mister-ede.de » Norbert Lammert https://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Bundestagswahlrecht: Vom Verfassungsgericht bis zum Riesen-Parlament https://www.mister-ede.de/politik/bundestagswahlrecht-bverfg/8714 https://www.mister-ede.de/politik/bundestagswahlrecht-bverfg/8714#comments Fri, 10 Aug 2018 19:48:23 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=8714 Weiterlesen ]]> Es ist schon eine peinliche Situation: Alle Parteien wissen, dass die Wahlrechtsreform von 2013, durch die es zu einer massiven Aufblähung des Bundestages kommen kann, ein echter Griff ins Klo war. Und trotzdem ist eine Lösung des Problems bis heute nicht in Sicht. Aber dafür gibt es Gründe:

Noch immer beharren viele Parlamentarier auf einer zum Teil mutwilligen Fehlinterpretation des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte am 25.7.2012 zwar geurteilt, dass das bis dahin geltende Bundestagswahlrecht verfassungswidrig sei [1]. Doch liest man sich das Urteil des Zweiten Senats durch, wird einem schnell klar, dass den Verfassungsrichtern die vorhandenen Zielkonflikte (Wahlrechts-Trilemma) sehr bewusst waren. Sie sehen und benennen diese und lassen dem Gesetzgeber deshalb auch einen angemessenen Spielraum, um bei der Gestaltung des Wahlrechts zwischen den verschiedenen Zielen abwägen zu können.
Die Richter geben den Klägern zwar insoweit Recht, als die Gleichheit der Wahl ein hohes Gut ist und deshalb eine korrekte Abbildung des Zweitstimmenergebnisses notwendig sei. Allerdings schränken sie diesen Grundsatz mit Hinblick auf die Zielkonflikte auch ein: Zum einen darf es, wenn es sich nicht vermeiden lässt, bis zu einem gewissen Maße Abweichungen von der korrekten Abbildung des Zweitstimmenergebnisses geben. Wenn damit andere wichtige Ziele verfolgt werden und die Maßnahmen wirksam sind, können solche Einschränkungen also zulässig sein. Zum anderen muss das Wahlgesetz die Einhaltung dieses Grundsatzes auch nur für solche Wahlergebnisse sicherstellen, die objektiv auch eine gewisse Eintrittswahrscheinlichkeit haben. Wenn es also bei einem Ausnahme-Wahlergebnis zu einer nicht ganz korrekten Abbildung des Zweitstimmenergebnisses käme, kann das durchaus vertretbar sein.

Damit haben die Verfassungsrichter ein sehr bedachtes Urteil gefällt. Und letztlich wäre es auch verwunderlich gewesen, wenn das Bundesverfassungsgericht auf der einen Seite eine 5%-Hürde tolerieren würde, durch die 2013 deutlich über 10% der Zweitstimmen gar keinen Einfluss auf die Sitzverteilung im Bundestag hatten, aber dann auf der anderen Seite für die restlichen 90% eine haargenaue Abbildung des Zweitstimmenergebnisses ohne irgendwelche Ausnahmen einfordern würde.
Gleichwohl, auf politischer Ebene hat sich bei zahlreichen Parlamentariern eine andere Lesart des Urteils etabliert. Die korrekte Abbildung des Zweitstimmenergebnisses hat für diese Abgeordneten nun höchste Priorität und folgerichtig sind andere Bestandteile des Wahlrechts, z.B. die garantierten Sitze für die Direktkandidaten, oder eben auch das Ziel einer Größenbeschränkung des Bundestages nachrangig. Und tatsächlich hat sich diese Haltung bei der Neugestaltung des Wahlrechts am Ende auch durchgesetzt. Das kurz vor der Bundestagswahl 2013 verabschiedete Wahlgesetz ist jetzt so gestaltet, dass das Zweitstimmenergebnis stets korrekt abgebildet wird, allerdings zum Preis, dass aktuell eben 709 statt 598 Abgeordnete im Parlament sitzen – und bei kommenden Wahlen könnten es auch noch deutlich mehr werden.

Entsprechend gibt es seit der Bundestagswahl 2013 Bestrebungen, das Wahlgesetz einer neuerlichen Reform zu unterziehen. So forderte beispielsweise der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert die Fraktionen bereits in der ersten Sitzung des letzten Bundestages auf, eine Lösung zu erarbeiten [2]. Doch seitdem ist es trotz zahlreicher Anläufe noch immer nicht gelungen, die Parlamentarier zu einem vernünftigen Kompromiss zu bringen. Und daran wird sich vermutlich auch nichts ändern, solange größere Teile des Parlaments weiter auf ihrer Fehlinterpretation des Verfassungsgerichtsurteils beharren und die korrekte Abbildung des Zweitstimmenergebnisses unter keinen Umständen aufgeben wollen. Es bleibt daher abzuwarten, ob der erneute Versuch, dieses Mal von Wolfgang Schäuble initiiert [3], endlich zu einem brauchbaren Ergebnis führt.


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[1] Urteil des Zweiten Senats des BVerfG zum Bundestagswahlrecht vom 25.7.2012 (Link zum Urteil auf www.bundesverfassungsgericht.de)

[2] Bericht des Bundestages zur konstituierenden Sitzung 2013 (Link zum Bericht auf www.bundestag.de)

[3] Artikel des Tagesspiegel vom 25.07.2018 zur geforderten Wahlrechtsreform (Link zum Artikel auf www.tagesspiegel.de)

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BTW 2017: Künftig 709 Abgeordnete im Bundestag – 400 Mio. Euro Mehrkosten durch verschleppte Wahlrechtsreform https://www.mister-ede.de/politik/btw2017-709-abgeordnete/8530 https://www.mister-ede.de/politik/btw2017-709-abgeordnete/8530#comments Mon, 25 Sep 2017 19:07:58 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=8530 Weiterlesen ]]> Die Probleme des aktuellen Bundestagswahlrechts waren schon vor der Wahl 2013 bekannt. Durch föderale Ungleichgewichte und Überhangmandate kann der Bundestag theoretisch um ein Vielfaches anwachsen. Haben 2013 noch föderale Ungleichgewichte für ein Wachstum des Bundestages über seine vorgesehen Größe von 598 Sitzen hinaus auf 631 Sitze gesorgt, so waren es diesmal die klassischen Überhangmandate. In Bayern errang die CSU alle 46 Direktmandate, bekam aber mit 2,87 Mio. Zweitstimmen im bundesweiten Vergleich nur 6,17% der Stimmen und einen Anspruch auf lediglich 39 von 598 Sitzen. Schon dieser Überhang hätte den Bundestag inklusive Ausgleichsmandaten auf 700 Abgeordnete wachsen lassen. Noch mehr Überhangmandate (36 Stück) entfielen allerdings auf die CDU, die insgesamt 200 Sitze durch ihre Landesergebnisse garantiert bekam. Bundesweit hatte die CDU mit 26,76% der Zweitstimmen jedoch nur Anspruch auf 168 Sitze. Um diese Differenz auszugleichen, musste die Zahl der Sitze im Bundestag um 111 erhöht werden, bis der CDU ihre garantierten 200 Sitze zustanden und gleichzeitig der Zweitstimmenproporz zwischen den Parteien eingehalten wurde.

Insgesamt werden im kommenden Bundestag nunmehr 709 Abgeordnete ihren Dienst verrichten. Kalkuliert man die Kosten für die Bundestagsabgeordneten, ihre direkten Mitarbeiter, die Kostenerstattungen für Fraktionen, den Mehraufwand in der Bundestagsverwaltung, die Fahrbereitschaft und alles was sonst dazugehört mit rund 1.000.000 Euro je Abgeordnetem pro Jahr, so verursacht der Aufwuchs des Bundestages um 111 Abgeordnete in der nächsten Legislaturperiode Mehrkosten von 444 Mio. Euro.
Geld, das man sich hätte sparen können, wenn man schon vor der Bundestagswahl 2013 auf Experten gehört hätte. Aber auch nach der Wahl 2013 hatten die im Bundestag vertretenen Parteien genügend Zeit, um am Wahlsystem etwas zu ändern. Der aus dem Amt gehende Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) ermahnte die Abgeordneten mehrfach zu einer Wahlrechtsreform genau wegen dieser Gefahr eines anwachsenden Bundestages. Am Tag nach der Wahl müssen wir nun aber erst mal ernüchtert feststellen, dass uns die teure Schlafmützigkeit des vergangenen groß-koalitionären Parlamentes über 400 Mio Euro kosten wird.

Dabei könnte eine Lösung verhältnismäßig einfach aussehen. Eine Reduktion der Wahlkreise von 299 auf 250 hätte bei dieser Wahl ausgereicht, um die Abweichung von der Normalgröße des Bundestages deutlich zu verringern. Unproblematisch wäre es außerdem, künftig mit einer verminderten Sitzzahl bei der ersten Verteilung zu rechnen, also z.B. nur noch 400 der 598 Bundestagssitze zunächst fest auf Bundesländer und von dort auf die Landeslisten zu verteilen. Das Risiko eines ungewollten Anwachsens gibt es dann zwar immer noch, aber es ist schon wesentlich verringert. Zudem dürfte diese Regelung verfassungskonform sein, denn Gleichheitsprinzip und Schutz der Bundesländer werden gewahrt und die Bundestagswahl bleibt die gewohnte und lang erprobte personalisierte Verhältniswahl.


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1: Die Zahl der Bundestagswahlkreise wird auf 250 reduziert und die Gesamtzahl der Abgeordneten auf 625 festgelegt.

2: Wie bisher werden nur jene Parteien, die bei der Bundestagswahl bundesweit mindestens 5% der Stimmen oder drei Direktmandate erzielt haben, bei der Sitzzuteilung berücksichtig.

3: Die festgelegten 625 Sitze werden auf Basis jener Stimmen, die auf die zu berücksichtigenden Parteien entfallen, im Sainte-Laguë-Verfahren [2] auf diese verteilt.
In einem zweiten Schritt, werden die auf eine Partei entfallenden Sitze im Sainte-Laguë-Verfahren auf die einzelnen Landeslisten dieser Partei verteilt. Von den auf diese Weise auf die Landeslisten verteilten Sitzen, werden die von einer Partei im jeweiligen Bundesland durch Direktmandate errungenen Sitze abgezogen. Die verbleibenden Sitze werden dann nach den Landeslisten der Parteien mit Abgeordneten besetzt.

4: Erzielt eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate als ihr Sitze aus der Verteilung nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, werden die Direktmandate vollständig besetzt, jedoch nicht weiter ausgeglichen.

5: Die Zweitstimmen jener Wähler, die mit der Erststimme einen erfolgreichen unabhängigen Direktkandidaten gewählt haben, werden bei der Sitzzuteilung nach dem Zweitstimmenergebnis weiterhin nicht berücksichtigt.

Ergänzung vom 15.8.2018: Um das negative Stimmgewicht gänzlich zu verhindern, werden die Direktmandate bereits von jenen Sitzen abgezogen, die einer Partei nach dem bundesweiten Zweitstimmenergebnis zustehen. Überhangmandate, die bei einer bundesweiten Verrechnung nochmals unwahrscheinlicher werden, bleiben unausgeglichen. Auf die Landeslisten werden dann lediglich die verbleibenden Sitze verteilt. Ein Verteilungsmechanismus, der die Sitze dabei verstärkt auf jene Bundesländer verteilt, aus denen eine Partei vergleichsweise wenige Direktkandidaten entsendet, ist dabei wünschenswert.
Erläuterung:

Durch die Verteilung der Sitze nach dem bundesweiten Zweitstimmenergebnis auf Parteien und Landeslisten ohne garantierte Mindestsitze, kommt es zu keiner Differenz zwischen Landeszuteilung und Bundeszuteilung, so wie das bisher der Fall ist. Sofern es keine Überhangmandate gibt, ist damit immer die Gleichwertigkeit der Stimme gewährleistet und das Parlament auf eine Größe von genau 625 Sitzen festgelegt. Probleme mit einem negativen Stimmgeweicht sehe ich bei dieser Regelung ebenfalls nicht. Außerdem führt sie dazu, dass, bezogen auf jene Parteien, die in den Bundestag einziehen, eine hohe Wahlbeteiligung in einem Bundesland zu einer stärkeren Vertretung des Bundeslandes im Bundestag führt. Ein Wettbewerb um mehr Wahlbeteiligung, der meines Erachtens zu begrüßen ist.
Daneben ist durch die im Verhältnis zur Menge der Abgeordneten reduzierte Zahl der Wahlkreise auch die Gefahr von Überhangmandaten und damit die Gefahr einer Verzerrung des Zweitstimmenergebnisses deutlich verringert. Kommt es dennoch zu Überhangmandaten, findet jedoch eine Aufweichung des Gleichheitsprinzips zugunsten der Direktkandidaten und einer Begrenzung der Zahl der Mandatsträger statt.

Vergleich mit dem Lammert-Vorschlag:

Ein wesentlicher Unterschied ist, dass der Bundestag auch beim Lammert-Vorschlag zwischen 598 und z.B. 630 Abgeordneten variieren kann, während er bei meinem Vorschlag eine feste Größe hätte. Ein zweiter klarer Unterschied ist, dass die Gefahr föderaler Unterschiede im Zweitstimmenergebnis bei meinem Vorschlag entfällt. Im Gegenteil führt sogar eine höhere Wählermobilisierung zu einer stärkeren Vertretung des Bundeslandes im Bundestag. Überdies ist die Gefahr unausgeglichener Überhangmandate beim Lammert-Vorschlag deutlich größer und damit auch die Gefahr einer Verzerrung des Zweitstimmenergebnisses. Umgekehrt ist allerdings bei meinem Vorschlag die Zahl der Wahlkreise reduziert.
Sehr ähnlich sind sich die beiden Vorschläge in Bezug auf den festen Platz der direktgewählten Wahlkreiskandidaten im Bundestag. Selbst wenn die Richtgröße erreicht ist, bleibt ihr Platz im Parlament garantiert, so dass jeder Wahlkreis weiterhin einen direkten Vertreter im Bundestag hat.


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[1] Vorschlag von Bundestagspräsident Lammert als PDF (Link zum PDF auf www.bundestag.de)

[2] Wikipedia-Eintrag zum Sainte-Laguë-Verfahren (Link zum Artikel auf wikipedia.org)

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Gauck mit Rekordergebnis: Bundespräsident mit breiter Mehrheit https://www.mister-ede.de/politik/gauck-mit-rekordergebnis/631 https://www.mister-ede.de/politik/gauck-mit-rekordergebnis/631#comments Sun, 18 Mar 2012 13:51:58 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=631 Weiterlesen ]]> Joachim Gauck ist mit breiter Mehrheit zum Bundespräsident gewählt worden. Mit 991 Stimmen hat Gauck so viele Stimmen wie noch kein Bundespräsident zuvor erhalten. Er erhielt damit 79,92 % der Stimmen. Gegenkandidatin Klarsfeld hat mit 126 Stimmen (10,16%) mindestens 3 Stimmen außerhalb der Linkspartei erhalten. Insgesamt 108 Personen konnten sich für keinen Kandidaten begeistern, obwohl sowohl Klarsfeld als auch Gauck verdienstvolle Personen sind. Ich finde es etwas peinlich und kleinlich, dass sich so viele enthalten haben. Einen Rekord stellte Norbert Lammert auf, der bereits das dritte Mal durch eine Bundesversammlung führte.


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