mister-ede.de » Monopol http://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Der neue Glücksspielstaatsvertrag – Eine Chance wurde vertan http://www.mister-ede.de/politik/glucksspielwesen-chance-vertan/1330 http://www.mister-ede.de/politik/glucksspielwesen-chance-vertan/1330#comments Fri, 26 Oct 2012 10:22:29 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1330 Weiterlesen ]]> Die Ausgestaltung des Glücksspiel- und Wettmarktes ist vornehmlich eine politische Entscheidung. Bislang war der Markt so ausgestaltet, dass Glücksspiele überwiegend vom Staat selbst angeboten wurden, die Gewinne aus dem Angebot von Glücksspiel also der Allgemeinheit zur Verfügung standen.

Diese Monopolstellung des Staates widerspricht aber nach heutiger Auffassung zumindest dann gegen das EU-Recht, wenn der Staat das Monopol nutzt um monetäre Vorteil hieraus zu ziehen. Anders ausgedrückt ist eine Marktbeschränkung dann nicht nachvollziehbar, wenn der Staat selbst den Markt kräftig zum Geld verdienen nutzt. Ob dieser Grundsatz des freien Marktes in solchen Bereich wirklich sinnvoll ist, steht hierbei auf einem anderen Blatt.

Die zweite Entwicklung, welche eine Anpassung bisheriger Regelungen dringend erforderlich macht, ist das Internet. Das grenzüberschreitende Glücksspiel wird zunehmen an Bedeutung gewinnen, sofern der Staat es nicht aktiv unterbindet. Die Ansätze, welche bis hin zur Überwachung von Geldzahlungen [1] oder Datenverkehr gehen, können hier aber kaum das adäquate Mittel sein.

Anfang November wird auch in NRW über die Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrages entschieden, wobei es voraussichtlich zu einer Zustimmung des Parlamentes kommen wird. Danach verbleibt lediglich Schleswig-Holstein mit einem eigenen Glücksspielrecht. Aber auch Kiel hat bereits angekündigt ebenfalls dem GSV beizutreten.

Meine Abneigung, gegen die Ausgestaltung des Staatsvertrages habe ich bereits dargestellt. Dies resultiert zum einen aus der schwachen europarechtlichen Basis, auf dem ich den Vertrag sehe. Zum anderen fehlt mir der politische Gestaltungswille. Es wäre Zeit gewesen in diesem Bereich das „Durchwurschteln“ zu beenden und eine solide Basis für das Glücksspielwesen zu schaffen. Ich sehe nicht, wie die Neuregelung den Schutz vor Spielsucht verbessern soll, ich sehe keine verbesserte Einnahmesituation des Staates und auch keine wirkliche Verbesserung für die privaten Anbieter.

Nachdem es sich aber um eine politische Entscheidung handelt, wird es sehr schwierig in den nächsten Jahren diese Regelung noch einmal zu verändern, sofern nicht europäische Gerichte Einwände geltend machen. Ich glaube eine Chance wurde vertan.


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Neuer Glücksspielstaatsvertrag seit heute in Kraft (www.mister-ede.de – 01.07.2012)

Die Liberalisierung des Glücksspielmarktes (www.mister-ede.de – 24.04.2012)


[1] Bericht über die öffentliche Anhörung im Finanzausschusses vom 22.10.2012 (www.bundestag.de). Unter anderem ging es um verschärfte Geldwäschegesetze (Link zum Bericht)

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NRW und der Glücksspielstaatsvertrag http://www.mister-ede.de/politik/glucksspielstaatsvertrag-nrw/1295 http://www.mister-ede.de/politik/glucksspielstaatsvertrag-nrw/1295#comments Mon, 15 Oct 2012 14:09:33 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1295 Weiterlesen ]]> Noch immer ist der neue Glücksspielstaatsvertrag politisch nicht unter Dach und Fach. Juristische Nachspiele sind sowieso zu erwarten, weil Schritte in diese Richtung von Seiten der privaten Glücksspielanbieter schon angekündigt wurden.  Eine Neuregelung wurde notwendig, nachdem der alte Glücksspielstaatsvertrag mit dem freien Wettbewerb der EU nicht vereinbar war. Dies resultiert daraus, dass in der EU alle Wettbewerber den gleichen Marktzugang haben sollen und kein Anbieter von staatlicher Seite bevorteilt werden darf. In Deutschland aber wird das Glücksspiel, abgesehen von Automaten, fast ausschließlich vom Staat selbst angeboten, der per Gesetz private Anbieter bislang vor dem Eintritt in den Markt abgehalten hat. Auf diese Art bevorteilt der Staat sich selbst. Aber auch ein solches Vorgehen kann mit EU-Recht vereinbar sein, wenn sonst keine andere angemessen Möglichkeit besteht, um den Schutz der Bürger, in diesem Fall vor Glücksspielsucht, umzusetzen. Mit Hinblick auf den letzten Staatsvertrag wurde aber gerade kritisiert, dass bei der Ausgestaltung des Glücksspielwesens in Deutschland das Monopol nur in Teilbereichen existierte und dort wo es existierte, die staatlichen Anbieter mit Werbung und Onlineangeboten, welche es damals schon kurzzeitig gegeben hatte, intensiv vertreten waren [1].

Nachdem sich dann im vergangen Jahr alle Bundesländer, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag, bzw. eine Änderung des alten Vertrages, geeinigt haben, sollte in diesem Jahr die Ratifizierung in den Parlamenten stattfinden. Bislang haben alle anderen beteiligten Bundesländer außer NRW die Gesetzgebung abgeschlossen und dem Vertrag durch die Landesparlamente zugestimmt. Damit ist in diesen Bundesländern zum 01.07.2012 dieser neue Vertrag auch geltendes Recht geworden, während in NRW und Schleswig-Holstein noch altes Recht gilt. Neben den Problemen, die der neue Glücksspielstaatsvertrag mit sich bringt, wirft auch diese Spaltung der Republik zusätzliche Fragen auf. Allerdings sehe ich in diesem Zustand auch die Chance für einen generellen Neuanfang in der Debatte.

Aus meiner Sicht sollte es das eigentliche Ziel sein, ein neues Glücksspielrecht zu schaffen, welches eine verlässliche Basis für die Anbieter und die Konsumenten von Glücksspiel bietet. So könnte in diesem Zusammenhang gefragt werden, wie eine Selbstsperre für Spielsüchtige in Zeiten des Internets funktionieren kann. Man hätte die Möglichkeit zu fragen, wie die Transparenz von Anbietern sinnvoll den Verbraucherschutz fördern kann, oder wie in einer freien Gesellschaft eine Suchtprävention am besten umgesetzt wird. Und man könnte nebenbei fragen, ob die Scheinheiligkeit der politisch Handelnden, die stets die Steuern nicht wegen der Einnahmen erheben, wirklich nötig ist.

Das mit dem jetzigen Glücksspielstaatsvertrag verfolgte Ziel scheint mir hingegen zu sein, das staatliche Lotteriemonopol mit Hinblick auf EU-Recht abzusichern. Auf diese Weise aber bleiben die tatsächlichen Probleme vollständig ungelöst, teilweise nicht einmal betrachtet.

Einheitliche Kompetenzen:

Als wesentlichste Aufgabe eines neuen Glücksspielrechtes sehe ich die Vereinheitlichung der Kompetenzen auf Bundesebene. Aus meiner Sicht, kann nur hier sinnvoll eine Überwachung und Kontrolle, vor allem des Online-Marktes, organisiert werden. Desweiteren halte ich auch die Konstellation des Glücksspielstaatsvertrages für schwierig, weil fast alle Bundesländer beteiligt sind und sinnvollerweise auch sein müssen. Man könnte vermuten, wenn alle Parteien beteiligt sind, dann kommt schon ein guter Mittelweg heraus, allerdings befürchte ich, hier gilt eher das Sprichwort „Zu viele Köche verderben den Brei“.

Steuer auch zur Einnahmeerzielung:

Als weiteren wichtigen Schritt sehe ich eine Abkehr von der Haltung an, dass Steuern im Glücksspielwesen lediglich der Suchtvorbeugung und damit dem Wohl der Spieler und Tipper selbst dienen sollen. Eine Besteuerung des Glücksspiels auch zum Zweck der Einnahmeerzielung ist legitim und wünschenswert und hat gleichzeitig eine positive Lenkungswirkung. Es erscheint mir auch weder verwerflich noch exotisch, denn bei Glücksspiel handelt es sich definitiv um Unterhaltung, um Luxus. Ähnlich wie also Kaffee oder Tabak als Luxusgüter besteuert werden, könnte man Glücksspiel als „Luxusdienstleistung“ zusätzlich besteuern.

Onlinewetten sind Old-Economy:

Als drittes muss bei einer Regelung des Glückspiels den Realitäten des Internets begegnet werden.  Ein Glücksspielrecht, welches den hohen Anteil ausländischer Anbieter am deutschen Glücksspielmarkt via Internet nicht berücksichtigt ist untauglich. Man könnte z.B. prüfen, inwiefern solche ausländischen Gewinne zukünftig einer Art Abgeltungssteuer unterworfen werden können. Es erscheint mir aber zumindest nicht zielführend zu sein, einen Teil der Angebote (Onlinepoker) zu verbieten, während gerade den staatlichen Lotteriegesellschaften nun erneut der Weg ins Internet geöffnet wird. Im Hinblick auf Internetwetten oder Onlinecasinos stellt sich außerdem die Frage, ob eine Experimentierklausel nicht eine Dekade zu spät kommt, denn in anderen Ländern wie in Österreich oder Großbritannien gibt es bereits seit Jahren Erfahrungen in diesem Bereich.

EU-Recht konformes Gesetz:

Nicht zuletzt muss ein solches Gesetz natürlich europäischen Anforderungen genügen. Allerdings betrachte ich eine solche Ausgestaltung als Nebenbedingung, und nicht als das Hauptziel. Während die Hauptziele, z.B. Schutz vor Spielsucht, möglichst weitgehend erreicht werden sollen, reicht für die Nebenbedingung, dass sie irgendwie erfüllt wird. Hier aber kann man zweifeln ob die aktuelle Ausgestaltung gerade diese Nebenbedingung erfüllt.

Immerhin bleibt ein Teil des Glücksspielmonopols erhalten und dieses wird weiterhin vom Staat zusätzlich begünstigt. So kritisierte im Hauptausschuss des Landtages NRW Prof. Dr. Alber (Uni Hohenheim) die Beschränkung der Konzessionen für private Anbieter auf eine Zahl von 20. Er vergleicht diese Zahl mit Italien, welches 14.000 solcher Konzessionen vergeben hat, und fügt an „Interessant wird es dann, wenn der 21. Antragsteller abgelehnt wird“ [2].

In derselben Anhörung wies Dr. Uwer (Forschungsinstitut Glücksspiel und Wetten) auf die Diskrepanz bei den Annahmestellen von Sportwetten hin. Inwiefern sich eine Beschränkung für private Anbieter hier mit der Vielzahl der Lottoannahmestellen überein bringen lässt, ist zumindest mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz fraglich. So sollen in Bayern die privaten Anbieter nur wenige Annahmestellen eröffnen können (30) während es dort gleichzeitig 3.700 Lottoannahmestellen gibt [3].

Neuanfang oder Neuanfang:

Aus meiner Sicht wird aus den verschiedenen Gründen ein Neuanfang nötig sein. Bleiben NRW und Schleswig-Holstein außen vor, so führt dies zu einer seltsamen Situation in Deutschland, gerade bei Online-Angeboten. Übernehmen auch diese beiden Länder den neuen Glücksspielstaatsvertrag, dann gehe ich davon aus, dass europäische Gerichte dieses Gesetz wieder, zumindest in Teilen, kassieren werden.

Vielleicht würde aber der letzte Weg dazu führen, dass bei einem Neuanfang eine breitere gesellschaftliche Diskussion an den Beginn eines solchen Prozesses gestellt wird. Immerhin hätten die Wege der Parlamentarier dann wiederholt ins juristische Abseits geführt, während die tatsächlichen Fragen ungelöst blieben.


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[1] Artikel auf www.zeit.de vom 08.09.2010 (Link zum Artikel – www.zeit.de)

[2] Protokoll der Sitzung des Hauptausschusses des Landtages NRW 16/30, 06.09.2012, S. 12 (Link zum Ausschussprotokoll – www.landtag.nrw.de)

[3] Protokoll der Sitzung des Hauptausschusses des Landtages NRW 16/30, 06.09.2012, S. 15 (Link zum Ausschussprotokoll – www.landtag.nrw.de)

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Die Liberalisierung des Glücksspielmarktes http://www.mister-ede.de/politik/liberalisierung-glucksspiel/783 http://www.mister-ede.de/politik/liberalisierung-glucksspiel/783#comments Tue, 24 Apr 2012 06:49:26 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=783 Weiterlesen ]]> Am 15.12.2011 haben sich 15 Bundesländer auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt. Hierdurch sollen ab Mitte dieses Jahres 20 Sportwettanbieter zugelassen werden [1]. Ich halte die Lösung für zu klein und vor allem nicht an die Internetzeit angepasst. Zudem wird von der EU Kritik geäußert [2]. Außerdem empfinde ich die Steuerbeträge als unverantwortlich niedrig. Im Folgenden werde ich daher meine Ideen zur Liberalisierung des Sportwetten-, Wett-, Lotterie- und Glückspielmarktes darstellen weil ich die bisherigen Gesetze für nicht wohlstandsfördern halte, und das Geplante für nicht besser. Unter anderem, wird das Internet weiter das Glücksspiel aus dem deutschen Rechtsraum verlagern.

Nach einer Zieldefinition, zeige ich konkrete Möglichkeiten zur Umsetzung. Sowohl die Einrichtung einer Bundesstelle zur Suchtprävention, sowie einer Bundesbehörde für Glücksspielkontrolle sind vorgesehen. Ich stelle eine mögliche steuerliche Behandlung vor und zeige auf wie dieser Markt zum Wohl der Gesellschaft geregelt sein kann. Um einen Aufbau eines möglichen Systems zu skizzieren habe ich ein fiktives Gesetz dargestellt, und erläutere dessen Inhalt. Mir ist völlig klar, dass alleine die Einrichtung einer Bundesbehörde jeder Menge Rechtsvorschriften bedarf, dennoch glaube ich, dass ich so den Kern meiner Aussagen am einfachsten deutlich machen kann. Für die Beschreibung des Ist-Zustandes sind die aktuellen Zahlen des deutschen Lotto- und Totoblockes, veröffentlicht auf deren Homepage [3], sowie ein Aufsatz von Professor Dr. Kahle der Universität Hohenheim aus dem Jahr 2006 eingeflossen. Jener Aufsatz ist in der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht in der Aprilausgabe des Jahres 2006 auf Seite 45 ff. zu finden.

Zieldefinition:

Durch eine Liberalisierung des Sportwetten- und Glückspielmarktes sollen verschiedene Ziele erreicht werden. Die verbesserte Kontrolle eines momentan real existierenden Graubereichs ist ein wesentliches Ziel. Ein weiteres Ziel ist in Zeiten des Internets möglichst viele Geschäftsvorfälle (Internet-Wetten) dem deutschen Steuerrecht zu unterwerfen um die finanzielle Basis des Staates zu stärken. Eine Anpassung der Gesetze ist alleine schon deshalb sinnvoll, weil es zur Zeit der Entstehung der Gesetze noch kein Internet gab.
Desweiteren sollen Investitionspotentiale in Deutschland durch die Freigabe dieses Marktes gefördert werden. Um den gesellschaftlichen Schutzbedürfnissen gerecht zu werden, soll dafür Prävention und Aufklärung gefördert werden. Als wesentliche Punkte sind die Lizenzierung und Konzessionierung, sowie eine Veränderung des Steuerrechts geplant.

Lizenzen, Konzessionen und Kontrolle:

§1, Abs. 1: Das Anbieten und Ausrichten von Glücksspielen oder Wetten zu gewerblichen Zwecken, bedarf einer behördlichen Genehmigung.
§1, Abs. 2: Glücksspiellizenzen werden von den Landesbehörden an Unternehmen vergeben, welche Glückspiele oder Wetten ausrichten.

§1, Abs. 3: Glücksspielkonzessionen werden von den Kommunen an Unternehmen vergeben, welche eine öffentliche Teilnahme an Glücksspielen oder Wetten ermöglichen. Kommunen mit weniger als 25.000 Einwohnern können Konzessionen für Unternehmen verweigern, die als Hauptgeschäft das Anbieten von Glückspielen oder Wetten haben. Städte mit mehr Einwohnern, müssen bei einer Beschränkung der Konzessionsvergabe in der Raumordnung ein entsprechendes Gebiet ausweisen.

Alle Glücksspielangebote brauchen auf diese Art eine behördliche Genehmigung. Sowohl die Automatenindustrie, wie auch Lotterien oder Wettanbieter, aber auch Telefonquiz und ähnliches wird auf diese Art geregelt.

§1, Abs. 4: Die Länder richten ein Zentralregister für Glücksspiellizenzen und Glücksspielkonzessionen ein, in denen die alle Genehmigungen enthalten sind. Die Kosten der Lizenzierung und Konzessionierung trägt der Antragsteller.
§2, Abs. 1: Die Kontrollaufsicht liegt für lizenzierte Glückspielunternehmen bei den Landesbehörden. Die Einhaltung der Bestimmung durch den Konzessionsnehmer wird durch die kommunalen Ordnungsbehörden überwacht.
§2, Abs. 2: Der Bund richtet eine zentrale Bundesbehörde für die Überwachung von Glücksspielen und Wetten ein. Die Behörde unterstützt die Landebehörden und kommunalen Gewerbeaufsichtsbehörden bei der Überwachung der Glücksspielanbieter. Zusätzlich führt die Behörde eigenständige Untersuchungen und Ermittlungen durch.
§2 Abs. 3: Der Bund richtet eine zentrale Bundesstelle zur Spielsuchtprävention ein. Die Bundesstelle unterstützt die existierenden Landesstellen und richtet ein bundesweites Sperrregister ein. Jeder Bürger kann sich kostenlos für die verschiedenen Glücksspielangebote sperren lassen. Jeder Konzessionsnehmer ist verpflichtet Person die sich im Sperrregister befinden abzuweisen. Der Bund richtet eine geeignete Kommunikationsplattform ein.

Die Kontrolle soll von den kommunalen Gewerbeaufsichtsbehörden durchgeführt werden. Um die Arbeit der kommunalen Behörden zu unterstützen soll eine Bundesbehörde mit entsprechendem Personal ausgerüstet werden. Durch die Vergabe der Lizenzen und Konzessionen soll in Verbindung mit einer bundesweiten Behörde die Kontrolle im Gegensatz zu dem jetzigen Zustand verbessert werden. Zum einen sollen hierdurch Manipulationen durch die Betreiber verhindert werden, zum anderen soll die Einhaltung von Bestimmungen zum Jugendschutz und anderen Vorschriften verbessert werden. So soll das später beschriebene Werbeverbot genauso überwacht werden, wie Internetangebote, und die Besteuerung der Unternehmen. Auf diese Weise sollen aktuelle Probleme beim Automatenbetrug (Steuerbetrug, Gewinnbetrug) genauso gelöst werden, wie die Problematik „grau-legaler“ Wettbüros.

Steuerliche Behandlung:

Die Steuerliche Behandlung ist zurzeit sehr unterschiedlich. Automatenspiel wird mit der Umsatzsteuer belegt, während in Spielbanken das Spielen steuerfrei ist. Lediglich das Bruttospielergebnis (Einsätze minus Ausschüttungen) der Spielbank wird hier versteuert, dieses dafür relativ hoch (länderspezifisch). Die Steuern auf Wetten und Lotterie liegen derzeit bei 16,66% des Einsatzes inklusive Steuern, bzw. von 20% des Einsatzes exklusive Steuern.

Bsp.: 1 Euro Wetteinsatz exklusive Steuern + 20 Cent Steuern (20%) = 1,20 Euro Wetteinsatz inklusive Steuern (16,66%).

Die Mehrwertsteuer ist hierfür zurzeit nicht mehr zu entrichten. Die Gewinne aus Glücksspiel werden zurzeit nicht zu den Einkommensarten gezählt. Durch das staatliche Monopol erhalten die Länder eine weitere finanzielle Unterstützung durch die Gewinne der Zweckverbände.

Da ich der Auffassung bin, dass Glücksspiel, eine Teilnahme mit dem Wunsch einen Gewinn zu erzielen ist, sehe ich gewerbliches Glücksspiel grundsätzlich in Zukunft unter die „sonstigen Einkünfte“ bei der Einkommensteuer subsumiert. Ist die Teilnahme also kostenpflichtig, durch den Erwerb eines Loses oder Kauf eines Produktes, so müssen die Gewinne versteuert werden. Bei Lizenzierten Glücksspielen entfällt die Steuerpflicht. Das EStG wird entsprechend abgewandelt.

§ 22 Nr. 6 EStG wird eingefügt: Einkünfte, die aus der entgeltlichen Teilnahme an gewerblichen Glücksspielen entstehen sind einkommensteuerpflichtig, wenn der Betrag von 250 Euro innerhalb eines Jahres überschritten wird. Aufwendung können nur abgezogen werden, wenn diese unmittelbar mit dem Gewinn zusammenhängen. Gewinne aus lizenzierten Glücksspielen sind von der Einkommensteuer befreit.

Für nicht gewerbliche Verlosungen, wie eine „Spendentombola“ verändert sich nichts. Wer in Deutschland an einem Lizenzierten Glücksspielangebot teilnimmt, kann die Gewinne weiterhin einkommensteuerfrei behalten. Allerdings Gewinne im Ausland wären zu versteuern. Gewinne beim englischen Buchmacher oder im Casino von Monaco sind künftig als „Gewinne aus gewerblichem Glücksspiel“ einkommensteuerpflichtig.

Desweiteren werden lizenzierte Glücksspiele oder Wettangebote von der Umsatzsteuer befreit. Dafür ist eine Glücksspielsteuer in Höhe von 10% des Nettoeinsatzes zu entrichten. Wer also 1 Euro bei einer Wette platzieren will, muss 10 Cent zusätzlich an Steuern entrichten. Wer bei der Spielbank 110 Euro in Chips tauscht, der erhält Chips im Wert von 100 Euro. Bietet ein Wettbüro in Deutschland nicht lizenzierte Wetten, z.B. aus dem Ausland an, so entfällt die Glückspielsteuer und es wird Umsatzsteuer fällig.

§ 3, Abs. 1: Alle lizenzierten Glücksspiel- und Wettangebote unterliegen der Glücksspielsteuer. Die Glücksspielsteuer beträgt 10% auf den Einsatz. Für die Entrichtung ist der Veranstalter eines lizenzierten Glücksspiels zuständig.
§ 3, Abs. 2: Alle Anbieter von lizenzierten Glücksspiel- und Wettangeboten unterliegen der Bruttospielergebnissteuer. Die Steuer beträgt 40% des Bruttospielergebnisses innerhalb des Geschäftsjahres.
§ 3, Abs. 3: Das Aufkommen aus der Glücksspielsteuer steht den Ländern in denen die Umsätze anfallen zu. Die Bruttospielergebnissteuer steht den Ländern in denen Sie anfallen zur Hälfte und dem Bund ebenfalls zur Hälfte zu.

Durch die hohe Steuer auf das Bruttospielergebnis soll die Ungleichbehandlung zwischen den einkommenssteuerfreien Gewinnen der lizenzierten und einkommenssteuerpflichtigen Gewinnen der nicht lizenzierten Anbieter ausgleichen werden. Wer bei Glücksspielen oder Wetten die nicht lizenziert sind gewinnt, muss diese Gewinne bei der Einkommenssteuererklärung angeben sofern die Summe 250 Euro im Kalenderjahr übersteigt. Wer Gewinne im Ausland verschweigt, begeht Steuerhinterziehung, genauso wie jemand der Kapitalerträge im Ausland verschweigt.

Sofern Wettbewerbsrechtlich, die unterschiedliche Behandlung in der Einkommensteuer trotz der ausgleichenden Besteuerung des Bruttospielergebnisses, ein Problem darstellen sollte, wäre ich für die Einkommenssteuerpflicht aller Glücksspielangebot im Halbeinkünfteverfahren. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Regelung, welches dem Ursprungsland (z.B. Groß-Britannien) eine finanzielle Beteiligung an den jeweiligen Glücksspielsteuern einräumt.

Finanzielle Auswirkung

Beim Automatenspiel verzichtet der Bund auf die Umsatzsteuer-Einnahmen, welche er zuvor anteilig bekam. Der Ausfall bei den Ländern wird durch die Glücksspielsteuer ausgeglichen.
Spielbanken haben eine relativ geringe finanzielle Bedeutung, der Bund wird beteiligt, allerdings dürften die Verschiebungen hier relativ gering ausfallen.

Im Bereich der Lotterien ist davon auszugehen, dass die Einnahmen der Länder zurückgehen, weil nun ein Teil der Überschüsse über die Bruttospielergebnissteuer an den Bund abgeführt wird. Die Befürchtung, dass die staatlichen Lotteriegesellschaften verschwinden würden halte ich für unbegründet, weil es viele Traditionstipper gibt. Außerdem ist die Marktpräsenz für die staatlichen Lotterien schon gegeben.

Die Länder haben 2011 von den Lottoblöcken, bei einem Umsatz von etwa 6,5 Mrd. Euro, etwa 2,6 Mrd. Euro zur Verfügung gehabt. Davon sind etwa 1,4 Mrd. durch Die Lotteriesteuer aufgekommen. Die restlichen Einnahmen waren Zweckerträge der Lottogesellschaften. Der Bund würde in Zukunft bei gleichem Lottoverhalten mit 0,6 Mrd. Euro beteiligt.

Im Bereich der Wettbüros und Wettanbieter sollten die Einnahmen deutlich steigen. Sofern hier ein Markt mit einem Volumen von 4 Mrd. Euro in Deutschland entsteht, Sollten neben 400 Millionen Glücksspielsteuer noch zusätzliche Einnahmen von 400 Millionen Euro durch die Besteuerung der Bruttospielerträge entstehen. Desweiteren würden andere Steuern im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsbetrieb an die Länder fließen. Vor allem die Einkommensteuerbefreiung der Gewinne aus lizenziertem Glücksspiel sollte zu einer Stärkung eines inländischen Marktes beitragen. Die Länder sollten bei einer entsprechenden Marktentwicklung geringe Mehreinnahmen aus dem Glücksspiel (Steuer und Zweckerträge) haben. Der Bund sollte zusätzliche Einnahmen von 800 Millionen Euro haben und Kosten von 200 Millionen Euro für eine zentrale Kontrollbehörde und eine Bundesstelle „Spielsucht“. Es sollte überprüft werden ob ein Teil des benötigten Personals kostenreduzierend für andere Bereiche z.B. aus der Bundeswehr übernommen werden kann.

Zusätzlich sollten Bund, Länder und Sozialsystem durch die Schaffung von Arbeitsplätzen sowohl durch niedrigere Sozialleistungen entlastet, als auch durch Steuern und Sozialabgaben unterstützt werden.

Sonstige Auswirkungen:

Neben einer Einschränkung des Werberechtes für Glücksspielangebote sollen die Stellen für Glücksspielsucht der Länder finanziell besser ausgestattet werden. Das nähere müssen die Bundesländer je nach Bedürfnis regeln. Die verschiedenen Schutzvorschriften, wie z.B. die Angabe der Gewinnquote können in einem Glücksspielgesetz zentral gebündelt werden, so dass der Losbudenbesitzer genauso verpflichtet ist den Jugendschutz einzuhalten, wie die Lotto-Annahmestelle.

Zusammenfassung:

Durch die Liberalisierung werden Investitionen in einen neuen Markt ausgelöst. Durch die Besteuerung werden die Anreize richtig gesetzt, und die Gesellschaft finanziell beteiligt. Durch das bundesweite Sperrregister und die Verpflichtung der Konzessionsnehmer gesperrte Personen abzuweisen wird den Spiel- oder Wettsüchtigen geholfen. Durch eine bessere Finanzierung wird die Prävention gestärkt. Durch eine verbesserte Kontrolle werden Betrug oder Missachtung von Schutzvorschriften bekämpft.

Ein weiterer Vorteil ist eine Rückgewinnung von Umsätzen aus dem Ausland. Desweiteren sind Beschäftigung sowie zusätzliche Einnahmen des Bundes von über einer halben Milliarde Euro als Vorteile zu nennen. Die Länder sollten bei einem wachsenden Markt ebenfalls Mehreinnahmen verzeichnen können und bei einer Schaffung von 10.000 neuen Arbeitsplätzen in diesem Bereich würde das Sozialsystem um weitere rund 200 Mio. Euro gestärkt. (Entlastung 150 Mio. + zusätzliche Einnahmen 50 Mio.).


[1] Artikel auf www.faz.net vom 15.12.2011

[2] Artikel auf www.heise.de vom 21.03.2012

[3] Artikel auf www.lotto.de – Nicht mehr abrufbar

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Die Auflösung des Postmonopols http://www.mister-ede.de/politik/die-auflosung-des-postmonopols/481 http://www.mister-ede.de/politik/die-auflosung-des-postmonopols/481#comments Fri, 02 Mar 2012 14:33:25 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=481 Weiterlesen ]]> Früher waren wesentliche Infrastruktureinheiten, wie z.B. die Post, verstaatlicht. Auf der einen Seite haben das Beamtensystem, die Amtsvorschriften und die staatliche Führung der Bereiche die Wirtschaftlichkeit stark eingeschränkt. Auf der anderen Seite, wurden die individuellen Bürgerrechte, wie z.B. das Recht auf Kommunikation, durch den Staat abgesichert.
Durch die Privatisierung der Post sollte die Wirtschaftlichkeit dieses Bereiches wieder hergestellt werden. Außerdem sollte die Privatwirtschaft zu Investitionen und Innovationen beitragen.

Was aber sind die Folgen der Postprivatisierung? Durch die Postprivatisierung ist der Einstieg von privaten Anbietern ermöglicht worden. Diese Anbieter haben aber das Angebot dort aufgebaut, wo die Wirtschaftlichkeit am höchsten war, nämlich in den Ballungszentren. Auf dem Land hat sich kaum ein Post-Konkurrent blicken lassen. Die Konkurrenten von Post und Telekom haben es sich zu Nutze gemacht, dass sie geringere Löhne zahlen konnten, weil sie ohne Beamten und mit anderen Tarifverträgen arbeiteten. Außerdem mussten die privaten Anbieter nicht in unwirtschaftlichen Regionen tätig sein.
Während also in der Stadt die Kunden zwischen einem günstigeren Privatanbieter und dem teureren Ex-Staats-Konzern wählen konnten, hatten viele Menschen, die in kleineren Städten oder ländlichen Regionen wohnten, diese Auswahl nicht. Um in den Ballungszentren mit der Konkurrenz mithalten zu können, mussten die Preise angepasst werden. Die niedrigeren Einnahmen mussten durch ein Absenken der Kosten kompensiert werden.
Zur Kostenreduktion hat die Post deutschlandweit Briefkästen abgebaut, Filialen geschlossen und Telefonzellen entfernt. In der Folge ist das Leistungsangebot der Telekom und der Post in allen Regionen zurückgegangen. Man kann also sagen, in den Regionen in denen Post und Kommunikationsdienstleistungen wirtschaftlich angeboten werden können, muss die Post die Gewinne mit privater Konkurrenz teilen. In den Regionen in denen es unwirtschaftlich ist, wird das Angebot minimiert oder eingestellt. In wie weit das Recht auf Kommunikation geschützt ist, wenn nur langsames Internet angeboten wird, oder für einen älteren Menschen der Briefkasten unerreichbar weit weg ist, wird dabei nicht berücksichtigt.
Die niedrigeren Löhne der privaten Postangestellten führen auch zu keinem Vorteil, weil es zu niedrigerer Kaufkraft führt. Der eine spart zwar etwas Geld, weil es z.B. niedrigere Telefongebühren gibt, aber dafür haben die Angestellten der privaten Anbieter weniger in der Lohntüte.

Fazit: Verluste die durch das Kommunikationsangebot in unwirtschaftlichen Gebieten entstehen verbleiben bei der Post, oder beim Staat wenn er der Post dafür Ausgleich zahlt. In den Ballungszentren hingegen werden die früher sozialisierten Gewinne privatisiert. Lediglich was die Innovationsfähigkeit und die Kundenorientierung anbelangt sehe ich Vorteile. Hier hat sich durch die Konkurrenz eine positive Entwicklung vollzogen.

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