Die Einführung eines Mindestlohns
Der Mindestlohn ist eine Maßnahme um einem Lohnverfall entgegen zu wirken. Eine solche abwärtsgerichtete Preisspirale entsteht unweigerlich bei hoher Arbeitslosigkeit. Mittlerweile hat dieser Lohndruck wohlstandsgefährdende Züge angenommen.
Nach einer Zieldefinition zeige ich konkrete Möglichkeiten zur Umsetzung. Ich gebe bei der Umsetzung exemplarisch Paragraphen an, auch wenn ich weiß, dass hierfür verschiedene Gesetzgebungskompetenzen nötig sind, bzw. viele Gesetze angepasst werden müssten. Aber auch wenn es sich nicht um einen richtigen Gesetzesvorschlag handelt, so glaube ich, dass ich dadurch meine Kernideen am besten darstellen kann.
Zieldefinition:
Der Mindestlohn soll helfen die abwärtsgerichtete Preisspirale zu beenden. Der Mindestlohn kann aber nicht alle Probleme der Arbeitswelt lösen. So können z.B. alleinerziehende Elternteile nicht zwangsläufig auf das Aufstocken verzichten. Der Mindestlohn bietet aber die Möglichkeit einen staatlichen Schutz vor Ausbeutung festzulegen.
Der Mindestlohn schafft nicht nur bei den direkt betroffenen Arbeitnehmern einen Preissteigerungsdruck, sondern auch bei anderen Beschäftigungen. Bezahlungen für anstrengende Tätigkeiten können z.B. nicht knapp über dem Mindestlohn liegen, wenn der Arbeitgeber gutes Personal haben will. Es entsteht also eine positive Entwicklung für den gesamten Niedriglohnsektor.
Umsetzung:
§1, Abs. 1: Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers zu einem Lohn unterhalb des Mindestlohnes ist verboten. Urlaubstage und zusätzliche Vergütungen, wie Weihnachtsgeld, sind nicht als Bestandteil des Lohns in diesem Sinne zu sehen. Bei einer stundenunabhängigen Vergütung muss der Bruttostundenlohn ebenfalls mindestens die Höhe des Mindestlohns erreichen.
§1, Abs. 2: Der Mindestlohn wird bundeseinheitlich auf die Höhe von 7,50 Euro für das laufende Jahr festgelegt. In den kommenden 5 Jahren wird dieser Mindestlohn jeweils zum 1.1. um 50 Cent angehoben.
§1, Abs. 3: Der Mindestlohn gilt nicht für Ausbildungsverträge im Rahmen einer gesetzlich anerkannten Ausbildung.
§1, Abs. 4: Tariflöhne die unterhalb des Mindestlohnes liegen, werden ab in Krafttreten des Gesetzes, bzw. einer Erhöhung, automatisch auf den Mindestlohn festgeschrieben. Die Tarifverträge bleiben weiterhin in allen anderen Punkten gültig. Dies gilt auch im Falle einer prozentualen Berechnung von Weihnachtsgeld oder anderer Boni.
Auswirkungen:
Durch die Bundeseinheitliche Regelung soll verhindert werden, dass Regionen in die Armut abstürzen. Zusätzlich soll die Angleichung der Lebensverhältnisse verbessert werden.
Der größte Teil des Niedriglohnsektors ist in der Dienstleistung zu finden. Sowohl im Gastgewerbe oder Friseurhandwerk, als auch bei Reinigungsfirmen, Zustelldiensten oder im Taxigewerbe sind Stundenlöhne unter 7 Euro nicht unüblich. Gerade aber Dienstleistungsbranchen haben wenige Möglichkeiten die Arbeit in das Ausland zu verlagern. Weder die Bedienung, noch der Paketservice noch die Zimmerreinigung kann im Ausland erfolgen. Die Gefahr eines Übermäßigen Arbeitsplatzverlustes halte ich daher für nicht gegeben. Allerdings könnte es zu einem leichten Anstieg der Verbraucherpreise führen.
Etwa 4,5 Millionen Menschen machen ein Einkommen von 1.000 Euro oder weniger im Monat steuerlich geltend (Einkommensteuerstatistik als PDF-File von www.destatis.de). Bei einem monatlichen Mehrverdienst von 100 Euro Brutto zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen etwa 500 Euro jährlich in die Sozialkassen ein. Im besten Falle wird sogar eine Aufstockung beendet oder die Summe des Aufstockenden reduziert. Wenn durch die Mindestlohnregelung nur 1,5 Millionen Menschen eine solche Lohnsteigerung haben, dann sollten durch diese Maßnahme zusätzliche Einnahmen in Höhe von mindestens 750 Millionen Euro für die Sozialkassen entstehen.
Programm für Beschäftigung und zur Bekämpfung von Arbeitnehmerarmut (www.mister-ede.de – 04.05.2012)
Den Weg, den Mindestlohn einzuführen, sehe ich schon als sehr wichtigen Schritt in die richtige Richtung an. Bei den Löhnen muss sich einfach endlich etwas tun, damit Menschen auch endlich wieder von ihrem Lohn leben können. Nach der Einführung des Mindestlohns sollte das Thema aber nicht beiseite geschoben werden. Hier sollte sich auch in Zukunft noch einiges mehr ändern, damit Menschen endlich wieder wissen, wofür sie arbeiten gehen.