Griechenland-Krise: Befristete Kapitalverkehrssteuer für Auslandsüberweisungen

Um einen Ausweg aus der schwierigen Lage in Griechenland und eine Einigung zwischen Tsipras und den geldgebenden Institutionen zu finden, könnte ein Instrument helfen, welches den Kapitalfluss ins Ausland besteuert.

Durch die Einführung einer z.B. bis zum 31.12.2016 befristeten Kapitalverkehrssteuer auf Auslandsüberweisungen in Höhe von 12% könnte dem massiven Liquiditätsabfluss entgegengewirkt werden und gleichzeitig die heimische Wirtschaft gefördert und damit die Handelsbilanz zum Positiven verändert werden. In einer gewissen Weise ähnelt dieses Instrument von seiner positiven Wirkung dem Grexit, ohne dabei dessen große Risiken und Nachteile zu übernehmen.

Die meisten Griechen wären von einer solchen Besteuerung nicht direkt betroffen, weil sie kein Geld ins Ausland transferieren. Betroffen wären allerdings jene Griechen die ihr Geld im Ausland in Sicherheit bringen wollen und jene Griechen, deren Kinder z.B. im Ausland studieren. Für letztere Fälle können Ausnahmegenehmigungen vergeben werden, um soziale Härten abzufedern.
Daneben sind aber auch Unternehmen oder Händler betroffen, die Waren aus dem Ausland beziehen und diese bezahlen müssen oder im Ausland Kredite bedienen oder Arbeitnehmer entlohnen müssen. Damit griechische Unternehmen, die auch im Ausland agieren oder Vorprodukte importieren und Endprodukte exportieren, keine Wettbewerbsnachteile haben, sollte diesen erlaubt werden, gesonderte Konten zu führen, auf denen Geldeingänge aus dem Ausland verbucht werden, die dann ohne Kapitalverkehrssteuer wieder ins Ausland fließen dürfen.
Damit wären die Folgen dieser Besteuerung vor allem in Griechenland selbst zu spüren, weil Importgüter wie bei einer Währungsabwertung um 12% verteuert würden. Dies führt dann zu einer Konsumverschiebung hin zu heimischen Gütern und damit zur Belebung der inländischen Produktion und zur Verbesserung der Handelsbilanz. Daneben würde eine solche Steuer dem griechischen Staat bei Importen in Höhe von grob 50 Milliarden Euro mehrere Milliarden Euro in die Kasse spülen, selbst wenn durch Ausnahmen für exportierende Unternehmen oder bei sozialen Härten nur ein Teil der Importe einer Besteuerung unterliegt.

Zwar wäre eine solche Steuer, wie auch schon die aktuellen Kapitalverkehrskontrollen in Griechenland, nicht mit der Kapitalverkehrsfreiheit zu vereinbaren und sie würde auch ein Handelshemmnis im Sinne eines Importzolls darstellen, womöglich sind allerdings auch die Handelspartner nicht ganz unglücklich. Immerhin bekämen sie nach einer solchen Besteuerung einen harten Euro anstelle einer steuerfreien, aber dafür weichen Drachme. Außerdem könnte ein fester Fahrplan für das Ende der befristeten Kapitalverkehrssteuer festgelegt werden, z.B. mit einer monatlichen Absenkung der Steuerrate um 0,25 Prozentpunkte über 4 Jahre. Dies könnte auch dazu führen, dass ausländische Unternehmen ihr Geld dann einfach vorerst in Griechenland liegen lassen, was der Liquidität des griechischen Finanzwesens ebenfalls entgegenkommen würde.

Hinzu kommen die großen Vorteile gegenüber einem echten Grexit. Die Eurozone bleibt auf diese Weise nämlich zusammen und die Einschränkungen werden in ein paar Jahren wieder aufgehoben, als ob nichts gewesen wäre. Daneben muss keine neue Währung erstellt werden und vor allem gäbe es keine Unsicherheiten und Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen. Auch der Wert des Euro bleibt in Griechenland damit erhalten, weil er ab 2021 wieder ganz normal außerhalb Griechenlands verwendbar ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Tourismus weiterhin in Euro abgewickelt werden kann und damit Kontinuität gewahrt wird. Nachdem dieser nicht in einer Krise steckt, würde ein Preisverfall durch eine Währungsabwertung vermutlich keine nachhaltige Entwicklung auslösen. Was würde es helfen, wenn jetzt vier, fünf Jahre ein zusätzlicher Tourismusboom ausgelöst wird, nur damit bei einer stärker werdenden Währung überall leere Hotelbetten rumstehen.

Insgesamt ist daher eine solche befristete Kapitalverkehrssteuer für Auslandsüberweisungen sinnvoll, weil das Wachstum in Griechenland gestärkt wird, ohne Fehlentwicklungen auszulösen, gleichzeitig die Außenhandelsbilanz verbessert, der Liquiditätsabfluss gebremst und der Euro zusammengehalten wird und ferner, weil durch eine solche Steuer dem griechischen Staat zusätzliche Finanzmittel in Milliardenhöhe verschafft werden.
Allerdings sollten mit einer solchen Maßnahme, die zu höheren Preisen von Importgütern führt, unter keinen Umständen Kürzungen im Renten- und Sozialbereich und Gesundheitsbereich einhergehen. Dies wäre aber auch nicht nötig, weil selbst bei einer niedrigen Schätzung mit zwei Milliarden Euro weit mehr Geld in die Kassen käme, als zurzeit an Kürzungen in diesem Bereich vorgesehen ist. Überdies sollte eine solche Maßnahme aber auch nicht als Normalfall in der Eurozone, sondern als absolute Ausnahme betrachtet werden.


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