Gewaltenteilung und Demokratie in Deutschland und der EU

In den letzten Wochen und Monaten standen die Souveränität von Staaten und die demokratische Legitimation von Parlamenten und Regierungen im Rahmen der Eurokrise im Fokus. Hierbei stellt sich die Frage, wie viel Souveränität die Nationalstaaten abgeben sollen und dürfen, aber auch wie dies demokratisch legitimiert werden kann.
Um dies zu beantworten, muss man sich etwas intensiver mit der Gestaltung von Staatswesen im Allgemeinen beschäftigen. Um einem Machtmissbrauch vorzubeugen hat es sich über Jahrhunderte als zweckmäßig erwiesen, eine Trennung von gesetzgebender Gewalt (Legislative), ausführender Gewalt (Exekutive) und rechtsprechender Gewalt (Judikative) zu etablieren. Wie genau die Trennung ausgestaltet wird, ist aber in den demokratischen Nationalstaaten der Welt ganz unterschiedlich. In Deutschland muss zum Beispiel die föderale Struktur berücksichtigt werden. Insgesamt gibt es hier keine „richtigen“ und „falschen“ Ausgestaltungen sondern nur unterschiedliche Abwägungen.

Rechtsprechung (Judikative):

Betrachtet man die Rechtsprechung, dann werden in einigen Staaten der Welt die Richter oder ein Teil der Richterschafft gewählt. Durch die Direktwahl der Richter, sind diese natürlich sehr unabhängig von den anderen Machtorganen, wie der Regierung. Dafür kann sich aber eine Abhängigkeit von den Wählern ergeben. In den EU-Mitgliedsstaaten und auch auf europäischer Ebene werden die Richter durch die Regierungen ins Amt gebracht. Exemplarisch kann hier Herr Müller genannt werden, der selbst Ministerpräsident des Saarlandes war und nun Verfassungsrichter ist. Durch Regelungen, wie die Ernennung auf Lebenszeit, soll dann in Deutschland wiederum die Unabhängigkeit der rechtsprechenden Gewalt gesichert werden.
Schon dies zeigt, dass sich für die unterschiedlichen Ausgestaltungen jeweils Vor- und Nachteile finden lassen.

Ausführende Gewalt (Exekutive):

Betrachtet man die Exekutive, also die ausführenden Gewalt, dann stellt man schnell fest, dass man hier nicht um eine Delegation der Aufgaben herum kommt. Ähnlich wie bei der Rechtsprechung müssten sonst immer alle Bürger anwesend sein, um dann gleichzeitig zu handeln oder ein Urteil zu fällen.
Aber auch hier gibt es bei der Legitimation große Unterschiede in den einzelnen Nationalstaaten. Während in Frankreich die Regierung direkt vom Bürger bei den Präsidentschaftswahlen gewählt wird, ist in Deutschland der Bundestag derjenige, der über die Bundesregierung entscheidet. Auch in den Bundesländern werden die einzelnen Regierungen von den jeweiligen Landesparlamenten gewählt. Während so in Deutschland der Kanzler bzw. Ministerpräsident seine Stärke aus dem Rückhalt im Parlament gewinnt, bezieht der französische Regierungschef, der durch den direkt gewählten Präsidenten ernannt wird, seine Stärke aus der höheren demokratischen Legitimation des Präsidenten und dessen zusätzlichen Kompetenzen. So hat in Frankreich der Präsident z.B. die Kompetenz zur Auflösung der Nationalversammlung.

Gesetzgebung (Legislative):

Als letztes verbleibt die Legislative, also die gesetzgebende Gewalt. Diese ist in allen demokratischen Ländern als Parlament ausgestaltet. Je nachdem wie der Nationalstaat aufgebaut ist, gibt es aber unterschiedliche parlamentarische Bestandteile. In Deutschland ist sowohl der Bundestag, als auch der Bundesrat mit der Gesetzgebung betraut. Hierbei wird der Bundestag, so wie die Landesparlamente, direkt von der Bevölkerung gewählt, wohingegen der Bundesrat durch die Regierungen der einzelnen Bundesländer besetzt wird.

Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland:

Betrachtet man Deutschland im Gesamten, dann wird das Trennungsgebot an manchen Stellen unterlaufen, z.B. weil die Parlamente (Legislative) die Regierungen (Exekutive) wählen. Auch der Bundespräsident wird über die Bundesversammlung fast direkt von den Parlamenten gewählt. Selbst die Richter werden am Ende von den parlamentarisch gewählten Regierungen ins Amt gebracht. In Deutschland sind die Parlamente also mit weitreichender Macht ausgestattet, weshalb eine hohe Anforderung an die demokratische Legitimation unserer Parlamente gestellt wird. So muss z.B. die Gleichwertigkeit der Stimme gewährleistet werden. In den Grenzen der Machbarkeit, muss jede Stimme einen gleichwertigen Einfluss auf den Wahlausgang haben, weshalb die Anzahl der Bundestagsabgeordneten aus den einzelnen Bundesländern an die Einwohnerzahl geknüpft wird. Zwar haben nicht alle Wahlkreise die gleiche Anzahl an Wählern, aber auch diese sind zumindest im Rahmen des Möglichen angenähert.
Dort wo die Regierung direkt und nicht über die Parlamente gewählt wird, kann durchaus die Anforderung an die Wahl der Legislative geringer ausfallen. Außerdem gibt es Nationalstaaten wie Großbritannien, die in ihrem Wahlrecht, welches auf ein Zweiparteiensystem ausgelegt ist, andere Schwerpunkte setzen.
In Deutschland hingegen wird durch die Aufteilung der Legislative in Bundestag und Bundesrat die Mitbestimmung der einzelnen Landesteile im Gesetzgebungsverfahren besonders gestärkt. Zurzeit haben wir ja auch genau diese Situation, dass schwarz-gelb im Bundesrat keine Mehrheit mehr hat, und daher keine wichtigen Gesetze ohne die Opposition beschließen kann. In Frankreich müssten für eine ähnliche Konstellation das Parlament und die Regierung aus unterschiedlichen politischen Lagern kommen. Etwas was in Deutschland so gar nicht möglich ist.

Demokratie und Gewaltenteilung in der EU:

Wenn man nun Europa betrachtet, dann gibt es neben den europäischen Gerichten die für die Rechtsprechung zuständig sind, vier Institutionen, welche für die Gesetzgebung (Legislative) und die Umsetzung der Gesetze (Exekutive) verantwortlich sind.

Europäischer Rat:

Im „europäischen Rat“ treffen sich die Staats- und Regierungschefs um die groben Ziele der europäischen Politik aus Sicht der Regierungen vorzugeben. Eine direkte demokratische Legitimation dieser Institution gibt es nicht, allerdings sind die einzelnen Regierungsvertreter in den jeweiligen Nationalstaaten selbst schon gewählt worden. In diesem „europäischen Rat“ hat jedes Land genau eine Stimme. Die Beschlüsse sind aber nur Absichtserklärungen, weil der europäische Rat keine Gesetzgebungskompetenz hat und auch die Regierungschefs ihrerseits, zum Teil gar keine Gesetzgebungskompetenz in den eigenen Ländern haben. Allerdings können die Beschlüsse von den Regierungen in den Nationalstaaten selbst in die nationale Gesetzgebung eingebracht werden, oder die Regierungen beteiligen sich über den „Rat der europäischen Union“ an der europäischen Gesetzgebung.

Rat der europäischen Union:

Neben dem „europäischen Rat“ gibt es den „Rat der europäischen Union“. Er ist die Hauptvertretung der Mitgliedsländer und ist gut mit dem Bundesrat vergleichbar. Anders als im „europäischen Rat“ hat nicht mehr jedes Land genau eine Stimme, sondern es findet eine Gewichtung statt. Durch diese Gewichtung werden die unterschiedlichen Einwohnerzahlen der einzelnen Mitgliedsländer berücksichtigt, auch wenn es kein proportionaler Wert ist. Ähnlich, wie das Saarland im Bundesrat überproportional viele Stimmen hat, ist auch das kleine Luxemburg im „Rat der Europäischen Union“ bevorzugt. Es gibt aber noch eine Reihe Sondervorschriften, die bei den verschiedenen Gesetzgebungsverfahren angewendet werden müssen.
Ebenfalls mit dem Bundesrat vergleichbar ist die indirekte Legitimation, welche darauf beruht, dass lediglich die einzelnen Regierungen der Bundesländer bzw. Nationalstaaten gewählt wurden und nicht der Rat im Ganzen. Ebenfalls ähnlich ist die gesetzgeberische Funktion dieses Rates. Anders als der „europäische Rat“ wirkt der „Rat der europäischen Union“ bei der europäischen Gesetzgebung mit.

Europäisches Parlament:

Das Europäische Parlament ist das von den EU-Bürgern direkt gewählte Parlament. Obwohl das Parlament direkt gewählt ist, wird anders als beim Bundestag die Gleichwertigkeit der Stimme nicht erreicht. Während die Anzahl der Abgeordneten des Bundestages nach der Einwohnerstärke auf die Bundesländer verteilt wird, haben die Nationalstaaten einen Sitzanspruch, der nicht mit der Einwohnerzahlt korreliert. Ferner hat das europäische Parlament nicht so weitreichende Kompetenzen wie der Bundestag. So fehlt es z.B. am Initiativrecht um Gesetze zur Abstimmung einzubringen.

Europäische Kommission:

Die europäische Kommission ist zwar in der Hauptsache ein Exekutiv-Organ, welches die notwendigen Geschäfte der EU betreibt, hat aber auch entscheidende legislative Funktionen. Somit ist die europäische Kommission aus meiner Sicht das stärkste Organ der EU.
Sie wird in einem Verfahren aus Vorschlag und Bestätigung zwischen dem europäischen Rat und dem europäischen Parlament gewählt. Hierbei entsendet jedes Land einen Vertreter, so dass es regelmäßig immer einen Kommissar aus z.B. Deutschland in Brüssel gibt. Zurzeit ist dies Günther Oettinger, der von der deutschen Regierung vorgeschlagen wurde.

Wenn man versucht diese Regelungen auf Deutschland zu übertragen, dann würde dies bedeuten, dass nicht mehr der Bundestag alleine, sondern nur zusammen mit der Regierung neue Gesetze beschließen kann. Gleichzeitig würde die Regierung aber auch nicht mehr nur vom Bundestag, sondern von den Ministerpräsidenten der Bundesländer bestimmt. Aus jedem Bundesland würde dann jemand kommen, der, wie Oettinger, auf speziellen Vorschlag nach Berlin ginge.
So etwas würde in Deutschland natürlich die politische Macht sehr stark auf die Landesregierungen lenken, welche die Regierung in Berlin dann direkt mitgestalten könnten. Außerdem hätte der Bundestag nur noch einen geringen Einfluss, weil er Gesetze der Regierung nur noch absegnen kann, aber keine eigenständigen Gesetze mehr einbringen könnte.

Deutschland und die EU:

Aus den dargestellten Unterschieden folgt, dass die verschiedenen Organe der EU und der Bundesrepublik nur bedingt vergleichbar sind. So hat z.B. das europäische Parlament nicht dieselbe demokratische Legitimation, wie der Bundestag. Bis auf wenige Punkte, wie die 5%-Hürde, wird bei der Bundestagswahl das Wahlergebnis in einem korrekten Verhältnis abgebildet, während im europäischen Parlament einzelnen Mitgliedsstaaten über- und andere unterrepräsentiert werden. Außerdem ist das europäische Parlament mit nur relativ geringen Machtbefugnissen ausgestattet.

Auch der Vergleich zwischen der Bundesregierung und der europäischen Kommission hinkt. Während die Kommission relativ große Befugnisse im Gesetzgebungsverfahren hat, ist die Bundesregierung in vielen Punkten auf Bundestag und Bundesrat angewiesen. Lediglich in engen, vom Parlament vorher festgelegten Grenzen kann die Bundesregierung eigene Rechtsvorschriften erlassen.

Wenn man nun versucht darzustellen, dass sich die Bundesländer zu Deutschland in etwa so verhalten, wie die EU-Mitgliedsstaaten zur Europäischen Union, dann trifft auch dies nur entfernt zu.
Während die Bundesregierung eigenständig über den Bundestag gewählt wird, ist die Zusammensetzung der europäischen Kommission im Wesentlichen das Ergebnis von Entscheidungen der nationalen Regierungen. Der Einfluss der Landesregierungen auf die Bundespolitik ist daher wesentlich geringer, als der Einfluss der nationalen Regierungen auf die Europapolitik.

Innerhalb Europas lässt sich damit auch eine Verschiebung der Macht von den gewählten Parlamenten hin zur Regierung feststellen. Während in Deutschland das wichtigste Organ im Staatsgebilde der Bundestag ist, hat auf europäischer Ebene die europäische Kommission die weitreichendsten Befugnisse. Anders als der Bundestag, der ja direkt gewählt wird, hat die Kommission aber nur eine sehr indirekte demokratische Legitimation.
Für Deutschland besteht damit die Gefahr, dass durch eine Ausweitung der europäischen Aufgaben, die Bundesregierung über die europäische Kommission zusätzliche Kompetenzen erhält, während der direkt gewählte Bundestag dann eine geringe Machtfülle hätte.

Das Subsidiaritätsprinzip:

Neben der reinen Frage der Legitimation muss auch die Frage geklärt sein, welche inhaltliche Zuständigkeit besteht. Betrachtet man nur Deutschland, so wird zwischen den Bundesländern und Deutschland eine Aufteilung gemacht, die hauptsächlich darauf abzielt, nur dies bundeseinheitlich zu regeln, was sinnvoller- oder notwendigerweise dort geregelt werden muss.
Betrachtet man aber die Inhalte genauer, so kann man meistens für beide Varianten Vor- und Nachteile finden. So ist es sicherlich ein Vorteil, wenn die Bundesländer ihre Bildungspolitik individuell gestalten können, und so auf die Bedürfnisse der Bevölkerung vor Ort eingehen. Es wäre aber sicher auch ein Vorteil, wenn die Bildungssysteme und Lerninhalte einheitlich wären, damit Wohnortwechsel nicht zu Nachteilen bei der Schulausbildung führen.

Auch auf europäischer Ebene lassen sich zwar Inhalte definieren, die nur von den Mitgliedsstaaten individuell gelöst werden sollen, und Inhalte die eine gemeinsame Politik benötigen, aber hier tritt dasselbe Problem auf. Für eine Vereinheitlichung des Finanzwesens spricht die verbesserte Kontrolle der Bankinstitute, für eine nationalstaatliche Lösung sprechen die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Mitgliedsstaaten. Sparkassen und Genossenschaftsbanken spielen z.B. nicht in allen Mitgliedsländern eine solche Rolle wie in Deutschland.

Die Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedsstaaten und der EU:

Bislang haben die Nationalstaaten noch weitreichende eigene Regelungsbefugnisse. Die europäischen Regelungsbefugnisse zielen hauptsächliche auf eine Harmonisierung der Wirtschafts- und Wettbewerbsregeln ab. Vor allem der freie Marktzugang ist ein häufiges Thema, aber auch europaweiter Verbraucherschutz.
Diese Zielsetzung führt auch gelegentlich zu recht bizarren Ergebnissen. So drängt die EU in den Mitgliedsländern auf einen freien Kommunikationsmarkt, weshalb die Kommunikationsanbieter z.B. Voice-Over-IP-Techniken nicht verhindern dürfen, allerdings für den flächendeckenden Ausbau des Internets und damit den Zugang für die Bürger sind wieder die Nationalstaaten verantwortlich. Erst durch die beschlossenen Wachstumspakete stehen hierfür nun europäische Fördergelder in größerer Menge zur Verfügung.

Durch diese Enge der Aufgabenstellung innerhalb der EU, wird natürlich der Einfluss der EU deutlich reduziert. Für die europäische Kommission bedeutet dies, dass sie zwar auf dem europäischen Feld sehr wichtig ist, aber ihr Feld nicht ganz so groß ist, wie das der Bundesregierung, bzw. des Bundestages.
Zwar wird bei der Gesetzgebung immer darauf verwiesen, dass viele Gesetze aus Brüssel kommen, aber das Gewicht dieser Gesetze ist oftmals nicht so groß.

Übertragung von mehr Souveränität an die EU:

Nachdem ich nun dargestellt habe, wie die einzelnen Ebenen (Land, Bund, EU) zusammenwirken und die staatliche Gewalt (Legislative, Exekutive, Judikative) in den verschiedenen Ebenen aufgeteilt ist, kann sich jeder selbst ein Bild darüber machen, unter welchen Bedingungen er oder sie wie viel Aufgaben an die EU übertragen würde. Es sollte hierbei aber stets bedacht werden, dass eben die verschiedenen Mitgliedsstaaten ein teils völlig unterschiedliches Staatswesen haben.

Diskussion:

2 Gedanken zu “Gewaltenteilung und Demokratie in Deutschland und der EU

  1. Das demokratische Prinzip / Demokratieprinzip / Rechtsstaatsprinzip in Grundgesetz und Verfassungen hat mehr mit Schwachsinn oder Selbstliebe (Narzissmus) der Herrschenden zu tun, als mit Demokratie.

    Allen Gesellschaftsformen liegen bestimmte Weltanschauungen bzw. Philosophien zugrunde.
    Bei der Konstruktion unserer Gesellschaftsform wurde dummerweise die Philosophie des von 1632 bis1704 lebenden John Locke (http://de.wikipedia.org/wiki/John_Locke ) verwirklicht. Dementsprechend wird ein simpler Legitimationszusammenhang des Volkswillens mit Amtsträgern behauptet (weiteres unter http://www.gewaltenteilung.de/haeuser2.htm ). Das von Locke erwähnte Widerstandsrecht (http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht#Das_Widerstandsrecht_bei_John_Locke) wurde in Art. 20 GG aufgenommen. In der neueren Philosophie von Lenin (Marxismus-Leninismus) wurde wohl mit der Konstruktion der UdSSR und der DDR auch dieser Legitimationszusammenhang des Locke verwirklicht, aber ein Widerstandsrecht war nicht erlaubt. Dafür wurde das Geld als die Wurzel allen Übels angenommen und es sollte das Geld langsam vom Sozialismus bis zum Kommunismus abgeschafft sein.

    Weiter wurde bei der Konstruktion unserer Gesellschaftsordnung (und anderer Gesellschaftsordnungen) dummerweise nicht vom menschlichen Verhalten, sondern davon ausgegangen, dass sich z.B. mit dem Grundgesetz und mit dem Wahlsystem (Bundestagswahl, Landtagswahl) das Handeln des Machtapparates einschließlich der Richter dem Volkswillen entsprechend programmieren lässt, wie das bei Maschinen bzw. Computern machbar ist und dass sich der Machtapparat selbst entsprechend kontrolliert und programmiert. Es geht aber nicht, dass sich ein Machtapparat selbst kontrolliert und dabei freiwillig Machteinbußen hinnimmt.
    Beim Aufbau unserer und aller Gesellschaftsordnungen wurden den Menschenrechten entgegenstehende Verhaltensweisen wie das Hörigkeits- und Unterjochungsverhalten, vgl. z.B. http://www.uni-koeln.de/hf/konstrukt/didaktik/experiment/experiment_beispiel.html , die Förderung von Heuchelei und Ächtung von Kritikern, vgl. http://www.quality.de/quality-forum/2003/messages/4400.htm sowie die  Gruppenaggressivität (vgl. z.B.http://users.auth.gr/gtsiakal/AcrobatArxeia/Tsiakalos_Xenophobie.pdf , Ämterpatronage, Justizkumpanei) übersehen. Dafür wurde mit unserem „Demokratieprinzip“ dem Narzissmus, der Selbstliebe (http://de.wikipedia.org/wiki/Narzissmus ) der Herrschenden und ihrer Gruppen gehuldigt. Wegen der im Grunde edlen menschlichen Natur wäre das demokratische Prinzip ausreichend, um den Machtmissbrauch von Herrschenden zu verhindern, weil diese ja verpflichtet wären, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/demokratieprinzip.htm ).
    Narzissmus ist für den Selbsterhalt notwendig, er ist aber für Rechtsanwendung untauglich. Ausschnitte aus Rezensionen zum Buch „Die narzisstische Gesellschaft: Ein Psychogramm“:
    Herr Maaz hält sich nicht bei “bequemen” Symptomen wie gierigen Bänkern, korrupten Politikern oder allgemein den “Verbrechern da Oben” auf, sondern zeigt, das diese Auswüchse nur in Verbund mit willigen Erfüllungsgehilfen, sprich (mehr oder weniger) UNS ALLEN möglich sind …. Viel zu oft werden narzisstische Typen umjubelt und gefördert – in Politik, Beruf und im Privatleben. In einer Welt, in der es nur noch auf die richtige Selbstdarstellung ankommt, scheint jedes Mittel recht. … Auch wenn Leichen den Weg der Narzissten pflastern, sie haben Erfolg. Weil das System auf Selbsterhalt ausgerichtet ist. Und so lange Narzissten bis in die Spitzen der Welt-Politik sitzen, werden sie sich in Amt und Würden erhalten. Neuen Gesellschaftsformen bleibt damit der Weg versperrt. Ein Graus! Missbrauch einer ganzen Welt.
    Es geht nicht darum, ob Amtsträger von Gott (zur Zeit von Locke die Monarchie) oder vom Volk legitimiert sind, sondern ob sie sich an Verfassung, Gesetz und Recht halten.
    Da bei unserer Gesellschaftsform die Verhaltensgesetze, insbesondere der Narzissmus nicht beachtet wurden, ist auch die Konstruktion unserer Gesellschaftsordnung untauglich und zum scheitern verurteilt.

    Es kann bei den Staatsapparaten, bei Kriminellen und auch beim Volk ein Verhalten wie im Tierrudel beobachtet werden. Als Leitwolf, dem die anderen des jeweiligen Rudels folgen, fungiert der erste bzw. der dominanteste Amtsträger, Richter, Mafiaboss, Revolutionär usw.. Der Wolf offenbart die Natur des Menschen (vgl.http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/verhaltensforschung-woelfe-verraten-natur-des-menschen-a-855853.html ).
    Das Ergebnis des Rudelverhaltens und der Selbstliebe des jeweiligen Rudels des Staatsapparates ist z.B., dass Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Amtsträger bekanntlich „formlos, fristlos, fruchtlos“ sind. Gleiches kann man in der Regel bei anderen Rechtsmitteln beobachten. Dokumentationen über die Richterwillkür bzw. Justizkumpanei gibt es in Massen, z.B. unter http://unschuldige.homepage.t-online.de/, http://www.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf ,http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 ,http://volksbetrugpunktnet.files.wordpress.com/2012/12/justiz.pdf , http://www.politaia.org/politik/fall-mollath-offener-brief-des-richter-i-r-heindl-an-beate-merk/ , http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ,http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ,http://www.zis-online.com/dat/artikel/2009_4_304.pdf , http://www.gustl-for-help.de/ .
    Übrigens bekommen wir auch beim Bundesverfassungsgericht, das mit Richtern besetzt ist, die von der Bundesregierung ausgewählt wurden, immer weniger Rechte. Erfolgsquote 1999 nur 3% vgl. http://www.uni-bielefeld.de/presse/fomag/S22_27.pdf , 2006 viel weniger, nämlich 0,2 – 0,3%, vgl.http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237 und jetzt vielleicht 0,03 %? Die Erfolgsquoten stimmen mit der selbstgefälligen Grundhaltung, dem Selbstlob der Bundesregierung überein, der Staat erhebt sich über die Bürgerrechte, deutet das Grundgesetz um und baut einen Überwachungsstaat auf (vgl. auch Stimmen der Opposition aus dem Bundestag wie http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html undhttps://www.youtube.com/watch?v=dgsNB8JKDd8 ). 
    Ein SPD-Politiker und Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bayerischen Landtag zum Fall Mollath: “Wenn das stimmt, dann ist das kein Rechtsstaat, dann haben wir einen Archipel Gulag”- http://www.heise.de/tp/artikel/38/38767/1.html . Auch aus anderen Fällen ist das Bestrafen, Verrückterklären, Wegsperren, Entzug der Anwaltszulassung u.ä. von Regimekritikern bekannt. Bekannt sind u.a. die Fälle der Rechtsanwälte Rolf Bossi ( http://www.jurablogs.com/de/ble-nachrede-geldstrafe-fuer-rolf-bossi ), Claus Plantiko (z.B. http://wikimannia.org/Claus_Plantiko ), Friedrich Schmidt –  http://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/3-jahre-4-monate-gefangnis-fur-beamten-beleidigung/ . 

    Es fällt auf, dass regelmäßig Politiker der jeweiligen Regierungsparteien bevorzugt Bürgerrechte abschaffen und die unterlegenen Parteien der Opposition halten eher zum einfachen Volk. (vgl. http://www.buergerrechte-waehlen.de/index.php?option=com_content&task=view&id=25&Itemid=40 und http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Bundesregierungen , http://www.welt.de/debatte/kommentare/article108124972/Bundestag-verkauft-Buergerrechte-in-nur-57-Sekunden.html und http://www.tagesschau.de/inland/meldewesen102.html .
    Die selbstgefällige Grundhaltung des Machtapparates tritt nicht nur bei der Bundesregierung, sondern den von ihr legitimierten Amtsträgern in Erscheinung. Man kann das bei Rechtsmitteln und Petitionen aller Art beobachten.
    Die Gruppe der Amtsträger ist ein mächtigerer Souverän, der zur Unsicherheit des politischen Systems beiträgt. Denn die Exekutive (vgl.http://de.wikipedia.org/wiki/Exekutive ) dominiert alles. Die Politik verliert ihre Legitimation. Was wir bekommen ist noch viel schlimmer als die STASI und GESTAPO zusammen, meint Prof. Albrecht- http://politikforen.net/showthread.php?131970-Die-deutsche-Polizei-l%C3%B6st-sich-immer-mehr-vom-Rechtsstaat .
    Der Staat (besser: die Obrigkeit) wacht demnach, ob Bürger die richtige Gesinnung und das richtige Verhalten an den Tag legen, die er für richtig hält. Damit ist zugleich eine Art Sanktions- oder Strafrecht für ungebührliches, eigenwilliges Verhalten der Untertanen in das staatliche Sicherungssystem eingeführt worden.

    Wir haben eine bürokratische Diktatur, verbunden mit einer erheblichen Propaganda und einem Moralismus, der uns die freie Rede weitestgehend verbietet. Der breiten Masse ist es leider noch egal, was passiert. Alle verschließen fest die Augen, um nichts tun zu müssen und die Medien werden ihrer Aufgabe zur Aufklärung nicht gerecht. Es ist politisch gewollt, dass die Leute für dumm und blöd gehalten werden. Die Medien sind fest verbunden mit den Mächtigen und die lassen es nicht zu, dass sich kritische Journalisten frei entfalten können. Der faktische Souverän sind die Finanzmächte geworden. Unser entgrenzter Kapitalismus ist zum scheitern verurteilt. Wir müssen uns unsere Freiheit nehmen. Aber die Menschen sind allzu ängstlich und zurückhaltend und sie meinen, dass es uns gut geht, obwohl der Niedergang zu spüren ist. Der wirtschaftliche Niedergang kommt bestimmt, wodurch das politische System unsicher wird. Prof. Schachtschneider ruft zum Widerstand – http://www.mach-die-augen-auf-und-tu-was.de/auf-dem-weg-in-die-eu-diktatur-prof-schachtschneider-ruft-zum-widerstand/ . Bei Banken und ihren Aufsichtsbehörden ist die geistige und finanzielle Korruption auch systematisch (vgl. http://www.zeit.de/2012/29/Banken ).

    Das Recht wird von den Gruppen der Rechtsanwender und der Finanzverwalter aus niederen Beweggründen missbraucht und der Untertan hat dieses Verhaltens offenbar hinzunehmen.

    „… Einzelfallgerechtigkeit gibt es selbst in schwersten Fällen für die meisten Betroffenen nicht. Das bedeutet, sie sind hilflos der Willkür des Staates und den schweren Folgen dieser Willkür ausgeliefert. Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Dieses System ist darauf angelegt, Menschen zu zerstören. Der Schutz des Grundrechts steht zwar auf dem Papier, wird aber in der Praxis weitgehendst ignoriert. …. Die Bürger sind aufgerufen, sich am Widerstand gegen die bestehenden und uns erwartenden Verhältnisse zu beteiligen. …“ ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/ )

    Vorstehendes entspricht auch meinen Erfahrungen. Sogar in Rechtsstreitigkeiten gegen (milde verurteilte) Betrüger wurde ich von den Organen der Rechtspflege (Richter und Rechtsanwälte) noch angeschmiert und abserviert. Rechtsanwälte müssen sich wie Marionetten der Richter verhalten, da in Anwaltskreisen der richterliche Liebesentzug gefürchtet wird, der einen keinen wichtigen Prozess mehr gewinnen lässt, vgl.http://www.razyboard.com/system/morethread-schrottimobilien-patientfuerpatient-906595-4378610-0.html . Außerdem können neben Richtern auch Rechtsanwälte ruhig Pfusch für ihre Mandanten leisten, denn Rechtsanwälte trifft nach dem Bundesverfassungsgericht keine Schuld, weil Gerichte nicht legitimiert sind, den Rechtsanwälten auf dem Umweg über den Haftungsprozess die Verantwortung für richtige Rechtsanwendung aufzubürden (BVerfG NJW 2002, 2937). Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Einen
    Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den
    haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal (vgl. auch http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ).

    Lösungsvorschlag gegen die Lust auf Unterjochung, Willkür, Pfusch, Machtmissbrauch, Rechtsbeugung, Betrug, Heuchelei, Kumpanei u.ä der herrschenden Oberschichten:
    Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sollte von unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden. Einem Untersuchungsgremium zur Untersuchung von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt dürfen keine Richter, Staatsanwälte und Justizangestellte aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld der Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.

    Erst einmal sollte über das Mehrparteiensystem friedlich auf eine Verwirklichung von Menschenrechten hingewirkt werden.
    Es sollte eine Partei sein, in der nicht- wie bei den etablierten Parteien- Nutznießer, sondern Geschädigte des Machtmissbrauchs organisiert sind. Die Grundrechtepartei ist z.B. gegen Rechtsbeugung ( http://grundrechtepartei.de/Rechtsbeugung ) und gegen den Hochverrat gemäß § 81 Abs. 1 Ziff. 2 StGB durch das Bundesverfassungsgericht in Sachen ESM-Vertrag bzw. Fiskalpakt (http://grundrechtepartei.de/Expertise:%C3%9Cberpositives_Richterrecht ). 

    [Anmerkung von MisterEde: Für den Inhalt von Kommentaren kann nur eingeschränkt Verantwortung übernommen werden. Dies gilt insbesondere für externe Links.]

    • Ich kann mich mit Ihrem Beitrag nicht recht anfreunden. Er zeigt zwar reale Probleme auf, vermengt dies aber einfach zu pauschaler Kritik. Einmal wird das Parteiensystem um den „Machtapparat“ kritisiert um dann zum Schluss zu kommen, dass es eines neuen Parteienkonstrukts bedarf. An anderer Stelle weisen Sie auf einen „simplen“ Zusammenhang zwischen Volkswille und Amtsträger hin, aber dieser simple Zusammenhang, dieses allgemeine Mitbestimmungsrecht für die Bürger, ist es, was für mich die Demokratie bedeutet. Nicht nur durch Wahlen sondern auch durch Petitionen und anderes, wie z.B. Demonstrationen als Artikulation des Volkswillen wird auf demokratischem Wege Einfluss ausgeübt.

      Die freie Rede ist ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Kultur, allerdings sollte dieses Recht auch immer mit der notwendigen Verantwortung genutzt werden. Hauptziel der Kommentierungsmöglichkeit ist Kritik, Anregung oder Fragen zu meinen Artikeln zu äußern und nicht vollständige eigene Beiträge einzubringen, die nur einen sehr eingeschränkten Bezug zum Ursprungs-Artikel haben.

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