mister-ede.de » CO2-Zertifikate https://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 RWE und E.ON: Der Lack ist ab https://www.mister-ede.de/wirtschaft/rwe-und-eon-der-lack-ist-ab/4643 https://www.mister-ede.de/wirtschaft/rwe-und-eon-der-lack-ist-ab/4643#comments Sun, 18 Oct 2015 19:14:04 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4643 Weiterlesen ]]> Anfang des Jahres war die Welt der Energiekonzerne noch in Ordnung. Innovationsfreudig und zukunftsfähig präsentierten sich E.ON und RWE in zahlreichen Werbe- und Imagekampagnen. Doch all der schöne Schein wurde nun binnen weniger Monate zerstört und auch die Rahmenbedingungen haben sich für die beiden Unternehmen deutlich verschlechtert.

Als die Bundesregierung im Frühjahr Wege zur Minderung der deutschen CO2-Emissionen suchte, stemmten sich die beiden Stromriesen, die nach eigener Aussage eigentlich voRWEg gehen wollten, mit aller Macht gegen ihren Beitrag zur Emissionsreduktion und lehnten die von Wirtschaftsminister Gabriel vorgeschlagene Klimaabgabe für Kohlekraftwerke strikt ab. Doch mit dem kategorischen Nein haben die Konzerne nicht nur ihre Gestaltungsmöglichkeiten verschlafen, sondern auch ihr Image verspielt, so dass mittlerweile selbst die Katholische Kirche reformfähiger und fortschrittlicher wirkt als RWE und E.ON. Entsprechend irritiert reagierten daher auch im Sommer Großinvestoren, wie der milliardenschwere Norwegische Staatsfonds, der von RWE ein Umdenken in Bezug auf die Kohleverstromung einforderte [1].
Überdies setzen die seit dem Frühjahr steigenden Zertifikatpreise für den CO2-Ausstoß die konventionelle Stromerzeugung der beiden Konzerne unter Druck und auch die im Juli vom Europaparlament beschlossene Reform des Emissionshandels [2], die ab 2019 greift, hat die Aussicht für E.ON und RWE weiter eingetrübt.

Allerdings ist der Lack nicht nur mit Blick auf die Kohlekraftwerke ab, sondern ebenso bei der Atomsparte dieser Unternehmen. Auf der einen Seite werden die bislang sicheren Gewinne aus dem Atomgeschäft in den nächsten Jahren wegfallen und auf der anderen Seite stehen den Konzernen künftig Milliardenkosten für Rückbau und Endlagerung ins Haus. Nachdem schon seit einiger Zeit darüber spekuliert wird, ob die Rückstellungen für diese Aufgaben tatsächlich ausreichen, heizt nun auch noch ein jüngst für das Bundeswirtschaftsministerium erstelltes Gutachten diese Diskussion an [3].
Daneben zeigt der gescheiterte Umstrukturierungsversuch von E.ON, der wohl auch dazu dienen sollte, die aus dem Atomgeschäft resultierenden Risiken in ein Tochterunternehmen auszulagern, dass in diesem Zusammenhang erhebliche Unsicherheiten für die Konzerne existieren.

Insgesamt machen damit die beiden Stromriesen einen ähnlich desolaten Eindruck wie der einstmals große Kaufhauskonzern Karstadt, der die Zeichen des Internetzeitalters viel zu lange nicht erkannte und mit seinem sturen Festhalten an den alten Geschäftskonzepten in die Pleite schlitterte.
Zwar haben E.ON und RWE noch immer ein gewisses Eigenkapitalpolster, allerdings wurden durch die Entwicklungen der letzten Monate auch die Gefahren für die Zukunft dieser Unternehmen unübersehbar. Entsprechend ist es wenig verwunderlich, dass der Aktienkurs von E.ON von etwa 14 Euro im Frühjahr auf rund 7 Euro Ende September nachgegeben hat und im gleichen Zeitraum die Aktie von RWE von rund 25 Euro auf unter 10 Euro eingebrochen ist. Erst Gerüchte über mögliche staatliche Beihilfen [4] für die unbeweglichen Energieriesen haben diese Talfahrt vorerst stoppen können. Ob es am Ende aber zu einem solchen Eingreifen des Wirtschaftsministers kommt, bleibt im Gegensatz zum Atomausstieg, der Atommüllendlagerung, der Reform des Emissionshandels und den Einsparvorgaben für den CO2-Ausstoß ungewiss. Sowohl RWE als auch E.ON wären daher gut beraten, ihre Zukunftsfähigkeit deutlich zu verbessern, anstatt weiterhin auf alte Konzepte und Hochglanzwerbung zu setzen.


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[1] Artikel des manager magazins vom 6.5.2015 (Link zum Artikel auf www.manager-magazin.de)

[2] Artikel auf Spiegel-Online vom 8.7.2015 (Link zum Artikel auf www.spiegel.de)

[3] Artikel von BR24 vom 10.10.2015 (Link zum Artikel auf www.br.de)

[4] Börsennachrichten der ARD vom 2.10.2015 (Link zum Artikel auf boerse.ard.de)

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Klimabeitrag von Kohlekraftwerken: Zwingt Kohle-Lobby Gabriel in die Knie? https://www.mister-ede.de/politik/kohle-lobby-klimabeitrag/3853 https://www.mister-ede.de/politik/kohle-lobby-klimabeitrag/3853#comments Mon, 08 Jun 2015 17:03:49 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=3853 Weiterlesen ]]> In der Diskussion um die Frage, wie die CO2-Einsparziele im Energiesektor erreicht werden können, stellte Sigmar Gabriel vor einigen Monaten den Klimabeitrag vor, also eine Abgabe für besonders dreckigen Kohlekraftwerke. Nach erheblichem Widerstand aus den Braunkohleregionen, von der Energiewirtschaft, einzelnen Gewerkschaften und dem Koalitionspartner, der Union, kam der Wirtschaftsminister den Kohlekraftwerksbetreibern zunächst mit Zugeständnissen entgegen. Doch auch diese abgemilderte Variante des Klimabeitrags wird von der vereinigten Kohle-Lobby zurzeit abgelehnt, weshalb Gabriel nun einen Alternativvorschlag aus NRW erwägt [1], der eine wesentliche Veränderung mit sich bringt: Die Kosten werden nämlich sehr stark vom Energiesektor auf die Allgemeinheit übertragen [2]. Anstelle einer Besteuerung, durch welche die Kraftwerksbetreiber an den Kosten beteiligt würden, sollen Subventionen z.B. für die Stilllegung von Kraftwerken gezahlt werden. Aus gesellschaftlicher Sicht wäre dies aber eine aus mehreren Gründen nachteilhafte Lösung.

So würde eine solche auf Stilllegungen fokussierte Ausgestaltung gerade jene Strukturbrüche befördern, die der Klimabeitrag zu verhindern sucht. An dieser Stelle zeigt sich auch die Scheinheiligkeit der Gewerkschaft IG BCE, die eine Übernahme von Kohlekraftwerken in die Kapazitätsreserve fordert. Denn, im Idealfall wird die Reserve ja nicht benötigt, wodurch es dann genau zu jenen Einbrüchen in den Kohlerevieren kommt, vor denen die Gewerkschaft bislang warnte. Fein raus wären bei diesen Vorschlägen der IG BCE hingegen die Betreiber der Kohlekraftwerke, die dann sogar dafür bezahlt würden, dass sie ihre Anlagen nicht zurück bauen oder umrüsten müssen. Daneben würde bei einer Subvention der Kraftwerksbetreiber mit Abschaltprämien eben nicht zumindest zum Teil der für den CO2-Ausstoß verantwortliche Energiesektor die Kosten tragen, sondern alleine die Allgemeinheit.

Dabei wäre es völlig in Ordnung, wenn die über eine wie auch immer geartete CO2-Besteuerung gezahlten Abgaben als Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung oder als Umrüstungssubventionen wieder an Kraftwerksbetreiber zurückgegeben würden. Und es ist auch absolut vertretbar, wenn die Allgemeinheit in einem gewissen Maße über Subventionen an Stromkonzerne zur Energiewende beiträgt. Aber, es müssen eben auch die Energiekonzerne ihren Anteil leisten, und zwar auch bei der Finanzierung. Das Missmanagement mancher Stromkonzern in den vergangenen Jahren sollte daher jetzt nicht belohnt werden, indem die Energiekonzerne mit Steuermitteln wieder aufgepäppelt werden.
Während also eine Kombination von Klimabeitrag und Umrüstungshilfen ein gangbarer Weg ist, wäre hingegen der komplette Verzicht auf die Kohleabgabe als Instrument für eine ökonomische Anreizgestaltung und eine faire Lastenverteilung ein Armutszeugnis für die Klimakanzlerin Angela Merkel und den Energiewendeminister Sigmar Gabriel.


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[1] Interview der WAZ mit Sigmar Gabriel vom 03.06.2015 (Link zum Interview auf www.bmwi.de

[2] Meldung des WDR vom 22.05.2015 zu Alternativvorschlägen (Link zur Meldung auf www.wdr2.de)

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Der Klimabeitrag für Kohlekraftwerke und die Bedenken der Gegner https://www.mister-ede.de/politik/klimabeitrag-und-die-bedenken/3840 https://www.mister-ede.de/politik/klimabeitrag-und-die-bedenken/3840#comments Fri, 15 May 2015 13:06:39 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=3840 Weiterlesen ]]> Als Ende vergangenen Jahres die Bundesregierung beschlossen hat, zusätzliche Maßnahmen zur Einsparung von 70 Millionen Tonnen CO2 zu ergreifen, war der Widerstand auch im Energiesektor, der hierzu eine Reduktion von 22 Millionen Tonnen CO2 beitragen soll, noch gering. Seit jedoch Wirtschaftminister Gabriel seine Pläne für den Energiebereich konkretisiert hat, ist die Branche wegen der vorgeschlagenen Klimaabgabe in heller Aufregung. Mit zum Teil fadenscheinigen Argumenten wettern die durch die Energiewende vor Herausforderungen gestellten Stromriesen gegen die Abgabe, die ihnen nun zusätzliche Anstrengungen zur Emissionsreduktion abverlangt. So wurde zunächst von einer einseitigen Belastung der Kohleindustrie gesprochen, auch wenn offensichtlich ist, dass der Energiesektor eben nur 22 von 70 Millionen Tonnen Emissionseinsparungen beitragen muss. Für einen kurzen Moment wurde dann die Aushöhlung des europäischen Emissionshandels beklagt, bis auch den Gegnern der Abgabe auffiel, dass der Klimabeitrag das europäische System eher stärken würde.
Daneben wurden mit Hilfe des Arguments „Arbeitsplätze“ die Gewerkschaften mobilisiert, allen voran die IGBCE, obwohl gar nicht von einem Arbeitsplatzverlust ausgegangen werden kann. Zum einen werden insgesamt nur jene 10% des Kohlestroms, die am dreckigsten produziert werden, von dem Klimabeitrag erfasst sein, zum anderen werden zurzeit neue Kohlekraftwerke gebaut, die in den ersten 20 Jahren nach Inbetriebnahme überhaupt nicht von dieser Abgabe betroffen sein werden. Damit erlaubt gerade das Instrument des Klimabeitrags einen flexiblen Übergang, um Arbeitsplätze und Arbeitnehmer zu schützen, während umgekehrt andere Optionen zur Erreichung des Einsparziels von 22 Millionen Tonnen CO2 im Energiesektor, z.B. feste Emissionsgrenzwerte für Kraftwerke, ähnlich wie es diese auch für Autos gibt, tatsächlich die Gefahr von Strukturbrüchen beinhaltet hätten. Auch hier wendete sich damit das Argument der Abgaben-Gegner gegen sie selbst.

Nächste Runde: Juristische Bedenken

Doch die Reihe der haltlosen Argumente lässt sich weiter fortsetzen, z.B. wenn zurzeit vermehrt verfassungs- und europarechtliche Bedenken gegen die Klimaabgabe ins Feld geführt werden [1]. Zwar sind de facto nur alte Braunkohlekraftwerke von solchen neuen Emissionsgrenzen betroffen, hieraus alleine kann aber noch keine Diskriminierung abgeleitet werden, ähnlich wie auch die Pflicht, Heizungsanlagen prüfen und gegebenenfalls erneuern zu lassen, noch keine Diskriminierung von Immobilienbesitzern darstellt. Ferner sieht das Grundgesetz ausdrücklich vor, dass sich aus dem Eigentum auch Pflichten ergeben und der Gebrauch des Eigentums gesetzlichen Schranken unterliegen darf.
Etwas stichhaltiger scheinen hingegen die europarechtlichen Bedenken, wobei sich auch hier ein genauerer Blick lohnt. So wurde Art. 24, Absatz 1 der entsprechenden Richtlinie im Jahr 2009 insoweit abgeändert, dass die Mitgliedsstaaten auch ergänzende nationale Maßnahmen in Verbindung mit dem Gemeinschaftssystem durchführen können, sofern diese Maßnahmen von der Europäischen Kommission genehmigt werden [2]. Würde die EU-Kommission die Aufnahme der folgenden Tätigkeit, „Stromerzeugung mit einer Emission über X Tonnen CO2 je Gigawattstunde, unbeschadet anderer Verpflichtungen zum Erwerb von Emissionszertifikaten“, für Deutschland akzeptieren, könnten in Deutschland ab einem gewissen Grenzwert X zusätzliche Zertifikate von den Kraftwerksbetreibern für die Emission verlangt werden.
Dies dürfte auch im Einklang mit Sinn und Zweck der Richtlinie stehen, deren Ziel es ist, die Treibhausgas-Emissionen in der EU zu reduzieren und nicht Emissionszertifikate mit bestimmten Eigenschaften zu erschaffen! So sieht schon die ursprüngliche Richtlinie die Möglichkeit vor, mit Hilfe von CO2-Äquivalenten neben CO2 auch andere Treibhausgase durch den Emissionshandel zu erfassen. Daneben erlaubt Absatz 2 der neuen Fassung des Artikels 24, dass die Kommission im Falle ergänzender nationaler Maßnahmen zusätzliche Zertifikate vergeben darf, woraus sich im Umkehrschluss ergibt, dass eine Verknappung der Emissionszertifikate durch nationale Maßnahmen nicht im Widerspruch mit der Richtlinie steht. Desweiteren ist auf europäischer Ebene geplant, durch eine Rückstellung von CO2-Zertifikaten den aktuellen Überschuss an Zertifikaten im Emissionshandel einzudämmen [3]. Auch hierdurch sollte Raum für die Integration nationaler Maßnahmen in das europäische Gemeinschaftssystem entstehen.
Sollte sich die Kommission dennoch wider Erwarten gegen die Verknüpfung einer solchen nationalen Zusatzmaßnahme mit dem europäischen Emissionshandel aussprechen, könnte anstelle einer Verpflichtung zum Erwerb von Emissionszertifikaten auch eine CO2-Steuer, ähnlich der Brennelemente-Steuer, erwogen werden. Selbst wenn also die europarechtlichen Bedenken Bestand hätten, könnte der Klimabeitrag insoweit abgeändert werden, dass er auch unabhängig vom Emissionshandel funktioniert. Und ob dann nach einer Emissionseinsparung ein Stromkonzern keine Emissionszertifikate mehr erwerben oder keine Steuer mehr zahlen muss, macht nun wirklich keinen Unterschied.

Zwar versuchen die Gegner der Klimaabgabe, insbesondere die großen Stromkonzerne, die bei einer Einführung der Abgabe bei den dreckigsten Kohlekraftwerken eine niedrigere Rentabilität zu erwarten haben, weiterhin die Umsetzung zu verhindern, bislang laufen ihre Argumente aber konsequent ins Leere. Egal wie es gedreht und gewendet wird, bleibt die Klimaabgabe die gesellschaftlich verträglichste Form, um das vorgegebene Einsparziel von 22 Mio. Tonnen CO2 im Energiesektor zu erreichen. Auch die rechtlichen Bedenken stellen keinen Hinderungsgrund für die Einführung einer CO2-Abgabe dar, entweder verknüpft mit dem europäischen Emissionshandel oder eben als eigenständige nationale Steuer.


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[1] Artikel von Welt-Online vom 03.05.2015 zu juristischen Bedenken gegen den Klimabeitrag (Link zum Artikel auf www.welt.de)

[2] Durch die Richtlinie 2009/29/EG wurde die ursprüngliche Richtlinie 2003/87/EG abgeändert (PDF der Richtlinie 2009/29/EG auf eur-lex.europa.eu) (PDF der Richtlinie 2003/87/EG auf eur-lex.europa.eu)

[3] Artikel der WirtschaftsWoche vom 06.05.2015 (Link zum Artikel auf www.wiwo.de)

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https://www.mister-ede.de/politik/klimabeitrag-und-die-bedenken/3840/feed 0
Offener Brief an die Gewerkschaften zur Diskussion um die CO2-Abgabe https://www.mister-ede.de/politik/offener-brief-zur-co2-abgabe/3798 https://www.mister-ede.de/politik/offener-brief-zur-co2-abgabe/3798#comments Fri, 17 Apr 2015 08:37:32 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=3798 Weiterlesen ]]> Nachdem seit einigen Wochen ein regelrechter Sturmlauf von Gewerkschaften und Betriebsräten gegen den Vorschlag einer CO2-Abgabe bei älteren Kohlekraftwerken stattfindet, will ich mich mit diesem offenen Brief gegen die Kritik wenden und auch versuchen, manche Befürchtungen zu beseitigen.

Sehr geehrte Gewerkschaften und Betriebsräte,

es ist kein Geheimnis, dass Kohlekraftwerke und insbesondere alte Braunkohlekraftwerke ziemlich emissionsintensiv sind und einen erheblichen Anteil an den deutschen Treibhausgasemissionen haben. Aus meiner Sicht, und ich schätze das ist weitestgehend Konsens in der Bevölkerung, muss hier zwingend eine Verbesserung erreicht werden. Natürlich müssen aber auch die Arbeitnehmer in den Kohlerevieren, die Auswirkungen auf den Preis und die Versorgungssicherheit oder die Importabhängigkeit bei anderen Energieträgern (vor allem Gas) berücksichtigt werden. Die CO2-Abgabe ist jedoch genau das Instrument, welches am besten geeignet ist, um eben auch solche Punkte bei der Reduktion der CO2-Emissionen zu beachten.

Die CO2-Abgabe sorgt für mehr Arbeitsplatzsicherheit:

Anstelle einer festen Emissions-Obergrenze für die Kraftwerksbetreiber, wie dies zunächst vorgesehen war, wird mit der CO2-Abgabe ein deutlich flexibleres Instrument eingeführt, damit die Arbeitsplätze in den Kohlerevieren gerade nicht gefährdet sind.
Zum Beispiel können die Kraftwerksbetreiber die Abgabe nicht einfach durch das Abschalten von ein paar vielleicht sogar emissionsärmeren Kohlekraftwerken umgehen, weil diese durch die eingeräumten Freibeträge gar nicht von der Abgabe erfasst werden und es für die Konzerne auch keine Verrechnungsmöglichkeit mit klimaineffizienten Anlagen gibt. Bei emissionsärmeren Braunkohlekraftwerken sind daher weder Arbeitsplätze noch der Kohleabsatz gefährdet. Bei den richtig emissionsintensiven Anlagen, die meist alt und damit abgeschrieben und hochrentabel sind, besteht wiederum für die Betreiber auch durch eine CO2-Abgabe kein Anreiz zur Stilllegung, weshalb auch hier weder die Arbeitsplätze noch die Kohlereviere insgesamt gefährdet sind. Im Gegenteil, denn Modernisierungen werden für die Betreiber attraktiver, wodurch die Arbeitsplatzsicherheit sogar zunimmt. Aber auch die Forschung rund um die Frage der CO2-Verwertung oder auch ein kommerzieller Einsatz solcher Techniken zur Emissionsreduktion in Kohlekraftwerken werden durch die Abgabe natürlich interessanter. Gelingt es z.B. RWE [1] auf diesem Weg weiter voranzuschreiten, wäre am Ende sowohl den Arbeitsplätzen und Kohlerevieren als auch der Umwelt gedient.

Die CO2-Abgabe hilft dem europäischen Emissionshandel:

Nachdem die geplante CO2-Abgabe an das europäische System der Emissionszertifikate angebunden ist, müssen die Konzerne bei zu hohen Emissionen zusätzliche Zertifikate kaufen, die dann dem Markt in der EU nicht mehr zur Verfügung stehen. Hierdurch steigen tendenziell die Preise dieser Zertifikate, wodurch dann nicht nur die Kraftwerksbetreiber in Deutschland, sondern alle Käufer von CO2-Zertifikaten in Europa zu einer weiteren Reduktion der CO2-Emissionen animiert bzw. durch steigende Abgaben an den Kosten der Verschmutzung beteiligt werden.

Macht Euch nicht mit der falschen Sache gemein!

Sowohl für die Umwelt als auch für die Arbeitnehmer und die Kohlereviere insgesamt ist die CO2-Abgabe ein Gewinn. Hingegen müssen die Kohlekonzerne entweder durch Modernisierungen für eine Emissionsreduktion bei alten Kohlemeilern sorgen oder eben CO2-Zertifikate erwerben. Dass diese sich über den zusätzlichen Druck natürlich nicht freuen, ist nachvollziehbar. Allerdings Ihr als Arbeitnehmervertreter solltet Euch jetzt nicht blind vor den Karren der Kraftwerkseigner spannen lassen, sondern genau schauen, ob durch das Instrument der CO2-Abgabe wirklich Arbeitsplätze oder vielleicht nicht doch eher die Konzerngewinne in Gefahr sind.

Versachlichung der Debatte:

Es kann nicht zielführend sein, wenn die Betriebsräte der Energiekonzerne in ihrem Brief an Sigmar Gabriel die schlimmsten Horrorszenarien für die Kohlereviere ausmalen, ohne ansatzweise zu belegen, dass diese Folgen tatsächlich drohen [2]. Und wenn Verdi-Chef Bsirske einfach die Zahl von 100.000 gefährdeten Jobs in den Raum wirft [3], dann ist das meines Erachtens ein absolut unredliches Spielen mit Existenzängsten.
Es ist daher notwendig, dass die Debatte über den richtigen Weg zur Reduktion der CO2-Emissionen endlich versachlicht wird. Gerade Ihr als Gewerkschaften seid deshalb gefordert, den Kurs der Emotionalisierung zu verlassen und Euch konstruktiv am Dialog zu beteiligen. Mit diesem Brief hoffe ich, einen Anstoß dazu zu geben.


Offene Debatte bei Publixphere zum Thema CO2-Abgabe (Link zur Debatte auf publixphere.net)

Antwortschreiben des Bundeswirtschaftsministeriums vom 13.04.2015 auf zahlreiche Fragen zum Energiepaket, darunter auch mehrere Seiten zur CO2-Abgabe (Link zum PDF auf www.bmwi.de)


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Konzept einer Emissions-Besteuerung im Energiesektor (www.mister-ede.de – 24.11.2014)


[1] Auflistung verschiedener Forschungsprojekte zur Emissionsreduktion des „Innovationszentrum Kohle“ von RWE (Link zur Auflistung auf www.rwe.com)

[2] Brief der Betriebsräte vom 02.04.2015 (Link zum Brief auf www.rwe.com)

[3] Artikel der SZ vom 06.04.2015 (Link zum Artikel auf www.sueddeutsche.de)

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https://www.mister-ede.de/politik/offener-brief-zur-co2-abgabe/3798/feed 0
Vorstoß des Wirtschaftsministers zur CO2-Reduktion bei alten Kohlekraftwerken https://www.mister-ede.de/politik/co2-reduktion-kohlekraftwerke/3779 https://www.mister-ede.de/politik/co2-reduktion-kohlekraftwerke/3779#comments Sun, 29 Mar 2015 18:14:09 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=3779 Weiterlesen ]]> Nachdem die Bundesregierung Ende des letzten Jahres auf einem Koalitionsgipfel weitere Maßnahmen zur Gestaltung der Energiewende beschlossen und auch neue Ansätze zur Senkung des CO2-Ausstoßes im Bereich der Kohlekraftwerke verabredet hatte, legte jetzt Sigmar Gabriel vor einigen Tagen seine Pläne zur Umsetzung dieser Beschlüsse vor. Im Rahmen eines Maßnahmenkatalogs zur Energiewende, der diverse Veränderungen, z.B. im Bereich der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, vorsieht, sollen nach Vorstellungen des Wirtschaftsministers künftig auch die besonders klimaineffizienten Kohlekraftwerke mit einer zusätzlichen Abgabe belegt werden.

Damit unterscheidet sich der jetzige Vorschlag, der am Freitag auch Thema einer aktuellen Stunde im Bundestag war [1], ein gutes Stück vom bisherigen Plan, der bislang Mengenbeschränkungen für Kohlekraftwerke vorsah, die ähnlich den Restlaufzeiten beim Atomausstieg von den Konzernen auf die Anlagen verteilt werden sollten. Während bei einem solchen Modell die Gefahr bestanden hätte, dass gerade die klimaeffizienten und dafür nicht ganz so rentable Kraftwerke vom Netz gehen und die besonders rentablen, dafür aber klimaineffizienten Kraftwerke weiterlaufen, wird mit dem aktuellen Konzept einer solchen Fehlentwicklung vorgebeugt. Insofern ähnelt der Vorschlag auch dem hier beschriebenen Konzept einer Emissions-Besteuerung.

Konzept einer Emissions-Besteuerung im Energiesektor (www.mister-ede.de – 24.11.2014)

Allerdings im Gegensatz zu meinem Konzept einer Steuer, baut der Vorschlag aus dem Wirtschaftsministerium geschickt auf dem schon etablierten europäischen Emissionsrechtehandel auf, weshalb nicht nur die Kompatibilität mit diesem länderübergreifenden System sichergestellt ist, sondern, sofern das Ganze rechtlich umsetzbar ist, auch positive Nebenwirkungen für den Emissionshandel insgesamt zu erwarten sind.
So müssen die Betreiber von Kohlekraftwerken künftig ab einer gewissen Ausstoßmenge, die nach meiner Auffassung für eine sinnvolle Steuerung in Relation zur erbrachten Leistung eines Kraftwerks (Strom, Wärme) stehen sollte, für den über diesen Freibetrag hinausgehende CO2-Ausstoß zusätzliche Emissionszertifikate erwerben [2]. Hierdurch wird künftig zum einen für Kraftwerksbetreiber die Durchführung von Maßnahmen, die auf eine klimaeffizientere Nutzung der Kohle gerichtet sind, attraktiver, zum anderen werden auf diese Weise jene Kohlekraftwerke, die schon jetzt relativ effizient sind, nicht zusätzlich belastet. Ein weiterer Vorteil einer solchen im Gegensatz zu fixen Obergrenzen deutlich flexibleren Regelung, ist die Tatsache, dass bei einer hohen Rentabilität auch ein Weiterbetrieb alter Meiler gegen eine gewisse finanzielle Entschädigung der Allgemeinheit möglich ist.

Daneben ist das System technisch vollständig in den europäischen Emissionshandel eingebunden, weshalb der CO2-Ausstoß entweder auf direktem oder indirektem Weg sinken kann. Entweder werden auf direktem Weg die Emissionen der Kohlekraftwerke oberhalb der Freibeträge beseitigt oder aber die Kraftwerksbetreiber müssen bei gleichbleibendem CO2-Ausstoß zusätzliche Emissionszertifikate erwerben. Hierdurch steigt die Nachfrage nach Zertifikaten und, weil die jährliche Ausgabemenge dieser Emissionszertifikate in der EU fest vereinbart ist, steigen auch die Preise für die Verschmutzungszertifikate an. Somit entstehen dann an anderer Stelle die notwendigen Anreize zur Reduktion der CO2-Emissionen, wodurch auf indirektem Weg der Ausstoß des klimaschädlichen Gases verringert wird.
Würden also die Grenzwerte und Bedingungen so festgelegt, dass Kraftwerksbetreibern z.B. ab 2016 für jene 7 – 10 Millionen Tonnen CO2-Ausstoß, die am wenigsten Nutzen (Strom, Wärme) erbringen, je Tonne zwei zusätzliche Emissionszertifikate erwerben müssen, würden die Betreiber ohne Einsparungsmaßnahmen weitere 14 – 20 Millionen Zertifikate benötigen, die dann dem Emissionsmarkt entzogen wären. Bei aktuellen Preisen müssten die Kraftwerksbetreiber für die entsprechenden Zertifikate rund 100 – 150 Millionen Euro aufbringen, während gleichzeitig durch die Käufe der Preis der Zertifikate leicht ansteigen würde und es an anderer Stelle zur Reduktion der CO2-Emissionen käme.

Damit wird auch deutlich, dass der Einwand von Wirtschaft und der Union, das von Gabriel vorgeschlagene Konzept würde den europäischen Emissionshandel aushöhlen, als substanzloses Gejammer qualifiziert werden muss, weil das genaue Gegenteil der Fall wäre, also eine Stärkung des Zertifikatehandels.
Dazu kommt, dass auf diese Weise durch eine Anpassung der Grenzwerte der Druck auf Kraftwerksbetreiber zur Effizienzsteigerung ihrer Anlagen bei einem hohen Maß an Planbarkeit für die Unternehmen erhöht werden kann. Würden also über die nächsten Jahre bei einer kontinuierlichen Absenkung der Freibeträge nach heutigem Stand jährlich weitere 6 – 7 Millionen Tonnen CO2-Ausstoß durch eine zusätzliche Zertifikatpflicht erfasst, wüssten die Kraftwerksbetreiber schon jetzt, dass bis 2020 die heute ineffizientesten 31-38 Millionen Tonnen Ausstoß betroffen wären. Durch eine solche gegebene Planbarkeit würden dann auch längerfristige Maßnahmen, die z.B. auf den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung setzen, für die Betreiber von Kohlekraftwerken attraktiver werden.

Insgesamt halte ich daher den Vorstoß zur Begrenzung der CO2-Emissionen bei alten Kohlekraftwerken für sehr begrüßenswert, weil erstens die Klimaeffizienz der Kohlekraftwerke in den Vordergrund rückt, zweitens bei einer mangelnden Reduktion der Emissionen seitens der Kraftwerksbetreiber zumindest ein finanzieller Ausgleich stattfindet und drittens durch eine Einbindung in den europäischen Emissionsrechtehandel bei einer Nichtabsenkung neben einer direkten finanziellen Kompensation auch an anderer Stelle ein indirekter Ausgleich durch steigende Reduktionsanreize entsteht.
Klar ist jedoch, dass es nun vor allem auf die genaue Ausgestaltung ankommt, so dass am Ende weder ein wirkungsloses noch ein die Kraftwerksbetreiber überforderndes Gesetz steht. Zu hoffen bleibt allerdings auch, dass der Vorstoß nicht der Kirchturmpolitik der betroffenen Bundesländer zum Opfer fällt, deren Vertreter, wie Sachsens Ministerpräsident Tillich, sich jetzt schon lautstark gegen Gabriel auflehnen [3].


[1] Bundestagsdebatte vom 26.03.2015 ab Stunde 3:50 bis Stunde 4:44 (Link zum Video auf www.bundestag.de)

[2] Artikel der Tagesschau vom 20.03.2015 (Link zum Beitrag auf www.tagesschau.de)

[3] Artikel der Tagesschau vom 27.03.2015 (Link zum Beitrag auf www.tagesschau.de)

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https://www.mister-ede.de/politik/co2-reduktion-kohlekraftwerke/3779/feed 0
Konzept einer Emissions-Besteuerung im Energiesektor https://www.mister-ede.de/politik/emissions-besteuerung/3190 https://www.mister-ede.de/politik/emissions-besteuerung/3190#comments Mon, 24 Nov 2014 08:55:30 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=3190 Weiterlesen ]]> Die Reduktion der Emission von Treibhausgasen ist ein wesentlicher Schritt bei der Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft. Für eine deutliche Reduktion sollten allerdings die allgemeinen länderübergreifenden Ansätze, wie z.B. der europaweite Handel mit CO2-Zertifikaten, durch länderspezifische Maßnahmen ergänzt werden. Hierdurch wäre es dann möglich, zielgerichtet Verbesserungen in den emissionsintensiven Bereichen der jeweiligen Volkswirtschaft zu erreichen.

Je nach Volkswirtschaft können solche Bereiche die Energieerzeugung (Strom, Wärme), die Mobilität, aber auch die Viehwirtschaft z.B. bei der Rinderhaltung sein. Im Gegensatz zu Frankreich, das bei seiner Energieproduktion sehr stark auf Atomenergie setzt, was wiederum andere Probleme mit sich bringt, sollten Länder wie Deutschland, aber auch z.B. Polen, zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verstärkt ihre Energiewirtschaft in den Blick nehmen.

Grundansatz:

Der Grundansatz des folgenden Konzeptes zur Emissions-Besteuerung im Energiesektor ist eine produktionsorientierte Besteuerung unter Berücksichtigung der länderspezifischen Situation, des technischen Fortschritts und den Vorteilen der Kraft-Wärme-Kopplung.

Steuerfreie Emission:

Zunächst wird ein Wert („Freiwert“) für die erlaubte Emission je produzierter Kilowattstunde Strom bzw. Wärme festgelegt. Dieser „Freiwert“ sollte nach Möglichkeit so gewählt sein, dass länderspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden und die effizienten Kraftwerke eines Landes diesen „Freiwert“ nicht übersteigen.

Beispiel für die Festlegung der „Freiwerte“: Für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom darf ein Kraftwerk 0,8 kg CO2 produzieren und für jede eingespeiste Kilowattstunde Wärmeenergie darf ein Kraftwerk 0,3 kg CO2 produzieren.

Durch Multiplikation der eingespeisten Strom- und Wärmeleistung mit den jeweiligen „Freiwerten“ errechnet sich der gesamte Wert der Emissionen, die ein Kraftwerk ausstoßen darf, ohne zusätzlich besteuert zu werden.

Steuerpflichtige Emission:

Zunächst wird auch hier ein Steuersatz festgelegt, der die länderspezifischen Gegebenheit berücksichtigen sollte.

Beispiel für die Festlegung des Steuersatzes: Für jede ausgestoßene Tonne CO2, welche die steuerfreie Emission überschreitet, wird eine Steuer in Höhe von 10 Euro erhoben.

Ein Kraftwerk, das aufgrund seiner Strom- bzw. Wärmeeinspeisung 5,5 Mio. Tonnen CO2 im Jahr emittieren darf, allerdings 6 Mio. Tonnen CO2 ausstößt, muss dann für 0,5 Mio. Tonnen jeweils 10 Euro pro Tonne zahlen. Insgesamt hätte der Kraftwerksbetreiber somit 5.000.000 Euro zusätzliche Steuern zu entrichten.

Nachteile:

Nachteilig an einer solchen Lösung ist die Gefahr von Verlagerungseffekten, die bei gesamteuropäischen Konstruktionen so nicht bestehen würden. Sind die Abstände zwischen der Steuerlast, z.B. zwischen Polen und Deutschland, zu groß, können Energieversorger geneigt sein, bei gleichem CO2-Ausstoß pro erzeugter Kilowattstunde Kraftwerke im einen Land stillzulegen und den Strom aus dem Nachbarland zu beziehen. Durch eine parallele Weiternutzung des CO2-Zertifikate-Handels auf EU-Ebene wird das Verlagerungsproblem allerdings minimiert.

Vorteile:

Der größte Vorteil einer solchen Besteuerung ist die Begrenzung der Maßnahme auf die Energieerzeugung. Hierdurch kann mit relativ geringem Aufwand eine Schadstoffreduktion bei den Hauptemissionsquellen von Treibhausgasen in Deutschland erreicht werden. Ferner schafft die Nutzung von „Freiwerten“ für Wärme Anreize zum Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplungssystemen. Auch eine Ausweitung z.B. auf Dampf oder andere in Industrieprozessen weitergenutzte Nebenprodukte der Stromerzeugung ist denkbar, um die effizientere Nutzung der Kraftwerke zu forcieren.
Daneben erlaubt die Berücksichtigung länderspezifischer Faktoren bei der Festsetzung von „Freiwerten“ und Steuersätzen im Gegensatz zum europäischen CO2-Zertifikate-Handel eine differenzierte Klimaschutzpolitik. Deutschland könnte somit ambitionierter voranschreiten als z.B. wirtschaftlich schwächere Länder in der EU. Auch eine Ausweitung auf den Ausstoß anderer Schadstoffe, wie z.B. Kohlenstoffmonoxid, ist möglich.
Ein weiterer großer Vorteil ist die überproportional ansteigende Steuerlast bei ineffizienten Kraftwerken, während effiziente Kraftwerke durch die „Freiwerte“ kaum oder gar keine zusätzlichen Steuern entrichten müssten. Außerdem ist durch die Besteuerung einzelner Kraftwerke gewährleistet, dass Energieunternehmen eine Reduktion des CO2-Ausstoßes je produzierter Kilowattstunde nicht durch Ausgleichsmaßnahmen, z.B. durch die Hinzunahme von Windkraftanlagen, erreichen können, sondern nur durch eine tatsächliche Reduktion des CO2-Ausstoßes oder der effizienteren Nutzung des jeweiligen Kraftwerks. Überdies kann durch eine regelmäßige Prüfung der „Freiwerte“ und gegebenenfalls durch eine Reduktion dieser Grenzen dem technischen Fortschritt Rechnung getragen werden.
Zusätzlich zum wachsenden Anreiz für eine Umstellung auf eine klimaeffiziente Energieproduktion bietet eine solche Besteuerung, im Gegensatz zu einem Verbot, noch den Vorteil einer finanziellen Entschädigung für die Allgemeinheit. Durch die parallele Weiternutzung des CO2-Zertifikate-Handels ist überdies gewährleistet, dass nicht an anderer Stelle die Anreize zur Reduktion der CO2-Emissionen aufgehoben werden.

Nutzung der Steuereinnahmen:

Grundsätzlich kann eine solche Steuer in die Haushalte von Bund oder Länder fließen. Besonderen Charme hätte es allerdings, die anfallenden Steuern für die Einspeisevergütung zu nutzen. Auch wenn die Verbrauch nur um Bruchteile eines Cents je kWh entlastet würden, wäre damit zumindest deutlich, dass diese Steuer nicht zur Finanzierung des Staates genutzt wird, sondern ihren Zweck in der Lenkungswirkung hat.

Fristen oder Staffelungen:

Nachdem eine solche Besteuerung nicht der Beschaffung von Finanzmitteln dient, kann ein solches Gesetz auch langsam eingeführt werden. Die Lenkungswirkung würde sich dennoch entfalten, weil Unternehmen bei ihren Investitionsentscheidungen stets die Erwartung für die Zukunft berücksichtigen.
Möglich wäre also, eine solche Steuerregelung zu verabschieden, diese aber erst z.B. zum 1.1.2018 wirksam werden zu lassen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, eine solche Steuer zwar schon zum 1.1.2015 einzuführen, aber höhere „Freiwerte“ festzulegen, die sich mit der Zeit reduzieren, oder einen niedrigeren Steuersatz je ausgestoßener Tonne CO2 festzulegen und diesen dann kontinuierlich ansteigen zu lassen.

Anmerkung:

Auch wenn die angegeben „Freiwerte“ und Steuersätze von ihrer Größenordnung einigermaßen passen müssten, sind diese nur als Beispielwerte zu verstehen. Ich beschäftige mich zwar intensiv mit der Frage, wie Anreize für ein gemeinwohlorientiertes, in diesem Fall umweltschonendes, Wirtschaften gesetzt werden können, allerdings bin ich kein Energieexperte.


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Ein Update für die soziale Marktwirtschaft (www.mister-ede.de – 15.01.2013)

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