mister-ede.de » Definitionen https://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Glossar: Durchschnittseinkommen und Medianeinkommen https://www.mister-ede.de/politik/durchschnitt-und-median/7744 https://www.mister-ede.de/politik/durchschnitt-und-median/7744#comments Fri, 03 Feb 2017 18:42:01 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=7744 Weiterlesen ]]> Bei der Betrachtung von Einkommen werden Durchschnittseinkommen und Medianeinkommen immer wieder verwechselt oder unsauber getrennt. Gerade bei der Bewertung der Armut bzw. der Armutsgefährdung kommt es damit schnell zu falschen Vorstellungen und Eindrücken. Hier folgt deshalb eine Erklärung des Unterschieds.

Das Durchschnittseinkommen:

Das Durchschnittseinkommen gibt das arithmetische Mittel aller Einkommen einer Gruppe (z.B. Personen oder Haushalte) an. Es kann sowohl für Bruttoeinkommen als auch für Nettoeinkommen bestimmt werden.

Das Medianeinkommen (mittleres Einkommen):

Zur Berechnung des Medianeinkommens, oft auch mittleres Einkommen genannt, werden alle Einkommen einer Gruppe (z.B. Personen oder Haushalte) nach ihrer Höhe geordnet. Jenes Einkommen, das die Person oder der Haushalt in der Mitte dieser Liste hat, ist das Medianeinkommen. In der Regel wird das Medianeinkommen auf Basis der Nettoeinkommen berechnet, z.B. in Form von verfügbaren Haushaltseinkommen.

Median-Äquivalenzeinkommen:

Das Äquivalenzeinkommen wird zum Vergleich zwischen unterschiedlichen Haushaltsformen (Singlehaushalte, Zweipersonenhaushalte, Haushalte mit Kindern) herangezogen und rechnet das Nettoeinkommen, beispielsweise einer Familie mit zwei Kindern, auf das Nettoeinkommen eines Haushalts einer alleinlebenden Person um. Das Median-Äquivalenzeinkommen ist dementsprechend das umgerechnete Einkommen, das sich in der Mitte der nach der Höhe der Einkommen geordneten Liste befindet. Haushalte deren Äquivalenzeinkommen bei 60% oder weniger des Median-Äquivalenzeinkommens liegen, gelten als armutsgefährdet.

Beispiel:

Betrachtet werden 11 Haushalte von alleinlebenden Personen mit unterschiedlichem Nettoeinkommen.

Das Durchschnittseinkommen dieser 11 Haushalte beläuft sich auf 2.018 Euro. Das Medianeinkommen bzw. mittlere Einkommen liegt hingegen bei 1.600 Euro. Da es sich hierbei um die Haushalte von alleinlebenden Personen handelt, entsprechen die Haushaltseinkommen ohne weitere Umrechnungen dem Äquivalenzeinkommen dieser Haushalte. Das in der Mitte liegende Einkommen (Person 6) in Höhe von 1.600 Euro ist das Median-Äquivalenzeinkommen der betrachteten Haushalte. Die Armutsgefährdungsgrenze, die bei 60% des Median-Äquivalenzeinkommens liegt, beträgt in diesem Beispiel also 960 Euro.

Deutschland [1]:

2014 betrug das Durchschnittseinkommen von Alleinlebenden 2.497 Euro brutto und 1.913 Euro netto. Nach Ergebnissen der Untersuchung EU-SILC betrug das Median-Äquivalenzeinkommen aller Haushalte in Deutschland 1.644 Euro. Entsprechend lag der Schwellenwert für die Armutsgefährdung bei Alleinlebenden bei 987 Euro und bei Familien mit 2 Kindern bei 2.072 Euro. Werden die Werte der Fortschreibung des Mikrozensus 2011 verwendet, lagen die Schwellenwerte für die Armutsgefährdung sogar noch niedriger, bei 917 Euro für Alleinlebende bzw. 1.926 Euro bei Familien mit 2 Kindern. Im Bundesdurchschnitt kamen somit 16,7% der erwachsenen Personen (EU-SILC) bzw. 15,4% der Haushalte (Mikrozensus) in Deutschland auf ein Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze.

Verwechslungsgefahr und falsche Vorstellungen:

Liest oder hört man, dass die Armutsgefährdungsquote bei 60% des Einkommens oder des Durchschnitts liegt, und berechnet den Schwellenwert dann fälschlicherweise vom durchschnittlichen Nettoeinkommen, so kommt man auf falsche Beträge, die wesentlich höher sind als die tatsächlichen Schwellenwerte für die Armutsgefährdung. Dies kann zur falschen Vorstellung führen, dass ein Single mit 1.147 Euro Nettoeinkommen oder ein kinderloser Zweipersonen-Haushalt mit 2.294 Euro Nettoeinkommen als armutsgefährdet eingestuft wird. Hierdurch könnte wiederum der Eindruck entstehen, dass die Anzahl der armutsgefährdeten Personen übertrieben sei. Genau das ist allerdings gerade nicht der Fall.


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[1] Statistisches Jahrbuch 2016 des Bundesamtes für Statistik, S. 169, 179, 180 (Link zur PDF auf www.destatis.de)

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Glossar: Nominal- und Realwerte bei Staatsschulden https://www.mister-ede.de/politik/staatsschulden-nominal-real/4185 https://www.mister-ede.de/politik/staatsschulden-nominal-real/4185#comments Mon, 10 Aug 2015 12:00:56 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4185 Weiterlesen ]]> Für eine Betrachtung von Staatsschulden können Nominalwerte oder Realwerte herangezogen werden. Außerdem können diese Werte zu verschiedenen Zeitpunkten betrachtet werden.

Nominalwert / Realwert:

Vergleicht man Güter und Geld, so haben Güter immer ihren realen Sachwert, jedoch keinen festen Nominalwert, während umgekehrt Geld immer seinen Nominalwert, jedoch keinen festen Realwert hat. Ein 10-Euro-Schein oder ein Bankguthaben in Höhe von 10 Euro hat also immer den nominalen Wert von 10 Euro, egal wie viele Äpfel man davon kaufen kann. Hingegen hat ein Apfel immer den realen Wert eines Apfels, egal wie teuer dieser ist. Der Nominalwert eines Gutes (z.B. Apfel) wird gemeinhin als Preis bezeichnet und der Realwert des Geldes als Kaufkraft.

Analog hierzu haben auch Staatsschulden einen nominalen Wert (100 Euro) und einen realen Wert (Anzahl Äpfel / Kaufkraft).

Betrachteter Zeitpunkt:

Für die Höhe von Staatsschulden spielt neben der Frage, ob auf den Nominalwert oder Realwert (Kaufkraft) abgestellt wird, vor allem der betrachtete Zeitpunkt eine Rolle. Leiht sich ein Staat heute 100 Euro für ein Jahr zu 5% Zinsen, so muss er nach einem Jahr 105 Euro zurückzahlen. In Abhängigkeit vom betrachteten Zeitpunkt liegt damit die Schuldenlast nominal bei 100 bzw. 105 Euro.
Auf Ebene der Realwerte muss zusätzlich berücksichtigt werden, dass sich der Realwert des Geldes im Laufe der Zeit ändert, z.B. durch Preissteigerungen (Inflation) abnimmt. Liegt die jährliche Inflationsraten bei 2%, dann sind die 105 Euro in heutiger Kaufkraft ausgedrückt real 105 Euro / 1,02 = ca. 102,94 Euro wert. Dieser Wert stellt damit den Realwert dieser Schulden zum Zeitpunkt der Fälligkeit dar.
In Abhängigkeit vom betrachten Zeitpunkt besteht also durch die Kreditvereinbarung nominal eine Schuldenlast von 100 Euro bzw. 105 Euro und real entsprechen die Schulden bei einer Inflation von 2% einer Kaufkraft von 100 Euro bzw. nach einem Jahr 102,94 Euro.

Wirkung von Zins und Inflation auf den Realwert von Schulden:

Werden die Staatsschulden eines Landes unter der Prämisse eines ausgeglichenen Primärsaldos betrachtet, dann gilt, dass sich der Realwert bei einem Zinssatz in Höhe der Inflationsrate nicht verändert. Liegt der Zinssatz über der Inflationsrate, so steigt der Realwert der Schulden mit der Zeit an, liegt er darunter, reduziert sich der Realwert der Schulden im Laufe der Zeit. Im obigen Beispiel liegt der Zinssatz mit 5% über der Inflationsrate von 2% weshalb die Staatsschulden ansteigen. Bei einer Inflationsrate in Höhe von 5% läge der Realwert hingegen auch nach einem Jahr unverändert bei 100 Euro (105 Euro / 1,05 = 100 Euro). Bei einer Inflation in Höhe von 10% würde der Realwert der Schulden sogar auf 105 Euro / 1,10 = ca. 95,45 Euro sinken.

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Kapitalwert:

Der Kapitalwert nimmt, im Gegensatz zum Nominal- bzw. Realwert, nicht die Staatsschulden an sich in den Blick, sondern die Gewinnerwartung des Investors. Geht man von einer vollständigen Finanzierung der Kreditvergabe durch Eigenmittel des Geldgebers aus und wird außer einem Inflationsausgleich auf eine Mindestrendite verzichtet, so berechnet sich der Kapitalwert, indem vom künftigen Realwert der Staatsschulden (z.B. 102,94 Euro) der vorherige Auszahlungsbetrag (z.B. 100 Euro) abgezogen wird. Der Kapitalwert der obigen Kreditvereinbarung würde unter diesen Prämissen dann bei 2,94 Euro liegen. Der Kreditgeber würde also 2,94 Euro mehr Kaufkraft zurückerhalten, als er verliehen hat.

Nachdem jedoch bei der Berechnung des Kapitalwertes üblicherweise Finanzierungskosten oberhalb des Inflationsausgleichs und auch eine interne Renditeerwartung des Investors zu berücksichtigen sind, verschiebt sich dieser Kapitalwert dann unabhängig vom tatsächlichen Wert der Schulden.
Geht ein Unternehmen, z.B. wegen einer hohen Renditeerwartung, von Kapitalkosten in Höhe von 6% aus, kann eine Kreditvergabe zu 5% Zinsen nie zu einem positiven Kapitalwert führen, auch wenn die Schulden für den Kreditnehmer nominal und real ansteigen würden.


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Glossar: Der Primärsaldo (von Staaten) https://www.mister-ede.de/politik/primaersaldo-von-staaten/4181 https://www.mister-ede.de/politik/primaersaldo-von-staaten/4181#comments Mon, 10 Aug 2015 12:00:36 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4181 Weiterlesen ]]> Der Primärsaldo (Primärergebnis) bezeichnet den Haushaltssaldo eines Staates vor Zinskosten. Umgekehrt ergibt daher der Primärsaldo zusammen mit den Zinskosten den Haushaltssaldo. Das Primärergebnis berechnet sich, indem alle Ausgaben eines Staates, außer den Zinskosten, von allen Einnahmen eines Staates abgezogen werden. Ist der Saldo positiv, so hat das Land einen Primärüberschuss, ist er negativ, spricht man von einem Primärdefizit.
Ein Staat mit einem Haushaltsdefizit in Höhe von 3 Mrd. Euro und jährlichen Zinskosten in Höhe von 5 Mrd. Euro hat damit einen Primärüberschuss von 2 Mrd. Euro. Bei einem BIP von z.B. 100 Mrd. Euro hat dieser Staat dann eine Zinslast von 5% des BIP, einen Primärüberschuss in Höhe von 2% des BIP und ein Haushaltdefizit in Höhe von 3% des BIP.

Was sagt der Primärsaldo aus?

Zunächst sagt der Primärsaldo etwas über die Geschäftstätigkeit eines Staates aus. Ist der Saldo ausgeglichen, sind die Staatsaktivitäten, ohne den Schuldendienst, nicht defizitär. Hat ein Land keine Staatsschulden, muss es in diesem Fall auch keine Kredite aufnehmen.

Die meisten Staaten haben allerdings Schulden, weshalb zusätzlich gilt, dass ein Land, das trotz Zinskosten insgesamt einen ausgeglichenen Haushalt hat, zwingend einen Primärüberschuss haben muss. Umgekehrt heißt das, dass ein Staat ohne Primärüberschuss, sofern er Zinskosten hat, niemals einen ausgeglichenen Haushalt haben kann. Sofern also ein Land Zinsen zahlen muss, geht das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts immer mit dem Ziel eines Primärüberschusses einher.

Um über den Haushalt hinausgehende Aussagen zur Schuldenentwicklung zu machen, ist der Primärüberschuss alleine jedoch ungeeignet. Zum einen ist er nur ein Teilausschnitt des Haushaltsergebnisses, sagt also nichts über die Zinskosten aus, zum anderen bestimmt sich die Schuldenquote eines Staates nicht nur dadurch, ob ein Staat Schulden abbaut (Haushaltsüberschuss) oder sich weiter verschuldet (Haushaltsdefizit), sondern auch durch die Entwicklung der Wirtschaftsleistung.
Ein Staat mit lediglich ausgeglichenem Primärsaldo verschlechter sich bei seiner Staatsschuldenquote auch dann nicht, wenn er z.B. bei einem nominalen Wachstum von 4% für seine Schulden eine Verzinsung von 4% zu entrichten hat. Die Haushalte solider Staaten mit einem gesunden realen Wachstum zeichnen sich deshalb gerade dadurch aus, dass sie auf Primärüberschüsse weitestgehend verzichten können. Wenn man so will, sind größere Primärüberschüsse immer nur dann nötig, wenn Zinsen für hohe Schuldenberge zu zahlen sind.


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Nominalbetrag:

Der Nominalbetrag einer Schuld oder Forderung ist der ihr zugordnete Nennwert. Er besteht aus dem Zahlenwert und der Maßeinheit. Der Nominalbetrag eines Kredites kann also z.B. „100 Euro“ sein. Agio oder Disagio oder die vertraglich vereinbarten Zinsen werden in der Regel von diesem Nominalbetrag aus berechnet.

Nominalwert:

Der Nominalwert einer Schuld oder Forderung kann z.B. ihr Nominalbetrag sein. Bei volkswirtschaftlichen Betrachtungen wird als Nominalwert der nicht inflationsbereinigte Wert einer Schuld oder Forderung, ggf. inklusive ihrer Zinsen, zum jeweiligen Betrachtungszeitpunkt verstanden. Bei einem Nominalbetrag von 100 Euro und einem jährlichen Zinssatz von 5% beträgt dann der nominale Wert der Schuld aktuell 100 Euro und in einem Jahr 105 Euro.

Realwert:

Der Realwert hängt vom gewählten Bezug ab und kann je nach Ziel der Betrachtung variieren. Eine Schuld von nominal 100 Euro kann in Bezug zu einer Fremdwährung z.B. einen Wert von 110 Dollar besitzen. Bezugspunkte für den Realwert können aber auch der Kaufpreis oder der aktuelle Marktpreis sein. Dieser Bezug ist z.B. sinnvoll, um abseits des vertraglich vereinbarten Nominalzinses die tatsächliche Rendite zu bestimmen.

Bei volkswirtschaftlichen Betrachtungen ist die hinter den Geldbeträgen stehende Kaufkraft der Bezugspunkt für den Realwert. Um den Realwert von Schulden oder Forderungen zu berechnen, werden dementsprechend die Nominalwerte um Abweichungen bei der Kaufkraft bereinigt. Der Realwert ist dann gegenüber dem Nominalwert inflationsbereinigt. Bei dieser Betrachtung kann neben Nominalwerten (100 Euro) theoretisch auch ein Realwert (100 Äpfel) als Nominalbetrag der Schuld vereinbart werden. Wird ein Realwert (Apfel) vereinbart, so ist hierdurch der Nominalwert (Wie viele Euro?) unbestimmt, wird hingegen ein Nominalwert (1 Euro) als Basis der Schuld festgelegt, so bleibt in diesem Fall der Realwert (Wie viele Äpfel?) undefiniert.

Kapitalwert:

Eine weitere Möglichkeit, um eine Schuld oder Forderung zu bewerten, ist die Betrachtung des Kapitalwerts. Bezugspunkt dieser Betrachtung ist die Gewinnerwartung des Investors. Nachdem hierfür z.B. die Kapitalkosten des Investors berücksichtigt werden, können für ein und dieselbe Schuld bzw. Forderung je nach Investor unterschiedliche Kapitalwerte errechnet werden.


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Bedeutung der Staatsschuldenquote:

Die Staatschuldenquote ist eine bekannte Kennzahl zur Bewertung der Verschuldung eines Staates. Sie dient allerdings nur als grober Indikator und hat für sich alleine genommen eine begrenzte Aussagekraft. So deutet die Höhe der Staatsschuldenquote zwar auf die Höhe der Verschuldung und damit auf den Refinanzierungsbedarf und die Finanzrisiken, z.B. Risiken durch Zinsänderungen, eines Staates hin, jedoch sagt die Schuldenquote nichts darüber aus, ob ein Staat seine Verbindlichkeiten im eigenen Land hat oder ob es sich um Auslandsschulden handelt. Auch über den Währungsrahmen eines Landes und über die den Schulden gegenüberstehenden Vermögenswerte des Staates gibt die Schuldenquote keine Auskunft. Daher kann eine Bewertungen der Schuldensituation, z.B. der finanziellen Risiken, oder der Finanzsituation nur begrenzt anhand dieser Quote erfolgen.
Ähnlich eingeschränkt ist die Aussagekraft der Staatsschuldenquote in Bezug auf die Zinsbelastung der öffentlichen Hand. Hier ist für eine Einordnung die Zinslastquote der wesentlich bessere Indikator.

Am ehesten lassen sich durch die Staatsschuldenquote Schlüsse auf die Schulden- bzw. Finanzsituation ziehen, wenn zusätzlich die Veränderung der Staatsschuldenquote mitberücksichtigt wird. Eine vergleichsweise niedrige und sinkende Staatsschuldenquote ist ein guter Hinweis auf eine gesunde Finanzlage. Hingegen ist eine vergleichsweise hohe und steigende Quote meistens ein Anzeichen für eine schwierige finanzielle Situation bei der öffentlichen Hand eines Landes.

Aussagekraft hinsichtlich des Zustands einer Volkswirtschaft:

Die Aussagekraft der Staatsschuldenquote im Hinblick auf den Zustand einer Volkswirtschaft im Gesamten ist sehr begrenzt. Zu den Einschränkungen bei der Bewertung der Schulden- bzw. Finanzsituation der öffentlichen Hand kommt hinzu, dass die Schuldenquote keinerlei Auskunft über die Schulden- bzw. Finanzsituation des Privatsektors (Banken, Unternehmen, Privatpersonen) gibt. Daneben sagt die Staatsschuldenquote nichts über die Leistungsfähigkeit einer Wirtschaft und die konjunkturellen Lage aus. Somit liefert sie nur zusammen mit anderen Kennzahlen, beispielsweise Wachstumsraten oder Arbeitslosenquoten, ein umfassendes Bild vom Zustand einer Volkswirtschaft.

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Aktuelle Zahlen:

Eigentlich sollte die Staatsverschuldung nach den Kriterien von Maastricht bei maximal 60% des BIP liegen. In Deutschland liegt sie mit 74,7% wie auch in der Eurozone insgesamt mit 91,9% über diesem Wert. Schlusslichter vor Griechenland (177,1%) sind in der EU Italien (132,1%) und Portugal (130,2%). In Frankreich liegt die Staatsschuldenquote bei 89,4%, im Nicht-Euro-Land Großbritannien liegt sie bei 89,4% und Spitzenreiter sind Luxemburg (23,6%) und Bulgarien (27,6%). Insgesamt liegt die Schuldenquote der EU-Staaten bei 86,8%.

Schuldenquoten der EU-Länder und Norwegen 2005-2014:

Quellenangabe: Eurostat-Tabelle „gov_10_dd_edpt1“
Link zu den Datensätzen bei Eurostat


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Glossar: Gewaltenteilung https://www.mister-ede.de/politik/gewaltenteilung/4078 https://www.mister-ede.de/politik/gewaltenteilung/4078#comments Sat, 01 Aug 2015 08:00:24 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4078 Weiterlesen ]]> Die Gewaltenteilung ist ein Konzept der Staatsgestaltung, nach welchem die Staatsgewalt auf unterschiedliche Staatsorgane verteilt wird, um einen Machtmissbrauch zu verhindern. Durch die Aufteilung wird einer Machtkonzentration bei einzelnen Personen oder Gremien vorgebeugt und ein System gegenseitiger Kontrolle ermöglicht. Die heute übliche Aufteilung der Staatsgewalt in Exekutive (ausführende Gewalt / Regierung), Legislative (gesetzgebende Gewalt / Parlament) und Judikative (Recht sprechende Gewalt / Gerichte) geht dabei auf Werke von Locke und Montesquieu im 17. und 18. Jahrhundert zurück.

Die Ausgestaltung der Gewaltenteilung in den demokratischen Staaten ist allerdings höchst unterschiedlich. So können Richter von der Bevölkerung gewählt oder von Regierungen ernannt sein, die Regierungen selbst können direkt oder indirekt gewählt werden und Staatsoberhäupter können Königinnen und Könige oder gewählte Repräsentanten sein.
Dazu kommen auch noch unterschiedliche Varianten der Machtteilung innerhalb der einzelnen Gewalten, z.B. durch eine Aufteilung der Staatsgewalt in Bund und Bundesländer mit jeweils eigenen Zuständigkeiten.


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Glossar: Exekutive (ausführende Gewalt / Regierung) https://www.mister-ede.de/politik/exekutive/4080 https://www.mister-ede.de/politik/exekutive/4080#comments Sat, 01 Aug 2015 08:00:21 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4080 Weiterlesen ]]> Die Exekutive ist die ausführende Gewalt eines Staates. Das Staatsorgan, welches in einer Demokratie für diese Gewalt zuständig ist, wird als Regierung bezeichnet.

Im Rahmen des Konzepts der Gewaltenteilung wird die Exekutive getrennt von der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) und der Recht sprechenden Gewalt (Judikative) wahrgenommen. Sie ist im Zusammenspiel mit diesen für die Umsetzung der von der Legislative beschlossenen Gesetze und für die Verwaltung des Staates zuständig. Hierzu kann die Exekutive auch in unterschiedliche Ebenen, z.B. Bundes- und Landesregierungen, untergliedert werden. Die Bundesregierung ist also die Exekutive des Bundes und als solche für die Ausführung der Bundesgesetze und die Verwaltung des Bundes mit Hilfe von Bundesbehörden zuständig. Genauso sind die Landesregierungen als Exekutiven der Länder für die Ausführung der Landesgesetze und die Verwaltung der Landesbehörden verantwortlich.

Für die Ausgestaltung der Exekutive gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Neben einer unterschiedlichen Kompetenzverteilung auf einzelne Ebenen können auch Wahlverfahren, Zusammensetzung oder Amtszeiten der Exekutive variieren. Während z.B. in Deutschland der Bundestag den Regierungschef wählt, wird der US-Präsident durch Wahlmänner in einer Präsidentschaftswahl gewählt.
Daneben kann sich aber auch das Zusammenspiel mit anderen Staatsorganen von Staat zu Staat unterscheiden. Ein Beispiel hierfür ist das Recht des französischen Präsidenten, das Parlament aufzulösen. In Deutschland ist es genau umgekehrt, so dass das Parlament die Möglichkeit hat, den Bundeskanzler abzuwählen.

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Glossar: Legislative (gesetzgebende Gewalt / Parlament) https://www.mister-ede.de/politik/legislative/4083 https://www.mister-ede.de/politik/legislative/4083#comments Sat, 01 Aug 2015 08:00:18 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4083 Weiterlesen ]]> Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt eines Staates. Das Staatsorgan, welches in einer repräsentativen Demokratie für diese Gewalt zuständig ist, wird als Parlament bezeichnet.

Im Rahmen des Konzepts der Gewaltenteilung wird die Legislative getrennt von der ausführenden Gewalt (Exekutive) und der Recht sprechenden Gewalt (Judikative) wahrgenommen. Sie ist für die Gesetzgebung zuständig, die später von der Exekutive in staatliches Handeln umgesetzt wird. Hierzu kann die Legislative auch in unterschiedliche Ebenen, z.B. Bundes- und Landtage, untergliedert oder auf mehrere Kammern, z.B. Bundestag und Bundesrat aufgeteilt werden. In Deutschland sind also Bundestag und Bundesrat als Legislative des Bundes für die Gesetzgebung des Bundes zuständig. Genauso sind die Landtage als Legislativen der Länder für die jeweiligen Landesgesetzgebungen zuständig.

Für die Ausgestaltung der Exekutive gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Neben einer unterschiedlichen Kompetenzverteilung auf verschiedene Ebenen oder Kammern können auch Wahl- oder Gesetzgebungsverfahren variieren. Während z.B. in Großbritannien das Mehrheitswahlrecht angewendet wird, ist in Deutschland ein striktes Verhältniswahlrecht umgesetzt.
Daneben kann sich aber auch das Zusammenspiel mit anderen Staatsorganen von Staat zu Staat unterscheiden. Ein Beispiel hierfür ist die Möglichkeit des Bundestages den Bundeskanzler abzuwählen, während in Frankreich genau umgekehrt der französische Präsident das Recht hat, das Parlament aufzulösen.

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Glossar: Judikative (Recht sprechende Gewalt / Gerichte) https://www.mister-ede.de/politik/judikative/4085 https://www.mister-ede.de/politik/judikative/4085#comments Sat, 01 Aug 2015 08:00:16 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4085 Weiterlesen ]]> Die Judikative ist die Recht sprechende Gewalt eines Staates. Die Staatsorgane, welche in einem Rechtsstaat für diese Gewalt zuständig sind, werden als Gerichte bezeichnet.

Im Rahmen des Konzepts der Gewaltenteilung wird die Judikative getrennt von der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) und der ausführenden Gewalt (Exekutive) wahrgenommen. Sie ist für die Rechtsprechung im Namen des Staates (Volkes) und die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des staatlichen Handelns zuständig.
Organisatorisch kann die Judikative hierzu zwar in unterschiedliche Ebenen unterteilt werden, aufgrund des Gleichheitssatzes innerhalb eines Rechtsstaates muss jedoch immer gelten, dass das höherrangige Recht das niedere Recht bricht bzw. Urteile der unteren Ebene durch eine höhere Ebene aufgehoben werden können. Wäre dem nicht so und würde z.B. in Deutschland das Landesrecht das Bundesrecht brechen bzw. wären die Landesverfassungen dem Grundgesetz der BRD übergeordnet, dann wäre Deutschland kein Bundesstaat, sondern ein Staatenbund. Das heißt allerdings nicht, dass in jedem Bundesland alle Regelungen gleich sein müssen, es heißt nur, dass sich alle Regelungen am GG und damit dem Verfassungsrecht des Bundes messen lassen müssen.

Für die Ausgestaltung der Judikative gibt es auch in Rechtsstaaten zahlreiche Möglichkeiten, jedoch muss stets eine weitestgehende Unabhängigkeit von den anderen staatlichen Gewalten gewährleistet sein. Neben dem Wahl- und Ernennungsverfahren können sich die Zusammensetzung der Gerichte, die Beteiligung von Bürgern, z.B. als Schöffen oder in den USA als Jury, oder Verfahrensformen unterscheiden.

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Glossar: Differenz und Divergenz https://www.mister-ede.de/wirtschaft/differenz-und-divergenz/3604 https://www.mister-ede.de/wirtschaft/differenz-und-divergenz/3604#comments Wed, 04 Feb 2015 10:54:15 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=3604 Weiterlesen ]]> Eine Differenz bezeichnet eine unterschiedliche Ausprägung einer Objekteigenschaft von zwei betrachteten Objekten. Betrachtungsobjekte können z.B. ein Erwachsener und ein Kind sein und die betrachtete Objekteigenschaft die Körpergröße. Ist der Erwachsene größer als das Kind, so handelt es sich um eine Differenz. Das Gegenteil einer Differenz ist die Gleichheit. Gibt es bei der Körpergröße zwischen zwei Personen keine Differenz, sind diese gleich groß.

Eine Divergenz bezeichnet das Auseinanderlaufen der Ausprägung einer Objekteigenschaft von zwei betrachteten Objekten. Das Gegenteil, also das Zusammenlaufen, wird als Konvergenz bezeichnet, während das Fehlen von Veränderungen z.B. als Konstanz oder Parallelität bezeichnet wird. Eine Divergenz ist daher auch eine steigende Differenz und umgekehrt ist eine Konvergenz eine sinkende Differenz. Eine Konvergenz kann es deshalb nur geben, wenn eine Differenz besteht.

Beispiel:

Ist ein Kind kleiner als ein Erwachsener, wächst aber im Gegensatz zu diesem noch, so gibt es eine Differenz in der Körpergröße, aber auch eine Konvergenz, weil der Größenunterschied im Laufe der Zeit abnimmt. Eine Differenz kann es also auch ohne Divergenz geben.

Ist das Kind dann irgendwann genauso groß wie der Erwachsene, aber noch immer weiter am Wachsen, so gibt es zu diesem Zeitpunkt keine Differenz mehr und auch keine Konvergenz. Dafür gibt es in diesem Fall aber eine Divergenz, da das Kind ja weiter wächst und sich damit der Größenunterschied ab nun erhöht. Eine Divergenz kann es also auch ohne Differenz geben.

Ist das Kind dann größer als der Erwachsene besteht wieder eine Differenz und solange das Kind weiter wächst auch eine Divergenz. Sobald das Kind ausgewachsen ist, gibt es eine konstante Differenz.

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