BTW 2017: Künftig 709 Abgeordnete im Bundestag – 400 Mio. Euro Mehrkosten durch verschleppte Wahlrechtsreform

Die Probleme des aktuellen Bundestagswahlrechts waren schon vor der Wahl 2013 bekannt. Durch föderale Ungleichgewichte und Überhangmandate kann der Bundestag theoretisch um ein Vielfaches anwachsen. Haben 2013 noch föderale Ungleichgewichte für ein Wachstum des Bundestages über seine vorgesehen Größe von 598 Sitzen hinaus auf 631 Sitze gesorgt, so waren es diesmal die klassischen Überhangmandate. In Bayern errang die CSU alle 46 Direktmandate, bekam aber mit 2,87 Mio. Zweitstimmen im bundesweiten Vergleich nur 6,17% der Stimmen und einen Anspruch auf lediglich 39 von 598 Sitzen. Schon dieser Überhang hätte den Bundestag inklusive Ausgleichsmandaten auf 700 Abgeordnete wachsen lassen. Noch mehr Überhangmandate (36 Stück) entfielen allerdings auf die CDU, die insgesamt 200 Sitze durch ihre Landesergebnisse garantiert bekam. Bundesweit hatte die CDU mit 26,76% der Zweitstimmen jedoch nur Anspruch auf 168 Sitze. Um diese Differenz auszugleichen, musste die Zahl der Sitze im Bundestag um 111 erhöht werden, bis der CDU ihre garantierten 200 Sitze zustanden und gleichzeitig der Zweitstimmenproporz zwischen den Parteien eingehalten wurde.

Insgesamt werden im kommenden Bundestag nunmehr 709 Abgeordnete ihren Dienst verrichten. Kalkuliert man die Kosten für die Bundestagsabgeordneten, ihre direkten Mitarbeiter, die Kostenerstattungen für Fraktionen, den Mehraufwand in der Bundestagsverwaltung, die Fahrbereitschaft und alles was sonst dazugehört mit rund 1.000.000 Euro je Abgeordnetem pro Jahr, so verursacht der Aufwuchs des Bundestages um 111 Abgeordnete in der nächsten Legislaturperiode Mehrkosten von 444 Mio. Euro.
Geld, das man sich hätte sparen können, wenn man schon vor der Bundestagswahl 2013 auf Experten gehört hätte. Aber auch nach der Wahl 2013 hatten die im Bundestag vertretenen Parteien genügend Zeit, um am Wahlsystem etwas zu ändern. Der aus dem Amt gehende Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) ermahnte die Abgeordneten mehrfach zu einer Wahlrechtsreform genau wegen dieser Gefahr eines anwachsenden Bundestages. Am Tag nach der Wahl müssen wir nun aber erst mal ernüchtert feststellen, dass uns die teure Schlafmützigkeit des vergangenen groß-koalitionären Parlamentes über 400 Mio Euro kosten wird.

Dabei könnte eine Lösung verhältnismäßig einfach aussehen. Eine Reduktion der Wahlkreise von 299 auf 250 hätte bei dieser Wahl ausgereicht, um die Abweichung von der Normalgröße des Bundestages deutlich zu verringern. Unproblematisch wäre es außerdem, künftig mit einer verminderten Sitzzahl bei der ersten Verteilung zu rechnen, also z.B. nur noch 400 der 598 Bundestagssitze zunächst fest auf Bundesländer und von dort auf die Landeslisten zu verteilen. Das Risiko eines ungewollten Anwachsens gibt es dann zwar immer noch, aber es ist schon wesentlich verringert. Zudem dürfte diese Regelung verfassungskonform sein, denn Gleichheitsprinzip und Schutz der Bundesländer werden gewahrt und die Bundestagswahl bleibt die gewohnte und lang erprobte personalisierte Verhältniswahl.


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