mister-ede.de » Sozialpolitik http://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Das Verfassungsgerichtsurteil zu Hartz-IV-Sanktionen ist ein Sieg des Sozialstaats http://www.mister-ede.de/politik/urteil-hartz-iv-sanktionen/8920 http://www.mister-ede.de/politik/urteil-hartz-iv-sanktionen/8920#comments Sat, 09 Nov 2019 17:52:26 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=8920 Weiterlesen ]]> Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein regelrechter Befreiungsschlag für einen Sozialstaat, der seit zig Jahren von einer laissez-faire-neoliberalen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik konsequent ausgehöhlt wurde und zwar bis weit über die Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen hinaus. Das wissen wir heute.

Und alle wussten es eigentlich auch schon immer. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren immer wieder klargestellt, dass unser Staat als demokratischer und sozialer Bundesstaat grundsätzlich verpflichtet ist, Menschen in einer existenziellen Notlage zu helfen. Lediglich die Beantwortung der Frage, wie und in welchem Maße Hilfe gewährt werden muss, haben die Verfassungsrichter entsprechend der Gewaltenteilung stets so weit wie möglich der Politik in Form des Gesetzgebers überlassen.
Insofern muss man aber kein promovierter Sozial- oder Staatsrechtler sein, um zu der Erkenntnis zu gelangen, dass eine vollständige Kürzung aller Hilfen bei Personen, die sich nicht selbst aus ihrer Existenznot befreien können, niemals und nimmer nicht diesen Anforderung genügen kann. Und so hat man zwischen den Zeilen bei diversen Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts und seiner Vertreter in der Vergangenheit einen gewissen Hilfeschrei an die Politik vernehmen können, man solle doch bitte in Berlin endlich handeln, damit Karlsruhe sich in dieser Frage nicht zum Ersatzgesetzgeber machen muss.
Diesen Ruf haben aber insbesondere CDU und CSU ganz bewusst überhört, denn für die langjährige Regierungspartei und ihre Kanzlerin bietet die jetzige Situation nur Vorteile. Zum einen wird ein innerparteilicher Streit über die Lockerung der Sanktionen vermieden und man kann nun ganz bequem sagen, das Verfassungsgericht hat uns halt zum Handeln gezwungen. Zum anderen dürfte die Kritik an dem bisherigen, in weiten Teilen massiv verfassungswidrigen Hartz-IV-Sanktionsregime insbesondere die SPD treffen. Sie hatte Hartz-IV und die Sanktionen eingeführt und das Urteil verdeutlicht nun einmal wieder, wie sehr bei der Sozialpolitik der SPD Anspruch und Wirklichkeit auseinanderfallen.

Nun aber hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil gesprochen und damit erstmals ein Grenze festgelegt, die als absolutes Existenzminimum angesehen werden kann. 10 Euro am Tag, ein Dach über dem Kopf, Heizung und Krankenversicherung – darunter kommt der Staat nie mehr, bei niemandem der hierzulande in Existenznot ist. Und auch an diese absolut unterste Grenze kommt der Staat künftig nur noch in jenen Ausnahmefällen, in denen es absolut triftige Gründe für die Unterschreitung des vom Gesetzgeber festgelegten Existenzminimums gibt. Wenn aber eine 30% Sanktion das Maximum dessen ist, was im verfassungsrechtlichen Rahmen noch ausnahmsweise zulässig bleibt, wird man künftig bei einem ersten abgelehnten Jobangebot nicht gleich 30% sanktionieren. Das Urteil wird deshalb erhebliche Auswirkungen auf das bisherige Sanktionsregime insgesamt haben und auch die Debatte über eine Umstellung von Sanktionen auf Anreize dürfte wieder deutlich an Fahrt aufnehmen. Statt 10% Sanktionen für diejenigen, die Termine verpassen, sind ja auch 10% Bonus für all jene denkbar, die ihre Sachen mit dem Amt ordentlich regeln.

Möglich bleibt aber natürlich weiterhin, die Leistungen in den Fällen komplett zu streichen, in denen überhaupt keine Existenznot vorliegt, welche die Menschenwürde bedroht. Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn und solange direkt verwertbare Rücklagen vorhanden sind, gegebenenfalls auch im Bereich des eigentlichen Schonvermögens, oder wenn und solange es zumutbare Arbeit gibt, z.B. durch ein staatliches Arbeitsprogramm, das eine jederzeitige Arbeitsaufnahme erlaubt. Gibt es solche Möglichkeiten, um direkt und unmittelbar für seine Existenzsicherung zu sorgen, so hat man durch das Nachrangprinzip auch weiterhin keinen Anspruch auf eine Hilfsleistung der Solidargemeinschaft. Zwar wird dies in einigen Veröffentlichungen zum Urteil als Hintertür bezeichnet, aber rechtsdogmatisch wie auch inhaltlich-logisch ist das konsistent und aus meiner Sicht war jetzt auch nicht zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht den lange entwickelten Nachranggrundsatz kippt.
Sobald in der nächsten Zeit die tatsächlichen Auswirkungen des Urteils sichtbar werden, z.B. durch die Aussetzung der Sanktionen auch für unter 25-Jährige, dürfte sich aber auch diese mancherorts noch vorhandene Skepsis gegenüber dem Urteil legen und noch viel deutlich werden, welchen Fortschritt der Richterspruch aus Karlsruhe für den Sozialstaat bedeutet.

Link zur Pressemeldung des BVerfG mit dem Urteil (www.bundeverfassungsgericht.de)


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Sozial-ökologische Marktwirtschaft statt Laissez-faire-Neoliberalismus oder Sozialismus http://www.mister-ede.de/politik/sozial-oekologische-marktwirtschaft/8866 http://www.mister-ede.de/politik/sozial-oekologische-marktwirtschaft/8866#comments Sun, 08 Sep 2019 13:21:52 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=8866 Weiterlesen ]]> Die Gesellschaft zerreißt zusehends, die Demokratie wird Stück für Stück ausgehöhlt und die Natur immer weiter zerstört. Es muss sich ganz dringend etwas ändern!
Der menschenverachtende, demokratieschlachtende und umweltvernichtende Laissez-faire-Neoliberalismus gehört endlich auf den Friedhof der Wirtschaftssysteme. Allerdings nicht, um auf selbigem die Leiche des Sozialismus auszugraben. Denn allen Heilsversprechen zum Trotz endete bisher jedes sozialistische Experiment in Rechtlosigkeit und Unterdrückung. Wer „Mehr Sozialismus wagen!“ ruft, dem antworte ich deshalb: „Weniger Diktatur riskieren!“
Was wir stattdessen brauchen, ist einen Aufbruch zu einer Sozial-ökologischen Marktwirtschaft in einem föderalen, freiheitlich-demokratischen Europa.

Laissez-faire-Neoliberalismus, Staatskapitalismus und Sozialismus

Der Laissez-faire-Neoliberalismus und der Staatskapitalismus z.B. in China sind zwei Spielarten des Kapitalismus, die trotz ihrer Unterschiede eng miteinander verwandt sind. In beiden Systemen verschmelzen Politik und Wirtschaft faktisch zu einem einzigen Akteur. Im Laissez-faire-Neoliberalismus sind es die wirtschaftlich Starken und Mächtigen, die immer mehr Einfluss auf die Politik nehmen – mit Parteisponsoring, Lobbykampagnen, dem Institut Neue Soziale Marktwirtschaft oder der Bertelsmann-Stiftung. So bestimmen hierzulande und weltweit Unternehmen selbst mit, welche Regeln für sie gelten, wie hoch dieser oder jener Abgasgrenzwert oder eine Steuer sein soll. Im Staatskapitalismus sind diesbezüglich nur die Vorzeichen umgedreht. Dort ist es die politische Spitze, die nicht nur ordnungspolitische Macht über die Wirtschaft hat, sondern die großen Konzerne in weiten Teilen auch selbst beherrscht. Die chinesische Führung gibt also nicht nur den Rahmen vor, sondern legt gleichzeitig fest, wie Unternehmen diesen Rahmen ausfüllen sollen. Nur, wer ist in solchen Wirtschaftssystemen dann noch Kontrolleur und wer Kontrollierter?

Eine wehrhafte und nachhaltige Demokratie zeichnet sich durch ein funktionierendes System an „Checks and Balances“ aus. Die Gewaltenteilung ist daher ein unverzichtbares Element jeder demokratischen Grundordnung. Und dasselbe gilt für eine Marktwirtschaft. Neben den Konsumentinnen und Konsumenten, die frei über ihren Konsum entscheiden können und sollen, braucht es sowohl die staatliche Gewalt, die mit aller Macht versucht, die Wirtschaft in einen gemeinwohlfördernden Rahmen zu drücken, als auch jene unternehmerische Kraft, die innerhalb dieses ordnungspolitischen Rahmens alles gibt, um effektiv und effizient zu wirtschaften. Erst dieser Widerstreit der verschiedenen Kräfte macht aus einer Marktwirtschaft ein funktionierendes Wirtschaftssystem. Wie zuvor beschrieben, ist das aber weder im Staatskapitalismus noch im Laissez-faire-Neoliberalismus gegeben. Dort fehlt es an den gegeneinander gerichteten Interessen und so macht sich eine politisch-wirtschaftliche Machtclique ihre eigenen Gesetze. Und im Sozialismus ist zwar vieles anders, aber genau das nicht. Auch dort gibt es nur diese eine Instanz, die sowohl den Rahmen festlegt als ihn auch selbst ausfüllt – „der VEB Baukombinat wurde beauftragt 100 Wohnung zu bauen“. Es fehlt damit aber an genau dem, was ein nachhaltig funktionierendes Wirtschaftssystem ausmacht: Die Unabhängigkeit der rahmensetzenden staatlichen Gewalt von den rahmenfüllenden Akteuren, also Produzenten wie Konsumenten. Insofern kann aber auch der Sozialismus kein Fortschritt und schon gar kein Ausweg sein, denn auch dort würde sich schnell wieder jener allmächtige Führungskader etablieren, der sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichert.

Sozial-ökologische Marktwirtschaft

Wofür ich wirtschaftspolitisch stattdessen eintrete, ist eine Sozial-ökologische Marktwirtschaft. Das heißt zum einen, die Wiedererlangung des Primats der Politik über die Wirtschaft und das Aufräumen mit dem laissez-faire-neoliberalen „Markt-vor-Staat“-Irrglauben. Das heißt aber auch, den ordnungspolitischen Rahmen künftig so zu setzen, dass er den Herausforderungen unserer Zeit tatsächlich gerecht wird. Das gilt für die soziale Frage, das Auseinanderdriften von Arm und Reich, die Umbrüche am Arbeitsmarkt durch Robotik, Digitalisierung und Globalisierung, aber eben auch für die ökologische Frage – Nitrat in Böden und Grundwasser, (Mikro-)Plastik in den Weltmeeren, anthropogene Treibhausgase in der Atmosphäre oder die Endlichkeit der Ressourcen auf unserem Erdball.

Was den sozialen Rahmen anbelangt, so muss dieser künftig so gestaltet werden, dass das Auseinanderdriften der Gesellschaft in eine kleine reiche Vermögenselite und eine breite vermögenslose Masse gestoppt und die Ungleichheit wieder auf ein nach ökonomischen und vielmehr noch ethischen Gesichtspunkten verträgliches Maß zurückgefahren wird. Es braucht dazu unter anderem eine höhere Besteuerung der Vermögensmasse, höhere Steuern auf Spitzeneinkommen und Kapitalerträge sowie die Einführung einer Finanzmarktsteuer. Umgekehrt braucht es die Entlastung niedriger und mittlerer Einkommen durch einen höheren Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer und Entlastungen bei den Sozialabgaben, ein ordentliches Kindergeld für alle Kinder und eine sanktionsfreie Mindestsicherung für alle Bürgerinnen und Bürger. Es braucht dazu aber genauso auch mehr Tarifbindung, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken, einen fairen Mindestlohn, Lohnzuschläge bei Leiharbeit und Befristung, den Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes für all jene, die trotz guter Qualifikation und Leistungswillen keine Chancen am regulären Arbeitsmarkt haben, eine soziale Absicherung für Crowd- und Clickworker und noch so unendlich vieles mehr, um wieder zu einer Gesellschaft zu werden, in der es einer breiten Masse möglich ist, durch Arbeit zu Wohlstand zu gelangen.
Daneben können und dürfen wir als Gesellschaft aber auch nicht über unsere ökologischen Verhältnisse leben. Das heißt beispielsweise, dass Emissionen künftig so besteuert werden müssen, dass auch ein tatsächlicher Anreiz zur Emissionsvermeidung entsteht. Im Verkehrsbereich müssen Alternativen zum CO2-intensiven Individualverkehr entwickelt werden. In Bezug auf Ressourcenschonung sind außerdem höhere Recyclingquoten und eine Verpackungssteuer sinnvolle Maßnahmen oder die Pflicht z.B. für Smartphone-Hersteller, Akkus und andere Teile ersetzbar zu gestalten. Wenn wir als Gesellschaft wollen, dass Produkte länger halten, braucht es dafür aber gar nicht unbedingt detaillierte technische Vorgaben. Es reicht aus, den Garantie- und den anschließenden Gewährleistungszeitraum zu verlängern. Unternehmen werden dann von sich aus schauen, wie sie einen solchen neuen ordnungspolitischen Rahmen wieder effizient ausfüllen, also nicht allzu oft kostenlos reparieren, umtauschen oder zurücknehmen müssen.

Einzelmaßnahmen vs. Konzept

Man kann die Liste der notwendigen Maßnahmen für eine Umgestaltung hin zu einer Sozial-ökologischen Marktwirtschaft beliebig fortsetzen. Für die meisten Einzelmaßnahmen gilt dabei, dass sie verzichtbar wären, wenn denn alle anderen Maßnahmen erfolgreich umgesetzt würden. Wenn alle Erwachsenen genügend Geld haben, braucht es nicht mehr zwingend ein hohes Kindergeld. Bei einem hohen Kindergeld braucht es nicht mehr zwingend eine Gebührenfreiheit für KiTa-Plätze. Es bedeutet umgekehrt aber auch, dass aus vielen Einzelmaßnahmen noch lange kein Konzept wird. Das ist beispielsweise ein wesentlicher Grund für den Anstieg der Kinderarmut in den letzten 20 Jahren – Einzelmaßnahmen gab es in diesem Bereich genügend, aber eben kein Konzept, schon gar kein stimmiges.
Wenn ich also von einer Sozial-ökologischen Marktwirtschaft spreche, meine ich damit mehr als eine Liste von Einzelmaßnahmen. Vielmehr geht es um eine Grundhaltung, aus der heraus sich dann konkrete Einzelmaßnahmen ableiten lassen. Am ehesten lässt sich die Grundhaltung dabei mit einem Vergleich verdeutlichen. Der Laissez-faire-Neoliberalismus steht für eine Marktwirtschaft mit einem schwachen und nur reaktiven Staat. Ich möchte hingegen eine Marktwirtschaft mit einem starken und aktiv gestaltenden Staat!

Das Primat der Politik

Ziel des Laissez-faire-Neoliberalismus ist, das Primat der Politik weitestgehend durch ein Primat des Kapitals zu ersetzen. Hierzu wurde das staatliche Gemeinwesen in den letzten 50 Jahren auf verschiedene Weise ausgehöhlt. Zum einen wurde der ordnungspolitischen Rahmen immer weiter und weicher gestaltet. So viele Bereiche wie möglich sollten dem Markt untergeordnet werden – auch die Daseinsvorsorge, der Soziale Wohnungsbau, die Alterssicherung – und zwar so umfassend wie es nur irgend geht, also ohne Mietpreisbindung, ohne Verbraucher- oder Umweltschutz und ohne Steuern oder Sozialabgaben. Zum anderen, und das ist noch viel gravierender, wurde von laissez-faire-neoliberalen Wirtschafts- und Staatenlenkern in den letzten Jahrzehnten eine globale Wirtschaftsstruktur etabliert, in der die Politik vom Schiedsrichter zum Spielball, vom „maker“ zum „taker“ degradiert wurde – eine Tatsache, die hierzulande totgeschwiegen wird und dennoch in aller Munde ist. Nicht mehr der Staat entscheidet über den ordnungspolitischen Rahmen für das Kapital, seien es nun Großkonzerne, Stiftungen, Investmentfonds oder Superreiche, sondern das Kapital entscheidet, in welcher ordnungspolitische Umgebung es sich ansiedelt, wo es wohnhaft wird, ein Werk errichtet oder eine Firmenzentrale baut. Damit stehen nicht länger Unternehmen mit ihren Produkten im Wettbewerb zueinander, sondern gleich die Staaten selbst mit ihren ordnungspolitischen Rahmen. Das ist die Perversion einer Marktwirtschaft und dennoch gehört es als Schlagwort vom „Wirtschaftsstandort Deutschland“ bzw. von der „Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands“ zum Alltag der wirtschaftspolitischen Debatte im Vorzeigeland des Laissez-faire-Neoliberalismus.

Die Wiederherstellung des Primats der Politik ist unter diesen Gegebenheiten kein leichtes Unterfangen. Gleichwohl ist es für eine Sozial-ökologische Marktwirtschaft zwingend erforderlich, denn nur wenn die demokratisch legitimierten Volksvertreterinnen und Volksvertreter überhaupt in der Lage sind, einen ordnungspolitischen Rahmen zu setzen, können sie diesen auch sozial und ökologisch ausgestalten.
Dem laissez-faire-neoliberalen Zerrbild des Gemeinwesens als „gierigem, verschwenderischem, störendem, verbietendem, einschränkendem Staat“ – wer möchte einen solchen Staat schon stärken – muss deshalb zunächst die Idee und das Bild eines Staates als „fairem Schiedsrichter“, „solidarischem Beistand“, „Schutzengel“ oder „Retter in der Not“ entgegengesetzt werden. Einen solchen Staat möchte man als Bürgerin oder Bürger doch schon viel eher fit und verlässlich an seiner Seite wissen. Und mit einer demokratischen Mehrheit im Rücken kann der Staat an vielen Stellen auch wieder dazu befähigt werden, der Wirtschaft eine soziale und ökologische Richtung zu geben. Das gilt vor allem dort, wo die Ordnungsrahmen nicht in Wettbewerb zueinander stehen. Die Paketzustellung innerhalb Deutschlands ist ein typisches Beispiel. Hier könnte der deutsche Gesetzgeber sowohl im Sozialen (Branchen-Mindestlohn) wie im Ökologischen (emissionsfreie Zustellung) sehr viel mehr machen, weil es sich um eine Dienstleistung handelt, die man nur in Deutschland selbst durchführen kann. In diesem Fall ist es also völlig unerheblich, welche ordnungspolitischen Rahmen für die Paketzustellung in Frankreich oder Polen gelten.

Daneben braucht es aber auch Konzepte, um das Primat der Politik in all jenen Bereichen wiederherzustellen, in denen es durch die laissez-faire-neoliberale Struktur der Weltwirtschaft ausgehebelt wurde. Was machen wir also überall dort, wo die Konkurrenz der unterschiedlichen ordnungspolitischen Rahmen zu einer Abwärtsspirale von Umwelt- und Sozialstandards, zu ruinösem Steuerwettbewerb und immer weniger Arbeitnehmerrechten führt?
Wenn der Gesetzgeber in Deutschland heute deutlich mehr Platz für Legehennen beschließt, stehen die Legebatterien morgen im EU-Ausland und die Eier werden einfach importiert. Um dieser Konkurrenz der Ordnungspolitik zu entgehen, muss deshalb wenigstens eine rudimentäre Rahmensetzung auf jener Ebene ermöglicht werden, auf der auch das Marktgeschehen stattfindet. Im Falle der Legehennen ist das auf europäischer Ebene gegeben und so hat die EU bereits 2012 die konventionelle Käfighaltung im gesamten Binnenmarkt komplett verbieten können. In vielen anderen Bereichen hat die EU aber bis heute keine oder nur eine sehr beschränkte Kompetenz zur Rahmensetzung, z.B. im sozialen Bereich, bei Steuern, bei Arbeitnehmerrechten. Das heißt, über ganz zentrale Elemente des ordnungspolitischen Rahmens – wie hoch sind Sozialabgaben, wie hoch die Stromsteuer, wie hoch der Mindestlohn, wie stark der Kündigungsschutz – entscheiden noch immer die einzelnen EU-Länder für sich alleine und zwar viel zu oft im Gegeneinander.
Eine Sozial-ökologische Marktwirtschaft ist deshalb nur im Zusammenspiel mit europäischem Föderalismus denkbar. Es braucht eine Europäische Republik, die Vereinigten Staaten von Europa, einen Europäischen Bundesstaat, eine Europäische Föderation oder ein ähnliches Konstrukt, um eine demokratisch legitimierte rahmensetzende Gewalt auf jener Ebene anzusiedeln, auf der auch der Binnenmarkt steht, also auf der europäischen Ebene.

Ein föderales, freiheitlich-demokratisches und sozial-ökologisches Europa

Die Absatzüberschrift ist die Kurzfassung dessen, was ich für eine erstrebenswerte Zukunft für Europa halte. Es braucht eine föderale Struktur, um der europäischen Wirtschaft auf demokratischem Wege wieder einen adäquaten Ordnungsrahmen setzen zu können und zwar auch bei Steuern, Arbeitnehmerrechten oder Sozialstandards. Die dadurch entstehenden Freiräume für die Politik müssen dann aber auch auf allen Ebenen konsequent genutzt werden, um den europäischen Binnenmarkt zu einer Sozial-ökologischen Marktwirtschaft umzugestalten.

Gleichwohl bleibt damit aber noch immer eine wesentlich Frage unbeantwortet: Wie können wir auch anderen Erdteilen helfen, ein solches Gesellschafts- und Wirtschaftssystem aufzubauen? Denn auch ein CO2-neutrales, an Fangquoten haltendes, arbeitnehmerfreundliches Europa ist nur ein Schritt zu einer nachhaltigen, sozial-ökologischen Weltwirtschaft. Ein Teil der Antwort kann aber darin liegen, die im Laissez-faire-Neoliberalismus vorherrschende Freihandels-Doktrin durch eine sozial-ökologische Fairhandels-Maxime zu ersetzen. Mit Blick auf den chinesischen Staatskapitalismus, arabische Scheichtümer oder afrikanische Militärregime stößt aber natürlich auch das an seine Grenzen. Hier bleibt dann vermutlich nur die altbewährte Strategie, schneller, besser und geschickter zu sein.

Noch ein Wort zum Sozialismus

Warum ich den Sozialismus als Wirtschaftssystem ablehne, habe ich dargestellt. Allerdings werden manche nun sagen, der Sozialismus sei über die Wirtschaft hinaus vielmehr ein Gesellschaftssystem und insofern greife der Gedanke einer Sozial-ökologischen Marktwirtschaft zu kurz. Für mich ist allerdings klar, dass ich an unserem grundlegenden Gesellschaftssystem, der freiheitlich-demokratischen Ordnung, gar nichts ändern möchte, weil ich darin mit Abstand den besten Schutz dessen sehe, was mir in einer Gesellschaft wichtig ist – Pluralismus, Menschenrechte, die bürgerlichen Freiheiten.
Und de facto ist bisher jedes sozialistische Land auf der Welt als Diktatur geendet, egal ob in der DDR, auf Kuba, in Venezuela, bei Lenin, Stalin oder Mao. Dass eine kleine, reiche Führungsclique entsteht, ist aus meiner Sicht ja gerade die logische Konsequenz daraus, dass wirtschaftliche und politische Macht im Sozialismus grundsätzlich in eine Hand gegeben werden. Insofern halte ich es diesbezüglich aber mit Albert Einstein, der mal gesagt haben soll, „die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.“ Auch deshalb werbe ich für einen Aufbrauch zu einem anderen Ziel, nämlich einer Sozial-ökologischen Marktwirtschaft.


Text als PDF: Sozial-ökologische Marktwirtschaft statt Laissez-faire-Neoliberalismus oder Sozialismus


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Doch leider ist die finanzielle Ausstattung von Kindern in Deutschland noch immer reine Glückssache und hängt wesentlich von der wirtschaftlichen Lage der Eltern ab. Schlimmer noch, in Deutschland ist es sogar so, dass die Kinder einkommensstarker Familien von der Gesellschaft über den Kinderfreibetrag mit fast 300 Euro gefördert werden, während eine einkommensschwache Familie für ihr erstes Kind nur knapp 200 Euro Kindergeld erhält.

Das beschämende Ergebnis dieser am falschen Ende sparenden Politik ist, dass im reichen Deutschland rund 20% der Kinder in Haushalten leben, die mit ihren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze liegen. War 1998 „nur“ jedes achte Kind von Armut gefährdet [1], lebt inzwischen jedes fünfte Kind, in Ostdeutschland sogar jedes vierte Kind [2], in Unwohlstand, insgesamt 3 – 4 Millionen Kinder [3]. Und das ist eben nicht nur eine traurige Zahl, sondern auch ein riesiges Potential, das wir auf diese Weise viel zu oft verschenken.


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[1] Dossier Kinderarmut des Familienministeriums von 2008, Seite 3 (Link zur PDF auf www.bmfsfj.de)

[2] Pressemeldung der Hans-Böckler-Stiftung von 2017 zu einer aktuellen Studie (Link zur Meldung auf www.boeckler.de)

[3] Tagesspiegel-Artikel vom 22.8.2018 mit Zahlen des Kinderschutzbunds (Link zum Artikel auf www.tagesspiegel.de)

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400 Euro monatlich für jedes Kind:

Jedes Kind ist gleich viel wert! Daher soll künftig nicht mehr das Einkommen der Eltern darüber entscheiden, mit wie viel Euro der Staat ein Kind fördert. Egal ob erstes, zweites oder drittes Kind, egal ob Baby oder fast schon erwachsen – der Staat zahlt ein Kindergeld von 400 Euro monatlich.

11 Milliarden durch Diesel und Dienstwägen:

Aktuell wird der Diesel mit 10 Mrd. Euro an den Zapfsäulen subventioniert und bei den günstigen Konditionen für die steuerliche Absetzbarkeit von Dienstwägen schätzt der Bundesrechnungshof einen Subventionsanteil von rund 4 Milliarden Euro [1]. Selbst wenn man beim Diesel eine Kompensation über die KfZ-Steuer gegenrechnet und das Dienstwagenprivileg nicht ganz abschafft, sondern nur einschränkt, bleibt ein Einsparpotential von gut 11 Milliarden Euro jährlich.

Abschaffung Kinderfreibetrag, Anpassung sonstiger Förderung:

Mit dem einheitlichen Kindergeld von 400 Euro soll auch der Förderungsdschungel gelichtet und die Kinderförderung entbürokratisiert werden. Der Kinderfreibetrag, der einkommensstarke Familien aktuell mit rund 260 Euro je Kind entlastet, wird daher ersatzlos gestrichen. Der Kinderzuschlag, durch den bei maximaler Nutzung aktuell eine Förderung von ca. 350 – 370 Euro pro Kind möglich ist, sollte mindestens überarbeitet werden. Und auch andere Förderungen, die beispielsweise wegen des bürokratischen Aufwands kaum genutzt werden, sollten überdacht und ggf. angepasst oder abgeschafft werden. Das Ziel muss künftig lauten: Kinder fördern, nicht Bürokratie!

Keine Anrechnung auf Hartz IV:

Um effektiv etwas gegen Kinderarmut zu unternehmen, müssen die Hartz-IV-Leistungen in Bezug auf Kinder überdacht werden. Sinnvoll erscheint, künftig den Regelsatz vollständig durch das Kindergeld von 400 Euro zu ersetzen und die Kinder nur noch bei Wohnkostenzuschüssen und Ähnlichem zu berücksichtigen. Letztlich soll ja die Kinderförderung von der Gesellschaft aus Steuermitteln gleistet werden und nicht primär Aufgabe der Arbeitsagentur sein. Umgekehrt darf dann aber auch keine Anrechnung des Kindergelds auf die Hartz-IV-Leistungen der übrigen Haushaltsangehörigen stattfinden, sodass das höhere Kindergeld auch tatsächlich bei den Familien ankommt.

Kopplung an gewöhnlichen Aufenthalt:

Für den Anspruch auf Kindergeld sollte künftig der gewöhnliche Aufenthalt der Kinder maßgeblich sein. Haben Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland, sollte kein oder nur ein eingeschränkter Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Kosten / Nutzen:

Millionen Kinder werden durch das einheitliche Kindergeld aus der Armut geholt. Familien werden gestärkt und von bürokratischen Hürden bei der Kinderförderung befreit. Deutschland investiert damit in seine Zukunft. Hingegen werden zwei andere Steuersubventionen abgeschafft, die auf dem Weg in eine ökologische Zukunft mehr schaden als nutzen. Ein Staat, der dicke Dienstwägen subventioniert, braucht sich nicht wundern, wenn er seine Klimaziele verfehlt. Und seit der Dieselaffäre ist bekannt, dass der Diesel zwar etwas weniger CO2 ausstößt, aber dafür andere Probleme in unseren Innenstädten verursacht. Insgesamt führt der Vorschlag daher zu einer Win-Win-Situation für Kinder und Klima, für Familien und saubere Luft.

Finanzierung:

Wenn sich bei Diesel und Dienstwägen 11 Milliarden Euro einsparen lassen, sind die zusätzlichen Ausgaben für das Kindergeld zu einem guten Teil finanziert. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten sind die Anhebung von Tabak- und Alkoholsteuer oder die Einführung einer Verpackungs- oder Plastiksteuer.

Positive Effekte für den Handel:

Durch die Umschichtungen im Haushalt dürften positive Effekte auf die Wirtschaft ausgelöst werden. Viele werden auch ohne Subventionen weiterhin teure Dienstwägen kaufen, so dass nur marginale Effekte auf die Automobilindustrie zu erwarten sind. Beim Diesel werden sich die Kosten stärker verteilen, weil er häufig im gewerblichen Bereich (Güter-Transport, Handwerker, Taxi) zum Einsatz kommt. Das höhere Kindergeld wird hingegen den Konsum und die Binnennachfrage recht direkt ankurbeln, was insbesondere dem Handel zu Gute kommen dürfte.


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[1] Im Sonderbericht 2017 des Bundesrechnungshofes werden die Dienstwagen- (S.42) und Dieselsubventionen (S.43) auf Basis des Jahres 2015 berechnet (Link zum Sonderbericht 2017 auf www.bundesrechnungshof.de)

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Glossar: Durchschnittseinkommen und Medianeinkommen http://www.mister-ede.de/politik/durchschnitt-und-median/7744 http://www.mister-ede.de/politik/durchschnitt-und-median/7744#comments Fri, 03 Feb 2017 18:42:01 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=7744 Weiterlesen ]]> Bei der Betrachtung von Einkommen werden Durchschnittseinkommen und Medianeinkommen immer wieder verwechselt oder unsauber getrennt. Gerade bei der Bewertung der Armut bzw. der Armutsgefährdung kommt es damit schnell zu falschen Vorstellungen und Eindrücken. Hier folgt deshalb eine Erklärung des Unterschieds.

Das Durchschnittseinkommen:

Das Durchschnittseinkommen gibt das arithmetische Mittel aller Einkommen einer Gruppe (z.B. Personen oder Haushalte) an. Es kann sowohl für Bruttoeinkommen als auch für Nettoeinkommen bestimmt werden.

Das Medianeinkommen (mittleres Einkommen):

Zur Berechnung des Medianeinkommens, oft auch mittleres Einkommen genannt, werden alle Einkommen einer Gruppe (z.B. Personen oder Haushalte) nach ihrer Höhe geordnet. Jenes Einkommen, das die Person oder der Haushalt in der Mitte dieser Liste hat, ist das Medianeinkommen. In der Regel wird das Medianeinkommen auf Basis der Nettoeinkommen berechnet, z.B. in Form von verfügbaren Haushaltseinkommen.

Median-Äquivalenzeinkommen:

Das Äquivalenzeinkommen wird zum Vergleich zwischen unterschiedlichen Haushaltsformen (Singlehaushalte, Zweipersonenhaushalte, Haushalte mit Kindern) herangezogen und rechnet das Nettoeinkommen, beispielsweise einer Familie mit zwei Kindern, auf das Nettoeinkommen eines Haushalts einer alleinlebenden Person um. Das Median-Äquivalenzeinkommen ist dementsprechend das umgerechnete Einkommen, das sich in der Mitte der nach der Höhe der Einkommen geordneten Liste befindet. Haushalte deren Äquivalenzeinkommen bei 60% oder weniger des Median-Äquivalenzeinkommens liegen, gelten als armutsgefährdet.

Beispiel:

Betrachtet werden 11 Haushalte von alleinlebenden Personen mit unterschiedlichem Nettoeinkommen.

Das Durchschnittseinkommen dieser 11 Haushalte beläuft sich auf 2.018 Euro. Das Medianeinkommen bzw. mittlere Einkommen liegt hingegen bei 1.600 Euro. Da es sich hierbei um die Haushalte von alleinlebenden Personen handelt, entsprechen die Haushaltseinkommen ohne weitere Umrechnungen dem Äquivalenzeinkommen dieser Haushalte. Das in der Mitte liegende Einkommen (Person 6) in Höhe von 1.600 Euro ist das Median-Äquivalenzeinkommen der betrachteten Haushalte. Die Armutsgefährdungsgrenze, die bei 60% des Median-Äquivalenzeinkommens liegt, beträgt in diesem Beispiel also 960 Euro.

Deutschland [1]:

2014 betrug das Durchschnittseinkommen von Alleinlebenden 2.497 Euro brutto und 1.913 Euro netto. Nach Ergebnissen der Untersuchung EU-SILC betrug das Median-Äquivalenzeinkommen aller Haushalte in Deutschland 1.644 Euro. Entsprechend lag der Schwellenwert für die Armutsgefährdung bei Alleinlebenden bei 987 Euro und bei Familien mit 2 Kindern bei 2.072 Euro. Werden die Werte der Fortschreibung des Mikrozensus 2011 verwendet, lagen die Schwellenwerte für die Armutsgefährdung sogar noch niedriger, bei 917 Euro für Alleinlebende bzw. 1.926 Euro bei Familien mit 2 Kindern. Im Bundesdurchschnitt kamen somit 16,7% der erwachsenen Personen (EU-SILC) bzw. 15,4% der Haushalte (Mikrozensus) in Deutschland auf ein Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze.

Verwechslungsgefahr und falsche Vorstellungen:

Liest oder hört man, dass die Armutsgefährdungsquote bei 60% des Einkommens oder des Durchschnitts liegt, und berechnet den Schwellenwert dann fälschlicherweise vom durchschnittlichen Nettoeinkommen, so kommt man auf falsche Beträge, die wesentlich höher sind als die tatsächlichen Schwellenwerte für die Armutsgefährdung. Dies kann zur falschen Vorstellung führen, dass ein Single mit 1.147 Euro Nettoeinkommen oder ein kinderloser Zweipersonen-Haushalt mit 2.294 Euro Nettoeinkommen als armutsgefährdet eingestuft wird. Hierdurch könnte wiederum der Eindruck entstehen, dass die Anzahl der armutsgefährdeten Personen übertrieben sei. Genau das ist allerdings gerade nicht der Fall.


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[1] Statistisches Jahrbuch 2016 des Bundesamtes für Statistik, S. 169, 179, 180 (Link zur PDF auf www.destatis.de)

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Lohnaufstockung und die Folgen: Als der Staat zum Lohndumping einlud http://www.mister-ede.de/politik/lohnaufstockung-und-folgen/4703 http://www.mister-ede.de/politik/lohnaufstockung-und-folgen/4703#comments Wed, 13 Jan 2016 20:03:16 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4703 Weiterlesen ]]> 20 Jahre ist es her, dass sich Bündnis 90/Die Grünen mit besten Absichten auf den Weg machten, die Sozialhilfe durch eine Grundsicherung zu ersetzen [1]. Ein Ziel war es damals, auf diese Weise niedrige Einkommen durch staatliche Leistungen abzufedern und so die Armut zu reduzieren.

Im Rahmen der beiden Regierungsbeteiligungen seit 1998 wurde dies dann insbesondere ab 2002 im Rahmen der Hartz-Reformen zusammen mit der SPD auch umgesetzt und damit jene Personengruppe geboren, die heute unter dem Namen „Aufstocker“ bekannt ist.
Jedoch gepaart mit Veränderungen bei den Zumutbarkeitsregeln, so dass ein Arbeitsloser ein Arbeitsangebot kaum noch ausschlagen konnte, und der gleichzeitigen Weigerung der SPD einen Mindestlohn einzuführen, weil die Gewerkschaften diesen damals ablehnten, entstand eine für Arbeitgeber günstige Situation. Wo es keine Tarifbindung gab oder Tarife durch Scheingewerkschaften ausgehandelt wurden, konnten sie ihre Löhne erheblich nach unten schrauben und trotzdem auf ein großes Reservoir an Arbeitskräften zurückgreifen, die dann ihren Lohn über die Arbeitsagentur aufstocken mussten.
Erst 15 Jahre später, wenn 2017 der Mindestlohn wirklich allgemeinverbindlich ist und es auch keine Ausnahmen für Tarifverträge mehr gibt, wird das Aufstocken aufgrund von Lohndumping der Vergangenheit angehören und diese milliardenteure Lücke wieder geschlossen sein.

Doch auch künftig bleiben kritische Fragen zu diesem Instrument berechtigt. Ist es zum Beispiel wirklich wünschenswert, dass zahlreiche berufstätige Alleinerziehende erst noch eine solche Aufstockung beantragen müssen, statt von Anfang an eine ausreichende finanzielle Unterstützung zu erhalten? Auch wenn die Grundsicherung und die Möglichkeit des Aufstockens unseren Sozialstaat abrunden, so kann es doch nicht verdecken, dass damit an vielen Stellen nur die immer größer klaffenden Lücken bei den Sozialleistungen ausgebügelt werden.
Auch wenn das größte Problem, der zusätzliche Anreiz zum Lohndumping, mittlerweile beseitigt wurde, muss deshalb weiterhin darauf geachtet werden, dass nicht mit dem Hinweise, im Zweifel greife eine Grundsicherung, der Sozialstaat schleichend ausgehöhlt wird und Selbstverständliches, z.B. eine anständige Förderung von Kindern und Eltern, zu einer ausnahmsweise gewährten Hilfe für Bedürftige wird.


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Die Entwicklung der Lohnnebenkosten (www.mister-ede.de – 22.12.2012)

Die Begrenzung des Lohndumpings und der Aushöhlung der Tarifstruktur (www.mister-ede.de – 08.01.2013)


[1] Tagesschau vor 20 Jahren unter anderem zum Treffen der Grünen im thüringischen Ilmenau 1996 (Link zum Video auf www.tagesschau.de)

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Doppelverdiener werden bei der Sozialversicherung benachteiligt http://www.mister-ede.de/politik/doppelverdiener-benachteiligt/1940 http://www.mister-ede.de/politik/doppelverdiener-benachteiligt/1940#comments Tue, 26 Feb 2013 18:35:47 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1940 Weiterlesen ]]> Ein großer Teil unseres Sozialsystems wird durch die Lohnnebenkosten finanziert. Wie durch das Steuersystem können sich auch durch die Sozialabgaben Anreize verschieben oder es kann zu Ungerechtigkeiten kommen. Betrachtet man Arbeitnehmer mit Gehältern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen, so können diese zum einen durch private Krankenversicherungen aus dem Solidarmodell aussteigen, oder werden durch die Beitragsbemessungsgrenzen finanziell bessergestellt.

Auch auf der Arbeitgeberseite wirkt diese Ungleichbehandlung hoher Einkommen. So ist es für den Arbeitgeber billiger einem Mitarbeiter das Bruttogehalt von 70.000 auf 80.000 Euro im Jahr zu erhöhen, als von 30.000 auf 40.000 Euro. Bei unterschiedlichen Einkommensmodellen in der Ehe, kommt dieser Effekt ebenfalls zum Tragen. Auf Allein- oder Doppelverdiener-Haushalte bezogen bedeutet dies nämlich, dass es bei einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro finanziell geschickter ist, wenn es sich um einen Alleinverdiener handelt, der dann über die Beitragsbemessungsgrenzen kommt, als um einen Doppelverdiener-Haushalt mit zwei Einkommen unterhalb dieser Grenze.

Aber nicht nur dies wirkt nachteilig für das Doppelverdiener-Modell. Auch durch die Ausgestaltung der Krankenversicherung als Familienversicherung und gleichzeitig der Minijobs mit niedrigeren Sozialabgaben, werden die Anreize hin zu einem Alleinverdiener-Modell verzerrt. Der Hauptverdiener hängt sich mit Überstunden für den sozialabgabenfreien Zusatzverdienst über den Beitragsbemessungsgrenzen rein, während der andere Ehepartner einen sozialabgabenreduzierten Minijob macht. Zu guter Letzt lässt sich dann noch die Einkommenssteuer durch das Ehegattensplitting, das die steuerliche Benachteiligung von Alleinverdiener-Ehen ausschaltet, reduzieren. Zwar halte ich das Ehegattensplitting und die damit verbundenen Entscheidungsfreiheit der Familien für richtig, aber man muss schon feststellen, dass es als Sahnehäubchen obendrauf deutlich zeigt, welches Familienmodell durch gesetzliche Regelungen gefördert wird, und welches benachteiligt.

Anstelle einer Abschaffung des Ehegattensplittings, halte ich aber eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen für den besseren Weg. Wenn das Ehegattensplitting eine steuerliche Gleichstellung fördert, egal welches Einkommensmodell die Familien wählen, dann sollten einfach auch die Beitragsbemessungsgrenzen so gestaltet werden, dass sie kein Einkommensmodell bevorzugen.

Bei einer gemeinsamen Veranlagung der Einkommen sollten daher die Beitragsbemessungsgrenzen aufaddiert werden. Bei einem Alleinverdiener-Ehepaar würde der Hauptverdiener dann erst ab rund 100.000 Euro über diese Grenze kommen. Da es Ehepaaren freigestellt ist, ob sie das Einkommen trennen oder zusammennehmen, tritt hier auch keine Benachteiligung gegenüber Alleinlebenden auf, denn im Zweifel kann zu Individualbesteuerung und individuellen Sozialabgaben gewechselt werden.

Damit würde dann eine Familie nicht nur unabhängig von der Einkommensverteilung Steuern zahlen, sondern auch unabhängig davon in die Sozialversicherung einzahlen. In diesem Zusammenhang könnten aber auch z.B. Rentenansprüche gesplittet werden, so dass in einer Ehe ein gewisser Versorgungsanspruch des nichtverdienenden Ehepartners dauerhaft sichergestellt ist.

Insgesamt würde mit einer solchen Regelung für die Beitragsbemessungsgrenzen meines Erachtens dem verfassungsmäßigen Grundsatz „Ehe und Familien zu schützen“ am besten Rechnung getragen werden, weil alle Familienformen gleichbehandelt werden. Die Entscheidung wer was zum Familieneinkommen beisteuert, wird dann nicht durch Steuergesetze beeinflusst, aber eben auch nicht durch Beitragsbemessungsgrenzen und unterschiedliche Sozialbeiträge.

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Abschaffung des Ehegattensplittings verfassungswidrig? http://www.mister-ede.de/politik/abschaffung-ehegattensplitting/1878 http://www.mister-ede.de/politik/abschaffung-ehegattensplitting/1878#comments Mon, 18 Feb 2013 06:56:21 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1878 Weiterlesen ]]> Der Schutz der Ehe und der Familie ist im Grundgesetz festgeschrieben. Hierbei knüpfen sich an die Ehe sowohl Rechte, als auch Pflichten an. Zu den Rechten gehört z.B. das Aussageverweigerungsrecht vor Gericht und es gibt Vergünstigungen, wie z.B. hohe Freibeträge bei Erbschaften unter Ehepartnern. Daneben gibt es aber auch besondere Ehepflichten wie die Fürsorgepflicht. Wird ein Ehepartner arbeitslos, so muss der andere den Unterhalt alleine bestreiten. Nur wenn beide zusammen zu wenig verdienen springt der Staat mit Sozialleistungen ein.

In diesem Zusammenhang sehe ich die Abschaffung des Ehegattensplittings als kritisch an. Denn wie würde es mit dieser Pflicht nach einer Abschaffung des Ehegattensplittings aussehen? Kann die Versorgung des arbeitslosen Ehepartners dann steuerlich als Aufwand geltend gemacht werden? Oder soll der arbeitslose Ehepartner dann sogar einen eigenen Anspruch auf Sozialleistungen erhalten? Aus meiner Sicht ist das eine erste Problematik bei einer Abschaffung des Ehegattensplittings.

Eine weitere Unklarheit ergibt sich im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften. Die Ehe ist in der Regel eine Zugewinngemeinschaft. Das heißt, die Einkommen der Eheleute werden als gemeinsames Einkommen betrachtet. Bei einer Scheidung bedeutet dies, dass in der Ehe hinzugewonnene Vermögenswerte,  also Erspartes oder ein Lottogewinn, geteilt werden. Mit dem Ehegattensplitting wird dieser Zugewinngemeinschaft auch bei der Einkommenssteuer Rechnung getragen. Es bietet die Möglichkeit, das Einkommen beider Eheleute bei der Steuerfestsetzung zusammen zu veranlagen. Gerade bei Kapitaleinkünften ist es sowieso schwer festzustellen, welchem Ehepartner diese zuzurechnen sind. Wem stünden z.B. die Zinsen des gemeinsamen Kontos zu, wenn hier eine Trennung notwendig wird? Zudem kann Kapital auch leicht übertragen werden, wodurch es völlig unmöglich wird, die Einkommen wirklich getrennt zu erfassen. Durch die leichte Übertragbarkeit von Kapital entsteht so eine weitere Benachteiligung von Arbeitnehmern, bei denen der Lohn nicht einfach zwischen den Eheleuten gesplittet werden kann.

Das Hauptproblem bei einer Abschaffung sehe ich aber in der Ungleichbehandlung von Paaren mit gleichem Einkommen. Es sollte für die Steuerbemessung unerheblich sein, ob innerhalb einer Ehe nur ein Partner oder beide zum Familieneinkommen beitragen. Eine Steuergestaltung, bei der eine Verteilung von 50.000 beim einen und 0 Euro beim anderen Ehepartner eine höhere Steuer hervorruft als eine Gleichverteilung von zweimal je 25.000 Euro, könnte daher den Gleichheitsgrundsatz in Zusammenhang mit dem Schutz der Ehe verletzen.

Wenn die Ehe besonders geschützt ist, dann muss damit vor allem sichergestellt sein, dass alle Ehemodelle gleichermaßen Schutz finden. Die Alleinverdiener-Ehe darf durch den Staat aus meiner Sicht nicht schlechter gestellt werden als die Doppelverdiener-Ehe. Durch eine Abschaffung des Ehegattensplittings sehe ich aber eine solche Ungleichbehandlung als gegeben.

Gleichwohl muss man aber anmerken, dass eine andere Regelung Alleinverdiener-Familien mit Einkommen über 50.000 Euro deutlich bevorzugt. Betrachtet man die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialbeiträge so stellt man fest, dass sich bei einem Familieneinkommen von 80.000 Euro die Sozialbeiträge je nach Lohnverteilung unterscheiden. Der Arbeitnehmeranteil bei Alleinverdienern liegt bei rund 12.000 Euro, während bei zwei Verdienern je 40.000 Euro der Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung rund 16.000 Euro beträgt. Hierbei sind die Arbeitgeberbeträge noch nicht berücksichtigt [1].

Was die Beitragsbemessungsgrenzen angeht, sollte aus meiner Sicht etwas gemacht werden, wenn es aber um das Ehegattensplitting geht, bin ich dafür, dieses beizubehalten, egal ob eine Abschaffung verfassungskonform oder verfassungswidrig ist.

[Anmerkung: Vor dem Online-Stellen bin ich bei der Keyword-Recherche auf einen undatierten Beitrag  „Abschaffung des Ehegattensplittings ist verfassungswidrig“ von Dr. Hanjo Allinger auf der Seite der Uni Passau gestoßen. Dass er auch ein Beispiel mit genau 50.000 Euro verwendet ist wohl Zufall, aber insgesamt gibt es einige Überschneidungen. Deshalb weise ich vorsichtshalber darauf hin, dass mein Artikel völlig unabhängig entstanden ist. Sehr interessant sind aber im Zusammenhang mit dem Ehegattensplitting auch seine Ausführungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1957. (Link zum PDF-File auf www.wiwi.uni-passau.de - inzwischen nicht mehr abrufbar)]


[1] Berechnet mit dem Gehaltsrechner auf sueddeutsche.de (Link zum Gehaltsrechner auf www.sueddeutsche.de)

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SPD will die Kinderförderung umstellen http://www.mister-ede.de/politik/spd-will-neue-kinderfoerderung/1753 http://www.mister-ede.de/politik/spd-will-neue-kinderfoerderung/1753#comments Wed, 09 Jan 2013 07:28:02 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1753 Weiterlesen ]]> Die SPD hat sich für die nächste Bundestagswahl auf die Fahne geschrieben, endlich die Bevorteilung finanziell bessergestellter Kinder zu beenden [1]. Wenn Eltern ein hohes Einkommen haben, bekommen diese nicht nur Kindergeld, sondern darüber hinaus durch den Kinderfreibetrag weitere finanzielle Vorteile eingeräumt.

Die Logik, die eine solche Zweiteilung ausdrückt, ist absolut unsozial. Wenn Eltern in einer günstigen Wohnung leben, dann kostet die Miete für das Kinderzimmer auch nicht so viel und dann reicht ja das geringere Kindergeld aus. Und wenn Eltern sich schon von vornherein gar keinen Urlaub leisten können, dann muss für das Kind auch kein teures Flugticket gekauft werden.
Eine Abschaffung dieses Privilegs von bessergestellten Kindern ist daher sehr zu begrüßen. Überdies muss aber insgesamt die Versorgung der Kinder verbessert werden.

Die SPD setzt hier am anderen Ende an und möchte nun umgekehrt gerade einkommensschwachen Familien mehr Geld zur Verfügung stellen. Das allerdings halte ich ebenso für einen Irrweg. Nachdem es nicht um die Versorgung der Eltern geht, sollte deren Finanzlage für die Bedarfszumessung eine untergeordnete Rolle spielen. Jedes Kind sollte die gleiche Unterstützung erhalten, denn bei aller Individualität ist der Grundbedarf für Kinder recht ähnlich. Außerdem erfordert so eine Differenzierung erneut eine Grenzziehung, sowie Übergangsregeln und einen Verwaltungsapparat der dann die Ansprüche prüft.

Aus meiner Sicht ist daher sowohl die Differenzierung bei der Förderung in der einen, wie in der anderen Richtung wenig zielführend. Meines Erachtens wäre ein einheitliches Kindergeld von rund 250 Euro ab dem 1. Kind wünschenswert. Auch hier könnte ich mir, ähnlich wie ich das für den Mindestlohn beschrieben habe, vorstellen, dass man bei 225 Euro beginnt und diesen Betrag um jährlich 10 Euro über die nächsten fünf Jahre auf 275 Euro erhöht.

Insgesamt ist der SPD-Vorstoß zur Abschaffung des Kinderfreibetrags zu begrüßen, allerdings sollte dann nicht derselbe Fehler spiegelverkehrt wiederholt werden. Wenn es um die Verbesserung der Kinderförderung gehen soll, dann darf nicht nur eine kleine Gruppe, sondern muss die Mehrheit der Kinder davon profitieren.


[1] Interview mit Manuela Schwesig (Arbeits- und Sozialministerin in Mecklenburg-Vorpommern und Mitglied im SPD-Parteivorstand) mit spd.de vom 09.01.2013 (Link zum Interview auf www.spd.de)

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März 1945 – Welch ein Zeitpunkt für eine Sozialreform http://www.mister-ede.de/politik/sozialreform-marz-1945/1703 http://www.mister-ede.de/politik/sozialreform-marz-1945/1703#comments Thu, 27 Dec 2012 07:25:15 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1703 Weiterlesen ]]> Auf der Suche nach Informationen über die Entwicklung der geringfügigen Beschäftigung, bin ich auf eine Gesetzesänderung in der Reichsversicherungsordnung gestoßen, die mich ziemlich erstaunt hat. In einem Aufsatz, den ich auf der Seite der Uni Köln fand, war folgender Satz zu lesen: „Dementsprechend normierte der durch Gesetz vom 17.3.1945 neu gefasste § 168 RVO die Versicherungsfreiheit in der Kranken- und (entsprechend) in der Rentenversicherung (§ 1228 RVO) für solche Beschäftigungen“ [1].

17.3.1945 ?

Die RVO ist die Reichsversicherungsordnung, aber der Zeitpunkt der Gesetzesänderung erschien mir so unwirklich, dass ich an anderer Stelle nach einer Bestätigung dafür suchte. Auf der Internetseite der österreichischen Nationalbibliothek bin ich dann fündig geworden und konnte mir das Reichsgesetzblatt von 1945 anschauen. Ich war tatsächlich baff, dass im Frühjahr 1945 mit ziemlicher Akribie die „erste Verordnung zur Vereinfachung des Leistungs- und Beitragsrechts in der Sozialversicherung“ formuliert wurde [2]. Während andere Verordnungen dieser Zeit mit teilweise nur einem Satz auskamen, wurde hier anscheinend ein kompletter Gesetzestext ausgearbeitet.

Insgesamt neun Seiten, so viel hatte keine andere Verordnung des Jahres zu bieten und auch inhaltlich wurde viel verändert. Geregelt wurde nicht nur die Abgabenbefreiung bei Geringverdienern, sondern auch die Zuzahlung zu Medikamenten oder die Mitversicherung der Familienmitglieder bei der Krankenversicherung [3]. Was die Verfasser in dieser Zeit zu so einem Gesetz bewegte erschließt sich mir bislang nicht. Etwas amüsant ist dabei aber die Formulierung „bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Zweite Weltkrieg endet“ an einer Stelle der Verordnung [4]. Dass Deutschland diesen Zeitpunkt schon wenige Monate später erreichen würde, haben die Verfasser wohl nicht erwartet. Ebenfalls amüsant ist, dass „die Krankenscheingebühr […] aus Gründen der Vereinfachung nicht mehr erhoben [wird]“ [5]. Die Parallelen zur Diskussion um die Abschaffung der Praxisgebühr könnten klarer nicht sein.

In der Welt mögen Herrscher stürzen, Systeme kollabieren oder eine Diktatur verschwinden, an den Alltagsthemen scheint dies nicht viel zu ändern.  Und so wurde eben noch im März 1945 eine Sozialreform durchgeführt.


Ähnliche Artikel:
20 Jahre und nichts Neues (www.mister-ede.de – 29.04.2012)


[1] Genenger, A., Umersbach T.: „Geringfügige Beschäftigung“  (Link zum Text auf www.jura.uni-koeln.de)

[2] RGBl I 1945, S.41 (Übersicht des RGBl 1945 von der österreichischen Nationalbibliothek – alex.onb.ac.at)

[3] Ebenda S. 46

[4] Ebenda S. 50

[5] Ebenda S. 46

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