Vorstoß des Wirtschaftsministers zur CO2-Reduktion bei alten Kohlekraftwerken

Nachdem die Bundesregierung Ende des letzten Jahres auf einem Koalitionsgipfel weitere Maßnahmen zur Gestaltung der Energiewende beschlossen und auch neue Ansätze zur Senkung des CO2-Ausstoßes im Bereich der Kohlekraftwerke verabredet hatte, legte jetzt Sigmar Gabriel vor einigen Tagen seine Pläne zur Umsetzung dieser Beschlüsse vor. Im Rahmen eines Maßnahmenkatalogs zur Energiewende, der diverse Veränderungen, z.B. im Bereich der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, vorsieht, sollen nach Vorstellungen des Wirtschaftsministers künftig auch die besonders klimaineffizienten Kohlekraftwerke mit einer zusätzlichen Abgabe belegt werden.

Damit unterscheidet sich der jetzige Vorschlag, der am Freitag auch Thema einer aktuellen Stunde im Bundestag war [1], ein gutes Stück vom bisherigen Plan, der bislang Mengenbeschränkungen für Kohlekraftwerke vorsah, die ähnlich den Restlaufzeiten beim Atomausstieg von den Konzernen auf die Anlagen verteilt werden sollten. Während bei einem solchen Modell die Gefahr bestanden hätte, dass gerade die klimaeffizienten und dafür nicht ganz so rentable Kraftwerke vom Netz gehen und die besonders rentablen, dafür aber klimaineffizienten Kraftwerke weiterlaufen, wird mit dem aktuellen Konzept einer solchen Fehlentwicklung vorgebeugt. Insofern ähnelt der Vorschlag auch dem hier beschriebenen Konzept einer Emissions-Besteuerung.

Konzept einer Emissions-Besteuerung im Energiesektor (www.mister-ede.de – 24.11.2014)

Allerdings im Gegensatz zu meinem Konzept einer Steuer, baut der Vorschlag aus dem Wirtschaftsministerium geschickt auf dem schon etablierten europäischen Emissionsrechtehandel auf, weshalb nicht nur die Kompatibilität mit diesem länderübergreifenden System sichergestellt ist, sondern, sofern das Ganze rechtlich umsetzbar ist, auch positive Nebenwirkungen für den Emissionshandel insgesamt zu erwarten sind.
So müssen die Betreiber von Kohlekraftwerken künftig ab einer gewissen Ausstoßmenge, die nach meiner Auffassung für eine sinnvolle Steuerung in Relation zur erbrachten Leistung eines Kraftwerks (Strom, Wärme) stehen sollte, für den über diesen Freibetrag hinausgehende CO2-Ausstoß zusätzliche Emissionszertifikate erwerben [2]. Hierdurch wird künftig zum einen für Kraftwerksbetreiber die Durchführung von Maßnahmen, die auf eine klimaeffizientere Nutzung der Kohle gerichtet sind, attraktiver, zum anderen werden auf diese Weise jene Kohlekraftwerke, die schon jetzt relativ effizient sind, nicht zusätzlich belastet. Ein weiterer Vorteil einer solchen im Gegensatz zu fixen Obergrenzen deutlich flexibleren Regelung, ist die Tatsache, dass bei einer hohen Rentabilität auch ein Weiterbetrieb alter Meiler gegen eine gewisse finanzielle Entschädigung der Allgemeinheit möglich ist.

Daneben ist das System technisch vollständig in den europäischen Emissionshandel eingebunden, weshalb der CO2-Ausstoß entweder auf direktem oder indirektem Weg sinken kann. Entweder werden auf direktem Weg die Emissionen der Kohlekraftwerke oberhalb der Freibeträge beseitigt oder aber die Kraftwerksbetreiber müssen bei gleichbleibendem CO2-Ausstoß zusätzliche Emissionszertifikate erwerben. Hierdurch steigt die Nachfrage nach Zertifikaten und, weil die jährliche Ausgabemenge dieser Emissionszertifikate in der EU fest vereinbart ist, steigen auch die Preise für die Verschmutzungszertifikate an. Somit entstehen dann an anderer Stelle die notwendigen Anreize zur Reduktion der CO2-Emissionen, wodurch auf indirektem Weg der Ausstoß des klimaschädlichen Gases verringert wird.
Würden also die Grenzwerte und Bedingungen so festgelegt, dass Kraftwerksbetreibern z.B. ab 2016 für jene 7 – 10 Millionen Tonnen CO2-Ausstoß, die am wenigsten Nutzen (Strom, Wärme) erbringen, je Tonne zwei zusätzliche Emissionszertifikate erwerben müssen, würden die Betreiber ohne Einsparungsmaßnahmen weitere 14 – 20 Millionen Zertifikate benötigen, die dann dem Emissionsmarkt entzogen wären. Bei aktuellen Preisen müssten die Kraftwerksbetreiber für die entsprechenden Zertifikate rund 100 – 150 Millionen Euro aufbringen, während gleichzeitig durch die Käufe der Preis der Zertifikate leicht ansteigen würde und es an anderer Stelle zur Reduktion der CO2-Emissionen käme.

Damit wird auch deutlich, dass der Einwand von Wirtschaft und der Union, das von Gabriel vorgeschlagene Konzept würde den europäischen Emissionshandel aushöhlen, als substanzloses Gejammer qualifiziert werden muss, weil das genaue Gegenteil der Fall wäre, also eine Stärkung des Zertifikatehandels.
Dazu kommt, dass auf diese Weise durch eine Anpassung der Grenzwerte der Druck auf Kraftwerksbetreiber zur Effizienzsteigerung ihrer Anlagen bei einem hohen Maß an Planbarkeit für die Unternehmen erhöht werden kann. Würden also über die nächsten Jahre bei einer kontinuierlichen Absenkung der Freibeträge nach heutigem Stand jährlich weitere 6 – 7 Millionen Tonnen CO2-Ausstoß durch eine zusätzliche Zertifikatpflicht erfasst, wüssten die Kraftwerksbetreiber schon jetzt, dass bis 2020 die heute ineffizientesten 31-38 Millionen Tonnen Ausstoß betroffen wären. Durch eine solche gegebene Planbarkeit würden dann auch längerfristige Maßnahmen, die z.B. auf den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung setzen, für die Betreiber von Kohlekraftwerken attraktiver werden.

Insgesamt halte ich daher den Vorstoß zur Begrenzung der CO2-Emissionen bei alten Kohlekraftwerken für sehr begrüßenswert, weil erstens die Klimaeffizienz der Kohlekraftwerke in den Vordergrund rückt, zweitens bei einer mangelnden Reduktion der Emissionen seitens der Kraftwerksbetreiber zumindest ein finanzieller Ausgleich stattfindet und drittens durch eine Einbindung in den europäischen Emissionsrechtehandel bei einer Nichtabsenkung neben einer direkten finanziellen Kompensation auch an anderer Stelle ein indirekter Ausgleich durch steigende Reduktionsanreize entsteht.
Klar ist jedoch, dass es nun vor allem auf die genaue Ausgestaltung ankommt, so dass am Ende weder ein wirkungsloses noch ein die Kraftwerksbetreiber überforderndes Gesetz steht. Zu hoffen bleibt allerdings auch, dass der Vorstoß nicht der Kirchturmpolitik der betroffenen Bundesländer zum Opfer fällt, deren Vertreter, wie Sachsens Ministerpräsident Tillich, sich jetzt schon lautstark gegen Gabriel auflehnen [3].


[1] Bundestagsdebatte vom 26.03.2015 ab Stunde 3:50 bis Stunde 4:44 (Link zum Video auf www.bundestag.de)

[2] Artikel der Tagesschau vom 20.03.2015 (Link zum Beitrag auf www.tagesschau.de)

[3] Artikel der Tagesschau vom 27.03.2015 (Link zum Beitrag auf www.tagesschau.de)

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