März 1945 – Welch ein Zeitpunkt für eine Sozialreform

Auf der Suche nach Informationen über die Entwicklung der geringfügigen Beschäftigung, bin ich auf eine Gesetzesänderung in der Reichsversicherungsordnung gestoßen, die mich ziemlich erstaunt hat. In einem Aufsatz, den ich auf der Seite der Uni Köln fand, war folgender Satz zu lesen: „Dementsprechend normierte der durch Gesetz vom 17.3.1945 neu gefasste § 168 RVO die Versicherungsfreiheit in der Kranken- und (entsprechend) in der Rentenversicherung (§ 1228 RVO) für solche Beschäftigungen“ [1].

17.3.1945 ?

Die RVO ist die Reichsversicherungsordnung, aber der Zeitpunkt der Gesetzesänderung erschien mir so unwirklich, dass ich an anderer Stelle nach einer Bestätigung dafür suchte. Auf der Internetseite der österreichischen Nationalbibliothek bin ich dann fündig geworden und konnte mir das Reichsgesetzblatt von 1945 anschauen. Ich war tatsächlich baff, dass im Frühjahr 1945 mit ziemlicher Akribie die „erste Verordnung zur Vereinfachung des Leistungs- und Beitragsrechts in der Sozialversicherung“ formuliert wurde [2]. Während andere Verordnungen dieser Zeit mit teilweise nur einem Satz auskamen, wurde hier anscheinend ein kompletter Gesetzestext ausgearbeitet.

Insgesamt neun Seiten, so viel hatte keine andere Verordnung des Jahres zu bieten und auch inhaltlich wurde viel verändert. Geregelt wurde nicht nur die Abgabenbefreiung bei Geringverdienern, sondern auch die Zuzahlung zu Medikamenten oder die Mitversicherung der Familienmitglieder bei der Krankenversicherung [3]. Was die Verfasser in dieser Zeit zu so einem Gesetz bewegte erschließt sich mir bislang nicht. Etwas amüsant ist dabei aber die Formulierung „bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Zweite Weltkrieg endet“ an einer Stelle der Verordnung [4]. Dass Deutschland diesen Zeitpunkt schon wenige Monate später erreichen würde, haben die Verfasser wohl nicht erwartet. Ebenfalls amüsant ist, dass „die Krankenscheingebühr […] aus Gründen der Vereinfachung nicht mehr erhoben [wird]“ [5]. Die Parallelen zur Diskussion um die Abschaffung der Praxisgebühr könnten klarer nicht sein.

In der Welt mögen Herrscher stürzen, Systeme kollabieren oder eine Diktatur verschwinden, an den Alltagsthemen scheint dies nicht viel zu ändern.  Und so wurde eben noch im März 1945 eine Sozialreform durchgeführt.


Ähnliche Artikel:
20 Jahre und nichts Neues (www.mister-ede.de – 29.04.2012)


[1] Genenger, A., Umersbach T.: „Geringfügige Beschäftigung“  (Link zum Text auf www.jura.uni-koeln.de)

[2] RGBl I 1945, S.41 (Übersicht des RGBl 1945 von der österreichischen Nationalbibliothek – alex.onb.ac.at)

[3] Ebenda S. 46

[4] Ebenda S. 50

[5] Ebenda S. 46

Diskussion:

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>