mister-ede.de » Binnengrenzen https://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Dublin-Verordnung mittlerweile einseitig gekündigt? https://www.mister-ede.de/politik/dublin-verordnung-gekuendigt/5342 https://www.mister-ede.de/politik/dublin-verordnung-gekuendigt/5342#comments Fri, 09 Sep 2016 14:47:13 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5342 Weiterlesen ]]> Laut Udo van Kampen, tätig für die renommierte Bertelsmann Stiftung, hat Kanzlerin Angela Merkel einseitig das Dublin-Abkommen gekündigt [1]. Falls diese Aussage von van Kampen stimmt, woran man bei einem so namhaften Europa-Experten sicherlich nicht zweifeln braucht, können Flüchtlinge nun nicht mehr nach z.B. Österreich oder Ungarn zurückgeführt werden. Auch war diese von van Kampen erwähnte Kündigung ein eklatanter Rechtsbruch Deutschlands, da die Dublin-Verordnung als Teil des EU-Rechts gar nicht hätte einseitig gekündigt werden dürfen. Ich bin Udo van Kampen und der Bertelsmann Stiftung deshalb wirklich sehr dankbar, dass sie Merkels rechtswidrige Machenschaften nun ans Licht gebracht haben.

Falls aber der Europa-Experte Udo van Kampen doch falsch liegt, wäre das natürlich ein Offenbarungseid. Dann hätte er nämlich ganz ohne Fakten einfach nur populistisch gegen Merkel gehetzt. Unvorstellbar. Oder?

Nichtsdestotrotz, nach meinen Kenntnisstand wurde die EU-Verordnung Nr. 604/2013 (Dublin-III-Abkommen) [2] nie gekündigt und ist noch vollständig in Kraft. Seltsam.


Ähnliche Artikel:
Der „New Pact for Europe“ – Sinnbild für das Abheben einer europäischen Elite (www.mister-ede.de – 12.07.2014)


[1] In der Phoenix-Runde vom 6.9.2016 antwortete van Kampen auf die Frage nach Merkels Fehlern in der Flüchtlingspolitik und der Isolation in Europa: „Viele haben sich überrumpelt gefühlt, insbesondere als das Dublin-Abkommen einseitig gekündigt wurde, und sie hat […] natürlich auch mit der Türkei das Flüchtlingsabkommen forciert […] und sich dann europäisch absegnen lassen.“ Etwa Minute 34 (Link zum Video auf www.phoenix.de)

[2] Wikipedia-Eintrag zur Dublin-III-Verordnung (Link zum Artikel auf wikipedia.org)

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Flüchtlinge in der Ägäis: NATO-Einsatz vs. Rückführungsabkommen https://www.mister-ede.de/politik/nato-einsatz-vs-rueckfuehrung/4800 https://www.mister-ede.de/politik/nato-einsatz-vs-rueckfuehrung/4800#comments Sun, 21 Feb 2016 11:55:53 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4800 Weiterlesen ]]> Vor rund zwei Wochen einigten sich die NATO-Mitglieder auf einen Marineeinsatz zwischen der türkischen Mittelmeerküste und den nahegelegen griechischen Inseln, um den Flüchtlingsstrom in der Ägäis einzudämmen [1]. Positiv an dem Vorhaben ist dabei zunächst einmal, dass künftig auch deutsche Bürger in Uniform zur Sicherung der EU-Außengrenze in Griechenland beitragen, dies aber nicht zulasten der Bundespolizei und ihrer dünnen Personaldecke geht.
Des Weiteren ist positiv, dass im Rahmen dieser Operation auch eine Rückführung der bei dem Einsatz aufgenommenen Flüchtlinge in die Türkei vorgesehen ist, was einem partiellen Rückführungsabkommen gleichkommt. Durch diese Neuerung hat die Mission auch tatsächlich die Aussicht auf Erfolg, weil somit Flüchtlinge künftig riskieren, Geld und Leben aufs Spiel zu setzen und doch wieder in die Türkei zurückgeführt zu werden.

Genau das zeigt allerdings, warum ein echtes Rückführungsabkommen zwischen Griechenland und der Türkei noch wesentlich sinnvoller wäre als ein solcher Marineeinsatz mit partiellen Rückführungen. Denn zum einen kann die NATO-Mission schon alleine daran scheitern, dass nur ein geringer Teil der Flüchtlinge beim Grenzübertritt aufgegriffen wird, und zum anderen ist es natürlich ein ungeheurer Aufwand, eine hunderte Kilometer lange Seegrenze mit Schiffen zu überwachen.
Ein echtes Rückführungsabkommen könnte hingegen auch noch nach der Ankunft auf den griechischen Inseln greifen und sich zudem auf alle ankommenden Flüchtlinge beziehen. So würde die gefährliche und teure Überfahrt grundsätzlich sinnlos und die Fluchtroute von der Türkei nach Griechenland könnte auf diese Weise ganz ohne kostspieligen Marineeinsatz ausgetrocknet werden.

Weiterhin sollte deshalb der Abschluss eines echten Rückführungsabkommens mit der Türkei vorrangiges Ziel der europäischen Flüchtlingspolitik bleiben. Solange allerdings eine solche Vereinbarung, bei der mit wenig Aufwand viel erreicht werden kann, aussteht, scheint jedoch, besonders mit Hinblick auf die steigende Zahl geschlossener Binnengrenzen in Europa, der Marineeinsatz, bei dem viel Geld für einen ungewissen Erfolg bezahlt wird, noch eine der besseren Optionen zu sein.


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Der künftige Umgang mit Schutzsuchenden aus sicheren Drittstaaten (www.mister-ede.de – 31.01.2016)

Flüchtlinge in der EU: Grenzsicherung durch Rückführungsabkommen (www.mister-ede.de – 05.02.2016)


[1] Artikel auf Spiegel-Online vom 11.02.2016 zum NATO-Einsatz in der Ägäis (Link zum Artikel auf www.spiegel.de)

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Flüchtlinge in der EU: Grenzsicherung durch Rückführungsabkommen https://www.mister-ede.de/politik/eu-rueckfuehrungsabkommen/4754 https://www.mister-ede.de/politik/eu-rueckfuehrungsabkommen/4754#comments Fri, 05 Feb 2016 20:52:18 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4754 Weiterlesen ]]> Zurzeit wird im Rahmen der gestiegenen Flüchtlingszahlen verstärkt über die Grenzsicherung an den Binnengrenzen innerhalb der EU oder auch an den EU-Außengrenzen diskutiert. Häufig stehen dabei jedoch Maßnahmen im Vordergrund, die darauf abzielen, einen Grenzübertritt zu verhindern, sei es mit Stacheldraht, mit verbotenen Push-Back-Operationen im Mittelmeer oder sogar mit Schießbefehl und Waffengewalt. Eine andere Variante, die leichter umzusetzen und zugleich auch wesentlich humaner wäre, wird in der Öffentlichkeit hingegen kaum diskutiert: Rückführungsabkommen.

Würde z.B. Deutschland jene Flüchtlinge, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen, wieder in diesen zurückführen, bräuchte es an der Grenze keinen Zaun, sondern einfach nur genügend Grenzpolizisten, die Schutzsuchende ohne gültige Papiere aufgreifen und festsetzen. Wenn die Flüchtlinge zuvor in einem anderen Dublin-Land registriert wurden, ist eine Rückführung rechtlich und faktisch kein Problem, sofern in dem betreffenden Land europäische Regeln beim Umgang mit Flüchtlingen eingehalten werden. Aber auch für den Fall, dass eine Person zuvor nirgends registriert wurde, könnte zum Beispiel mit Österreich eine Rückführung vereinbart werden, wenn bei der entsprechenden Person an einer Einreise aus Österreich keine begründeten Zweifel bestehen.

Ein europäischer Ansatz erscheint allerdings gerade bei dieser Variante der Grenzsicherung noch sinnvoller. Blickt man auf die Hauptfluchtrouten, so kommen aus Nordafrika über das Mittelmeer grob 200.000 Flüchtlinge im Jahr. Eine deutlich größere Zahl erreicht die EU hingegen aus der Türkei und zwar meist auf dem Weg von der türkischen Mittelmeerküste zu den nahegelegenen griechischen Inseln. Würde nun analog zur Zurückweisung von Schutzsuchenden an den offiziellen griechisch-türkischen Grenzübergängen auch ein Rückführungsabkommen für illegal eingereiste Flüchtlinge zwischen beiden Ländern vereinbart, könnte diese Fluchtroute schnell und ohne großen Personal- und Materialeinsatz ausgetrocknet werden. Kaum ein Flüchtling wäre dann nämlich noch bereit, für eine Überfahrt von der türkischen Küste auf eine griechische Insel einige tausend Dollar zu bezahlen und sein Leben zu riskieren, wenn er kurze Zeit später wieder in die Türkei zurückgeführt würde.

Anstelle immer kruderer Vorschläge zur Abwehr von Flüchtlingen an der Grenze, braucht es daher vor allem Gespräche mit jenen Ländern, aus denen die Flüchtlinge einreisen, sei es aus deutscher Sicht Österreich oder aus gesamteuropäischer Sicht die Türkei.
Mit Hinblick auf eine europäische Lösung sollte daher die EU auf ein Rückführungsabkommen mit der türkischen Regierung hinarbeiten, indem die EU zum Beispiel mit einer aktiven Beteiligung an der Flüchtlingshilfe in der Türkei dafür sorgt, dass Rückführungen dorthin rechtlich wie ethisch vertretbar sind. Gelingt es dann, sich mit der türkischen Regierung auf ein Abkommen zu einigen, das idealerweise auch für illegal nach Bulgarien eingereiste Flüchtlinge gilt, um einem möglichen Ausweichverhalten direkt vorzubeugen, sollte die Zahl der illegalen Einreisen in die EU wieder deutlich zurückgehen. Statt mit Waffengewalt, würden die Grenzen auf diese Weise mit einem Rückführungsabkommen gesichert.


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Die Widersprüche der europäischen Flüchtlingspolitik (www.mister-ede.de – 04.02.2016)

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Die Widersprüche der europäischen Flüchtlingspolitik https://www.mister-ede.de/politik/widersprueche-asylpolitik/4747 https://www.mister-ede.de/politik/widersprueche-asylpolitik/4747#comments Thu, 04 Feb 2016 19:38:05 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4747 Weiterlesen ]]> Schon lange ist bekannt, dass die europäische Flüchtlings- und Asylpolitik voller Paradoxien ist. So müsste z.B. Deutschland nach der im EU-Recht implementierten Dublin-Verordnung Flüchtlinge dorthin zurückführen, wo sie zuerst registriert wurden. Allerdings ist genau das nach deutscher Rechtslage zum Teil unzulässig, weil in manchen EU-Ländern Schutzsuchende nicht menschenwürdig behandelt und versorgt werden.

Aber auch an anderen Stellen offenbaren sich, insbesondere durch die im letzten Jahr stark gestiegen Flüchtlingszahlen, zahlreiche solcher eklatanten Widersprüche im Umgang mit Flüchtlingen. Ein Beispiel dafür ist die scharfe Kritik an Ungarns Regierungschef Orbán für einen Zaun an der ungarischen EU-Außengrenze zu Serbien, der jedoch bereits seit Jahren in professionellster Ausführung an den Grenzen der spanischen Exklaven Melilla und Ceuta in Nordafrika steht. So wenig ich Orbáns Politik auch mag, aber wenn es denn zulässig ist, Schutzsuchende aus Marokko abzuhalten, wieso sollte dann der Grenzzaun zu Serbien problematisch sein?
Nicht weniger widersprüchlich ist es, wenn einem Flüchtling an der griechisch-türkischen Grenze gesagt wird, dass er doch bitte in der Türkei Schutz suchen soll, während er an der deutsch-österreichischen Grenze einfach durchgewinkt wird. Umgekehrt wäre es ja noch irgendwie nachvollziehbar. Nach Österreich weist man zurück, weil die Flüchtlinge dort ordentlich versorgt werden, und aus der Türkei lässt man die Flüchtlinge einreisen, weil man zumindest darüber streiten kann, ob Schutzsuchende in der Türkei wirklich gut aufgehoben sind. Aber so herum wie es jetzt ist, müsste die Versorgung von Flüchtlingen in der Türkei ja deutlich besser sein, als in Österreich.

Noch paradoxer ist es allerdings, wenn man die griechisch-türkische Grenze für sich alleine nimmt. Kommt ein Flüchtling an den offiziellen Grenzübergang, wird ihm mit dem Hinweis, in der Türkei sei es sicher, die Einreise verweigert. Zahlt der Flüchtling hingegen einem Schlepper ein paar tausend Dollar und macht sich auf den lebensgefährlichen Weg, um illegal auf eine griechische Insel überzusetzen, sieht die Sache schon ganz anders aus. Wenn er denn schon mal da ist, darf er nämlich auch bleiben. Nur, was soll das eigentlich? Ist das eine Art modernes Aufnahmeritual in die EU? Dieselbe Person, die aus demselben Land in dasselbe Land einreisen will, bekommt nach einer illegalen Einreise jene Schutzansprüche, die ihr auf legalem Wege verwehrt werden?
Insofern gehen hunderte ertrunkene Flüchtlinge auf das Konto alleine dieses einen Widerspruchs. Würde man ihn auflösen und die Frage beantworten, wie mit Schutzsuchenden, die aus der Türkei einreisen, künftig umgegangen werden soll, würde dies zahlreiche Leben retten. Bei einer Entscheidung für die Schutzgewährung könnte dann nämlich auch die Einreise über offizielle Grenzübergänge ermöglicht werden und bei einer Entscheidung dagegen könnte die illegale Einreise durch ein Rückführungsabkommen mit der Türkei unattraktiv gemacht werden. Auch in letzterem Fall würde sich dann wohl kaum noch jemand für tausende Dollar auf eine lebensgefährliche Reise machen, wenn er wüsste, dass er selbst bei geglückter Überfahrt drei Tage später wieder zurück in der Türkei ist.

Wenn sich das Drama des letzten Jahres bei einem weiter eskalierenden Syrien-Konflikt und wieder besserem Wetter in den Sommermonaten in diesem Jahr nicht wiederholen soll, werden wir nicht umhin kommen, diese großen Widersprüche aufzulösen und zentrale Fragen zum Umgang mit Flüchtlingen zu beantworten. Unterbleibt dies jedoch, wird auch 2016 das Chaos die Oberhand in der Flüchtlingspolitik behalten.


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Flüchtlinge: Bundesregierung schafft Rechtsstaat ab https://www.mister-ede.de/politik/politik-schafft-rechtsstaat-ab/4374 https://www.mister-ede.de/politik/politik-schafft-rechtsstaat-ab/4374#comments Mon, 14 Sep 2015 19:03:20 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4374 Weiterlesen ]]> Menschenunwürdige Flüchtlingsquartiere von München bis Hamburg, Grenzkontrollen, dumpfer Populismus und möglicherweise bald Enteignungen – die Bundesregierung verliert die Kontrolle und ist dabei, den Rechtsstaat in Deutschland abzuschaffen.

Wer glaubt, Art. 1 GG würde in Deutschland uneingeschränkt gelten, kann sich in jeder Notunterkunft für Flüchtlinge eines Besseren belehren lassen. Die Menschenwürde wird mit Füßen getreten und die Bundesregierung schaut einfach nur zu. Wo sind denn die Milliarden, die einst für die Bankenrettung aufgebracht wurden? Wo ist das Engagement, das in der Finanzkrise gezeigt wurde? Es ist offensichtlich, dass diese Regierung nicht willens oder nicht in der Lage ist, das wichtigste Grundrecht in Deutschland einzuhalten, den Schutz der Menschenwürde.

Aber auch andere Rechtsbrüche werden von den Bundes- und Landesregierungen in Kauf genommen. Wer dachte, das Recht auf Privateigentum sei gewährleistet, muss sich nur den Vorschlag zu Zwangsvermietung an Flüchtlinge anschauen, um zu erkennen, dass auch dieses grundgesetzlich geschützte Recht bald wohl nicht mehr existieren wird. Dabei stellt sich die Frage, wieso dort, wo dies möglich ist, entsprechende Häuser nicht einfach gekauft werden. Dass dies teurer ist als eine Zwangsbewirtschaftung des Wohnraums, reicht definitiv nicht als Rechtfertigung aus, um einfach mal so nebenbei Art. 14 außer Kraft zu setzen.

Daneben werden die europäischen Regeln des Dublin-Abkommens und des Schengen-Abkommens einfach nicht beachtet. Es gibt überhaupt keinen Grund, warum Flüchtlinge ohne Registrierung einfach nach Schweden geschickt werden. Selbst wenn Schweden dem zustimmt, kann Deutschland nicht einfach ohne Not einen Vertrag brechen, der ja nicht nur zwischen Schweden und der BRD geschlossen wurde, sondern eine Vereinbarung mit vielen weiteren Vertragspartnern ist.
Genauso unverständlich ist es, dass die Binnengrenzen zu Österreich seit gestern de facto geschlossen sind, obwohl die Voraussetzungen für eine solche Maßnahme, nämlich eine Gefährdungslage, überhaupt nicht vorliegen. So war es die Bundesregierung selbst, die in den letzten Wochen mehrfach ausführte, dass durch die Migration keine Gefahr besteht. Doch selbst wenn man die Einführung von Grenzkontrollen als gerechtfertigt ansieht, so erlaubt das noch lange nicht, den Zugverkehr einzustellen und damit den Grenzverkehr komplett zu unterbinden. Diese Form der Abschottung ist nirgends vorgesehen und ist in keinster Weise mit europäischem Recht vereinbar.

Im Ergebnis hält sich diese Bundesregierung mittlerweile nur noch an jene Bestandteile des Grundgesetztes, die ihr gefallen, an jene Gesetze, die sie umzusetzen vermag, und an jene europäischen Verträge, deren Einhaltung ihr opportun erscheinen. Der Rechtsstaat war gestern, heute ist Deutschland nur noch eine Merkelkratie im Notstandsmodus.

Ergänzung 17.9.2015: Was die Grenzkontrollen anbelangt, so kommt es auf die Frage an, ob die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist. Hier bin ich in Bezug auf die letzten Tage mittlerweile zu einer anderen Einschätzung gelangt, weshalb ich die Grenzkontrollen als vertretbar erachte. Per Stand heute bezweifle ich aber wieder, dass die öffentliche Ordnung noch immer gefährdet ist. Die Grenzkontrollen sollten daher wieder auf das obere Ende des Normalmaßes reduziert werden.


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Dublin-Abkommen erzwingt neuen Eisernen Vorhang für Flüchtlinge https://www.mister-ede.de/politik/dublin-neuer-eiserner-vorhang/4321 https://www.mister-ede.de/politik/dublin-neuer-eiserner-vorhang/4321#comments Fri, 04 Sep 2015 19:02:06 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4321 Weiterlesen ]]> Genau an der Stelle, an der vor rund 25 Jahren die Ära des Eisernen Vorhangs zu Ende ging, an der ungarisch-österreichischen Grenze, zwingt nun das Dublin-Abkommen Ungarn zur Errichtung eines neuen Eisernen Vorhangs. Nur wer einen Passierschein in Form gültiger Papiere für die EU hat, darf noch die Grenze überqueren, während allen anderen Menschen die Ausreise nach Österreich verwehrt werden muss.
Wie stellen sich Merkel und Juncker das denn eigentlich vor, wenn sie von Ungarn verlangen, gemäß dem Abkommen die syrischen Flüchtlinge zu registrieren und für diese dort ein Asylverfahren durchzuführen? Soll an der Grenze demnächst wieder ein Schießbefehl gelten, damit die Flüchtlinge auch ja in Ungarn bleiben und nicht nach Österreich oder Deutschland weiterreisen?

Gerade jene, die paradoxerweise den Grenzzaun zu Serbien kritisieren, müssten doch spätestens jetzt erkennen, dass es ohne ein EU-weit einheitliches Asylverfahren unter Aufsicht der EU nicht funktionieren wird. Hätte man ein solches Verfahren, dann würde es für syrische Flüchtlinge keinen Unterschied mehr machen, in welches EU-Auffanglager sie kommen bzw. ob sie nun in Griechenland, Italien, Ungarn oder Deutschland EU-Asyl beantragen. Solange es das aber nicht gibt, werden z.B. Syrer verständlicherweise alles daran setzen, nicht in Ungarn Asyl beantragen zu müssen.

Nachdem über die letzten Monate nur zugeschaut wurde, gibt es in der akuten Situation wohl nur zwei Möglichkeiten: Entweder die nordeuropäischen Länder müssen mit Ungarn multilateral die Übernahme von Flüchtlingen regeln oder Ungarn wird gezwungen sein, unter dem massiven Protest tausender Flüchtlinge deren Weiterreise entsprechend den Dublin-Regeln zu verhindern.


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Gedanken zu einer Europäisierung der Asylpolitik in der EU (www.mister-ede.de – 25.08.2015)

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Gedanken zu einer Europäisierung der Asylpolitik in der EU https://www.mister-ede.de/politik/gedanken-eu-asylpolitik/4303 https://www.mister-ede.de/politik/gedanken-eu-asylpolitik/4303#comments Tue, 25 Aug 2015 20:12:24 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4303 Weiterlesen ]]> Nachdem es inhuman, aber auch irrational ist, Syrer erst zu Schleppern zu zwingen, dann raus aufs Mittelmeer, um sie dort zu retten, in Italien zu registrieren, nach Deutschland ziehen zu lassen und sie dort nur zu dulden, weil sie ja eigentlich wieder zurück nach Italien müssten, wo man sie aber zurzeit nicht hin überführen darf – folgen ein paar Gedanken zu einer Neuordnung von Asylverfahren, Asylgewährung, Balkan-Politik und Grenzsicherung in der EU.

Grenzpakt:

Die Schengen-Länder sowie Bulgarien und Rumänien könnten einen Grenzpakt schließen, der vorsieht, dass, außer in Island und Norwegen, die Grenzsicherung eine gemeinsame Aufgabe der nationalen Behörden und der EU-Behörden wird. Die Außengrenzen werden dabei in „echte“ und „unechte“ Außengrenzen eingeteilt. Echte Außengrenzen sind Flughäfen und Häfen bei Verbindungen in und aus diesem Binnenraum, die offenen Seegrenzen sowie die Grenzen zu Russland, Weißrussland, Ukraine, Moldawien, Türkei und Marokko (z.B. Melilla). Unechte Außengrenzen sind die Grenzen zur russischen Exklave Kaliningrad und zu den Nicht-EU-Ländern des Balkans.

Die EU-Behörden legen dann eine Strategie zur Sicherung der echten und unechten Außengrenzen fest, die von den Außengrenzen-Ländern mit eigenem Personal und Material umgesetzt wird. Der hierfür kalkulierte Finanzbedarf wird zu 100% durch die Grenzpakt-Länder gemeinsam getragen genauso wie Investitionen in Grenzsicherungsanlagen bei „echten“ Außengrenzen.
Zusätzlich kann Frontex ausgebaut werden, um die Sicherung der Seegrenzen zu verbessern und langsam bis zu 25% der Sicherung der „echten“ Land-Außengrenzen in Zusammenarbeit mit den nationalen Grenzschutzbehörden zu übernehmen.

Gedanke:

Zum einen könnte so Schengen vorangebracht werden, weil Rumänien und Bulgarien langsam auch hineinkommen. Zum anderen würde sich ein geschlossenes Gebilde ergeben, das Kapazitäten freisetzt. Außerdem führt eine solche gemeinsame Lösung zu einer fairen Lastenverteilung und die Außengrenzen-Länder würden finanziell deutlich entlastet, so dass der Grenzschutz der EU nicht mehr von den Haushalten der einzelnen EU-Länder abhängt.
Hierdurch würde die Sicherheit der Außengrenzen einheitlicher und wahrscheinlich insgesamt auch besser z.B. in Bezug auf Schmuggel (Waren, Waffen, Geld, Kunst, Drogen). Durch den Ausbau eines europäischen Grenzschutzes würden dann auch z.B. deutsche oder französische Polizeibeamte eingebunden, so dass die Verantwortung für die Außengrenzen nicht einfach nur „abgedrückt“ wird. Durch den Aufbau eines europäischen Grenzschutzes würde zudem ein gemeinsames Projekt zum Zusammenwachsen entstehen, das zusätzlich ermöglicht, schnell und flexibel auf veränderte Anforderung an die Sicherheit der Außengrenzen einer bestimmten Region zu reagieren.

Balkan-Plan:

Die „unechten“ Außengrenzen sollten in diesem Fall vor allem durch gute Partnerschaft gesichert werden, was insbesondere für die an die EU grenzenden Balkanländer gilt. Ziel muss es sein, den Ländern eine Perspektive zu geben, so dass die Menschen nicht mehr von dort fliehen. Wenn in Deutschland 100.000 Asylprüfungen mit jeweils 3 Monaten Aufenthalt und einer Abschiebung weniger bezahlt werden müssen, sind das schnell mal ein paar hundert Millionen Euro, die z.B. in Schulen im Kosovo investiert werden können.

Gedanke:

Ziel muss es sein, die Fluchtursachen auf dem Balkan zu beseitigen und diese Länder langfristig zu stärken. Das würde dem Selbstverständnis der EU entsprechen und wäre dann auch tatsächlich nachhaltig.

Zentrale EU-Auffanglager, gemeinsames EU-Asylverfahren:

In EU-Ländern könnten Auffanglager eingerichtet werden, die vollständig von der EU verantwortet und finanziert werden. Wer ohne Aufenthaltsberechtigung aufgegriffen wird, wird in ein solches Auffanglager gebracht, bei Bedarf medizinisch untersucht und erfasst. Personen die kein Asylgesuch stellen, werden abgeschoben. Wird ein Asylgesuch gestellt, so wird zügig ein EU-weit einheitliches Asylverfahren durchgeführt. Bei Ablehnung wird ebenfalls abgeschoben und bei einer Asylgewährung wird der Flüchtling aus dem Auffanglager nach einem zu bestimmenden Modell auf die EU-Länder sowie die Schweiz, Norwegen und Island verteilt.

Gedanke:

Durch die schnelle Abschiebung von Personen ohne Asylgrund, besteht für diese kaum ein Anreiz, überhaupt den Versuch zu unternehmen in die EU einzureisen. Wer jedoch Fluchtgründe nach der Genfer Flüchtlingskonvention geltend machen kann, erhält schnell Schutz. Außerdem macht es für Flüchtlinge keinen Unterschied mehr, ob sie in Griechenland oder Deutschland einen Asylantrag stellen, weil sie überall das gleiche Verfahren erhalten. Sie müssen also nicht quer durch Europa ziehen.
Gleichzeitig erlaubt diese Umstrukturierung weg vom Dublin-Abkommen, Modelle zu finden, welche die Lasten fair verteilen, z.B. durch einen finanziellen Ausgleich für jenes Land, das einen Asylberechtigten übernimmt.

Zwischenfazit:

Die aufgeführten Punkte zielen darauf ab, die Flucht aus den Balkan-Ländern zu verringern, nach außen die Grenzen Europas undurchlässiger zu machen und innerhalb der EU eine gerechtere Lastenverteilung bei der Asylgewährung zwischen den Mitgliedsländern zu organisieren.
Überspitzt gesagt, helfen diese Punkte damit zwar Europa, weil die gesamteuropäische Herausforderung gesamteuropäisch angegangen wird, sie helfen jedoch nicht, die Probleme der Flüchtlinge zu lösen, die so auch weiterhin z.B. aus Syrien über das Mittelmeer fliehen müssten.

Dennoch halte ich diese drei Punkte für eine Diskussion wert, weil hiermit jene Kapazitäten frei würden, mit denen dann Flüchtlingen gezielt geholfen werden kann.

Genfer Pakt:

Mit einer solchen Vereinbarung könnte gezielt die Flucht aus europanahen Krisenregionen erleichtert werden. Die Träger der Hauptlast außerhalb der EU und die UN könnten hierzu finanziell unterstützt werden. Aktuell sollte dann z.B. der Türkei, dem Libanon und dem Irak bei der Versorgung von Flüchtlingen bzw. von Binnenflüchtlingen geholfen werden.
Daneben sollten bedarfsorientiert in einzelnen Staaten außerhalb der EU Behörden eingerichtet werden, in denen Personen mit bestimmter Nationalität ein begrenztes Aufenthaltsrecht zum Stellen eines Asylantrags in der EU erhalten. Das Aufenthaltsrecht berechtigt dann zum organisierten Transfer in ein festgelegtes EU-Auffanglager, um dort einen Antrag stellen zu können.
Betrachtet man Syrien als europanahe Krisenregion, so könnten in der Türkei und im Libanon solche Behörden eingerichtet werden, die es Syrern ermöglichen, sicher in die EU zu reisen und dort Asyl zu beantragen.

Gedanke:

In einem Kriegsgebiet können die Fluchtursachen nur sehr schwer beseitigt werden, allerdings kann durch die finanzielle Unterstützung von Nachbarländern zumindest die Flucht aus einer Region obsolet gemacht werden. Außerdem wird durch eine Vor-Ort-Hilfe am ehesten verhindert, dass sich die Krise in einer Region ausweitet. Man stelle sich nur vor, der Libanon versinkt nun auch noch im Chaos oder der türkisch-kurdische Konflikt flammt wieder richtig auf.

Fazit:

Während bei den ersten drei Punkten die Flucht vom Balkan, der Umgang mit Flüchtlingen und der Grenzschutz in der EU im Vordergrund stehen, zielt der vierte Punkt darauf ab, die Ausbreitung humanitärer Krisen zu verhindern und den Flüchtlingsschutz für die Bewohner einer festgelegten Krisenregion zu verbessern. Dies würde helfen, um z.B. Syrer eben nicht erst zu Schleppern zu zwingen, dann raus aufs Mittelmeer, um sie dort zu retten, in Italien zu registrieren, nach Deutschland ziehen zu lassen und sie dort nur zu dulden, weil sie ja eigentlich wieder zurück nach Italien müssten, wo man sie aber zurzeit nicht hin überführen darf.


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