mister-ede.de » Rechtsstaatlichkeit https://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Ist der Beschluss des EU-Parlaments zum Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn rechtens? https://www.mister-ede.de/politik/artikel-7-verfahren-ungarn/8727 https://www.mister-ede.de/politik/artikel-7-verfahren-ungarn/8727#comments Thu, 13 Sep 2018 10:35:58 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=8727 Weiterlesen ]]> Gestern stimmte das Europaparlament über die Einleitung eines Artikel-7-Verfahrens gegen Ungarn ab. 448 Parlamentarier waren dafür, 197 dagegen und 48 enthielten sich. Um 13:10 Uhr war es dann soweit und Parlamentspräsident Antonio Tajani sprach das magische Wort: „Angenommen“. Doch Zweifel sind angebracht, ob das tatsächlich stimmt. Aber der Reihe nach.

Verletzt ein EU-Land die grundlegenden Werte der EU, die in Artikel 2 des EU-Vertrags (EUV) festgehalten sind, kann die EU ein Verfahren gegen das betreffende EU-Land einleiten. Die maßgeblichen Vorschriften hierzu sind in Art. 7 EUV festgehalten, woraus sich auch der Name für das Artikel-7-Verfahren ableitet. In Gang gesetzt werden kann das Verfahren vom Rat, von der EU-Kommission oder wie in diesem Fall vom Europäischen Parlament. Allerdings gelten für die Einleitung des Verfahrens strenge Vorschriften, die in Art. 354 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) zu finden sind [1]. Dort heißt es: „Für die Zwecke des Artikels 7 des Vertrags über die Europäische Union beschließt das Europäische Parlament mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen“. Soweit so einfach, doch nun wird es kompliziert.

Im Normalfall werden im Europaparlament als abgegebene Stimmen nur Ja- oder Nein-Stimmen gewertet. Das sieht die Geschäftsordnung des Europaparlaments in Artikel 178 Absatz 3 so vor („Für die Annahme oder Ablehnung eines Textes werden nur die abgegebenen Ja- und Nein‑Stimmen bei der Berechnung des Abstimmungsergebnisses berücksichtigt“) [2]. Wendet man diese Regel an, dann haben 448 von 645 (448 + 197) Abgeordneten für den Antrag gestimmt, also 69,46% und damit mehr als Zweidrittel.
Allerdings geht der Satz in Artikel 178 Absatz 3 noch weiter und zwar wie folgt: „ausgenommen in den Fällen, für die in den Verträgen eine spezifische Mehrheit vorgesehen ist.“ Wenn es also in den Verträgen, z.B. im EUV oder auch im AEUV, eine konkrete Vorgabe gibt, dann soll das vorher gesagte gerade nicht mehr gelten – es sollen offenkundig also nicht nur die Ja- und Nein-Stimmen bei der Berechnung des Abstimmungsergebnisses berücksichtigt werden. Eine andere Auslegung dieser Vorschrift macht keinen Sinn, denn sonst wäre der Satz schlicht überflüssig.

Wie oben bereits erwähnt, ist nun aber in Art. 354 AEUV für alle Abstimmungen im Europaparlament rund um das Artikel-7-Verfahren eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen vorgesehen. Das ist eine genau spezifizierte Mehrheit, weshalb es aus meiner Sicht folgerichtig wäre, entsprechend der vorgenannten Regelung in der Geschäftsordnung mindestens die Enthaltungen und vielleicht sogar ungültige Stimmen bei der Berechnung des Abstimmungsergebnisses zu berücksichtigen. Ungültige Stimmen gab es keine, dafür aber 48 Enthaltungen. Und berechnet man jetzt das Ergebnis, so haben 448 von 693 (448 + 197 + 48) Abgeordneten für die Einleitung des Verfahrens gestimmt, was nur 64,65% entspricht. Die notwendige Zweidrittelmehrheit wäre bei dieser Auslegung nicht mehr erreicht.

Je nach Auslegung der entsprechenden rechtlichen Vorschriften, hat das EU-Parlament also knapp für bzw. knapp gegen die Einleitung eines Artikel-7-Verfahrens gestimmt. Es wäre daher nicht verwunderlich, wenn Ungarn, wie gestern bereits angedeutet, vor den EuGH zieht, um die Rechtmäßigkeit des Parlamentsbeschlusses überprüfen zu lassen. Die Frage, die die Richter in Luxemburg in diesem Fall zu klären hätten, dürfte sich dann letztlich darum drehen, was genau mit „abgegebenen Stimmen“ in Art. 354 AEUV gemeint ist. Schon innerhalb Deutschlands ist das nicht ganz einheitlich geregelt und EU-weit ist das sicher ähnlich. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage schätze ich daher als durchaus gegeben ein, denn sowohl für die eine wie auch die andere Rechtsauffassung gibt es gute Argumente.


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[1] Artikel 354 AEUV (Link zum Gesetzestext auf dejure.org)

[2] Artikel 178 Geschäftsordnung des EP (Link zum entsprechenden Artikel auf www.europarl.europa.eu)

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WM 2006: Diplomatenstatus für Franz Beckenbauer? https://www.mister-ede.de/gesellschaft/diplomatenstatus-beckenbauer/5844 https://www.mister-ede.de/gesellschaft/diplomatenstatus-beckenbauer/5844#comments Fri, 09 Dec 2016 16:23:20 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5844 Weiterlesen ]]> Es war sein wohl größter Coup: Um die Jahrtausendwende gelang es dem Ehrenspielführer der deutschen Fußballnationalmannschaft, Franz Beckenbauer, die Fußballweltmeisterschaft 2006 nach Deutschland zu holen. Er bescherte dem Land damit ein Sommermärchen, das Deutschland zum einen Selbstbewusstsein und zum anderen enorm viele Sympathien im Ausland einbrachte. Würde man den Imagegewinn Deutschlands berechnen, der durch diese WM entstand, käme man vermutlich – ähnlich wie bei Merkels von Humanität getragener Entscheidung während der Flüchtlingskrise im September 2015 – zu einem Ergebnis im zweistelligen Milliardenbereich.

Doch nun, mehr als 10 Jahre danach, steht Franz Beckenbauer, der Kaiser, die Lichtgestalt des deutschen Fußballs, in der Kritik, weil es womöglich zu dubiosen Geldzahlungen im Zusammenhang mit der Vergabe der WM 2006 gekommen sein könnte. Betrachtet man allerdings die Zeit der WM-Vergabe um die Jahrtausendwende, so war es damals noch absolut üblich, dass deutsche Konzerne im Ausland eine gewisse Landschaftspflege betrieben und die Kosten hierfür dann auch noch ganz selbstverständlich von der Steuer absetzen konnten. Das wurde von Unternehmen ausgiebig genutzt und weil es eben auch Deutschland zum Vorteil gereichte, wurde diese Praxis von Politik und Gesellschaft wohlwollend geduldet.
Entsprechend sollte die deutsche Politik nun aber auch Franz Beckenbauer, wenn ihm wegen seiner Aktivitäten rund um die WM-Vergabe Ungemach droht, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln helfen. Sollte es notwendig sein, müsste Beckenbauer aus meiner Sicht sogar ein Diplomatenstatus zuerkannt werden, um ihn vor einer möglichen Strafverfolgung im Ausland zu schützen.

Dabei geht es aber nicht nur um die Person Beckenbauer und die WM 2006, sondern auch um das Prinzip. Wir dürfen doch nicht einfach hinnehmen, dass sich ein Vladimir Putin, ein chinesischer KP-Chef oder der Scheich von Quatar eine WM kaufen können, während Deutschland seine Akteure an ein Gesetz bindet, das im globalen Maßstab keinerlei Gültigkeit besitzt. Natürlich ist Rechtsstaatlichkeit wichtig und natürlich darf niemand über dem Gesetz stehen, allerdings welche Regeln und Gesetze gelten bitte in Organisationen wie der FIFA, wenn es um die Vergabe solcher Großveranstaltungen geht?
Es kann einfach nicht angehen, dass diejenigen, die unser Land mit besten Absichten bei einem solchen internationalen Poker um eine WM-Vergabe vertreten, einem deutschen Antikorruptions- oder Geldwäschegesetz unterworfen sind, wenn sie dann gleichzeitig mit Staatsführern mithalten sollen, die sich ihre ganz eigenen Gesetze machen und nebenbei noch locker ein ganzes Land unterdrücken, Terrororganisation finanzieren oder Eigentümer der Wirtschaft ihres Landes sind. Wir sollten deshalb dringend darüber nachdenken, ob in solchen Fällen nicht einfach nach dem Grundsatz verfahren werden sollte, dass eine für Deutschland außerordentlich positive Handlung, die im internationalen Maßstab völlig normal ist, nicht zu Lasten des einzelnen Handelnden gehen darf.

Zumindest ich bin froh, dass sich Beckenbauer damals so stark für die WM in Deutschland engagiert hat und das Finale 2006 nicht im nordkoreanischen Pjöngjang oder im Emirat Dubai stattfand.


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Nachgefragt bei Menschen, die die europäischen Werte ablehnen https://www.mister-ede.de/mal-ne-frage/nachgefragt-anti-europaeer/5638 https://www.mister-ede.de/mal-ne-frage/nachgefragt-anti-europaeer/5638#comments Sat, 29 Oct 2016 14:13:51 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5638 Weiterlesen ]]> Liebe Jungen Europäischen Föderalisten (JEF),

ich würde gerne von Euch wissen, warum Ihr europäische Werte, z.B. Rechtsstaatlichkeit, Pressefreiheit oder das Recht auf Asyl, so dermaßen verachtet und warum Ihr eine EU verteidigt, die diese Werte offenkundig mit Füßen tritt.
Als bekennender Pro-Europäer lade ich Euch deshalb herzlich zu einer offenen Diskussion zu dieser Frage ein. Wir können dazu hier in meinem Blog oder auf einer anderen Website diskutieren oder uns offline hier vor Ort zu einer Veranstaltung treffen.
Wenn Ihr also keine Feiglinge seid, dann meldet Euch und erklärt mal öffentlich Eure anti-europäische Haltung.

Liebe Grüße,
Euer Mister Ede, Pro-Europäer aus Leidenschaft und Menschenrechtler aus Überzeugung


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CETA und die unsägliche Stimmungsmache der Tagesschau https://www.mister-ede.de/politik/ceta-stimmungsmache/5572 https://www.mister-ede.de/politik/ceta-stimmungsmache/5572#comments Sat, 22 Oct 2016 07:08:01 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5572 Weiterlesen ]]> Es ist mal wieder soweit. Die Tagesschau schaltet von Nachrichtenmodus auf Stimmungsmache um. Anscheinend passt es den Mitarbeitern dort nicht, dass sich die demokratisch gewählten Vertreter des wallonischen Parlaments gegen CETA wehren. Und so präsentiert die Tagesschau, wie beispielsweise bei der Ukraine-Krise, nicht nur eine eigene Meinung, sondern schafft sich gleich auch ihre ganz eigenen Fakten fern jedweder Realität.

So schreibt beispielsweis Karin Bensch in einem Kommentar für tagesschau.de, „es ist schon sehr kurios, dass eine belgische Mini-Region ein europäisches Handelsabkommen blockieren kann“ [1].
Kurios ist allerdings viel eher, dass eine Journalistin der Tagesschau nicht mitbekommen haben will, dass das Bundesverfassungsgericht in der letzten Woche CETA noch mal ganz klar als gemischtes Abkommen mit weitreichenden Eingriffen in die nationale Gesetzgebung und eben gerade nicht als reines Handelsabkommen eingestuft hat. Wenn die Tagesschau also so tut, als wäre CETA nur ein klitzekleines Handelsabkommen, dann schafft man sich dort einfach eine ganz eigene Realität.

Hinzu kommt die klar abwertende Bezeichnung „belgische Mini-Region“ für die Wallonie. Tatsächlich leben dort prozentual mehr Belgier als Bundesbürger in NRW leben. Käme Frau Bensch wohl auf die Idee, NRW als deutsche Mini-Region zu bezeichnen?
Außerdem leben dort weit mehr EU-Bürger als in Malta, Luxemburg, Zypern und Estland zusammen. Diesen Ländern würde man doch wohl auch nicht das Recht absprechen, sich im Rahmen des vorhandenen politischen Systems am demokratischen Prozess in der EU zu beteiligen. Warum jetzt aber die 3,6 Millionen Wallonen aus der angeblichen „Mini-Region“ weniger demokratische Rechte haben sollen als 3,1 Millionen Malteser, Luxemburger, Zyprioten und Esten, beantwortet Frau Bensch nicht. Wahrscheinlich wäre es auch verdammt schwer, das zu erklären.

Ein weiteres Beispiel für die Schaffung einer eigenen Wirklichkeit durch die Journalisten der Tagesschau ist die Behauptung, „der wallonische Ministerpräsident Paul Magnette muss sich vorwerfen lassen, erst im letzten Moment die Brechstange angesetzt zu haben“ [2]. Auch dies ist nämlich schlicht falsch, denn bis vor 3 Monaten waren weder das belgische Parlament noch der Bundestag und eben auch nicht die Wallonie für CETA zuständig.
Die Brechstange wurde also von der EU angesetzt, die über 7 Jahre lang versucht hat, den CETA-Vertrag, trotz seiner weitreichenden Folgen für die nationale Gesetzgebung, an diesen demokratischen Institutionen vorbei zu schleusen. Und warum hätte sich in dieser Zeit das wallonische Parlament oder der Ministerpräsident Paul Magnette für Veränderungen bei CETA einsetzen sollen? Damals hätte man ihn ausgelacht und mit den Worten „CETA geht dich nichts an“ wieder heimgeschickt.

Ob den Journalisten der Tagesschau diese Fakten wirklich alle unbekannt sind oder ob vielleicht, wie schon bei der Maidan-Berichterstattung, später, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, eingestanden wird, ein völlig verzerrtes Bild präsentiert zu haben, weiß ich nicht.
Klar ist aber, dass man die Wallonie nicht als „Mini-Region“ abwerten oder das gemischte Abkommen CETA als einfaches Handelsabkommen verniedlichen muss. Und der Versuch, jetzt die Wallonen oder die Belgier dafür verantwortlich zu machen, dass 7 Jahre lang über ihre Köpfe hinweg diskutiert und entschieden wurde, muss sicher auch nicht sein. Dass es bei der Tagesschau trotzdem gemacht wird, zeigt daher, dass dort mal wieder von Nachrichtenmodus auf Stimmungsmache umgeschaltet wurde.


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[1] Kommentar von Karin Bensch vom 21.10.2016 auf tagesschau.de (Link zum Kommentar auf www.tageschau.de)

[2] ebenda

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Polen, quo vadis? https://www.mister-ede.de/politik/polen-quo-vadis/4741 https://www.mister-ede.de/politik/polen-quo-vadis/4741#comments Sun, 31 Jan 2016 20:46:42 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4741 Weiterlesen ]]> Vor einem Vierteljahr hat sich die Bevölkerung Polens bei den Parlamentswahlen mehrheitlich für eine streng nationalkonservative Partei, die PiS um Jaroslaw Kaczyński, entschieden. Nachdem bereits im Frühjahr 2015 der Nationalkonservative Andrzey Duda zum polnischen Präsidenten gewählt wurde, ist damit nun auch die Regierung Polens fest in der Hand der PiS, die überdies auch in der zweiten Kammer des Landes, dem Senat, die Mehrheit stellt.
Welche Folgen diese politische Veränderung für Polen hat, konnte man dann auch schon kurz nach der Regierungsübernahme sehen, als neue Mediengesetze erlassen wurden und der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Sinne der Nationalisten ausgemistet und mit dem Rauswurf kritischer Journalisten auf Parteilinie gebracht wurde. Seitdem jagt eine bedenkliche Entscheidung die nächste, zuletzt beispielsweise die Entmachtung der unabhängigen Generalstaatsanwaltschaft und die Übertragung ihrer Aufgaben an den von der PiS gestellten Justizminister [1]. Nun könnte man einwenden, dass solche Gesetze in einem Rechtsstaat vom Verfassungsgericht überprüft werden können, doch auch hier wurde die PiS bereits aktiv und hat das Gericht zum einen umbesetzt und zum anderen bis zur Arbeitsunfähigkeit reformiert [2].

Nach Ungarn ist damit ein zweites Land auf einem Kurs, der sich nur schwer mit den freiheitlich-demokratischen Vorstellungen der EU vereinbaren lässt. Zwar vermag ich nicht abzuschätzen, welche der beiden Regierungen dabei weiter über die Grenzen des Vertretbaren hinausgeht oder künftig noch hinausgehen will, allerdings ist in Bezug auf Polen besonders die Geschwindigkeit besorgniserregend, mit der das Land den Boden europäischer Werte verlässt. Die EU, aber auch die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, müssen daher im Interesse dieser europäischen Werte dringend dafür sorgen, dass Polen künftig genau zwei Optionen hat: Sich entweder an geltendes europäisches Recht zu halten oder von der EU suspendiert zu werden.
Nur wenn das absolut klar ist und auch konsequent umgesetzt wird, dürfte es eine Chance geben, dass sich die Nationalkonservativen in Polen zusammenreißen. Denn ob die Mehrheit der Polen noch immer so begeistert vom Kurs ihrer Regierung wäre, wenn als Konsequenz Milliarden an EU-Fördergeldern wegfallen und der Ausschluss aus der EU droht, halte ich für fraglich.
Sollte sich die EU jedoch als Papiertiger entpuppen, werden nicht nur die Nationalisten in Polen diese Schwäche zu nutzen wissen und das Wertefundament der EU untergraben. Auch deshalb dürfen Einschränkungen der Grundrechte, der unabhängigen Justiz oder der Medien- und Pressefreiheit in Polen keinesfalls toleriert werden.

Zwar bliebe auch bei einem solch konsequenten Vorgehen der EU abzuwarten, ob die polnische Regierung dann auf einen Kurs entlang der Grenze des Zulässigen einschwenkt oder weiter mit klaren Rechtsbrüchen die offene Konfrontation sucht, aber zumindest wäre deutlich, dass die EU ihre Werte und Grundsätze verteidigt. Regierung und Bevölkerung Polens müssten sich entsprechend darauf einstellen, dass das Land bei weiteren Verstößen gegen europäische Normen eben auf eine Mitgliedschaft in der EU verzichten muss.


[1] Tagesschau Artikel vom 29.01.2016 zur Justizreform in Polen (Link zum Artikel auf www.tagesschau.de)

[2] Artikel auf Spiegel-Online vom 23.12.2015 zu den Reformen des Verfassungsgerichts (Link zum Artikel auf www.spiegel.de)

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Flüchtlinge: Bundesregierung schafft Rechtsstaat ab https://www.mister-ede.de/politik/politik-schafft-rechtsstaat-ab/4374 https://www.mister-ede.de/politik/politik-schafft-rechtsstaat-ab/4374#comments Mon, 14 Sep 2015 19:03:20 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4374 Weiterlesen ]]> Menschenunwürdige Flüchtlingsquartiere von München bis Hamburg, Grenzkontrollen, dumpfer Populismus und möglicherweise bald Enteignungen – die Bundesregierung verliert die Kontrolle und ist dabei, den Rechtsstaat in Deutschland abzuschaffen.

Wer glaubt, Art. 1 GG würde in Deutschland uneingeschränkt gelten, kann sich in jeder Notunterkunft für Flüchtlinge eines Besseren belehren lassen. Die Menschenwürde wird mit Füßen getreten und die Bundesregierung schaut einfach nur zu. Wo sind denn die Milliarden, die einst für die Bankenrettung aufgebracht wurden? Wo ist das Engagement, das in der Finanzkrise gezeigt wurde? Es ist offensichtlich, dass diese Regierung nicht willens oder nicht in der Lage ist, das wichtigste Grundrecht in Deutschland einzuhalten, den Schutz der Menschenwürde.

Aber auch andere Rechtsbrüche werden von den Bundes- und Landesregierungen in Kauf genommen. Wer dachte, das Recht auf Privateigentum sei gewährleistet, muss sich nur den Vorschlag zu Zwangsvermietung an Flüchtlinge anschauen, um zu erkennen, dass auch dieses grundgesetzlich geschützte Recht bald wohl nicht mehr existieren wird. Dabei stellt sich die Frage, wieso dort, wo dies möglich ist, entsprechende Häuser nicht einfach gekauft werden. Dass dies teurer ist als eine Zwangsbewirtschaftung des Wohnraums, reicht definitiv nicht als Rechtfertigung aus, um einfach mal so nebenbei Art. 14 außer Kraft zu setzen.

Daneben werden die europäischen Regeln des Dublin-Abkommens und des Schengen-Abkommens einfach nicht beachtet. Es gibt überhaupt keinen Grund, warum Flüchtlinge ohne Registrierung einfach nach Schweden geschickt werden. Selbst wenn Schweden dem zustimmt, kann Deutschland nicht einfach ohne Not einen Vertrag brechen, der ja nicht nur zwischen Schweden und der BRD geschlossen wurde, sondern eine Vereinbarung mit vielen weiteren Vertragspartnern ist.
Genauso unverständlich ist es, dass die Binnengrenzen zu Österreich seit gestern de facto geschlossen sind, obwohl die Voraussetzungen für eine solche Maßnahme, nämlich eine Gefährdungslage, überhaupt nicht vorliegen. So war es die Bundesregierung selbst, die in den letzten Wochen mehrfach ausführte, dass durch die Migration keine Gefahr besteht. Doch selbst wenn man die Einführung von Grenzkontrollen als gerechtfertigt ansieht, so erlaubt das noch lange nicht, den Zugverkehr einzustellen und damit den Grenzverkehr komplett zu unterbinden. Diese Form der Abschottung ist nirgends vorgesehen und ist in keinster Weise mit europäischem Recht vereinbar.

Im Ergebnis hält sich diese Bundesregierung mittlerweile nur noch an jene Bestandteile des Grundgesetztes, die ihr gefallen, an jene Gesetze, die sie umzusetzen vermag, und an jene europäischen Verträge, deren Einhaltung ihr opportun erscheinen. Der Rechtsstaat war gestern, heute ist Deutschland nur noch eine Merkelkratie im Notstandsmodus.

Ergänzung 17.9.2015: Was die Grenzkontrollen anbelangt, so kommt es auf die Frage an, ob die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist. Hier bin ich in Bezug auf die letzten Tage mittlerweile zu einer anderen Einschätzung gelangt, weshalb ich die Grenzkontrollen als vertretbar erachte. Per Stand heute bezweifle ich aber wieder, dass die öffentliche Ordnung noch immer gefährdet ist. Die Grenzkontrollen sollten daher wieder auf das obere Ende des Normalmaßes reduziert werden.


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Die Machtverschiebung von Parlamenten zu Regierungen in der EU https://www.mister-ede.de/politik/machtverschiebung-in-der-eu/2913 https://www.mister-ede.de/politik/machtverschiebung-in-der-eu/2913#comments Tue, 22 Jul 2014 17:53:41 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2913 Weiterlesen ]]> Die Gewaltenteilung ist ein fundamentaler Bestandteil freiheitlicher Gesellschaftsordnungen. Durch die Aufteilung der staatlichen Macht in gesetzgebende, ausführende und rechtsprechende Gewalt soll verhindert werden, dass eines der Staatsorgane zu viel Macht oder gar die alleinige Macht im Staat inne hat.

In allen Ländern der EU gibt es daher für die Legislative, also die Gesetzgebung, ein Parlament und für die Exekutive, also die Ausführung der Staatsgeschäfte, eine Regierung. Es gibt zwar hier und da kleinere Vermischungen, z.B. wird in Deutschland die Regierung vom Parlament gewählt und die Bundesregierung hat auch kleinere Freiräume eigene Rechtsvorschriften zu erlassen, aber im Großen und Ganzen wird die Gewaltenteilung gut eingehalten. Dasselbe gilt auch für die übrigen EU-Mitgliedsstaaten, die zwar jeweils andere Ausgestaltungen ihres Staatswesens haben, aber allesamt auf dem Prinzip der Gewaltenteilung aufbauen.

Gewaltenteilung und Demokratie in Deutschland und der EU (www.mister-ede.de – 12.09.2012)

Durch die Konstruktion der EU haben sich jedoch die Zuständigkeiten zwischen Parlamenten und Regierungen in nicht unerheblichem Maße verschoben. Zwar gibt es auf der europäischen Ebene genauso wie in den Mitgliedsstaaten ein Parlament, das Europaparlament, und für die Ausführung der EU-Politik mit der EU-Kommission eine Art europäische Regierung, allerdings sind daneben auch die Regierungen der EU-Mitgliedsländer über zwei EU-Institutionen entscheidend an der Gestaltung der Europapolitik beteiligt. Über den Europäischen Rat, der mit den Regierungschefs der EU-Staaten besetzt ist, und den Räten der Europäischen Union, die sich aus den Ministern der verschiedenen nationalen Regierungen zusammensetzen, wirken die Regierung der EU-Mitgliedsländer an der europäischen Gesetzgebung mit. Dem Europaparlament, das wie die nationalen Parlamente direkt demokratisch legitimiert ist, stehen damit gleich zwei EU-Organe gegenüber, die sich ausschließlich aus den Regierungen der EU-Staaten zusammensetzen.
Daneben sind die Regierungen der EU-Mitgliedsländer über die verschiedenen Räte auch an der Wahl der Europäischen Kommission beteiligt, wodurch sich der Einfluss der nationalen Regierungen noch einmal ausweitet.

EU-Kommission wird zum verlängerten Arm nationaler Regierungen:

Im Wesentlichen wird die Europäische Kommission von den Regierungen der EU-Mitgliedsländer bestimmt, die sowohl ein Vorschlagsrecht für die EU-Kommission haben als auch am Ende die Kommission bestätigen müssen. Das Europaparlament hat somit lediglich die Möglichkeit, dazwischen Änderungen bei der Zusammensetzung der Europäischen Kommission einzufordern oder eine mögliche EU-Kommission abzulehnen bzw. nicht zu wählen. Selbst wenn man, das Vorschlagsrecht des Rates ignorierend, die Wahl Jean-Claude Junckers im Juli 2014 zum Kommissionspräsidenten als Erfolg des Europaparlamentes feiert, bleiben immer noch 27 weitere EU-Kommissare, die von den Regierungen der EU-Staaten entsandt werden, wie zuletzt Günther Oettinger für Deutschland. Auf diese Weise sind die ausgesuchten Kommissare sehr eng mit den jeweiligen Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten verbunden, auch wenn die EU-Kommission gegenüber den nationalen Regierungen am Ende nicht formell weisungsgebunden ist.

Während damit in allen EU-Staaten die Regierungen entweder direkt vom Wähler legitimiert oder über demokratisch breit legitimierte Parlamente gewählt werden, wird auf der europäischen Ebene die Regierung, also die EU-Kommission, im Wesentlichen durch 28 nationale Regierungen bestimmt, die zwar auch demokratisch legitimiert sind, allerdings nur in ihrem jeweiligen Land und nicht für die Europäische Union im Ganzen. Die EU-Kommission, also die europäische Exekutiv, wird damit ein wenig zu einer Art verlängertem Arm der nationalen Regierung bzw. der nationalen Exekutiven. Während insgesamt die parlamentarische Kontrolle hierdurch zurückgedrängt wird, wächst der Einfluss der Regierung der EU-Staaten auf die Politikgestaltung innerhalb der EU an.

Europaparlament ist nur halbe Legislative:

Neben der Wahl der Europäischen Kommission sind die nationalen Regierungen über die verschiedenen Räte an der Gesetzgebung der EU beteiligt, womit sie direkt in die legislative Arbeit und damit in die Kernaufgabe eines Parlamentes eingreifen.
Von zwei Seiten wird dabei das Europaparlament bei der Gesetzgebung in seiner Kompetenz beschnitten. Auf der einen Seite kann das Europaparlament keine eigenen Gesetze einbringen, weil ihm das Initiativrecht fehlt, und auf der anderen Seite kann das Parlament keine Gesetze alleine verabschieden, da stets auch die Zustimmung des Rates der Europäischen Union notwendig ist.
Während zum einen die EU-Kommission, die zumindest in einer gewissen formellen und informellen Abhängigkeit von den nationalen Regierung steht, für das Einbringen von Gesetzesinitiativen verantwortlich ist, müssen die EU-Gesetze nach der Verabschiedung im Parlament zum anderen auch noch von den Europäischen Räten, die direkt aus den Regierungen der EU-Staaten bestehen, bestätigt werden. Allerdings anders als zum Beispiel der Bundesrat in Deutschland, der nur in einzelnen Bereichen an der Gestaltung von Bundesgesetzen mitwirkt, sind die Räte der EU grundsätzlich immer an der legislativen Arbeit zu beteiligen und ein Beschluss der Räte kann auch nicht z.B. durch eine 2/3-Mehrheit des Parlamentes gekippt werden.

Die nationalen Parlamente, z.B. der Bundestag, verlieren somit einen Teil ihrer Gesetzgebungskompetenz an den europäischen Gesetzgeber. Nachdem jedoch die Kompetenzen des Europäischen Parlaments durch die Beteiligung der nationalen Regierungen an der Gesetzgebung beschränkt sind, kann das Europaparlament diesen Kompetenzverlust der nationalen Parlamente nicht vollständig ausgleichen. Umgekehrt gewinnen hierfür die nationalen Regierungen durch ihre Mitwirkung an der legislativen Arbeit über die europäischen Ebenen genau jenen Teil an Gesetzgebungskompetenz hinzu. Die nationalen Exekutiven haben damit nicht nur Einfluss auf die europäische Exekutive, also die EU-Kommission, sondern sind auch fester Bestandteil der europäischen Legislative.

Weitere Kompetenzverschiebungen:

Zusätzlich zu den Einschränkungen bei der Gesetzgebungskompetenz verschieben sich auch zwei weitere wesentliche Aufgaben vom Europäischen Parlament zu den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten.
Nachdem das EU-Parlament weder Steuern festlegen noch Kredite aufnehmen kann, ist es bei der Budgetplanung maßgeblich auf die Zusammenarbeit mit den nationalen Regierungen angewiesen, die für die Bereitstellung der Finanzmittel der EU verantwortlich sind. Somit ist auch beim Königsrecht eines Parlamentes, dem Budgetrecht, das Europaparlament in einer ziemlich schwachen Position. Es hat zwar die Möglichkeit, Änderungen zu dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Haushaltsplan einzubringen oder den Haushaltsplan abzulehnen, es kann damit allerdings, wie bei der Wahl der EU-Kommission, nur blockieren und nicht selbständig gestalten.

Daneben verschiebt sich auch das fundamentalste Recht der Legislative, die Möglichkeit die Verfassung zu ändern, stillschweigend vom Parlament hin zu den Regierungen und Regierungschefs der EU-Staaten. Eine Verfassung, wie zum Beispiel das deutsche Grundgesetz, sind die Spielregeln eines Staatswesens, weshalb nur unter engen Voraussetzungen, z.B. einer 2/3-Mehrheit, Verfassungsänderungen durch die demokratisch breit-legitimierten Parlamente möglich sind. Die EU ist allerdings kein Staat, weshalb die Spielregeln nicht in einer Verfassung, sondern in Verträgen zwischen den Mitgliedsländern festgeschrieben sind. Diese Verträge wurden jedoch von den Regierungen abgeschlossen, die entsprechend auch für Anpassungen der Verträge zuständig sind.
Während damit z.B. in Deutschland für eine Verfassungsänderung eine 2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig ist, sind für die Änderungen dieser Spielregeln auf europäischer Ebene alleine die Regierungschefs verantwortlich. Auch wenn es hierbei Grenzen durch die Verfassungen der jeweiligen EU-Staaten gibt, verschieben sich, durch diesen Aufbau der EU mithilfe multilateraler Verträge, Macht und Einfluss weiter vom Parlament zu den Regierungen.

Zusammenfassung:

Durch die Konstruktion der EU verschiebt sich die politische Macht von Parlamenten zu Regierungen. Dies resultiert unter anderem aus dem großen Einfluss der nationalen Regierungen auf die Zusammensetzung der europäischen Kommission, den ausgeprägten Gesetzgebungskompetenzen für die von nationalen Regierungen besetzten Räte, der finanziellen Abhängigkeit der EU von den Nationalstaaten und dem grundsätzlichen Problem, dass die EU nicht auf einer Verfassung sondern auf multilateralen Verträgen beruht. Das Europaparlament, als einzige demokratisch direkt legitimierte Institution der EU, kann dabei den Matchverlust der nationalen Parlamente aufgrund seiner beschränkten Kompetenz nicht ausgleichen.
Insgesamt führt der Aufbau der EU damit zu einer erheblichen Machtkonzentration bei den nationalen Regierungen, die auf der europäischen Ebene weitreichenden Einfluss haben. Eine weitere Folge dieser Struktur ist eine verstärkte Vermischung von Legislative und Exekutive entgegen dem Prinzip der Gewaltenteilung sowie eine Schwächung der demokratischen Legitimation der EU-Politik.


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Europia https://www.mister-ede.de/politik/europia/1992 https://www.mister-ede.de/politik/europia/1992#comments Sun, 05 May 2013 14:00:34 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1992 Weiterlesen ]]> Ich sehe einen Kontinent, auf dem die Menschen gemeinsam an einer friedlichen Zukunft arbeiten. Einen Kontinent auf dem die Menschen frei und selbstbestimmt eine Gesellschaft bilden. Eine Gesellschaft die sich nach außen nicht vom Rest der Welt abgrenzt, sondern gemeinsam mit allen Menschen dieser Welt die Verantwortung für ein friedliches Leben auf der Erde wahrnimmt. Eine Gesellschaft die sich der Verantwortung für Natur und Lebensgrundlagen bewusst ist, damit nicht heutige Verschmutzung und Verschwendung zu künftiger Zerstörung und Mangel führen.

Ich sehe eine Gesellschaft, in der das staatliche Handeln gebunden an die Rechtsstaatlichkeit von den Menschen durch demokratische Entscheidungen gelenkt wird. Eine Gesellschaft, die ein Seil der Regeln zwischen den Grundpfeilern von Selbstbestimmung und Solidarverantwortung spannt und damit individuelle Freiheit und das Wohl der Gemeinschaft verbindet.

Ich sehe eine Gesellschaft, die sich nach innen nicht durch Ausgrenzung und Aufspaltung, sondern durch Zusammenführen und Integration auszeichnet. Eine Gemeinschaft des Miteinanders und des Respekts. Eine Gemeinschaft in der die kulturelle Individualität ein verbindendes Merkmal ist und in der Unterschied und Anderssein nicht ins Abseits sondern in die Mitte führen.

Ich sehe eine Gesellschaft, in der die Menschen nicht nur gleiche Rechte sondern auch vergleichbare Chancen haben, egal welches Geschlecht, welche Hautfarbe, welche Religion, Nationalität oder Sprache sie haben. Eine Gesellschaft, in der nicht Vermögen und Abstammung für die Möglichkeiten im Leben wichtiger sind als persönliche Qualifikation und Anstrengung. Ein Bildungswesen, das jeden fördert, und ein Gesundheitswesen, von dem keiner ausgeschlossen wird.

Ich sehe eine Gesellschaft, in der nicht Kapital und Märkte, sondern Menschen und Zusammenleben im Mittelpunkt stehen. Eine Gesellschaft in der das individuelle Erfolgsstreben und die wirtschaftliche Konkurrenz so in einen Rahmen eingebunden sind, dass sie dem Gemeinwohl dienen und damit nicht den Grundgedanken des Wirtschaftens ad absurdum führen.

Ich sehe eine Gesellschaft, in der nicht maximaler Konsum, sondern das Schonen von Ressourcen und Umwelt im Vordergrund steht. Eine Strom- und Wärmeerzeugung, für die weder Kohle, Gas, Öl noch Uran benötigt wird, ein Transportwesen, welches ohne Verbrennungsmotoren auskommt, und ein Recyclingsystem, welches die Wiedernutzung vieler Rohstoffe ermöglicht.

Ich sehe eine Gesellschaft, in der das Wissen als Schatz und Forschung als Schatzsuche betrachtet wird und Antrieb der gesellschaftlichen Entwicklung ist. Menschen die nach Erkenntnisgewinn streben, Fragen stellen und Antworten suchen. Eine Gesellschaft, die dabei offen ist für Neues, aber deshalb nicht blind vor möglichen Gefahren wird.

Ich sehe eine Gesellschaft, die geistige Freiheit und körperliche Mobilität durch eine perfekte Infrastruktur unterstützt. Ein Transport- und Kommunikationswesen, das nicht ökonomischem Gewinnstreben dient, sondern einen schnellen und ökologischen Austausch von Gütern und Informationen ermöglicht und das Verbinden von Menschen aller Regionen und Schichten zum Ziel hat.

Ich sehe eine Gesellschaft, die sich aktiv vernetzt und die Möglichkeiten des Internets für das Streben nach Information, Wissen und Erkenntnis nutzt. Ein Kommunikationsnetz, das alle Menschen anbindet und nicht nur in Ballungszentren perfekt ausgebaut ist. Eine Öffentlichkeit, die über die räumlichen Grenzen hinweg zusammenwächst und damit den Dialog ermöglicht. Einen Kontinent, der im Geiste zusammenwächst.

Ich sehe eine Gesellschaft, die sich aktiv verbindet und körperlicher Mobilität für jeden ermöglicht. Eine Gesellschaft, die Reisen als Entdecken versteht und dem Unbekannten mit Neugierde begegnet. Menschen in ländlichen Regionen, die perfekt an Städte angebunden sind und Städte die miteinander perfekt vernetzt sind. Ein Kontinent, der auch physisch zusammenwächst.

Ich sehe einen Kontinent, auf dem die Menschen gemeinsam an einer friedlichen Zukunft arbeiten. Europia.

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Ungarn, Rumänien, Bulgarien – Am Rande der EU https://www.mister-ede.de/politik/am-rande-der-eu/1898 https://www.mister-ede.de/politik/am-rande-der-eu/1898#comments Thu, 21 Feb 2013 14:55:39 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1898 Weiterlesen ]]> Nach dem Zerfall der Sowjetunion strebten die Bevölkerungen der osteuropäischen Staaten nach bislang verwehrten Freiheiten. Hierbei gab es eine große Akzeptanz für das westliche Gesellschaftsmodell. Das Ziel der EU war es dann, die Aufbruchsstimmung zu nutzen und diesen Demokratisierungsprozess zu unterstützen. Durch konkrete Pläne für eine Aufnahme in die EU wurde den Bevölkerungen eine Perspektive geboten und gleichzeitig fanden durch den Aufnahmeprozess die notwendigen Anpassungen in den Staatssystemen der neuen Mitgliedsländer statt.

Auf diese Weise sollte in ganz Europa eine  gemeinsame Wertebasis manifestiert werden und die wirtschaftliche Entwicklung gefördert werden. Auch Menschenrechte, wie z.B. der Minderheitenschutz, oder Bürgerrechten, wie das Wahlrecht oder die Vereinigungsfreiheit sollten damit in den neuen Mitgliedsländern gestärkt werden. Polen oder die Slowakei sind Paradebeispiele für diese Entwicklung. Sie nähern sich langsam aber kontinuierlich wirtschaftlich an Westeuropa an und gesellschaftlich sind beide Länder stabil. So hat die großflächige Erweiterung der EU in den letzten 20 Jahren vielen neuen Mitgliedsländern auf dem Weg in eine stabile Zukunft geholfen.

Allerdings ist die Entwicklung nicht überall gleichermaßen erfreulich. Es gibt z.B. immer wieder Berichte über die ungarische Regierung Orban, in denen von Einschränkung bei der Presse- und Informationsfreiheit, oder von Druck auf Künstler zu lesen ist. So sorgten sich vor einem Jahr im Focus deutsche Theaterintendanten um die Kunstfreiheit in Ungarn [1]. 3Sat schreibt von einer „ideologische Gängelung“ [2], das Magazin „ttt“ berichtete zuvor [3]. Auch bei unserem südlichen Nachbarn Österreich gibt es Widerstand gegen die Regierungspolitik Orbans. Jüngst veröffentlichte derstandard.at einen offenen Brief verschiedener Künstler, wie Elfriede Jelinek, welcher die Entwicklung in Ungarn anprangert [4].

Die Probleme in Ungarn sind aber leider kein Einzelfall. Auch Rumänien wird immer wieder wegen fehlender Rechtsstaatlichkeit und mangelnden Bürgerrechten kritisiert. So titelte im Sommer letzten Jahres welt.de, „EU geißelt Rumänien als mangelhaften Rechtsstaat“ [5]. Am 30. Januar 2013 berichteten unter anderem ARD und zeit.de, dass auch der neue Fortschrittsbericht in diesem Bereich mehr Anstrengungen von Rumänien fordert [6] [7].

Aber nicht nur bei der Rechtstaatlichkeit und den bürgerlichen Freiheiten gibt es Probleme, sondern auch wirtschaftlich sind besonders Rumänien und Bulgarien innerhalb der EU an den Rand gedrängt. Mit einem BIP von rund 5.000 Euro pro Person liegen beide Länder deutlich abgeschlagen hinter dem Rest der europäischen Union [8]. Auch dies ist sicherlich ein Grund für viele Probleme, wie Korruption oder nicht funktionierende Staatsstrukturen. Gestern trat z.B. die bulgarische Regierung zurück, weil das Land in einer tiefen Krise steckt  [9]. Hier liegen die Versäumnisse aber nicht nur in den Nationalstaaten. Aus meiner Sicht müsste sich auch die EU stärker für ein wirtschaftliches Zusammenwachsen engagieren.

Insgesamt sollte meines Erachtens mehr für einen gelingenden Integrationsprozess unternommen werden. Denn gerade was Ungarn, Bulgarien und Rumänien anbelangt, kann man sich gelegentlich fragen, ob diese Länder nicht so weit am Rande der EU stehen, dass sie sich eigentlich schon außerhalb der Gemeinschaft befinden. Ich hoffe zumindest, dass sich in Zukunft auch in diesen Ländern zeigt, dass sie nicht nur auf dem Papier ein Mitglied der EU sind.


Ähnliche Artikel:
Zukunft EU: Dachverband der Nationalinteressen oder Gemeinschaftsprojekt? (www.mister-ede.de – 31.01.2013)


[1] Artikel vom 18.01.2012 auf Focus Online (Link zum Artikel auf www.focus.de)

[2] Artikel zum „ttt“-Beitrag auf 3sat vom 1.02.2013 (Link zum Artikel auf www.3sat.de)

[3] Beitrag bei „Titel Thesen Temperamente“ zur Kunstfreiheit in Ungarn vom 27.01.2013 (Link zur Beitragsinformation auf www.daserste.de)

[4] Offener Brief vom 01.02.2013 von derstandard.at (Link zum Brief auf derstandard.at)

[5] Artikel auf welt.de vom 17.07.2012 (Link zum Artikel auf www.welt.de)

[6] Artikel auf zeit.de vom 30.01.2013 (Link zum Artikel auf www.zeit.de)

[7] Artikel vom 30.01.2013 auf tagesschau.de (Link zum Artikel auf www.tagesschau.de)

[8] Daten zum BIP nach Wirtschaftszweigen von Eurostat (Link zur Datensammlung auf appsso.eurostat.ec.europa.eu)

[9] Tagesschau.de berichtete am 20.02.2013 vom Rücktritt der bulgarischen Regierung (Link zum Artikel auf www.tagesschau.de)

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Gewaltenteilung und Demokratie in Deutschland und der EU https://www.mister-ede.de/politik/demokratische-legitimation-eu/1264 https://www.mister-ede.de/politik/demokratische-legitimation-eu/1264#comments Wed, 12 Sep 2012 17:24:48 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1264 Weiterlesen ]]> In den letzten Wochen und Monaten standen die Souveränität von Staaten und die demokratische Legitimation von Parlamenten und Regierungen im Rahmen der Eurokrise im Fokus. Hierbei stellt sich die Frage, wie viel Souveränität die Nationalstaaten abgeben sollen und dürfen, aber auch wie dies demokratisch legitimiert werden kann.
Um dies zu beantworten, muss man sich etwas intensiver mit der Gestaltung von Staatswesen im Allgemeinen beschäftigen. Um einem Machtmissbrauch vorzubeugen hat es sich über Jahrhunderte als zweckmäßig erwiesen, eine Trennung von gesetzgebender Gewalt (Legislative), ausführender Gewalt (Exekutive) und rechtsprechender Gewalt (Judikative) zu etablieren. Wie genau die Trennung ausgestaltet wird, ist aber in den demokratischen Nationalstaaten der Welt ganz unterschiedlich. In Deutschland muss zum Beispiel die föderale Struktur berücksichtigt werden. Insgesamt gibt es hier keine „richtigen“ und „falschen“ Ausgestaltungen sondern nur unterschiedliche Abwägungen.

Rechtsprechung (Judikative):

Betrachtet man die Rechtsprechung, dann werden in einigen Staaten der Welt die Richter oder ein Teil der Richterschafft gewählt. Durch die Direktwahl der Richter, sind diese natürlich sehr unabhängig von den anderen Machtorganen, wie der Regierung. Dafür kann sich aber eine Abhängigkeit von den Wählern ergeben. In den EU-Mitgliedsstaaten und auch auf europäischer Ebene werden die Richter durch die Regierungen ins Amt gebracht. Exemplarisch kann hier Herr Müller genannt werden, der selbst Ministerpräsident des Saarlandes war und nun Verfassungsrichter ist. Durch Regelungen, wie die Ernennung auf Lebenszeit, soll dann in Deutschland wiederum die Unabhängigkeit der rechtsprechenden Gewalt gesichert werden.
Schon dies zeigt, dass sich für die unterschiedlichen Ausgestaltungen jeweils Vor- und Nachteile finden lassen.

Ausführende Gewalt (Exekutive):

Betrachtet man die Exekutive, also die ausführenden Gewalt, dann stellt man schnell fest, dass man hier nicht um eine Delegation der Aufgaben herum kommt. Ähnlich wie bei der Rechtsprechung müssten sonst immer alle Bürger anwesend sein, um dann gleichzeitig zu handeln oder ein Urteil zu fällen.
Aber auch hier gibt es bei der Legitimation große Unterschiede in den einzelnen Nationalstaaten. Während in Frankreich die Regierung direkt vom Bürger bei den Präsidentschaftswahlen gewählt wird, ist in Deutschland der Bundestag derjenige, der über die Bundesregierung entscheidet. Auch in den Bundesländern werden die einzelnen Regierungen von den jeweiligen Landesparlamenten gewählt. Während so in Deutschland der Kanzler bzw. Ministerpräsident seine Stärke aus dem Rückhalt im Parlament gewinnt, bezieht der französische Regierungschef, der durch den direkt gewählten Präsidenten ernannt wird, seine Stärke aus der höheren demokratischen Legitimation des Präsidenten und dessen zusätzlichen Kompetenzen. So hat in Frankreich der Präsident z.B. die Kompetenz zur Auflösung der Nationalversammlung.

Gesetzgebung (Legislative):

Als letztes verbleibt die Legislative, also die gesetzgebende Gewalt. Diese ist in allen demokratischen Ländern als Parlament ausgestaltet. Je nachdem wie der Nationalstaat aufgebaut ist, gibt es aber unterschiedliche parlamentarische Bestandteile. In Deutschland ist sowohl der Bundestag, als auch der Bundesrat mit der Gesetzgebung betraut. Hierbei wird der Bundestag, so wie die Landesparlamente, direkt von der Bevölkerung gewählt, wohingegen der Bundesrat durch die Regierungen der einzelnen Bundesländer besetzt wird.

Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland:

Betrachtet man Deutschland im Gesamten, dann wird das Trennungsgebot an manchen Stellen unterlaufen, z.B. weil die Parlamente (Legislative) die Regierungen (Exekutive) wählen. Auch der Bundespräsident wird über die Bundesversammlung fast direkt von den Parlamenten gewählt. Selbst die Richter werden am Ende von den parlamentarisch gewählten Regierungen ins Amt gebracht. In Deutschland sind die Parlamente also mit weitreichender Macht ausgestattet, weshalb eine hohe Anforderung an die demokratische Legitimation unserer Parlamente gestellt wird. So muss z.B. die Gleichwertigkeit der Stimme gewährleistet werden. In den Grenzen der Machbarkeit, muss jede Stimme einen gleichwertigen Einfluss auf den Wahlausgang haben, weshalb die Anzahl der Bundestagsabgeordneten aus den einzelnen Bundesländern an die Einwohnerzahl geknüpft wird. Zwar haben nicht alle Wahlkreise die gleiche Anzahl an Wählern, aber auch diese sind zumindest im Rahmen des Möglichen angenähert.
Dort wo die Regierung direkt und nicht über die Parlamente gewählt wird, kann durchaus die Anforderung an die Wahl der Legislative geringer ausfallen. Außerdem gibt es Nationalstaaten wie Großbritannien, die in ihrem Wahlrecht, welches auf ein Zweiparteiensystem ausgelegt ist, andere Schwerpunkte setzen.
In Deutschland hingegen wird durch die Aufteilung der Legislative in Bundestag und Bundesrat die Mitbestimmung der einzelnen Landesteile im Gesetzgebungsverfahren besonders gestärkt. Zurzeit haben wir ja auch genau diese Situation, dass schwarz-gelb im Bundesrat keine Mehrheit mehr hat, und daher keine wichtigen Gesetze ohne die Opposition beschließen kann. In Frankreich müssten für eine ähnliche Konstellation das Parlament und die Regierung aus unterschiedlichen politischen Lagern kommen. Etwas was in Deutschland so gar nicht möglich ist.

Demokratie und Gewaltenteilung in der EU:

Wenn man nun Europa betrachtet, dann gibt es neben den europäischen Gerichten die für die Rechtsprechung zuständig sind, vier Institutionen, welche für die Gesetzgebung (Legislative) und die Umsetzung der Gesetze (Exekutive) verantwortlich sind.

Europäischer Rat:

Im „europäischen Rat“ treffen sich die Staats- und Regierungschefs um die groben Ziele der europäischen Politik aus Sicht der Regierungen vorzugeben. Eine direkte demokratische Legitimation dieser Institution gibt es nicht, allerdings sind die einzelnen Regierungsvertreter in den jeweiligen Nationalstaaten selbst schon gewählt worden. In diesem „europäischen Rat“ hat jedes Land genau eine Stimme. Die Beschlüsse sind aber nur Absichtserklärungen, weil der europäische Rat keine Gesetzgebungskompetenz hat und auch die Regierungschefs ihrerseits, zum Teil gar keine Gesetzgebungskompetenz in den eigenen Ländern haben. Allerdings können die Beschlüsse von den Regierungen in den Nationalstaaten selbst in die nationale Gesetzgebung eingebracht werden, oder die Regierungen beteiligen sich über den „Rat der europäischen Union“ an der europäischen Gesetzgebung.

Rat der europäischen Union:

Neben dem „europäischen Rat“ gibt es den „Rat der europäischen Union“. Er ist die Hauptvertretung der Mitgliedsländer und ist gut mit dem Bundesrat vergleichbar. Anders als im „europäischen Rat“ hat nicht mehr jedes Land genau eine Stimme, sondern es findet eine Gewichtung statt. Durch diese Gewichtung werden die unterschiedlichen Einwohnerzahlen der einzelnen Mitgliedsländer berücksichtigt, auch wenn es kein proportionaler Wert ist. Ähnlich, wie das Saarland im Bundesrat überproportional viele Stimmen hat, ist auch das kleine Luxemburg im „Rat der Europäischen Union“ bevorzugt. Es gibt aber noch eine Reihe Sondervorschriften, die bei den verschiedenen Gesetzgebungsverfahren angewendet werden müssen.
Ebenfalls mit dem Bundesrat vergleichbar ist die indirekte Legitimation, welche darauf beruht, dass lediglich die einzelnen Regierungen der Bundesländer bzw. Nationalstaaten gewählt wurden und nicht der Rat im Ganzen. Ebenfalls ähnlich ist die gesetzgeberische Funktion dieses Rates. Anders als der „europäische Rat“ wirkt der „Rat der europäischen Union“ bei der europäischen Gesetzgebung mit.

Europäisches Parlament:

Das Europäische Parlament ist das von den EU-Bürgern direkt gewählte Parlament. Obwohl das Parlament direkt gewählt ist, wird anders als beim Bundestag die Gleichwertigkeit der Stimme nicht erreicht. Während die Anzahl der Abgeordneten des Bundestages nach der Einwohnerstärke auf die Bundesländer verteilt wird, haben die Nationalstaaten einen Sitzanspruch, der nicht mit der Einwohnerzahlt korreliert. Ferner hat das europäische Parlament nicht so weitreichende Kompetenzen wie der Bundestag. So fehlt es z.B. am Initiativrecht um Gesetze zur Abstimmung einzubringen.

Europäische Kommission:

Die europäische Kommission ist zwar in der Hauptsache ein Exekutiv-Organ, welches die notwendigen Geschäfte der EU betreibt, hat aber auch entscheidende legislative Funktionen. Somit ist die europäische Kommission aus meiner Sicht das stärkste Organ der EU.
Sie wird in einem Verfahren aus Vorschlag und Bestätigung zwischen dem europäischen Rat und dem europäischen Parlament gewählt. Hierbei entsendet jedes Land einen Vertreter, so dass es regelmäßig immer einen Kommissar aus z.B. Deutschland in Brüssel gibt. Zurzeit ist dies Günther Oettinger, der von der deutschen Regierung vorgeschlagen wurde.

Wenn man versucht diese Regelungen auf Deutschland zu übertragen, dann würde dies bedeuten, dass nicht mehr der Bundestag alleine, sondern nur zusammen mit der Regierung neue Gesetze beschließen kann. Gleichzeitig würde die Regierung aber auch nicht mehr nur vom Bundestag, sondern von den Ministerpräsidenten der Bundesländer bestimmt. Aus jedem Bundesland würde dann jemand kommen, der, wie Oettinger, auf speziellen Vorschlag nach Berlin ginge.
So etwas würde in Deutschland natürlich die politische Macht sehr stark auf die Landesregierungen lenken, welche die Regierung in Berlin dann direkt mitgestalten könnten. Außerdem hätte der Bundestag nur noch einen geringen Einfluss, weil er Gesetze der Regierung nur noch absegnen kann, aber keine eigenständigen Gesetze mehr einbringen könnte.

Deutschland und die EU:

Aus den dargestellten Unterschieden folgt, dass die verschiedenen Organe der EU und der Bundesrepublik nur bedingt vergleichbar sind. So hat z.B. das europäische Parlament nicht dieselbe demokratische Legitimation, wie der Bundestag. Bis auf wenige Punkte, wie die 5%-Hürde, wird bei der Bundestagswahl das Wahlergebnis in einem korrekten Verhältnis abgebildet, während im europäischen Parlament einzelnen Mitgliedsstaaten über- und andere unterrepräsentiert werden. Außerdem ist das europäische Parlament mit nur relativ geringen Machtbefugnissen ausgestattet.

Auch der Vergleich zwischen der Bundesregierung und der europäischen Kommission hinkt. Während die Kommission relativ große Befugnisse im Gesetzgebungsverfahren hat, ist die Bundesregierung in vielen Punkten auf Bundestag und Bundesrat angewiesen. Lediglich in engen, vom Parlament vorher festgelegten Grenzen kann die Bundesregierung eigene Rechtsvorschriften erlassen.

Wenn man nun versucht darzustellen, dass sich die Bundesländer zu Deutschland in etwa so verhalten, wie die EU-Mitgliedsstaaten zur Europäischen Union, dann trifft auch dies nur entfernt zu.
Während die Bundesregierung eigenständig über den Bundestag gewählt wird, ist die Zusammensetzung der europäischen Kommission im Wesentlichen das Ergebnis von Entscheidungen der nationalen Regierungen. Der Einfluss der Landesregierungen auf die Bundespolitik ist daher wesentlich geringer, als der Einfluss der nationalen Regierungen auf die Europapolitik.

Innerhalb Europas lässt sich damit auch eine Verschiebung der Macht von den gewählten Parlamenten hin zur Regierung feststellen. Während in Deutschland das wichtigste Organ im Staatsgebilde der Bundestag ist, hat auf europäischer Ebene die europäische Kommission die weitreichendsten Befugnisse. Anders als der Bundestag, der ja direkt gewählt wird, hat die Kommission aber nur eine sehr indirekte demokratische Legitimation.
Für Deutschland besteht damit die Gefahr, dass durch eine Ausweitung der europäischen Aufgaben, die Bundesregierung über die europäische Kommission zusätzliche Kompetenzen erhält, während der direkt gewählte Bundestag dann eine geringe Machtfülle hätte.

Das Subsidiaritätsprinzip:

Neben der reinen Frage der Legitimation muss auch die Frage geklärt sein, welche inhaltliche Zuständigkeit besteht. Betrachtet man nur Deutschland, so wird zwischen den Bundesländern und Deutschland eine Aufteilung gemacht, die hauptsächlich darauf abzielt, nur dies bundeseinheitlich zu regeln, was sinnvoller- oder notwendigerweise dort geregelt werden muss.
Betrachtet man aber die Inhalte genauer, so kann man meistens für beide Varianten Vor- und Nachteile finden. So ist es sicherlich ein Vorteil, wenn die Bundesländer ihre Bildungspolitik individuell gestalten können, und so auf die Bedürfnisse der Bevölkerung vor Ort eingehen. Es wäre aber sicher auch ein Vorteil, wenn die Bildungssysteme und Lerninhalte einheitlich wären, damit Wohnortwechsel nicht zu Nachteilen bei der Schulausbildung führen.

Auch auf europäischer Ebene lassen sich zwar Inhalte definieren, die nur von den Mitgliedsstaaten individuell gelöst werden sollen, und Inhalte die eine gemeinsame Politik benötigen, aber hier tritt dasselbe Problem auf. Für eine Vereinheitlichung des Finanzwesens spricht die verbesserte Kontrolle der Bankinstitute, für eine nationalstaatliche Lösung sprechen die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Mitgliedsstaaten. Sparkassen und Genossenschaftsbanken spielen z.B. nicht in allen Mitgliedsländern eine solche Rolle wie in Deutschland.

Die Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedsstaaten und der EU:

Bislang haben die Nationalstaaten noch weitreichende eigene Regelungsbefugnisse. Die europäischen Regelungsbefugnisse zielen hauptsächliche auf eine Harmonisierung der Wirtschafts- und Wettbewerbsregeln ab. Vor allem der freie Marktzugang ist ein häufiges Thema, aber auch europaweiter Verbraucherschutz.
Diese Zielsetzung führt auch gelegentlich zu recht bizarren Ergebnissen. So drängt die EU in den Mitgliedsländern auf einen freien Kommunikationsmarkt, weshalb die Kommunikationsanbieter z.B. Voice-Over-IP-Techniken nicht verhindern dürfen, allerdings für den flächendeckenden Ausbau des Internets und damit den Zugang für die Bürger sind wieder die Nationalstaaten verantwortlich. Erst durch die beschlossenen Wachstumspakete stehen hierfür nun europäische Fördergelder in größerer Menge zur Verfügung.

Durch diese Enge der Aufgabenstellung innerhalb der EU, wird natürlich der Einfluss der EU deutlich reduziert. Für die europäische Kommission bedeutet dies, dass sie zwar auf dem europäischen Feld sehr wichtig ist, aber ihr Feld nicht ganz so groß ist, wie das der Bundesregierung, bzw. des Bundestages.
Zwar wird bei der Gesetzgebung immer darauf verwiesen, dass viele Gesetze aus Brüssel kommen, aber das Gewicht dieser Gesetze ist oftmals nicht so groß.

Übertragung von mehr Souveränität an die EU:

Nachdem ich nun dargestellt habe, wie die einzelnen Ebenen (Land, Bund, EU) zusammenwirken und die staatliche Gewalt (Legislative, Exekutive, Judikative) in den verschiedenen Ebenen aufgeteilt ist, kann sich jeder selbst ein Bild darüber machen, unter welchen Bedingungen er oder sie wie viel Aufgaben an die EU übertragen würde. Es sollte hierbei aber stets bedacht werden, dass eben die verschiedenen Mitgliedsstaaten ein teils völlig unterschiedliches Staatswesen haben.

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