mister-ede.de » Algerien https://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Die friedensstiftende Wirkung der Genfer Flüchtlingskonvention https://www.mister-ede.de/politik/friedensstiftende-wirkung-gfk/5098 https://www.mister-ede.de/politik/friedensstiftende-wirkung-gfk/5098#comments Thu, 23 Jun 2016 18:31:02 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5098 Weiterlesen ]]> Es waren die Erfahrungen von massenhafter Flucht, Verfolgung und Vertreibung im und nach dem 2. Weltkrieg, die in einer Verständigung auf eine Konvention zum Schutz von Flüchtlingen mündeten. Die heutige Form der Konvention mit einem Schutzanspruch für alle Flüchtlinge ist jedoch erst im Laufe der Zeit entstanden und wird außerhalb der EU in dieser allgemeinen Form auch nicht überall angewendet. Dort allerdings, wo dies der Fall ist, bietet die Genfer Flüchtlingskonvention einen umfassenden Schutz für verfolgte und vertriebene Menschen. So ist unter anderem festgeschrieben, dass schutzberechtigte Personen nicht nur Anspruch auf eine Mindestversorgung haben, sondern auf eine Rechtsstellung, die derjenigen der einheimischen Bevölkerung nicht nachsteht. Daneben wird in der Konvention festgehalten, dass jeder, der aus einem für seine Person nicht sicheren Gebiet einreist, das Recht hat, seinen Schutzanspruch geltend zu machen.
Mit diesen weitreichenden Schutzrechten für Geflüchtete setzt die Genfer Flüchtlingskonvention aber nicht nur Maßstäbe bei der Humanität, sondern entfaltet auch eine große Friedenskraft. Sobald in einer Nachbarregion eines Staates, der die GFK vollständig anwendet, eine Situation entsteht, die Menschen zur Flucht zwingt, steht dieser Staat unmittelbar in der Pflicht, Schutz zu gewähren. Er darf den Verfolgten und Vertriebenen die Einreise nicht verweigern und ist darüber hinaus im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Versorgung dieser Schutzsuchenden verpflichtet.

Bei Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Land somit automatisch für die in seiner Nachbarschaft lebenden Menschen mitverantwortlich. Im Falle einer Krisensituation kommt hierdurch von außen ein zusätzlicher Akteur hinzu, der ein eigenes Interesse daran hat, Krisen, Verfolgung und Vertreibung zu beenden. Allerdings ist die GFK in Bezug auf die zwischenstaatlichen Beziehungen neutral gefasst und schreibt deshalb nur Schutzansprüche für Flüchtlinge fest und keinerlei Eingriffsrechte in Staaten, aus denen Menschen fliehen. Beim Versuch, eine Krise von außen zu beruhigen, muss daher die Souveränität der betroffenen Länder gewahrt werden. Auf diese Weise führt die Genfer Flüchtlingskonvention nicht zu Alleingängen von Staaten, sondern fördert den Prozess der Krisenbewältigung mit Hilfe der internationalen Völkergemeinschaft. Während also die Pflicht zur Schutzgewährung ein Wegschauen vor Krisen verhindert, lenkt das Fehlen von Eingriffsrechten die beteiligten Staaten hin zum Dialog.
Im besten Falle entfaltet sich die friedensstiftende Wirkung der GFK allerdings schon im Vorfeld von Krisen und führt zu einer vorausschauenden Nachbarschaftspolitik. Hat ein Land die Konvention unterschrieben, liegt es in seinem ureigenen Interesse, dem Entstehen von Fluchtgründen in angrenzenden Regionen vorzubeugen und die Stabilität dieser Regionen zu fördern und zwar nicht nur in Bezug auf die politische Führung, sondern auch im Hinblick auf die Menschenrechts-, Sicherheits- und Versorgungslage.

Entsprechend bedeutet die Anwendung der GFK für die Europäische Union, dass aus der Verpflichtung zur Schutzgewährung die Notwendigkeit erwächst, sich gegen Krisen, Verfolgung und Vertreibung in der Nachbarschaft der EU einzusetzen.
Konkret heißt das beispielsweise, den westlichen Balkan auf dem Weg in die Europäische Union zu begleiten, weiterhin den Friedensprozess in der Ukraine zu unterstützen oder zu versuchen, zumindest eine Verschärfung des türkisch-kurdischen Konflikts oder eine Verschlechterung der Menschenrechtslage in der Türkei zu verhindern. Es bedeutet aber auch, auf die Einhaltung der Menschenrechte in Ägypten, Algerien und Marokko hinzuwirken, Libyen bei der Rückgewinnung der Staatlichkeit und Tunesien beim Aufbau des demokratischen Rechtsstaats zu helfen.
Gelingt der EU auf diese Weise die Stabilisierung ihrer Nachbarschaft, wäre das der mit Abstand beste Flüchtlingsschutz, aber eben auch die Entfaltung der friedensstiftenden Wirkung der Genfer Flüchtlingskonvention.

Text und weitere Informationen zur Genfer Flüchtlingskonvention auf www.unhcr.de


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Flüchtlingspolitik: Alternativen zur Ägäis-Route https://www.mister-ede.de/politik/alternativen-zur-aegaeis-route/4841 https://www.mister-ede.de/politik/alternativen-zur-aegaeis-route/4841#comments Fri, 11 Mar 2016 08:39:25 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4841 Weiterlesen ]]> In der öffentlichen Diskussion über die Verhandlungen mit der Türkei zur Begrenzung der Migrationsbewegung in der Ägäis, wird immer wieder angeführt, dass ein Abkommen mit der Türkei ins Leere läuft, weil die Flüchtlinge im Zweifel einfach auf andere Routen ausweichen. Ob ein solches Szenario tatsächlich realistisch ist, soll ein genauerer Blick auf die möglichen Ausweichrouten zeigen.

Die Entwicklung der Flüchtlingsrouten:

Vergleicht man die Zahlen, flohen und fliehen seit etwa vier Jahren über die Staaten Nordafrikas und das Mittelmeer grob 200.000 Personen pro Jahr, während über die Türkei nach Griechenland bis zum Frühjahr 2015 nur einige tausend Schutzsuchende kamen. Dies änderte sich ab diesem Zeitpunkt, vermutlich weil erkennbar wurde, dass dieser Weg für Flüchtlinge mit weniger Risiko und Aufwand verbunden, aber genauso erfolgsversprechend ist. In den Sommermonaten 2015 reisten dann zum Teil 200.000 Flüchtlinge in einem einzigen Monat irregulär über die Türkei in Griechenland und damit der EU ein und selbst jetzt im Winter lag diese Zahl mit z.B. 67.000 Einreisen im Januar 2016 äußerst hoch.
Dies zeigt allerdings, dass es sich bei der Ägäis-Route schon um eine besondere Route und nicht nur um eine unter vielen handelt. Die geografischen Verhältnisse mit kilometerlangen Seegrenzen bei zum Teil wenigen Kilometern Abstand zwischen türkischem Festland und griechischen Inseln sind für eine irreguläre Einreise in die EU weit besser geeignet, als das bei allen bisherigen Wegen der Fall war. Gerade deshalb dürfte es für Schlepper und Flüchtlinge allerdings schwer werden, diese Route einfach durch eine andere zu ersetzen, zumal für die irreguläre Migration von monatlich 100.000 Menschen auch erst wieder eine gewisse Infrastruktur aufgebaut werden muss.

Alternative Routen:

Die naheliegendste Alternative ist der Geografie entsprechend eine Fluchtroute von der Türkei über das Schwarze Meer nach Bulgarien. Bei einem Abkommen mit der Türkei könnte allerdings genau das schon berücksichtigt werden, so dass einem Ausweichverhalten automatisch vorgebeugt wäre.
Nördlich der Türkei sind Wege über Russland denkbar, allerdings erscheint eine Fluchtbewegung in dieser Dimension über Russland bei aller Phantasie höchst unwahrscheinlich. Hingegen scheitern die südlich der Türkei gelegenen Fluchtrouten über Zypern daran, dass das EU-Mitglied bislang nicht in den kontrollfreien Schengenraum integriert ist.
Damit verbleiben jedoch nur wieder jene Fluchtrouten über Nordafrika, die von den Flüchtlingen, wenn es denn geht, gemieden werden. Hinzu kommt, dass die EU diesbezüglich ihre Kooperation mit Marokko, Algerien und Tunesien weiter vertieft, weshalb auch dort eine Entwicklung wie in der Ägäis zurzeit unwahrscheinlich ist. Übrig bleibt somit alleine die Fluchtroute über das Gebiet des früheren Libyens z.B. nach Lampedusa oder Malta. Doch selbst wenn sich an der dortigen Situation vorerst nichts ändert und es nicht gelingt, mit Hilfe einer neuen Regierung zu einer stabilen Lage an der libyschen Küste zu kommen, wird diese Route nur zum Teil einen Ersatz darstellen können. Immerhin ist es ein gewaltiger Unterschied, ob mit einem Boot im Mittelmeer eine Strecke von 3 oder 300 Kilometern überwunden werden muss und das zeigt sich eben auch darin, dass der sprunghafte Anstieg der Flüchtlingszahlen im Frühjahr 2015 eng mit der Ägäis-Route verbunden ist.

Fazit:

Kommt es zu einer Vereinbarung mit der Türkei, welche die irreguläre Migration in die EU deutlich erschwert, z.B. durch ein Rückführungsabkommen, wird der Druck auf andere Fluchtrouten zunehmen. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass dort ähnliche Dimensionen bei den Flüchtlingszahlen erreicht werden, wie auf der Ägäis-Route von der Türkei nach Griechenland. Die Vermutung, dass ein Abkommen mit der Türkei wegen eines Ausweichverhaltens der Flüchtlinge ins Leere läuft, ist deshalb zumindest gewagt.


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Der künftige Umgang mit Schutzsuchenden aus sicheren Drittstaaten https://www.mister-ede.de/politik/schutz-bei-sicherer-herkunft/4721 https://www.mister-ede.de/politik/schutz-bei-sicherer-herkunft/4721#comments Sat, 23 Jan 2016 17:38:39 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4721 Weiterlesen ]]> Nachdem im vergangen Jahr die Flüchtlingszahlen in Deutschland und der EU deutlich angestiegen sind und es eine Wanderungsdynamik von Flüchtlingen unter anderem aus Syrien bis nach Schweden gab, wird aktuell viel über Obergrenzen, Kontingente, Hotspots oder die Sicherung der EU-Außengrenzen diskutiert. Die zentrale Frage aber, die es 2016 zu beantworten gilt, ist eine andere:

Wie wird künftig mit Schutzsuchenden aus sicheren Drittstaaten umgegangen?

Zu beachten ist dabei, dass der Drittstaat das Land bezeichnet, aus dem eine Person in ein anderes einreist, während das Land, aus dem eine Person ursprünglich kommt, das Herkunftsland ist. So kommt z.B. ein Syrer mit Herkunftsland Syrien bei einem Grenzübertritt von der Türkei nach Griechenland aus dem Drittland Türkei und bei einem Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland aus dem Drittland Österreich.
Entsprechend steht die Frage nach dem künftigen Umgang mit Schutzsuchenden aus sicheren Drittstaaten unabhängig davon im Raum, ob man, wie es die CSU macht, auf die Binnengrenzen innerhalb der EU schaut oder, wie es SPD und CDU machen, auf die EU-Außengrenzen.

Sowohl das deutsche GG (Art. 16a II) als auch die Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 33 I) verbieten nicht die Zurückweisung von Flüchtlingen, die aus einem sicheren Drittland einreisen wollen. Bereits jetzt ist diese Form der Zurückweisung in vielen Ländern der Welt und auch in EU-Mitgliedsländern lange geübte Praxis, so z.B. an den mit Zäunen gesicherten Grenzen zwischen Marokko und den spanischen Enklaven Melilla und Ceuta oder auch den Landgrenzen zwischen Bulgarien bzw. Griechenland und der Türkei.
Rechtlich ist es also unproblematisch, den Flüchtlingszustrom auf diese Weise zu reduzieren, sofern die jeweiligen Drittländer als sicher gelten. Die medial nicht so viel beachteten Versuche, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten auf europäischer Ebene z.B. durch die Türkei, Marokko, Algerien oder Tunesien zu ergänzen, zielen entsprechend auch genau darauf ab, dort einen sicheren Status auszuweisen.

Allerdings reicht die rechtliche Betrachtung alleine keinesfalls aus, um die Frage, wie mit Schutzsuchenden aus sicheren Drittländern künftig umgegangen werden soll, vollständig zu beantworten. Denn gerade weil es die Rechtslage zulässt, die legale Einreise z.B. von der Türkei nach Griechenland zu verwehren, steigen ja Hunderttausende in Boote oder schlagen sich nachts durch die Gebüsche, wodurch genau diese Einreiseregeln in der Realität ausgehebelt werden. Solange dann aber die Drittländer nicht zu einer Rücknahme der illegal eingereisten Personen bereit sind, nutzt in diesen Fällen auch deren vorherige Einstufung als sicher wenig.
Bei der Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten gehört daher zur Wahrheit dazu, dass die EU zwar einseitig diesen Status ändern kann, für eine wirksame Umsetzung der daran anknüpfenden Rechtsfolgen aber stets auf die Kooperation der jeweiligen Nachbarländer, z.B. in Form von Rückführungsabkommen, angewiesen bleiben wird. Doch selbst wenn sich die Nachbarländer der EU kooperativ zeigen, bleibt es immer noch schwierig, z.B. auf dem Mittelmeer gerettete Flüchtlinge eindeutig einem Land zuzuordnen. Hinzu kommt, dass mit Libyen zumindest einer der nordafrikanischen Mittelmeeranrainer definitiv als nicht sicher einzustufen ist.

Ähnlich ist die Problemlage an den Binnengrenzen der EU, wodurch die Parallelen auch noch einmal sichtbar werden. So hätte eine Entscheidung Deutschlands, die offiziellen Grenzen zu Österreich für Schutzsuchende zu schließen, mit großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls ein solches Ausweichverhalten der Flüchtlinge hin zur grünen Grenze zur Folge.
Und obwohl Rückführungen in der EU durch das Dublin-System bereits rechtlich verankert sind, so stellen auch diese immer wieder ein Problem dar, weil z.B. manche Flüchtlinge zuvor in keinem anderen Land registriert wurden oder die Zustände in anderen EU-Mitgliedsstaaten nach deutschem Recht eine Rückführung schlicht ausschließen.

Stellt man sich dennoch für einen Moment vor, dass die Umsetzung des rechtlich Zulässigen auch real möglich ist, bleibt noch immer die entscheidende Frage, ob die Zurückweisung von Schutzsuchenden aus sicheren Drittstaaten auch ethisch vertretbar wäre. So ist in Bezug auf die deutschen EU-Binnengrenzen zwar der Hinweis richtig, dass z.B. auch in Österreich eine anständige Versorgung von Flüchtlingen gewährleistet wird, jedoch lässt dies außer Acht, dass eine solche teilweise Grenzschließung eine Kettenwirkung zur Folge hätte, welche die Lasten der Flüchtlingsversorgung auf den Balkan und nach Italien oder Griechenland verschieben würde. Gerade vor dem Hintergrund, dass immer wieder gefordert wird, Deutschland solle mehr Verantwortung in der Welt übernehmen, stellt sich deshalb die Frage, ob ein solches Kopf in den Sand stecken wirklich eine angemessene Reaktion für das größte Mitgliedsland der EU wäre.
Noch stärker drängt sich diese Frage allerdings in Bezug auf die EU-Außengrenzen auf. Was hätte es noch mit europäischen Werten zu tun, wenn Europa in dieser Krise einfach die Zugbrücken hochklappt und sich hinter Frontex und Co. verschanzt?
Wenn die EU künftig einen Großteil der EU-Nachbarschafft als sichere Herkunftsländer und damit auch als sichere Drittländer einstufen und Schutzsuchende abweisen oder zurückführen will, wird dies aus meiner Sicht daher nur dann ethisch vertretbar sein, wenn die EU gleichzeitig auf anderem Wege ihrer Verantwortung für die Flüchtlinge gerecht wird. Einige Milliarden Euro an Erdogan und die Türkei werden hierfür aber sicher nicht reichen. Anstatt die Flüchtlingsversorgung alleine den dortigen Behörden zu überlassen, müsste die EU zumindest eine Mitverantwortung für die ordentliche Versorgung der Schutzsuchenden in diesen künftig sicheren Ländern übernehmen. Ein EU-Flüchtlingskommissar mit gut ausgestattetem EU-Flüchtlingshilfswerk wäre hier beispielsweise ein denkbarer Ansatz. Desweiteren müsste es aber auch große Kontingente zur Aufnahme von Flüchtlingen geben, um damit die restriktiven Einreisebestimmungen ein wenig auszugleichen.

Bleibt hingegen die Frage, wie mit Schutzsuchenden aus sicheren Drittstaaten umgegangen wird, weiterhin einfach unbeantwortet im Raum stehen, werden auch künftig Flüchtlinge versuchen, illegal aus der Türkei nach Griechenland und von dort unter anderem nach Deutschland zu reisen, um Asyl oder humanitären Schutz zu suchen. Wenn also die Zahl der nach Europa und Deutschland kommenden Flüchtlinge 2016 reduziert werden soll, wird man nicht umhin kommen, diese zentrale Frage zu beantworten.

Anmerkung: Text überarbeitet am 29.01.2016, um Drittstaaten und Herkunftsstaaten korrekt zu unterscheiden.


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