mister-ede.de » Ägypten https://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 EU-Flüchtlingspolitik: Was endlich angepackt werden muss! https://www.mister-ede.de/politik/eu-fluechtlingspolitik/5537 https://www.mister-ede.de/politik/eu-fluechtlingspolitik/5537#comments Sun, 09 Oct 2016 15:15:19 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5537 Weiterlesen ]]> In den letzten Monaten ist zwar die Zahl der irregulär in die EU kommenden Flüchtlinge deutlich gesunken, für eine dauerhaft erfolgreiche EU-Flüchtlingspolitik muss allerdings noch immer ein weiter Weg zurückgelegt werden. Zum einen muss die irreguläre Migration weiter reduziert werden und zum anderen müssen endlich reguläre Wege für die Migration geschaffen werden, damit die EU auch ihrer humanitären Verantwortung gerecht wird.

Blick auf die Ägäis-Route

In den letzten Monaten kamen schon deutlich weniger Schutzsuchende nach Griechenland, allerdings gibt es noch immer kaum reguläre Wege für z.B. syrische Kriegsflüchtlinge in die EU. Auch umgekehrt wurden zumindest bis zum Sommer nur diejenigen Personen aus Griechenland in die Türkei zurückgeführt, die in Griechenland keinen Asylantrag gestellt haben. Die überfüllten „Hot Spots“ auf Lesbos und anderen griechischen Inseln deuten an, dass sich daran in den letzten Monaten nicht viel geändert hat. Ob also Rückführungen abgelehnter Asylbewerber in die Türkei rechtlich und faktisch möglich sind, ist somit noch immer offen. Die Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens bleibt daher eine vordringliche Aufgabe.

Blick auf die Libyen-Italien-Route

Libyen ist weiterhin ziemlich instabil, weshalb die Hauptroute der irregulären Migration zurzeit von dort über das Mittelmeer nach Italien führt. Soll diese Route geschlossen werden, muss entweder Libyen selbst stabilisiert werden oder es müssen Möglichkeiten geschaffen werden, um die von dort irregulär einreisenden Personen z.B. in UN-Camps in Nachbarländern unterzubringen.
Um eine Zunahme der irregulären Migration aus Marokko, Algerien, Tunesien und Ägypten zu verhindern, müssen Rückführungen in diese Länder forciert werden. Das Problem ist hierbei allerdings, dass selbst bei zwei zugedrückten Augen z.B. Ägypten nicht wirklich als sicher gelten kann. Nachdem allerdings die geographische Lage nun mal so ist, wie sie ist, bleibt kaum ein anderer Weg, als mit Aufbauhilfe, Fördergeldern und einer Zusammenarbeit bei der Flüchtlingsversorgung darauf hinzuarbeiten, dass der Flüchtlingsschutz auch in Ägypten faktisch gewährleistet ist. Als Gegenleistung für weitere Hilfszahlungen wären dann Rückführungsabkommen denkbar, die rechtlich wie ethisch vertretbar sind. Nur bis dorthin ist es eben noch ein verdammt weiter Weg.

Blick auf die EU

Das Dublin-System muss grundlegend überarbeitet und durch ein funktionierendes, humanitäres und solidarisches Modell ersetzt werden, z.B. durch ein EU-Migrations- und Asylsystems im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit innerhalb der EU. Notwendig sind hierbei Kapazitäten für die Arbeitsmigration und humanitäre Kontingente für Schutzsuchende. Ferner muss die Möglichkeit geschaffen werden, Asylgesuche schon außerhalb der EU zu stellen. Daneben braucht es klare und gemeinsame Regeln, wer wann wie und wo Schutz bekommt oder ein Aufenthaltsrecht in der EU. Auch die Kosten- und Lastenverteilung unter den EU-Ländern muss überdacht und künftig solidarischer ausgestaltet werden, damit einzelne Länder nicht überfordert werden. Genauso muss der Schutz der Außengrenzen verbessert werden, um die Grenzüberwachung auch in schwierigeren Situationen tatsächlich gewährleisten zu können.
Eine Lösung muss auch für jene Menschen gefunden werden, die bislang ohne Aufenthaltsrecht in der EU leben, aber auch nicht abgeschoben werden können. Hier wäre eine Altfallregelung erforderlich, um solche langjährigen Fälle aus ihrem unklaren Status herauszuholen und sie entweder tatsächlich abzuschieben oder ihnen eine echte Chance zur Integration zu geben.

Skizze eines EU-Migrations- und Asylsystem (www.mister-ede.de – 29.09.2016)

Blick auf Wirtschaft und Handel

Die Wirtschafts- und Handelspolitik der EU-Länder muss auf den Prüfstand, insbesondere die Handelsabkommen mit Entwicklungsländern. Auch die Frage nach der Kostenträgerschaft für die Folgen des Klimawandels muss gestellt werden. Daneben sollte die europäische Entwicklungszusammenarbeit inhaltlich wie strukturell neu ausgerichtet werden, z.B. durch die Einrichtung eines EU-Flüchtlingshilfswerks, dem Ausbau der Generaldirektion der EU für Entwicklung und Zusammenarbeit und der inhaltlichen Fokussierung auf die Etablierung regionaler Wirtschaftskreisläufe.

Eine Neuausrichtung der europäischen Entwicklungs-, Migrations- und Asylpolitik (www.mister-ede.de – 29.09.2016)


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Die friedensstiftende Wirkung der Genfer Flüchtlingskonvention https://www.mister-ede.de/politik/friedensstiftende-wirkung-gfk/5098 https://www.mister-ede.de/politik/friedensstiftende-wirkung-gfk/5098#comments Thu, 23 Jun 2016 18:31:02 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5098 Weiterlesen ]]> Es waren die Erfahrungen von massenhafter Flucht, Verfolgung und Vertreibung im und nach dem 2. Weltkrieg, die in einer Verständigung auf eine Konvention zum Schutz von Flüchtlingen mündeten. Die heutige Form der Konvention mit einem Schutzanspruch für alle Flüchtlinge ist jedoch erst im Laufe der Zeit entstanden und wird außerhalb der EU in dieser allgemeinen Form auch nicht überall angewendet. Dort allerdings, wo dies der Fall ist, bietet die Genfer Flüchtlingskonvention einen umfassenden Schutz für verfolgte und vertriebene Menschen. So ist unter anderem festgeschrieben, dass schutzberechtigte Personen nicht nur Anspruch auf eine Mindestversorgung haben, sondern auf eine Rechtsstellung, die derjenigen der einheimischen Bevölkerung nicht nachsteht. Daneben wird in der Konvention festgehalten, dass jeder, der aus einem für seine Person nicht sicheren Gebiet einreist, das Recht hat, seinen Schutzanspruch geltend zu machen.
Mit diesen weitreichenden Schutzrechten für Geflüchtete setzt die Genfer Flüchtlingskonvention aber nicht nur Maßstäbe bei der Humanität, sondern entfaltet auch eine große Friedenskraft. Sobald in einer Nachbarregion eines Staates, der die GFK vollständig anwendet, eine Situation entsteht, die Menschen zur Flucht zwingt, steht dieser Staat unmittelbar in der Pflicht, Schutz zu gewähren. Er darf den Verfolgten und Vertriebenen die Einreise nicht verweigern und ist darüber hinaus im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Versorgung dieser Schutzsuchenden verpflichtet.

Bei Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Land somit automatisch für die in seiner Nachbarschaft lebenden Menschen mitverantwortlich. Im Falle einer Krisensituation kommt hierdurch von außen ein zusätzlicher Akteur hinzu, der ein eigenes Interesse daran hat, Krisen, Verfolgung und Vertreibung zu beenden. Allerdings ist die GFK in Bezug auf die zwischenstaatlichen Beziehungen neutral gefasst und schreibt deshalb nur Schutzansprüche für Flüchtlinge fest und keinerlei Eingriffsrechte in Staaten, aus denen Menschen fliehen. Beim Versuch, eine Krise von außen zu beruhigen, muss daher die Souveränität der betroffenen Länder gewahrt werden. Auf diese Weise führt die Genfer Flüchtlingskonvention nicht zu Alleingängen von Staaten, sondern fördert den Prozess der Krisenbewältigung mit Hilfe der internationalen Völkergemeinschaft. Während also die Pflicht zur Schutzgewährung ein Wegschauen vor Krisen verhindert, lenkt das Fehlen von Eingriffsrechten die beteiligten Staaten hin zum Dialog.
Im besten Falle entfaltet sich die friedensstiftende Wirkung der GFK allerdings schon im Vorfeld von Krisen und führt zu einer vorausschauenden Nachbarschaftspolitik. Hat ein Land die Konvention unterschrieben, liegt es in seinem ureigenen Interesse, dem Entstehen von Fluchtgründen in angrenzenden Regionen vorzubeugen und die Stabilität dieser Regionen zu fördern und zwar nicht nur in Bezug auf die politische Führung, sondern auch im Hinblick auf die Menschenrechts-, Sicherheits- und Versorgungslage.

Entsprechend bedeutet die Anwendung der GFK für die Europäische Union, dass aus der Verpflichtung zur Schutzgewährung die Notwendigkeit erwächst, sich gegen Krisen, Verfolgung und Vertreibung in der Nachbarschaft der EU einzusetzen.
Konkret heißt das beispielsweise, den westlichen Balkan auf dem Weg in die Europäische Union zu begleiten, weiterhin den Friedensprozess in der Ukraine zu unterstützen oder zu versuchen, zumindest eine Verschärfung des türkisch-kurdischen Konflikts oder eine Verschlechterung der Menschenrechtslage in der Türkei zu verhindern. Es bedeutet aber auch, auf die Einhaltung der Menschenrechte in Ägypten, Algerien und Marokko hinzuwirken, Libyen bei der Rückgewinnung der Staatlichkeit und Tunesien beim Aufbau des demokratischen Rechtsstaats zu helfen.
Gelingt der EU auf diese Weise die Stabilisierung ihrer Nachbarschaft, wäre das der mit Abstand beste Flüchtlingsschutz, aber eben auch die Entfaltung der friedensstiftenden Wirkung der Genfer Flüchtlingskonvention.

Text und weitere Informationen zur Genfer Flüchtlingskonvention auf www.unhcr.de


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