mister-ede.de » Bankenkrise http://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 StandPUNKT: Die Wahrheit über die Euro-Rettungssystematik http://www.mister-ede.de/wirtschaft/wahrheit-ueber-die-eurorettung/5046 http://www.mister-ede.de/wirtschaft/wahrheit-ueber-die-eurorettung/5046#comments Thu, 26 May 2016 15:11:41 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5046 Weiterlesen ]]> Solange die mit der Bankenrettung in Irland begonnene Euro-Rettungssystematik fortgesetzt wird, zahlen die griechischen, spanischen, portugiesischen und irischen Steuerzahler jene Kredite zurück, die unter anderem deutsche Geldhäuser bei den Pleitebanken dieser Länder verzockt haben.
Und als Belohnung für diese unfaire Konstruktion bekommt Deutschland noch niedrigste Kreditzinsen für Staat und Unternehmen und überdies einen schwachen Euro für Exportwirtschaft und Arbeitsplätze.

Eine win-win-win-win-win Situation – für Deutschland.

Der Haken: Auf Dauer geht das nicht gut.


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Wer war Nutznießer der Fehlentwicklung in Griechenland? http://www.mister-ede.de/politik/fehlentwicklung-griechenland/4065 http://www.mister-ede.de/politik/fehlentwicklung-griechenland/4065#comments Tue, 21 Jul 2015 14:42:48 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4065 Weiterlesen ]]> Seit Beginn der Schuldenkrise in Griechenland wird hierzulande das Bild des faulen, unfähigen und verschwendungssüchtigen Griechen geprägt. Doch waren wirklich „die Griechen“ die einzigen Verantwortlichen für die Krise und die einzigen Profiteure der Verschuldung? Und ist es überhaupt sinnvoll, die Konfliktlinie auf der Ebene von Ländern und Bevölkerungen zu suchen?

Nachdem der Euro in Griechenland eingeführt wurde und in der Folge die Zinsen zurückgingen, stiegen die Staatsschulden genauso wie die Außenhandelsdefizite. Völlig unbestritten hat Griechenland sich als Staat damals überschuldet und sogar Statistiken gefälscht, um die Verschuldung über die erlaubten Grenzen hinweg ausweiten zu können. Profitiert haben von diesem Fehlverhalten und den dadurch ausgelösten Fehlentwicklungen jedoch alle, so wie dies bei einer Verschuldung bis zum Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit eben üblich ist.
In Griechenland wurden dank der günstigen Kredite Häuser gebaut, Autos gekauft, das Militär aufgerüstet, die Olympischen Spiele veranstaltet oder auch die Aufblähung des Staatsapparates finanziert. Hierdurch entstanden Arbeitsplätze, die Sozialkassen wurden gefüllt, die Steuereinnahmen stiegen – kurz gesagt, der Wohlstand in Griechenland stieg. Die Griechen haben also durchaus von der Verschuldung zunächst profitiert, auch wenn dabei die Wettbewerbsfähigkeit litt und die Finanzlage des Staates immer schlechter wurde. Daneben gab es aber auch noch zahlreiche weitere Profiteure dieser Verschuldung und der Entwicklung in Griechenland.
Außerhalb Griechenlands wurden Unternehmen wettbewerbsfähiger, weil griechische Produkte oder Dienstleistungen durch den schuldengetriebenen Aufschwung im Vergleich teurer wurden. Dazu kam der durch die Schulden gesteigerte Absatz in Griechenland, der zu wachsenden Importen aus der Eurozone, der EU oder dem Rest der Welt führte. Dabei sicherte jede nach Griechenland verkaufte Ware nicht nur Gewinne bei den exportierenden Unternehmen, sondern natürlich auch wieder Arbeitsplätze und damit Einkommen, Sozialbeiträge und Steuereinnahmen, z.B. in Deutschland. Daneben haben nicht zuletzt natürlich auch die Banken von der Verschuldung in Griechenland profitiert. Solange die griechische Wirtschaft am Laufen war und Griechenland zahlungsfähig, war die Kreditvergabe nach Griechenland für die Geldinstitute ein gutes Geschäft.
Bevor also die Überschuldung festgestellt wurde, haben alle profitiert, „die Deutschen“, „die Franzosen“, „die Amerikaner“, „die Engländer“, „die Chinesen“ und eben nicht nur „die Griechen“, so wie das häufig dargestellt wird. Vielleicht ist auch die Vielzahl der Profiteure ein Grund dafür, dass die Fehlentwicklung Griechenlands bis zum Crash niemanden so recht störte.

Daher sollte aber auch bei der Frage, wie mit den Kosten dieser Blasenbildung umgegangen wird, die Konfliktlinie nicht auf der Ebene „Griechenland gegen Deutschland“ gesucht werden, zumal sich das bis hierhin Geschriebene 1:1 auf die Subprime-Kredite in den USA oder die spanische oder irische Immobilienblase übertragen lässt, mit dem einzigen Unterschied, dass dort die Verschuldung im Privatsektor stattfand. Die Konfliktlinie liegt in diesem Punkt also an einer anderen Stelle und zwar zwischen der Finanzwirtschaft und den übrigen Teilen der Gesellschaft. Die meisten Menschen und auch ich gehen davon aus, dass ein Kreditgeber einen Zins bekommt, für den er dann auch das Risiko eines Zahlungsausfalls trägt. Die Banken, die durch eine Einschränkung der Kreditvergabe die Blasenbildung in Griechenland ganz einfach hätten verhindern können, wären entsprechend in der Pflicht gewesen, die Kosten der geplatzten Kreditblase durch Abschreibung zu tragen. Das große Problem: Sie konnten es damals nicht.
Wenn man also einen Schuldigen sucht, dann ist es nicht der verschwendungssüchtige Grieche, sondern ein Finanzwesen, das zuerst eine Blasenbildung durch eine zügellose Kreditvergabe zuließ (Subprime, Spanien, Griechenland…) und dann so wenig Eigenkapital vorhielt und so schlechte Sicherungsmechanismen hatte, dass es nicht in der Lage war, die Risiken selbst zu tragen. Im Grunde haben die neoliberale De- und die technokratische Fehlregulierung des Finanzwesens in den 90ern und 2000ern weit mehr zum Entstehen der Kreditblase in Griechenland und der anschließenden Notwendigkeit der Rettung beigetragen als jede griechische Regierung.

Aber auch wenn man neben der Entstehung der Schuldenblase in Griechenland und den Folgen der schlechten Risikovorsorge der geldgebenden Banken noch auf andere Faktoren der Krise schaut, liegen die Fehler immer nur zum Teil in Griechenland. Was nützt die beste Steuerverwaltung, wenn die Unternehmen mit Steuerdumping nach Luxemburg gelockt werden, und was hilft eine angemessene Lohnpolitik, wenn andernorts Lohndumping betrieben wird? Zwar ist es auch bei diesen Punkten leicht, auf die griechische Steuer- oder Arbeitsmoral zu schimpfen, es wird aber ebenfalls weder dem Problem noch den Menschen in Griechenland gerecht.


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Griechenland-Krise: Befristete Kapitalverkehrssteuer für Auslandsüberweisungen http://www.mister-ede.de/politik/kapitalverkehrssteuer-ausland/4016 http://www.mister-ede.de/politik/kapitalverkehrssteuer-ausland/4016#comments Sat, 11 Jul 2015 16:21:54 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4016 Weiterlesen ]]> Um einen Ausweg aus der schwierigen Lage in Griechenland und eine Einigung zwischen Tsipras und den geldgebenden Institutionen zu finden, könnte ein Instrument helfen, welches den Kapitalfluss ins Ausland besteuert.

Durch die Einführung einer z.B. bis zum 31.12.2016 befristeten Kapitalverkehrssteuer auf Auslandsüberweisungen in Höhe von 12% könnte dem massiven Liquiditätsabfluss entgegengewirkt werden und gleichzeitig die heimische Wirtschaft gefördert und damit die Handelsbilanz zum Positiven verändert werden. In einer gewissen Weise ähnelt dieses Instrument von seiner positiven Wirkung dem Grexit, ohne dabei dessen große Risiken und Nachteile zu übernehmen.

Die meisten Griechen wären von einer solchen Besteuerung nicht direkt betroffen, weil sie kein Geld ins Ausland transferieren. Betroffen wären allerdings jene Griechen die ihr Geld im Ausland in Sicherheit bringen wollen und jene Griechen, deren Kinder z.B. im Ausland studieren. Für letztere Fälle können Ausnahmegenehmigungen vergeben werden, um soziale Härten abzufedern.
Daneben sind aber auch Unternehmen oder Händler betroffen, die Waren aus dem Ausland beziehen und diese bezahlen müssen oder im Ausland Kredite bedienen oder Arbeitnehmer entlohnen müssen. Damit griechische Unternehmen, die auch im Ausland agieren oder Vorprodukte importieren und Endprodukte exportieren, keine Wettbewerbsnachteile haben, sollte diesen erlaubt werden, gesonderte Konten zu führen, auf denen Geldeingänge aus dem Ausland verbucht werden, die dann ohne Kapitalverkehrssteuer wieder ins Ausland fließen dürfen.
Damit wären die Folgen dieser Besteuerung vor allem in Griechenland selbst zu spüren, weil Importgüter wie bei einer Währungsabwertung um 12% verteuert würden. Dies führt dann zu einer Konsumverschiebung hin zu heimischen Gütern und damit zur Belebung der inländischen Produktion und zur Verbesserung der Handelsbilanz. Daneben würde eine solche Steuer dem griechischen Staat bei Importen in Höhe von grob 50 Milliarden Euro mehrere Milliarden Euro in die Kasse spülen, selbst wenn durch Ausnahmen für exportierende Unternehmen oder bei sozialen Härten nur ein Teil der Importe einer Besteuerung unterliegt.

Zwar wäre eine solche Steuer, wie auch schon die aktuellen Kapitalverkehrskontrollen in Griechenland, nicht mit der Kapitalverkehrsfreiheit zu vereinbaren und sie würde auch ein Handelshemmnis im Sinne eines Importzolls darstellen, womöglich sind allerdings auch die Handelspartner nicht ganz unglücklich. Immerhin bekämen sie nach einer solchen Besteuerung einen harten Euro anstelle einer steuerfreien, aber dafür weichen Drachme. Außerdem könnte ein fester Fahrplan für das Ende der befristeten Kapitalverkehrssteuer festgelegt werden, z.B. mit einer monatlichen Absenkung der Steuerrate um 0,25 Prozentpunkte über 4 Jahre. Dies könnte auch dazu führen, dass ausländische Unternehmen ihr Geld dann einfach vorerst in Griechenland liegen lassen, was der Liquidität des griechischen Finanzwesens ebenfalls entgegenkommen würde.

Hinzu kommen die großen Vorteile gegenüber einem echten Grexit. Die Eurozone bleibt auf diese Weise nämlich zusammen und die Einschränkungen werden in ein paar Jahren wieder aufgehoben, als ob nichts gewesen wäre. Daneben muss keine neue Währung erstellt werden und vor allem gäbe es keine Unsicherheiten und Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen. Auch der Wert des Euro bleibt in Griechenland damit erhalten, weil er ab 2021 wieder ganz normal außerhalb Griechenlands verwendbar ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Tourismus weiterhin in Euro abgewickelt werden kann und damit Kontinuität gewahrt wird. Nachdem dieser nicht in einer Krise steckt, würde ein Preisverfall durch eine Währungsabwertung vermutlich keine nachhaltige Entwicklung auslösen. Was würde es helfen, wenn jetzt vier, fünf Jahre ein zusätzlicher Tourismusboom ausgelöst wird, nur damit bei einer stärker werdenden Währung überall leere Hotelbetten rumstehen.

Insgesamt ist daher eine solche befristete Kapitalverkehrssteuer für Auslandsüberweisungen sinnvoll, weil das Wachstum in Griechenland gestärkt wird, ohne Fehlentwicklungen auszulösen, gleichzeitig die Außenhandelsbilanz verbessert, der Liquiditätsabfluss gebremst und der Euro zusammengehalten wird und ferner, weil durch eine solche Steuer dem griechischen Staat zusätzliche Finanzmittel in Milliardenhöhe verschafft werden.
Allerdings sollten mit einer solchen Maßnahme, die zu höheren Preisen von Importgütern führt, unter keinen Umständen Kürzungen im Renten- und Sozialbereich und Gesundheitsbereich einhergehen. Dies wäre aber auch nicht nötig, weil selbst bei einer niedrigen Schätzung mit zwei Milliarden Euro weit mehr Geld in die Kassen käme, als zurzeit an Kürzungen in diesem Bereich vorgesehen ist. Überdies sollte eine solche Maßnahme aber auch nicht als Normalfall in der Eurozone, sondern als absolute Ausnahme betrachtet werden.


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Szenario einer Konflikteskalation in Griechenland: Hat der David das bessere Blatt? http://www.mister-ede.de/politik/griechische-konflikteskalation/3648 http://www.mister-ede.de/politik/griechische-konflikteskalation/3648#comments Tue, 10 Feb 2015 13:54:51 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=3648 Weiterlesen ]]> Ab Morgen werden griechische Anleihen von der EZB nicht mehr als Sicherheit für an Banken ausgereichte Kredite akzeptiert [1], wodurch gerade griechische Banken weiter unter Druck geraten könnten, weil hier bereits jetzt ein Mittelabfluss [2] stattfindet. Sollte es daneben zu einem tatsächlichen Zahlungsausfall des griechischen Staates kommen, könnte der Bankenmarkt stark in Bedrängnis geraten. Kommt es allerdings zu Bankenpleiten, zum Beispiel in Folge noch weiterer Mittelabflüsse, ist die Frage, inwieweit die europäische Einlagensicherung dann tatsächlich greift, wenn der eigentliche Sicherungsmechanismus „Nationalstaat“ [3] parallel dazu ausfällt.
Lässt die Eurozone die Banken fallen, dürfte berechtigter Weise die Frage aufkommen, wie sowas eigentlich in anderen Euro-Ländern im Fall der Fälle aussehen würde. Wird hingegen die Einlagensicherung von anderen Staaten übernommen, könnte dies eine neuerlich Diskussion über die Haftungsgemeinschaft der Währungsunion auslösen.
Daneben wäre es auch denkbar, dass im Falle von Bankenpleiten verstärkt ausländische Finanzinstitute, z.B. aus Russland oder China, mit griechischen Tochterunternehmen auf dem Banken- und Finanzmarkt ein Substitut bieten. Während sich die herkömmlichen Banken dann selbst abwickeln müssten, könnte Griechenland neue Partner auf der Welt suchen. Aus Sicht von Linksaußen-Politikern dürfte das doch eigentlich ein Traum sein.

Daneben rückt ohne Überbrückungshilfen aber auch Griechenland selbst dem Zahlungsausfall immer näher. Vorstellbar wäre daher, dass Tsipras ein Moratorium für den Schuldendienst verhängt, die Kredite also weiter zum jeweiligen Zinssatz berechnet werden, vorerst allerdings keine Zins- und Tilgungszahlung geleistet wird.
Auf Basis eines hierdurch deutlich entlasteten Haushalts könnten dann Hilfskredite von Ländern in Anspruch genommen werden, die ein Interesse an einem Standbein in der EU, der NATO oder der Eurozone haben. Neben einem direkten Schaden durch das Schuldenmoratorium und einer möglichen Blockade der Institutionen würde für die Eurozone so auch ein erheblicher Vertrauensverlust entstehen, weil eine solche Entwicklung zumindest theoretisch genauso in anderen Euro-Ländern denkbar wäre.

Kommt es zu einer derartigen Eskalation und einem ernsthaften Bruch zwischen Griechenland und dem Rest der Eurozone, z.B. weil sich Tsipras an die Wand gespielt sieht, hätte dies katastrophale Folgen. Auch wenn klar ist, dass hier auf beiden Seiten massiv gepokert wird, sollte doch überlegt werden, was Griechenland zurzeit überhaupt noch zu verlieren hat. Außerdem sollte der Goliath Eurozone meines Erachtens ernsthaft darüber nachdenken, ob im Ernstfall der David Griechenland nicht doch die besseren Karten in der Hand hat, um am Ende glimpflicher davonzukommen als der unbewegliche Riese, der sich zurzeit anscheinend für unverwundbar hält.


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[1] Artikel des Handelsblatts vom 05.02.2015 (Link zum Artikel auf www.handelsblatt.com)

[2] Artikel von FAZ-Online vom 06.02.2015 (Link zum Artikel auf www.faz.net)

[3] „Jedes Land in der EU muss seine eigenen Einlagensicherungsfonds aufbauen.“ (Quelle: Bundesfinanzministerium) (Link zur Quelle auf www.bundesfinanzministerium.de)

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linked: Die griechische Perspektive auf die Finanzkrise http://www.mister-ede.de/politik/die-griechische-perspektive/3638 http://www.mister-ede.de/politik/die-griechische-perspektive/3638#comments Sun, 08 Feb 2015 10:27:27 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=3638 Weiterlesen ]]> Am vergangenen Donnerstag zeigte der WDR die Dokumentation „AGORÁ – Von der Demokratie zum Markt“, die sich mit der Finanzkrise und ihren Folgen für Griechenland auseinandersetzt. Die gut erzählte 90-minütige Dokumentation geht auf die unterschiedlichen Bestandteile der Finanzkrise von der Rettung der Banken über die Eurokrise bis zur Troika und zur Rettungspolitik ein und verknüpft diese mit den politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in Griechenland. Dabei werden weder die Fehler, die vor der Krise gemacht wurden, noch das Regierungsversagen der großen griechischen Parteien in der Finanzkrise ausgespart, aber auch nicht die Folgen der dann durchgeführten Austeritätspolitik.
Anhand der Geschichte einzelner Personen zeigt die Dokumentation anschaulich die Auswirkungen der Krise auf das Leben der Menschen und wie sich das gesellschaftliche Klima in Griechenland verändert hat. Aber auch mit zahlreichen Beispielen, z.B. dem Erstarken der Goldenen Morgenröte, gibt der Film einen Eindruck von der wachsenden Radikalisierung und dem Auseinanderfallen der griechischen Gesellschaft in Folge der Krise.

Link zur Dokumentation auf www.youtube.com

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Die zwei Krisen der Finanzkrise http://www.mister-ede.de/politik/zwei-krisen-der-finanzkrise/3477 http://www.mister-ede.de/politik/zwei-krisen-der-finanzkrise/3477#comments Wed, 21 Jan 2015 18:34:25 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=3477 Weiterlesen ]]> Seit 2008 befanden sich die USA und Europa zunächst in einer schweren Finanzkrise, bevor sich die Lage ab 2009 insbesondere in der Eurozone nochmals zuspitzte. Die Finanzkrise wird dabei vor allem in den Euro-Staaten als eine einzelne Krise betrachtet, die sich mittlerweile über einen Zeitraum von mehr als sechs Jahren zieht. Tatsächlich wurde die Eurozone allerdings nicht von einer einzelnen, sondern von zwei verschiedenen Krisen getroffen. Zuerst verursachte das Platzen der US-amerikanischen Subprime-Blase eine Banken- und Finanzmarktkrise in diversen Staaten innerhalb und außerhalb der Eurozone, danach allerdings gerieten die Euro-Länder in eine zweite Krise, nämlich die Krise der Währungsunion oder kurz Eurokrise. Das erklärt auch, wieso es Ländern außerhalb der Eurozone deutlich besser gelungen ist, ihre nur aus der Bankenkrise bestehende Finanzkrise zu meistern.

Auch wenn beide Krisen miteinander insoweit verwoben sind, als die Bankenkrise ein Auslöser der Eurokrise war und beide Krisen somit zeitlich zusammenfallen, handelt es sich um zwei grundverschiedene Problematiken. Daher sollte die Finanzkrise in der Eurozone für die Suche nach Ursachen oder Auswegen oder auch um erneute Krisen dieser Art zu verhindern, nicht als eine einzelne große Krise betrachtet, sondern in ihre Bestandteile Bankenkrise und Eurokrise zerlegt werden.

Die Banken- und Finanzmarktkrise:

Nach großen Verlusten im Kreditgeschäft diverser Banken gerieten in etlichen Ländern die Finanzmärkte in erhebliche Schieflage. Hauptverantwortlich für die Schieflage in der europäischen Bankenwelt waren vor allem die zu niedrigen Eigenkapitalanforderungen an Banken und die Verkennung der gesamtwirtschaftlichen Gefahren, die hinter der privatwirtschaftlichen Renditemaximierung der Banken auf Kosten ihrer Eigenkapitalquoten steckten. Zusätzlich haben aber auch Fehlregulierungen zu falschen Anreizen beigetragen und auch die Zersplitterung der Zuständigkeiten zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden hat die Bankenkrise begünstigt.

Mittlerweile wurden zwar aus der Krise die richtigen Schlussfolgerungen gezogen und die Notwendigkeit von europäischen Bankenabwicklungsmechanismen, höheren Eigenkapitalquoten oder auch einer Finanzmarksteuer zur Reduktion von Spekulation und zur Beteiligung des Finanzmarkts an gesellschaftlichen Folgekosten erkannt, die Umsetzung stockt dennoch.
Zum Teil reichen Banken immer noch Eigenkapitalquoten von rund 3% um die aufsichtsrechtlichen Kriterien zu erfüllen und auch weiterhin werden Staatskredite weitestgehend als völlig risikolos klassifiziert. Daneben wurde die Finanzmarktsteuer zwar auf den Weg gebracht, allerdings führte sie ihr Weg bislang in den meisten Ländern, z.B. in Deutschland, nur aufs Abstellgleis. Desweiteren ist die Bankenaufsicht nach sechs Jahren Bankenkrise erst bei rudimentären Stresstests angelangt, von einer Fähigkeit zur Bankenabwicklung ganz zu schweigen. Aber selbst ein Blick auf jenen jüngst von der Bankenaufsicht durchgeführten Stresstest muss erschrecken, wenn immerhin noch eine zweistellige Zahl von Instituten bei den gegebenen Szenarien selbst die aktuell minimalen Anforderungen nicht mehr erfüllen konnten. Vor allem im Hinblick auf einen möglichen Zahlungsausfall eines bislang als sicher klassifizierten Krisenstaates, birgt der Banken- und Finanzsektor in der Eurozone auch weiterhin ein nicht unerhebliches Risiko. Obwohl schon rund die Hälfte der griechischen Verbindlichkeiten nicht mehr am Finanzmarkt platziert sind, sondern Gläubigern wie dem ESM oder dem IWF gehören, dürften je nach Ausprägung bei einem erneuten Schuldenschnitt vermutlich trotzdem noch ein paar der in Griechenland heimischen Banken in schweres Fahrwasser geraten.

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Die Eurokrise:

Die Eurokrise beschreibt die Krise der Währungsunion, die in unterschiedlichen Formen aus einer einheitlichen Währung und Divergenzen zwischen den eigenständigen Euro-Mitgliedsländern resultiert. Die relevanten Divergenzen traten hierbei sowohl bei der Preisentwicklung in den einzelnen Mitgliedsländern als auch bei der Bonität der jeweiligen Euro-Staaten auf, wobei der Nachteil des einen Landes regelmäßig zu Vorteilen bei den anderen Ländern führt. So hat die unterschiedliche Preisentwicklung in den Jahren vor der Krise zu einem auseinanderlaufen der Wettbewerbsfähigkeit mit Folgen zum Beispiel für die Außenhandelsbilanzen der Euro-Länder geführt. Während Deutschland große Exportüberschüsse erzielt, haben sich in anderen Ländern erhebliche Importüberschüsse aufgebaut. Auf anderer Ebene haben Divergenzen bei der Bonität zu einem Auseinanderlaufen der Kapitalverfügbarkeit geführt. Die sinkende Bonität, oder anders ausgedrückt, der Verlust des Vertrauens in die Finanzstabilität der Krisenländer und auch der dortigen Märkte, z.B. dem spanischen Bankenmarkt, hat daraufhin eine Kreditklemme mit steigenden Zinskosten in den Krisenstaaten ausgelöst. Umgekehrt ist dafür allerdings auch die Kapitalverfügbarkeit in anderen Regionen der Eurozone gestiegen, weshalb sich die Zinskosten in den relativ starken Euro-Staaten verringert haben.

Zwar wurden die Liquiditätsengpässe zunächst durch Rettungsschirme und später durch die EZB-Politik beseitigt, allerdings besteht das grundsätzliche Problem der deutlichen Vertrauensunterschiede weiter. Sollte die EZB nicht wie angekündigt im Zweifel intervenieren, dürfte eine Reihe von Staaten sehr schnell erneut am Finanzmarkt unter die Räder kommen.
Auch das zweite Problem, das unterschiedliche Preisniveau bzw. die unterschiedliche Wettbewerbsfähigkeit, ist kaum gelöst. Weiterhin soll eine Angleichung des Preisniveaus lediglich in den Krisenstaaten durch eine strikte Austeritätspolitik erreicht werden. Allerdings solange in den starken Euro-Staaten weiterhin die Lohn- und Preissteigerung so niedrig ist, kann eine Angleichung in den Krisenstaaten Im Grunde nur durch eine Preisentwicklung nahe der Deflation gelingen. Dies allerdings schwächt die durch die Austeritätspolitik belasteten Volkswirtschaften zusätzlich.

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Bankenkrise und Eurokrise:

Vor rund zwei Jahren hatte ich befürchtet, dass die Bankenkrise die Eurokrise, also die speziellen Probleme der Währungsunion, überdeckt. Heute ist mein Eindruck, dass die Bankenkrise längst wieder in Vergessenheit geraten ist, während die Eurokrise in der öffentlichen Debatte in Deutschland dafür allerdings gar nicht erst angekommen ist. Abseits von Pleitegriechen und niedrigen Zinsen auf das Sparguthaben, die Stammtische zum meckern einladen, fand eine wirkliche Beschäftigung mit den Ursachen dieses speziellen Euro-Problems kaum statt. Beiden Krisen wird diese fehlende Beachtung aber nicht gerecht, weil beide nachhaltig unseren Wohlstand bedrohen. Die Eurokrise bedroht ihn akut und konkret und auch der instabile Banken- und Finanzsektor stellt weiterhin eine abstrakte Gefahr für unseren künftigen Wohlstand dar. Deshalb müssen sowohl die Konsequenzen aus der Bankenkrise, höheren Eigenkapitalanforderungen für Banken, europäische Bankenabwicklungsmechanismen und Finanzmarktbesteuerung, als auch die Konsequenzen aus der Eurokrise, die Entwicklung von An- und Ausgleichsmechanismen, schleunigst gezogen werden.


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Irlands Verbindlichkeiten gegenüber den Euro-Rettungsschirmen und der EZB http://www.mister-ede.de/politik/irlands-verbindlichkeiten/3448 http://www.mister-ede.de/politik/irlands-verbindlichkeiten/3448#comments Wed, 14 Jan 2015 09:57:46 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=3448 Weiterlesen ]]> Nach einer Aufstellung des Bundesfinanzministeriums vom November letzten Jahres hat Irland neben 17,7 Mrd. Euro aus dem EFSF zusätzliche Hilfsgelder von 22,5 Mrd. Euro aus dem EFSM erhalten [1]. Zu diesen 40,2 Mrd. Euro kommen aber noch weitere Verbindlichkeiten, die Irland im Zuge der Bankenkrise aus dem Bankensektor übernommen hat. So schuldet Irland der EZB bzw. der Irischen Notenbank alleine rund 30 Milliarden Euro für Schuldscheine, die zur Rettung der Anglo Irish Bank ausgegeben wurden [2]. Rechnet man alleine diese drei Posten zusammen, liegen die Verbindlichkeiten Irlands gegenüber den Rettungsschirmen und der EZB bei rund 70 Mrd. Euro. Dabei noch nicht berücksichtigt sind allerdings jene Verbindlichkeiten Irlands gegenüber der EZB, die aus dem Aufkaufprogramm der EZB für Staatsanleihen der Krisenstaaten resultieren.


[1] Übersicht des Bundesfinanzministeriums zu den Rettungsprogrammen auf www.bundesfinanzministerium.de

[2] Artikel bei Zeit-Online vom 08.02.2013 zu den Verbindlichkeiten aus der Anglo-Irish-Rettung auf www.zeit.de

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Recht irrsinnig: Musterentscheid zu HRE-Schadensersatz http://www.mister-ede.de/wirtschaft/musterentscheid-zur-hre/3272 http://www.mister-ede.de/wirtschaft/musterentscheid-zur-hre/3272#comments Wed, 17 Dec 2014 17:55:01 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=3272 Weiterlesen ]]> In seinem Musterentscheid hat das OLG München am Montag festgestellt, dass die HRE ehemaligen Aktionären Schadensersatz wegen falscher Informationen zur Situation der Bank im Zeitraum vor ihrem Zusammenbruch zahlen muss [1]. Ein solcher Richterspruch zeigt einmal mehr, wie irrsinnig Recht doch sein kann, denn so muss am Ende der Retter der Bank selber doppelt bluten. Nicht nur, dass der Staat auf den Milliardenkosten der damaligen HRE-Rettung sitzen bleibt, wird der Steuerzahler am Ende auch noch jenen Eigentümern der HRE, die zuvor für diesen Milliardenschaden mitverantwortlich waren, eine Entschädigung zahlen müssen.

Zwar gilt diese Entscheidung nur für jene, die HRE-Aktien zwischen dem Zeitpunkt der Falschinformation Mitte 2007 und der Richtigstellung Anfang 2008 erworben haben, aber hier stellt sich schon die Frage, ob der Verkäufer der Aktien in diesen Fällen die HRE war oder schlicht ein anderer Eigentümer. Hat Onkel Alfred seine HRE-Anteile im Jahr 2006 gekauft und gehalten, ist er nach dem Musterentscheid nicht schadensersatzberechtigt. Hat er die Anteile hingegen 2007 an Tante Berta verkauft, kann diese dann ihren Schaden geltend machen. Allerdings soll dann nicht Alfred, der als Miteigentümer zum Zeitpunkt des Verkaufs für die falsche Information mitverantwortlich ist und auch von ihr profitierte, den Schaden von Berta begleichen, sondern die HRE, die an diesem Verkauf gar nicht beteiligt war, bzw. der Steuerzahler als ihr jetziger Eigentümer. Ähnlich wäre es, eine Schrottimmobilie, die man zu einem zu hohen Preis gekauft hat, günstiger zu verkaufen und sich den Schaden, bzw. die Preisdifferenz, von diesem Käufer dann ersetzen zu lassen.

Daneben stellt sich die Frage, ob die Verstaatlichung nicht auch eine Insolvenz darstellt, bei der die Ansprüche der Eigentümer als letztes zu bedienen sind. Nachdem der Schaden der Aktionäre durch die Fehlinformationen bis 2008 entstand, und damit die Schadensersatzansprüche auf einen Zeitpunkt vor der Verstaatlichung fallen, müssten diese Ansprüche aus dem Aktienbesitz entsprechend der üblichen Haftungsreihenfolge eigentlich nachgeordnet werden. Erst wenn alle Forderungen der Fremdkapitalgeber erfüllt sind und der Staat seine Hilfsgelder vollständig zurückerhalten hat, kann das restliche Vermögen unter den Eigenkapitalgebern verteilt werden, sofern dann noch etwas vorhanden ist.

Außerdem hat ja auch nicht die Rettung des Bundes den Schaden bei den Aktionären versursacht, sondern umgekehrt hat der von der HRE verschwiegene Milliardenschaden, der durch Fehlspekulation entstand, die Hilfsmaßnahmen des Bundes erst notwendig gemacht. Durch einen Schadensersatz würden somit die Aktionäre jener Bank, die den Staat zur Abwehr von Schäden für die Fremdkapitalgeber zum Eingreifen zwang, noch zusätzlich für den Schaden bei sich als Eigenkapitalgeber entschädigt werden. Statt einer Eigentümerhaftung steht damit am Ende dieser irrsinnigen Rechtslage die Eigentümerentschädigung.

Die HRE wird nun vor dem BGH gegen diesen Musterentscheid vorgehen, aber sofern der Tatbestand der Fehlinformation bestätigt wird, dürften die HRE und damit der Steuerzahler als aktueller Eigentümer nicht um die Schadensersatzleistung herumkommen. Zu hoffen bleibt allerdings, dass die Höhe des Schadensersatzes auf den Teil des Schadens beschränkt bleibt, der nachweislich auf die Falschinformation zurückzuführen ist. Sowohl überhöhte Kaufpreise sind dem Käufer anzulasten, als auch Kursverluste die auf anderen Ursachen beruhen. Kauft jemand ungeschickterweise eine Aktie zu ihrem Höchststand, entsteht der Verlust ja nicht durch eine Fehlinformation, sondern durch den falschen Zeitpunkt des Erwerbs.

Des Weiteren sollte diese Musterentscheid aber auch zeigen, wie notwendig bei der aktuellen Rechtslage die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ist, damit jene, die vom Finanzmarkt oder von der auf das Eigenkapital begrenzten Haftung profitieren, zumindest auch an den gesellschaftlichen Folgekosten beteiligt werden, die solche Gestaltungsformen mit sich bringen.


Weiterführende Links zum HRE-Verfahren auf dejure.org


[1] Kurzmeldung bei C.H.Beck vom 15.12.2014 (Link zur Meldung bei beck-aktuell.beck.de)

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Rechenbeispiel zur Eigenkapitalanforderung für Banken nach Basel III http://www.mister-ede.de/wirtschaft/rechenbeispiel-zu-basel-iii/3008 http://www.mister-ede.de/wirtschaft/rechenbeispiel-zu-basel-iii/3008#comments Sat, 30 Aug 2014 17:35:58 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=3008 Weiterlesen ]]> Das Regelwerk Basel III ergänzt oder ersetzt die bisherigen Regelwerke Basel I und II zur Regulierung von Banken. Ein Kernbestandteil der Vorschriften aus Basel III sind Eigenkapitalanforderungen, also die Pflicht für Banken, einen Mindestbetrag an Eigenkapital vorzuhalten.

Die Eigenkapitalanforderung an eine Bank wird nach Basel III grundsätzlich auf zwei unterschiedliche Weisen berechnet. Neben einer risikounabhängigen Verschuldungsquote wird aus den unterschiedlichen Finanzpositionen (Kredite, Schuldverschreibung, sonstige Forderungen,…) eine risikoadjustierte Quote für das Eigenkapital berechnet. Zusätzlich zu den Bilanzpositionen fließen bei der Berechnung beider Quoten auch außerbilanzielle Positionen einer Bank mit ein.
Zurzeit ist nur die risikoadjustierte Quote maßgeblich für die Berechnung der Eigenkapitalanforderung, allerdings nach einer Übergangsphase sollen in ein paar Jahren beide Quoten gleichermaßen gelten. Eine Bank wird damit künftig beide Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen haben.

Risikounabhängige Quote [1]:

Alle bilanziellen und außerbilanziellen Finanzpositionen einer Bank werden mit ihrem Wert erfasst. Die berechnete Gesamtsumme aus bilanziellen und außerbilanziellen Positionen muss eine Bank künftig mit 3% Eigenkapital hinterlegen.

Beispiel:

Die Beispiel-Bank hat eine Bilanzsumme von 100 Euro. Hierfür muss die Beispiel-Bank mindestens Eigenmittel von 3 Euro vorhalten. Die Beispiel-Bank hat 7 Euro Eigenkapital und erfüllt diese Quote damit (siehe Abbildung 1).

Risikoabhängige Quote [2]:

Die risikoabhängige Quote berechnet sich hingegen deutlich komplizierter, denn die verschiedenen Risiken, z.B. Ausfall- oder Währungsrisiken, werden einzeln betrachtet und die Berechnung ist mehrstufig. Daneben gibt es bei der risikoabhängigen Quote zwei unterschiedliche Ansätze bei der Bewertung des Risikos. Zum einen gibt es individuelle Ansätze der Banken (IRB-Ansatz), die von der Aufsichtsbehörde für jede Bank einzeln zu genehmigen sind, und zum anderen den Standardansatz, der im Folgenden beschrieben wird.

Berechnung der risikoabhängigen Quote:

In der ersten Stufe wird geprüft, ob eine Bank in einem Bereich über die Maßen hohe Risiken hat. Beträge die gewisse Grenzen überschreiten, werden direkt vom Eigenkapital abgezogen.

Beispiel:

Die Beispiel-Bank hat Eigenmittel von 7 Euro und Fremdmittel von 93 Euro. Sie finanziert davon fünf Kredite zu 22, 21, 20, 19 und 18 Euro (siehe Abbildung 1). Gibt es eine Obergrenze von 20 Euro bei der Kreditvergabe, müsste die Beispiel-Bank bei zwei Krediten einen Abzug machen, nämlich bei Kredit 1 von 22 Euro auf 20 Euro und bei Kredit 2 von 21 Euro auf 20 Euro. Die Differenz, also einmal 2 Euro und einmal 1 Euro, wird vom Eigenkapital abgezogen, so dass die Beispiel-Bank rechnerisch noch 4 Euro Eigenmittel hat. Umgekehrt wird dieser Betrag auch bei den Risikopositionen abgezogen, statt 100 Euro sind rechnerisch bei der Beispiel-Bank jetzt noch Kredite für 97 Euro vorhanden, nämlich Kredite für 20, 20, 20, 19 und 18 Euro (siehe Abbildung 2).

In der zweiten Stufe werden dann die verschieden Risikopositionen anhand des jeweiligen Risikos gewichtet. Zur Ermittlung des Kreditrisikos werden beispielsweise die Forderungswerte einer Bank je nach Art der Forderung bzw. je nach Gläubiger in Forderungsklassen eingeteilt [3]. Die Forderungsklassen und die Risikobewertung der einzelnen Forderung bestimmt dann, welches Risikogewicht dieser Forderung zugeordnet wird. Beispielsweise wird einem Kredit an einen Euro-Staat ein Risikogewicht von 0%, einem Kredit an ein sehr gut bewertetes Unternehmen ein Risikogewicht von 20% oder einem Verbraucherkredit ein Risikogewicht von 75% zugeordnet. Durch anschließende Multiplikation des Forderungswertes mit dem Risikogewicht der jeweiligen Forderung wird dann der risikogewichtete Positionsbetrag berechnet.

Beispiel:

Die Beispiel-Bank muss also zunächst das Risikogewicht für die fünf vorhandenen Kredite ermitteln. Kredit 1 ist ein Verbraucherkredit. Ihm wird ein Risikogewicht von 75% zugeordnet. Durch Multiplikation des Forderungswertes, der nach den Abzügen aus der ersten Stufe noch 20 Euro beträgt, mit dem Risikogewicht von 75% berechnet sich ein risikogewichteter Positionsbetrag von 15 Euro. Kredit 2 ist ein Unternehmenskredit an ein eher schlecht bewertetes Unternehmen. Das Risikogewicht liegt daher bei 100%. Multipliziert man wieder den um die Abzüge aus der ersten Stufe reduzierten Forderungswert von 20 Euro mit dem Risikogewicht, dann ergibt sich ein risikogewichteter Forderungswert von 20 Euro. Kredit 3 ist ein Unternehmenskredit an ein sehr gut bewertetes Unternehmen. Das Risikogewicht hierfür liegt bei 20% und multipliziert mit dem Forderungswert von 20 Euro ergibt sich ein risikogewichteter Positionsbetrag von 4 Euro. Kredit 4 und Kredit 5 sind Kredite an Euro-Staaten und erhalten daher ein Risikogewicht von 0%. Entsprechend ist der risikogewichtete Positionsbetrag von Kredit 4 und 5 genau 0 Euro (siehe Abbildung 3).

In der dritten Stufe werden die unterschiedlichen risikogewichteten Positionswerte aufaddiert. Kommen neben dem Kreditrisiko weitere Risikopositionen z.B. aus Währungsrisiken hinzu, werden diese zusätzlich aufaddiert, genauso wie rechnerische Risiken aus dem Handel mit Derivaten oder Risiken aus außerbilanziellen Positionen. Die auf diese Weise berechnete Gesamtsumme muss dann von einer Bank mit 8% Eigenkapital hinterlegt werden, wovon 6% Kernkapital bzw. 4,5% hartes Kernkapital sein müssen [4].

Beispiel:

Die Beispiel-Bank hat risikogewichtete Positionsbeträge von 15 Euro für Kredit 1, 20 Euro für Kredit 2 und 4 Euro für Kredit 3 zu verbuchen, insgesamt also 39 Euro (siehe Abbildung 3). Hierfür muss die Beispiel-Bank 8% Eigenkapital hinterlegen, also 3,12 Euro. Nach den Abzügen aus der ersten Stufe der Berechnung der risikoabhängigen Quote hat die Beispiel-Bank 4 Euro Eigenkapital und damit ausreichend Eigenmittel um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen (siehe Abbildung 2).


Weitere Artikel zum Thema Basel III auf www.mister-ede.de


PDF zur EU-Verordnung 575/2013 auf eur-lex.europa.eu

[1] Art. 499 EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR)

[2] Art. 92 III und Art. 122 I EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR)

[3] Art. 114 ff. EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR)

[4] Art. 92 I EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR)

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Fehlanreize durch eine doppelte Risikobewertung bei der Basel-Regulierung http://www.mister-ede.de/wirtschaft/fehlanreize-basel-regulierung/2947 http://www.mister-ede.de/wirtschaft/fehlanreize-basel-regulierung/2947#comments Mon, 11 Aug 2014 17:15:43 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2947 Weiterlesen ]]> Die Regelwerke Basel I, Basel II und Basel III dienen der Regulierung von Banken. Neben einer risikounabhängigen Eigenkapitalquote von 3%, die Banken künftig für alle Anlagen hinterlegen müssen, wird weiterhin eine risikoabhängige Eigenkapitalquote vorhanden sein. Umso mehr Risiken, z.B. Ausfall- oder Währungsrisiken, die von einer Bank gehaltenen Anlagen enthalten, desto höher ist die geforderte Eigenkapitalquote.

Grundsätzlich ist diese Risikobewertung zu begrüßen, allerdings findet bei der Bewertung von Ausfallrisiken durch die Basel-Regulierung eine doppelte Berücksichtigung struktureller Risiken statt. Hierdurch kommt es zu einer Verzerrung bei der Bewertung des tatsächlichen Risikos von Anlagen und in der Folge zu Fehlanreizen.

Ratings:

Mithilfe von Ratings wird die Bonität einer Institution, z.B. eines Landes oder eines Unternehmens, bewertet. Je besser ein Rating desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass z.B. ein Land seine Kredite zurückzahlt. Nachdem aber das strukturelle Risiko eines Kreditausfalls bei Unternehmen größer ist als bei Staaten, haben auch hochrentable Unternehmen im Vergleich zu Staaten nur eine durchschnittliche Bonitätsbewertung. Zum Beispiel erreichen zurzeit bei der Ratingagentur Moody’s der Autobauer Volkswagen oder der Chemiekonzern Bayer die gleiche Bonitätsnote wie die Länder Mexico oder Peru.

Forderungsklassen:

Die Basel-Vorschriften unterteilen die Anlagen einer Bank aufgrund ihrer Struktur in verschiedene Forderungsklassen [1]. Neben einer Forderungsklasse für Forderungen gegenüber Staaten gibt es zum Beispiel eine Klasse für Forderungen gegenüber Unternehmen oder eine für Forderungen gegenüber anderen Bankinstituten. Entsprechend dem strukturellen Risiko der einzelnen Klassen knüpfen an die Forderungsklassen unterschiedliche Eigenkapitalanforderungen für die Banken an. Nachdem Unternehmen regelmäßig einem höheren Ausfallrisiko unterliegen als Staaten, müssen Banken z.B. für einen in Euro gerechneten Kredit an ein Nicht-Euro-Land weniger Eigenkapital hinterlegen als bei einem Kredit an ein Unternehmen mit gleichem Rating [2].

Doppelbewertung:

Auf der einen Seite wird so das strukturelle Risiko bei den Ratings berücksichtigt, auf der anderen Seite fließt dasselbe strukturelle Risiko auch in die Ausgestaltung der Forderungsklassen mit ein. In der Folge muss daher eine Bank für einen Kredit an Volkswagen mehr Eigenkapital hinterlegen als für einen Kredit an den mexikanischen Staat.

Mittelstand besonders betroffen:

Besonders deutlich wird das Problem der Doppelbewertung, wenn man sich mittelständischen Unternehmen anschaut. Sind Unternehmen nur auf einen Markt ausgerichtet oder gar von einem einzelnen Abnehmer abhängig, erhöht sich ihre Anfälligkeit für Kreditausfälle. Die Insolvenz eines Großkunden oder technische Neuerungen können ein solches Unternehmen wesentlich schneller und überraschender in der Existenz bedrohen, als dies bei einem breit aufgestellten Großkonzern der Fall ist. Dies schlägt sich in den Ratings nieder, weshalb gerade kleinere oder mittlere Unternehmen (KMU) häufig nur ein schlechtes Rating erhalten. Viele kleinere Unternehmen verzichten daher sogar ganz auf eine Bewertung und sparen sich die Gebühren der Rating-Agenturen. Allerdings sowohl ein schlechteres als auch ein nicht vorhandenes Rating führen durch die Basel-Vorschriften dazu, dass Banken noch weiteres Eigenkapital bei einer Kreditvergabe an ein solches Unternehmen hinterlegen müssen. Zwar können unter bestimmten Umständen die Eigenkapitalanforderungen bei Krediten an KMU wieder um knapp ¼  gesenkt werden [3], allerdings auch nach einer Reduktion der Eigenkapitalanforderung verbleibt häufig eine erhebliche Differenz gegenüber anderen Anlagen z.B. im Bankensektor oder bei Staaten.

Großbanken profitieren:

Neben Nicht-Euro-Staaten, die durch die doppelte Risikobewertung besser gestellt sind, profitieren auch Großbanken, die als Bankinstitute einer eigenen Forderungsklasse zugeordnet sind. So müssen auch bei Krediten im Interbanken-Bereich weniger Eigenkapitalmittel hinterlegt werden als bei Krediten an Unternehmen mit gleichem Rating. Allerdings erreichen gerade auch die Großbanken aufgrund ihrer systemrelevanten Struktur, ähnlich wie Staaten, sowieso schon bessere Ratings im Gegensatz zu anderen Unternehmen. So hat z.B. die Deutsche Bank, die zurzeit in einer schwierigen Phase ist, dasselbe Rating wie der Vorzeigekonzern Volkswagen.

Euro-Staaten profitieren massiv:

Am stärksten profitieren durch die Basel-Vorschriften weiterhin die Euro-Staaten. Dies liegt aber nicht an der doppelten Risikobewertung, sondern an einer komplett fehlenden Risikobewertung. Obwohl es in der Eurozone in der Vergangenheit Schuldenschnitte gab und zurzeit ein neuerlicher Schuldenschnitt für Griechenland diskutiert wird, müssen Banken für Kredite an Euro-Staaten kein Eigenkapital hinterlegen. Für ein Bankinstitut wird es durch diese auf null gesenkte Eigenkapitalanforderung allerdings deutlich attraktiver, Kredite an EU-Staaten zu vergeben als zum Beispiel an kleinere oder mittlere Unternehmen.

Auswirkungen:

Durch die doppelte Risikobewertung entstehen Fehlanreize, weil Banken bei einer Kreditvergabe an Institutionen mit gleicher Bonität eine unterschiedliche Eigenkapitalanforderung zu erfüllen haben. Einen Kredit an Volkswagen oder Bayer muss eine Bank mit 4% Eigenkapital absichern, während ein Kredit bei gleichem Rating an die Deutsche Bank oder an Mexico lediglich mit 1,6% Eigenkapital zu hinterlegen ist. Vor allem Kredite an kleinere und mittlere Unternehmen können so für Banken unattraktiv werden, weil aufgrund eines unterdurchschnittlichen oder fehlenden Ratings weiteres Eigenkapital hinterlegt werden muss.

Eine weitere Folge ist die Entwicklung von Finanzprodukten, die genau diese Schwachstelle nutzen, um die Eigenkapitalanforderungen zu senken. Gelingt es zum Beispiel, Kredite an Unternehmen mit mäßigem Rating so zu bündeln und neu zu verpacken, dass sie als gedeckte Schuldverschreibungen mit gutem Rating enden, sozusagen Subprime-Unternehmenskredite, lässt sich die Eigenkapitalhinterlegung z.B. von 8% auf 0,8% reduzieren.


Ähnliche Artikel:
Gastbeitrag von Fleer: Basel III – Die Eigenkapitalregulierung (www.mister-ede.de – 03.03.2014)


PDF zur EU-Verordnung 575/2013 auf eur-lex.europa.eu

[1] Art. 112 EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR)

[2] Art. 114 II und Art. 122 I EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR)

[3] Art. 501 EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR)

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