mister-ede.de » UNHCR http://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Eine Neuausrichtung der europäischen Entwicklungs-, Migrations- und Asylpolitik http://www.mister-ede.de/politik/eu-entwicklung-migration-asyl/5437 http://www.mister-ede.de/politik/eu-entwicklung-migration-asyl/5437#comments Thu, 29 Sep 2016 10:23:30 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5437 Weiterlesen ]]> Die sich verändernde Welt macht auch vor Europa keinen Halt. Klimawandel, Kriege, Bürgerkriege, Terrorismus und die wachsende globale Ungleichheit, zu der auch die europäische Wirtschaftspolitik beiträgt, vertreiben immer mehr Menschen aus ihrer Heimat. Hunderttausende begeben sich deshalb in der Hoffnung auf ein besseres Leben in Europa auf einen teuren und oftmals tödlichen Weg.
Währenddessen stehen die Europäer dieser Entwicklung eher passiv beobachtend als aktiv gestaltend gegenüber. So wurden europaweit Abschottung und das Schließen der Grenzen, z.B. zwischen Österreich und Ungarn, im nationalen Kleinklein zur favorisierten Lösung für diese globale Herausforderung.
Im Gegeneinander und mit punktuellen Maßnahmen, wie Grenzschließungen oder kleinen Kontingenten für die Aufnahme von Schutzsuchenden, werden die EU-Länder diese Herausforderung allerdings nicht meistern können. Anstelle von Tunnelblick und Kleinstaaterei braucht es daher einen breiten Ansatz und ein gemeinsames Handeln.

Die europäische Wirtschafts- und Handelspolitik

Gerade in Bezug auf den afrikanischen Kontinent steht Europa oftmals nicht nur am Ende von Flucht und Migration, sondern mit Blick auf die Gründe und Ursachen auch schon am Anfang. Doch was nutzt es Europa, wenn deutsche Großschlachter ein paar Euro mehr verdienen und dafür die kleinbäuerliche Struktur in afrikanischen Ländern zerstört wird?
Die EU und andere europäische Länder, z.B. die Schweiz, müssen daher ihre Wirtschafts- und Handelspolitik auf den Prüfstand stellen. Statt maximalem Freihandel und radikaler Marktöffnungspolitik, sollten künftig Aufbaupartnerschaften vereinbart werden, um einen behutsamen Wandel in wirtschaftlich schwach entwickelten Ländern zu ermöglichen und die dortigen Volkswirtschaften zu stärken. Insbesondere die aktuellen Verhandlungen zu Wirtschaftspartnerschaften mit Entwicklungsländern (EPA) sollten deshalb konsequent neu und auf dieses Ziel ausgerichtet werden. Möglich wäre auch, in diesem Rahmen die Frage nach den Kosten des Klimawandels und einer Entschädigung durch die Industrieländer zu behandeln.

Entwicklungszusammenarbeit

Neben einer fairen Handelspolitik, die schwächere Volkswirtschaften nicht ausbeutet, sondern stärkt, braucht es Instrumente, die es den Europäern erlauben, die Lebensverhältnisse der Menschen außerhalb Europas aktiv zu verbessern und mittel- bis langfristige Perspektiven zu schaffen.
Um die europäische Entwicklungszusammenarbeit effektiver zu gestalten, sollten die Maßnahmen der einzelnen EU-Länder gebündelt werden. Hierzu könnte die bereits existierende Generaldirektion der EU für Entwicklung und Zusammenarbeit zu einer EU-Agentur weiterentwickelt werden, welche nicht nur die nationale Entwicklungszusammenarbeit koordiniert, sondern in größerem Umfang auch in eigener Verantwortung gemeinsame EU-Projekte auf den Weg bringt.
Inhaltlich muss dabei allerdings noch mehr als bisher der Aufbau regionaler Wirtschaftskreisläufe im Vordergrund stehen, um z.B. die Selbstversorgung der Bevölkerung zu ermöglichen. Außerdem muss die Entwicklungszusammenarbeit künftig neben der Ökonomie noch stärker die Entwicklung von Gesellschaft und Staat in Bezug auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vorantreiben, z.B. durch Hilfen bei der Einrichtung sozialer Sicherungssysteme oder Unterstützung bei der Korruptions- oder Terrorbekämpfung.

EU-Migrations- und Asylsystem

Auch das konsequente Nebeneinander der verschiedenen nationalen und internationalen Regelungen zum Schutz verfolgter und vertriebener Personen, z.B. nach der Genfer Flüchtlingskonvention, zum Schutz aus humanitären Gründen und Regelungen zur Arbeitsmigration und sonstigen freiwilligen Migration hat sich mittlerweile als untauglich erwiesen. Statt einer Vielzahl paralleler Systeme, sollte hier im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit in der EU auf eine Einwanderungs-, Flüchtlings- und Asylpolitik aus einem Guss gesetzt werden.
Den institutionellen Rahmen könnte hierbei eine EU-Migrations- und Asylbehörde bilden, die außerhalb der EU eng abgestimmt mit einem neugeschaffenem EU-Flüchtlingshilfswerk arbeitet, das seinerseits durch die oben angeführte europäisch koordinierte Entwicklungszusammenarbeit unterstützt wird. Auf einer solchen EU-Migrations- und Asylbehörde aufbauend, könnten dann einheitliche Verfahren eingerichtet werden, die für Schutzsuchende und Migranten auch schon in EU-Nachbarländern oder Herkunftsländern zugänglich sind. Solche ordentlichen und rechtsstaatlichen Verfahren wären ein wichtiger Bestandteil, um die heutige irreguläre und unkontrollierte Einreise künftig durch eine geregelte Migration zu ersetzen.

Skizze eines EU-Migrations- und Asylsystem (www.mister-ede.de – 29.09.2016)

Grenzsicherung

Zusätzlich zu einem System der regulären Einreise für Schutzsuchende und Arbeitsmigranten müssen die Außengrenzen aber auch gegen irreguläre Grenzübertritte geschützt werden. Selbst wenn es reguläre Wege gibt, wird es auch weiterhin Personen geben, die wegen fehlender Einreiseberechtigung abgewiesen werden müssen.
Hierzu sollten vornehmlich Rückführungsabkommen, wie sie u.a. im EU-Türkei-Abkommen vom Frühjahr vereinbart wurden, konsequent weiter ausgebaut werden. In Kooperation mit den EU-Nachbarländern kann so die Ordnung an den Grenzen in humanitär vertretbarer Weise und mit verhältnismäßig geringem Aufwand wiederhergestellt bzw. aufrechterhalten werden. Auf die aktuelle Hauptroute von Libyen über das Mittelmeer kann dies so aber nicht angewendet werden, weshalb hier UN-Camps, z.B. im angrenzenden Ägypten oder Tunesien, ein Ansatzpunkt sein könnten, um nicht schutzberechtigte Personen, die von Libyen aus in die EU einreisen, wieder zurückzuführen. Ob so etwas tatsächlich ethisch vertretbar und im Einklang mit geltendem Recht gestaltbar ist, müsste aber zunächst eingehender geprüft werden. Wenn in solchen Camps ein vollwertiger Zugang zu einem wie oben beschriebenen EU-Migrations- und Asylsystem besteht, wäre das aber sicher schon ein guter Schritt in diese Richtung.


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Skizze eines EU-Migrations- und Asylsystem http://www.mister-ede.de/politik/eu-migrations-und-asylsystem/5405 http://www.mister-ede.de/politik/eu-migrations-und-asylsystem/5405#comments Thu, 29 Sep 2016 10:17:33 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5405 Weiterlesen ]]> Das nachfolgend dargestellte EU-Migrations- und Asylsystem beruht auf einer verstärkten Zusammenarbeit innerhalb der EU durch die Länder Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Belgien, Österreich, Portugal, Griechenland, Finnland, Slowenien, Luxemburg, Estland und Malta. Hierbei handelt es sich um EU-Länder, die sowohl Mitglied in der Eurozone sind als auch das Schengener-Abkommen uneingeschränkt anwenden und je Einwohner mindestens 50% der durchschnittlichen Wirtschaftsleistung der Eurozone besitzen.
Die Euro-Länder Lettland, Litauen und die Slowakei würden bei diesem Konzept wegen zu niedrigem BIP herausfallen und Irland und Zypern, weil sie Schengen nicht anwenden. Natürlich sind aber auch andere Zusammensetzungen möglich, sodass z.B. Schweden, das noch kein Euro-Land ist, in die verstärkte Zusammenarbeit einbezogen werden kann oder auch mit den Nicht-EU-Ländern Schweiz, Island und Norwegen kooperiert werden könnte.

Dublin-Abkommen oder gemeinsames Asylsystem

Das Dublin-System sieht die Verantwortung für einen Schutzsuchenden bislang bei demjenigen Land, in dem die betreffende Person zuerst den Boden der EU betritt. Indirekt unterstellt das Dublin-Abkommen damit, dass ein einzelnes EU-Mitglied Einfluss auf die Zahl der in das Land reisenden Schutzsuchenden hat und deshalb für sie zuständig ist.
Hingegen fußt das hier beschriebene Asylverfahren auf der Überzeugung, dass Verfolgung oder Vertreibung außerhalb der EU eine humanitäre Gesamtverantwortung der EU auslösen. Nachdem ein einzelnes EU-Land durch die Bindung an die Genfer Flüchtlingskonvention nur einen begrenzten Einfluss auf die Zahl der ins Land kommenden Flüchtlinge hat, sieht das EU-Migrations- und Asylsystem entsprechend einen echten gemeinsamen Flüchtlingsschutz vor, der nach den Fähigkeiten der einzelnen Länder von der Gesamtheit der beteiligten Länder getragen wird.

Politisches Asyl , humanitärer Schutz und Arbeitsmigration

Personen wollen aus vielen verschiedenen Gründen nach Europa, aber stets ist dieser Wunsch von der Hoffnung auf ein besseres Leben für die Kinder, die Eltern, die Familie oder auch sich selbst geprägt. Um dieses legitime Streben des Einzelnen, sein Überleben zu sichern und seine Lebenssituation zu verbessern, mit dem legitimen Anspruch eines Staates auf die Hoheit über sein Staatsgebiet in Einklang zu bringen, soll hier beides in einem menschlich wie rechtlich vertretbaren, chancengerechten, helfenden und fördernden EU-Migrations- und Asylsystem verbunden werden.
Das später noch genauer zu erläuternde gemeinsame Migrations- und Asylverfahren (GMA) richtet seinen Fokus dabei allerdings nicht nur auf einzelne Migrationsgründe, sondern versucht für alle diese juristisch unterschiedlich definierten Gruppen, von Verfolgten und Vertriebenen über diejenigen, die aus humanitären Gründen Schutz benötigen, bis zu jenen, die sich als Arbeiter und Arbeiterinnen auf den Weg nach Europa machen, eine Perspektive zu bieten. Innerhalb dieses Verfahrens bleiben aber weiterhin die individuellen Voraussetzungen einer Person, z.B. das Vorliegen eines Arbeitsvertrages oder das Vortragen von Schutzgründen, Ausgangspunkt für die Beantwortung der Frage, ob eine Einreise in die beteiligten EU-Länder bzw. der dortige Aufenthalt zulässig ist oder nicht.

Außereuropäischer Zugang zu einheitlichem Verfahren

Um die irreguläre, meist teure und oft tödliche Migration einzudämmen, setzt das hier beschriebene EU-Migrations- und Asylsystem auf den Abbau von Anreizen. Deshalb werden sowohl innerhalb der an diesem System beteiligten EU-Länder wie auch außerhalb der EU, z.B. in UN-Flüchtlingscamps, Zugänge zu einem einheitlichen gemeinsamen Migrations- und Asylverfahren (GMA) geschaffen. Sofern die Verfahren zur Gewährung der regulären Einreise bzw. zur Abschiebung bei fehlenden Einreisevoraussetzungen zügig durchgeführt werden, wird die Flucht aus Flüchtlingslagern nach Europa bzw. in ein spezielles EU-Land automatisch unnötig und auch unsinnig.

Um außerhalb der EU Zugänge zu einem solchen gemeinsamen Migrations- und Asylverfahren (GMA) zu schaffen, bedarf es allerdings einer breitflächigen Struktur, die an möglichst vielen verschiedenen Orten gleichzeitig ansetzt, damit ungewollte Dynamiken vermieden werden. Neben einer Einbindung der bereits existierenden Auslandsvertretungen der am EU-Migrations- und Asylsystem beteiligten Länder sollte deshalb auch die Einrichtung eines eigenständigen EU-Flüchtlingshilfswerks in Betracht gezogen werden, das dann ausreichend Kapazitäten zur Betreuung und Verwaltung von Schutzsuchenden außerhalb Europas aufbauen kann.

EU-Flüchtlingshilfswerk

Mit einem EU-Flüchtlingshilfswerk werden unterschiedliche Ziele verfolgt. Unter anderem könnte der UNHCR bei seiner Arbeit personell, finanziell und materiell unterstützt werden, damit in UN-Flüchtlingslagern zumindest eine ausreichende Versorgung gewährleistet und eine Chance auf Bildung für eine Perspektive vor Ort geschaffen werden kann. Daneben könnte ein EU-Flüchtlingshilfswerk Verwaltungsstrukturen aufbauen, um zu prüfen, ob in solchen Lagern Härtefälle vorliegen, die die Einreise einer Person in die EU erforderlich machen. Später könnte dies dann zu einem vollwertigen Zugang zum gemeinsamen Migrations- und Asylverfahren (GMA) ausgebaut werden.
Umgekehrt würde mit dem Aufbau solcher humanitär vertretbarer Flüchtlingslager auch die Grundlage für die Rückführung von Personen aus der EU geschaffen, die irregulär und ohne Schutzanspruch in die EU einreisen bzw. eingereist sind. Entsprechend dürfte ein solches EU-Flüchtlingshilfswerk nicht nur auf eine Perspektive „Europa“ ausgerichtet sein, sondern müsste genauso im Rahmen einer europäischen Entwicklungszusammenarbeit für Lebensgrundlagen vor Ort sorgen. Mit einer Verankerung des Bildungsgedankens in Flüchtlingscamps, einer Vergabe von Minikrediten oder der Förderung einer regionalen Subsistenzwirtschaft zur Versorgung der Bevölkerung und der in solchen Flüchtlingszentren lebenden Schutzsuchenden könnte ein EU-Flüchtlingshilfswerk dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

EU-Migrations- und Asylbehörde

Die EU-Migrations- und Asylbehörde ist im Rahmen des EU-Migrations- und Asylsystems die gemeinsame Behörde der beteiligten EU-Länder. Sie ist für die Bearbeitung der innerhalb dieser Länder und über außereuropäische Zugänge, z.B. bei Botschaften oder in UN-Flüchtlingslagern, eingehenden Migrations- oder Asylanträge zuständig. Diese werden nach einem einheitlichen Migrations- und Asylverfahren (GMA) bearbeitet, egal ob sie in einem Flüchtlingslager in Mali, der französischen Botschaft in Kairo, dem „EU-Hot-Spot“ auf Lesbos oder einer BAMF-Außenstelle in Deutschland gestellt werden.
Hierzu gibt die EU-Migrations- und Asylbehörde vor, welche Daten von den nationalen Behörden oder sonstigen Außenstellen wie erhoben werden sollen und die Sachbearbeiter der gemeinsamen europäischen Behörde bekommen die Möglichkeit, über Videokonferenzen direkt zu Gesprächen mit Antragstellern zugeschaltet zu werden oder auch vor Ort Gespräche durchzuführen. Daneben ist die EU-Migrations- und Asylbehörde auch zur Überwachung der verschiedenen nationalen Behörden und sonstigen Außenstellen berechtigt bzw. zur Verhängung von Geldstrafen, wenn z.B. Migrations- und Asylverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Gemeinsames Migrations- und Asylverfahren (GMA)

Zugang zum gemeinsamen Migrations- und Asylverfahren haben alle Menschen – inklusive EU-Bürgern. Jeder hat die Möglichkeit, bei der EU-Migrations- und Asylbehörde Schutz zu beantragen, wenn er verfolgt oder vertrieben ist oder aus humanitären Gründen diesen Schutz benötigt. Außerdem hat jeder Nicht-EU-Bürger die Möglichkeit, über die EU-Migrations- und Asylbehörde ein Arbeitsvisum für jene Länder des EU-Migrations- und Asylsystem zu beantragen, die Arbeitsmigration zulassen.

GMA: Umgang mit Verfolgten und Vertriebenen

Wer verfolgt ist oder vertrieben wird, also nicht „nur“ in einer schlechten Situation lebt, sondern von seinem Staat diskriminiert oder gejagt oder von diesem zumindest nicht vor solcher Verfolgung oder Vertreibung geschützt wird, bekommt einen vollständigen Schutzanspruch. Er oder sie darf sich nach der Anerkennung als Verfolgter oder Vertriebener in einem beliebigen, am gemeinsamen Migrations- und Asylverfahren (GMA) beteiligten EU-Land niederlassen und wird dort wie ein EU-Ausländer behandelt. Darüber hinaus erhält er oder sie die notwendige Unterstützung, z.B. bei der Eingliederung oder beim Familiennachzug. Wer als Verfolgter oder Vertriebener anerkannt ist, verliert seine Aufenthaltsstatus für sich oder seine Familie auch dann nicht, wenn die Fluchtgründe im Heimatland beseitigt sind. Wenn hingegen in einem solchen Fall eine Rückkehr gewünscht ist, wird er oder sie bei der Rückkehr unterstützt. Anders ausgedrückt: Einem vor dem Holocaust aus Deutschland geflohenen Juden kann man zwar Unterstützung bei einer Rückkehr nach Deutschland anbieten, ihn zur Rückkehr zu zwingen, wäre hingegen zynisch.

Solange die Verfolgung oder Vertreibung besteht, werden demjenigen Land, das diese Fluchtgründe verursacht oder duldet, pro Schutzsuchendem und angefangenem Jahr von der EU-Migrations- und Asylbehörde Kosten in Höhe von 100.000 Euro in Rechnung gestellt. Wenn also 10.000 Schutzsuchende aus einem Balkanland wegen dortiger Diskriminierung und politischer Verfolgung in der EU leben müssen, hat das betreffende Land dafür einen jährlichen Unkostenbeitrag in Höhe von 1 Mrd. Euro zu entrichten, der dann z.B. mit gewährten Finanzhilfen verrechnet werden kann.

GMA: Umgang mit Arbeitsmigranten

Der Status als Arbeitsmigrant ist nur für Nicht-EU-Ausländer möglich und berechtigt diese zum Aufenthalt in einem einzelnen am gemeinsamen Migrations- und Asylverfahren (GMA) beteiligten EU-Land, um dort zu arbeiten. Dieser Status berechtigt nicht zum Aufenthalt in anderen EU-Ländern, nicht zum Familiennachzug und nicht zum Bezug von Sozialleistungen für andere Personen, wie z.B. Kindergeld. Ansonsten sind Arbeitsmigranten EU-Bürgern gleichgestellt, z.B. beim Wahlrecht auf kommunaler Ebene oder bei den Grundrechten.
Für den Status als Arbeitsmigrant ist das Vorliegen eines Arbeitsvertrages bzw. ein nicht länger als dreimonatiges Zurückliegen einer Beschäftigung zwingend genauso wie die Registrierung in einem einzurichtenden Zentralregister bei der EU-Migrations- und Asylbehörde. In einem solchen Zentralregister können dann z.B. Ausnahmen für einzelne Arbeitsmigranten festgehalten werden, um beispielsweise den Aufenthalt in anderen EU-Ländern zu ermöglichen. Entfallen die Voraussetzungen für den Status als Arbeitsmigrant, ist jenes Land für die Abmeldung aus dem Zentralregister und eine funktionierende Ausreise zuständig, in dem der letzte Arbeitgeber des Arbeitsmigranten sitzt.

Innerhalb dieses Rahmens entscheiden allerdings die einzelnen am EU-Migrations- und Asylsystem beteiligten Länder selbst, ob und in welchem Umfang sie Arbeitsmigration zulassen. Auch können für Arbeitsmigranten günstigere Bedingungen festgelegt werden, wie z.B. die Möglichkeit des Familiennachzugs bei Fachkräften oder Personen, die sich über einen längeren Zeitraum bewährt haben.

GMA: Umgang mit Personen mit einem Schutzanspruch aus humanitären Gründen

Auch wenn keine politische Verfolgung vorliegt, darf eine Person nicht in ein Kriegs- oder Krisengebiet zurückgeschickt werden, weil ein Leben dort schlicht unzumutbar ist. Dies regelt schon die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Genfer Flüchtlingskonvention erlaubt allerdings bereits bei Verfolgten und Vertriebenen den Schutzanspruche nur insoweit einzuräumen, bis jemand in einem für sich sicheren Gebiet angekommen ist. Hierauf zielt z.B. das EU-Türkei-Abkommen, das Rückführungen vorsieht, sofern der Flüchtlingsschutz in der Türkei gewährleistet ist. Entsprechend kann aber der Schutzanspruch aus humanitären Gründen unter dieser Bedingung ebenfalls eingeschränkt werden.
Gelingt es also, die EU-Nachbarländer oder den UNHCR in den Herkunftsländern von Schutzsuchenden mit einem EU-Flüchtlingshilfswerk soweit zu unterstützen, dass Menschen dort sicher sind und ordentlich versorgt werden können, wäre es möglich, den Schutzanspruch aus humanitären Gründen regelmäßig schon dort zu erfüllen. Um dabei der europäischen Verantwortung gerecht zu werden, muss dies aber auf der einen Seite mit echten Bildungs- und Perspektivangeboten vor Ort und auf der anderen Seite mit regulären Wegen nach Europa z.B. für Härtefälle oder zur Ausbildung verknüpft werden. Der notwendige medizinische Eingriff in einer modernen europäischen Klinik muss genauso möglich sein wie der Abschluss eines begonnenen Studiums, das durch einen Krieg unterbrochen wurde. Auch die erstmalige Aufnahme eines Studiums oder einer schulischen Ausbildung in Europa sollte im Rahmen von Stipendien ermöglicht werden, um gerade für junge Menschen eine wirkliche Perspektive zu schaffen. Dies könnte z.B. mit einer gezielten Einbindung von Kommunen in den beteiligten EU-Ländern verbunden werden, die auf freiwilliger Basis gegen eine Entschädigung solche Personen für diese Zeiträume aufnehmen.
Daneben können Personen mit einem Schutzanspruch aus humanitären Gründen natürlich auch gezielt hinsichtlich der Möglichkeiten der Arbeitsmigration beraten oder durch sprachliche oder berufliche Qualifikation hierauf vorbereitet werden.

Kostenverteilung für das EU-Migrations- und Asylsystem

Die Aufwendungen der EU-Migrations- und Asylbehörde im Zusammenhang mit der Arbeitsmigration werden gesondert erfasst und über Gebühren von jenen Arbeitgebern getragen, die Arbeitsmigranten einstellen.
Die restlichen Aufwendungen der EU-Migrations- und Asylbehörde sowie die in den beteiligten Ländern anfallenden Kosten für die Aufnahme von Verfolgten und Vertriebenen oder Personen, denen aus humanitären Gründen ein Aufenthalt in Europa, z.B. für einen medizinischen Eingriff oder für ein Studium, gestattet wird, werden gemeinsam getragen. Dies trifft genauso auf die Kosten für das EU-Flüchtlingshilfswerk zu.
Die berechneten Gesamtkosten werden dann auf die am EU-Migrations- und Asylsystem beteiligten Länder aufgeteilt, z.B. nach nachfolgendem Schlüssel: Deutschland (38%), Frankreich (19%), Italien (13%), Spanien (8%), die Niederlande (6,5%), Belgien (4%), Österreich (4%), Portugal (2%), Griechenland (2%), Finnland (2%), Slowenien (0,4%), Luxemburg (0,7%), Estland (0,3%) und Malta (0,1%).

Altfallregelung für Gedudelte

Im Wesentlichen ist das EU-Migrations- und Asylsystem auf den künftigen Umgang mit Asylsuchenden und Arbeitsmigranten ausgerichtet. Allerdings stellt sich in allen EU-Ländern, die an diesem gemeinsamen System beteiligt sind, auch die Frage nach einem Umgang mit Altfällen.
Bereits jetzt halten sich zahlreiche Personen unberechtigt z.B. in Deutschland auf, die nicht ausgewiesen werden können. Nachdem künftig Abschiebungen im Rahmen des EU-Migrations- und Asylsystem möglich würden, sollten auf nationaler Ebene Regelungen getroffen werden, inwiefern von dieser Möglichkeit dann auch Gebrauch gemacht werden soll oder eben nicht.
Eine sinnvolle Zielsetzung wäre dabei, jenen Geduldeten, die gut integriert sind, eine dauerhafte legale Bleibeperspektive zu eröffnen und umgekehrt jenen Geduldeten, die sich in unserer Gesellschaft nicht so gut zurechtfinden, z.B. in den letzten Jahren öfters straffällig wurden, einen Aufenthalt in der Nähe ihrer Heimatgesellschaften zu ermöglichen. Mit einer solchen Altfallregelung reduzieren die am EU-Migrations- und Asylsystem beteiligten Länder nicht nur bestehende Lasten z.B. im Justizsystem, sondern aktivieren auch die ungenutzten Potentiale vieler Geduldeter, die durch ihren Status bislang von der Teilhabe an der hiesigen Gesellschaft, z.B. vom Arbeitsmarkt, ausgeschlossen sind.


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Mit diesen weitreichenden Schutzrechten für Geflüchtete setzt die Genfer Flüchtlingskonvention aber nicht nur Maßstäbe bei der Humanität, sondern entfaltet auch eine große Friedenskraft. Sobald in einer Nachbarregion eines Staates, der die GFK vollständig anwendet, eine Situation entsteht, die Menschen zur Flucht zwingt, steht dieser Staat unmittelbar in der Pflicht, Schutz zu gewähren. Er darf den Verfolgten und Vertriebenen die Einreise nicht verweigern und ist darüber hinaus im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Versorgung dieser Schutzsuchenden verpflichtet.

Bei Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Land somit automatisch für die in seiner Nachbarschaft lebenden Menschen mitverantwortlich. Im Falle einer Krisensituation kommt hierdurch von außen ein zusätzlicher Akteur hinzu, der ein eigenes Interesse daran hat, Krisen, Verfolgung und Vertreibung zu beenden. Allerdings ist die GFK in Bezug auf die zwischenstaatlichen Beziehungen neutral gefasst und schreibt deshalb nur Schutzansprüche für Flüchtlinge fest und keinerlei Eingriffsrechte in Staaten, aus denen Menschen fliehen. Beim Versuch, eine Krise von außen zu beruhigen, muss daher die Souveränität der betroffenen Länder gewahrt werden. Auf diese Weise führt die Genfer Flüchtlingskonvention nicht zu Alleingängen von Staaten, sondern fördert den Prozess der Krisenbewältigung mit Hilfe der internationalen Völkergemeinschaft. Während also die Pflicht zur Schutzgewährung ein Wegschauen vor Krisen verhindert, lenkt das Fehlen von Eingriffsrechten die beteiligten Staaten hin zum Dialog.
Im besten Falle entfaltet sich die friedensstiftende Wirkung der GFK allerdings schon im Vorfeld von Krisen und führt zu einer vorausschauenden Nachbarschaftspolitik. Hat ein Land die Konvention unterschrieben, liegt es in seinem ureigenen Interesse, dem Entstehen von Fluchtgründen in angrenzenden Regionen vorzubeugen und die Stabilität dieser Regionen zu fördern und zwar nicht nur in Bezug auf die politische Führung, sondern auch im Hinblick auf die Menschenrechts-, Sicherheits- und Versorgungslage.

Entsprechend bedeutet die Anwendung der GFK für die Europäische Union, dass aus der Verpflichtung zur Schutzgewährung die Notwendigkeit erwächst, sich gegen Krisen, Verfolgung und Vertreibung in der Nachbarschaft der EU einzusetzen.
Konkret heißt das beispielsweise, den westlichen Balkan auf dem Weg in die Europäische Union zu begleiten, weiterhin den Friedensprozess in der Ukraine zu unterstützen oder zu versuchen, zumindest eine Verschärfung des türkisch-kurdischen Konflikts oder eine Verschlechterung der Menschenrechtslage in der Türkei zu verhindern. Es bedeutet aber auch, auf die Einhaltung der Menschenrechte in Ägypten, Algerien und Marokko hinzuwirken, Libyen bei der Rückgewinnung der Staatlichkeit und Tunesien beim Aufbau des demokratischen Rechtsstaats zu helfen.
Gelingt der EU auf diese Weise die Stabilisierung ihrer Nachbarschaft, wäre das der mit Abstand beste Flüchtlingsschutz, aber eben auch die Entfaltung der friedensstiftenden Wirkung der Genfer Flüchtlingskonvention.

Text und weitere Informationen zur Genfer Flüchtlingskonvention auf www.unhcr.de


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Nachdem durch die Verschiebung der Fluchtrouten außerdem zusätzliche Länder von der Migration betroffen waren, wurde ab diesem Zeitpunkt in weiten Teilen der EU jener Handlungsbedarf gesehen, auf den Italien bis dahin vergeblich aufmerksam machte.

In der Folge reagierten die EU und ihre Mitgliedsstaaten mit verschiedenen Maßnahmen, von einem Ausbau der Grenzsicherung über einen veränderten Umgang mit Asylbewerbern aus den Balkanländern bis hin zu einer verbesserten Ausstattung des Internationalen Flüchtlingshilfswerks UNHCR. Auch zahlreiche Asylrechtsdebatten waren die Folge, seien das Gesetzesänderungen oder die Auseinandersetzung über eine Obergrenze in Deutschland, die Einführung einer solchen in Österreich, die Aussagen osteuropäischer Regierungen, keine Muslime aufnehmen zu wollen, oder die aktuellen Änderungsvorschläge der EU-Kommission zum Dublin-Verfahren.

Reduktion der Zahl der in die EU kommenden Flüchtlinge:

Durch die Ausweitung der Finanzmittel für die Flüchtlingshilfe konnte in den letzten Monaten die gröbste Not in den Flüchtlingslagern rund um Syrien gelindert werden.
Auf einer Balkan-Konferenz im Herbst wurden Finanzhilfen für und eine bessere Zusammenarbeit mit den Nicht-EU-Ländern des Balkans vereinbart. Ergänzt um Maßnahmen der Mitgliedsstaaten, z.B. in Deutschland die Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten auf die Balkan-Region, konnte damit die Zahl der Asylbewerber vom Balkan noch im Herbst 2015 deutlich gesenkt werden.
Zahlreiche EU-Länder reagierten überdies mit Grenzkontrollen an Binnengrenzen, wie z.B. Deutschland gegenüber Österreich, und an Außengrenzen, wie beim ungarischen Zaunbau zu Serbien. Gleichzeitig verstärkten die EU und ihre Mitgliedsstaaten die Zusammenarbeit mit der Türkei zum Schutz der Außengrenzen, was im März dieses Jahres in einem EU-Türkei-Abkommen mündete. Insgesamt führten diese Maßnahmen dazu, dass die Zahl der in die EU kommenden Flüchtlinge von über 200.000 im Oktober 2015 auf unter 20.000 im April 2016 gesunken ist.

Kleine Schritte der Harmonisierung und Koordination der Flüchtlingspolitik:

Daneben wurden die Mitgliedsstaaten durch die EU an die Verwendung des gemeinsamen Registrierungssystems für Flüchtlinge, Eurodac, erinnert, so dass heute der Datenaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten besser funktioniert. Außerdem wurde eine finanzielle und personelle Stärkung von Frontex verabredet und mit der EU-Verordnung Nr. 399/2016, die am 12.4.2016 in Kraft getreten ist, wurden im Rahmen des Schengener Grenzkodex neue Standards zur Grenzsicherung und zum Umgang mit Personen beim Grenzübertritt festgeschrieben.
Entgegen anderer Pläne der EU-Kommission, bleibt allerdings die Überwachung der EU-Außengrenzen, wie von den Mitgliedsstaaten gefordert, weiterhin die Aufgabe des jeweiligen Nationalstaats. Eine grundlegende Änderung der Systematik hin zu einer echten gemeinsamen europäischen Grenzsicherung findet damit nicht statt und bei der Reform des Dublin-Systems droht ähnliches. Auch hier stoßen schon die aktuellen Vorstellungen der EU-Kommission, die nur ansatzweise hin zu einem echten gemeinsamen Asylsystem gehen, auf zum Teil erbitterten Widerstand zahlreicher EU-Länder.

Mangelnde Bereitschaft, der humanitären Verantwortung gerecht zu werden:

Während es bei der Grenzsicherung noch gelungen ist, sich auf einen gemeinsamen Kurs zu verständigen, fehlt die Bereitschaft, Flüchtlinge aufzunehmen, gänzlich. So sind die dringend benötigten Umverteilungen aus Griechenland oder Italien bislang kaum vorangekommen und die Situation vieler Schutzsuchender in der EU ist noch immer beschämend. Auch die freiwilligen Kontingente zur Aufnahme von Flüchtlingen, wie sie im EU-Türkei-Abkommen vereinbart wurden, gibt es bislang nur auf dem Papier und auf noch größeren Widerstand der EU-Mitgliedsstaaten stoßen Mechanismen, bei denen die Nationalstaaten die Hoheit über die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Hand geben müssten, z.B. Quotensysteme.
Weiterhin fehlend damit jene regulären Wege nach Europa, mit denen die EU ihre humanitäre Verantwortung wahrnehmen könnte. Daneben ist bislang aber auch die Kontrolle unzureichend, ob der Schutz von abgewiesenen oder rückgeführten Personen in den Herkunfts- oder Drittstaaten tatsächlich gewährleistet ist. Und auch bei der Hilfe vor Ort bleibt die EU vieles schuldig und so fehlt z.B. eine Bündelung der Flüchtlingshilfe in einem gemeinsamen europäischen Flüchtlingshilfswerk, um Geflüchteten eng verknüpft mit einer europäischen Entwicklungszusammenarbeit in der Nähe ihrer Heimatregionen eine Perspektive zu geben.

Die Bilanz:

Fasst man zusammen, dann unternimmt die EU heute zumindest das Nötigste, um die Lage in den Krisengebieten und Flüchtlingslagern zu verbessern – aber eben auch nicht mehr. Die Asylmigration vom Balkan wurde gestoppt und häufig wurde das nationale Asylrecht verschärft. Weiterhin fehlen jedoch reguläre Wege in die EU, während die Zahl der irregulären Einreisen in Kooperation mit Herkunfts- und Drittstaaten reduziert wurde. Kleinere Schritte zur Harmonisierung des Grenzschutzes und zur besseren Koordination des Flüchtlingsmanagements wurden in der EU gegangen.
Insgesamt ist die Bilanz der EU-Flüchtlingspolitik der letzten Monate damit durchwachsen und es bleibt noch viel Luft nach oben.


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Flüchtlingspolitik: Ein Anfang ist gemacht, doch es bleibt ein weiter Weg http://www.mister-ede.de/politik/es-bleibt-ein-weiter-weg/4602 http://www.mister-ede.de/politik/es-bleibt-ein-weiter-weg/4602#comments Tue, 22 Sep 2015 08:23:08 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4602 Weiterlesen ]]> Fast alles, was ich im August und Anfang September eingefordert habe, ist mittlerweile zum Leitbild deutscher und zum Teil auch europäischer Politik beim Umgang mit Flüchtlingen geworden. An manchen Stellen zeigen sich hierbei auch schon erste Erfolge, allerdings bleibt es noch ein weiter Weg zur Bewältigung dieser Krise.

Hilfe vor Ort, EU-Außengrenze:

Die Forderung, die Flüchtlingshilfe in der Krisenregion des Nahen Ostens deutlich zu stärken, wurde mittlerweile aufgegriffen und parteiübergreifend wird nicht mehr von Milliönchen, sondern Milliarden gesprochen, wenn es um die Unterstützung für die Nachbarländer Syriens oder die Finanzausstattung des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen geht. Zwar forderte Entwicklungshilfeminister Gerd Müller (CSU) dies auch schon länger ein [1], doch erst jetzt scheint sein Realismus in der gesamten Bundesregierung zur Grundlage des Handelns zu werden. Sein Vorschlag, insgesamt 10 Milliarden Euro in die Hand zu nehmen und davon 5 Milliarden für die Flüchtlingsversorgung vor Ort in den Anrainerstaaten Syriens bereitzustellen, ist genauso richtig wie seine Mahnung zur Eile vor dem nahenden Winter [2]. Auch die EU-Kommission hat sich in diesem Punkt mittlerweile auf den richtigen Weg begeben und stellt der Türkei für die Versorgung von Flüchtlingen einen Milliardenbetrag in Aussicht [3]. Wichtig ist aber nun, dass diese Hilfe nicht nur angekündigt wird, sondern auch schnell und konsequent erfolgt.

Daneben wurde auch die Forderung nach einer Zusammenarbeit mit der Türkei in Bezug auf die Sicherung der Außengrenzen zwischen der EU und der Türkei aufgegriffen und führt schon jetzt zu ersten Erfolgen. So sind türkische Sicherheitskräfte schon im Vorfeld aktiv, um die Migration über die grünen und blauen Grenzen zu reduzieren und damit die europäischen Grenzregionen zu entlasten [4]. Auch Bulgarien [5] und Griechenland [6] haben ihrerseits die Anstrengungen bei der Grenzsicherung verstärkt, womit ein weiterer Punkt meines Maßnahmenkatalogs realisiert wurde. Daneben wird mit dem Grenzschutz bzw. dem Kampf gegen Schlepper aus den Regionen Nordafrikas ein weiterer Baustein zum Schutz der Außengrenzen hinzugefügt. Auch der Gedanke legaler Migrationsmöglichkeiten direkt aus den Flüchtlingslagern der Krisenregionen wird in einem gewissen Umfang aufgegriffen. So hat sich z.B. Großbritannien bereit erklärt, auf diesem Weg 20.000 syrische Flüchtlinge aufzunehmen [7].

Wird nun tatsächlich die Hilfe für Flüchtlinge vor Ort intensiviert, die Möglichkeit direkter und legaler Migration aus den Krisenregionen geschaffen und gleichzeitig die Grenzsicherung der EU verstärkt, bin ich zuversichtlich, dass die aktuellen Migrationsbewegungen spürbar reduziert werden.

Der Westbalkan:

Auch in diesem Punkt wird nun mit zusätzlicher Entwicklungshilfe das angepackt, was ich beschrieben habe. So einigten sich die Teilnehmer der Westbalkan-Konferenz auf eine stärkere Förderung des Westbalkans, um den dort lebenden Menschen eine wirtschaftliche Perspektive vor Ort zu geben [8]. Zwar bleibt der Umfang der Unterstützung weiterhin deutlich hinter dem zurück, was ich für notwendig erachte, allerdings in Kombination mit entsprechenden Aufklärungskampagnen über die Asylchancen in Deutschland zeigen sich auch hier bereits erste Erfolge, so dass die Migration aus dieser Region zurückgeht.

Der Umgang mit Flüchtlingen in der EU:

Mittlerweile wird auch im Hinblick auf den europäischen Umgang mit der Flüchtlingskrise das anvisiert, was ich in meinen Artikeln forderte. Die Einrichtung zentraler EU-Aufnahmelager wird mit Nachdruck vorangetrieben, gemeinsame Asylverfahren werden angestrebt und die Diskussion um eine Verteilquote ist heute deutlich weiter als noch vor 4 Wochen [9].

Dennoch ist es auch hier notwendig, dass den Worten und Ansätzen nun Taten und Umsetzungen folgen. Vor allem auf dem Balkan, wo sich die Flüchtlinge jetzt erwartungsgemäß stauen, nachdem Ungarn seine Grenze zu Serbien geschlossen hat, muss nun geholfen und für eine Entlastung gesorgt werden.
Noch immer halte ich es dabei für den besten Weg, ein Notlager im Norden Griechenlands einzurichten, von dem aus eine Verteilung im Rahmen von Kontingenten z.B. nach Deutschland, Schweden oder Österreich erfolgt. Somit würde die Notwendigkeit für Flüchtlinge entfallen, sich überhaupt auf den Weg quer über den Balkan zu machen und bei einem weiterhin versperrten Weg nach Ungarn oder Kroatien kann gegebenenfalls sogar der Anreiz für eine Rückwanderung einiger Flüchtlinge entstehen. Auf diese Weise würden Mazedonien und Serbien und in der Folge eben auch Ungarn und Kroatien sowie ggf. Rumänien und Slowenien entlastet.

Der Umgang mit Flüchtlingen in Deutschland:

Mit der Frage, wie Deutschland die große Menge an Flüchtlingen bewältigen kann, hatte ich mich bislang nicht beschäftigt, weil für mich zunächst die Gesamtsicht auf die Migration im Vordergrund stand. Sofern die Vor-Ort-Hilfe im Nahen Osten gewährleistet ist, die Grenzsicherung der EU funktioniert und die Migration vom Westbalkan zurückgeht, sind es nämlich mehrere hunderttausend Menschen weniger, die unter anderem in das deutsche Asylverfahren drängen. Anders verhält es sich hingegen mit Quotenregelungen in der EU oder gemeinsamen Asylverfahren, die zwar zu einem anderen Verfahrensablauf führen, jedoch nicht zu weniger Migration.

Was Deutschland selbst anbelangt, ist die Antwort auf die Frage nach der Bewältigung des hohen Aufkommens an Flüchtlingen recht simpel: Der Bund muss in die Hufen kommen und auf der einen Seite ausreichend Finanzmittel für untergeordnete Ebenen (Länder und Kommunen) bereitstellen, und zwar umgehend und nicht erst 2016, und gleichzeitig in seinem Zuständigkeitsbereich, z.B. im BAMF, die notwendigen Kapazitäten schaffen. Der Ausbau der von Bund und Ländern vorzuhaltenden Erstaufnahmeeinrichtungen ist hierzu ein richtiger Schritt [10].
Gelingt es dann, die Asylverfahren in Erstaufnahmeeinrichtungen in Deutschland oder auf Basis gemeinsamer Regeln in EU-Aufnahmelagern z.B. in Griechenland zu beschleunigen, so müssen in der Folge diejenigen, die als nicht asylberechtigt eingestuft werden, gar nicht erst auf die Kommunen verteilt werden. Gleichzeitig können Asylberechtigte dann aber auch in den Kommunen von Anfang an ordentlich integriert werden, mit Sprach- und Integrationskursen, mit dezentraler Unterbringung und mit Zugang zum Arbeitsmarkt.

Fazit:

Mein Eindruck ist, dass die Lage heute weitaus realistischer eingeschätzt und die Dringlichkeit des Handelns erkannt wird. Zwar ist es noch ein gutes Stück zur Bewältigung dieser Aufgabe, aber zumindest hat sich die Politik nun auf den Weg gemacht, um genau das zu schaffen, wie es Angela Merkel (CDU) vor einigen Wochen auch ankündigte. Sollte sich der Flüchtlingszustrom im Winter wieder etwas legen, sehe ich zumindest eine Chance, ab 2016 wieder zu einem funktionierenden und geordneten Verfahren zurückzukehren.


Ähnliche Artikel:
Flüchtlinge in der EU: Deutschland ist akut gefordert (www.mister-ede.de – 05.09.2015)

Gedanken zu einer Europäisierung der Asylpolitik in der EU (www.mister-ede.de – 25.08.2015)

Weitere Artikel zum Thema Flüchtlingspolitik auf www.mister-ede.de


[1] Artikel auf Zeit-Online vom 17.08.2015 (Link zum Artikel auf www.zeit.de)

[2] Artikel des Donaukurier vom 15.09.2015 (Link zum Artikel auf www.donaukurier.de)

[3] Artikel auf Zeit-Online vom 17.09.2015(Link zum Artikel auf www.zeit.de)

[4] Artikel auf Spiegel-Online vom 15.09.2015 (Link zum Artikel auf www.spiegel.de)

[5] Artikel auf Zeit-Online vom 17.09.2015 (Link zum Artikel auf www.zeit.de)

[6] Artikel der Frankfurter Neuen Presse vom 16.09.2015 (Link zum Artikel auf www.fnp.de)

[7] Artikel auf Spiegel-Online vom 07.09.2015 (Link zum Artikel auf www.spiegel.de)

[8] Artikel des NDR vom 27.08.2015 (Link zum Artikel auf www.ndr.de)

[9] Tagesschau-Artikel vom 13.09.2015 (Link zum Artikel auf www.tagesschau.de)

[10] Tagesschau-Artikel vom 16.09.2015 (Link zum Artikel auf www.tagesschau.de)

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