Der neue Glücksspielstaatsvertrag – Eine Chance wurde vertan

Die Ausgestaltung des Glücksspiel- und Wettmarktes ist vornehmlich eine politische Entscheidung. Bislang war der Markt so ausgestaltet, dass Glücksspiele überwiegend vom Staat selbst angeboten wurden, die Gewinne aus dem Angebot von Glücksspiel also der Allgemeinheit zur Verfügung standen.

Diese Monopolstellung des Staates widerspricht aber nach heutiger Auffassung zumindest dann gegen das EU-Recht, wenn der Staat das Monopol nutzt um monetäre Vorteil hieraus zu ziehen. Anders ausgedrückt ist eine Marktbeschränkung dann nicht nachvollziehbar, wenn der Staat selbst den Markt kräftig zum Geld verdienen nutzt. Ob dieser Grundsatz des freien Marktes in solchen Bereich wirklich sinnvoll ist, steht hierbei auf einem anderen Blatt.

Die zweite Entwicklung, welche eine Anpassung bisheriger Regelungen dringend erforderlich macht, ist das Internet. Das grenzüberschreitende Glücksspiel wird zunehmen an Bedeutung gewinnen, sofern der Staat es nicht aktiv unterbindet. Die Ansätze, welche bis hin zur Überwachung von Geldzahlungen [1] oder Datenverkehr gehen, können hier aber kaum das adäquate Mittel sein.

Anfang November wird auch in NRW über die Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrages entschieden, wobei es voraussichtlich zu einer Zustimmung des Parlamentes kommen wird. Danach verbleibt lediglich Schleswig-Holstein mit einem eigenen Glücksspielrecht. Aber auch Kiel hat bereits angekündigt ebenfalls dem GSV beizutreten.

Meine Abneigung, gegen die Ausgestaltung des Staatsvertrages habe ich bereits dargestellt. Dies resultiert zum einen aus der schwachen europarechtlichen Basis, auf dem ich den Vertrag sehe. Zum anderen fehlt mir der politische Gestaltungswille. Es wäre Zeit gewesen in diesem Bereich das „Durchwurschteln“ zu beenden und eine solide Basis für das Glücksspielwesen zu schaffen. Ich sehe nicht, wie die Neuregelung den Schutz vor Spielsucht verbessern soll, ich sehe keine verbesserte Einnahmesituation des Staates und auch keine wirkliche Verbesserung für die privaten Anbieter.

Nachdem es sich aber um eine politische Entscheidung handelt, wird es sehr schwierig in den nächsten Jahren diese Regelung noch einmal zu verändern, sofern nicht europäische Gerichte Einwände geltend machen. Ich glaube eine Chance wurde vertan.


Ähnliche Artikel:
NRW und der Glücksspielstaatsvertrag (www.mister-ede.de – 15.10.2012)

Neuer Glücksspielstaatsvertrag seit heute in Kraft (www.mister-ede.de – 01.07.2012)

Die Liberalisierung des Glücksspielmarktes (www.mister-ede.de – 24.04.2012)


[1] Bericht über die öffentliche Anhörung im Finanzausschusses vom 22.10.2012 (www.bundestag.de). Unter anderem ging es um verschärfte Geldwäschegesetze (Link zum Bericht)

Diskussion:

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>