mister-ede.de » Wirtschaftslexikon https://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Die Wirkung von Zins, Inflation und Wachstum auf die Staatsschuldenquote https://www.mister-ede.de/politik/faktoren-staatsschuldenquote/4187 https://www.mister-ede.de/politik/faktoren-staatsschuldenquote/4187#comments Mon, 10 Aug 2015 12:01:55 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4187 Weiterlesen ]]> Die Staatsschuldenquote stellt die Schulden eines Staates ins Verhältnis zu seiner Wirtschaftsleistung. Unerheblich ist dabei, ob die reale Staatsverschuldung zum realen BIP oder die nominale Verschuldung zur nominalen Wirtschaftsleistung ins Verhältnis gesetzt wird. Bei Verwendung der nominalen Werte befindet sich die Inflation in beiden Größen (Schulden und BIP) und kann somit heraus gekürzt werden.

Hat ein Land ein BIP in Höhe von 200 Euro und Schulden in Höhe von 100 Euro, so hat es eine Schuldenquote von 50%. Hat es einen ausgeglichenen Primärsaldo, ergibt sich bei einem jährlichen Zinssatz von 5%, einer Inflationsrate von 2% und einem realen Wachstum von 1% nach einem Jahr folgende Situation:
Nominal hat das Land ein BIP in Höhe von 200 Euro * 1,01 * 1,02 = ca. 206,0 Euro und Schulden in Höhe von 100 Euro * 1,05 = 105 Euro. Die nominale Wachstumsrate liegt bei ca. 3%. Real hat das Land ein BIP in Höhe von 200 Euro * 1,01 = 202 Euro und Schulden in Höhe von 100 Euro * 1,05 / 1,02 = ca. 102,94 Euro. Die Wachstumsrate der Realverschuldung liegt bei ca. 2,94%.
Sowohl aus den Nominalwerten (105 Euro / 206,0 Euro) als auch den Realwerten (102,94 Euro / 202 Euro) errechnet sich dann die neue Schuldenquote in Höhe von 50,96%.

Einflussfaktoren auf die Entwicklung der Staatsschuldenquote:

Die Entwicklung der Staatsschuldenquote ist abhängig vom Haushaltsdefizit und der nominalen Wachstumsrate. Dies sind die beiden einzigen Einflussfaktoren, sofern man von haushaltsunwirksamen Veränderungen des Schuldenstands, in Deutschland z.B. durch die Entwicklung der Bankenabwicklungsfonds, absieht.
Setzt man voraus, dass sich alle schuldenwirksamen Handlungen eines Staates im Haushalt befinden, so bleibt die Staatsschuldenquote im Laufe eines Jahres konstant, wenn gilt:

(-1) * Haushaltssaldo / Schulden = nominale Wachstumsrate

Bsp.: 5 / 100 = 5%

Ein Land mit Schulden in Höhe von 100 Euro und einem Haushaltsdefizit in Höhe von 5 Euro, verändert seine Schuldenquote also nicht, wenn die nominale Wachstumsrate seiner Volkswirtschaft bei 5% liegt.
Hätte das Land im ersten Beispiel nicht ca. 3% nominales Wachstum sondern 5%, wäre die Schuldenquote konstant bei 50% geblieben und nicht auf 50,96% angestiegen. Dies ist der Fall, weil ein ausgeglichener Primärsaldo angenommen wurde und damit das Haushaltsdefizit nur durch die Zinskosten von 5 Mrd. Euro (100 Mrd. Euro * 5%) bestimmt ist. Die Gleichung 5 Mrd. / 100 Mrd. = 5% wäre in der Folge erfüllt gewesen.

Die Einflussfaktoren können allerdings auch noch weiter unterteilt werden. Der Haushaltssaldo entspricht dem Primärsaldo plus Zinskosten. Daneben setzt sich die nominale Wachstumsrate aus der realen Wachstumsrate und der Inflation zusammen. Die Staatsschuldenquote ändert sich folglich nicht, wenn gilt:

((-1) * Primärsaldo / Schulden) + Zinskosten / Schulden = ((1 + reales Wachstum) * (1+ Inflation)) – 1

Der Term Zinskosten / Schulden entspricht dem Zinssatz, zu dem ein Staat seine Schulden verzinsen muss. Wird ein ausgeglichener Primärsaldo angenommen ergibt sich außerdem, dass (-1) * Primärsaldo / Schulden = 0 ist. Übrig bleibt in der Gleichung dann:

Zinssatz = ((1 + reales Wachstum) * (1+ Inflation)) – 1

Allgemein gilt damit unter der Voraussetzung eines ausgeglichenen Primärsaldos dass die Schuldenquote unverändert bleibt, wenn der Nominalzins (5%) auf der Höhe der nominalen Wachstumsrate liegt, also ebenfalls bei 5%.
Auf der realen Ebene gilt derselbe Zusammenhang, so dass die Schuldenquote unter der Voraussetzung eines ausgeglichenen Primärsaldos unverändert bleibt, sofern die Veränderungsrate der Realverschuldung, der Veränderungsrate der realen Wirtschaftsleistung entspricht. Wäre das reale Wirtschaftswachstum im Beispiel bei 2,94% gelegen, also auf der Höhe des Anstiegs der Realverschuldung, hätte sich die Schuldenquote nicht geändert. Bei einer Inflation von 2% entspricht ein reales Wachstum von 2,94% natürlich auch wieder einer nominalen Wachstumsrate von 5%.

Es gilt also, dass sich die Schuldenquote unter der Prämisse eines ausgeglichenen Primärsaldos nicht verändert, sofern folgende Gleichung erfüllt ist (die sich unterschiedlich ausdrücken lässt):

Zinssatz = nominales Wachstumsrate

Bsp.: 0,05 = 0,05

Bsp.: 5% = 5%

oder

1 + Zinssatz = (1 + Inflationsrate) * (1 + reale Wachstumsrate)

Bsp.: 1,05 = 1,02 * 1,0294

oder

Zinssatz = Inflationsrate + reale Wachstumsrate + (Inflationsrate * reale Wachstumsrate)

Bsp.: 0,05 = 0,02 + 0,0294 + (0,02 * 0,0294)

Bsp.: 5% = 2% + 2,94% + (2%*2,94%)

Irrelevant ist hierbei, ob die Schuldenquote bei 30% oder 130% liegt. Sobald diese Gleichung erfüllt ist, bleibt die Schuldenquote bei einem ausgeglichenen Primärsaldo konstant. Liegt der Zinssatz niedriger bzw. gilt beispielsweise Zinssatz < nominale Wachstumsrate, so sinkt die Staatsschuldenquote. Liegt der Zinssatz hingegen höher bzw. gilt beispielsweise Zinssatz > nominale Wachstumsrate, so steigt die Schuldenquote.

Weitere Zusammenhänge:

Unter der Voraussetzung eines ausgeglichenen Primärsaldos gilt, dass der Realwert der Schulden unverändert bleibt, sofern sich der Zinssatz auf der Höhe der Inflationsrate befindet. Liegt er unterhalb der Inflationsrate, so sinkt der Realwert der Schulden, liegt er darüber, so steigt der Realwert der Schulden.
Bleibt der Realwert der Schulden konstant, so bleibt die Staatschuldenquote bei einer realen Wachstumsrate von 0% konstant und liegt die reale Wachstumsrate darüber, so sinkt die Staatsschuldenquote bei konstantem Realwert der Schulden. Im Falle einer Rezession mit einer negativen Wachstumsrate steigt die Staatsschuldenquote bei einer konstanten Realverschuldung an.


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Nominalwert / Realwert:

Vergleicht man Güter und Geld, so haben Güter immer ihren realen Sachwert, jedoch keinen festen Nominalwert, während umgekehrt Geld immer seinen Nominalwert, jedoch keinen festen Realwert hat. Ein 10-Euro-Schein oder ein Bankguthaben in Höhe von 10 Euro hat also immer den nominalen Wert von 10 Euro, egal wie viele Äpfel man davon kaufen kann. Hingegen hat ein Apfel immer den realen Wert eines Apfels, egal wie teuer dieser ist. Der Nominalwert eines Gutes (z.B. Apfel) wird gemeinhin als Preis bezeichnet und der Realwert des Geldes als Kaufkraft.

Analog hierzu haben auch Staatsschulden einen nominalen Wert (100 Euro) und einen realen Wert (Anzahl Äpfel / Kaufkraft).

Betrachteter Zeitpunkt:

Für die Höhe von Staatsschulden spielt neben der Frage, ob auf den Nominalwert oder Realwert (Kaufkraft) abgestellt wird, vor allem der betrachtete Zeitpunkt eine Rolle. Leiht sich ein Staat heute 100 Euro für ein Jahr zu 5% Zinsen, so muss er nach einem Jahr 105 Euro zurückzahlen. In Abhängigkeit vom betrachteten Zeitpunkt liegt damit die Schuldenlast nominal bei 100 bzw. 105 Euro.
Auf Ebene der Realwerte muss zusätzlich berücksichtigt werden, dass sich der Realwert des Geldes im Laufe der Zeit ändert, z.B. durch Preissteigerungen (Inflation) abnimmt. Liegt die jährliche Inflationsraten bei 2%, dann sind die 105 Euro in heutiger Kaufkraft ausgedrückt real 105 Euro / 1,02 = ca. 102,94 Euro wert. Dieser Wert stellt damit den Realwert dieser Schulden zum Zeitpunkt der Fälligkeit dar.
In Abhängigkeit vom betrachten Zeitpunkt besteht also durch die Kreditvereinbarung nominal eine Schuldenlast von 100 Euro bzw. 105 Euro und real entsprechen die Schulden bei einer Inflation von 2% einer Kaufkraft von 100 Euro bzw. nach einem Jahr 102,94 Euro.

Wirkung von Zins und Inflation auf den Realwert von Schulden:

Werden die Staatsschulden eines Landes unter der Prämisse eines ausgeglichenen Primärsaldos betrachtet, dann gilt, dass sich der Realwert bei einem Zinssatz in Höhe der Inflationsrate nicht verändert. Liegt der Zinssatz über der Inflationsrate, so steigt der Realwert der Schulden mit der Zeit an, liegt er darunter, reduziert sich der Realwert der Schulden im Laufe der Zeit. Im obigen Beispiel liegt der Zinssatz mit 5% über der Inflationsrate von 2% weshalb die Staatsschulden ansteigen. Bei einer Inflationsrate in Höhe von 5% läge der Realwert hingegen auch nach einem Jahr unverändert bei 100 Euro (105 Euro / 1,05 = 100 Euro). Bei einer Inflation in Höhe von 10% würde der Realwert der Schulden sogar auf 105 Euro / 1,10 = ca. 95,45 Euro sinken.

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Kapitalwert:

Der Kapitalwert nimmt, im Gegensatz zum Nominal- bzw. Realwert, nicht die Staatsschulden an sich in den Blick, sondern die Gewinnerwartung des Investors. Geht man von einer vollständigen Finanzierung der Kreditvergabe durch Eigenmittel des Geldgebers aus und wird außer einem Inflationsausgleich auf eine Mindestrendite verzichtet, so berechnet sich der Kapitalwert, indem vom künftigen Realwert der Staatsschulden (z.B. 102,94 Euro) der vorherige Auszahlungsbetrag (z.B. 100 Euro) abgezogen wird. Der Kapitalwert der obigen Kreditvereinbarung würde unter diesen Prämissen dann bei 2,94 Euro liegen. Der Kreditgeber würde also 2,94 Euro mehr Kaufkraft zurückerhalten, als er verliehen hat.

Nachdem jedoch bei der Berechnung des Kapitalwertes üblicherweise Finanzierungskosten oberhalb des Inflationsausgleichs und auch eine interne Renditeerwartung des Investors zu berücksichtigen sind, verschiebt sich dieser Kapitalwert dann unabhängig vom tatsächlichen Wert der Schulden.
Geht ein Unternehmen, z.B. wegen einer hohen Renditeerwartung, von Kapitalkosten in Höhe von 6% aus, kann eine Kreditvergabe zu 5% Zinsen nie zu einem positiven Kapitalwert führen, auch wenn die Schulden für den Kreditnehmer nominal und real ansteigen würden.


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Ein Staat mit einem Haushaltsdefizit in Höhe von 3 Mrd. Euro und jährlichen Zinskosten in Höhe von 5 Mrd. Euro hat damit einen Primärüberschuss von 2 Mrd. Euro. Bei einem BIP von z.B. 100 Mrd. Euro hat dieser Staat dann eine Zinslast von 5% des BIP, einen Primärüberschuss in Höhe von 2% des BIP und ein Haushaltdefizit in Höhe von 3% des BIP.

Was sagt der Primärsaldo aus?

Zunächst sagt der Primärsaldo etwas über die Geschäftstätigkeit eines Staates aus. Ist der Saldo ausgeglichen, sind die Staatsaktivitäten, ohne den Schuldendienst, nicht defizitär. Hat ein Land keine Staatsschulden, muss es in diesem Fall auch keine Kredite aufnehmen.

Die meisten Staaten haben allerdings Schulden, weshalb zusätzlich gilt, dass ein Land, das trotz Zinskosten insgesamt einen ausgeglichenen Haushalt hat, zwingend einen Primärüberschuss haben muss. Umgekehrt heißt das, dass ein Staat ohne Primärüberschuss, sofern er Zinskosten hat, niemals einen ausgeglichenen Haushalt haben kann. Sofern also ein Land Zinsen zahlen muss, geht das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts immer mit dem Ziel eines Primärüberschusses einher.

Um über den Haushalt hinausgehende Aussagen zur Schuldenentwicklung zu machen, ist der Primärüberschuss alleine jedoch ungeeignet. Zum einen ist er nur ein Teilausschnitt des Haushaltsergebnisses, sagt also nichts über die Zinskosten aus, zum anderen bestimmt sich die Schuldenquote eines Staates nicht nur dadurch, ob ein Staat Schulden abbaut (Haushaltsüberschuss) oder sich weiter verschuldet (Haushaltsdefizit), sondern auch durch die Entwicklung der Wirtschaftsleistung.
Ein Staat mit lediglich ausgeglichenem Primärsaldo verschlechter sich bei seiner Staatsschuldenquote auch dann nicht, wenn er z.B. bei einem nominalen Wachstum von 4% für seine Schulden eine Verzinsung von 4% zu entrichten hat. Die Haushalte solider Staaten mit einem gesunden realen Wachstum zeichnen sich deshalb gerade dadurch aus, dass sie auf Primärüberschüsse weitestgehend verzichten können. Wenn man so will, sind größere Primärüberschüsse immer nur dann nötig, wenn Zinsen für hohe Schuldenberge zu zahlen sind.


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Nominalbetrag:

Der Nominalbetrag einer Schuld oder Forderung ist der ihr zugordnete Nennwert. Er besteht aus dem Zahlenwert und der Maßeinheit. Der Nominalbetrag eines Kredites kann also z.B. „100 Euro“ sein. Agio oder Disagio oder die vertraglich vereinbarten Zinsen werden in der Regel von diesem Nominalbetrag aus berechnet.

Nominalwert:

Der Nominalwert einer Schuld oder Forderung kann z.B. ihr Nominalbetrag sein. Bei volkswirtschaftlichen Betrachtungen wird als Nominalwert der nicht inflationsbereinigte Wert einer Schuld oder Forderung, ggf. inklusive ihrer Zinsen, zum jeweiligen Betrachtungszeitpunkt verstanden. Bei einem Nominalbetrag von 100 Euro und einem jährlichen Zinssatz von 5% beträgt dann der nominale Wert der Schuld aktuell 100 Euro und in einem Jahr 105 Euro.

Realwert:

Der Realwert hängt vom gewählten Bezug ab und kann je nach Ziel der Betrachtung variieren. Eine Schuld von nominal 100 Euro kann in Bezug zu einer Fremdwährung z.B. einen Wert von 110 Dollar besitzen. Bezugspunkte für den Realwert können aber auch der Kaufpreis oder der aktuelle Marktpreis sein. Dieser Bezug ist z.B. sinnvoll, um abseits des vertraglich vereinbarten Nominalzinses die tatsächliche Rendite zu bestimmen.

Bei volkswirtschaftlichen Betrachtungen ist die hinter den Geldbeträgen stehende Kaufkraft der Bezugspunkt für den Realwert. Um den Realwert von Schulden oder Forderungen zu berechnen, werden dementsprechend die Nominalwerte um Abweichungen bei der Kaufkraft bereinigt. Der Realwert ist dann gegenüber dem Nominalwert inflationsbereinigt. Bei dieser Betrachtung kann neben Nominalwerten (100 Euro) theoretisch auch ein Realwert (100 Äpfel) als Nominalbetrag der Schuld vereinbart werden. Wird ein Realwert (Apfel) vereinbart, so ist hierdurch der Nominalwert (Wie viele Euro?) unbestimmt, wird hingegen ein Nominalwert (1 Euro) als Basis der Schuld festgelegt, so bleibt in diesem Fall der Realwert (Wie viele Äpfel?) undefiniert.

Kapitalwert:

Eine weitere Möglichkeit, um eine Schuld oder Forderung zu bewerten, ist die Betrachtung des Kapitalwerts. Bezugspunkt dieser Betrachtung ist die Gewinnerwartung des Investors. Nachdem hierfür z.B. die Kapitalkosten des Investors berücksichtigt werden, können für ein und dieselbe Schuld bzw. Forderung je nach Investor unterschiedliche Kapitalwerte errechnet werden.


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Bedeutung der Staatsschuldenquote:

Die Staatschuldenquote ist eine bekannte Kennzahl zur Bewertung der Verschuldung eines Staates. Sie dient allerdings nur als grober Indikator und hat für sich alleine genommen eine begrenzte Aussagekraft. So deutet die Höhe der Staatsschuldenquote zwar auf die Höhe der Verschuldung und damit auf den Refinanzierungsbedarf und die Finanzrisiken, z.B. Risiken durch Zinsänderungen, eines Staates hin, jedoch sagt die Schuldenquote nichts darüber aus, ob ein Staat seine Verbindlichkeiten im eigenen Land hat oder ob es sich um Auslandsschulden handelt. Auch über den Währungsrahmen eines Landes und über die den Schulden gegenüberstehenden Vermögenswerte des Staates gibt die Schuldenquote keine Auskunft. Daher kann eine Bewertungen der Schuldensituation, z.B. der finanziellen Risiken, oder der Finanzsituation nur begrenzt anhand dieser Quote erfolgen.
Ähnlich eingeschränkt ist die Aussagekraft der Staatsschuldenquote in Bezug auf die Zinsbelastung der öffentlichen Hand. Hier ist für eine Einordnung die Zinslastquote der wesentlich bessere Indikator.

Am ehesten lassen sich durch die Staatsschuldenquote Schlüsse auf die Schulden- bzw. Finanzsituation ziehen, wenn zusätzlich die Veränderung der Staatsschuldenquote mitberücksichtigt wird. Eine vergleichsweise niedrige und sinkende Staatsschuldenquote ist ein guter Hinweis auf eine gesunde Finanzlage. Hingegen ist eine vergleichsweise hohe und steigende Quote meistens ein Anzeichen für eine schwierige finanzielle Situation bei der öffentlichen Hand eines Landes.

Aussagekraft hinsichtlich des Zustands einer Volkswirtschaft:

Die Aussagekraft der Staatsschuldenquote im Hinblick auf den Zustand einer Volkswirtschaft im Gesamten ist sehr begrenzt. Zu den Einschränkungen bei der Bewertung der Schulden- bzw. Finanzsituation der öffentlichen Hand kommt hinzu, dass die Schuldenquote keinerlei Auskunft über die Schulden- bzw. Finanzsituation des Privatsektors (Banken, Unternehmen, Privatpersonen) gibt. Daneben sagt die Staatsschuldenquote nichts über die Leistungsfähigkeit einer Wirtschaft und die konjunkturellen Lage aus. Somit liefert sie nur zusammen mit anderen Kennzahlen, beispielsweise Wachstumsraten oder Arbeitslosenquoten, ein umfassendes Bild vom Zustand einer Volkswirtschaft.

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Aktuelle Zahlen:

Eigentlich sollte die Staatsverschuldung nach den Kriterien von Maastricht bei maximal 60% des BIP liegen. In Deutschland liegt sie mit 74,7% wie auch in der Eurozone insgesamt mit 91,9% über diesem Wert. Schlusslichter vor Griechenland (177,1%) sind in der EU Italien (132,1%) und Portugal (130,2%). In Frankreich liegt die Staatsschuldenquote bei 89,4%, im Nicht-Euro-Land Großbritannien liegt sie bei 89,4% und Spitzenreiter sind Luxemburg (23,6%) und Bulgarien (27,6%). Insgesamt liegt die Schuldenquote der EU-Staaten bei 86,8%.

Schuldenquoten der EU-Länder und Norwegen 2005-2014:

Quellenangabe: Eurostat-Tabelle „gov_10_dd_edpt1“
Link zu den Datensätzen bei Eurostat


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Glossar: Differenz und Divergenz https://www.mister-ede.de/wirtschaft/differenz-und-divergenz/3604 https://www.mister-ede.de/wirtschaft/differenz-und-divergenz/3604#comments Wed, 04 Feb 2015 10:54:15 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=3604 Weiterlesen ]]> Eine Differenz bezeichnet eine unterschiedliche Ausprägung einer Objekteigenschaft von zwei betrachteten Objekten. Betrachtungsobjekte können z.B. ein Erwachsener und ein Kind sein und die betrachtete Objekteigenschaft die Körpergröße. Ist der Erwachsene größer als das Kind, so handelt es sich um eine Differenz. Das Gegenteil einer Differenz ist die Gleichheit. Gibt es bei der Körpergröße zwischen zwei Personen keine Differenz, sind diese gleich groß.

Eine Divergenz bezeichnet das Auseinanderlaufen der Ausprägung einer Objekteigenschaft von zwei betrachteten Objekten. Das Gegenteil, also das Zusammenlaufen, wird als Konvergenz bezeichnet, während das Fehlen von Veränderungen z.B. als Konstanz oder Parallelität bezeichnet wird. Eine Divergenz ist daher auch eine steigende Differenz und umgekehrt ist eine Konvergenz eine sinkende Differenz. Eine Konvergenz kann es deshalb nur geben, wenn eine Differenz besteht.

Beispiel:

Ist ein Kind kleiner als ein Erwachsener, wächst aber im Gegensatz zu diesem noch, so gibt es eine Differenz in der Körpergröße, aber auch eine Konvergenz, weil der Größenunterschied im Laufe der Zeit abnimmt. Eine Differenz kann es also auch ohne Divergenz geben.

Ist das Kind dann irgendwann genauso groß wie der Erwachsene, aber noch immer weiter am Wachsen, so gibt es zu diesem Zeitpunkt keine Differenz mehr und auch keine Konvergenz. Dafür gibt es in diesem Fall aber eine Divergenz, da das Kind ja weiter wächst und sich damit der Größenunterschied ab nun erhöht. Eine Divergenz kann es also auch ohne Differenz geben.

Ist das Kind dann größer als der Erwachsene besteht wieder eine Differenz und solange das Kind weiter wächst auch eine Divergenz. Sobald das Kind ausgewachsen ist, gibt es eine konstante Differenz.

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Glossar: Die Zinslastquote (von Staaten) https://www.mister-ede.de/politik/die-zinslastquote-von-staaten/3127 https://www.mister-ede.de/politik/die-zinslastquote-von-staaten/3127#comments Sat, 25 Oct 2014 07:22:53 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=3127 Weiterlesen ]]> Die Zinslastquote stellt die Zinslast eines Staates in Relation zu seiner Wirtschaftsleistung dar. Die gesamtwirtschaftliche Zinslastquote gibt dabei an, wie viel Prozent der Wirtschaftsleistung innerhalb eines Zeitraums, z.B. einem Jahr, in einer Volkswirtschaft für die Zahlung von Zinsen für vorhandene Staatsschulden aufgewendet werden müssen.
Gelegentlich wird auch die Zinslast einer staatlichen Ebene oder Gliederung (in Deutschland z.B. Bund, Länder oder Kommunen) in Zusammenhang zu ihrem jeweiligen Haushalt, z.B. einem Landeshaushalt, gestellt. Die Zinslastquote des Bundes gibt in diesem Fall an, wie hoch der Anteil am Bundeshaushalt ist, der auf Zinszahlungen entfällt.

Bedeutung der Zinslastquote:

Geht es um die korrekte Darstellung der gegenwärtigen Belastung einer Volkswirtschaft durch ihre Staatsschulden, ist die gesamtwirtschaftliche Zinslastquote die geeignetste Kennziffer.
Im Gegensatz zum aktuellen Zinssatz eines Landes, der lediglich den Grenzpreis bei der Schuldenaufnahme darstellt, bildet die Zinslastquote den Durchschnittspreis ab, den ein Land für seine Staatsschulden zu zahlen hat. Aufgrund der oftmals langjährigen Laufzeit von Staatskrediten ist daher die Zinslastquote deutlich geeigneter zur Beurteilung der gegenwärtigen Belastung als der aktuelle Zinssatz, den ein Land bei der Schuldenaufnahme zu zahlen hat.
Wegen der Berücksichtigung des durchschnittlichen Zinssatzes ist die Zinslastquote für die Beurteilung der gegenwärtigen Belastung aber auch geeigneter als die reine Schuldenquote. Während die Schuldenquote lediglich die Höhe der Schulden im Vergleich zur Wirtschaftskraft darstellt, zeigt die Zinslastquote die Höhe der tatsächlichen finanziellen Belastung, die einer Volkswirtschaft im Betrachtungsjahr durch ihre Staatsschulden entsteht.

Für eine auf die Zukunft gerichtete Bewertung der Schuldensituation eines Landes verliert die Quote durch die Berücksichtigung des aktuellen Durchschnittszinses allerdings an Bedeutung, weil auch eine ungünstige Zinsentwicklung bei einer Prognose immer ein mögliches Szenario bleibt. Zwar kann ein Staat mit einer Schuldenquote von 100% bei unterschiedlichem Zinssatz dieselbe Zinslastquote haben wie ein Staat mit einer Schuldenquote von 50%, jedoch sind die Risiken einer möglichen Zinsänderung für das Land mit einer Staatsschuldenquote von 100% erheblich höher. Zum einen, weil es bereits einen niedrigeren Durchschnittszins haben muss, um auf dieselbe Zinsbelastung zu kommen wie ein Land mit einer Schuldenquote von 50%, und zum anderen, weil sich jeder Prozentpunkt, den die Zinsen steigen, deutlich stärker auf die Zinsbelastung, bzw. die Zinslastquote, auswirkt, als dies bei einem Land mit niedrigerer Schuldenquote der Fall wäre.

Zusammenhang zur Bonität:

Neben dem allgemeinen Zinsniveau ist der Zinssatz, den ein Land für neue Kredite zu zahlen hat, im Wesentlichen von der Bonität des Landes abhängig, das den Kredit benötigt. Je größer die Risiken eines Zahlungsausfalls sind, desto höhere Risikoaufschläge muss ein Staat zahlen. Damit ist auch die Zinslastquote, die vom Durchschnittszins des jeweiligen Staates abhängt, von der Bonität des Landes abhängig. Allerdings durch die Schuldenstruktur von Staaten, mit zum Teil langjährigen Krediten, passt sich die Zinslast und damit auch die Zinslastquote bei Zinsänderung nur verlangsamt oder verzögert an.

Aussagekraft hinsichtlich des Zustands einer Volkswirtschaft:

Zwar ist die Zinslastquote die geeignetste Kennzahl um die Belastungen eines Staates durch seine Staatsschulden zu veranschaulichen, sie ist für sich alleine genommen aber wenig aussagekräftig, wenn es um die Beurteilung einer Volkswirtschaft im Gesamten geht. Zwar lässt sich durch die Zinslastquote ermitteln, inwieweit ein Staat durch seinen Schuldendienst finanzielle Spielräume verliert, aber weitere Rückschlüsse, z.B. auf den Anteil der Auslandsverschuldung oder sonstige Wirtschaftsparameter, wie Wirtschaftsleistung, Arbeitslosigkeit oder Ähnliches, können hieraus nicht gezogen werden.

Aktuelle Zahlen:

2013 hatte Deutschland eine Zinslast von 56,3 Mrd. Euro, was einer Zinslastquote von 2,0 % entspricht. Frankreich lag 2013 bei einer Zinslastquote von 2,3% (47,7 Mrd.) und Italien bei 4,8% (78,2 Mrd.). Damit musste jeder zwanzigste in Italien erwirtschaftete Euro 2013 für die Zinslast des italienischen Staates aufgewendet werden.

Zinslastquoten in der EU in Prozent des BIP:

Zinslast in der EU in absoluten Zahlen (Euro):

Quellenangabe: Eurostat-Tabelle „gov_10_dd_edpt1“
Link zu den Datensätzen bei Eurostat


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Rechenbeispiel zur Eigenkapitalanforderung für Banken nach Basel III https://www.mister-ede.de/wirtschaft/rechenbeispiel-zu-basel-iii/3008 https://www.mister-ede.de/wirtschaft/rechenbeispiel-zu-basel-iii/3008#comments Sat, 30 Aug 2014 17:35:58 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=3008 Weiterlesen ]]> Das Regelwerk Basel III ergänzt oder ersetzt die bisherigen Regelwerke Basel I und II zur Regulierung von Banken. Ein Kernbestandteil der Vorschriften aus Basel III sind Eigenkapitalanforderungen, also die Pflicht für Banken, einen Mindestbetrag an Eigenkapital vorzuhalten.

Die Eigenkapitalanforderung an eine Bank wird nach Basel III grundsätzlich auf zwei unterschiedliche Weisen berechnet. Neben einer risikounabhängigen Verschuldungsquote wird aus den unterschiedlichen Finanzpositionen (Kredite, Schuldverschreibung, sonstige Forderungen,…) eine risikoadjustierte Quote für das Eigenkapital berechnet. Zusätzlich zu den Bilanzpositionen fließen bei der Berechnung beider Quoten auch außerbilanzielle Positionen einer Bank mit ein.
Zurzeit ist nur die risikoadjustierte Quote maßgeblich für die Berechnung der Eigenkapitalanforderung, allerdings nach einer Übergangsphase sollen in ein paar Jahren beide Quoten gleichermaßen gelten. Eine Bank wird damit künftig beide Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen haben.

Risikounabhängige Quote [1]:

Alle bilanziellen und außerbilanziellen Finanzpositionen einer Bank werden mit ihrem Wert erfasst. Die berechnete Gesamtsumme aus bilanziellen und außerbilanziellen Positionen muss eine Bank künftig mit 3% Eigenkapital hinterlegen.

Beispiel:

Die Beispiel-Bank hat eine Bilanzsumme von 100 Euro. Hierfür muss die Beispiel-Bank mindestens Eigenmittel von 3 Euro vorhalten. Die Beispiel-Bank hat 7 Euro Eigenkapital und erfüllt diese Quote damit (siehe Abbildung 1).

Risikoabhängige Quote [2]:

Die risikoabhängige Quote berechnet sich hingegen deutlich komplizierter, denn die verschiedenen Risiken, z.B. Ausfall- oder Währungsrisiken, werden einzeln betrachtet und die Berechnung ist mehrstufig. Daneben gibt es bei der risikoabhängigen Quote zwei unterschiedliche Ansätze bei der Bewertung des Risikos. Zum einen gibt es individuelle Ansätze der Banken (IRB-Ansatz), die von der Aufsichtsbehörde für jede Bank einzeln zu genehmigen sind, und zum anderen den Standardansatz, der im Folgenden beschrieben wird.

Berechnung der risikoabhängigen Quote:

In der ersten Stufe wird geprüft, ob eine Bank in einem Bereich über die Maßen hohe Risiken hat. Beträge die gewisse Grenzen überschreiten, werden direkt vom Eigenkapital abgezogen.

Beispiel:

Die Beispiel-Bank hat Eigenmittel von 7 Euro und Fremdmittel von 93 Euro. Sie finanziert davon fünf Kredite zu 22, 21, 20, 19 und 18 Euro (siehe Abbildung 1). Gibt es eine Obergrenze von 20 Euro bei der Kreditvergabe, müsste die Beispiel-Bank bei zwei Krediten einen Abzug machen, nämlich bei Kredit 1 von 22 Euro auf 20 Euro und bei Kredit 2 von 21 Euro auf 20 Euro. Die Differenz, also einmal 2 Euro und einmal 1 Euro, wird vom Eigenkapital abgezogen, so dass die Beispiel-Bank rechnerisch noch 4 Euro Eigenmittel hat. Umgekehrt wird dieser Betrag auch bei den Risikopositionen abgezogen, statt 100 Euro sind rechnerisch bei der Beispiel-Bank jetzt noch Kredite für 97 Euro vorhanden, nämlich Kredite für 20, 20, 20, 19 und 18 Euro (siehe Abbildung 2).

In der zweiten Stufe werden dann die verschieden Risikopositionen anhand des jeweiligen Risikos gewichtet. Zur Ermittlung des Kreditrisikos werden beispielsweise die Forderungswerte einer Bank je nach Art der Forderung bzw. je nach Gläubiger in Forderungsklassen eingeteilt [3]. Die Forderungsklassen und die Risikobewertung der einzelnen Forderung bestimmt dann, welches Risikogewicht dieser Forderung zugeordnet wird. Beispielsweise wird einem Kredit an einen Euro-Staat ein Risikogewicht von 0%, einem Kredit an ein sehr gut bewertetes Unternehmen ein Risikogewicht von 20% oder einem Verbraucherkredit ein Risikogewicht von 75% zugeordnet. Durch anschließende Multiplikation des Forderungswertes mit dem Risikogewicht der jeweiligen Forderung wird dann der risikogewichtete Positionsbetrag berechnet.

Beispiel:

Die Beispiel-Bank muss also zunächst das Risikogewicht für die fünf vorhandenen Kredite ermitteln. Kredit 1 ist ein Verbraucherkredit. Ihm wird ein Risikogewicht von 75% zugeordnet. Durch Multiplikation des Forderungswertes, der nach den Abzügen aus der ersten Stufe noch 20 Euro beträgt, mit dem Risikogewicht von 75% berechnet sich ein risikogewichteter Positionsbetrag von 15 Euro. Kredit 2 ist ein Unternehmenskredit an ein eher schlecht bewertetes Unternehmen. Das Risikogewicht liegt daher bei 100%. Multipliziert man wieder den um die Abzüge aus der ersten Stufe reduzierten Forderungswert von 20 Euro mit dem Risikogewicht, dann ergibt sich ein risikogewichteter Forderungswert von 20 Euro. Kredit 3 ist ein Unternehmenskredit an ein sehr gut bewertetes Unternehmen. Das Risikogewicht hierfür liegt bei 20% und multipliziert mit dem Forderungswert von 20 Euro ergibt sich ein risikogewichteter Positionsbetrag von 4 Euro. Kredit 4 und Kredit 5 sind Kredite an Euro-Staaten und erhalten daher ein Risikogewicht von 0%. Entsprechend ist der risikogewichtete Positionsbetrag von Kredit 4 und 5 genau 0 Euro (siehe Abbildung 3).

In der dritten Stufe werden die unterschiedlichen risikogewichteten Positionswerte aufaddiert. Kommen neben dem Kreditrisiko weitere Risikopositionen z.B. aus Währungsrisiken hinzu, werden diese zusätzlich aufaddiert, genauso wie rechnerische Risiken aus dem Handel mit Derivaten oder Risiken aus außerbilanziellen Positionen. Die auf diese Weise berechnete Gesamtsumme muss dann von einer Bank mit 8% Eigenkapital hinterlegt werden, wovon 6% Kernkapital bzw. 4,5% hartes Kernkapital sein müssen [4].

Beispiel:

Die Beispiel-Bank hat risikogewichtete Positionsbeträge von 15 Euro für Kredit 1, 20 Euro für Kredit 2 und 4 Euro für Kredit 3 zu verbuchen, insgesamt also 39 Euro (siehe Abbildung 3). Hierfür muss die Beispiel-Bank 8% Eigenkapital hinterlegen, also 3,12 Euro. Nach den Abzügen aus der ersten Stufe der Berechnung der risikoabhängigen Quote hat die Beispiel-Bank 4 Euro Eigenkapital und damit ausreichend Eigenmittel um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen (siehe Abbildung 2).


Weitere Artikel zum Thema Basel III auf www.mister-ede.de


PDF zur EU-Verordnung 575/2013 auf eur-lex.europa.eu

[1] Art. 499 EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR)

[2] Art. 92 III und Art. 122 I EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR)

[3] Art. 114 ff. EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR)

[4] Art. 92 I EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR)

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Glossar: Der Leverage-Effekt https://www.mister-ede.de/wirtschaft/glossar-der-leverage-effekt/2800 https://www.mister-ede.de/wirtschaft/glossar-der-leverage-effekt/2800#comments Thu, 17 Jul 2014 10:57:37 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2800 Weiterlesen ]]> Der „Leverage-Effekt“ ist ein stehender Begriff aus der Wirtschaft, der sich gut als „Hebel-Effekt“ in Anlehnung an die aus der Physik bekannte „Hebelwirkung“ übersetzen lässt.

Begriffseinordnung:

Während die Hebelwirkung die Wirkung der physischen Kraft des Hebels bezeichnet, steht bei der wirtschaftlichen Betrachtung eines Hebels die Wirkung auf Kennzahlen im Vordergrund. Mit dem „Leverage-Effekt“ wird allerdings nur die Wirkung einer ganz speziellen Anwendung eines Hebels in der Wirtschaft beschrieben.
Um dies zu veranschaulichen hilft der Vergleich zur Hebelwirkung aus der Physik. Die Hebelwirkung kann mit Hilfe von verschiedenen Werkzeugen genutzt werden, z.B. kann zum Lösen einer Schraube ein Schraubenschlüssel oder zum Graben ein Spaten verwendet werden. Ähnlich kann auch bei vielen verschiedenen wirtschaftlichen Prozessen ein Hebel genutzt werden, um auf Kennzahlen, z.B. die durchschnittliche Lagerzeit, einzuwirken. Der „Leverage-Effekt“ beschreibt jedoch genau eine Form des Hebelns im Bereich der Wirtschaft und zwar das Hebeln der Eigenkapitalrendite mit Hilfe von Fremdkapital. Der „Leverage-Effekt“ beschreibt sozusagen nur das Lösen einer ganz bestimmten Schraube mit einem speziellen Inbusschlüssel.

Zwar wird der Begriff „Leverage-Effekt“ auch hin und wieder für andere Bereiche verwendet, allerdings dann auch so, dass die Begriffsabweichung ersichtlich wird. Wenn nur der „Leverage-Effekt“ genannt wird, ist daher immer die nachfolgend beschriebene Anwendung zur Steigerung der Eigenkapitalrendite entweder in Unternehmen oder allgemein bei Investitionen gemeint.

Der „Leverage-Effekt“:

Ähnlich wie eine Person mit einem Schraubenschlüssel die Wirkung der eigenen Kraft auf eine Schraube verstärken kann, können Unternehmen mit Hilfe von Fremdkapital, also geliehenem Geld, die Wirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Eigenkapitalrendite erhöhen. Das Fremdkapital ist sozusagen ein Werkzeug von Unternehmen, mit dem unter anderem an der Schraube Eigenkapitalrendite gedreht werden kann.

Solange die Zinskosten für Fremdkapital niedriger sind als die Rendite, die sich mit Hilfe des Fremdkapitals erzielen lässt, führt eine Ausweitung des Fremdkapitals zu einer Steigerung der Eigenkapitalrendite. Ein Unternehmen, das mit einem geliehenen Euro mehr erwirtschaftet als es an Zinsen zahlen muss, kann also die Rentabilität des Eigenkapitals erhöhen.
Dieser Hebel, der durch die Hinzunahme von Fremdkapital genutzt werden kann, um die Eigenkapitalrendite zu steigern, wird als „Hebel-Effekt“ bzw. „Leverage-Effekt“ bezeichnet.

Die Steigerung der Eigenkapitalrendite darf jedoch keinesfalls mit der Steigerung des Gewinns verwechselt werden. Im Gegenteil führt der „Leverage-Effekts“ sogar zu einem Rückgang des Gewinns, während gleichzeitig die Eigenkapitalrendite steigt. Am Beispiel lassen sich die Funktionsweise des Hebelns mit Fremdkapital und die Auswirkungen des „Leverage-Effekts“ auf Gewinn und Eigenkapitalrendite am anschaulichsten erklären.

Beispiel:

Im Eigentum eines Unternehmens befinden sich im Wert von 100 Mio. Euro Anlagen und alles weitere Notwendige (Bargeld, Waren, usw.) um zu produzieren. Der Gewinn des Unternehmens vor Zinsen und Steuern beträgt 6 Mio. Euro. Dieser Gewinn wird mit dem englischen Begriff „EBIT“, für Earnings (Gewinn) Before (vor) Interest (Zins) and Taxes (und Steuern), bezeichnet, während der Gewinn nach Abzug von Zinsen aber noch vor Steuern als „EBT“ (Earnings Before Taxes) bezeichnet wird. Daneben gehen wir von einem Steuersatz von 30% aus und einem Zinssatz für Fremdkapital von 4%.

Unternehmen ohne Fremdkapital:

Hat das Unternehmen keinerlei Fremdkapital, ist also schuldenfrei, ergibt sich daraus, dass alles, was das Unternehmen besitzt, ihm selbst gehört. Entsprechend hat es damit 100 Mio. Euro Eigenkapital.
Der Gewinn des Unternehmens vor Steuern und Zinsen (EBIT) beträgt 6 Mio. Euro. Nachdem das Unternehmen keine Verbindlichkeiten (Schulden, Fremdkapital) hat, muss es auch keine Zinsen zahlen. Der Gewinn vor Steuern (EBT) verbleibt damit bei 6 Mio. Euro. Bei einem Steuersatz von 30% auf den Jahresgewinn errechnet sich dann eine Steuerlast von 1,8 Mio. Euro, so dass schlussendlich ein Unternehmensgewinn von 4,2 Mio. Euro übrig bleibt.

Nachdem das Unternehmen 100 Mio. Euro Eigenkapital hat und der Gewinn 4,2 Mio. Euro beträgt, ergibt sich folglich eine Eigenkapitalrendite von 4,2% die sich als Gewinn / Eigenkapital berechnen lässt (4,2 Mio. Euro / 100 Mio. Euro = 4,2%).

Unternehmen mit 50% Fremdkapital:

Um nun die Eigenkapitalrendite zu steigern, könnte das Unternehmen versuchen, die Finanzierung zur Hälfte von Eigenkapital auf Fremdkapital umzustellen. Das Unternehmen könnte hierfür den Eigentümern 50 Mio. der 100 Mio. Euro Eigenkapital auszahlen und von einer Bank die fehlenden 50 Mio. Euro als Kredit zu einem Zinssatz von 4% leihen.
Für das Unternehmen hat sich dadurch nicht viel verändert, außer dass in der Bilanz jetzt nicht mehr 100 Mio. Euro Eigenkapital stehen, sondern 50 Mio. Euro Eigenkapital und 50 Mio. Euro Fremdkapital, und dass es daneben nun für die 50 Mio. Euro Fremdkapital auch 4% Zinsen zahlen muss.
Am Jahresende ergibt sich daher derselbe Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 6 Mio. Euro. Diesmal fallen allerdings 4% Zinsen auf 50 Mio. Euro an, also 2 Mio. Euro. Damit verringert sich der Gewinn vor Steuern (EBT) auf 4 Mio. Euro. Hiervon werden dann wieder 30% Steuer fällig, was einer Steuerlast von 1,2 Mio. Euro entspricht. Der Jahresgewinn liegt damit bei 2,8 Mio. Euro, also deutlich unter dem Gewinn von 4,2 Mio. Euro, der ohne die Hinzunahme von Fremdkapital entstanden wäre. Nachdem sich allerdings auch das Eigenkapital von 100 Mio. Euro auf 50 Mio. Euro halbiert hat, steigt die Eigenkapitalrendite von 4,2% auf 5,6% (2,8 Mio. Euro / 50 Mio. Euro = 5,6%). Diese Steigerung beruht auf dem „Hebel-Effekt“ bzw. „Leverage-Effekt“.

In der Tabelle ist das Unternehmen aus dem Beispiel ohne Fremdkapital in der ersten Spalte aufgeführt und das Beispielunternehmen mit 50% Fremdkapital in der zweiten Spalte. Daneben ist in der letzten Spalte noch das Unternehmen aufgeführt, wenn es das Eigenkapital statt auf 50 Mio. Euro weiter auf 25 Mio. Euro reduziert, also 75 Mio. Euro bzw. 75% Fremdkapital nutzt.

Gründe für die Nutzung des „Leverage-Effekts“:

Die Frage, die sich den Nicht-Ökonomen stellen dürfte, ist wahrscheinlich, warum macht man das überhaupt, vor allem wenn der Gewinn doch sinkt. Die Antwort ist recht einfach, denn der Gewinn sinkt zwar, aber dafür steigt die Eigenkapitalrendite an, zumindest wenn alles gut läuft. Was das bedeutet, lässt sich aber am besten durch einen Wechsel in die Sicht eines Anlegers verdeutlichen.

Angenommen, Sie haben 100 Euro auf einem Sparbuch liegen, sozusagen Ihr Eigenkapital, und erhalten jedes Jahr 4,20 Euro für Ihre Anlage (Wem das zu unrealistisch ist, kann bei dem Beispiel gerne die Zahlen durch 10 teilen). Eines Tages meldet sich Ihre Bank bei Ihnen und bietet Ihnen folgendes an: Heben Sie von den 100 Euro doch 50 Euro ab und wir zahlen Ihnen statt 4,20 Euro für 100 Euro dann 2,80 Euro für die verbliebenen 50 Euro auf dem Sparbuch. Sie könnten die 50 Euro, die Sie dann nicht mehr bei dieser Bank anlegen, bei einer anderen Bank mit denselben Konditionen anlegen. Schon hätten Sie jedes Jahr statt einmal 4,20 Euro zweimal 2,80 Euro, zusammen also 5,60 Euro, was einer Steigerung um 1,40 entspricht.
Legt man das Unternehmensbeispiel mit 75% Fremdkapital zugrunde, wäre sogar eine Steigerung von 4,20 Euro auf 8,40 Euro möglich. Wenn man dazu bedenkt, um welche Summen es bei Unternehmen geht, dürfte klar werden, welcher Anreiz für die Nutzung des „Leverage-Effekts“ besteht. Der Gewinn eines Unternehmens geht zwar zurück, allerdings wird der verbleibende Gewinn mit deutlich weniger Eigenkapitaleinsatz erreicht. Das restliche zur Verfügung stehende Geld kann dann in andere rentable Projekte investiert werden.

Bedingungen für die Nutzung des „Leverage-Effekts“:

Durch den „Leverage-Effekt“ kann die Eigenkapitalrendite gesteigert werden, solange die Zinskosten unter der Rentabilität des Unternehmens liegen. Im Beispielunternehmen wird mit 100 Mio. Euro Gesamtkapital ein EBIT von 6 Mio. Euro erwirtschaftet, womit die Rentabilität des Unternehmens bei 6% liegt.
Liegen die Zinskosten für das Fremdkapital bei 6%, also auf dem Rentabilitätsniveau des Unternehmens, kann die Eigenkapitalrentabilität nicht mehr mit Hilfe des „Leverage-Effekts“ gesteigert werden. Die Eigenkapitalrentabilität des Unternehmens verändert sich in diesem Fall auch durch die Hinzunahme weiterer Fremdkapitalmittel nicht, im Gegensatz zum Unternehmensgewinn, der bei steigenden Zinsausgaben natürlich rückläufig ist.

Zu einem ähnlichen Ergebnis führt es, wenn sich im Beispiel nicht die Zinsen von 4% an das Niveau der Unternehmensrentabilität von 6% anpassen, sondern umgekehrt die Rentabilität von 6% auf 4%, also auf das Niveau der Zinsen, sinkt. Auch hier bleibt die Eigenkapitalrendite bei der Hinzunahme weiterer Fremdkapitalmittel konstant, während der Gewinn zurückgeht.

Auswirkung von Zins- und Ergebnisschwankungen:

Steigen die Kreditzinsen über das Niveau der Gesamtkapitalrentabilität, also der Rentabilität des Unternehmens, oder sinkt umgekehrt die Gesamtkapitalrentabilität unter das Zinsniveau des Fremdkapitals, führt der „Leverage-Effekt“ in die gegenteilige Richtung. Ähnlich wie man eine Schraube mit einem Schraubenschlüssel lösen oder festziehen kann, funktioniert auch der „Leverage-Effekt“ in beide Richtungen. Anstelle einer Steigerung der Eigenkapitalrendite kommt es dann zu einer Verminderung der Rentabilität.

Würde sich im Beispielunternehmen das EBIT von 6 Mio. auf 4 Mio. Euro reduzieren und die Zinskosten von 4 auf 6% ansteigen, ergibt sich ohne die Nutzung von Fremdkapital eine Eigenkapitalrentabilität von 2,8%. Durch die Hinzunahme von Fremdkapital steigt diese dann aber nicht mehr an, sondern verringert sich, weil die Rentabilität des Unternehmens unterhalb der Fremdkapitalzinsen liegt.

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https://www.mister-ede.de/wirtschaft/glossar-der-leverage-effekt/2800/feed 0
Glossar: Wettbewerbsfähigkeit https://www.mister-ede.de/glossar/wettbewerbsfaehigkeit/2362 https://www.mister-ede.de/glossar/wettbewerbsfaehigkeit/2362#comments Mon, 24 Feb 2014 18:38:56 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2362 Weiterlesen ]]> Die Wettbewerbsfähigkeit ist eine relative Eigenschaft eines Betrachtungsobjekts. Sie bezeichnet die Stärke des Betrachtungsobjekts, sich gegenüber den übrigen im Wettbewerb befindlichen Konkurrenten durchzusetzen.

Betrachtungsobjekte können einzelne Menschen, Unternehmen oder auch Sportvereine oder ganze Staaten sein. Wettbewerbe können zum Beispiel Wettkämpfe zwischen Sportlern, der marktwirtschaftliche Wettbewerb zwischen Unternehmen oder der gesellschaftliche Wettstreit unter den Staaten und Systemen sein.
Die Wettbewerbsfähigkeit eines Betrachtungsobjektes hängt hierbei im Wesentlichen vom jeweils betrachteten Wettbewerb ab. Ein guter Sprinter hat zum Beispiel nicht automatisch auch in einem Boxkampf, also einem anderen Wettbewerb, eine gute Chance.

Im Gegensatz zu einer absoluten Eigenschaft eines Betrachtungsobjektes, wie der Geschwindigkeit eines Läufers, hängt die Wettbewerbsfähigkeit als relative Eigenschaft auch wesentlich von den jeweiligen im Wettbewerb befindlichen Konkurrenten ab. Bei Unternehmen spricht man daher auch häufig von Konkurrenzfähigkeit.
Betrachtet man einen Sprintwettbewerb, dann hängen die Siegchancen des einen Läufers, also seine Wettbewerbsfähigkeit, nicht nur von der eigenen sondern auch von der Geschwindigkeit der anderen Läufer ab. Wird ein Betrachtungsobjekt, also ein Sportler, Unternehmen oder Staat, wettbewerbsfähiger, dann bedeutet dies umgekehrt immer, dass die jeweiligen Konkurrenten an Wettbewerbsfähigkeit verlieren müssen. Je größer die Wahrscheinlichkeit ist, dass der FC Bayern deutscher Fußballmeister wird, desto kleiner ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine andere Mannschaft den Wettbewerb gewinnt.
Hieraus ergibt sich auch, dass die Wettbewerbsfähigkeit aller im Wettbewerb befindlichen Objekte zusammen immer gleich groß ist. Unabhängig davon, wie sich die Wettbewerbsfähigkeit in der Fußball-Bundesliga verteilt, haben alle 18 Vereine zusammengenommen immer die gleiche Fähigkeit am Ende eben genau einen Meister zu stellen. Wären alle Bundesligavereine bezogen auf die Meisterschaft gleich wettbewerbsfähig, dann würde die Wettbewerbsfähigkeit jedes Vereins genau 1/18 „Meister“ betragen.

Die Einflussfaktoren auf die Wettbewerbsfähigkeit sind je nach betrachtetem Wettbewerb unterschiedlich. Für die Konkurrenzfähigkeit eines Unternehmens sind zum Beispiel Produktionskosten und Innovationskraft wesentliche Einflussfaktoren.
Bei der Wettbewerbsfähigkeit der Staaten spielen hingegen andere Faktoren eine Rolle. Hierbei kommt es auch darauf an, ob der Wettbewerb der Staaten um Arbeitskräfte, Touristen oder Unternehmen betrachtet wird. Eine hohe Attraktivität für Arbeitskräfte muss dabei nicht mit einer hohen Attraktivität für Unternehmen korrelieren. Und auch im Wettbewerb der Staaten um Unternehmen oder Unternehmensansiedlungen, kann die Attraktivität eines Landes je nach Zielsetzung der Unternehmen variieren. So kann für ein Unternehmen das eine Land als Produktionsstandort attraktiv sein, während ein anderes eine gute Infrastruktur für Forschung und Entwicklung bietet.

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