Ein kommunaler Beschäftigungspakt
Um eine weiter zusätzliche Belebung des Arbeitsmarktes zu erreichen, schlage ich einen kommunalen Beschäftigungspakt vor. Hierfür sollen die Kommunen finanziell besser gestellt werden und zusätzlich bei der Einrichtung neuer Stellen durch den Bund gefördert werden.
Nach einer Zieldefinition zeige ich konkrete Möglichkeiten zur Umsetzung. Neben den Förderbedingungen betrachte ich die finanziellen Auswirkungen. In die Texte sind Paragraphen, ähnlich eines Gesetzes eingebaut. Ich glaube, dass ich so meine Kernideen am besten darstellen kann, auch wenn für die Maßnahmen unter anderem verschiedene Gesetzgeber verantwortlich sind.
Zieldefinition:
Ziel ist es zu untersuchen ob öffentliche Aufgaben gefunden werden, die einen Mehrwert darstellen, aber nur subventioniert existieren können. Hierfür sollen die Kommunen vom Bund unterstütz werden Angebote für den Bürger zu erbringen, die nicht im Pflichtenkatalog der Kommunen stehen.
Festlegung von Förderbedingungen:
§2, Abs. 1: Jede Kommune hat pro vollendeten 1.000 Einwohner Anspruch auf eine geförderte Stelle für freiwillige Bürgerangebote. Eine Stelle umfasst hierbei 30 Wochenstunden und ist auf mehrere Arbeitnehmer verteilbar.
§2, Abs. 2: Die Kommunen dürfen das Personal im freiwilligen Bereich um nicht mehr als 2% innerhalb eines Jahres und 3% innerhalb von zwei Jahren und 4% innerhalb von 3 Jahren abbauen. Der niedrigste ermittelte Grenzwert wird aufgerundet. Überschreitet die Kommune diesen Grenzwert, so sind die Förderungen ab diesem Zeitpunkt einzustellen.
Auf diese Art sollen deutschlandweit bis zu 80.000 Stellen entstehen. Die Kommune können aber, bis auf einen Toleranzwert die Beschäftigtenzahlen nicht reduzieren. Eine Gemeinde mit 30 Angestellten und 4.500 Einwohnern, darf zwar 4 Personen einstellen aber nur 1 Personen innerhalb von zwei, bzw. zwei Personen innerhalb von drei Jahren entlassen.
Durch die freiwilligen Angebote sollen auf diese Weise z.B. Nachhilfeförderung für Schüler, Seniorenausflüge oder ähnliches entstehen. Zusätzlich könnte die örtliche Bibliothek mit mehr Personal die Öffnungszeiten verlängern, oder eine Beratungsstelle für Behördengänge oder anderes eingerichtet werden.
Die Bezahlung sollte sich nach dem Mindestlohn richten, die Stundenzahl auf 120 Stunden (4 Wochen = 1 Monat) rechnerisch begrenzt sein. Das heißt 30 Stunden je Woche, bei 30 Tagen Urlaub und 900 Euro monatlichem Gehalt. Weil die Rechnung nur von 28 Tagen im Monat ausgeht, sollte das Gehalt um 10% höher liegen, also 990 Euro betragen. Durch den steigenden Mindestlohn wird nach 5 Jahren das Bruttoeinkommen dann bei 1200 Euro je Monat liegen. Um 10% erhöht also bei 1320 Euro sein.
§2, Abs. 3: Förderfähig sind nur Stellen, die sich auf mindestens 15 Stunden und höchstens 30 Stunden je Woche belaufen. Der Arbeitnehmer muss zuvor mindestens 6 von 12 Monaten Empfänger von Sozialleistungen gewesen sein.
Finanzierung und Umlage:
§2, Abs. 4: Der Bund zahlt für jede förderungsfähige Stelle der Kommune auf Antrag 75% des aktuellen Mindestlohns je geleisteter Arbeitnehmerstunde. Die Kommune zahlt dem Arbeitnehmer einen Stundenlohn nach eigenem Ermessen. Die Arbeitsstellen sind voll Sozialversicherungspflichtig. Für diese und alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung der Stelle kommt die Kommune auf.
Die Kommune muss natürlich den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, es bleibt ihr aber freigestellt auch noch mehr zu entrichten. Die Kommune muss die kompletten Kosten der Sozialversicherung, als nochmals etwa 20 % des Gesamtlohns entrichten. Stellt die Kommune zum Mindestlohn eine Person an, dann muss der Bund 6 Euro und die Kommune 2 Euro je Arbeitsstunde zahlen. Zusätzlich müsste die Kommune rund 1,50 Euro an Sozialleistungen entrichten. Außerdem wäre die Kommune für alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit der Stelle, wie Büromaterial, Miete oder Telefon zuständig.
Die Gesamtlohnkosten bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung liegen bei einer 120-Stunden-Stelle dann bei etwa 14.500 Euro im ersten und durch den steigenden Mindestlohn 18.000 Euro im vierten Jahr. Der Bund trägt davon etwa 9.000 Euro, die Kommunen etwa 5.500 Euro.
§2, Abs. 5: Für die Kontrolle Verwaltung der Zahlung an die Kommunen, sowie die Kontrolle der Förderberechtigung ist der Bund verantwortlich. Er trägt dafür auch die Kosten.
Eine Gemeinde hätte so die Möglichkeit für etwas über 5.000 Euro im Jahr eine Stelle für das Gemeinwohl zu schaffen. Der Bund hätte dafür Zuschüsse in Höhe von insgesamt 720 Mio. Euro an die Gemeinden zu zahlen. Für die Verwaltung des Bundes schätze ich Kosten von höchstens 30 Mio. Euro. Die Kommunen müssten an Lohnkosten und Sozialabgaben zusätzliche 450 Millionen leisten und dazu kommen die Kosten die sonst um die Stellen entstehen. Ich rechne hier in allem mit nochmals rund 500 Mio. Euro jährlich.
Der Bund hätte also rund 750 Millionen an Kosten, die Kommunen etwa 950 Millionen Euro. Gleichzeitig würden die Sozialsysteme um 80.000 Personen entlastet. Die Sozialsysteme könnten so rund 1 Milliarde Euro an Sozialleistungen einsparen und zusätzliche Einnahmen von rund 300 Millionen Euro erzielen.
§2, Abs. 6: Die Kommunen erhalten zum Ausgleich eine Bundeszuweisung in Höhe von 12,50 Euro je Einwohner. Die Zuweisung ist unabhängig von der Einrichtung geförderter Stellen.
Hierdurch sollen die Kommunen finanziell in die Möglichkeit versetzt werden die Einstellungen vorzunehmen. Eine Kommune erhält also für 1.000 Einwohner 15.000 Euro und kann eine geförderte Stelle einrichten. Eine geförderte Stelle kostet die Kommune etwa 5.500 Euro an Personalkosten. Die restlichen Gelder dienen den sonstigen Betriebskosten. Die pauschale Vergütung hilft außerdem die Angleichung des Lebensstandards zu verbessern und hilft finanzschwachen Kommunen.
Desweiteren sollte das Projekt auf vier Jahre festgelegt sein, um eine gewisse Planungssicherheit zu haben. 80.000 Stellen würden immerhin für etwa jeden vierzigsten Arbeitslosen, also rund 3%, eine Perspektive bedeuten.
Zusammenfassung:
Kommunen hätten selbst bei vollständiger Nutzung der 80.000 Stellen bei veranschlagten Kosten von 950 Mio. Euro und einem Zuschuss von 1,0 Mrd. Euro eine verbesserte finanzielle Lage.
Der Bund müsste an Umlage 1 Mrd. Euro an die Gemeinden und 750 Millionen Euro für geförderter Stellen, sowie die Kontrolle aufbringen. Insgesamt wäre der Bund um 1,75 Milliarden belastet, während die Sozialkassen um 1,3 Milliarden Euro entlastet würden.
Da es sich bei 1-Euro-Jobs nicht um Lohn, sondern um eine Aufwandsentschädigung handelt empfehle ich nach einem Jahr zu prüfen, ob man nicht eine ähnliche Anpassung für diesen Bereich findet. Da der Mindestlohn für die 1-Euro-Jobs nicht greift, könnte so auch dort das Lohnniveau gestärkt werden.
Ich sehe nämlich gerade auch hier die Gefahr einer zunehmenden Schattenwirtschaft. Die Wohlfahrtsverbände nutzen die Gemeinnützigkeit auch zu Kostensenkung in betriebswirtschaftlichen Bereichen (Altenheim, Sozialdienste). Es wäre also wünschenswert, die Wohlfahrtsverbände besser zu kontrollieren, um eine Ausbeutung der Arbeitnehmer zur Gewinnmaximierung unter dem Vorwand der Gemeinnützigkeit zu verhindern.
Wenn der oben beschriebene Beschäftigungspakt erfolgreich wäre, die Gemeinden also tatsächlich Stellen schaffen, dann sollte auch überprüft werden, inwiefern man die Regelungen zu den 1-Euro-Jobs hieran anpasst. Ferner könnte dann überprüft werden ob zusätzliche kommunale Stellen auf diese Art geschaffen werden sollen.
Programm für Beschäftigung und zur Bekämpfung von Arbeitnehmerarmut (www.mister-ede.de – 04.05.2012)