mister-ede.de » Flüchtlingsquote http://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Bundesregierung versteckt sich in der Flüchtlingspolitik hinter Orbán und Kaczyński http://www.mister-ede.de/politik/bundesregierung-versteckt-sich/8520 http://www.mister-ede.de/politik/bundesregierung-versteckt-sich/8520#comments Wed, 20 Sep 2017 17:57:02 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=8520 Weiterlesen ]]> In der Flüchtlingspolitik verhält sich Deutschland im Jahr 2017 nicht anders als im Jahr 2014. Damals beendete die italienische Regierung ihre Rettungsmission „Mare nostrum“, mit der Flüchtlinge im Mittelmeer vor dem Ertrinken bewahrt wurden, weil unter anderem die Bundesregierung nicht zu einer finanziellen Beteiligung an den Kosten des Einsatzes bereit war. Doch auch heute macht sich Deutschland wieder klein und schaut angestrengt weg, wenn es um die Solidarität mit Griechenland und Italien bei der Versorgung von Flüchtlingen geht.
So ist es bezeichnend, dass kein anderes EU-Land eine höhere Zahl offener Kontingentplätze zur Umverteilung von Flüchtlingen vor sich her schiebt als das reiche und sich selbst immer als solidarisch empfindende Deutschland. Vor zwei Jahren, am 14. September 2015, beschloss der Rat der EU, dass Deutschland und andere EU-Länder bis Herbst 2017 aus Griechenland und Italien eine gewisse Zahl an Flüchtlingen aufnehmen müssen, um die beiden Mittelmeer-Anrainer zu entlasten. Aber auch gegen Ende des Umverteilungs-Programms hat Deutschland noch immer 19.684 Plätze nicht besetzt und ist damit Spitzenreiter bei der Unsolidarität unter den EU-Ländern [1].

Gleichzeitig versteckt sich Deutschland, das pro Kopf ein BIP von 38.100 Euro hat, in der Flüchtlingspolitik immer wieder hinter Ländern wie Polen (11.000 Euro BIP pro Kopf) und Ungarn (11.500 Euro BIP pro Kopf). Doch ist es wirklich fair, dass die Bundesregierung von Ungarn und Polen, die bei der Wirtschaftskraft zu den Schlusslichtern in der EU gehören, die Aufnahme von Flüchtlingen einfordert? Wäre es nicht vielmehr Aufgabe der wirtschaftlich starken und reichen EU-Länder, die ein stabiles Wachstum und eine niedrige Arbeitslosigkeit haben, sich solidarisch zu zeigen und jenen EU-Mitgliedern zu helfen, die sich in einer Notlage befinden?
Und wenn man schon kritisiert, dass sich manche EU-Länder aus der europäischen Solidarität ausklinken, wieso kritisiert die Bundesregierung dann nicht Großbritannien oder Dänemark, die ebenfalls keine Flüchtlinge aus Griechenland oder Italien übernehmen? Stattdessen kommt immer wieder der Verweis auf Polen und Ungarn, als ob diese beiden Länder in jener Verantwortung stünden, aus der sich Deutschland, Österreich oder die Niederlande längst gestohlen haben. Zumindest bei mir entsteht da der Eindruck, dass Orbán und Kaczyński, an deren Politik es unbestreitbar viel zu kritisieren gibt, ideale Sündenböcke sind, um die Verantwortung der Bundesregierung für eine konzeptlose, unzulängliche und bisweilen inhumane Flüchtlingspolitik zu kaschieren. Wenn also Karin Bensch auf tagesschau.de kommentiert: „Es ist unerträglich, dass nur einige wenige EU-Länder wie zum Beispiel Schweden und Deutschland den größten Teil aller Flüchtlinge aufgenommen haben und andere Länder sich aus innenpolitischen Gründen wegducken“ [2], so antworte ich ihr: „Unerträglich ist für mich die Scheinheiligkeit der Bundesregierung, sich bei der Flüchtlingspolitik als solidarisch und human darzustellen, während man sich in Berlin de facto hinter Orbán und Kaczyński versteckt.“


Ähnliche Artikel:
Flüchtlingspolitik: Deutschland mal wieder unsolidarisch in der EU (www.mister-ede.de – 15.12.2016)

Flüchtlingspolitik: Große Koalition meldete 2016 Insolvenz an (www.mister-ede.de – 12.01.2017)

Eine Neuausrichtung der europäischen Entwicklungs-, Migrations- und Asylpolitik (www.mister-ede.de – 29.09.2016)


[1] Mitteilung der EU-Kommission zum aktuellen Stand (18.09.2017) der Umverteilung abgerufen am 20.09.2017 (PDF mit aktualen Zahlen auf ec.europa.eu)

[2] Kommentar vom 06.09.2017 von Karin Bensch zur Flüchtlingspolitik auf Tagesschau.de (Link zum Kommentar auf www.tagesschau.de)

]]>
http://www.mister-ede.de/politik/bundesregierung-versteckt-sich/8520/feed 0
Beschwerde über die EU-Kommission wegen fehlender Flüchtlingskontingente http://www.mister-ede.de/politik/fluechtlingskontingente-fehlen/5528 http://www.mister-ede.de/politik/fluechtlingskontingente-fehlen/5528#comments Sat, 08 Oct 2016 16:44:01 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5528 Weiterlesen ]]> Im EU-Türkei-Statement vom 18.03.2016 hat sich die EU-Kommission zusammen mit den Regierungen der EU-Länder unter Punkt 4 verpflichtet, Kontingente zur Aufnahme von Flüchtlingen aus der Türkei zu schaffen. Die Bedingung, ein signifikanter Rückgang der irregulären Migration von der Türkei nach Griechenland, ist zwar mittlerweile erfüllt, jedoch bleibt die EU-Kommission bei der Einrichtung der Kontingente untätig.

Nachdem in diesem Jahr bereits mehr als 3.000 Menschen an den EU-Außengrenzen gestorben sind, ist für mich die Untätigkeit der EU-Kommission nicht nur unverständlich, sondern auch ein schwerer Verstoß gegen Artikel 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“

Zur Beseitigung des Missstandes schlage ich die Bereitstellung von 2,5 Mrd. Euro durch die EU-Kommission vor. Kommunen, die sich verpflichten, einem Flüchtling für mindestens drei Jahre Schutz zu gewähren, sofern der Schutzgrund solange besteht, können aus diesem Topf pauschal mit 50.000 Euro pro Flüchtling entschädigt bzw. unterstützt werden. Das reicht zumindest zur freiwilligen humanitären Aufnahme von 50.000 Flüchtlingen.


Ähnliche Artikel:
Nachgefragt: Die EU und die humanitäre Katastrophe an den EU-Außengrenzen (www.mister-ede.de – 06.09.2016)

Eine Bilanz der EU-Flüchtlingspolitik der letzten 12 Monate (www.mister-ede.de – 16.05.2016)

]]>
http://www.mister-ede.de/politik/fluechtlingskontingente-fehlen/5528/feed 1
Die Hürden des EU-Türkei-Abkommens http://www.mister-ede.de/politik/huerden-eu-tuerkei-abkommen/4933 http://www.mister-ede.de/politik/huerden-eu-tuerkei-abkommen/4933#comments Fri, 08 Apr 2016 14:11:12 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4933 Weiterlesen ]]> Beim letzten EU-Gipfel Mitte März haben die EU und ihre Mitgliedsstaaten durch eine Vereinbarung mit der Türkei die Grundlage dafür gelegt, die Migration aus der Türkei in die EU in geordnete Bahnen zu lenken und dabei gleichzeitig der Verantwortung für Schutzsuchende gerecht zur werden. Der große Knackpunkt des Abkommens ist allerdings, dass die Umsetzung erst noch gelingen muss und überdies viele Punkte nicht abschließend geregelt sind.
Hoffnung gibt jedoch, dass der Erfolg der Vereinbarung im Interesse beider Seiten liegt. Die EU möchte die Zahl der irregulären Einreisen deutlich reduzieren und ein funktionierendes Abkommen mit der Türkei ist hierzu ein wesentlicher Schritt. Die Türkei wiederum hat ein Interesse an einem regen Handel und Austausch mit der EU genauso wie an der Hilfe bei der Versorgung von Schutzsuchenden in der Türkei. Daneben erhofft sich die türkische Regierung vermutlich auch, durch ein solches Abkommen künftig als Transitland für Migranten, die in die EU wollen, generell auszuscheiden.

Die ersten Hürden zur Umsetzung wurden mittlerweile auch erfolgreich überwunden, so dass Anfang der Woche mit der Rückführung irregulär eingereister Schutzsuchender begonnen werden konnte, während gleichzeitig in umgekehrter Richtung einige Schutzsuchende aus der Türkei regulär in die EU einreisen durften. Dennoch wird sich der Mechanismus in den nächsten Wochen erst noch beweisen müssen. So muss sich zeigen, ob es tatsächlich gelingt, in ausreichender Geschwindigkeit Asylanträge zu prüfen und rechtlich einwandfrei abzulehnen. Denn nur dann hört der Irrsinn auf, dass regulär kaum Chance auf Schutz in der EU besteht, während die teure, riskante und irreguläre Einreise zu einem Schutzanspruch führt. Doch selbst wenn nur jene Personen zurückgeführt werden, die keinen Asylantrag stellen, ist das organisatorisch ein riesiger Fortschritt, weil auf diese Weise die Asylanträge zumindest schon in Griechenland bearbeitet werden können.
Neben rechtsstaatlichen Asylverfahren in Griechenland muss allerdings auch gewährleistet sein, dass zurückgeführte Personen, deren Schutzanspruch in der EU mit Verweis auf die Schutzmöglichkeiten in der Türkei verwehrt wurde, diesen Schutz in der Türkei auch tatsächlich erhalten, z.B. bei türkischen Behörden oder in einem Flüchtlingslager der Vereinten Nationen. Wenn die Rückführung von Schutzsuchenden erfolgreich im Einklang mit humanitären und rechtlichen Verpflichtungen umgesetzt werden soll, muss diese Hürde in den nächsten Tagen genommen werden.
Umgekehrt muss aber auch rasch die Auswahl von Schutzsuchenden zur regulären Einreise in die EU gelingen, um den Verpflichtungen gegenüber der Türkei nachzukommen. Ein möglicher Ansatzpunkt könnte hierbei ein beschleunigter Familiennachzug sein, um zeitnah eine größere Zahl von Schutzsuchenden regulär aufzunehmen. Gerade Deutschland, das innerhalb der EU bereits viele Syrer aufgenommen hat, könnte hier einen Beitrag leisten.

Ein weiterer Knackpunkt des EU-Türkei-Abkommens ist die Schaffung regulärer Wege für Schutzsuchende in die EU. Neben der fest vereinbarten Aufnahme von bis zu 72.000 Flüchtlingen im Rahmen des sogenannten 1:1-Mechanismus, sollen im Rahmen freiwilliger Kontingente weitere Schutzsuchende die Möglichkeit zur regulären Einreise erhalten. Gerade in diesem Punkt ist die EU und ist auch die Bundesregierung in einer besonderen Pflicht, ihrer humanitären Verantwortung nachzukommen, weil die türkische Regierung sicherlich bereit wäre, auch über kleinere Kontingente zu reden, wenn dafür an anderer Stelle ein größeres Entgegenkommen stattfindet.
Sollte die Zahl der irregulären Einreisen in Griechenland durch das EU-Türkei-Abkommen vom schon jetzt spürbar reduzierten Niveau weiter abnehmen, dürfte allerdings auch in der EU wieder die Bereitschaft steigen, sich zu gemeinsamen größeren Kontingenten durchzuringen und damit dieser Verantwortung gerecht zu werden.
Um bei den freiwilligen Kontingenten zügig zu einem brauchbaren Ergebnis zu gelangen, könnte auch hier zumindest ein Teil des Familiennachzugs eingebettet werden. Würde dieser auf die freiwilligen Kontingente angerechnet, könnte z.B. Deutschland ein erstes Kontingent zur regulären Einreise von 125.000 Schutzsuchenden ausweisen und dieses dann eigenständig durch beschleunigte Verfahren bei der Familienzusammenführung auffüllen. Beteiligen sich weitere EU-Länder, wäre ein vorläufiges Kontingent für 250.000 Schutzsuchende vorstellbar, das dann später durch umfassendere Mechanismen, die z.B. auch andere EU-Nachbarstaaten betreffen oder eine Verteilung per Quote vorsehen, abgelöst werden kann.

Außer den humanitären, rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen beim Umgang mit Schutzsuchenden, enthält das EU-Türkei-Abkommen aber auch noch weitere Hürden. So müssen für die Visafreiheit noch zahlreiche Punkte abgebarbeitet werden und das Voranschreiten bei einem EU-Beitritt wird nur möglich sein, wenn sich die Türkei in Bezug auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit oder Pressefreiheit wieder in die richtige Richtung entwickelt.
Offen bleibt auch die Umsetzung des medial weniger beachteten Teils des Abkommens, also die Verbesserung der humanitären Lage in Syrien. Gerade wenn das Ziel der Vereinbarung ist, eine Art Schutzzone einzurichten, kann das auch neues Konfliktpotential in sich bergen.

Fazit:

Insgesamt bedeutet das EU-Türkei-Abkommen vor allem noch viel Arbeit, um die Migrationsbewegung zu ordnen und dabei der humanitären Verantwortung vollständig gerecht zu werden. Rechtstaatliche Verfahren in Griechenland und ein menschenwürdiger Umgang mit rückgeführten Personen in der Türkei müssen gewährleistet werden. Außerdem muss die EU nach dem Rückgang der irregulären Einreisen nach Griechenland schleunigst reguläre Wege schaffen, damit aus Ordnung nicht Abschottung wird.


Ähnliche Artikel:
EU-Türkei-Abkommen: Ein Lichtblick in der Flüchtlings- und Asylpolitik (www.mister-ede.de – 22.03.2016)

Eine Kritik der Kritik am EU-Türkei-Abkommen (www.mister-ede.de – 22.03.2016)

Flüchtlingspolitik: Alternativen zur Ägäis-Route (www.mister-ede.de – 11.03.2016)

EU-Türkei-Gipfel: Verbleib von Flüchtlingen in der Türkei (www.mister-ede.de – 07.03.2016)

]]>
http://www.mister-ede.de/politik/huerden-eu-tuerkei-abkommen/4933/feed 0
Vorschlag für eine faire Flüchtlingsquote in der EU http://www.mister-ede.de/politik/faire-fluechtlingsquote-in-eu/4774 http://www.mister-ede.de/politik/faire-fluechtlingsquote-in-eu/4774#comments Tue, 16 Feb 2016 17:47:24 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4774 Weiterlesen ]]> Immer wieder ist in der Debatte um die Aufnahme von Flüchtlingen eine Quote zur Verteilung der Schutzsuchenden in der EU im Gespräch und bereits im vergangenen Jahr wurde zunächst eine Umverteilung von 40.000 und dann nochmal von 120.000 Flüchtlingen auf Basis einer Quote beschlossen. Bislang liegt dieser Quote allerdings ein Verteilungsschlüssel zugrunde, der wenig bis überhaupt nicht auf die Aufnahmefähigkeit der einzelnen Länder achtet. So wurden beispielsweise die 120.000 Flüchtlinge zum Teil proportional zur Einwohnerzahl und zum Teil proportional zum BIP verteilt, ohne dabei die stärkeren Schultern mehr zu belasten als die schwachen [1]. Auch andere Faktoren, z.B. die Arbeitslosigkeit in den betreffenden Ländern, wurden bei dieser Quotenberechnung nicht berücksichtigt. In der Folge bekam z.B. Polen mehr Flüchtlinge zugewiesen als Belgien und Österreich zusammen, die zwar nur halb so viele Einwohner haben, allerdings wirtschaftlich drei bis vier Mal so leistungsstark sind wie Polen.

Um daher diesem unausgewogenen Verteilungsschlüssel eine faire Variante entgegenzusetzen, wurde nachfolgendes Modell zur Quotenberechnung entwickelt, welches eine progressive Belastung von Ländern mit hohem BIP vorsieht und auch die Höhe der Arbeitslosigkeit bei der Zuteilung von Flüchtlingen berücksichtigt.

Modell und Berechnung einer fairen Flüchtlingsquote in der EU (www.mister-ede.de – 16.02.2016)

Beispielrechner zur Flüchtlingsquote (www.mister-ede.de)

Entsprechend fließen bei diesem Modell neben Einwohnerzahlen auch BIP und Arbeitslosenquoten der an der Flüchtlingsverteilung beteiligten Länder in die Berechnung der Quote mit ein. Diese Daten werden dann mit Hilfe vier veränderbarer Parameter (BIP-Freibetrag = 10.000 Euro; ALQ-Basiswert = 4%; ALQ-Reduktionsfaktor = 8; Leistungsdeckelung = 50.000) zu einer fairen Flüchtlingsquote verrechnet. Lässt man die Ausgangswerte der Parameter unverändert, werden z.B. Länder mit einer Wirtschaftsleistung unter 10.000 Euro oder einer Arbeitslosigkeit über 16,5% nicht in die Verteilung von Flüchtlingen einbezogen.
Das Modell und der Beispielrechner sind allerdings bewusst so konzipiert, dass durch eine Veränderung der vier Parameter auch andere Verteilungsschlüssel mit schwächerer oder stärkerer Berücksichtigung von Wirtschaftsleistung oder Arbeitslosenquote ausprobiert werden können. Außerdem ist die Einbeziehung von Dänemark, Großbritannien und Irland, die nicht oder nur eingeschränkt am europäischen Asylsystem teilnehmen, optional. Auch Italien, Griechenland und Ungarn können aus der Quotenberechnung herausgenommen werden, weil sie z.B. bei der Verteilung der 120.000 Flüchtlinge Ausganspunkt der Verteilung waren und somit keine Quote erfüllen mussten.

Vergleicht man abschließend den Vorschlag für eine faire Flüchtlingsquote mit jener Quote, die von der EU zur Verteilung der 120.000 Flüchtlinge angewendet wurde, werden die Unterschiede schnell erkennbar. Länder wie Deutschland, Niederlande oder Österreich, die in einer sehr guten wirtschaftlichen Verfassung sind, müssten stets mehr Flüchtlinge aufnehmen, während schwächere Länder, wie z.B. Rumänien, Polen, Kroatien oder das von Arbeitslosigkeit geplagte Spanien, eine niedrigere Quote zu erfüllen hätten. Bei jenen Ländern, die sich wie Frankreich im Mittelfeld befinden, steigt oder sinkt die Quote hingegen je nach Ausprägung der einzelnen Parameter.
In nachfolgender Tabelle werden neben der EU-Flüchtlingsquote zur Verteilung der 120.000 Flüchtlinge verschiedene Varianten der fairen Flüchtlingsquote aufgelistet. Hierbei wurden die Parameter der fairen Flüchtlingsquote einmal bei den Ausgangswerten belassen und einmal auf folgende Werte verändert: BIP-Freibetrag = 5.000 Euro; ALQ-Basiswert = 5%; ALQ-Reduktionsfaktor = 6; Leistungsdeckelung = 60.000. Daneben wurden Griechenland, Italien und Ungarn bei beiden Varianten einmal einbezogen und einmal nicht.


Ähnliche Artikel:
Gedanken zu einer Europäisierung der Asylpolitik in der EU (www.mister-ede.de – 25.08.2015)

Der künftige Umgang mit Schutzsuchenden aus sicheren Drittstaaten (www.mister-ede.de – 31.01.2016)


[1] Quotenvorschlag der EU-Kommission zur Verteilung von 120.000 Flüchtlingen (Link zum Vorschlag auf europa.eu)

]]>
http://www.mister-ede.de/politik/faire-fluechtlingsquote-in-eu/4774/feed 0
Modell und Berechnung einer fairen Flüchtlingsquote in der EU http://www.mister-ede.de/politik/berechnung-fluechtlingsquote/4776 http://www.mister-ede.de/politik/berechnung-fluechtlingsquote/4776#comments Tue, 16 Feb 2016 17:46:16 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4776 Weiterlesen ]]> Nachfolgendes Modell für eine faire Flüchtlingsquote beruht auf dem Grundgedanken, dass Länder mit vergleichsweise hohem BIP und vergleichsweise niedriger Arbeitslosigkeit deutlich mehr je Einwohner zur Aufnahme von Flüchtlingen beitragen können und sollen als wirtschaftlich schwächere Länder. In die Quotenberechnung fließen bei diesem Modell neben Einwohnerzahlen daher auch BIP und Arbeitslosenquoten der an der Flüchtlingsverteilung teilnehmenden Länder mit ein. Mit Hilfe vier veränderbarer Parameter (BIP-Freibetrag = 10.000 Euro; ALQ-Basiswert = 4%; ALQ-Reduktionsfaktor = 8; Leistungsdeckelung = 50.000) werden diese Daten dann in drei Schritten zu einer faire Flüchtlingsquote verrechnet, welche die Aufnahmefähigkeit der einzelnen Länder berücksichtigt.
Der BIP-Freibetrag gewährleistet dabei, dass die Zuteilung von Flüchtlingen mit steigender Wirtschaftskraft progressiv ansteigt, während Länder mit einem BIP unterhalb dieses Freibetrags keine Flüchtlinge zugewiesen bekommen. Der ALQ-Basiswert legt fest, ab welcher Höhe sich die Arbeitslosigkeit dämpfend auf die Zuteilung von Flüchtlingen auswirken soll. Der ALQ-Reduktionsfaktor bestimmt wiederum, wie stark die Arbeitslosigkeit berücksichtigt wird. Zu guter Letzt verhindert die Leistungsdeckelung, dass wirtschaftlich starke Länder durch eine übermäßige Flüchtlingszuteilung überfordert werden.

Vorschlag für eine faire Flüchtlingsquote in der EU (www.mister-ede.de – 16.02.2016)

Beispielrechner zur Flüchtlingsquote (www.mister-ede.de)

Schritt 1:

In einem ersten Schritt wird für jedes Land aus BIP und Einwohnerzahl ein Leistungsbetrag errechnet. Um hierbei die Aufnahmefähigkeit zu berücksichtigen, erhält jedes Land einen BIP-Freibetrag in Höhe von 10.000 Euro je Einwohner. Das BIP reduziert um diese BIP-Freibeträge der Einwohner ergibt dann den Leistungsbetrag eines Landes. Bei einer Einwohnerzahl von 5 Mio. Einwohnern und einem BIP von 20.000 Euro je Einwohner berechnet sich also ein Leistungsbetrag von (20.000 – 10.000) * 5 Mio. = 50 Milliarden. Ist der Leistungsbetrag eines Landes null oder negativ, so wird dieses Land bei der Verteilung von Flüchtlingen nicht weiter berücksichtigt.

(Beispielrechner: Im Beispielrechner kann der BIP-Freibetrag und damit die Quotenberechnung verändert werden. Durch das Absenken des BIP-Freibetrags auf null wird vollständig auf eine progressive Verteilung von Flüchtlingen verzichtet.)

Schritt 2:

Im zweiten Schritt wird die Arbeitslosigkeit eines Landes in die Quotenberechnung einbezogen. Hierfür wird die Arbeitslosenquote um den ALQ-Basiswert von 4% reduziert und danach mit dem ALQ-Reduktionsfaktor 8 multipliziert. Liegt die auf diese Weise berechnete ALQ-Reduktion zwischen 0% und 100%, so wird der im ersten Schritt errechnete Leistungsbetrag um diesen Wert reduziert. Liegt die ALQ-Reduktion unter 0%, findet keine Reduktion statt, liegt sie über 100%, wird das Land vollständig aus der Quotenberechnung herausgenommen.
Bei einem ALQ-Basiswert von 4%, einem ALQ-Reduktionsfaktor von 8 und einer Arbeitslosenquote von 7% errechnet sich also eine ALQ-Reduktion von (7% – 4%) * 8 = 24%, um die dann der Leistungsbetrag des betreffenden Landes reduziert wird. Liegt die Arbeitslosigkeit bei 16,5% oder darüber, fällt ein Land hingegen vollständig aus der Verteilung von Flüchtlingen heraus, (16,5% – 4%) * 8 = 100%.

(Beispielrechner: Im Beispielrechner können sowohl der ALQ-Basiswert als auch der ALQ-Reduktionsfaktor und damit die Quotenberechnung verändert werden. Durch das Absenken des ALQ-Reduktionsfaktors auf null wird die Arbeitslosigkeit nicht bei der Quotenberechnung berücksichtigt.)

Schritt 3:

Im dritten Schritt werden die Leistungsendbeträge der einzelnen Länder, also die Leistungsbeträge aus Schritt 1 nach der Berücksichtigung der Arbeitslosigkeit in Schritt 2, aufsummiert. Entsprechend dem Anteil an den Leistungsendbeträgen bestimmt sich dann die Flüchtlingsquote für das betreffende Land. Hat also ein Land einen Anteil von 30% an den gesamten Leistungsendbeträgen, werden ihm 30% der zu verteilenden Flüchtlinge zugewiesen. Sollen insgesamt beispielsweise 500.000 Flüchtlinge verteilt werden, muss dieses Land davon 150.000 übernehmen.

(Beispielrechner: Um die Flüchtlingsquote in Relation zur Einwohnerzahl zu setzen, wird zusätzlich zur Flüchtlingsquote auch die Flüchtlingsquote je 100.000 Einwohner angegeben. Werden insgesamt 500.000 Flüchtlinge verteilt, entspricht eine Flüchtlingsquote von 0,1% je 100.000 Einwohner einer Zuweisung von 500 Flüchtlingen je 100.000 Einwohner.)

Leistungsdeckelung:

Um zu verhindern, dass Länder mit besonders hohem BIP über die Maßen belastet werden, findet eine Deckelung der Leistungsendbeträge auf 50.000 je Einwohner statt.

(Beispielrechner: Im Beispielrechner kann die Leistungsdeckelung und damit die Quotenberechnung verändert werden. Durch ein Anheben auf 90.000 findet keine Deckelung statt, weil alle EU-Mitgliedsländer auf niedrigere Leistungsendbeträge kommen.)

Länder in die Quotenberechnung einbeziehen oder herausnehmen:

Dänemark, Großbritannien und Irland nehmen nicht oder nur eingeschränkt am europäischen Asylsystem teil. Diese Länder werden daher bei der Quotenberechnung zunächst nicht berücksichtigt.

(Beispielrechner: Im Beispielrechner können diese Länder durch ein Häkchen in die Berechnung einbezogen werden.)

Italien, Griechenland und Ungarn sind beispielsweise beim EU-Plan zur Verteilung von 120.000 Flüchtlingen der Ausgangspunkt der Umverteilung. In diesem Fall genügt es allerdings, die Flüchtlingsquote alleine für die aufnehmenden Länder zu berechnen. Die Einbeziehung von Italien, Griechenland und Ungarn ist deshalb optional.

(Beispielrechner: Im Beispielrechner können diese Länder durch ein Entfernen des Häkchens aus der Berechnung herausgenommen werden.)

Quelle der Daten:

Nachdem zum Zeitpunkt der Erstellung bei Eurostat noch keine vollständigen Zahlen für das abgelaufene Jahr 2015 abrufbar waren, fließen in das Modell die Zahlen von 2014 ein bzw. bei den Einwohnerzahlen der Stand zum 1.1.2015.

Datensatz zum BIP bei Eurostat

Datensatz zu den Einwohnerzahlen bei Eurostat

Datensatz zur Arbeitslosenquote bei Eurostat


Ähnliche Artikel:
Braucht Deutschland ein Ministerium für Migration und Integration? (www.mister-ede.de – 07.02.2016)

Die Widersprüche der europäischen Flüchtlingspolitik (www.mister-ede.de – 04.02.2016)

]]>
http://www.mister-ede.de/politik/berechnung-fluechtlingsquote/4776/feed 0
EU-Flüchtlingspolitik: Der Bumerang des deutschen Egoismus http://www.mister-ede.de/politik/bumerang-des-egoismus/4663 http://www.mister-ede.de/politik/bumerang-des-egoismus/4663#comments Tue, 27 Oct 2015 17:14:41 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4663 Weiterlesen ]]> Viel zu lange betrachtete das Deutschland der Schröders und Merkels die EU als eine Veranstaltung, von der man profitieren kann, ohne selbst etwas zur europäischen Integration oder zur Steigerung des gemeinsamen Wohlstands beizutragen. Das von Schröder praktizierte und von konservativer Seite bejubelte Lohndumping mit Hilfe von Hartz IV und Leiharbeit ist dabei nur eines von vielen Beispielen, wie Deutschland auf Kosten seiner EU-Nachbarn den eigenen Vorteil suchte und seinen Wohlstand mehrte. Genauso könnten auch Merkels Blockade gegen strengere Abgasgrenzwerte für Automobile, das von rot-grün betriebene Steuerdumping, z.B. durch die Einführung der Abgeltungssteuer, oder die Bankenrettung zu Lasten Irlands als Beispiele dieser deutschen Kirchturmpolitik angeführt werden. Selbst der griechische Bail-out zu Gunsten deutscher Banken, der uns hierzulande meist als Solidarität verkauft wurde, ist Ausdruck des nationalen Egoismus, der von Deutschland noch bis vor wenigen Monaten hochgehalten wurde – sehr hoch.

Wenn sich heute einige EU-Länder bei der Aufnahme von Flüchtlingen vornehm zurückhalten und Orbán, nach dem Bau von Zäunen an Ungarns Südgrenze, die katastrophale Lage der Flüchtlinge auf der Balkanroute nicht mehr als sein Problem ansieht, dann ist das nur jene Haltung gegenüber der gemeinsamen EU, die von Deutschland seit fast 20 Jahren konsequent vorgelebt wird. Daher ist es auch wenig verwunderlich, dass Merkels Appelle in der Flüchtlingsfrage auf taube Ohren stoßen, denn wie man in den Wald hineinruft, so schallt es am Ende auch wieder heraus.
Führt man sich z.B. vor Augen, dass Griechenland, von dem heute eine solidarische Zusammenarbeit bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms eingefordert wird, noch vor wenigen Monaten von Schäuble gerne aus dem Euro und damit auch aus der EU gekegelt worden wäre, so darf die dortige Prioritätensetzung nicht wirklich überraschen. Und auch Italien hätte genügend Gründe, Merkel und Juncker auflaufen zu lassen, nachdem es nicht nur bei seiner Rettungsmission „Mare nostrum“ im Stich gelassen wurde, sondern schon seit Jahren vergeblich um Unterstützung bei der Versorgung von Flüchtlingen bat.

Was also die deutsche Politik heute von links bis rechts in der Flüchtlingsfrage bei anderen EU-Ländern beklagt, ist genau jene Kirchturmpolitik, die sie über Jahre selbst gerne praktizierte und in die EU trug. Wenn also aktuell von anderen EU-Ländern hundertausende Flüchtlinge einfach nach Deutschland durchgewunken werden, so ist das lediglich der Bumerang des nationalen Egoismus, der nun hierher zurückkehrt.


Ähnliche Artikel:
Zukunft EU: Dachverband der Nationalinteressen oder Gemeinschaftsprojekt? (www.mister-ede.de – 31.01.2013)

Ein Überblick über die Herausforderungen der Europäischen Union (www.mister-ede.de – 20.04.2014)

]]>
http://www.mister-ede.de/politik/bumerang-des-egoismus/4663/feed 0