mister-ede.de » Sozialabgaben http://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Doppelverdiener werden bei der Sozialversicherung benachteiligt http://www.mister-ede.de/politik/doppelverdiener-benachteiligt/1940 http://www.mister-ede.de/politik/doppelverdiener-benachteiligt/1940#comments Tue, 26 Feb 2013 18:35:47 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1940 Weiterlesen ]]> Ein großer Teil unseres Sozialsystems wird durch die Lohnnebenkosten finanziert. Wie durch das Steuersystem können sich auch durch die Sozialabgaben Anreize verschieben oder es kann zu Ungerechtigkeiten kommen. Betrachtet man Arbeitnehmer mit Gehältern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen, so können diese zum einen durch private Krankenversicherungen aus dem Solidarmodell aussteigen, oder werden durch die Beitragsbemessungsgrenzen finanziell bessergestellt.

Auch auf der Arbeitgeberseite wirkt diese Ungleichbehandlung hoher Einkommen. So ist es für den Arbeitgeber billiger einem Mitarbeiter das Bruttogehalt von 70.000 auf 80.000 Euro im Jahr zu erhöhen, als von 30.000 auf 40.000 Euro. Bei unterschiedlichen Einkommensmodellen in der Ehe, kommt dieser Effekt ebenfalls zum Tragen. Auf Allein- oder Doppelverdiener-Haushalte bezogen bedeutet dies nämlich, dass es bei einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro finanziell geschickter ist, wenn es sich um einen Alleinverdiener handelt, der dann über die Beitragsbemessungsgrenzen kommt, als um einen Doppelverdiener-Haushalt mit zwei Einkommen unterhalb dieser Grenze.

Aber nicht nur dies wirkt nachteilig für das Doppelverdiener-Modell. Auch durch die Ausgestaltung der Krankenversicherung als Familienversicherung und gleichzeitig der Minijobs mit niedrigeren Sozialabgaben, werden die Anreize hin zu einem Alleinverdiener-Modell verzerrt. Der Hauptverdiener hängt sich mit Überstunden für den sozialabgabenfreien Zusatzverdienst über den Beitragsbemessungsgrenzen rein, während der andere Ehepartner einen sozialabgabenreduzierten Minijob macht. Zu guter Letzt lässt sich dann noch die Einkommenssteuer durch das Ehegattensplitting, das die steuerliche Benachteiligung von Alleinverdiener-Ehen ausschaltet, reduzieren. Zwar halte ich das Ehegattensplitting und die damit verbundenen Entscheidungsfreiheit der Familien für richtig, aber man muss schon feststellen, dass es als Sahnehäubchen obendrauf deutlich zeigt, welches Familienmodell durch gesetzliche Regelungen gefördert wird, und welches benachteiligt.

Anstelle einer Abschaffung des Ehegattensplittings, halte ich aber eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen für den besseren Weg. Wenn das Ehegattensplitting eine steuerliche Gleichstellung fördert, egal welches Einkommensmodell die Familien wählen, dann sollten einfach auch die Beitragsbemessungsgrenzen so gestaltet werden, dass sie kein Einkommensmodell bevorzugen.

Bei einer gemeinsamen Veranlagung der Einkommen sollten daher die Beitragsbemessungsgrenzen aufaddiert werden. Bei einem Alleinverdiener-Ehepaar würde der Hauptverdiener dann erst ab rund 100.000 Euro über diese Grenze kommen. Da es Ehepaaren freigestellt ist, ob sie das Einkommen trennen oder zusammennehmen, tritt hier auch keine Benachteiligung gegenüber Alleinlebenden auf, denn im Zweifel kann zu Individualbesteuerung und individuellen Sozialabgaben gewechselt werden.

Damit würde dann eine Familie nicht nur unabhängig von der Einkommensverteilung Steuern zahlen, sondern auch unabhängig davon in die Sozialversicherung einzahlen. In diesem Zusammenhang könnten aber auch z.B. Rentenansprüche gesplittet werden, so dass in einer Ehe ein gewisser Versorgungsanspruch des nichtverdienenden Ehepartners dauerhaft sichergestellt ist.

Insgesamt würde mit einer solchen Regelung für die Beitragsbemessungsgrenzen meines Erachtens dem verfassungsmäßigen Grundsatz „Ehe und Familien zu schützen“ am besten Rechnung getragen werden, weil alle Familienformen gleichbehandelt werden. Die Entscheidung wer was zum Familieneinkommen beisteuert, wird dann nicht durch Steuergesetze beeinflusst, aber eben auch nicht durch Beitragsbemessungsgrenzen und unterschiedliche Sozialbeiträge.

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Abschaffung des Ehegattensplittings verfassungswidrig? http://www.mister-ede.de/politik/abschaffung-ehegattensplitting/1878 http://www.mister-ede.de/politik/abschaffung-ehegattensplitting/1878#comments Mon, 18 Feb 2013 06:56:21 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1878 Weiterlesen ]]> Der Schutz der Ehe und der Familie ist im Grundgesetz festgeschrieben. Hierbei knüpfen sich an die Ehe sowohl Rechte, als auch Pflichten an. Zu den Rechten gehört z.B. das Aussageverweigerungsrecht vor Gericht und es gibt Vergünstigungen, wie z.B. hohe Freibeträge bei Erbschaften unter Ehepartnern. Daneben gibt es aber auch besondere Ehepflichten wie die Fürsorgepflicht. Wird ein Ehepartner arbeitslos, so muss der andere den Unterhalt alleine bestreiten. Nur wenn beide zusammen zu wenig verdienen springt der Staat mit Sozialleistungen ein.

In diesem Zusammenhang sehe ich die Abschaffung des Ehegattensplittings als kritisch an. Denn wie würde es mit dieser Pflicht nach einer Abschaffung des Ehegattensplittings aussehen? Kann die Versorgung des arbeitslosen Ehepartners dann steuerlich als Aufwand geltend gemacht werden? Oder soll der arbeitslose Ehepartner dann sogar einen eigenen Anspruch auf Sozialleistungen erhalten? Aus meiner Sicht ist das eine erste Problematik bei einer Abschaffung des Ehegattensplittings.

Eine weitere Unklarheit ergibt sich im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften. Die Ehe ist in der Regel eine Zugewinngemeinschaft. Das heißt, die Einkommen der Eheleute werden als gemeinsames Einkommen betrachtet. Bei einer Scheidung bedeutet dies, dass in der Ehe hinzugewonnene Vermögenswerte,  also Erspartes oder ein Lottogewinn, geteilt werden. Mit dem Ehegattensplitting wird dieser Zugewinngemeinschaft auch bei der Einkommenssteuer Rechnung getragen. Es bietet die Möglichkeit, das Einkommen beider Eheleute bei der Steuerfestsetzung zusammen zu veranlagen. Gerade bei Kapitaleinkünften ist es sowieso schwer festzustellen, welchem Ehepartner diese zuzurechnen sind. Wem stünden z.B. die Zinsen des gemeinsamen Kontos zu, wenn hier eine Trennung notwendig wird? Zudem kann Kapital auch leicht übertragen werden, wodurch es völlig unmöglich wird, die Einkommen wirklich getrennt zu erfassen. Durch die leichte Übertragbarkeit von Kapital entsteht so eine weitere Benachteiligung von Arbeitnehmern, bei denen der Lohn nicht einfach zwischen den Eheleuten gesplittet werden kann.

Das Hauptproblem bei einer Abschaffung sehe ich aber in der Ungleichbehandlung von Paaren mit gleichem Einkommen. Es sollte für die Steuerbemessung unerheblich sein, ob innerhalb einer Ehe nur ein Partner oder beide zum Familieneinkommen beitragen. Eine Steuergestaltung, bei der eine Verteilung von 50.000 beim einen und 0 Euro beim anderen Ehepartner eine höhere Steuer hervorruft als eine Gleichverteilung von zweimal je 25.000 Euro, könnte daher den Gleichheitsgrundsatz in Zusammenhang mit dem Schutz der Ehe verletzen.

Wenn die Ehe besonders geschützt ist, dann muss damit vor allem sichergestellt sein, dass alle Ehemodelle gleichermaßen Schutz finden. Die Alleinverdiener-Ehe darf durch den Staat aus meiner Sicht nicht schlechter gestellt werden als die Doppelverdiener-Ehe. Durch eine Abschaffung des Ehegattensplittings sehe ich aber eine solche Ungleichbehandlung als gegeben.

Gleichwohl muss man aber anmerken, dass eine andere Regelung Alleinverdiener-Familien mit Einkommen über 50.000 Euro deutlich bevorzugt. Betrachtet man die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialbeiträge so stellt man fest, dass sich bei einem Familieneinkommen von 80.000 Euro die Sozialbeiträge je nach Lohnverteilung unterscheiden. Der Arbeitnehmeranteil bei Alleinverdienern liegt bei rund 12.000 Euro, während bei zwei Verdienern je 40.000 Euro der Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung rund 16.000 Euro beträgt. Hierbei sind die Arbeitgeberbeträge noch nicht berücksichtigt [1].

Was die Beitragsbemessungsgrenzen angeht, sollte aus meiner Sicht etwas gemacht werden, wenn es aber um das Ehegattensplitting geht, bin ich dafür, dieses beizubehalten, egal ob eine Abschaffung verfassungskonform oder verfassungswidrig ist.

[Anmerkung: Vor dem Online-Stellen bin ich bei der Keyword-Recherche auf einen undatierten Beitrag  „Abschaffung des Ehegattensplittings ist verfassungswidrig“ von Dr. Hanjo Allinger auf der Seite der Uni Passau gestoßen. Dass er auch ein Beispiel mit genau 50.000 Euro verwendet ist wohl Zufall, aber insgesamt gibt es einige Überschneidungen. Deshalb weise ich vorsichtshalber darauf hin, dass mein Artikel völlig unabhängig entstanden ist. Sehr interessant sind aber im Zusammenhang mit dem Ehegattensplitting auch seine Ausführungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1957. (Link zum PDF-File auf www.wiwi.uni-passau.de - inzwischen nicht mehr abrufbar)]


[1] Berechnet mit dem Gehaltsrechner auf sueddeutsche.de (Link zum Gehaltsrechner auf www.sueddeutsche.de)

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Die 450-Euro-Jobs http://www.mister-ede.de/politik/die-450-euro-jobs/1726 http://www.mister-ede.de/politik/die-450-euro-jobs/1726#comments Sun, 06 Jan 2013 08:54:48 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1726 Weiterlesen ]]> Sie dienen als Synonym für Arbeitnehmerarmut genauso wie für erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik. Die heutigen 450-Euro-Jobs mobilisieren Arbeitskräfte und vernichten reguläre Beschäftigung, sie stärken die Sozialkassen bei gleichzeitigem Sozialdumping. Auf der einen Seite werden gewisse Probleme beseitigt, auf der anderen Seite entstehen neue Verwerfungen.
Als 630-DM-Job eingeführt, sollte diese Form der Beschäftigung helfen, die Schattenwirtschaft zu reduzieren und die Aushöhlung der Sozialversicherungssysteme zu minimieren. Durch die Regelungen wurden Nebenbeschäftigungen sozialversicherungspflichtig, was zum einen die Attraktivität dieser Minijobs für Arbeitgeber reduzierte, zum anderen die Einnahmen der Sozialversicherung erhöhte.

Eine Betrachtung der geringfügigen Beschäftigung (www.mister-ede.de – 02.01.2013)

Allerdings wurden die Abgaben auf 630-DM-Jobs niedriger angesetzt als dies bei regulären Beschäftigungsverhältnissen der Fall war. Nachdem für die Gruppe der Rentner die Rentenversicherung genauso unnötig ist, wie eine Arbeitslosenversicherung für Schüler oder Studenten, scheint dies gerechtfertigt. Auch die Krankenversicherung ist für viele Nebenjobber eigentlich schon vorhanden. Sowohl Rentner sind krankenversichert, als auch die Ehepartner oder die auszubildenden Kindern über die Gestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung als Familienversicherung. Statt der üblichen Lohnnebenkosten von über 40%, die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt werden, wird hier deshalb nur ein niedrigerer Pauschalbetrag von etwa 30% angesetzt, der dann komplett vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Mittlerweile von 630-DM- über 325-Euro- und 400-Euro-Job auf den 450-Euro-Job im Jahr 2013 gewachsen, kann diese Form der Beschäftigung also durchaus eine sinnvolle Ergänzung sein.

Das Ganze setzt aber einen gewissen Rahmen voraus. Durch die niedrigeren Lohnnebenkoste ist es für Arbeitgeber finanziell attraktiver 450-Euro-Jobber einzustellen, als echte Vollzeitstellen zu schaffen. Daher kann eine solche Konstruktion nur dann funktionieren, wenn Arbeitnehmer nicht auf diese Jobs angewiesen sind. Gäbe es genügend reguläre Arbeitsstellen, dann könnten Arbeitssuchende einen solchen 450-Euro Job ablehnen und die 450-Euro-Jobs würden lediglich helfen zusätzliche Arbeitspotentiale bei Studenten, Hausfrauen oder Rentnern zu mobilisieren.
Solange aber durch eine hohe Arbeitslosigkeit, Arbeitssuchende in solche Beschäftigungsverhältnisse gedrängt werden, führt dies schnell zu einer Ausnutzung dieser Situation durch manche Arbeitgeber. Verschärft wurde diese Problematik durch die Absenkungen der Zumutbarkeitsgrenzen für Arbeitssuchende. Trotz schlechter Arbeitsbedingungen, finden die Arbeitgeber auf diese Weise Personal, um mit Minijobs die Lohnkosten zu drücken. Besonders bei Tätigkeiten, die nur eine kurze Einarbeitungszeit benötigen, oder keine besonderen Fähigkeiten voraussetzen, wird die Verzerrung deutlich spürbar.
So entstehen aber natürlich weitere Probleme, denn zum einen wird damit reguläre Beschäftigung vernichtet, zum anderen ist für solche Arbeitnehmer das Aufstocken zwingend nötig und damit ist Arbeits- und Altersarmut die logische Folge.

Das Fazit zu den Minijobs ist dementsprechend durchwachsen. Die Einführung der Sozialversicherungsabgaben war ein Meilenstein und hat die Sozialkassen nachhaltig gestärkt. Allerdings bleibt durch den niedrigeren Abgabesatz ein gewisser finanzieller Anreiz für Arbeitgeber bestehen, reguläre Beschäftigung in Minijobs zu verwandeln. Flankiert durch die Absenkung der Zumutbarkeitsregeln, hat sich dadurch die Situation am Arbeitsmarkt aus meiner Sicht weiter zu Ungunsten der Arbeitnehmer verschlechtert.
Solange also die Arbeitslosigkeit, vor allem bei ungelernten Arbeitnehmern, so hoch ist, dürften die Minijobs nicht noch durch niedrigere Lohnnebenkosten finanziell attraktiver sein, als reguläre Beschäftigung. Um gewöhnliche Arbeitsstellen zu fördern, müssten die Lohnnebenkosten umgekehrt sogar für Minijobs noch höher liegen, als das bei normalen Anstellungen der Fall ist. Es wäre aber bei den derzeitig hohen Lohnnebenkosten in Deutschland falsch, wenn dies zur Forderung führen würde, die Minijobs noch stärker zu belasten. Richtig wäre es hingegen, insgesamt eine deutliche Absenkung der Lohnnebenkosten zu forcieren.

Absenkung der Lohnnebenkosten (www.mister-ede.de – 26.12.2012)

Aus meiner Sicht sind also nicht die 450-Euro-Jobs das Problem, sondern die zu hohen Lohnnebenkosten in Deutschland und das fehlende Angebot regulärer Beschäftigung für diejenigen, die es wünschen.


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Die Probleme des Arbeitsmarktes (www.mister-ede.de – 04.05.2012)

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Absenkung der Lohnnebenkosten http://www.mister-ede.de/politik/absenkung-der-lohnnebenkosten/1694 http://www.mister-ede.de/politik/absenkung-der-lohnnebenkosten/1694#comments Wed, 26 Dec 2012 13:44:14 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1694 Weiterlesen ]]> Die Lohnnebenkosten sind ein wesentlicher Bestandteil der Lohnkosten. Während der Faktor Energie, z.B. durch die Befreiung von der EEG-Umlage, für Unternehmen verbilligt ist, wird der Faktor Arbeit durch hohe Lohnnebenkosten zusätzlich verteuert. Besonders bei einfachen Tätigkeiten können so leicht die Arbeitskosten über den Nutzen für einen Arbeitgeber steigen.
Viele Probleme, wie die Schwarzarbeit oder das Lohndumping einiger Unternehmen, werden durch die hohen Lohnnebenkosten verstärkt. Auch eine Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland kann die Folge von zu hohen Lohnnebenkosten sein.

Die Auswirkungen von hohen Lohnnebenkosten (www.mister-ede.de – 23.12.2012)

Es ist traditionell bedingt, dass sich die Sozialkassen zum großen Teil über die Erwerbsarbeit finanzieren. In früheren Zeiten war dies bei einem guten Verhältnis von Einzahlungen in die Sozialversicherung und den Leistungen der Kassen auch leicht zu stemmen. Heute aber liegen die Lohnnebenkosten bei gut 35% der gesamten Lohnkosten. Dies mag bei unverzichtbaren oder hochqualifizierten Tätigkeiten eine nachrangige Rolle spielen, da dort der Nutzen für einen Arbeitgeber oftmals sehr groß ist und damit die Lohnkosten trotz hoher Nebenkosten noch unter diesem Nutzen liegen. Betrachtet man aber verzichtbare oder einfache Tätigkeiten, so kann es deutlich leichter zu einem Verlust an Arbeitsplätzen durch zu hohe Lohnnebenkosten kommen.

Eine Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge wäre daher wünschenswert um die Verzerrung bei den Lohnkosten zu verhindern. Eine einfache Variante wäre die Erhöhung steuerfinanzierter Zuschüsse zur Rentenkasse. Genauso könnten auch die Bundeszuschüsse zur Agentur für Arbeit weiter erhöht werden. Man muss zwar anmerken, dass der Bund schon jetzt Milliardenzuschüsse an die Sozialversicherungssysteme zahlt, aber niedrige Reallohnzuwächse, das Altern der Gesellschaft und die Steigerung der Gesundheitskosten werden das aktuelle System immer wieder belasten.
Auch eine Verbesserung der Finanzierungsbasis bei Kranken- und Pflegeversicherung durch eine Einbindung aller Bürger, z.B. auch der Beamten, wäre möglich. Ferner könnte eine Veränderung beim Umgang mit Privatversicherungen helfen, denn durch die private Krankenversicherung stehen oftmals gerade die hohen Gehälter nicht mehr den solidarisch finanzierten Krankenkassen zur Verfügung.

Um dem Zustand Rechnung zu tragen, dass besonders bei den unteren Lohngruppen die Nebenkosten einen großen Einfluss auf das Entstehen von Arbeitsplätzen haben, wäre auch eine Entlastung gerade dieser Gruppen sinnvoll.
Zurzeit gibt es aber Beitragsbemessungsgrenzen, die genau das Gegenteil bewirken. Durch diese Grenzen werden die Abgaben der hohen Gehälter gedeckelt. Insgesamt muss so ein prozentual niedrigerer Anteil an den Lohnnebenkosten abgeführt werden, als dies bei Geringverdienern der Fall ist. Nicht nur die Problematik bei den unteren Lohngruppen wird dadurch verstärkt, sondern diese Verteilung verletzt auch das solidarische Prinzip, zumindest bei den Gesundheitskosten.
Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze würde ich daher besonders im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung wünschen. In der Rentenversicherung ist dieser Effekt wesentlich kleiner, weil bei höheren Beiträgen später auch höhere Renten zu bezahlen sind. So verschiebt sich lediglich die Problematik in die Zukunft. Allerdings eine moderate Steigerung wäre durchaus sinnvoll um den heutigen Finanzbedarf zu decken.

Umgekehrt wäre es aber sinnvoll eine untere Grenze einzuführen und z.B. den Arbeitnehmeranteil an den Krankenversicherungsbeiträgen nicht ab dem ersten verdienten Euro, sondern z.B. erst ab dem 501. verdienten Euro zu berechnen. Auch eine gestaffelte Form, z.B. niedrigere Beiträge bis zu einem Einkommen von 1.000 Euro, wären eine Möglichkeit. So könnten die unteren Einkommensgruppen überproportional stark entlastet werden, ohne hierdurch an der Gesamtkonstruktion etwas zu verändern.

Aber man muss sich im Zusammenhang mit den Lohnnebenkosten auch insgesamt fragen, wieso die Kosten für Kindergeld und Schulen von der Allgemeinheit über Steuern getragen werden, die Kosten des Gesundheitssystems aber voll auf die Lohnkosten und damit die Beschäftigten umgelegt werden.
Eine leichte Möglichkeit wäre es, die angesprochene Erhöhung der steuerfinanzierten Zuschüsse durch eine Erhöhung der Abgeltungssteuer zu finanzieren. Eine etwas kompliziertere Variante ist ein Solidarbeitrag, der dann genauso wie der Solidaritätszuschlag z.B. auf die Abgeltungssteuer aufgeschlagen wird.

Mit einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, mit einer Entlastung untere Lohngruppen durch einen Freibetrag und durch eine stärkere Steuerfinanzierung der Sozialkosten könnten neue Impulse in der Beschäftigungspolitik gesetzt werden.


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Die Auswirkungen von hohen Lohnnebenkosten http://www.mister-ede.de/wirtschaft/auswirkungen-lohnnebenkosten/1675 http://www.mister-ede.de/wirtschaft/auswirkungen-lohnnebenkosten/1675#comments Sun, 23 Dec 2012 09:36:19 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1675 Weiterlesen ]]> Ein Arbeitsplatz entsteht dann, wenn ein Arbeitgeber sich durch die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers einen größeren Nutzen erwartet als Kosten. Maßgeblich für die Kostenbetrachtung sind hierbei alle Lohnkosten und Sozialbeiträge die der Arbeitgeber abführen muss, das sogenannte Arbeitgeberbrutto.

Was den Nutzen anbelangt, so kommt es maßgeblich auf den Wert der geleisteten Arbeit an. Hierdurch ist vorrangig nicht die Ausbildung der Arbeitnehmer wichtig, sondern der durch die Arbeitsverrichtung erzielbare Nutzen für den Arbeitgeber. Es kommt nicht auf die Qualifikation des Zeitungsausträgers an, sondern darauf, wie viel ein Zeitungsleser bereit ist für die Lieferung seiner Zeitung nach Hause zu bezahlen und ob der Zeitungsverlag sich von der Auslieferung einen Nutzen verspricht.

Diese Betrachtungsweise lässt verstehen, wieso eine hochqualifizierte Arbeit weniger unter hohen Lohnnebenkosten zu leiden hat, wie eine einfache Tätigkeit. Der hohe Nutzen den die Arbeitsverrichtung mitbringt, macht es für einen Arbeitgeber trotzt hoher Kosten attraktiv einen Arbeitsplatz zu schaffen.

Diese Betrachtungsweise zeigt auch, wieso ein und dieselbe Tätigkeit in verschiedenen Unternehmen einen unterschiedlichen Wert hat. Sofern der Verkauf eines Produktes für Unternehmen A einen höheren Nutzen darstellt als für Unternehmen B, wird Unternehmen A leichter in der Lage sein, ein hohes Gehalt zu zahlen. Als Beispiel kann die Bedienung in einem Imbiss mit der Bedienung in einem Sternerestaurant verglichen werden.

So unterschiedlich wie der Wert der Arbeit in den verschiedenen Branchen und Unternehmen ist, so unterschiedlich sind auch die Auswirkungen von Veränderungen bei den Lohnkosten. Je geringer der Lohnkostenanteil bei einem Produkt oder bei einer Dienstleistung ist, desto weniger fällt eine Steigerung der Lohnkosten ins Gewicht. Auch die Ausweichmöglichkeiten spielen eine wichtige Rolle. Kann die Arbeit nicht in einem anderen Land vollzogen werden, wird auch dies zu geringeren Effekten führen. Die Verlagerung von Güterproduktionen ins Ausland ist wesentlich leichter möglich, als die Verlagerung der Gesundheitsversorgung oder von Transportdiensten (Bus, Bahn, Post).

Insgesamt führen aber die hohen Lohnnebenkosten zu hohen Lohnkosten und damit zu einer Gefährdung von Arbeitsplätzen. Sowohl im Bereich der geringqualifizierten Arbeit, als auch in leicht verlagerbaren Bereichen ist dieser Effekt besonders stark.

Im privaten Bereich führt dies zum Konsumverzicht, wenn z.B. der Friseurbesuch zu teuer wird. Schwarzarbeit der Handwerker oder der Putzfrau ist eine weitere mögliche Folge. Je höher die Umsatzsteuern und Lohnnebenkosten liegen, desto mehr gewinnt der Verzicht auf die Rechnung an Attraktivität.
Im Bereich der Unternehmen wird versucht die Reallöhne zu drücken. Dies wird unteranderem mit zurückhaltenden Tarifabschlüssen oder durch die Unterwanderung des Tariflohns z.B. mit Leiharbeit versucht. Auch die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins günstigere Ausland ist bisweilen eine Folge der hohen Lohnnebenkosten.


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Die Ursprünge der Sozialversicherung http://www.mister-ede.de/politik/ursprunge-sozialversicherung/1660 http://www.mister-ede.de/politik/ursprunge-sozialversicherung/1660#comments Fri, 21 Dec 2012 19:20:00 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1660 Weiterlesen ]]> Krankheit oder Alter haben schon immer das Armutsrisiko von Menschen deutlich erhöht. Dabei waren Versorgung und Sicherheit früher eng mit der Familie verknüpft. Wie gut z.B. Krankheiten abgefedert wurden, hing maßgeblich mit der Stärke der Familie zusammen. Kinderlosigkeit war ein erheblicher Faktor für Armut im Alter.

Verstärkt wurden diese Risiken durch die industrielle Revolution des 19. Jahrhunderts und den damit verbundenen gesellschaftlichen Entwicklungen. Hierdurch wurden die üblichen Familiengefüge um das bäuerliche oder handwerkliche Dasein aufgebrochen und auch der Zusammenhalt in der Dorfgemeinschaft wurde durch die Wanderungsbewegungen geschwächt. Dadurch wurden Krankheiten oder Unfälle zu noch größeren Gefahren und die Versorgung der älteren Menschen problematisch. In einigen Bereichen gab es zwar schon früher Absicherungen, wie bei den Knappschaften der Bergleute, aber bei weitem nicht alle Arbeiter hatten hierzu Zugang [1].

Auch neue Risiken entstanden durch die veränderten Abhängigkeiten. Waren die Menschen zuvor noch maßgeblich von Einflüssen wie dem Wetter abhängig, waren sie nun in viel stärkerem Maße von anderen Menschen abhängig. Nicht mehr die Missernte war die größte Gefahr, sondern die Arbeitslosigkeit. Diese sozialen Probleme trafen auf Demokratiebestrebungen und Freiheitsbedürfnissen der Bevölkerung.

Dem Geruch von Freiheit und Fortschritt aus den USA, England oder Frankreich, verbunden mit der Arbeiterbewegung  und einer immer größeren Zeitungswelt, begegnete Bismarck folglich mit einer Sozialversicherung, die genau hier ansetzte. Die Versorgung und Absicherung der Arbeiter sollte nicht mehr nur durch die Familie, sondern durch eine neue Solidargemeinschaft aller Arbeiter gewährleistet werden.

In der Folge wurden dann allgemeine Sozialversicherungen, wie die Kranken- oder Rentenversicherung eingeführt, die entsprechend vom Lohn der Arbeiter getragen wurden. Hieraus ergibt sich das bis heute andauernde System, dass die Kosten der Sozialversicherung über die Arbeit finanziert werden.

Im Laufe des letzten Jahrhunderts sind dann die Sozialsysteme weiter gewachsen. Eine Arbeitslosenversicherung wurde eingeführt und die Sozialleistungen wurden allgemein deutlich ausgeweitet.


[1] Zeitleiste zum 750. Geburtstag der Knappschaft (www.750jahre.info)

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Ein kommunaler Beschäftigungspakt http://www.mister-ede.de/politik/kommunaler-beschaftigungspakt/813 http://www.mister-ede.de/politik/kommunaler-beschaftigungspakt/813#comments Tue, 24 Apr 2012 18:24:43 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=813 Weiterlesen ]]> Um eine weiter zusätzliche Belebung des Arbeitsmarktes zu erreichen, schlage ich einen kommunalen Beschäftigungspakt vor. Hierfür sollen die Kommunen finanziell besser gestellt werden und zusätzlich bei der Einrichtung neuer Stellen durch den Bund gefördert werden.
Nach einer Zieldefinition zeige ich konkrete Möglichkeiten zur Umsetzung. Neben den Förderbedingungen betrachte ich die finanziellen Auswirkungen. In die Texte sind Paragraphen, ähnlich eines Gesetzes eingebaut. Ich glaube, dass ich so meine Kernideen am besten darstellen kann, auch wenn für die Maßnahmen unter anderem verschiedene Gesetzgeber verantwortlich sind.

Zieldefinition:

Ziel ist es zu untersuchen ob öffentliche Aufgaben gefunden werden, die einen Mehrwert darstellen, aber nur subventioniert existieren können. Hierfür sollen die Kommunen vom Bund unterstütz werden Angebote für den Bürger zu erbringen, die nicht im Pflichtenkatalog der Kommunen stehen.

Festlegung von Förderbedingungen:

§2, Abs. 1: Jede Kommune hat pro vollendeten 1.000 Einwohner Anspruch auf eine geförderte Stelle für freiwillige Bürgerangebote. Eine Stelle umfasst hierbei 30 Wochenstunden und ist auf mehrere Arbeitnehmer verteilbar.
§2, Abs. 2: Die Kommunen dürfen das Personal im freiwilligen Bereich um nicht mehr als 2% innerhalb eines Jahres und 3% innerhalb von zwei Jahren und 4% innerhalb von 3 Jahren abbauen. Der niedrigste ermittelte Grenzwert wird aufgerundet. Überschreitet die Kommune diesen Grenzwert, so sind die Förderungen ab diesem Zeitpunkt einzustellen.

Auf diese Art sollen deutschlandweit bis zu 80.000 Stellen entstehen. Die Kommune können aber, bis auf einen Toleranzwert die Beschäftigtenzahlen nicht reduzieren. Eine Gemeinde mit 30 Angestellten und 4.500 Einwohnern, darf zwar 4 Personen einstellen aber nur 1 Personen innerhalb von zwei, bzw. zwei Personen innerhalb von drei Jahren entlassen.
Durch die freiwilligen Angebote sollen auf diese Weise z.B. Nachhilfeförderung für Schüler, Seniorenausflüge oder ähnliches entstehen. Zusätzlich könnte die örtliche Bibliothek mit mehr Personal die Öffnungszeiten verlängern, oder eine Beratungsstelle für Behördengänge oder anderes eingerichtet werden.
Die Bezahlung sollte sich nach dem Mindestlohn richten, die Stundenzahl auf 120 Stunden (4 Wochen = 1 Monat) rechnerisch begrenzt sein. Das heißt 30 Stunden je Woche, bei 30 Tagen Urlaub und 900 Euro monatlichem Gehalt. Weil die Rechnung nur von 28 Tagen im Monat ausgeht, sollte das Gehalt um 10% höher liegen, also 990 Euro betragen. Durch den steigenden Mindestlohn wird nach 5 Jahren das Bruttoeinkommen dann bei 1200 Euro je Monat liegen. Um 10% erhöht also bei 1320 Euro sein.

§2, Abs. 3: Förderfähig sind nur Stellen, die sich auf mindestens 15 Stunden und höchstens 30 Stunden je Woche belaufen. Der Arbeitnehmer muss zuvor mindestens 6 von 12 Monaten Empfänger von Sozialleistungen gewesen sein.

Finanzierung und Umlage:

§2, Abs. 4: Der Bund zahlt für jede förderungsfähige Stelle der Kommune auf Antrag 75% des aktuellen Mindestlohns je geleisteter Arbeitnehmerstunde. Die Kommune zahlt dem Arbeitnehmer einen Stundenlohn nach eigenem Ermessen. Die Arbeitsstellen sind voll Sozialversicherungspflichtig. Für diese und alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung der Stelle kommt die Kommune auf.

Die Kommune muss natürlich den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, es bleibt ihr aber freigestellt auch noch mehr zu entrichten. Die Kommune muss die kompletten Kosten der Sozialversicherung, als nochmals etwa 20 % des Gesamtlohns entrichten. Stellt die Kommune zum Mindestlohn eine Person an, dann muss der Bund 6 Euro und die Kommune 2 Euro je Arbeitsstunde zahlen. Zusätzlich müsste die Kommune rund 1,50 Euro an Sozialleistungen entrichten. Außerdem wäre die Kommune für alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit der Stelle, wie Büromaterial, Miete oder Telefon zuständig.
Die Gesamtlohnkosten bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung liegen bei einer 120-Stunden-Stelle dann bei etwa 14.500 Euro im ersten und durch den steigenden Mindestlohn 18.000 Euro im vierten Jahr. Der Bund trägt davon etwa 9.000 Euro, die Kommunen etwa 5.500 Euro.

§2, Abs. 5: Für die Kontrolle Verwaltung der Zahlung an die Kommunen, sowie die Kontrolle der Förderberechtigung ist der Bund verantwortlich. Er trägt dafür auch die Kosten.

Eine Gemeinde hätte so die Möglichkeit für etwas über 5.000 Euro im Jahr eine Stelle für das Gemeinwohl zu schaffen. Der Bund hätte dafür Zuschüsse in Höhe von insgesamt 720 Mio. Euro an die Gemeinden zu zahlen. Für die Verwaltung des Bundes schätze ich Kosten von höchstens 30 Mio. Euro. Die Kommunen müssten an Lohnkosten und Sozialabgaben zusätzliche 450 Millionen leisten und dazu kommen die Kosten die sonst um die Stellen entstehen. Ich rechne hier in allem mit nochmals rund 500 Mio. Euro jährlich.
Der Bund hätte also rund 750 Millionen an Kosten, die Kommunen etwa 950 Millionen Euro. Gleichzeitig würden die Sozialsysteme um 80.000 Personen entlastet. Die Sozialsysteme könnten so rund 1 Milliarde Euro an Sozialleistungen einsparen und zusätzliche Einnahmen von rund 300 Millionen Euro erzielen.

§2, Abs. 6: Die Kommunen erhalten zum Ausgleich eine Bundeszuweisung in Höhe von 12,50 Euro je Einwohner. Die Zuweisung ist unabhängig von der Einrichtung geförderter Stellen.

Hierdurch sollen die Kommunen finanziell in die Möglichkeit versetzt werden die Einstellungen vorzunehmen. Eine Kommune erhält also für 1.000 Einwohner 15.000 Euro und kann eine geförderte Stelle einrichten. Eine geförderte Stelle kostet die Kommune etwa 5.500 Euro an Personalkosten. Die restlichen Gelder dienen den sonstigen Betriebskosten. Die pauschale Vergütung hilft außerdem die Angleichung des Lebensstandards zu verbessern und hilft finanzschwachen Kommunen.
Desweiteren sollte das Projekt auf vier Jahre festgelegt sein, um eine gewisse Planungssicherheit zu haben. 80.000 Stellen würden immerhin für etwa jeden vierzigsten Arbeitslosen, also rund 3%, eine Perspektive bedeuten.

Zusammenfassung:

Kommunen hätten selbst bei vollständiger Nutzung der 80.000 Stellen bei veranschlagten Kosten von 950 Mio. Euro und einem Zuschuss von 1,0 Mrd. Euro eine verbesserte finanzielle Lage.
Der Bund müsste an Umlage 1 Mrd. Euro an die Gemeinden und 750 Millionen Euro für geförderter Stellen, sowie die Kontrolle aufbringen. Insgesamt wäre der Bund um 1,75 Milliarden belastet, während die Sozialkassen um 1,3 Milliarden Euro entlastet würden.
Da es sich bei 1-Euro-Jobs nicht um Lohn, sondern um eine Aufwandsentschädigung handelt empfehle ich nach einem Jahr zu prüfen, ob man nicht eine ähnliche Anpassung für diesen Bereich findet. Da der Mindestlohn für die 1-Euro-Jobs nicht greift, könnte so auch dort das Lohnniveau gestärkt werden.
Ich sehe nämlich gerade auch hier die Gefahr einer zunehmenden Schattenwirtschaft. Die Wohlfahrtsverbände nutzen die Gemeinnützigkeit auch zu Kostensenkung in betriebswirtschaftlichen Bereichen (Altenheim, Sozialdienste). Es wäre also wünschenswert, die Wohlfahrtsverbände besser zu kontrollieren, um eine Ausbeutung der Arbeitnehmer zur Gewinnmaximierung unter dem Vorwand der Gemeinnützigkeit zu verhindern.
Wenn der oben beschriebene Beschäftigungspakt erfolgreich wäre, die Gemeinden also tatsächlich Stellen schaffen, dann sollte auch überprüft werden, inwiefern man die Regelungen zu den 1-Euro-Jobs hieran anpasst. Ferner könnte dann überprüft werden ob zusätzliche kommunale Stellen auf diese Art geschaffen werden sollen.

Programm für Beschäftigung und zur Bekämpfung von Arbeitnehmerarmut (www.mister-ede.de – 04.05.2012)

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