mister-ede.de » Bundestag https://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Bundestagswahl 2021: Wahl(kampf)analyse und Ausblick https://www.mister-ede.de/politik/btw21-analyse-und-ausblick/9229 https://www.mister-ede.de/politik/btw21-analyse-und-ausblick/9229#comments Sun, 26 Sep 2021 11:09:39 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=9229 Weiterlesen ]]> Ich muss zugeben, bei dieser Bundestagswahl lief einiges anders, als ich das vor einem Jahr erwartet hätte. Schon die Auswahl des Unions-Kandidaten hat mich überrascht, aber auch, dass beispielsweise die Linke so wenig von einem SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz profitiert oder die AfD so wenig von einem Unions-Kanzlerkandidaten Armin Laschet.

Union:
Bis ins Frühjahr hinein bin ich fest davon ausgegangen, dass die Union mit Markus Söder als Kanzlerkandidat ins Rennen startet. Merkel regiert nun seit 2005 und bis auf Wolfgang Schäuble blieb das Personal der Union unter ihr stets ziemlich blass – eine Lücke, durch die kurzzeitig ein gewisser Karl-Theodor von und zu Guttenberg samt Gattin auf einer frisierten Dissertation rauschte. Ein Thomas de Maiziere – die Älteren unter Ihnen werden sich erinnern – war da ja noch einer der bekannteren unter den Unions-Ministern. Aber wer kennt noch Michael Glos, Kristina Schröder, Jung, Wanka, Gröhe, Schmitt oder HP Friedrich? Und was die Union in dieser Legislatur abliefert – Scheuer, Altmaier, Spahn, Maskendealer, Korruptionsaffäre – ist ja objektiv unterirdisch. Insofern hätte ich erwartet, dass die Union die Gunst der Stunde mit einem bei Unionswählern bundesweit gut angesehenen Markus Söder nutzt und auf die Karte setzt: „Der nächste Kanzler heißt nicht Merkel und kommt nicht von der CDU, und natürlich wird damit einiges anders und ich, Markus Söder, verspreche ihnen, mit mir wird alles besser.“
Daher war ich über die Entscheidung der Union bzw. der CDU wirklich verwundert, es lieber mit dem Merkel-nahen Armin Laschet probieren zu wollen. Wenn die Union mit ihm jetzt 25% holt, ist für die CDU machtstrategisch ja nichts gewonnen. Aber gut, man muss natürlich auch sagen, dass niemand in der Union damit gerechnet hat, dass Laschet den Wahlkampf so komplett vergeigt. Das Wahlergebnis wird dementsprechend heute aber leistungsgerecht ausfallen und die Union vermutlich in eine ziemliche Krise stürzen.

FDP:
Überraschend finde ich ebenfalls, dass der FDP die Schwäche der Union nur mäßig nutzt. Gegen einen Markus Söder hätte die FDP mit ihren 5 – 7 % vom letzten Herbst vermutlich noch einen sehr viel schwereren Stand gehabt, aber auch vom schwachen Laschet profitieren FDP und auch die AfD offenkundig gar nicht so sehr. So stürzte die Union nach der Nominierung von Laschet von Umfragewerten von einstmals 35 – 40% krachend auf zwischenzeitlich nur noch 20% ab, während umgekehrt die FDP lediglich um 6 oder 7 Prozentpunkte anstieg. Glücklicherweise profitierte auch die AfD seit dem Herbst nur mit 2 oder 3 Prozentpunkten von der massiven Schwäche der Union. Ein kleiner Teil des bürgerlichen Lagers aus Union und FDP ist damit aber nach rechts hin zur AfD abgewandert und ein anderer größerer Teil entweder zu den Nichtwählern oder ins rote bzw. grüne Lager. Insgesamt bedeuten diese Wanderungen für das bürgerliche Lager aus Union und FDP einen dramatischen Verlust an Wählern in alle Richtungen hin. Für die FDP stellt sich damit wiederum die Frage, wie sie nun mit diesem starken Wahlergebnis umgehen soll, das zur Hälfte durch geflüchtete Unions-Anhänger zustande gekommen ist. In die Opposition will Lindner mit diesem Ergebnis sicher nicht, allerdings bei einer Ampel könnte man die neu gewonnenen Wähler auch schnell wieder verprellen und dasselbe gilt im Falle, dass man ausgerechnet nun doch Laschet zu einer Kanzlerschaft verhilft und das auch noch mit den Grünen im Schlepptau. Blieben also noch eine SPD-geführte „Deutschland-Koalition“, an der allerdings eine unterlegene Union kaum ein Interesse haben dürfte, oder eine Unions-geführte „Deutschland-Koalition“, die wiederum in der SPD auf wenig Gegenliebe stoßen dürfte.

AfD:
Nachdem die Politikverdrossen, die von der AfD einst aus dem Nichtwählertum eingesammelt wurden, allmählich von der AfD genauso genervt sind wie von allen anderen Parteien, ist deren Wählerschwund außerhalb einzelner Hochburgen nicht sonderlich überraschend und vermutlich auch von den Strategen der Ost-AfD einkalkuliert. Für den harten Kern sind hingegen auch Skandale, ekelhaftes Auftreten und interner Streit mindestens egal, vielleicht sogar gewünscht. Denn solange eine Bundestags-Präsenz gesichert ist, ist es für einen Björn Höcke wichtiger, zwei AfDler aus seinem Thüringer Dunstkreis in den Bundestag zu bekommen als fünf moderate AfDler aus irgendwelchen Westverbänden. Entscheidend ist für die Ost-AfD ja nicht, ob 8 oder 15 % der Abgeordnete im Bundestag von der AfD sind – mitregieren will man ja eh nicht – sondern dass unter den AfD-Abgeordneten ausreichend viele aus eben jenen östlichen Hochburgen sind, damit die Netzwerke der Ost-AfD ihren Einfluss in der Bundestagsfraktion geltend machen können. Insofern liegt der Fokus der rechten Strategen wohl weniger auf bundesweiter Stärke als auf konzentrierter regionaler Stärke. Das Ziel scheint, ein einzelnes Puzzleteil – z.B. einen Landkreis – aus dem föderalen Konstrukt der freiheitlich-demokratischen BRD herauszulösen und zu übernehmen. Was machen Sie denn, wenn Ihr Landrat plötzlich Björn Höcke heißt? Auch wenn sich die AfD im Gegensatz zur letzten Bundestagswahl kaum in den Prozentpunkten verändern wird, darf man daher nicht übersehen, dass sich mit dieser Wahl die parteiinternen Machtverhältnisse durch die Konzentration im Osten – die AfD startete einstmals als Partei westdeutscher Professoren – erheblich zugunsten von Höcke und Co. verschoben haben.

Grüne:
Wenn mich die Grünen gefragt hätten, hätte ich ihnen auf jeden Fall zu Annalena Baerbock als Kanzlerkandidatin geraten, denn es war völlig klar, dass sich die Grünen bei dieser Bundestagswahl gezielten und orchestrierten Hetzkampagnen gegenübersehen werden. Vor keiner Partei fürchten sich die rechten Netzwerke und die versammelten Autokraten dieser Welt so sehr wie vor den Grünen. Und ob ein Robert Habeck, der ja durchaus auch mal in die Rolle des Beleidigten rutscht, einem solchen Shit-Hurricane, wie ihn Baerbock über sich ergehen lassen musste, besser standgehalten hätte, mag ich noch immer bezweifeln. Baerbock hat es auf jeden Fall trotz des Dauerbeschusses aus eigener Kraft und aufrecht gehend ins Ziel geschafft. Dass es unter diesen Voraussetzungen aber schwer sein würde, die Umfragewerte von 20% – 23%, über die Nominierung eines Kanzlerkandidaten hinaus bis zum Wahlabend zu halten, war klar. Dass die Wählergunst auf 15 – 16 % abfällt, hätte ich allerdings dennoch nicht erwartet und die Grünen, insbesondere durch Laschet als Konkurrenten, eher bei 20% erwartet. Dafür hätten die Grünen dann aber vermutlich schon einen etwas pro-aktiveren und vor allem besser kommunizierenden Wahlkampf machen müssen. Griffige Forderungen unter denen sich alle etwas vorstellen können, wie beispielsweise „12 Euro Mindestlohn“ (SPD) oder die „vollständige Abschaffung des Solis“ (FDP), sind aus dem Grünen-Wahlkampf, zumindest bei mir, nicht hängen geblieben. Und wer so ein verbrauchtes Wort wie „Grundsicherung“ verwendet, um auszudrücken, dass es mehr Geld für Kinder geben soll, hat vielleicht auch wirklich ein Marketingproblem. Trotz des absolut beachtlichen Stimmenzugewinns bleibt daher – m.E. zu Recht – der Eindruck, dass die Grünen einige Prozentpunkte leichtfertig verschenkt haben.

SPD:
Es war zu erwarten, dass Olaf Scholz versuchen wird, im Wahlkampf den Merkel-Erben zu mimen – nach einer Sozialdemokratin aus der CDU, jetzt ein Bürgerlicher aus der SPD. Dass das funktionieren könnte, hatte ich mir zwar vorstellen können, allerdings nur dann, wenn Scholz rasch nach seiner Nominierung eine Aufwärtsdynamik entfaltet. Als das ausblieb, hatte ich ihn spätestens Anfang 2021 im Prinzip abgeschrieben. Wie wir wissen, kam es gänzlich anders – Totgesagte leben länger.
Meines Erachtens ist das im Wesentlichen auf die fast schon panische Flucht von Unionsanhängern vor Armin Laschet und seiner grauenhaften Performance zurückzuführen. Leute, die früher eher „Merkel“ und gar nicht unbedingt die Union gewählt haben, hätten einem gut organisierten Laschet vermutlich durchaus eine Chance gegeben, werden nach diesem Wahlkampf nun aber doch lieber das Kreuz bei „Scholz“ machen, auch wenn sie gar nicht unbedingt SPD wählen würden. Ähnlich wie die FDP hat die SPD damit aber nun das Problem, dass sie mit diesem Wahlergebnis sicherlich gerne regieren würde, dann aber entweder mit Rot-grün-rot gerade diese Wechselwähler zumindest in Teilen wieder an die Union verlieren dürfte oder sich bei einer Deutschland-Koalition von vielen zentralen Wahlversprechen verabschieden müsste. Es bliebe damit die Ampelkoalition, die allerdings, wie zuvor beschrieben, für die FDP nicht sonderlich attraktiv sein dürfte.

Linke:
Mit der Kandidatur von Olaf Scholz hätte ich erwartet, dass sich einige Wähler von der Union zur SPD bewegen und dafür einige Wähler von der SPD zur Linken. Beides blieb zunächst und Letzteres bis zum Schluss aus. Die innerparteilichen Auseinandersetzungen, vor allem mit Sahra Wagenknecht, wirken auf viele Wähler ermüdend. Dazu immer mal wieder ziemlich schräge Auftritte und Aussagen von einzelnen Parteimitgliedern. Vermutlich dürften die Grünen hierdurch einige Unzufriedene der SPD eingesammelt haben, die sich ansonsten auch ein Kreuz bei den Linken hätten vorstellen können.
Dennoch habe ich die Linke stärker erwartet, auch wenn sie natürlich das Problem hat, sich auf der einen Seite von der SPD abgrenzen und gezielt bei der SPD-Wählerschaft um Stimmen für die Linke werben zu müssen und sich auf der anderen Seite an die SPD annähern zu müssen, so dass eine Koalition zumindest in Ansätzen realistisch ist. So etwas kann Schizophrenie verursachen und tatsächlich wirkt die Linke ja auch manchmal wie eine Partei mit Persönlichkeitsspaltung. Ob es sich für die Linke am Ende auszahlen wird, dieses Mal im Wahlkampf nicht so stark auf Attacke gegenüber der rot-grünen Konkurrenz gesetzt zu haben, wird sich aber erst am Ende zeigen. Sofern es, wie bereits 2013, für Rot-grün-rot reicht, dürften es SPD und Grüne so auf jeden Fall deutlich schwerer haben, sich gegen eine solche Koalition zu entscheiden und das dann abermals mit einem angeblich „mangelnden Zubewegen“ der Linken zu begründen.

Die große Unbekannte:
Egal wie sich die Prozente auf die Parteien am Ende verteilen, bleibt die große Unbekannte für den Wahlsonntag: Wie viele Abgeordnete werden in den Bundestag einziehen? Sollte die jüngste Wahlrechtsreform erneut ihre Wirkung verfehlen und der Bundestag weiter auf über 750 oder gar 800 Abgeordnete anwachsen, könnte plötzlich eine ganz andere Debatte aufkommen, nämlich über zügige Neuwahlen. Möglicherweise von AfD und Springer entfacht und von einer Union als Wahlverlierer und einer FDP mit wenig Lust auf eine Ampel-Koalition befeuert, könnte so eine neue Dynamik entstehen. Und wenn sich Schwarz und Gelb, getragen vom Argument eines durch die Größe nicht mehr wirklich arbeitsfähigen Parlaments, einer Regierungsbildung kategorisch verschließen und es gleichzeitig für Rot-grün-rot keine Mehrheit gibt, bliebe am Ende nur noch ein erneuter Urnengang als Ausweg. Es bleibt also bis zum Schluss spannend und letztlich könnten die Würfel sogar nochmal ganz neu geworfen werden.


Text als PDF: Bundestagswahl 2021: Wahl(kampf)analyse und Ausblick


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Seit Anfang April ist bundesweit, bei regionalen Unterschieden, ein Rückgang der bestätigten Neuinfektionen festzustellen. Nachdem gleichzeitig in diesem Zeitraum die Testkapazitäten ausgebaut wurden und entsprechend mehr und schneller getestet wird, ist davon auszugehen, dass dieser Rückgang nicht nur statistisch ist, sondern tatsächlich stattfindet. Die positive Nachricht ist daher zunächst, dass wir in Deutschland in der Lage sind, die Ausbreitung des Coronavirus bei weitestgehender Aufrechterhaltung der Produktion unter Kontrolle zu behalten.
Die aus den Meldezahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) ermittelte tägliche Abnahme von 3 bis 4 Prozent ist allerdings so gering, dass eine Entwarnung keinesfalls angebracht ist. Im Gegenteil: Dass trotz der verschiedenen, zum Teil sehr strikten Maßnahmen – in Bayern gilt seit über drei Wochen eine harte Ausgangssperre – die Fallzahlen nur so marginale zurückgehen, ist ziemlich ernüchternd.
Überdies gibt es große regionale und lokale Unterschiede, die eine pauschale Bewertung der Lage unmöglich machen. Während Bayern und das Saarland aktuell im Schnitt noch täglich 6 bis 7 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner melden, liegt dieser Wert in NRW bei etwa 3,5 und in Mecklenburg-Vorpommern bei nur 0,5. Damit ist das Infektionsgeschehen in Bayern und dem Saarland noch immer über zehnmal höher als an der Ostseeküste.

Zu den regionalen Unterschieden zwischen den Bundesländern kommen aber auch noch erhebliche lokale Unterschiede hinzu. So weist das RKI für den hiesigen Kreis Siegen-Wittgenstein aktuell eine 7-Tages-Corona-Aktivität von 12,2 Fällen je 100.000 Einwohner aus, während die 7-Tages-Corona-Aktivität im strukturell völlig vergleichbaren Nachbarkreis Olpe laut RKI aktuell bei 87,6 Fällen je 100.000 Einwohner liegt. Bezogen auf die täglichen Neuinfektionen bedeutet das für den Kreis Olpe rund 18 Fälle je 100.000 Einwohner, was NRW-weit der mit Abstand höchste Wert ist und problemlos mit den Fallzahlen in den stark betroffenen Regionen Süddeutschlands mithalten kann.

Regionalisierung der Schutzmaßnahmen

Neben bundesweiten und flächendeckenden Maßnahmen braucht es künftig deutlich mehr regionalspezifische Ansätze, die an die jeweiligen Rahmenbedingungen und das jeweilige Infektionsgeschehen angepasst sind. Denn während mancherorts die Lockerung der getroffenen Schutzvorkehrungen durchaus angebracht erscheint, könnte selbiges nur wenige Kilometer entfernt zum Brandbeschleuniger in einer laufenden Epidemie werden.
Bundesweite Regelung bedarf es insofern vor allem für das Verbot von Großveranstaltung und die Beschränkung der Reisefreiheit, z.B. das Verbot touristischer Busreisen, die Einschränkung des überregionalen ÖPV oder gegebenenfalls ein Ausreiseverbot aus stark betroffenen Bundesländern in das übrige Bundesgebiet. Auch was das allgemeine Verhalten im öffentlichen Raum anbelangt, machen bundesweite Regelungen Sinn, um Verwirrungen vorzubeugen.
Die Einschränkung der Versammlungsfreiheit kleinerer Gruppen, der Erlass von Ausgangssperren oder der Umgang mit dem Schul- und KiTa-Betrieb sollten hingegen weitestgehend den Bundesländern oder den kommunalen Gebietskörperschaften überlassen werden, so wie das vom Infektionsschutzgesetz sinnvoller Weise bereits vorgesehen ist. Dasselbe gilt für die Frage, inwieweit und unter welchen Bedingungen Geschäfte geöffnet sein können, auch wenn hier eine Abstimmung zwischen benachbarten Regionen ratsam ist, um ungewollte Effekte beispielsweise an Landesgrenzen oder gegebenenfalls auch an Kreisgrenzen zu vermeiden.
Notwendig für eine solche Regionalisierungsstrategie ist jedoch ein entsprechendes Monitoring durch flächendeckende, engmaschige und zeitnahe Tests. Denn nur wenn es tatsächlich gelingt, Infektionsherde frühzeitig zu identifizieren, kann man die Eindämmungsmaßnahmen zielgerichtet und zeitlich begrenzt in diesen Gebieten durchführen, anstatt pauschal das öffentliche Leben überall und dauerhaft einschränken zu müssen.

Mundschutzpflicht

Zu den bundesweiten Maßnahmen kann eine Mundschutzpflicht im ÖPV (Bus, Zug, Flugzeug), in Geschäften oder sonstigen Innenräumen gehören. Gleichzeitig muss aber energisch dem Spin der Medien oder auch des Leopoldina-Präsidenten Haug widersprochen werden, dass mit einer Mundschutzpflicht eine Rückkehr zur Normalität möglich werden würde. Wenn Haug bereits wieder von vollgepackten U-Bahnen spricht, dann ist das geradezu absurd, denn es muss um das genaue Gegenteil gehen, also U-Bahnen und ähnliches möglichst leer zu halten.
Zwar ist das Tragen eines Mundschutzes sehr zu begrüßen, weil es das Ansteckungsrisiko unter ansonsten gleichbleibenden Bedingungen vermutlich verringert. Aber ob ein Mundschutz, womöglich auch nur ein Schal, in einem vollbesetzten Bus wirklich verhindert, dass sich irgendjemand ansteckt, kann man zumindest anzweifeln. Wenn also gleichzeitig zu der Einführung einer Mundschutzpflicht andere Schutzvorkehrungen reduziert werden, der Einzelne also beispielsweise wieder die U-Bahn nimmt, anstelle des Fahrrads, dann ergibt das in der Summe nicht mehr Ansteckungsschutz, sondern umgekehrt ein deutlich erhöhtes Ansteckungsrisiko. Insofern ist eine Mundschutzpflicht zwar ratsam, sie kann aber nur als Ergänzung zu anderen Maßnahmen und nicht als Ersatz für diese dienen.

Wiederöffnung des Einzelhandels

Nachdem Supermärkte und andere Geschäfte des täglichen Bedarfs während des Shutdowns geöffnet hatten, konnte man hier bereits erste Erfahrungen mit Zugangsbeschränkungen, Plexiglas in Kassenbereichen und Abstandsregeln sammeln. Und nach meinem Kenntnisstand gibt es bislang keine Anzeichen dafür, dass Einkaufsgeschäfte unter solchen Schutzbedingungen zu den wesentlichen Übertragungsorten des Coronavirus gehören. Das sieht bei Bars und Kneipen, in Pflegeheimen und vor allem natürlich innerhalb der Familien ganz anders aus. Insofern spricht aber viel dafür, die Wiederöffnung des Einzelhandels unter denselben Schutzvorkehrungen wie in den bislang schon geöffneten Läden zu ermöglichen.
Die in dieser Woche getroffenen Verabredungen der Bundes- und der Landesregierungen gehen daher in die richtige Richtung. Fraglich ist allerdings, ob die Beschränkung auf kleinere Geschäfte wirklich zielführend ist. Zum einen wird sich dadurch das Einkaufsgeschehen auf weniger Verkaufsfläche abspielen. Zum anderen fehlt es an einem hinreichenden Sachgrund für die willkürliche Grenzziehung. Warum nämlich das Ansteckungsrisiko in riesigen Möbelhäusern höher sein soll wie in einem kleinen Juweliergeschäft, dürfte mit den Mitteln der Logik nur äußerst schwer zu erklären sein.
Besser geeignet als eine feste Höchstgrenze für die Verkaufsflächen wäre deshalb eine Regelung, die auf Kunden je Quadratmeter abstellt. Damit wäre dann vermutlich sowohl dem Gesundheitsschutz wie auch den Einzelhändlern gedient.

Strikte Ausgangssperre vs. lockerere Kontaktbeschränkung

Wenn man sich die Entwicklung der Neuinfektionen in den Bundesländern anschaut, ist zu erkennen, dass die striktere Ausgangssperre in Bayern keinen höheren Effekt hat als die etwas lockereren Kontaktbeschränkungen im Rest der Republik. Das ist auch wenig verwunderlich, da sich die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger schon von sich aus vernünftig verhält und außerdem durch den weitgehenden Shutdown sowieso viele Aktivitäten gar nicht mehr möglich sind. Darüber hinaus stellt sich aber auch die Frage, welche Ansteckungsgefahren reduziert werden sollen, indem man Menschen verbietet, auf einer Parkbank zu sitzen oder auf einer Wiese zu liegen und ein Buch zu lesen.
Künftig braucht es deshalb eine deutlich stärkere Orientierung am Ziel der Kontaktreduktion. Natürlich kann in besonders stark betroffenen Gebieten eine lokal begrenzte Ausgangssperre zielführend sein, um kurzzeitig wirklich jegliches öffentliches Leben stillzulegen. Im Allgemeinen ist es aber völlig ausreichend, die Ansammlung größerer Menschengruppen zu unterbinden, wie es durch die lockereren Kontaktbeschränkungen geschieht. Als Richtwert für eine bundesweite Regelung erscheint eine Obergrenzen für Gruppen zwischen 4 und 8 Personen sinnvoll. In stärker betroffenen Bundesländern sollte jedoch weiterhin die 2-Personen-Regelung gelten. Die flächendeckende strikte Ausgangssperre in Bayern muss hingegen mangels Wirksamkeit sofort gelockert und in eine mildere Kontaktbeschränkung umgewandelt werden.

Alten-, Behinderten-, Krankenpflege

Noch immer steht Deutschland, genauso wie Europa und die gesamte Welt, vor dem Problem, dass es nur wenige – faktisch oft keine – effektiven Maßnahmen gibt, die vor Ansteckungen im Pflegebereich schützen. Während man auf Kneipenbesuche verzichten und in Supermärkten und anderen Geschäften relativ leicht Abstand halten kann, handelt es sich im Bereich der Pflege um notwendige Kontakte, bei denen die räumliche Nähe meist zwingend ist. Genau jene Regeln, also die Kontaktreduktion und das Abstand halten, die in der restlichen Gesellschaft effektiv und vergleichsweise effizient den Reproduktionsfaktor R auf einen Bruchteil senken, laufen im Pflegebereich komplett ins Leere. Umso wichtiger ist es daher, die übrigen physischen und präventiven Schutzmöglichkeiten in diesem Bereich vollständig auszuschöpfen.
Das heißt, dass bei der stationären Pflege in Richtung Ganzkörperschutzanzüge und Desinfektionsanlagen vor den Einrichtungen gedacht werden muss, damit von Pflegekräften über Reinigungspersonal und sonstige Angestellte bis zu Besucherinnen und Besuchern wirklich jeder nur noch vollständig abgeschirmt und 100% virenfrei in Krankenhäuser, Altenheime oder sonstige Pflegeeinrichtungen gelangt. Auch in der mobilen Alten- und Krankenpflege müssen solche Schutzmaßnahmen entwickelt werden. Daneben müssen Pflegende wie auch Gepflegte zur Prävention regelmäßig auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet werden, um die Ansteckungsgefahren für die Hochrisikogruppe der Gepflegten so gering wie möglich zu halten. Das gilt allerdings nicht nur in der stationären und der mobilen gewerbsmäßigen Pflege, sondern insbesondere auch für die private Pflege innerhalb der Familie.
Bislang ist mein Eindruck aber leider, dass der Pflegebereich kaum Beachtung findet. Anstatt die Mundschutzpflicht im ÖPNV rauf und runter zu diskutieren oder zu überlegen, ob man 18-Jährige Abiturienten für 3 Stunden mit ausreichend Abstand in einen Raum setzen darf, sollte vielmehr der Schutz dieser schwächsten und zugleich gefährdetsten Gruppe unserer Gesellschaft in den Blick genommen werden.

Schulen und Kitas

Während es in Kitas unmöglich sein dürfte, die für einen Ansteckungsschutz notwendigen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen einzuhalten, sollte dies bei oberen Klassenstufen grundsätzlich funktionieren. Eine einheitliche Regelung von den jüngsten Kita-Kindern bis zu den Abiturientinnen und Abiturienten kann insofern aber nicht zielführend sein.
In Kitas sollte deshalb vorerst weiter auf einen Notbetrieb gesetzt werden, wohingegen an Schulen durchaus wieder einige Aktivitäten durchgeführt werden können. Sinnvoll erscheint hierbei, zunächst mit den Abschlussklassen zu beginnen, während der Unterricht für die restlichen Klassenstufen weiterhin ausgesetzt bleibt. Damit stünden jetzt für die Abschlussklassen genügend Lehrkräfte und Räume zur Verfügung, um den Schulunterricht und die Prüfungsvorbereitungen in kleineren Gruppen mit dem nötigen Abstand fortzusetzen. Gelänge es auf diese Weise, die Abschlussprüfungen zu Ende zu führen, stünden im Anschluss wiederum für die restlichen Klassenstufen mehr Kapazitäten zur Verfügung. Gegebenenfalls könnte dann durch eine Verlängerung des aktuellen Schuljahres, verkürzte Sommerferien und einen späteren Beginn des nächsten Schuljahres ein Teil der verlorenen Lernzeit wieder aufgeholt werden.
Gleichwohl wird man auch bei diesem Vorgehen nicht ohne flankierende Maßnahmen auskommen, sobald die übrigen Klassenstufen wieder zur Schule gehen. Um das Ansteckungsrisiko ab diesem Zeitpunkt auf einem Minimum zu halten, sollte daher zumindest an weiterführenden Schulen ein Teil des Präsenzunterrichts durch E-Learning-Einheiten substituiert werden. Auch Schichtunterricht oder zeitversetzte Pausen können dazu beitragen, die Zahl der Kontakte und damit auch das Infektionsrisiko zu reduzieren.

Zusammenfassung

Nachdem es eine Vielzahl lokaler Infektionsgeschehen gibt, ist eine Regionalisierung der Maßnahmen zwingend erforderlich. Nur so ist es möglich, die verschiedenen flächendeckenden Einschränkungen zurückzunehmen, ohne damit die Gefahr von Infektionen zu erhöhen. Daneben muss das Augenmerk vielmehr auf dem Schutz der Risikogruppen liegen, insbesondere den pflegebedürftigen Personen. Während große Menschenansammlungen bundesweit für längere Zeit nicht möglich sein werden, erscheint eine moderate Lockerung der Kontaktsperre für Kleingruppen zumindest in schwächer betroffenen Regionen vertretbar. Selbiges gilt für die Wiederöffnung des Einzelhandels und die Beschulung der Abschlussklassen. Überdies kann eine Mundschutzpflicht in Innenräumen eine gute Ergänzung zu anderen Schutzmaßnahmen sein.


Text als PDF: Corona-Pandemie: Empfehlungen zum weiteren Vorgehen in Deutschland


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Insofern halte ich die von den Bund und Ländern inzwischen getroffenen Maßnahmen durchaus für sinnvoll. Und auch die Entscheidung der Politik, darüber hinaus KiTas und Schulen bundesweit zu schließen oder zumindest auf eine Notbetreuung umzustellen, ist sicher ebenfalls gut und richtig.
Das flächendeckende Kontaktverbot hingegen ist aus meiner Sicht problematisch, weil damit pauschal fundamentale Grundrechte auf ganz massive Art und Weise eingeschränkt werden. Natürlich kann eine solche Kontaktbeschränkung in stark betroffenen Regionen ein sinniges Mittel sein. Aber selbst dort lässt sich über die tatsächliche Wirkung streiten, solange es nur völlig unzureichende Schutzvorkehrungen an den wesentlichen Knotenpunkten der Gesellschaft (Supermarkt, Arzt, ÖPNV usw.) gibt. Und klar ist eben auch, dass es der Seuchenbekämpfung im süddeutschen Mitterteich recht wenig hilft, wenn auf Rügen Schulen geschlossen und den Rügenern ein Kontaktverbot oder eine Ausgangssperre auferlegt wird.
Die aktuell seitens der Landes- und Bundespolitik vorgetragene Begründung für diese Maßnahme läuft insofern ins Leere. Nur weil es stark betroffene Gebiete gibt, in denen die Einschränkung der Grundrechte wirklich notwendig ist, muss man deshalb noch lange nicht die Grundrechte in anderen Teilen Deutschlands außer Kraft setzen.
Zu beantworten ist daher vielmehr die Frage, ab wie vielen Infizierten in einer Region solche Maßnahmen sinnvoll und zulässig sind. Eines kann man dabei jedoch ausschließen, nämlich dass in Stadt- und Landkreisen mit einigen wenigen Infizierten, deren Infektionswege sich oftmals noch nachvollziehen lassen, eine so einschneidende Maßnahme wie ein solches Kontaktverbot verhältnismäßig ist. Das gilt insbesondere dann, wenn gleichzeitig in vollen Bussen und Läden, am Arbeitsplatz oder in Behörden ein Vielfaches an Übertragungsrisiken lauert.

Mit Blick auf das bayerische Mitterteich und eine Infektionsquote von 1% sieht das natürlich anders aus. Dort ist ein solches Kontaktverbot mehr als angebracht. Und sinnvoll wäre es vermutlich auch, zusätzlich wirklich alle Geschäfte einschließlich Arztpraxen und Apotheken zu schließen und eine Notversorgung der Bevölkerung in ihren Häusern und Wohnungen durch Bundeswehr, THW, DRK oder auch sonstigen ehrenamtlichen Kräfte zu organisieren. Nachdem von weiteren bislang unerkannten Infizierten in dem Dorf auszugehen ist und auch davon, dass es in häuslicher Quarantäne weitere Ansteckungen gibt, könnte die Zahl der Erkrankten dort sogar trotz solch strikter Maßnahmen schnell auf 5% ansteigen. So etwas hält unser Gesundheitssystem vielleicht noch bei einer kleinen Gemeinde aus, aber nicht flächendeckend.
Insgesamt ist die Situation in vielen Teilen Süd- und Westdeutschlands und – wie zu erwarten – insbesondere auch in den Metropolen äußerst gefährlich. Ob es hier in den letzten Tagen gelungen ist, die Verbreitung signifikant zu verlangsamen, kann man aktuell noch nicht beurteilen. Meine große Befürchtung ist allerdings, dass gerade in Berlin, Hamburg, München oder Köln die verschiedenen Maßnahmen – inklusive der Kontaktsperre – eine vergleichsweise geringe Verlangsamung bewirken könnten, weil dort der ÖPNV-Anteil und auch der Anteil von Berufspendlern sehr hoch ist und es in den Geschäften des täglichen Lebens einfach einen viel höheren Durchlauf an Menschen gibt. Und genau dort liegen die Hauptgefahrenquellen und eben nicht bei vier Leuten, die zusammen im Park sitzen.
Umgekehrt habe ich dafür aber noch immer die Hoffnung, dass mit den jetzt getroffenen Maßnahmen in weiten Teilen Deutschlands, insbesondere in den eher schwächer besiedelten Gebieten mit etwas Abstand zu den Metropolregionen, die Infektionsketten in einigen Fällen auch wieder gestoppt werden können. Bei den aktuell 52 bestätigten Fällen in unserem hiesigen Kreisgebiet ist meines Wissens nach von 50 bekannt, auf welchem Wege diese sich infiziert haben, nämlich allesamt in Italien oder Österreich oder über Rückkehrer von dort. Gelingt es in den nächsten Wochen, auch die Infektionswege weiterer Fälle zu identifizieren und vielleicht sogar einen Zusammenhang zu den beiden bislang unbekannten Übertragungswegen herzustellen, wäre das eine ganz andere Situation, als wenn sich jetzt nach und nach immer mehr Fälle mit ungeklärten Infektionswegen auftun.

Selbstverständlich machen bundesweite Maßnahmen an vielen Stellen Sinn, z.B. der Verzicht auf größere Versammlungen oder auch die Begrenzung von Gruppengrößen in der Öffentlichkeit auf wenige, vielleicht fünf oder sechs Personen. Zielführend wäre außerdem, in ganz Deutschland besondere Gefahrenpunkte, wie Autobahntankstellen oder den ÖPV, in den Blick zu nehmen. Es sollten so viele Busse wie möglich eingesetzt werden, um so wenige Fahrgäste wie möglich je Bus zu haben. Dazu routinemäßige Desinfektionen von Zügen und Bussen nach ein oder zwei Touren und auch regelmäßige Desinfektion von Taxen. Außerdem sollte über eine Mundschutzpflicht für Fahrgäste nachgedacht werden. Daneben sind auch Taxi-Gutscheine oder ein Shuttle-Service z.B. für Klinikpersonal überlegenswert, das sonst auf Bus und Bahn angewiesen wäre. Beim Einkaufen in Supermärkten, Apotheken oder anderen Geschäften bräuchte es deutschlandweit mehr Ansteckungsschutz z.B. durch Trennschreiben aus Plexiglas im Kassenbereichen. Und sinnvoll wären sicher auch viel mehr Möglichkeiten, sich vor Geschäften oder an Bushaltestellen die Hände zu waschen. In Bahnhöfen wäre es sicher kein Problem, in bahnsteignähe mobile Waschbecken aufzustellen, um die Hygiene zu verbessern. All das macht auch in der Fläche Sinn, weil es sich zwar um weiche, aber dennoch seuchenhemmende Maßnahmen handelt.
Ob darüber hinaus eine noch härtere Kontaktsperre oder gar eine Ausgangssperre notwendig ist, sollte allerdings in den jeweiligen Regionen von der Situation abhängig gemacht und nicht zentral von Bundes- oder Landesregierungen festgelegt werden. Denn in dieser Pauschalität wird eine solche Maßnahme sonst weder der Situation noch den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes und des Grundgesetzes gerecht.
Und wenn am Ende in den schwach betroffenen Regionen die Kollateralschäden solcher harten Maßnahmen höher sind, als der beabsichtigte Nutzen, ist niemandem geholfen. Schon jetzt verlassen Pflegekräfte scharenweise das Land was für hunderttausende Ältere und Pflegebedürftige eine nicht minder lebensgefährliche Situation darstellen kann wie die Corona-Epidemie selbst. Und auch für die zig Millionen Menschen, die schon jetzt durch das Raster unseres Staates fallen – Obdachlose, Minirentner, Flaschensammler – beginnt in den nächsten Tagen bei Lieferengpässen, steigenden Preisen und geschlossenen Tafeln ein Lebenskampf – Corona hin, Corona her. All das muss Politik deshalb jetzt im Blick haben, damit es am Ende nicht heißt, in Deutschland starben 20.000 Menschen an Corona und 100.000 Obdachlose, Alte und Hilfsbedürftige an den Corona-Schutzmaßnahmen der Politik.


Text als PDF: Eine erste Einschätzung zur bundesweiten Corona-Kontaktsperre


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Bundestagswahlrecht: Vom Verfassungsgericht bis zum Riesen-Parlament https://www.mister-ede.de/politik/bundestagswahlrecht-bverfg/8714 https://www.mister-ede.de/politik/bundestagswahlrecht-bverfg/8714#comments Fri, 10 Aug 2018 19:48:23 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=8714 Weiterlesen ]]> Es ist schon eine peinliche Situation: Alle Parteien wissen, dass die Wahlrechtsreform von 2013, durch die es zu einer massiven Aufblähung des Bundestages kommen kann, ein echter Griff ins Klo war. Und trotzdem ist eine Lösung des Problems bis heute nicht in Sicht. Aber dafür gibt es Gründe:

Noch immer beharren viele Parlamentarier auf einer zum Teil mutwilligen Fehlinterpretation des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte am 25.7.2012 zwar geurteilt, dass das bis dahin geltende Bundestagswahlrecht verfassungswidrig sei [1]. Doch liest man sich das Urteil des Zweiten Senats durch, wird einem schnell klar, dass den Verfassungsrichtern die vorhandenen Zielkonflikte (Wahlrechts-Trilemma) sehr bewusst waren. Sie sehen und benennen diese und lassen dem Gesetzgeber deshalb auch einen angemessenen Spielraum, um bei der Gestaltung des Wahlrechts zwischen den verschiedenen Zielen abwägen zu können.
Die Richter geben den Klägern zwar insoweit Recht, als die Gleichheit der Wahl ein hohes Gut ist und deshalb eine korrekte Abbildung des Zweitstimmenergebnisses notwendig sei. Allerdings schränken sie diesen Grundsatz mit Hinblick auf die Zielkonflikte auch ein: Zum einen darf es, wenn es sich nicht vermeiden lässt, bis zu einem gewissen Maße Abweichungen von der korrekten Abbildung des Zweitstimmenergebnisses geben. Wenn damit andere wichtige Ziele verfolgt werden und die Maßnahmen wirksam sind, können solche Einschränkungen also zulässig sein. Zum anderen muss das Wahlgesetz die Einhaltung dieses Grundsatzes auch nur für solche Wahlergebnisse sicherstellen, die objektiv auch eine gewisse Eintrittswahrscheinlichkeit haben. Wenn es also bei einem Ausnahme-Wahlergebnis zu einer nicht ganz korrekten Abbildung des Zweitstimmenergebnisses käme, kann das durchaus vertretbar sein.

Damit haben die Verfassungsrichter ein sehr bedachtes Urteil gefällt. Und letztlich wäre es auch verwunderlich gewesen, wenn das Bundesverfassungsgericht auf der einen Seite eine 5%-Hürde tolerieren würde, durch die 2013 deutlich über 10% der Zweitstimmen gar keinen Einfluss auf die Sitzverteilung im Bundestag hatten, aber dann auf der anderen Seite für die restlichen 90% eine haargenaue Abbildung des Zweitstimmenergebnisses ohne irgendwelche Ausnahmen einfordern würde.
Gleichwohl, auf politischer Ebene hat sich bei zahlreichen Parlamentariern eine andere Lesart des Urteils etabliert. Die korrekte Abbildung des Zweitstimmenergebnisses hat für diese Abgeordneten nun höchste Priorität und folgerichtig sind andere Bestandteile des Wahlrechts, z.B. die garantierten Sitze für die Direktkandidaten, oder eben auch das Ziel einer Größenbeschränkung des Bundestages nachrangig. Und tatsächlich hat sich diese Haltung bei der Neugestaltung des Wahlrechts am Ende auch durchgesetzt. Das kurz vor der Bundestagswahl 2013 verabschiedete Wahlgesetz ist jetzt so gestaltet, dass das Zweitstimmenergebnis stets korrekt abgebildet wird, allerdings zum Preis, dass aktuell eben 709 statt 598 Abgeordnete im Parlament sitzen – und bei kommenden Wahlen könnten es auch noch deutlich mehr werden.

Entsprechend gibt es seit der Bundestagswahl 2013 Bestrebungen, das Wahlgesetz einer neuerlichen Reform zu unterziehen. So forderte beispielsweise der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert die Fraktionen bereits in der ersten Sitzung des letzten Bundestages auf, eine Lösung zu erarbeiten [2]. Doch seitdem ist es trotz zahlreicher Anläufe noch immer nicht gelungen, die Parlamentarier zu einem vernünftigen Kompromiss zu bringen. Und daran wird sich vermutlich auch nichts ändern, solange größere Teile des Parlaments weiter auf ihrer Fehlinterpretation des Verfassungsgerichtsurteils beharren und die korrekte Abbildung des Zweitstimmenergebnisses unter keinen Umständen aufgeben wollen. Es bleibt daher abzuwarten, ob der erneute Versuch, dieses Mal von Wolfgang Schäuble initiiert [3], endlich zu einem brauchbaren Ergebnis führt.


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[1] Urteil des Zweiten Senats des BVerfG zum Bundestagswahlrecht vom 25.7.2012 (Link zum Urteil auf www.bundesverfassungsgericht.de)

[2] Bericht des Bundestages zur konstituierenden Sitzung 2013 (Link zum Bericht auf www.bundestag.de)

[3] Artikel des Tagesspiegel vom 25.07.2018 zur geforderten Wahlrechtsreform (Link zum Artikel auf www.tagesspiegel.de)

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Das Wahlrechts-Trilemma einfach erklärt https://www.mister-ede.de/politik/das-wahlrechts-trilemma/8701 https://www.mister-ede.de/politik/das-wahlrechts-trilemma/8701#comments Mon, 06 Aug 2018 19:49:00 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=8701 Weiterlesen ]]> Zurzeit ist der Bundestag mit 709 Parlamentariern weit größer, als er eigentlich sein sollte. Beigetragen zur kräftigen Überschreitung der Normgröße von 598 Abgeordneten hat zum einen die veränderte Parteienlandschaft. Aufgrund der Mischung von Mehrheits- und Verhältniswahl werden Abweichungen nach oben wahrscheinlicher, je mehr Parteien in den Bundestag einziehen. Zum anderen haben die Parlamentarier selbst einen großen Anteil an der Entwicklung. Bei einer Wahlrechtsreform vor der Bundestagswahl 2013 haben sie das Ziel einer möglichst festen Größe des Parlaments zugunsten einer korrekten Abbildung des Zweitstimmenergebnisses hinten angestellt – mit dem bekannten Ergebnis.
Um künftig das Anwachsen des Bundestages wieder zu verhindern, soll nun eine neuerliche Wahlrechtsreform Abhilfe schaffen, die dann allen Ansprüchen genügt. Doch genau da liegt, wie auch schon bei der letzten Wahlrechtsreform, der Hase im Pfeffer begraben. Denn letztlich handelt es sich bei der Problemstellung um ein Trilemma, also einen Zielkonflikt, bei dem sich von drei Zielen höchstens zwei vollständig erreichen lassen. Das heißt, auch bei sehr verständlichen Zielen für das Bundestagswahlrecht, müssen an manchen Stellen Abstriche gemacht werden. Welche drei Ziele erreicht werden sollen und warum sich aus ihnen ein Zielkonflikt ergibt, wird nachfolgend dargestellt.

Die drei Ziele:

Ziel 1: Die Korrekte Abbildung des Zweitstimmenergebnisses

Das Ziel ist klar. Die Sitze im Bundestag sollen entsprechend dem Zweitstimmenergebnis der Parteien auf diese verteilt werden. Damit wird gewährleistet, dass die Stimme jedes Wählers einen gleich großen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlamentes hat oder zumindest eine gleich große Chance auf diesen Einfluss.

Ziel 2: Eine feste Größe des Bundestags

Auch hier ist das Ziel klar. Das Parlament soll eine feste Größe haben, sodass seine Arbeitsfähigkeit gewährleistet und seine Akzeptanz in der Öffentlichkeit nicht gefährdet ist. Außerdem soll der Bundestagsapparat nicht durch unnötig große Schwankungen der Parlamentsgröße und dem damit einhergehenden erheblichen Anpassungsbedarf belastet werden.

Ziel 3: Regionalkomponente

Die Regionalkomponente kann unterschiedlich gestaltet sein. Im aktuellen Wahlrecht gibt es zwei Regionalkomponenten.

1) Länderproporz:
Die Bundesländer erhalten eine garantierte Anzahl an Sitzen im Bundestag. Das Ziel ist, dass die Bundesländer entsprechend ihrer Größe in Berlin repräsentiert werden.

2) Direktkandidaten:
Die Hälfte aller Abgeordneten wird mit der Erststimme direkt im Wahlkreis gewählt und bekommt einen Sitz garantiert. Damit wird gewährleistet, dass jeder Wahlkreis mindestens einen Abgeordneten als Brückenbauer zum Bundestag hat, um die Anliegen der Bürger dort einzubringen und umgekehrt über die Entwicklungen im Bundestag informieren zu können.

Zielkonflikt / Trilemma

Wie eingangs erwähnt, können bei einem Trilemma immer nur zwei von drei Zielen vollständig erreicht werden. Wer in jedem Fall ein korrektes Abbild der Zweitstimmen verlangt, muss entweder auf jegliche Regionalkomponente verzichten, also sowohl auf Länderproporz als auch auf Direktkandidaten, oder auf eine feste Größe des Parlaments. Und das gleiche gilt umgekehrt für die beiden anderen Ziele. Mit zwei theoretischen, aber dafür sehr einfachen Beispielen lässt sich der Grund für dieses Trilemma leicht verdeutlichen:

Beispiel 1:

Wir stellen uns eine A-Partei vor, die nur in einem Bundesland antritt und dort in genau drei Wahlkreisen einen erfolgreichen Direktkandidaten hat. Gleichzeitig erreicht diese Partei aber nur 0,25% der bundesweiten Zweitstimmen. Alle anderen Stimmen entfallen in diesem Beispiel auf die B-Partei.
Soll nun garantiert werden, dass die drei Direktkandidaten der A-Partei in Berlin sitzen, bleiben rein logisch nur zwei Optionen. Entweder die Zahl der Abgeordneten wird auf 1.200 erhöht, damit das Verhältnis von A-Partei (0,25% – 3 Abgeordnete) zu B-Partei (99,75% – 1197 Abgeordnete) stimmt. Oder man muss in diesem Fall auf die korrekte Abbildung des Zweitstimmenergebnisses verzichten, wie man das im Übrigen auch bei erfolgreichen parteilosen Einzelbewerbern machen würde. Diese können theoretisch mit wenigen Stimmen in einem Wahlkreis einen garantierten Sitz erwerben, ohne dass ein entsprechender Ausgleich für die im Bundestag vertretenen Parteien stattfindet.

Beispiel 2:

Ein Bundesland X bekommt aufgrund seiner Bevölkerungszahl 100 der 598 Bundestagssitze garantiert. Allerdings gehen in diesem Bundesland im Vergleich zu den anderen Bundesländern nur halb so viele Menschen zur Wahl. In X tritt lediglich die A-Partei an, die alle Stimmen erringt. In den übrigen Bundesländern tritt lediglich die B-Partei an, die ebenfalls alle Stimmen erringt.
Soll nun garantiert werden, dass das Bundesland X seine 100 Sitze bekommt, können diese nur an die A-Partei als einzige dort antretende Partei vergeben werden. Soll hingegen das Zweitstimmenergebnis korrekt abgebildet werden, darf die A-Partei aufgrund der deutlich niedrigeren Wahlbeteiligung in X nur etwas über 50 der 598 Sitze erhalten.
Die einzige Möglichkeit, um diesen Widerspruch aufzulösen, ist, die Zahl der Sitze im Bundestag soweit zu erhöhen, bis die A-Partei 100 Sitze hat und die B-Partei die ihr im Verhältnis der Zweitstimmen dann zustehenden grob 1100 Sitze.

Fazit:

Einen Ausweg aus diesem Trilemma gibt es nicht. Soll die Zahl der Bundestagssitze wieder näher an der Normgroße liegen, müssen sich die Fraktionen im Bundestag von ihren Maximalforderungen verabschieden. Ansonsten verteidigen die einen die Regionalkomponenten in der jetzigen Ausprägung und die anderen die genaue Abbildung des Zweitstimmenergebnisses und im Ergebnis bleibt es dann weiter bei der schwankenden Größe des Bundestages.


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Was spricht für eine Kenia-Koalition ohne Beteiligung der CSU? https://www.mister-ede.de/politik/vorteile-einer-kenia-koalition/8596 https://www.mister-ede.de/politik/vorteile-einer-kenia-koalition/8596#comments Mon, 27 Nov 2017 19:53:33 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=8596 Weiterlesen ]]> Nachdem die Jamaika-Sondierungen gescheitert sind, die Sozialdemokraten die Große Koalition weiterhin mehrheitlich ablehnen, Union und FDP nicht mit den Linken und niemand mit der AfD koalieren will, bleibt eigentlich nur eine rechnerisch mögliche Konstellation für eine stabile Regierung übrig: Ein Bündnis aus CDU (200 Sitze), SPD (153 Sitze) und Grünen (67 Sitze).

Diese sogenannte Kenia-Koalition wäre zwar aus der Not geboren, hätte aber dennoch einige Vorteile zu bieten. Mit der CSU würde genau jene Partei aus der Großen Koalition ausscheiden, die in den letzten vier Jahren mit Abstand am meisten genervt und bei der vergangenen Bundestagswahl mit Abstand am stärksten verloren hat. Die Partei um Horst Seehofer, die 2015 jener Bundesregierung, an der sie selbst beteiligt war, Rechtsbruch vorgeworfen hatte, würde künftig durch die Grünen ersetzt, die ihrerseits bereits jetzt über den Bundesrat an vielen Gesetzesvorhaben mitwirken.
Anders als bei einer Koalition aus Union, SPD und Grünen, bei der die Grünen nur das fünfte Rad am Wagen wären, käme es in einer solchen Dreierkombination ohne die CSU tatsächlich auf alle drei beteiligten Parteien an. Neben einer stabilen Mehrheit im Bundestag (420 von 709 Sitzen) hätte die Kenia-Koalition aus CDU, SPD und Grünen aber auch eine eigene Mehrheit im Bundesrat (37 von 69 Stimmen). Während ein Jamaika-Bündnis oder die Große Koalition aus Union und SPD im Bundesrat auf weitere Partner angewiesen wären, könnten die drei Kenia-Parteien selbst bei Zustimmungsgesetzen auf eine Beteiligung von FDP, Linken und CSU verzichten. Zum einen würde dadurch das Regieren erleichtert, zum anderen könnte eine Kenia-Koalition so auch größere Reformprojekte anpacken.

Es ist außerdem keine Neuigkeit, dass CDU und SPD bzw. SPD und Grüne durchaus in der Lage sind, in Koalitionen vernünftig zusammenzuarbeiten. In Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein haben inzwischen aber auch CDU und Grüne bewiesen, dass sie gemeinsam regieren können. Und schon jetzt besteht in Sachsen-Anhalt ein solches Kenia-Bündnis aus CDU, SPD und Grünen. Wieso also sollte eine Koalition dieser drei Parteien nicht genauso auf der Bundesebene funktionieren?
Was die politischen Inhalte von CDU, SPD und Grünen anbelangt, gibt es immerhin einige Schnittmengen, z.B. das klare Bekenntnis zum Recht auf Asyl oder die Ablehnung einer fixen Obergrenze. Alle drei Parteien stehen außerdem klar zum europäischen Projekt, denken über moderate Steuersenkungen nach und sprechen sich für weitere Anstrengungen zur Reduktion von CO2-Emissionen in den nächsten Jahren aus. Natürlich müssten in all diesen Bereichen erst noch tragfähige Kompromisse gefunden werden, aber zumindest eine Basis für zielführende Diskussionen gäbe es damit schon einmal. Beim Thema Maut oder bei Seehofers Obergrenze sah das in der letzten Legislaturperiode ja leider etwas anders aus.

Was hätten die Grünen von einer Kenia-Koalition?

Die Grünen hätten die Möglichkeit, ihre Ideen für ein zukunftsfähiges und nachhaltiges Deutschland als vollwertiger Teil einer Koalition in die Regierung einzubringen. Sie wären kein fünftes Rad am Wagen und könnten die deutsche Politik nicht nur über Landesregierungen mit grüner Beteiligung im Bundesrat aktiv mitgestalten, sondern künftig auch im Bundestag.

Was hätte die SPD von einer Kenia-Koalition?

Die SPD könnte ihr Versprechen halten und müsste sich nicht in eine GroKo begeben, um Neuwahlen oder eine Minderheitsregierung zu verhindern. Außerdem wäre die SPD in einem solchen Dreierbündnis mit der CDU fast auf Augenhöhe und der Zank innerhalb der Union würde dann auch nicht länger die Regierungsarbeit belasten.

Was hätte die CDU von einer Kenia-Koalition?

Die CDU könnte trotz eines der schlechtesten Wahlergebnisse ihrer Geschichte die Regierung stellen und Angela Merkel wäre als Bundeskanzlerin sogar wieder fester im Sattel als sie das zeitweise in der Großen Koalition war. Auch stünde der Streit zwischen CDU und CSU nicht mehr ganz so sehr im Fokus der Öffentlichkeit und könnte in den nächsten Monaten leise geschlichtet werden. Außerdem hätte die CDU mit SPD und Grünen zwei Partner, mit denen sie zurzeit in acht Landesparlamenten vertrauensvoll und erfolgreich zusammenarbeitet.

Was hätte die CSU von einer Kenia-Koalition?

Die CSU könnte sich in den nächsten Monaten ganz ihren internen Machtkämpfen widmen. Außerdem hätte eine Kenia-Koalition aus CDU, SPD und Grünen den Vorteil, dass sich die CSU nicht für eine Regierungsbeteiligung verbiegen muss und die Merkelsche Flüchtlingspolitik weiterhin konsequent ablehnen kann. Nach Seehofers Logik müsste eine solche klare Haltung die CSU bei der Bayernwahl 2018 stärken und die AfD klein halten.
Auf jeden Fall könnte die CSU glaubhaft erklären, wenn sie bei der Bundestagswahl stark genug geworden wäre, würde in Berlin eine andere Flüchtlingspolitik gemacht werden. Kürzer und allgemeiner formuliert heißt das: Wer in Bayern AfD wählt, macht im Bund Kenia möglich.

Was hätten Deutschland und seine Bürger von einer Kenia-Koalition?

Deutschland hätte eine vollwertige Regierung, die eine solide und zukunftsorientierte Politik machen würde. Neuwahlen oder Experimente mit Minderheitsregierungen blieben den Bürgern erspart. Und gerade wenn es um die notwendigen Reformen des europäischen Projektes geht, wäre Deutschland mit einer Kenia-Koalition, die im Bundestag und im Bundesrat eine Mehrheit hat, voll handlungsfähig.


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Übersehen wird allerdings, dass es trotzdem durchaus noch eine Koalitionsmöglichkeit für drei Parteien im Bundestag gibt – nämlich für CDU (200 Sitze), SPD (153 Sitze) und die Grünen (67 Sitze). So dürften die inhaltlichen Schnittmengen dieser drei Parteien größer sein als die Schnittmengen bei Jamaika. Außerdem hätten die alleine von CDU, SPD und Grünen regierten Bundesländer im Bundesrat eine Mehrheit von 37 zu 32 Stimmen, was ein weiterer Vorteil gegenüber dem bisher angedachten Bündnis ist. Auch hat die SPD zwar eine Große Koalition mit CDU und CSU ausgeschlossen, nicht jedoch eine Koalition mit CDU und Grünen.
Ohne die CSU hätten CDU und Grüne wohl deutlich weniger Probleme zu einem Koalitionsvertrag zu kommen. Außerdem müsste sich die CDU nicht länger den Zank mit der CSU antun und Angela Merkel wäre als Bundeskanzlerin wieder fest im Sattel. Dafür hätten Grüne und SPD zusammen mehr Sitze im Bundestag als die CDU, was die Bauchschmerzen bezüglich einer solchen Koalition in diesen beiden Parteien reduzieren dürfte. Aber selbst die CSU könnte in diesem Fall profitieren. Stimmt Seehofers Logik, dann müsste die CSU mit ihrer konsequenten Haltung in der Flüchtlingsfrage bei der nächsten Landtagswahl der AfD kräftig Stimmen abgraben. Lediglich die FDP hätte mal wieder gezeigt, wie unnütz diese Partei mit ihrem Egoismus ist.


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SPD braucht strategische, organisatorische, inhaltliche und personelle Erneuerung https://www.mister-ede.de/politik/spd-braucht-eine-erneuerung/8580 https://www.mister-ede.de/politik/spd-braucht-eine-erneuerung/8580#comments Sun, 19 Nov 2017 18:51:26 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=8580 Weiterlesen ]]> Aller guten Dinge sind drei – aller schlechten leider auch. Nach der dritten Bundestagswahl in Folge mit einem SPD-Ergebnis weit unter der 30-Prozent-Marke muss sich die Sozialdemokratie nun grundlegend reformieren. Die älteste Partei Deutschlands muss die nächste Zeit nutzen, um sich strategisch, organisatorisch, inhaltlich und personell neu aufzustellen.

Strategisch:

Die gesellschaftliche Mitte ist eine Illusion – es gibt sie nicht! Vielmehr ist eine Gesellschaft eine Gesamtheit von Individuen, die sich bestenfalls als Milieus oder Gruppen zusammenfassen lassen. Anstelle einer Politik, die sich auf den Durchschnitt bezieht, z.B. auf eine Familie mit 1,6 Kindern oder auf einen 43,7 Jahre alten Arbeitnehmer mit 29.700 Euro Jahresgehalt, braucht es eine konsequente Ausrichtung auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Bürgers.
Die SPD muss künftig politische Angebote machen, die der Lebenswirklichkeit der verschiedenen Gruppen und Milieus Rechnung tragen. Pflegende und Gepflegte, Homosexuelle, Menschen mit Migrationshintergrund, Erwerbsunfähige, Berufspendler oder Arbeitslose – um nur einige zu nennen – müssen sich gleichermaßen von der Sozialdemokratie vertreten fühlen. Alleinerziehende müssen sich von der Politik der SPD genauso angesprochen fühlen wie eine sechsköpfige Familie. Prekär Beschäftigte müssen sich in der Sozialdemokratie genauso aufgehoben fühlen wie die gewerkschaftlich organisierten Facharbeiter.
Basis für die Ausrichtung der SPD darf daher nicht länger ein fiktiver Durchschnitt sein, sondern muss die tatsächlich vorhandene Diversität sein. Denn unsere vielfältige Gesellschaft benötigt keine Politik für eine statistische Mitte, sondern eine Politik, die dieser Vielfalt am Ende auch gerecht wird.

Organisatorisch:

Die Digitalisierung hat unsere Gesellschaft grundlegend verändert, z.B. die Art und Weise der politischen Meinungs- und Willensbildung. Während das persönliche Gespräch immer stärker in den Hintergrund rückt, entstehen neue, digitale Räume des politischen Diskurses. Offline gilt, dass die SPD zu den Menschen hin muss – auf die Marktplätze, in die Vereine. Und dasselbe gilt online! Die SPD muss deshalb künftig für die Außenkommunikation viel stärker auf die von den Bürgern genutzten Plattformen im Netz gehen und darf dort nicht nur sein, sondern muss sich dort auch aktiv am politischen Diskurs beteiligen.
Daneben muss die SPD ihre Organisationsstruktur den Gegebenheiten unserer Zeit anpassen. Es braucht Netzangebote, die es ermöglichen, abseits traditioneller Parteistrukturen zielgerichtet über konkrete Themen zu diskutieren. Viele Bürger scheuen Parteien und auch viele Mitglieder wollen sich in ihrer Freizeit nicht damit beschäftigen, in welcher Farbe das Rathaus gestrichen werden soll, ob die Weihnachtsfeier im „Hirschen“ oder in der „Rose“ stattfindet oder ob man jetzt diese oder jene Kugelschreiber für den nächsten SPD-Stand organisiert. Sehr wohl aber interessieren sich zahlreiche Bürger und Mitglieder z.B. für Umweltschutzthemen, Migration, Friedenspolitik oder das Zusammenwachsen Europas.
Die SPD sollte daher nicht nur andere Plattformen bespielen, sondern dauerhaft eigene Netzpangebote für zeit- und ortsunabhängige Diskussionen entwickeln. Bürger können so aktiv in den Dialog eingebunden werden und losgelöst von Ortsvereinen von der SPD gezielt mit jenen Themen angesprochen werden, die sie besonders interessieren. Aber auch der Austausch unter den knapp 500.000 Mitgliedern kann gestärkt werden. Und wenn die Angebote entsprechend strukturiert und aufgebaut wären, könnten die Mitglieder darüber auch bei inhaltlichen Fragen am Entscheidungsprozess in der SPD mitwirken.

Inhaltlich:

Die SPD muss sich ein neues Grundsatzprogramm geben, das den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird. Es darf nicht länger zugelassen werden, dass Demokratie und Sozialstaat durch global agierende Großkonzerne ausgehöhlt werden. Vielmehr muss sich die SPD der Herausforderung stellen, die Globalisierung im Sinne von Demokratie und Sozialstaat zu gestalten. Dem Laissez-faire-Neoliberalismus der vergangenen Jahrzehnte muss daher endlich eine Absage erteilt werden und stattdessen müssen Wege zurück zur Sozialen Marktwirtschaft aufgezeigt werden. Anstelle von grenzenlosem Freihandel und nationalem Gegeneinander, braucht es Fairhandel und internationale Kooperation. Anstelle marktradikaler Deregulierung braucht es einen klaren ordnungspolitischen Rahmen. Denn nur eine Sozialdemokratie, die die Spaltung der Gesellschaft in Globalisierungsgewinner und Abgehängte verhindert, wird im 21. Jahrhundert noch eine Existenzberechtigung haben. Aus diesem Grund muss die SPD wieder zu der Partei werden, die dafür sorgt, dass nicht nur einige wenige vom technologischen Fortschritt und der wirtschaftlichen Entwicklung profitieren, sondern die gesamte Gesellschaft.

Personell:

Wenn die Parteiführung eine grundlegende Reform der SPD glaubwürdig verkörpern will, darf sie sich bei diesem Erneuerungsprozess nicht ausnehmen. Anstelle ausgetretener Pfade braucht es neue Wege, anstelle des Verharrens im Gestern braucht es neue Ideen und anstelle von bestehenden Netzwerken braucht es einen frischen Wind. Statt Personalrochaden unter immer gleichen Köpfen durchzuführen, muss deshalb ein erkennbarer personeller Umbruch stattfinden.


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Damit setzt sich der seit der Bundestagswahl 2009 bestehende Abwärtstrend weiter fort. Während die sechs etablierten Parteien zwischen 1990 und 2005 immer auf 73% – 76% der Stimmen im Verhältnis zu den Wahlberechtigten kamen, sank dieser Wert bei der Bundestagswahl 2009 abrupt auf 65,6%. Vier Jahre später, bei der Bundestagswahl 2013, erreichten die etablierten Parteien zusammen dann nur noch 62,9% der Stimmen im Verhältnis zu den Wahlberechtigten und dieses Mal lag der Wert mit 62,1% sogar noch einmal niedriger.

Besonders hart trifft der Wählerschwund die einst großen Volksparteien Union und SPD. Im Verhältnis zur Zahl der Wahlberechtigte kommen CDU und CSU zusammen auf nur noch 24,8% der Stimmen und die SPD sogar nur noch auf 15,5%. Während in den 90ern und zu Beginn der 2000er-Jahre regelmäßig sechs von zehn Wahlberechtigten ihre Stimme für eine der beiden Volksparteien abgaben, waren es somit bei der aktuellen Bundestagswahl nur noch vier von zehn Wahlberechtigten.
Gerade in Bezug auf die SPD bedeutet das, dass der Zusatz Volkspartei im Moment problemlos gestrichen werden kann. Nur noch jeden siebten Wahlberechtigten konnten die Sozialdemokraten dazu bewegen, zur Bundestagswahl zu gehen und auf dem Wahlzettel die SPD anzukreuzen. Zum Vergleich: Von 1990 bis 2005 konnte die SPD stets jeden dritten bis vierten Wahlberechtigten von einer Stimmabgabe für die SPD überzeugen und mit Willy Brandt zogen die Sozialdemokraten einst sogar fast die Hälfte aller Wahlberechtigten an die Wahlurne.

Für die Demokratie in Deutschland ist die Entwicklung der Volksparteien allerdings das nachrangige Problem. Wesentlich gefährlicher ist, dass es den etablierten und auf dem Boden des Grundgesetzes stehenden Parteien nur noch knapp gelingt, über die absolute Mehrheit der Stimmen im Verhältnis zu den Wahlberechtigten zu kommen. Denn bleiben Wähler von der Wahlurne fern oder wählen Kleinparteien, die nicht in den Bundestag einziehen, stärkt das die rechten und demokratiefeindlichen Kräfte im Lande. Diese können dann mit deutlich weniger Stimmen in den Bundestag einziehen und erhalten dort auch noch wesentlich mehr Sitze. Das wiederum hat zur Folge, dass die etablierten Parteien zur Bildung von Koalitionen gezwungen sind, die sie eigentlich ablehnen oder die der programmatischen Ausrichtung der einzelnen Parteien zuwiderlaufen. So müssen nach der jetzigen Bundestagswahl CDU, CSU, FDP und Grüne zueinander finden oder es bliebe nur eine erneute Große Koalition möglich, die sowohl von der Union als auch von der SPD abgelehnt wird. Solche Koalitionen führen jedoch meist zu einem weiteren Verdruss der Wähler, weil sich die beteiligten Parteien entweder weit von ihren jeweiligen Wahlversprechen entfernen müssen, um zu gemeinsamen Beschlüssen zu kommen, oder sich gegenseitig blockieren und damit das Regierungshandeln zum erlahmen bringen. Bleiben dadurch aber Probleme ungelöst oder findet nur eine Politik des kleinsten gemeinsamen Nenners statt, droht am Ende ein Teufelskreis, der die demokratischen Kräfte weiter schrumpfen lässt und den Feinden der Demokratie Tür und Tor öffnet. Österreich mit der immer stärker werdenden FPÖ sollte uns ein warnendes Beispiel sein.


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BTW 2017: Künftig 709 Abgeordnete im Bundestag – 400 Mio. Euro Mehrkosten durch verschleppte Wahlrechtsreform https://www.mister-ede.de/politik/btw2017-709-abgeordnete/8530 https://www.mister-ede.de/politik/btw2017-709-abgeordnete/8530#comments Mon, 25 Sep 2017 19:07:58 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=8530 Weiterlesen ]]> Die Probleme des aktuellen Bundestagswahlrechts waren schon vor der Wahl 2013 bekannt. Durch föderale Ungleichgewichte und Überhangmandate kann der Bundestag theoretisch um ein Vielfaches anwachsen. Haben 2013 noch föderale Ungleichgewichte für ein Wachstum des Bundestages über seine vorgesehen Größe von 598 Sitzen hinaus auf 631 Sitze gesorgt, so waren es diesmal die klassischen Überhangmandate. In Bayern errang die CSU alle 46 Direktmandate, bekam aber mit 2,87 Mio. Zweitstimmen im bundesweiten Vergleich nur 6,17% der Stimmen und einen Anspruch auf lediglich 39 von 598 Sitzen. Schon dieser Überhang hätte den Bundestag inklusive Ausgleichsmandaten auf 700 Abgeordnete wachsen lassen. Noch mehr Überhangmandate (36 Stück) entfielen allerdings auf die CDU, die insgesamt 200 Sitze durch ihre Landesergebnisse garantiert bekam. Bundesweit hatte die CDU mit 26,76% der Zweitstimmen jedoch nur Anspruch auf 168 Sitze. Um diese Differenz auszugleichen, musste die Zahl der Sitze im Bundestag um 111 erhöht werden, bis der CDU ihre garantierten 200 Sitze zustanden und gleichzeitig der Zweitstimmenproporz zwischen den Parteien eingehalten wurde.

Insgesamt werden im kommenden Bundestag nunmehr 709 Abgeordnete ihren Dienst verrichten. Kalkuliert man die Kosten für die Bundestagsabgeordneten, ihre direkten Mitarbeiter, die Kostenerstattungen für Fraktionen, den Mehraufwand in der Bundestagsverwaltung, die Fahrbereitschaft und alles was sonst dazugehört mit rund 1.000.000 Euro je Abgeordnetem pro Jahr, so verursacht der Aufwuchs des Bundestages um 111 Abgeordnete in der nächsten Legislaturperiode Mehrkosten von 444 Mio. Euro.
Geld, das man sich hätte sparen können, wenn man schon vor der Bundestagswahl 2013 auf Experten gehört hätte. Aber auch nach der Wahl 2013 hatten die im Bundestag vertretenen Parteien genügend Zeit, um am Wahlsystem etwas zu ändern. Der aus dem Amt gehende Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) ermahnte die Abgeordneten mehrfach zu einer Wahlrechtsreform genau wegen dieser Gefahr eines anwachsenden Bundestages. Am Tag nach der Wahl müssen wir nun aber erst mal ernüchtert feststellen, dass uns die teure Schlafmützigkeit des vergangenen groß-koalitionären Parlamentes über 400 Mio Euro kosten wird.

Dabei könnte eine Lösung verhältnismäßig einfach aussehen. Eine Reduktion der Wahlkreise von 299 auf 250 hätte bei dieser Wahl ausgereicht, um die Abweichung von der Normalgröße des Bundestages deutlich zu verringern. Unproblematisch wäre es außerdem, künftig mit einer verminderten Sitzzahl bei der ersten Verteilung zu rechnen, also z.B. nur noch 400 der 598 Bundestagssitze zunächst fest auf Bundesländer und von dort auf die Landeslisten zu verteilen. Das Risiko eines ungewollten Anwachsens gibt es dann zwar immer noch, aber es ist schon wesentlich verringert. Zudem dürfte diese Regelung verfassungskonform sein, denn Gleichheitsprinzip und Schutz der Bundesländer werden gewahrt und die Bundestagswahl bleibt die gewohnte und lang erprobte personalisierte Verhältniswahl.


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