mister-ede.de » Einkommensteuer https://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Vorschlag für eine Reform der Einkommen- und Abgeltungssteuertarife https://www.mister-ede.de/politik/reform-einkommensteuertarife/4884 https://www.mister-ede.de/politik/reform-einkommensteuertarife/4884#comments Tue, 15 Mar 2016 20:03:42 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4884 Weiterlesen ]]> Der nachfolgende Vorschlag für eine Reform der Einkommen- und Abgeltungssteuertarife verfolgt mehrere Ziele gleichzeitig. Ein erstes Ziel ist die höhere Besteuerung von Kapitalerträgen durch eine Anhebung der Abgeltungssteuer von derzeit 25% auf 32%. Ein zweites Ziel ist die höhere Besteuerung von Einkommen ab ca. 95.000 Euro pro Jahr und die Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 51% ab einem Einkommen über 500.000 Euro. Mit den angestrebten Mehreinnahmen von grob 10 – 14 Mrd. Euro soll dann das dritte Ziel, eine Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.000 Euro, zu einem großen Teil finanziert werden. Alle weiteren steuerlichen Regelungen, z.B. die gemeinsame Veranlagung von Verheirateten, bleiben auf Basis des neuen Tarifs erhalten.

Wird der Einkommensteuertarif dem Vorschlag entsprechend geändert, werden ausgehend von einer Einzelperson alle Einkommensteuerzahler durch die Anhebung des Grundfreibetrags bis zu einem Einkommen von 75.000 Euro gleichmäßig um genau 580,09 Euro jährlich entlastet und wer bislang weniger als 580,09 Euro Einkommensteuer gezahlt hat, muss überhaupt keine Einkommensteuer mehr zahlen. Bei einem Einkommen über 75.000 Euro steigt hingegen der Einkommensteuertarif im Vergleich zum aktuellen Tarif um 3 Prozentpunkte auf 45% an, wodurch ab einem Einkommen von ca. 95.000 Euro durch diese Steuerreform keine Entlastung mehr stattfindet, sondern eine Belastung. Bei einem Einkommen über 250.000 Euro steigt der Grenzsteuersatz weiter auf 48% (aktuell 45%) und über 500.000 Euro steigt der Grenzsteuersatz nochmals um 3 Prozentpunkte auf den neuen Spitzensteuersatz von 51%.

Vorschlag für eine Reform der Einkommen- und Abgeltungssteuertarife:

§ 32a (Einkommensteuertarif) des Einkommensteuergesetzes (EStG)[1] wird wie folgt geändert:

In Satz 1 werden die Nummern 1 – 5 gestrichen und durch nachfolgende Nummern ersetzt:

„1. bis 12 000 Euro (Grundfreibetrag):
0;

2. von 12 000 Euro bis 13 669 Euro:
(995,91 • y + 2 065) • y;

3. von 13 670 Euro bis 53 665 Euro:
(225,40 • z + 2 397) • z + 372,39;

4. von 53 666 Euro bis 75 000 Euro:
0,42 • x – 8 974,23;

5. von 75 001 Euro bis 250 000 Euro:
0,45 • x – 11 224,23;

6. von 250 001 Euro bis 500 000 Euro:
0,48 • x – 18 724,23;

7. von 500 001
0,51 • x – 33 724,23;“

§32d (Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen) des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird wie folgt geändert:

In Absatz 1, Satz 1 wird die Zahl „25 Prozent“ durch die Zahl „32 Prozent“ ersetzt.

In Absatz 1, Satz 3 wird die Zahl „25 Prozent“ durch die Zahl „32 Prozent“ ersetzt.

Absatz 1 Satz 4 wird durch folgenden Satz ersetzt: „Die Einkommensteuer beträgt damit (e – 3,125q) / (3,125 + k)“

In Absatz 5, Satz 1 wird die Zahl „25 Prozent“ durch die Zahl „32 Prozent“ ersetzt.

§43a (Bemessung der Kapitalertragsteuer) des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird wie folgt geändert:

In Absatz 1, Satz 1, Nummer 1 wird die Zahl „25 Prozent“ durch die Zahl „32 Prozent“ ersetzt.

In Absatz 1, Satz 2 wird die Zahl „25 Prozent“ durch die Zahl „32 Prozent“ ersetzt.

Alle weiteren Anpassungen, die zur Umsetzung der Reform der Einkommen- und Abgeltungssteuertarife notwendig sind, werden vorgenommen.


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Die Konzentration wirtschaftlicher Macht (www.mister-ede.de – 07.07.2014)


[1] Einkommensteuergesetz (EStG) auf www.gesetze-im-internet.de

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Ursache für den Investitionsstau: Schuldenabbau oder Steuerpolitik? https://www.mister-ede.de/politik/ursache-fuer-investitionsstau/2835 https://www.mister-ede.de/politik/ursache-fuer-investitionsstau/2835#comments Fri, 18 Jul 2014 08:16:43 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2835 Weiterlesen ]]> Gestern sendete das ARD-Magazin Kontraste einen Beitrag über den Investitionsstau in Deutschland und seine Ursachen. Die Autoren machen für die fehlenden Investitionsgelder vor allem das Ziel des ausgeglichenen Haushalts verantwortlich, aus meiner Sicht ist allerdings nicht dies, sondern das Versprechen, unter keinen Umständen die Steuern zu erhöhen, die Ursache für das Fehlen der notwendigen Milliarden.

Zurzeit haben wir in Deutschland eine Staatsverschuldung von rund 78% des BIP. Das sind rund 500 Milliarden Euro mehr, als für die Einhaltung des Maastricht-Kriteriums erforderlich wären und entspricht etwa dem kompletten Bundeshaushalt von zwei Jahren. Insgesamt ist es wesentlich mehr als das, was für einen gesunden Staat sinnvoll ist, gerade dann, wenn zukünftig zu zahlende Renten und Pensionen bei dieser Staatsverschuldung noch gar nicht berücksichtigt sind! Aus meiner Sicht ist daher der ausgeglichene Haushalt eine zwingend erforderliche Maßnahme, um Deutschland zurück in die Spur zu führen.

Vielmehr ist der Investitionsstau mit einer Steuerpolitik zu erklären, die mit niedrigen Steuern auf Kapitalerträge, Spitzeneinkommen oder Erbschaften nicht die Möglichkeiten nutzt, in Zeiten einer gut laufenden Wirtschaft auch die starken Schultern entsprechend an der Finanzierung des Gemeinwesens zu beteiligen. Dazu kommen Steuerhinterziehung und legale Formen der Steuervermeidung oder so Dinge, wie das Fehlen einer Finanztransaktionssteuer. Absolut haben wir zwar einen Rekord bei den Steuereinnahmen, rechnet man allerdings die Inflation heraus oder schaut auf die relative Staatsquote, dann ist das Niveau sogar zurückgegangen. Wenn man jetzt noch bedenkt, wie die Belastungen der Durchschnittsbürger (z.B. MwSt.-Erhöhungen) zugenommen hat, erkennt man, dass in den letzten Jahren umgekehrt bestimmte Gruppen sehr von der Steuerpolitik profitiert haben.

Daher ist aus meiner Sicht nicht die „schwarze Null“ für den Investitionsstau verantwortlich, sondern die schwarze Steuerpolitik.

Kontraste-Beitrag zum Investitionsstau und zur schwarzen Null vom 17.07.2014 (www.ardmediathek.de)

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Doppelverdiener werden bei der Sozialversicherung benachteiligt https://www.mister-ede.de/politik/doppelverdiener-benachteiligt/1940 https://www.mister-ede.de/politik/doppelverdiener-benachteiligt/1940#comments Tue, 26 Feb 2013 18:35:47 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1940 Weiterlesen ]]> Ein großer Teil unseres Sozialsystems wird durch die Lohnnebenkosten finanziert. Wie durch das Steuersystem können sich auch durch die Sozialabgaben Anreize verschieben oder es kann zu Ungerechtigkeiten kommen. Betrachtet man Arbeitnehmer mit Gehältern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen, so können diese zum einen durch private Krankenversicherungen aus dem Solidarmodell aussteigen, oder werden durch die Beitragsbemessungsgrenzen finanziell bessergestellt.

Auch auf der Arbeitgeberseite wirkt diese Ungleichbehandlung hoher Einkommen. So ist es für den Arbeitgeber billiger einem Mitarbeiter das Bruttogehalt von 70.000 auf 80.000 Euro im Jahr zu erhöhen, als von 30.000 auf 40.000 Euro. Bei unterschiedlichen Einkommensmodellen in der Ehe, kommt dieser Effekt ebenfalls zum Tragen. Auf Allein- oder Doppelverdiener-Haushalte bezogen bedeutet dies nämlich, dass es bei einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro finanziell geschickter ist, wenn es sich um einen Alleinverdiener handelt, der dann über die Beitragsbemessungsgrenzen kommt, als um einen Doppelverdiener-Haushalt mit zwei Einkommen unterhalb dieser Grenze.

Aber nicht nur dies wirkt nachteilig für das Doppelverdiener-Modell. Auch durch die Ausgestaltung der Krankenversicherung als Familienversicherung und gleichzeitig der Minijobs mit niedrigeren Sozialabgaben, werden die Anreize hin zu einem Alleinverdiener-Modell verzerrt. Der Hauptverdiener hängt sich mit Überstunden für den sozialabgabenfreien Zusatzverdienst über den Beitragsbemessungsgrenzen rein, während der andere Ehepartner einen sozialabgabenreduzierten Minijob macht. Zu guter Letzt lässt sich dann noch die Einkommenssteuer durch das Ehegattensplitting, das die steuerliche Benachteiligung von Alleinverdiener-Ehen ausschaltet, reduzieren. Zwar halte ich das Ehegattensplitting und die damit verbundenen Entscheidungsfreiheit der Familien für richtig, aber man muss schon feststellen, dass es als Sahnehäubchen obendrauf deutlich zeigt, welches Familienmodell durch gesetzliche Regelungen gefördert wird, und welches benachteiligt.

Anstelle einer Abschaffung des Ehegattensplittings, halte ich aber eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen für den besseren Weg. Wenn das Ehegattensplitting eine steuerliche Gleichstellung fördert, egal welches Einkommensmodell die Familien wählen, dann sollten einfach auch die Beitragsbemessungsgrenzen so gestaltet werden, dass sie kein Einkommensmodell bevorzugen.

Bei einer gemeinsamen Veranlagung der Einkommen sollten daher die Beitragsbemessungsgrenzen aufaddiert werden. Bei einem Alleinverdiener-Ehepaar würde der Hauptverdiener dann erst ab rund 100.000 Euro über diese Grenze kommen. Da es Ehepaaren freigestellt ist, ob sie das Einkommen trennen oder zusammennehmen, tritt hier auch keine Benachteiligung gegenüber Alleinlebenden auf, denn im Zweifel kann zu Individualbesteuerung und individuellen Sozialabgaben gewechselt werden.

Damit würde dann eine Familie nicht nur unabhängig von der Einkommensverteilung Steuern zahlen, sondern auch unabhängig davon in die Sozialversicherung einzahlen. In diesem Zusammenhang könnten aber auch z.B. Rentenansprüche gesplittet werden, so dass in einer Ehe ein gewisser Versorgungsanspruch des nichtverdienenden Ehepartners dauerhaft sichergestellt ist.

Insgesamt würde mit einer solchen Regelung für die Beitragsbemessungsgrenzen meines Erachtens dem verfassungsmäßigen Grundsatz „Ehe und Familien zu schützen“ am besten Rechnung getragen werden, weil alle Familienformen gleichbehandelt werden. Die Entscheidung wer was zum Familieneinkommen beisteuert, wird dann nicht durch Steuergesetze beeinflusst, aber eben auch nicht durch Beitragsbemessungsgrenzen und unterschiedliche Sozialbeiträge.

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Abschaffung des Ehegattensplittings verfassungswidrig? https://www.mister-ede.de/politik/abschaffung-ehegattensplitting/1878 https://www.mister-ede.de/politik/abschaffung-ehegattensplitting/1878#comments Mon, 18 Feb 2013 06:56:21 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1878 Weiterlesen ]]> Der Schutz der Ehe und der Familie ist im Grundgesetz festgeschrieben. Hierbei knüpfen sich an die Ehe sowohl Rechte, als auch Pflichten an. Zu den Rechten gehört z.B. das Aussageverweigerungsrecht vor Gericht und es gibt Vergünstigungen, wie z.B. hohe Freibeträge bei Erbschaften unter Ehepartnern. Daneben gibt es aber auch besondere Ehepflichten wie die Fürsorgepflicht. Wird ein Ehepartner arbeitslos, so muss der andere den Unterhalt alleine bestreiten. Nur wenn beide zusammen zu wenig verdienen springt der Staat mit Sozialleistungen ein.

In diesem Zusammenhang sehe ich die Abschaffung des Ehegattensplittings als kritisch an. Denn wie würde es mit dieser Pflicht nach einer Abschaffung des Ehegattensplittings aussehen? Kann die Versorgung des arbeitslosen Ehepartners dann steuerlich als Aufwand geltend gemacht werden? Oder soll der arbeitslose Ehepartner dann sogar einen eigenen Anspruch auf Sozialleistungen erhalten? Aus meiner Sicht ist das eine erste Problematik bei einer Abschaffung des Ehegattensplittings.

Eine weitere Unklarheit ergibt sich im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften. Die Ehe ist in der Regel eine Zugewinngemeinschaft. Das heißt, die Einkommen der Eheleute werden als gemeinsames Einkommen betrachtet. Bei einer Scheidung bedeutet dies, dass in der Ehe hinzugewonnene Vermögenswerte,  also Erspartes oder ein Lottogewinn, geteilt werden. Mit dem Ehegattensplitting wird dieser Zugewinngemeinschaft auch bei der Einkommenssteuer Rechnung getragen. Es bietet die Möglichkeit, das Einkommen beider Eheleute bei der Steuerfestsetzung zusammen zu veranlagen. Gerade bei Kapitaleinkünften ist es sowieso schwer festzustellen, welchem Ehepartner diese zuzurechnen sind. Wem stünden z.B. die Zinsen des gemeinsamen Kontos zu, wenn hier eine Trennung notwendig wird? Zudem kann Kapital auch leicht übertragen werden, wodurch es völlig unmöglich wird, die Einkommen wirklich getrennt zu erfassen. Durch die leichte Übertragbarkeit von Kapital entsteht so eine weitere Benachteiligung von Arbeitnehmern, bei denen der Lohn nicht einfach zwischen den Eheleuten gesplittet werden kann.

Das Hauptproblem bei einer Abschaffung sehe ich aber in der Ungleichbehandlung von Paaren mit gleichem Einkommen. Es sollte für die Steuerbemessung unerheblich sein, ob innerhalb einer Ehe nur ein Partner oder beide zum Familieneinkommen beitragen. Eine Steuergestaltung, bei der eine Verteilung von 50.000 beim einen und 0 Euro beim anderen Ehepartner eine höhere Steuer hervorruft als eine Gleichverteilung von zweimal je 25.000 Euro, könnte daher den Gleichheitsgrundsatz in Zusammenhang mit dem Schutz der Ehe verletzen.

Wenn die Ehe besonders geschützt ist, dann muss damit vor allem sichergestellt sein, dass alle Ehemodelle gleichermaßen Schutz finden. Die Alleinverdiener-Ehe darf durch den Staat aus meiner Sicht nicht schlechter gestellt werden als die Doppelverdiener-Ehe. Durch eine Abschaffung des Ehegattensplittings sehe ich aber eine solche Ungleichbehandlung als gegeben.

Gleichwohl muss man aber anmerken, dass eine andere Regelung Alleinverdiener-Familien mit Einkommen über 50.000 Euro deutlich bevorzugt. Betrachtet man die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialbeiträge so stellt man fest, dass sich bei einem Familieneinkommen von 80.000 Euro die Sozialbeiträge je nach Lohnverteilung unterscheiden. Der Arbeitnehmeranteil bei Alleinverdienern liegt bei rund 12.000 Euro, während bei zwei Verdienern je 40.000 Euro der Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung rund 16.000 Euro beträgt. Hierbei sind die Arbeitgeberbeträge noch nicht berücksichtigt [1].

Was die Beitragsbemessungsgrenzen angeht, sollte aus meiner Sicht etwas gemacht werden, wenn es aber um das Ehegattensplitting geht, bin ich dafür, dieses beizubehalten, egal ob eine Abschaffung verfassungskonform oder verfassungswidrig ist.

[Anmerkung: Vor dem Online-Stellen bin ich bei der Keyword-Recherche auf einen undatierten Beitrag  „Abschaffung des Ehegattensplittings ist verfassungswidrig“ von Dr. Hanjo Allinger auf der Seite der Uni Passau gestoßen. Dass er auch ein Beispiel mit genau 50.000 Euro verwendet ist wohl Zufall, aber insgesamt gibt es einige Überschneidungen. Deshalb weise ich vorsichtshalber darauf hin, dass mein Artikel völlig unabhängig entstanden ist. Sehr interessant sind aber im Zusammenhang mit dem Ehegattensplitting auch seine Ausführungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1957. (Link zum PDF-File auf www.wiwi.uni-passau.de - inzwischen nicht mehr abrufbar)]


[1] Berechnet mit dem Gehaltsrechner auf sueddeutsche.de (Link zum Gehaltsrechner auf www.sueddeutsche.de)

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CDU vernachlässigt die Haushaltskonsolidierung – SPD vernachlässigt die Arbeitnehmer https://www.mister-ede.de/politik/bundesrat-kalte-progression/359 https://www.mister-ede.de/politik/bundesrat-kalte-progression/359#comments Sun, 12 Feb 2012 07:22:34 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=359 Weiterlesen ]]> Am Freitag (10.02.) wurde eine Gesetzesvorlage zur Anpassung der Steuerbelastung in den Bundesrat eingebracht. Nach dem Willen der Regierung soll durch die Anpassung des Grundfreibetrages und der Steuergrenzen der Effekt der „kalten Progression“ ausgeglichen werden. Vorerst hat dieser Gesetzesentwurf aber keine Mehrheit im Bundesrat gefunden. Verhindert wurde das Gesetz durch die von SPD und Grünen geführten Länder. Die SPD begründet dies mit der notwendigen Haushaltskonsolidierung. (Quelle: ARD.de, FAZ.net)

Ich frage mich aber, warum die SPD Parteipolitik auf Kosten der eigenen Wähler macht. Ich habe mir den Gesetzesentwurf angeschaut, und empfinde ihn als sozial ausgeglichen. Zwar werden Personen mit hohem Einkommen in absoluten Zahlen stärker entlastet, aber die Mehrbelastung durch die „kalte Progression“ ist in absoluten Zahlen natürlich auch deutlich höher für Vielverdiener.

Dass die SPD höhere Steuern für die Spitzenverdiener fordert unterstütze ich völlig, aber es ist eine andere Baustelle. Außerdem muss man erwähnen, dass erst die SPD unter Schröder die Einkommenssteuer im oberen Bereich auf dieses Niveau reduziert hat.  Noch steht der Verhandlungsmarathon am Anfang, aber ich hoffe, dass die SPD nicht immer neue Hürden für die Regierungskoalition aufstellt. Deutschland braucht Maßnahmen, welche die Wirtschaft stabilisieren, und die Erhöhung von Einkommen im unteren Bereich ist eine solche Maßnahme. Eine Blockadepolitik kann Deutschland sehr teuer kommen.

Aber auch die CDU sollte sich bewegen. Das Ziel der Haushaltskonsolidierung darf nicht in Vergessenheit geraten. Dennoch weiß auch die SPD, dass die Steuersenkungen auch zu stärkerem Konsum führen und somit zum Teil wieder an den Staat zurückfließen (MwSt., Sozialabgaben,…). Wir hatten aber im letzten Jahr eine Neuverschuldung von 17,5 Mrd. Euro beim Bund, zahlen aber zurzeit  niedrige Zinsen und haben von dem Anziehen der Wirtschaft im 1. Halbjahr 2011 profitiert. Deshalb bin ich schon der Meinung, dass zumindest ein Teil der Entlastungen durch höhere Steuern in anderen Bereichen ausgeglichen werden sollte. Ob das durch eine Einkommenssteuererhöhung im oberen Bereich oder durch das Anheben anderer Steuern geschieht ist unerheblich, solange nicht nachfolgende Generationen die Steuersenkung von heute bezahlen müssen.

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Glossar: Die kalte Progression https://www.mister-ede.de/politik/die-kalte-progression/351 https://www.mister-ede.de/politik/die-kalte-progression/351#comments Sat, 11 Feb 2012 13:45:54 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=351 Weiterlesen ]]> Die kalte Progression ist ein Effekt der durch die Inflation entsteht. Jedes Jahr steigen die Preise, aber auch die Löhne und Gehälter werden höher.  Die Steuerlast ist aber an fixe Beträge gekoppelt, wodurch der Anteil der Steuern steigt. Am besten lässt sich das an einem Beispiel erklären.

Ein Arbeitnehmer hat ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 8100 Euro. Dieser Betrag ist noch steuerfrei.  Er kann sich 10.000 Dosen Bier zu je 81 Cent kaufen. Im darauf folgenden Jahr steigen die Preise aber auch das Gehalt. Der Arbeitnehmer erhält jetzt 8500 Euro, eine Dose Bier kostet dann aber auch 85 Cent. Normalerweise würde es wieder reichen um 10.000 Dosen Bier zu kaufen, aber weil der Arbeitnehmer jetzt 8500 Euro verdient, muss er etwa 60 Euro Steuern zahlen. Der Arbeitnehmer kann also nur noch für 8440 Euro einkaufen (9930 Dosen Bier).
Obwohl niemand die Steuergesetze verändert hat (kalt), muss der Bürger jetzt höhere Steuern zahlen (Progression). Um diesen Effekt zu mindern, müssen alle paar Jahre die Steuergrenzen angepasst werden.

Weitere Beiträge zum Thema kalte Progression auf www.mister-ede.de

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