Flüchtlinge in der EU: Grenzsicherung durch Rückführungsabkommen

Zurzeit wird im Rahmen der gestiegenen Flüchtlingszahlen verstärkt über die Grenzsicherung an den Binnengrenzen innerhalb der EU oder auch an den EU-Außengrenzen diskutiert. Häufig stehen dabei jedoch Maßnahmen im Vordergrund, die darauf abzielen, einen Grenzübertritt zu verhindern, sei es mit Stacheldraht, mit verbotenen Push-Back-Operationen im Mittelmeer oder sogar mit Schießbefehl und Waffengewalt. Eine andere Variante, die leichter umzusetzen und zugleich auch wesentlich humaner wäre, wird in der Öffentlichkeit hingegen kaum diskutiert: Rückführungsabkommen.

Würde z.B. Deutschland jene Flüchtlinge, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen, wieder in diesen zurückführen, bräuchte es an der Grenze keinen Zaun, sondern einfach nur genügend Grenzpolizisten, die Schutzsuchende ohne gültige Papiere aufgreifen und festsetzen. Wenn die Flüchtlinge zuvor in einem anderen Dublin-Land registriert wurden, ist eine Rückführung rechtlich und faktisch kein Problem, sofern in dem betreffenden Land europäische Regeln beim Umgang mit Flüchtlingen eingehalten werden. Aber auch für den Fall, dass eine Person zuvor nirgends registriert wurde, könnte zum Beispiel mit Österreich eine Rückführung vereinbart werden, wenn bei der entsprechenden Person an einer Einreise aus Österreich keine begründeten Zweifel bestehen.

Ein europäischer Ansatz erscheint allerdings gerade bei dieser Variante der Grenzsicherung noch sinnvoller. Blickt man auf die Hauptfluchtrouten, so kommen aus Nordafrika über das Mittelmeer grob 200.000 Flüchtlinge im Jahr. Eine deutlich größere Zahl erreicht die EU hingegen aus der Türkei und zwar meist auf dem Weg von der türkischen Mittelmeerküste zu den nahegelegenen griechischen Inseln. Würde nun analog zur Zurückweisung von Schutzsuchenden an den offiziellen griechisch-türkischen Grenzübergängen auch ein Rückführungsabkommen für illegal eingereiste Flüchtlinge zwischen beiden Ländern vereinbart, könnte diese Fluchtroute schnell und ohne großen Personal- und Materialeinsatz ausgetrocknet werden. Kaum ein Flüchtling wäre dann nämlich noch bereit, für eine Überfahrt von der türkischen Küste auf eine griechische Insel einige tausend Dollar zu bezahlen und sein Leben zu riskieren, wenn er kurze Zeit später wieder in die Türkei zurückgeführt würde.

Anstelle immer kruderer Vorschläge zur Abwehr von Flüchtlingen an der Grenze, braucht es daher vor allem Gespräche mit jenen Ländern, aus denen die Flüchtlinge einreisen, sei es aus deutscher Sicht Österreich oder aus gesamteuropäischer Sicht die Türkei.
Mit Hinblick auf eine europäische Lösung sollte daher die EU auf ein Rückführungsabkommen mit der türkischen Regierung hinarbeiten, indem die EU zum Beispiel mit einer aktiven Beteiligung an der Flüchtlingshilfe in der Türkei dafür sorgt, dass Rückführungen dorthin rechtlich wie ethisch vertretbar sind. Gelingt es dann, sich mit der türkischen Regierung auf ein Abkommen zu einigen, das idealerweise auch für illegal nach Bulgarien eingereiste Flüchtlinge gilt, um einem möglichen Ausweichverhalten direkt vorzubeugen, sollte die Zahl der illegalen Einreisen in die EU wieder deutlich zurückgehen. Statt mit Waffengewalt, würden die Grenzen auf diese Weise mit einem Rückführungsabkommen gesichert.


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