mister-ede.de » Grundrechte https://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Schorschi, der Horrorfilm und warum man die Freiheitsrechte von jüngeren Menschen nicht einschränken darf – eine Glosse https://www.mister-ede.de/4-fun/glosse-schorschi-horrorfilm/8979 https://www.mister-ede.de/4-fun/glosse-schorschi-horrorfilm/8979#comments Thu, 09 Apr 2020 15:08:41 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=8979 Weiterlesen ]]> Es begab sich eines Morgens, als Georg – von seinen Freunden liebevoll Schorschi genannt – an seinem Küchentisch durch seine Zeitung blätterte. Viel Neues war dieser Tage in der Welt wohl nicht passiert. Und eigentlich wollte Schorschi seine Morgenlektüre auch schon wieder weglegen, als er plötzlich zusammenzuckte und seinen Augen nicht mehr zu trauen glaubte. „Kein Einlass unter 18-Jahren!“, stand da in großen Lettern auf Seite 12 der heutigen Ausgabe der WILD-Zeitung. Was sollte das sein? Wie konnte es soweit kommen? Die Kinder dürfen nicht mehr ins Kino? Und das nur, weil der neueste Horrorstreifen „Der greise Kai“ abends über die Leinwand flimmern wird? Dafür sollen also jetzt die Freiheitsrechte von jüngeren Menschen eingeschränkt und der Zutritt zum Kino untersagt werden? So etwas gab es ja noch nie, eine Ungeheuerlichkeit! Schorschi war aufgebracht. Es brodelte in ihm. Klar, er verstand natürlich, dass junge Menschen durch einen solchen Film gefährdet würden. „Aber wer brauchte denn bitte so etwas Nutzloses wie einen Horrorfilm?“, fluchte Schorschi vor sich hin. Und sogleich kam ihm da auch eine Idee. Er war ja Mitglied in einer dieser großen Partei mit einem Kinderanteil von 80%. Und so ging er zu seiner CSDPU und forderte: „Freiheit, Freiheit für die Kinder!“ Und alle stimmten ein: „Man darf die Freiheitsrechte von jüngeren Menschen nicht einschränken. Verbieten wir Horrorfilme, dann gibt es keinen Grund mehr, Kinder nicht ins Kino zu lassen!“

Bis tief in die Nacht hinein feierten die Mitglieder der CSDPU ihren Schorschi als Helden und Freiheitskämpfer und gleich am nächsten Tag änderten sie die notwendigen Gesetze und Vorschriften. Und wenn sie sich sonst nirgendwo zu Tode erschrocken haben, dann sitzen sie noch immer in irgendeinem Kinosaal und lachen darüber, dass im ganzen Lande keine Horrorfilme gezeigt werden dürfen.


Text als PDF: Schorschi, der Horrorfilm und warum man die Freiheitsrechte von jüngeren Menschen nicht einschränken darf – eine Glosse

Hintergrund: DPA-Artikel via Süddeutsche vom 6.4. zur Diskussion über unterschiedliche Corona-Regelungen für verschiedene Bevölkerungsgruppen (Link zum Artikel auf www.sueddeutsche.de)


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Nachgefragt: Brief an das Europäische Informations-Zentrum Niedersachsen https://www.mister-ede.de/politik/brief-an-das-eiz-niedersachsen/5506 https://www.mister-ede.de/politik/brief-an-das-eiz-niedersachsen/5506#comments Fri, 07 Oct 2016 19:19:55 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5506 Weiterlesen ]]> Liebes Europäisches Informations-Zentrum Niedersachsen,

eigentlich bin ich überzeugter Europäer, also der festen Überzeugung, dass wir in Europa gemeinsam wesentlich mehr erreichen können als im nationalstaatlichen Kleinklein. Mittlerweile bin ich jedoch so unglaublich enttäuscht von der EU und vieler ihrer Akteure, dass sogar ich bei einer Volksabstimmung nahe daran wäre, für eine Auflösung der EU zu stimmen. Daher habe ich Ihre „10 guten Gründe für die EU“ [1] zum Anlass genommen, um mal meine Sichtweise darzulegen.

1.) In der Schweiz gibt es auch keinen Krieg – ganz ohne EU.
2.) Die 28 EU-Länder sind nicht wegen der EU der stärkste Wirtschaftsraum, sondern die EU ist es wegen der 28 Länder. Und die bleiben auch der stärkste Wirtschaftsraum ganz ohne die EU.
3.) Bei dem Verfehlen von Klimazielen, der Feinstaubbelastung in Städten, der Nitratverschmutzung des Grundwassers oder dem Abgasskandal ist es doch eine ziemlich gewagte These, dass die EU sich für unsere Umwelt einsetzt.
4.) Die Binnennachfrage ist in Deutschland seit Jahren zu schwach und das Wirtschaftswachstum krankt insbesondere in der Eurozone kräftig. Das sagen zumindest die Zahlen des IWF.
5.) Das stimmt natürlich mit den Freiheiten. Wo können Künstler freier schaffen als in Ungarn oder Journalisten besser als in Polen. Und erst der Minderheitenschutz z.B. der Roma in Rumänien. Ironie angekommen?
6.) Ich bezweifle, dass ein Arbeitsloser, egal ob jugendlich in Südeuropa oder 58-jährig in Deutschland, wirklich den Eindruck hat, die EU unterstützt Menschen vor Ort.
7.) Wenn Muslime z.B. in der Slowakei keinen Flüchtlingsschutz erhalten, wie verträgt sich das mit dem individuellen Recht auf die freie Religionswahl?
8.) Und wie grandios die EU unsere Rechte schützt. Kein europäischer Geheimdienst würde sich je trauen, Bürger gegen Recht und Gesetz auszuschnüffeln. Und fragen Sie mal einen Flüchtling, wie leicht er seinen in der GFK festgelegten Anspruch auf Flüchtlingsschutz an den EU-Außengrenzen geltend machen kann. Ich hoffe auch diese Ironie ist angekommen.
9.) Die Liberalisierung des Schienenverkehrs oder der Postdienstleistungen hat zu einem steigenden Angebot und einem Kostenrückgang in Ballungszentren geführt, allerdings auch zu einem Angebotsrückgang und Kostenanstieg in den ländlichen Regionen. Hierdurch wurde die Landflucht verstärkt.
10.) Unsere europäische Eine-Frau-Armee Federica Mogherini soll Europa verteidigen? Ich bin dann doch froh, dass das die NATO macht.

Natürlich bin ich auch weiterhin absolut dafür, dass wir in Europa zusammenarbeiten, aber so wie die EU organisiert ist, funktioniert es offensichtlich hinten und vorne nicht. Wir sollten in Europa an einem Strang ziehen, aber wir sollten schon schauen, dass er nicht um unseren eigenen Hals oder um den Hals anderer Menschen liegt, wenn man z.B. an die bisher 3.000 Toten im Jahr 2016 an den Außengrenzen des ach so tollen „stärksten Wirtschaftsraums der Welt“ denkt. Jeder vernünftige Mensch bekommt da doch das Grausen.

Dabei will ich ja gar nicht übermäßig viel. Die EU muss nicht die Arbeitslosigkeit komplett beseitigen, aber sie sollte eben zumindest nicht so schlecht funktionieren, dass die Arbeitslosigkeit noch zusätzlich steigt. Sie muss auch nicht alle Menschen der Welt retten, aber sie muss zumindest die GFK einhalten, z.B. an der Grenze zwischen Bulgarien und der Türkei. Und auch mit Regierungen, die über die Stränge schlagen wollen, kann ich mich abfinden, wenn schlussendlich effektiv gewährleistet ist, dass trotzdem die Grundrechte und die demokratische und rechtsstaatliche Verfasstheit der einzelnen EU-Länder gewahrt bleiben. Aber genau diese Dinge funktionieren absolut nicht und ich kann eben auch nicht erkennen, dass sich daran in Zukunft etwas ändern wird.

Daher meine Frage an Sie vom Europäischen Informationszentrum, die Sie ja sozusagen professionelle Europäer sind: Warum sollte ich diese EU, die nicht funktioniert und die unfähig ist, ihre Konstruktionsfehler zu beseitigen, eigentlich noch wollen? Oder woraus sollte ich Hoffnung schöpfen, dass sich doch noch etwas zum Besseren ändert? Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir darauf eine Antwort geben könnten.


Ähnliche Artikel:
Nachgefragt: Die EU und die humanitäre Katastrophe an den EU-Außengrenzen (www.mister-ede.de – 06.09.2016)

Die Widersprüche der europäischen Flüchtlingspolitik (www.mister-ede.de – 04.02.2016)

Statistik zur Entwicklung des realen BIP der Euro-Länder 2008-2014 (www.mister-ede.de – 19.04.2015)


[1] „Warum die EU wichtig ist: 10 gute Gründe“ des EIZ-Niedersachsen (Link zur Auflistung auf www.eiz-niedersachsen.de)

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Fragen zur Abwägung persönlicher Freiheiten mit dem Öffentlichen Interesse https://www.mister-ede.de/gesellschaft/abwaegungsfrage-freiheit/2728 https://www.mister-ede.de/gesellschaft/abwaegungsfrage-freiheit/2728#comments Wed, 09 Jul 2014 16:36:58 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2728 Weiterlesen ]]> Nach den Artikeln von Maximilian Steinbeis und Anna von Notz, im Zusammenhang mit dem Urteil des EGMR zum Verschleierungsverbot in Frankreich und der Frage in wie weit Beschränkungen der persönlichen Freiheiten im öffentlichen Raum zulässig sind [1] [2], drängen sich aus meiner Sicht zwei Fragen auf.

Die erste Frage die sich stellt, bezieht sich auf vergleichbare Verbote. Wie ist das, wenn jemand nackt durch die Gegend läuft, von mir aus unter Berufung auf irgendeine Naturreligion, wenn der nächste bewaffnet durch die Gegend läuft, der Dritte eine Nazi-Flagge mit sich herumschleppt und daneben eine Burka-Trägerin steht? Welche Verhaltensweisen kann oder sollte oder muss ein Staat dann nach Meinung der Autoren untersagen und wie würde sich ein solches Verbot dann begründen lassen?

Die zweite Frage die sich aufdrängt, bezieht sich auf den Ort, an dem diese Abwägung getroffen wird. Sollten tatsächlich Gerichte diese Abwägung selbst vornehmen und den Spielraum des Gesetzgebers damit einschränken oder sollten Gerichte den Spielraum des Gesetzgebers, der vom Wähler gewählt wurde und wieder abgewählt werden kann, respektieren und nur bei einem offensichtlichen Missverhältnis bei der Abwägung des Gesetzgebers einschreiten?

Die beiden Autoren sind natürlich herzlich eingeladen die Fragen zu beantworten. Allerdings auch alle anderen sind aufgefordert mal zu überlegen, wie man das Problem kollidierender Grundrechte löst, was die Aufgabe von Gerichten ist und was Demokratie mit dem Ganzen tun hat.

Bewertung des EGMR-Urteils zum französischen Verschleierungsverbot (www.mister-ede.de – 07.07.2014)


[1] Beitrag von Maximilian Steinbeis im Verfassungsblog vom 07.07.2014 (Link zum Beitrag auf www.verfassungsblog.de)

[2] Beitrag von Anna von Notz im Verfassungsblog vom 08.07.2014 (Link zum Beitrag auf www.verfassungsblog.de)

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Bewertung des EGMR-Urteils zum französischen Verschleierungsverbot https://www.mister-ede.de/politik/urteil-verschleierungsverbot/2699 https://www.mister-ede.de/politik/urteil-verschleierungsverbot/2699#comments Mon, 07 Jul 2014 06:23:23 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2699 Weiterlesen ]]> Am 1. Juli hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt, dass das in Frankreich bestehende Verschleierungsverbot mit europäischem Recht vereinbar ist und keinen unrechtmäßigen Eingriff in die Grundrechte darstellt [1].
Bei meiner Bewertung des Urteils komme ich allerdings zu einer etwas anderen Einschätzung als Maximilian Steinbeis, der sich mit dem Urteil im Verfassungsblog auseinandergesetzt hat [2]. Obwohl ich eine ähnliche Auffassung zu dem zugrundeliegenden Gesetz habe wie er, halte ich das Urteil für absolut richtig.

Aus meiner Sicht ist schon die Überschrift von Steinbeis‘ Artikel nicht ganz passend gewählt und führt daher in die falsche Richtung, denn eigentlich geht es bei diesem Gesetz am Ende nicht um ein Burka-Verbot, sondern allgemein um die Verhüllung im öffentlichen Raum. Durch das französische Gesetz ist weder das Tragen der Burka im nicht-öffentlichen Raum verboten, noch darf man sich im öffentlichen Raum anderweitig verhüllen. Steinbeis stellt das in seinem Text zwar auch dar, kommt dann aber zum Schluss, „man macht sicher keinen Fehler, wenn man vermutet, dass es faktisch hier nur um eine ganz konkrete Bevölkerungsgruppe geht“. Dem stimme ich zwar zu, allerdings kann daraus aus meiner Sicht noch nicht auf eine Diskriminierung geschlossen werden. Das Rauchverbot trifft nur Raucher, die Anschnallpflicht nur Autofahrer und dennoch handelt es sich bei beidem um zulässige Eingriffe in Freiheiten und nicht um eine verbotene Diskriminierung.
Darüber hinaus halte ich Steinbeis‘ Einlassung auch in einem gewissen Maße für unkonventionell, da es juristisch sowieso irrelevant ist, wie viele andere Gruppen neben Burka-Trägerinnen noch von dem Verschleierungsverbot betroffen sind. Es wäre grotesk, wenn dies eine Rolle spielen würde, denn das hieße ja, das Verbot wäre rechtmäßig, solange nur eine andere Gruppe, z.B. eine Vereinigung verschleierter Landfrauen, von dem Verschleierungsverbot stärker betroffen wäre.

Das Gericht hat entsprechend weder zu berücksichtigen, welche Intentionen im Vorlauf des Gesetzes eine Rolle gespielt haben, noch zu beachten, welche weiteren Hintergedanken es womöglich gibt, sondern lediglich darüber zu entscheiden, ob die am Ende erlassene Regelung mit den europäischen Gesetzen vereinbar ist. Ein noch so gut gemeintes Gesetz kann z.B. verfassungswidrig sein, während ein noch so schlecht gemeintes Gesetz das eben nicht sein muss.
Die einzige Frage, die das Gericht deshalb zu prüfen hat, ist, ob dieses Verhüllungsverbot, so es denn Burkas betrifft, in das Grundrecht der Freiheit der Religionsausübung in unzulässiger Weise eingreift.
Dabei steht außer Zweifel, dass ein Staat Regelungen zum Verhalten in der Öffentlichkeit treffen darf, ob das nun das Verbot ist, sich zu verhüllen, Alkohol zu konsumieren oder nackt über den Marktplatz zu rennen. Fraglich ist dann allerdings immer, ob mit solchen Verboten irgendein Grundrecht eingeschränkt wird, ob nun die Versammlungsfreiheit oder eben in diesem Fall die Freiheit der Religionsausübung, und ob diese Einschränkung im konkreten Fall vertretbar ist. Der Eingriff in die freie Religionsausübung ist bei diesem Gesetz natürlich zweifellos gegeben, da das Tragen einer Burka in der Öffentlichkeit eben nicht mehr erlaubt ist. Es stellt sich daher lediglich die Frage, ob dieser Eingriff verhältnismäßig ist und damit zu rechtfertigen.

Das Gericht muss aus diesem Grund zum Beispiel prüfen, ob sich das politische Ziel, in diesem Fall also in der Öffentlichkeit das Gesicht zu zeigen, durch ein milderes Mittel erreichen lässt. Allerdings dürfte es hier schwierig sein, ein milderes Mittel als das Verbot der Verschleierung zu finden.
Daneben muss das Gericht auch prüfen, ob das Gesetzesziel legitim und wichtig genug ist, um die Einschränkung zu rechtfertigen, und ob sich das angestrebte Ziel überhaupt mit dem Gesetz erreichen lässt. Letzteres ist zu bejahen, denn durch das Verbot der Verschleierung wird natürlich das Ziel des offenen Gesichtes erreicht und zu ersterem kann man nun verschieden Auffassungen haben. Dies allerdings bedeutet vor allem, dass der Gesetzgeber, in diesem Fall der französische, einen weiten Spielraum bei seiner Einschätzung hat. Aus diesem Grund muss das Gericht die Abwägung des französischen Gesetzgebers respektieren, solange nicht ein offensichtliches Missverhältnis bei der Abwägung vorliegt.
Ich bin daher auch nicht der Meinung von Steinbeis, dass das Gericht hier den Grundrechtsschutz aufweicht, sondern teile die Auffassung des Gerichts, das sagt [3]: „The national authorities have direct democratic legitimation and are, as the Court has held on many occasions, in principle better placed than an international court to evaluate local needs and conditions.“ Für den einen mag eine solche Zurückhaltung des Gerichts wirken, als seien die Ergebnisse beliebig, aus meiner Sicht ist eine solche Zurückhaltung aber einfach Ausdruck der Gewaltenteilung.

Um es ganz klar zu sagen, ich hätte als französischer Gesetzgeber anders abgewogen und ich befürworte das Gesetz nicht, allerdings möchte ich eben auch keinesfalls, dass künftig die Gerichte politische Entscheidungen treffen und nicht mehr die demokratisch legitimierten Volksvertreter, die man im Zweifel auch abwählen kann. Der deutsche Gesetzgeber soll bitte weiterhin im öffentlichen Interesse verbieten können, nackt, bewaffnet oder mit einer Nazi-Fahne durch die Stadt zu ziehen und der französische soll die Möglichkeit haben die Verschleierung zu untersagen.
Und wenn man mit der Abwägung dann nicht einverstanden ist, muss man politischen Druck aufbauen, damit die verantwortlichen Politiker abgewählt werden, und nicht von den Gerichten erwarten, dass diese zum Ersatzgesetzgeber mutieren.

Aus meiner Sicht hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte daher eine gute Arbeit gemacht. Allerdings hoffe ich, dass sich irgendwann eine politische Mehrheit in Frankreich findet, die dieses Gesetz einfach wieder abschafft.

Ergänzung vom 12.09.2016: Europäisches Recht ist hier nicht EU-Recht, sondern die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarats, dem 47 europäische Länder angehören und dessen Gericht der EGMR ist.

[1] Artikel auf sueddeutsche.de vom 01.07.2014 zum Urteil des EGMR (Link zum Artikel auf www.sueddeutsche.de)

[2] Beitrag von Maximilian Steinbeis vom 01.07.2014 auf Verfassungsblog.de (Link zum Artikel auf www.verfassungsblog.de)

[3] Urteil des EGMR (Link zum Urteil auf echr.coe.int)

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https://www.mister-ede.de/politik/urteil-verschleierungsverbot/2699/feed 0
Europia https://www.mister-ede.de/politik/europia/1992 https://www.mister-ede.de/politik/europia/1992#comments Sun, 05 May 2013 14:00:34 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1992 Weiterlesen ]]> Ich sehe einen Kontinent, auf dem die Menschen gemeinsam an einer friedlichen Zukunft arbeiten. Einen Kontinent auf dem die Menschen frei und selbstbestimmt eine Gesellschaft bilden. Eine Gesellschaft die sich nach außen nicht vom Rest der Welt abgrenzt, sondern gemeinsam mit allen Menschen dieser Welt die Verantwortung für ein friedliches Leben auf der Erde wahrnimmt. Eine Gesellschaft die sich der Verantwortung für Natur und Lebensgrundlagen bewusst ist, damit nicht heutige Verschmutzung und Verschwendung zu künftiger Zerstörung und Mangel führen.

Ich sehe eine Gesellschaft, in der das staatliche Handeln gebunden an die Rechtsstaatlichkeit von den Menschen durch demokratische Entscheidungen gelenkt wird. Eine Gesellschaft, die ein Seil der Regeln zwischen den Grundpfeilern von Selbstbestimmung und Solidarverantwortung spannt und damit individuelle Freiheit und das Wohl der Gemeinschaft verbindet.

Ich sehe eine Gesellschaft, die sich nach innen nicht durch Ausgrenzung und Aufspaltung, sondern durch Zusammenführen und Integration auszeichnet. Eine Gemeinschaft des Miteinanders und des Respekts. Eine Gemeinschaft in der die kulturelle Individualität ein verbindendes Merkmal ist und in der Unterschied und Anderssein nicht ins Abseits sondern in die Mitte führen.

Ich sehe eine Gesellschaft, in der die Menschen nicht nur gleiche Rechte sondern auch vergleichbare Chancen haben, egal welches Geschlecht, welche Hautfarbe, welche Religion, Nationalität oder Sprache sie haben. Eine Gesellschaft, in der nicht Vermögen und Abstammung für die Möglichkeiten im Leben wichtiger sind als persönliche Qualifikation und Anstrengung. Ein Bildungswesen, das jeden fördert, und ein Gesundheitswesen, von dem keiner ausgeschlossen wird.

Ich sehe eine Gesellschaft, in der nicht Kapital und Märkte, sondern Menschen und Zusammenleben im Mittelpunkt stehen. Eine Gesellschaft in der das individuelle Erfolgsstreben und die wirtschaftliche Konkurrenz so in einen Rahmen eingebunden sind, dass sie dem Gemeinwohl dienen und damit nicht den Grundgedanken des Wirtschaftens ad absurdum führen.

Ich sehe eine Gesellschaft, in der nicht maximaler Konsum, sondern das Schonen von Ressourcen und Umwelt im Vordergrund steht. Eine Strom- und Wärmeerzeugung, für die weder Kohle, Gas, Öl noch Uran benötigt wird, ein Transportwesen, welches ohne Verbrennungsmotoren auskommt, und ein Recyclingsystem, welches die Wiedernutzung vieler Rohstoffe ermöglicht.

Ich sehe eine Gesellschaft, in der das Wissen als Schatz und Forschung als Schatzsuche betrachtet wird und Antrieb der gesellschaftlichen Entwicklung ist. Menschen die nach Erkenntnisgewinn streben, Fragen stellen und Antworten suchen. Eine Gesellschaft, die dabei offen ist für Neues, aber deshalb nicht blind vor möglichen Gefahren wird.

Ich sehe eine Gesellschaft, die geistige Freiheit und körperliche Mobilität durch eine perfekte Infrastruktur unterstützt. Ein Transport- und Kommunikationswesen, das nicht ökonomischem Gewinnstreben dient, sondern einen schnellen und ökologischen Austausch von Gütern und Informationen ermöglicht und das Verbinden von Menschen aller Regionen und Schichten zum Ziel hat.

Ich sehe eine Gesellschaft, die sich aktiv vernetzt und die Möglichkeiten des Internets für das Streben nach Information, Wissen und Erkenntnis nutzt. Ein Kommunikationsnetz, das alle Menschen anbindet und nicht nur in Ballungszentren perfekt ausgebaut ist. Eine Öffentlichkeit, die über die räumlichen Grenzen hinweg zusammenwächst und damit den Dialog ermöglicht. Einen Kontinent, der im Geiste zusammenwächst.

Ich sehe eine Gesellschaft, die sich aktiv verbindet und körperlicher Mobilität für jeden ermöglicht. Eine Gesellschaft, die Reisen als Entdecken versteht und dem Unbekannten mit Neugierde begegnet. Menschen in ländlichen Regionen, die perfekt an Städte angebunden sind und Städte die miteinander perfekt vernetzt sind. Ein Kontinent, der auch physisch zusammenwächst.

Ich sehe einen Kontinent, auf dem die Menschen gemeinsam an einer friedlichen Zukunft arbeiten. Europia.

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Ungarn, Rumänien, Bulgarien – Am Rande der EU https://www.mister-ede.de/politik/am-rande-der-eu/1898 https://www.mister-ede.de/politik/am-rande-der-eu/1898#comments Thu, 21 Feb 2013 14:55:39 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1898 Weiterlesen ]]> Nach dem Zerfall der Sowjetunion strebten die Bevölkerungen der osteuropäischen Staaten nach bislang verwehrten Freiheiten. Hierbei gab es eine große Akzeptanz für das westliche Gesellschaftsmodell. Das Ziel der EU war es dann, die Aufbruchsstimmung zu nutzen und diesen Demokratisierungsprozess zu unterstützen. Durch konkrete Pläne für eine Aufnahme in die EU wurde den Bevölkerungen eine Perspektive geboten und gleichzeitig fanden durch den Aufnahmeprozess die notwendigen Anpassungen in den Staatssystemen der neuen Mitgliedsländer statt.

Auf diese Weise sollte in ganz Europa eine  gemeinsame Wertebasis manifestiert werden und die wirtschaftliche Entwicklung gefördert werden. Auch Menschenrechte, wie z.B. der Minderheitenschutz, oder Bürgerrechten, wie das Wahlrecht oder die Vereinigungsfreiheit sollten damit in den neuen Mitgliedsländern gestärkt werden. Polen oder die Slowakei sind Paradebeispiele für diese Entwicklung. Sie nähern sich langsam aber kontinuierlich wirtschaftlich an Westeuropa an und gesellschaftlich sind beide Länder stabil. So hat die großflächige Erweiterung der EU in den letzten 20 Jahren vielen neuen Mitgliedsländern auf dem Weg in eine stabile Zukunft geholfen.

Allerdings ist die Entwicklung nicht überall gleichermaßen erfreulich. Es gibt z.B. immer wieder Berichte über die ungarische Regierung Orban, in denen von Einschränkung bei der Presse- und Informationsfreiheit, oder von Druck auf Künstler zu lesen ist. So sorgten sich vor einem Jahr im Focus deutsche Theaterintendanten um die Kunstfreiheit in Ungarn [1]. 3Sat schreibt von einer „ideologische Gängelung“ [2], das Magazin „ttt“ berichtete zuvor [3]. Auch bei unserem südlichen Nachbarn Österreich gibt es Widerstand gegen die Regierungspolitik Orbans. Jüngst veröffentlichte derstandard.at einen offenen Brief verschiedener Künstler, wie Elfriede Jelinek, welcher die Entwicklung in Ungarn anprangert [4].

Die Probleme in Ungarn sind aber leider kein Einzelfall. Auch Rumänien wird immer wieder wegen fehlender Rechtsstaatlichkeit und mangelnden Bürgerrechten kritisiert. So titelte im Sommer letzten Jahres welt.de, „EU geißelt Rumänien als mangelhaften Rechtsstaat“ [5]. Am 30. Januar 2013 berichteten unter anderem ARD und zeit.de, dass auch der neue Fortschrittsbericht in diesem Bereich mehr Anstrengungen von Rumänien fordert [6] [7].

Aber nicht nur bei der Rechtstaatlichkeit und den bürgerlichen Freiheiten gibt es Probleme, sondern auch wirtschaftlich sind besonders Rumänien und Bulgarien innerhalb der EU an den Rand gedrängt. Mit einem BIP von rund 5.000 Euro pro Person liegen beide Länder deutlich abgeschlagen hinter dem Rest der europäischen Union [8]. Auch dies ist sicherlich ein Grund für viele Probleme, wie Korruption oder nicht funktionierende Staatsstrukturen. Gestern trat z.B. die bulgarische Regierung zurück, weil das Land in einer tiefen Krise steckt  [9]. Hier liegen die Versäumnisse aber nicht nur in den Nationalstaaten. Aus meiner Sicht müsste sich auch die EU stärker für ein wirtschaftliches Zusammenwachsen engagieren.

Insgesamt sollte meines Erachtens mehr für einen gelingenden Integrationsprozess unternommen werden. Denn gerade was Ungarn, Bulgarien und Rumänien anbelangt, kann man sich gelegentlich fragen, ob diese Länder nicht so weit am Rande der EU stehen, dass sie sich eigentlich schon außerhalb der Gemeinschaft befinden. Ich hoffe zumindest, dass sich in Zukunft auch in diesen Ländern zeigt, dass sie nicht nur auf dem Papier ein Mitglied der EU sind.


Ähnliche Artikel:
Zukunft EU: Dachverband der Nationalinteressen oder Gemeinschaftsprojekt? (www.mister-ede.de – 31.01.2013)


[1] Artikel vom 18.01.2012 auf Focus Online (Link zum Artikel auf www.focus.de)

[2] Artikel zum „ttt“-Beitrag auf 3sat vom 1.02.2013 (Link zum Artikel auf www.3sat.de)

[3] Beitrag bei „Titel Thesen Temperamente“ zur Kunstfreiheit in Ungarn vom 27.01.2013 (Link zur Beitragsinformation auf www.daserste.de)

[4] Offener Brief vom 01.02.2013 von derstandard.at (Link zum Brief auf derstandard.at)

[5] Artikel auf welt.de vom 17.07.2012 (Link zum Artikel auf www.welt.de)

[6] Artikel auf zeit.de vom 30.01.2013 (Link zum Artikel auf www.zeit.de)

[7] Artikel vom 30.01.2013 auf tagesschau.de (Link zum Artikel auf www.tagesschau.de)

[8] Daten zum BIP nach Wirtschaftszweigen von Eurostat (Link zur Datensammlung auf appsso.eurostat.ec.europa.eu)

[9] Tagesschau.de berichtete am 20.02.2013 vom Rücktritt der bulgarischen Regierung (Link zum Artikel auf www.tagesschau.de)

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Zukunft EU: Dachverband der Nationalinteressen oder Gemeinschaftsprojekt? https://www.mister-ede.de/politik/zukunft-eu/1833 https://www.mister-ede.de/politik/zukunft-eu/1833#comments Thu, 31 Jan 2013 07:45:35 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1833 Weiterlesen ]]> Das Ziel des europäischen Integrationsprozesses ist eine gemeinsame Wertebasis zu manifestieren, wirtschaftliche Prosperität zu sichern und die Zivilgesellschaft mit Menschen- und Bürgerrechte zu stärken. Über mehrere Jahrzehnte ist so die heutige EU mit ihren 27 Mitgliedsstaaten entstanden.
Im Jahr 2013 wirkt die EU allerdings mehr wie ein Sammelsurium nationaler Interessen und lokaler Probleme und scheint vielerorts wirkungslos, wenn es um den Schutz der Menschen- und Bürgerrechte geht. Auch ökonomisch ist die EU mehr Flickenteppich statt Wirtschaftsgemeinschaft.

Die Probleme mit der Finanzkrise und die ökonomisch abgeschlagenen Gebiete Ost-Europas dokumentieren diese Zersplitterung der Wirtschaftslandschaft innerhalb der EU. In Griechenland, Portugal, Spanien und Zypern trifft die Wirtschaftskrise eine Bevölkerung von ca. 70 Mio. Menschen. In Estland, Lettland, Litauen, Slowakei, Ungarn und Polen liegt das reale BIP pro Kopf bei unter 10.000 Euro (ca. 60 Mio. Einwohner). In Rumänien und Bulgarien bei durchschnittlich unter 5.000 Euro pro Kopf (knapp 30 Mio. Einwohner) [1] [2]. Damit lebt ein Drittel der EU-Bevölkerung von rund 500 Mio. Menschen in Ländern mit deutlichen wirtschaftlichen Problemen. Auch die Zukunftsaussichten für die Einwohner und diese Regionen sind momentan nicht gerade berauschend.

Aber nicht nur bei der Wirtschaftsunion zeigt sich das europäische Flickwerk. Auch nationale Alleingänge, ob vor einiger Zeit bei den Reisekontrollen in Dänemark oder aktuell der französische Einsatz in Mali, zeugen von wenig Gemeinsamkeiten und Abstimmung. Auch die Finanztransaktionssteuer ist ein Musterbeispiel von „Nebeneinander“ und sicher kein Zeichen für ein „Miteinander“. Es sieht so aus, als schaffe es selbst die Finanzkrise nicht die 27 EU-Mitglieder zu einen.

Im Hinblick auf eine gemeinsame Wertebasis bietet die EU ebenfalls einen doppelten Boden. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Bürgerrechte, auf diesem Fundament ist die EU aufgebaut. Auf das Fundament der einzelnen Mitgliedsländer scheint dies aber wenig Auswirkung zu haben. Kunst-, Presse- oder Meinungsfreiheit gelten in Europa. Gelten sie aber beispielhaft auch in Ungarn [3]? Was ist mit Rechtsstaatlichkeit? Gilt sie auch in Rumänien [4]?

Die EU scheint mittlerweile mehr ein Dachverband der Nationalinteressen zu sein als ein Gemeinschaftsprojekt. Das Ausblenden der vielen lokalen Probleme und regionalen Unterschiede zu Gunsten eines Potemkinschen Dorfes Namens „Europäische Wertegemeinschaft“ ist aus meiner Sicht aber kein Lösungs- sondern ein Irrweg. Wenn der Abstand zwischen den einzelnen Mitgliedsländern der EU so groß wird, dass man die Verbindungen nicht mehr sehen kann, dann werden neue Partnerschaften ins Blickfeld rücken. So ist die Eurozone innerhalb der EU eine Folge der unterschiedlichen Entwicklung bei der Währungsgestaltung.
Die EU und ihre Vertreter wären daher gut beraten den Kern der EU, also die Entwicklung einer Gemeinschaft, wieder in den Vordergrund zu stellen. Die einzelnen Nationalstaaten müssen sich wieder näher hin zu den gemeinsamen europäischen Werten von Bürgerfreiheiten und Menschenrechten entwickeln. Mit einer aktiven Wirtschaftspolitik müssen die gröbsten Ungleichgewichte kontinuierlich beseitigt werden.

Ein starker Vertreter der EU, der demokratisch legitimiert diese Gemeinschaft von den Nationalstaaten einfordert, wäre hilfreich. Eine vom europäischen Parlament gewählte „Parlamentsvertretung“, die den Regierungen der Mitgliedsstaaten gleichgestellt ist, könnte eine solche Möglichkeit sein. Durch die Gleichstellung mit den nationalen Regierungen hätten die „EU-Parlamentsvertreter“ dann im EU-Ministerrat genauso ein Stimmrecht wie die nationalen Ressortministern. Auch bei den Gipfeltreffen der 27 Regierungschefs würde dann ein 28. stimmberechtigter Vertreter aus dem EU-Parlament teilnehmen.
Eine solche „EU-Parlamentsvertretung“ müsste naturgemäß auch keine eigenen Ministerien betreuen und könnte anstelle dessen die Koordination zwischen den Mitgliedsstaaten verbessern und die Interessen des europäischen Parlaments einbringen. Auf diese Weise wäre es einer solchen EU-Parlamentsvertretung dann möglich, gemeinschaftliche Lösungen einzufordern, nationale Alleingänge zu kritisieren und die Geschlossenheit Europas zu fördern.


[1] Übersicht der Einwohnerzahlen von Eurostat (Link zur Übersicht auf epp.eurostat.ec.europa.eu)

[2] Übersicht zum realen BIP von Eurostat (Link zur Übersicht auf epp.eurostat.ec.europa.eu)

[3] Beitrag bei Titel Thesen Temperamente zur Kunstfreiheit in Ungarn vom 27.01.2013 (Link zur Beitragsinformation auf www.daserste.de)

[4] Artikel auf Tagesschau.de vom 30.01.2013 zur Rechtsstaatlichkeit in Rumänien (Link zum Artikel auf www.tagesschau.de)

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