichen Zwecken, bedarf einer behördlichen Genehmigung.

§1, Abs. 2: Glücksspiellizenzen werden von den Landesbehörden an Unternehmen vergeben, welche Glückspiele oder Wetten ausrichten.

§1, Abs. 3: Glücksspielkonzessionen werden von den Kommunen an Unternehmen vergeben, welche eine öffentliche Teilnahme an Glücksspielen oder Wetten ermöglichen. Kommunen mit weniger als 25.000 Einwohnern können Konzessionen für Unternehmen verweigern, die als Hauptgeschäft das Anbieten von Glückspielen oder Wetten haben. Städte mit mehr Einwohnern, müssen bei einer Beschränkung der Konzessionsvergabe in der Raumordnung ein entsprechendes Gebiet ausweisen.

§1, Abs. 4: Die Länder richten ein Zentralregister für Glücksspiellizenzen und Glücksspielkonzessionen ein, in denen die alle Genehmigungen enthalten sind. Die Kosten der Lizenzierung und Konzessionierung trägt der Antragsteller.

§2, Abs. 1: Die Kontrollaufsicht liegt für lizenzierte Glückspielunternehmen bei den Landesbehörden. Die Einhaltung der Bestimmung durch den Konzessionsnehmer wird durch die kommunalen Ordnungsbehörden überwacht.

§2, Abs. 2: Der Bund richtet eine zentrale Bundesbehörde für die Überwachung von Glücksspielen und Wetten ein. Die Behörde unterstützt die Landebehörden und kommunalen Gewerbeaufsichtsbehörden bei der Überwachung der Glücksspielanbieter. Zusätzlich führt die Behörde eigenständige Untersuchungen und Ermittlungen durch.

§2 Abs. 3: Der Bund richtet eine zentrale Bundesstelle zur Spielsuchtprävention ein. Die Bundesstelle unterstützt die existierenden Landesstellen und richtet ein bundesweites Sperrregister ein. Jeder Bürger kann sich kostenlos für die verschiedenen Glücksspielangebote sperren lassen. Jeder Konzessionsnehmer ist verpflichtet Person die sich im Sperrregister befinden abzuweisen. Der Bund richtet eine geeignete Kommunikationsplattform ein.

§ 3, Abs. 1: Alle lizenzierten Glücksspiel und Wettangebote unterliegen der Glücksspielsteuer. Die Glücksspielsteuer beträgt 10% auf den Einsatz. Für die Entrichtung ist der Veranstalter eines Lizenzierten Glücksspiels zuständig.

§ 3, Abs. 2: Alle Anbieter von lizenzierten Glücksspiel und Wettangeboten unterliegen der Bruttospielergebnissteuer. Die Steuer beträgt 40% des Bruttospielergebnisses
innerhalb des Geschäftsjahres.

§ 3, Abs. 3: Das Aufkommen aus der Glücksspielsteuer steht den Ländern in denen die Umsätze anfallen zu. Die Bruttospielergebnissteuer steht den Ländern in denen Sie anfallen zur Hälfte und dem Bund ebenfalls zur Hälfte zu.

Sowie eine Ergänzung im Einkommensteuerrecht:

§ 22 Nr. 6 EStG wird eingefügt: Einkünfte, die aus der entgeltlichen Teilnahme an gewerblichen Glücksspielen entstehen sind einkommensteuerpflichtig, wenn der Betrag von 250 Euro innerhalb eines Jahres überschritten wird. Aufwendung können nur abgezogen werden, wenn diese unmittelbar mit dem Gewinn zusammenhängen. Gewinne aus lizenzierten Glücksspielen sind von der Einkommensteuer befreit.

Programm für Beschäftigung und zur Bekämpfung von Arbeitnehmerarmut:

§1, Abs. 1: Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers zu einem Lohn unterhalb des Mindestlohnes ist verboten. Urlaubstage und zusätzliche Vergütungen, wie Weihnachtsgeld, sind nicht als Bestandteil des Lohns in diesem Sinne zu sehen. Bei einer stundenunabhängigen Vergütung muss der Bruttostundenlohn ebenfalls mindestens die Höhe des Mindestlohns erreichen.

§1, Abs. 2: Der Mindestlohn wird bundeseinheitlich auf die Höhe von 7,50 Euro für das laufende Jahr festgelegt. In den kommenden 5 Jahren wird dieser Mindestlohn jeweils zum 1.1. um 50 Cent angehoben.

§1, Abs. 3: Der Mindestlohn gilt nicht für Ausbildungsverträge im Rahmen einer gesetzlich anerkannten Ausbildung.

§1, Abs. 4: Tariflöhne die unterhalb des Mindestlohnes liegen, werden ab in Krafttreten des Gesetzes, bzw. einer Erhöhung, automatisch auf den Mindestlohn festgeschrieben. Die Tarifverträge bleiben weiterhin in allen anderen Punkten gültig. Dies gilt auch im Falle einer prozentualen Berechnung von Weihnachtsgeld oder anderer Boni.

§2, Abs. 1: Jede Kommune hat pro vollendeten 1.000 Einwohner Anspruch auf eine geförderte Stelle für freiwillige Bürgerangebote. Eine Stelle umfasst hierbei 30 Wochenstunden und ist auf mehrere Arbeitnehmer verteilbar.

§2, Abs. 2: Die Kommunen dürfen das Personal im freiwilligen Bereich um nicht mehr als 2% innerhalb eines Jahres und 3% innerhalb von zwei Jahren und 4% innerhalb von 3 Jahren abbauen. Der niedrigste ermittelte Grenzwert wird aufgerundet. Überschreitet die Kommune diesen Grenzwert, so sind die Förderungen ab diesem Zeitpunkt einzustellen.

§2, Abs. 3: Förderfähig sind nur Stellen, die sich auf mindestens 15 Stunden und höchstens 30 Stunden je Woche belaufen. Der Arbeitnehmer muss zuvor mindestens 6 von 12 Monaten Empfänger von Sozialleistungen gewesen sein.

§2, Abs. 4: Der Bund zahlt für jede förderungsfähige Stelle der Kommune auf Antrag 75% des aktuellen Mindestlohns je geleisteter Arbeitnehmerstunde. Die Kommune zahlt dem Arbeitnehmer einen Stundenlohn nach eigenem Ermessen. Die Arbeitsstellen sind voll Sozialversicherungspflichtig. Für diese und alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung der Stelle kommt die Kommune auf.

§2, Abs. 5: Für die Kontrolle Verwaltung der Zahlung an die Kommunen, sowie die Kontrolle der Förderberechtigung ist der Bund verantwortlich. Er trägt dafür auch die Kosten.

§2, Abs. 6: Die Kommunen erhalten zum Ausgleich eine Bundeszuweisung in Höhe von 12,50 Euro je Einwohner. Die Zuweisung ist unabhängig von der Einrichtung geförderter Stellen.

§3, Abs. 1: Ausgebildete Arbeitnehmer, sind Arbeitnehmer mit einem berufsqualifizierenden Abschluss. Einem ausgebildeten Arbeitnehmer steht ein unausgebildeter Arbeitnehmer gleich, der seit 24 Monaten kontinuierlich beschäftigt ist.

§3, Abs. 2: Ausgebildete Arbeitnehmer welche eine Umschulung machen wollen, werden finanziell unterstützt. Arbeitnehmer, welche in den letzten 24 Monaten mindestens 18 Monate beschäftigt waren, erhalten 2/3 der Lohndifferenz durch die Bundesagenut für Arbeit als zusätzlichen Lohn ausbezahlt. Die Summe beträgt mindestens 200 Euro, höchstens aber 1.000 Euro monatlich. Ausgebildete Arbeitnehmer, welche in den letzten 2 Jahren mehr als 6 Monate ohne Beschäftigung waren erhalten den Mindestförderbetrag von 200 Euro.

§3, Abs. 3: Alle Förderbeträge werden wie Lohn behandelt und sind daher voll Sozialversicherungspflichtig.

§3, Abs. 4: Die Agentur für Arbeit stellt 200 Millionen Euro für die Förderung universitärer Weiterbildung zur Verfügung. Die Vergabe von Fördermitteln obliegt der Agentur für Arbeit, welche geeignete Unternehmensmodelle unterstützt. Die Beteiligung soll 20% nicht übersteigen und soll direkt an die Unternehmen, welche Mitarbeiter zu
universitärer Weiterbildung freistellen, ausgeschüttet werden.

§4, Abs. 1: Jeder Anbieter von Qualifikationsmaßnahmen kann bei der Arbeitsagentur eine Zertifizierung beantragen. Die Kurse erhalten

a)  A-Zertifikate, wenn der Kurs zum Ziel hat, eine anerkannte Zusatzqualifikation zu erwerben.

b)  B-Zertifikate, wenn der Kurs zum Ziel hat, eine berufliche Zusatzqualifikation zu erwerben, und die Kurse mindestens 30 Stunden umfassen.

c)  C-Zertifikate, wenn der Kurs zum Ziel hat, eine sonstige Zusatzqualifikation zu erwerben und die Kurse mindestens 30 Stunden umfassen.

Die Kursanbieter sind verpflichtet den  Teilnehmen, die das Kursziel erreichen eine Bescheinigung auszustellen. Die Kursanbieter tragen dafür sorge, dass Bescheinigungen nur an Personen  ausgestellt werden, die tatsächlich und mit Erfolg teilnehmen.

§4, Abs. 2: Die Arbeitsagentur wird alle zertifizierten Kursangebote zentral veröffentlichen. Die Kosten für Zertifizierung und Bekanntmachung trägt die Arbeitsagentur. Alle anderen Kosten, tragen die Kursanbieter eigenverantwortlich.

§4, Abs. 3: Jedem Arbeitnehmer ist zum Ausgleich für den erfolgreichen Erwerb einer Zusatzqualifikation, zusätzliche Qualifikationsurlaub vom Arbeitgeber zu gewähren. Ein solcher Anspruch besteht aber nur dann, wenn der Erwerb der Zusatzqualifikation nicht länger als 12 Monate zurückliegt und der Arbeitnehmer mindestens seit 12 Monaten bei dem gleichen Unternehmen beschäftigt ist. Ferner hat der Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres nur einmal Anspruch auf Qualifikationsurlaub. Der Arbeitnehmer hat bei dem erfolgreichen Abschluss eines Kurses mit

a)  C-Zertifikat Anspruch auf mindestens einen Urlaubstag.

b)  B-Zertifikat Anspruch auf mindestens zwei Urlaubstage.

c)  A-Zertifikat Anspruch auf mindestens drei Urlaubstage.

Programm für Beschäftigung und zur Bekämpfung von Arbeitnehmerarmut (www.mister-ede.de – 04.05.2012)

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Das Piratenprogramm unter der Lupe https://www.mister-ede.de/politik/piraten-unter-der-lupe/683 https://www.mister-ede.de/politik/piraten-unter-der-lupe/683#comments Thu, 29 Mar 2012 11:26:47 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=683 Weiterlesen ]]> Um einmal zu verdeutlichen, dass die Piraten keinen konkreten Inhalt anbieten, habe ich hier das Parteiprogramm der Piraten für Schleswig-Holstein durchleuchtet. Das Programm ist hier auf der Seite der Piraten (www.piratenpartei.de) (Stand 26.10.2012: Zurzeit nicht mehr abrufbar) abrufbar.

Ist-Beschreibung und Wunschliste:

Wenn man das Programm liest, stellt man schnell fest, dass vieles nur eine Beschreibung des Ist-Zustandes darstellt. Das ist zwar nicht falsch aber auch nicht hilfreich. Für meine Wahlentscheidung kann ich daraus keinen Nutzen ziehen.

“Museen – und hier auch gerade kleine örtliche Museen – bieten viele Möglichkeiten den eigenen kulturellen Horizont zu erweitern, Altes und Neues kennenzulernen, Spaß am Entdecken zu haben und zu lernen. Es ist daher von großer Bedeutung, dass Museen, Sammlungen und Ausstellungswesen gefördert werden, da sie sowohl einen Bildungsauftrag erfüllen als auch Freizeit gestalten können.”

Vieles wird dann, wie eben bei der Kultur, mit dem Wunsch verbunden, den jeweiligen Bereich besser und stärker zu fördern. Wünsche sind sowieso das Thema des Programms. Das bedingungslose Grundeinkommen ist ein solches Beispiel. Am Ende der Wunschliste steht dann aber das böse Wort Finanzierungsvorbehalt.

Der Finanzierungsvorbehalt:

“Das Ziel eines schuldenfreien Schleswig-Holsteins im Blick, stellen wir alle kostenverursachenden Vorschläge in diesem Wahlprogramm unter den Vorbehalt, dass wir eine Gegenfinanzierung finden. Wohltaten auf Pump lehnen wir ab.”

Bei CDU oder SPD bedeutet ein Finanzierungsvorbehalt, dass es auf die wirtschaftliche Entwicklung ankommt, ich schätze bei den Piraten heißt es einfach nur, dass gar nicht gerechnet wurde. Pippi Langstrumpfs Rechenmethoden wurden da wohl auch von den Piraten übernommen.

Was es schon gibt, kann nicht schlecht sein:

Einige Dinge, die im Programm stehen, gibt es einfach schon, wie die Ausgleichsflächen. Zugegeben ob das Landes oder Bundesrecht ist, bzw. ob das in Schleswig-Holstein schon vorhanden ist, kann ich tatsächlich nicht genau sagen.

“Naturschutz darf nicht nur als planerisches Hindernis bei der Wirtschaftsförderung empfunden werden, sondern ist elementarer Bestandteil der Erhaltung unserer Lebensgrundlage. Für unwiderruflich zerstörte Naturräume müssen Ausgleichsflächen geschaffen werden. Man darf sie nicht in Ausgleichszahlungen ummünzen. Naturschutzpolitik ist auch Ländersache und darf nicht fast ausschließlich mit EU-Mitteln bestritten werden.”

Hier wird die Forderung nach mehr Landesförderung zu etwas gepackt was jeder unterstützen würde. So ist auch dies wieder ein Wunsch der Geld kostet.

Wollen aber nicht wissen:

Was ebenfalls besonders stark auffällt ist dieses „wir wollen etwas, aber wissen nicht wie“. Das zeigt sich deutlich bei der Energiediskussion.

“Um in Zukunft weniger von konventionellen Energieträgern abhängig zu sein, streben wir eine deutliche Erhöhung des Anteils regenerativer Energien sowohl im Strom- als auch im Wärmemarkt an. Bei der Stromerzeugung wollen wir durch verstärkte Forschungsanstrengungen im Bereich der erneuerbaren und umweltverträglichen Energiegewinnung durch zum Beispiel Sonne, Wind, Wasser und Geothermie Verbesserungen erreichen und die Gesamtkosten hierfür weiter senken.”

Das wollen wir doch alle, aber Frieden auf der Erde wünschen wir uns auch. Auf die Frage des „Wie“ bieten die Piraten weder einen Denkansatz, noch einen Vorschlag und schon gar keine Antwort.

“Wir halten die Risiken der Energiegewinnung durch Atomenergie im Vergleich zum Nutzen für vollkommen unverhältnismäßig und wollen die schnellstmögliche Stilllegung aller schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke bewirken.

Darüber hinaus wollen wir, dass bei der Lagerung nuklearer Abfälle höchstmögliche Sicherheit angestrebt wird.”

Fazit:

Aus meiner Sicht ist es eine Wunschliste, die in den meisten Fällen keine inhaltliche Konkretisierung erfährt. Nur bei einigen Ausnahmen habe ich das Gefühl, dass tatsächlich etwas Konkretes gefordert wird. Z.B. die Abschaffung von Sanktion bei Hartz 4. Das ist für mich ebenfalls Ausdruck der klar linken Klientelpolitik der Piraten, wie eben auch bei der Vergemeinschaftung von Urheberrechten oder den Plänen für den ÖPNV.

Nur um vergleichbar mal das Wahlprogramm der SPD im Saarland (hier auf www.spd-saar.de abrufbar) darzustellen. Im Saarland gibt es hier konkrete Angaben wie zu der Notwendigkeit des Sparens. „Das bedeutet, dass wir in den kommenden Jahren jährlich und strukturell 60 bis 70 Millionen Euro einsparen müssen.“ Um Impulse zu setzen, schlägt die SPD ein “Kompetenzzentrum Stahl” oder ein “Institut für Automobil- und Antriebstechnik” vor. Das sind konkrete Forderungen, mit denen ein Bürger etwas anfangen kann. Bei den anderen etablierten Parteien ist das auch so. Da hat man dann tatsächlich die Möglichkeit die Entscheidung unter anderem nach den Wahlprogrammen auszurichten.

Ich behaupte auch, dass nicht jeder Bürger die Programme lesen muss, denn die Medien verbreiten die positiven wie negativen Punkte ja durchaus eigenständig. Die Medien haben nur wenig Programm was bei den Piraten verbreitet werden könnte. Die Informationen, in Form eines echten Wahlprogramms, sind dort anscheinend einfach noch nicht vorhanden.

Der Vorwurf, die Kritiker der Piratenpartei seien alle schlecht informiert stimmt daher nicht. Sie sind nur eben nicht informiert, weil die Piratenpartei keine sachlichen Informationen sondern Wünsche veröffentlicht, die dann unter Finanzierungsvorbehalt stehen.

Zur Diskussionskultur und Umgang mit Kritik bei den Piraten:

Weisbands Umgang mit inhaltlicher Kritik (www.mister-ede.de – 29.03.2012)

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