Vorschlag für eine faire Flüchtlingsquote in der EU

Immer wieder ist in der Debatte um die Aufnahme von Flüchtlingen eine Quote zur Verteilung der Schutzsuchenden in der EU im Gespräch und bereits im vergangenen Jahr wurde zunächst eine Umverteilung von 40.000 und dann nochmal von 120.000 Flüchtlingen auf Basis einer Quote beschlossen. Bislang liegt dieser Quote allerdings ein Verteilungsschlüssel zugrunde, der wenig bis überhaupt nicht auf die Aufnahmefähigkeit der einzelnen Länder achtet. So wurden beispielsweise die 120.000 Flüchtlinge zum Teil proportional zur Einwohnerzahl und zum Teil proportional zum BIP verteilt, ohne dabei die stärkeren Schultern mehr zu belasten als die schwachen [1]. Auch andere Faktoren, z.B. die Arbeitslosigkeit in den betreffenden Ländern, wurden bei dieser Quotenberechnung nicht berücksichtigt. In der Folge bekam z.B. Polen mehr Flüchtlinge zugewiesen als Belgien und Österreich zusammen, die zwar nur halb so viele Einwohner haben, allerdings wirtschaftlich drei bis vier Mal so leistungsstark sind wie Polen.

Um daher diesem unausgewogenen Verteilungsschlüssel eine faire Variante entgegenzusetzen, wurde nachfolgendes Modell zur Quotenberechnung entwickelt, welches eine progressive Belastung von Ländern mit hohem BIP vorsieht und auch die Höhe der Arbeitslosigkeit bei der Zuteilung von Flüchtlingen berücksichtigt.

Modell und Berechnung einer fairen Flüchtlingsquote in der EU (www.mister-ede.de – 16.02.2016)

Beispielrechner zur Flüchtlingsquote (www.mister-ede.de)

Entsprechend fließen bei diesem Modell neben Einwohnerzahlen auch BIP und Arbeitslosenquoten der an der Flüchtlingsverteilung beteiligten Länder in die Berechnung der Quote mit ein. Diese Daten werden dann mit Hilfe vier veränderbarer Parameter (BIP-Freibetrag = 10.000 Euro; ALQ-Basiswert = 4%; ALQ-Reduktionsfaktor = 8; Leistungsdeckelung = 50.000) zu einer fairen Flüchtlingsquote verrechnet. Lässt man die Ausgangswerte der Parameter unverändert, werden z.B. Länder mit einer Wirtschaftsleistung unter 10.000 Euro oder einer Arbeitslosigkeit über 16,5% nicht in die Verteilung von Flüchtlingen einbezogen.
Das Modell und der Beispielrechner sind allerdings bewusst so konzipiert, dass durch eine Veränderung der vier Parameter auch andere Verteilungsschlüssel mit schwächerer oder stärkerer Berücksichtigung von Wirtschaftsleistung oder Arbeitslosenquote ausprobiert werden können. Außerdem ist die Einbeziehung von Dänemark, Großbritannien und Irland, die nicht oder nur eingeschränkt am europäischen Asylsystem teilnehmen, optional. Auch Italien, Griechenland und Ungarn können aus der Quotenberechnung herausgenommen werden, weil sie z.B. bei der Verteilung der 120.000 Flüchtlinge Ausganspunkt der Verteilung waren und somit keine Quote erfüllen mussten.

Vergleicht man abschließend den Vorschlag für eine faire Flüchtlingsquote mit jener Quote, die von der EU zur Verteilung der 120.000 Flüchtlinge angewendet wurde, werden die Unterschiede schnell erkennbar. Länder wie Deutschland, Niederlande oder Österreich, die in einer sehr guten wirtschaftlichen Verfassung sind, müssten stets mehr Flüchtlinge aufnehmen, während schwächere Länder, wie z.B. Rumänien, Polen, Kroatien oder das von Arbeitslosigkeit geplagte Spanien, eine niedrigere Quote zu erfüllen hätten. Bei jenen Ländern, die sich wie Frankreich im Mittelfeld befinden, steigt oder sinkt die Quote hingegen je nach Ausprägung der einzelnen Parameter.
In nachfolgender Tabelle werden neben der EU-Flüchtlingsquote zur Verteilung der 120.000 Flüchtlinge verschiedene Varianten der fairen Flüchtlingsquote aufgelistet. Hierbei wurden die Parameter der fairen Flüchtlingsquote einmal bei den Ausgangswerten belassen und einmal auf folgende Werte verändert: BIP-Freibetrag = 5.000 Euro; ALQ-Basiswert = 5%; ALQ-Reduktionsfaktor = 6; Leistungsdeckelung = 60.000. Daneben wurden Griechenland, Italien und Ungarn bei beiden Varianten einmal einbezogen und einmal nicht.


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Gedanken zu einer Europäisierung der Asylpolitik in der EU (www.mister-ede.de – 25.08.2015)

Der künftige Umgang mit Schutzsuchenden aus sicheren Drittstaaten (www.mister-ede.de – 31.01.2016)


[1] Quotenvorschlag der EU-Kommission zur Verteilung von 120.000 Flüchtlingen (Link zum Vorschlag auf europa.eu)

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