mister-ede.de » Innenpolitik https://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Verwaltungs- und Polizeiversagen bei G20 in Hamburg? Eine Nachbetrachtung https://www.mister-ede.de/politik/polizeiversagen-bei-g20-gipfel/8479 https://www.mister-ede.de/politik/polizeiversagen-bei-g20-gipfel/8479#comments Sun, 16 Jul 2017 18:57:05 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=8479 Weiterlesen ]]> Wer die Geschehnisse rund um den G20-Gipfel in Hamburg verfolgte, hörte von Zerstörung, sah Bilder mit Rauchschwaden über Hamburg und las von dutzenden Verletzten. Ein solches Chaos, das zum Teil sogar in einem völligen Kontrollverlust der Sicherheitskräfte mündete, wirft unweigerlich die Frage auf, was hier schief gelaufen ist.

Schon vor dem Gipfel lieferten Polizei und Verwaltung kein allzu gutes Bild ab. So gerieten z.B. Polizeibeamte, die aus Berlin zur Verstärkung angereist waren, mit einer ausgearteten Party in die Schlagzeilen. Und auch verschiedene Entscheidungen der Hamburger Verwaltung bestimmten immer wieder die Berichterstattung zum G20-Treffen, weil sie das Demonstrationsrecht über das zulässige Maß hinaus einschränkten und deshalb von Gerichten gekippt werden mussten. Ein wenig wirkte es daher so, als ob die Einsatzkräfte der Polizei und die restriktive Hamburger Verwaltung dem Gipfel mehr entgegen taumelten, als gut vorbereitet auf ihn zu warten.
Je näher dann das Gipfel-Wochenende rückte, umso deutlicher wurde auch die ziemlich seltsam anmutende Eskalationsstrategie der Polizei. So wurden beispielsweise Zelte aus einem prinzipiell genehmigten Protestcamp weggetragen, was nicht nur unzählige Einsatzkräfte gebunden hat, sondern auch unnötig die Stimmung unter den G20-Gegnern anheizte. Und während die Polizei so auf der einen Seite die Hamburger „Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ knallhart durchsetzte, konnte sie auf der anderen Seite nicht mehr verhindern, dass überall in Hamburg Autos brannten und in manchen Straßenzügen sogar bürgerkriegsähnliche Zustände herrschten. Wenn hinter diesem Vorgehen der Polizei tatsächlich irgendeine Strategie gestanden hat, dann ging sie entweder nicht auf oder – noch viel schlimmer – der Schutz der Bürger war von Anfang an gar kein Ziel des Polizeieinsatzes beim G20-Treffen in Hamburg.
Aber nicht nur die völlige Ohnmacht der Polizei, die Hoheit über Straßen und Stadtviertel wiederzuerlangen, war absolut inakzeptabel, sondern auch die bemerkenswerte Allmacht der Sicherheitskräfte gegenüber den Pressevertretern. Dass Polizeibeamte ohne nähere Begründung akkreditierten Journalisten den Zugang zum Pressebereich auf dem Gipfelgelände verweigerten, ist eines Rechtsstaats einfach unwürdig. Der G20-Termin ist ja nicht gerade vom Himmel gefallen und daher wäre ausreichend Zeit gewesen, einzelne Akkreditierungen abzulehnen und dem betroffenen Journalisten dann den ordentlichen Rechtsweg gegen diese Entscheidung zu eröffnen. So allerdings drängt sich der Verdacht auf, dass das Ziel der kurzfristigen Einlassverweigerung gerade war, eine rechtzeitige gerichtliche Überprüfung unmöglich zu machen.

Am vergangenen Wochenende ist in Hamburg also viel schief gelaufen. Nachdem jedoch dem einzelnen Verwaltungsmitarbeiter bzw. den eingesetzten Polizeibeamten in den allermeisten Fällen kein Vorwurf zu machen ist, muss meines Erachtens umso mehr gefragt werden, ob die obere Etage der Verwaltung und der Sicherheitsorgane, bis hin zu den verantwortlichen Politikern, nicht grobe Fehler gemacht hat.
Warum wurde nicht frühzeitig mit Demoveranstaltern gemeinsam nach Lösungen gesucht, um etwaige Probleme aus der Welt zu räumen? Wieso hat die Polizeiführung nicht auf Deeskalationsstrategien zurückgegriffen, die in anderen Teilen Deutschlands längst erfolgreich umgesetzt werden? Wie konnte man sich so dermaßen verschätzen, was die Zahl der erforderlichen Polizeibeamte angeht? Und weshalb war es nicht möglich, die Akkreditierung von Journalisten so durchzuführen, dass es am Gipfel-Wochenende nicht plötzlich zu Ausschlüssen von Pressevertretern kommt? All diese Fragen müssen in der kommenden Zeit beantwortet werden, wenn die Geschehnisse rund um den G20-Gipfel nicht zu einem herben Vertrauensverlust in Politik, Verwaltung und Sicherheitsorgane führen sollen.


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Zum Polizeieinsatz in der Silvesternacht in Köln https://www.mister-ede.de/politik/polizeieinsatz-silvester-koeln/5958 https://www.mister-ede.de/politik/polizeieinsatz-silvester-koeln/5958#comments Thu, 05 Jan 2017 19:12:31 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5958 Weiterlesen ]]> Wie bereits nach Silvester 2015/2016 stand auch dieses Jahr wieder das Geschehen in Köln im Mittelpunkt der medialen Betrachtung. Um die verschiedenen Aspekte vom Polizeieinsatz über den Nafris-Tweet bis zur Kritik von und später an der Bundesvorsitzenden der Grünen, Simone Peter, geordnet aufzuarbeiten, werden die einzelnen Punkte hier nun getrennt betrachtet:

1. Gab es ein „Racial Profiling“ durch die Polizei?
2. War der Tweet mit der Bezeichnung „Nafris“ in Ordnung?
3. Wie ist die Kritik von Simone Peter zu bewerten?
4. Wie ist die Resonanz auf die Kritik von Simone Peter zu bewerten?
5. Gibt es an dem Vorgehen und der Kommunikation der Polizei etwas auszusetzen?

1) Gab es ein „Racial Profiling“ durch die Polizei?

Zunächst muss ich festhalten, dass ich nicht in Köln vor Ort war. Allerdings hat die Polizei ja selbst getwittert, „Am HBF werden derzeit mehrere Hundert Nafris überprüft.“ Nachdem der Kölner Polizeipräsident den Sachverhalt als solchen nie dementiert hat, sondern lediglich die Begrifflichkeit „Nafris“ deplatziert fand, ist deshalb davon auszugehen, dass die Kontrollen auch genau so stattgefunden haben.
Die Polizei hat also nicht tausende Personen kontrolliert und darunter auch hunderte Nordafrikaner, sondern anscheinend recht gezielt Menschen aus dem Maghreb. Genau das ist allerdings „Racial Profiling“.

2) War der Tweet mit der Bezeichnung „Nafris“ in Ordnung?

Die Bezeichnung der in Köln kontrollierten Personen als „Nafris“ wäre in Ordnung gewesen, wenn damit einfach „Nordafrikaner“ gemeint wären. Nachdem aber die Polizei selbst sagt, „Nafris“ stehe für „Nordafrikanische Intensivstraftäter“, war dieser Tweet völlig daneben – wie der Kölner Polizeipräsident ja auch einräumte.

3) Wie ist die Kritik von Simone Peter zu bewerten?

Punkt 1 und 2 entsprechend handelte es sich um „Racial Profiling“ und der Tweet der Polizei war diskriminierend. Insofern ist die Kritik von Simone Peter natürlich völlig berechtigt und deshalb habe auch ich mich vor drei Tagen im Forum der Süddeutschen Zeitung kritisch zum Polizeieinsatz geäußert:

>>Mal zum Vergleich: Die Polizei kontrolliert in der Kölner Keupstraße mit Hinweis auf den NSU-Anschlag vor einigen Jahren 1.000 Deutsche und twittert danach, “1.000 NAZIs kontrolliert, Straftaten im Vorfeld verhindert.” Fänden wir das dann normal? Wohl auch nicht.
Dabei ist es ja völlig in Ordnung, Schwarze oder Blondinen zu kontrollieren, wenn gerade in der Nähe ein Schwarzer oder eine Blondine eine Straftat begangen hat. Was anderes ist es aber, wenn die Straftat eben schon Ewigkeiten zurückliegt. Es gibt in Deutschland nämlich Gott sei Dank keine „allgemeine Personenkontrolle“, weshalb Polizeibeamte die Identität einer Person nur unter gewissen Voraussetzungen prüfen dürfen.<<

4) Wie ist die Resonanz auf die Kritik von Simone Peter zu bewerten?

Entsprechend ist die von vielen Seiten an Peters Aussage geäußerte Kritik abzulehnen. Wie die ersten beiden Punkte zeigen, war es sogar geboten, den Polizeieinsatz kritisch zu hinterfragen. Für mich war die Kritik an Peter auch der wesentliche Anlass, warum ich meinen Kommentar bei der SZ verfasste. Ich hielt es einfach für wichtig, denjenigen contra zu geben, die auf den Rechtsstaat pfeifen, sobald es gegen Ausländer geht. Das ist aus meiner Sicht nämlich für die meisten der Beweggrund für ihre Kritik an Peter gewesen. Gut, die BILD macht es natürlich für die Auflage und Politiker machen das, um bei den Wählern zu punkten, aber ich meine hier die Kommentatoren und Foristen im Echoraum des Internets.

5) Gibt es an dem Einsatz und der Kommunikation der Polizei etwas auszusetzen?

Sieht man von dem Tweet mit der Bezeichnung „Nafris“ ab, der natürlich völlig indiskutabel war, bin ich bezüglich des Polizeieinsatzes indifferent. So halte ich „Profiling“ und in gewissen Situationen entsprechend auch „Racial Profiling“ durchaus für vertretbar und auch mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Natürlich kann das immer nur unter engen Voraussetzungen gelten, aber ich finde es z.B. völlig in Ordnung, wenn an der Grenze zur Schweiz Personen in gehobenem Alter nach Schwarzgeld oder vor einem Asylbewerberheim junge weiße Glatzen nach Waffen durchsucht werden. Genauso kann es dann aber auch vertretbar sein, wenn junge und betrunkene Nordafrikaner in der Silvesternacht in Köln kontrolliert werden. Nicht in Ordnung wäre es allerdings, wenn Personen, denen dann nichts vorzuhalten ist, Platzverweise erteilt werden. Doch hier muss ich nun allerdings zum Anfangssatz des Artikels zurückkehren, dass ich nämlich nicht in Köln vor Ort war.

Zusammenfassung:

Es handelte sich beim Vorgehen der Polizei um „Racial Profiling“, das allerdings durchaus vertretbar gewesen sein kann. Der Tweet der Polizei in der Silvesternacht war hingegen völlig daneben. Die kritische Beleuchtung des Vorgangs ist angebracht und die Kritik von Simone Peter berechtigt. Umgekehrt haben die Kritik an Simone Peter und vielfach auch das Lob für das Vorgehen der Polizei ausländerfeindliche Wurzeln. Das ist damit wahrscheinlich der ekelhafteste Teil der Geschehnisse rund um die Kölner Silvesternacht von 2016 auf 2017.


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Abschiebeforderung nach Berlin-Anschlag: Sankt Florian bei Union und Grünen zu Gast https://www.mister-ede.de/politik/sankt-florian-union-und-gruene/5904 https://www.mister-ede.de/politik/sankt-florian-union-und-gruene/5904#comments Sat, 24 Dec 2016 09:49:07 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5904 Weiterlesen ]]> Es hat nicht lange auf sich warten lassen, bis die Politik nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz mit populistischen Antworten reagierte. Schon am Folgetag der Terrorattacke forderte die CSU um Horst Seehofer lauthals eine Art Abschottungskultur und das Ende der Flüchtlingsaufnahme. Sieht man davon ab, dass die Zahl der nach Deutschland kommenden Schutzsuchenden sowieso längst zurückgegangen ist, zeigte sich nur wenige Stunden später auch, wie daneben der bayerische Ministerpräsident mit seinem Populismus lag. Denn der Täter gehörte überhaupt nicht zu jener Personengruppe, die im Zuge der Flüchtlingskrise von 2015 nach Europa kam, sondern war schon 2011 in die EU eingereist. Was also von der CSU vorschnell gefordert wurde, ist zum einen längst Realität und zum anderen hat es mit dem konkreten Anschlag nichts zu tun.
Vielmehr muss man nun umgekehrt bei den Unionsparteien nachfragen, wieso sie jahrelang abgelehnt haben, den Italienern zu helfen, die seit dem Arabischen Frühling einen enormen Zuzug von Flüchtlingen erleben. Vielleicht hätte das dazu beigetragen, Anis Amri durch eine Abschiebung nach Tunesien an einem Anschlag in der EU zu hindern. Doch damals hat die Bundesregierung noch aktiv weggeschaut, obwohl man gemeinsam mit Italien in Bezug auf schnelle Ausweisungen sicherlich etwas hätte bewegen können.

Einen Schönheitsfehler hat eine solche von Egoismus geprägte europäische Denkweise aber sowieso. Was nutzen konsequente Abschiebungen von Gefährdern, wie sie mittlerweile nicht nur von der CSU und Kanzlerin Angela Merkel (CDU), sondern auch von Cem Özdemir (Grüne) und seiner Partei gefordert werden, wenn Tunesien dann nicht gleichzeitig geholfen wird, mit diesen Terroristen fertig zu werden. Wäre es denn besser gewesen, wenn Anis Amri einen Anschlag auf eine tunesische Hotelanlage durchgeführt hätte? Und wäre es wirklich zielführend, wenn Tunesien, das erst vor 5 Jahren demokratisch wurde, durch solche Leute in ein ähnliches Chaos gestürzt würde wie Libyen?
Was Union und Grüne jetzt fordern, erinnert deshalb nicht nur an das Sankt-Florians-Prinzip, sondern erscheint auch schlicht kontraproduktiv, wenn es um die langfristige Sicherheit Europas geht.

Zumindest von einer Oppositionspartei wie den Grünen hätte man daher erwarten dürfen, dass sie den Finger in die tatsächlichen Wunden legt. Wenn es nämlich deutschen Sicherheitsbehörden nicht möglich ist, die ca. 200 in Deutschland befindlichen und nicht inhaftierten Gefährder ordentlich zu überwachen, dann ist das das Ergebnis eines massiven Regierungs- und Staatsversagens.
Selbst wenn man die Unterstützerkreise dieser Gefährder hinzuzählt, kommt man laut offiziellen Angaben auf deutlich weniger als 600 Personen [1]. Um eine vollständige Überwachung dieser potentiellen Terroristen in Deutschland zu gewährleisten, wären, großzügig gerechnet, rund 20.000 Beamte notwendig bzw. grob 2 Mrd. Euro für Personal- und Sachkosten, die sogar zum Teil über Steuern und Sozialabgaben wieder zurück in den Staatshaushalt fließen würden. Außerdem könnte der Bund mit BKA und Bundespolizei bei diesen anscheinend sehr mobilen Gefährdern die Überwachung übernehmen, womit Fehler bei der Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Landesbehörden verhindert würden. Sobald ein Gefährder dann eine Straftat begeht oder Auflagen verletzt, kann er wenigstens eine gewisse Zeit aus dem Verkehr gezogen oder, wenn es Tat und Persönlichkeitsprofil hergeben, sogar anschließend in Sicherheitsverwahrung genommen werden.

Außerdem ist es vielleicht nicht nur Zufall, dass Anis Amri am Ende in Italien dingfest gemacht wurde, das mehr Polizeibeamte im Dienst hat als die Bundesrepublik mit 20 Millionen mehr Einwohnern. Kommen in Deutschland gerade mal 30 Polizeibeamte auf 10.000 Einwohner, sind es in Italien 47 [2].
Zugegeben, Italien hat mit der Mafia auch ein größeres Kriminalitätsprobleme und die Zahl der Polizeibeamten sagt noch nichts über die Sicherheit in einem Land aus, das zeigen Finnland oder Norwegen mit nur 15 Polizisten je 10.000 Einwohner. Aber bei der hiesigen Sozialstruktur, der Lage mitten in Europa und der vorhandenen Gefährdung durch Terrorismus kann man sich schon fragen, warum Deutschland nicht wenigstens, wie z.B. Belgien, auf 40 Polizisten je 10.000 Einwohner kommt.
Doch anstatt diese Missstände und Fehler klar zu benennen, wird lieber nach Abschiebungen nach Tunesien gerufen. Bei den Regierungsparteien mag dieser ablenkende Populismus ja noch verständlich sein, aber für die grüne Opposition ist das ein echtes Armutszeugnis. Natürlich muss es künftig möglich werden, irregulär einreisende Tunesier wieder abzuschieben, wenn sie keinen Schutzanspruch haben. Ein Verschiebebahnhof für terroristische Gefährder, wie es Anis Amri war, nutzt allerdings niemandem. Für den Kampf gegen den Terror braucht es deshalb vor allem gut ausgerüstete und funktionierende Sicherheitsapparate, egal ob nun in Deutschland, Italien oder Tunesien.


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[1] Artikel zu Gefährdern von Zeit-Online vom 21.12.2016 (Link zum Artikel auf www.zeit.de)

[2] Zahl der Polizeibeamte 2010-2012 laut Eurostat (Schlüsseldaten über Europa, S. 45) (Link zur PDF auf ec.europa.eu)

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Dublin-Verordnung mittlerweile einseitig gekündigt? https://www.mister-ede.de/politik/dublin-verordnung-gekuendigt/5342 https://www.mister-ede.de/politik/dublin-verordnung-gekuendigt/5342#comments Fri, 09 Sep 2016 14:47:13 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5342 Weiterlesen ]]> Laut Udo van Kampen, tätig für die renommierte Bertelsmann Stiftung, hat Kanzlerin Angela Merkel einseitig das Dublin-Abkommen gekündigt [1]. Falls diese Aussage von van Kampen stimmt, woran man bei einem so namhaften Europa-Experten sicherlich nicht zweifeln braucht, können Flüchtlinge nun nicht mehr nach z.B. Österreich oder Ungarn zurückgeführt werden. Auch war diese von van Kampen erwähnte Kündigung ein eklatanter Rechtsbruch Deutschlands, da die Dublin-Verordnung als Teil des EU-Rechts gar nicht hätte einseitig gekündigt werden dürfen. Ich bin Udo van Kampen und der Bertelsmann Stiftung deshalb wirklich sehr dankbar, dass sie Merkels rechtswidrige Machenschaften nun ans Licht gebracht haben.

Falls aber der Europa-Experte Udo van Kampen doch falsch liegt, wäre das natürlich ein Offenbarungseid. Dann hätte er nämlich ganz ohne Fakten einfach nur populistisch gegen Merkel gehetzt. Unvorstellbar. Oder?

Nichtsdestotrotz, nach meinen Kenntnisstand wurde die EU-Verordnung Nr. 604/2013 (Dublin-III-Abkommen) [2] nie gekündigt und ist noch vollständig in Kraft. Seltsam.


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Der „New Pact for Europe“ – Sinnbild für das Abheben einer europäischen Elite (www.mister-ede.de – 12.07.2014)


[1] In der Phoenix-Runde vom 6.9.2016 antwortete van Kampen auf die Frage nach Merkels Fehlern in der Flüchtlingspolitik und der Isolation in Europa: „Viele haben sich überrumpelt gefühlt, insbesondere als das Dublin-Abkommen einseitig gekündigt wurde, und sie hat […] natürlich auch mit der Türkei das Flüchtlingsabkommen forciert […] und sich dann europäisch absegnen lassen.“ Etwa Minute 34 (Link zum Video auf www.phoenix.de)

[2] Wikipedia-Eintrag zur Dublin-III-Verordnung (Link zum Artikel auf wikipedia.org)

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Flüchtlinge: Bundesregierung schafft Rechtsstaat ab https://www.mister-ede.de/politik/politik-schafft-rechtsstaat-ab/4374 https://www.mister-ede.de/politik/politik-schafft-rechtsstaat-ab/4374#comments Mon, 14 Sep 2015 19:03:20 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4374 Weiterlesen ]]> Menschenunwürdige Flüchtlingsquartiere von München bis Hamburg, Grenzkontrollen, dumpfer Populismus und möglicherweise bald Enteignungen – die Bundesregierung verliert die Kontrolle und ist dabei, den Rechtsstaat in Deutschland abzuschaffen.

Wer glaubt, Art. 1 GG würde in Deutschland uneingeschränkt gelten, kann sich in jeder Notunterkunft für Flüchtlinge eines Besseren belehren lassen. Die Menschenwürde wird mit Füßen getreten und die Bundesregierung schaut einfach nur zu. Wo sind denn die Milliarden, die einst für die Bankenrettung aufgebracht wurden? Wo ist das Engagement, das in der Finanzkrise gezeigt wurde? Es ist offensichtlich, dass diese Regierung nicht willens oder nicht in der Lage ist, das wichtigste Grundrecht in Deutschland einzuhalten, den Schutz der Menschenwürde.

Aber auch andere Rechtsbrüche werden von den Bundes- und Landesregierungen in Kauf genommen. Wer dachte, das Recht auf Privateigentum sei gewährleistet, muss sich nur den Vorschlag zu Zwangsvermietung an Flüchtlinge anschauen, um zu erkennen, dass auch dieses grundgesetzlich geschützte Recht bald wohl nicht mehr existieren wird. Dabei stellt sich die Frage, wieso dort, wo dies möglich ist, entsprechende Häuser nicht einfach gekauft werden. Dass dies teurer ist als eine Zwangsbewirtschaftung des Wohnraums, reicht definitiv nicht als Rechtfertigung aus, um einfach mal so nebenbei Art. 14 außer Kraft zu setzen.

Daneben werden die europäischen Regeln des Dublin-Abkommens und des Schengen-Abkommens einfach nicht beachtet. Es gibt überhaupt keinen Grund, warum Flüchtlinge ohne Registrierung einfach nach Schweden geschickt werden. Selbst wenn Schweden dem zustimmt, kann Deutschland nicht einfach ohne Not einen Vertrag brechen, der ja nicht nur zwischen Schweden und der BRD geschlossen wurde, sondern eine Vereinbarung mit vielen weiteren Vertragspartnern ist.
Genauso unverständlich ist es, dass die Binnengrenzen zu Österreich seit gestern de facto geschlossen sind, obwohl die Voraussetzungen für eine solche Maßnahme, nämlich eine Gefährdungslage, überhaupt nicht vorliegen. So war es die Bundesregierung selbst, die in den letzten Wochen mehrfach ausführte, dass durch die Migration keine Gefahr besteht. Doch selbst wenn man die Einführung von Grenzkontrollen als gerechtfertigt ansieht, so erlaubt das noch lange nicht, den Zugverkehr einzustellen und damit den Grenzverkehr komplett zu unterbinden. Diese Form der Abschottung ist nirgends vorgesehen und ist in keinster Weise mit europäischem Recht vereinbar.

Im Ergebnis hält sich diese Bundesregierung mittlerweile nur noch an jene Bestandteile des Grundgesetztes, die ihr gefallen, an jene Gesetze, die sie umzusetzen vermag, und an jene europäischen Verträge, deren Einhaltung ihr opportun erscheinen. Der Rechtsstaat war gestern, heute ist Deutschland nur noch eine Merkelkratie im Notstandsmodus.

Ergänzung 17.9.2015: Was die Grenzkontrollen anbelangt, so kommt es auf die Frage an, ob die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist. Hier bin ich in Bezug auf die letzten Tage mittlerweile zu einer anderen Einschätzung gelangt, weshalb ich die Grenzkontrollen als vertretbar erachte. Per Stand heute bezweifle ich aber wieder, dass die öffentliche Ordnung noch immer gefährdet ist. Die Grenzkontrollen sollten daher wieder auf das obere Ende des Normalmaßes reduziert werden.


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Nachgefragt: Fragen an die Bundesregierung zur Änderungen des Bleiberechts https://www.mister-ede.de/politik/fragen-zum-bleiberecht/4140 https://www.mister-ede.de/politik/fragen-zum-bleiberecht/4140#comments Tue, 04 Aug 2015 08:11:02 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4140 Weiterlesen ]]> Anfang dieses Monats ist eine Änderungen des Bleiberechts für Flüchtlinge in Deutschland in Kraft getreten, durch die es „gut integrierten“ Flüchtlingen künftig erleichtert werden soll, in Deutschland bleiben zu können oder zumindest eine längere Duldung zu erhalten. Für die Bewertung der Integrationsleistung der einzelnen Personen wird dabei auf Schulbesuche, Abschlüsse oder einen vorhandenen Ausbildungsplatz abgestellt.
Allerdings frage ich mich in diesem Zusammenhang, ob das nicht unfair gegenüber jenen Flüchtlingen ist, die aufgrund einer Krankheit, eines Traumas oder einer Behinderung einfach nicht so leistungsfähig sind und damit auch die Anforderungen für diese bevorzugte Behandlung schwerer erfüllen können, also zum Beispiel keine Ausbildungsstelle finden. Um dies jetzt aber nicht verkürzt und gefühlsmäßig, sondern rational und voll umfänglich beantworten zu können, habe ich meine Frage(n) an die zuständigen Stellen gerichtet, also an das für das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration verantwortliche Bundesinnenministerium sowie an die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Aydan Özoğuz (SPD).

Hier sind zunächst meine Fragen und weiter unten nach einem Fazit die Antworten:

1. Nachdem das neue Bleiberecht die frühere Möglichkeit einer Aufenthaltsgenehmigung bei gut integrierten Jugendlichen vorsieht, habe ich folgende Fragen:

Haben Jugendliche mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit, z.B. aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung oder Traumata durch Krieg und Vertreibung, dieselben Chancen wie gesunde und leistungsstarke Jugendliche, eine Aufenthaltsgenehmigung nach diesen Vorschriften zu erhalten?

Wie wird verhindert, dass nur leistungsstarke Jugendliche in den Genuss dieses Vorteils kommen? Gibt es entsprechende Härtefallregelungen?

2. Nachdem das neue Bleiberecht Personen mit einer Ausbildungsstelle eine längere Duldung ermöglicht und diese damit anders behandelt als Personen ohne eine Ausbildungsstelle, habe ich folgende Fragen:

Haben Personen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit, z.B. aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung oder Traumata durch Krieg und Vertreibung, dieselben Chancen wie gesunde und leistungsstarke Personen, in Deutschland einen Ausbildungsplatz zu finden und von dieser Regelung zu profitieren?

Wie wird verhindert, dass nur leistungsstarke Personen in den Genuss dieses Vorteils kommen? Gibt es entsprechende Härtefallregelungen?

3. Abschließende Frage zur Vereinbarkeit mit Art. 3 III S. 2 GG:

Ist aus Sicht des Bundesinnenministeriums / der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration die Anknüpfung an die gute Integration bzw. an das Vorhandensein eines Ausbildungsplatzes mit dem Grundgesetz und insbesondere mit Art. 3 III S. 2 GG, „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, vereinbar?

Fazit:

Zu 1) Zwar gibt es keine expliziten Härtefallregeln für diese Situation, aber Personen, die durch eine Behinderung oder andere Beeinträchtigungen benachteiligt werden könnten, können andere Schutzklauseln für sich in Anspruch nehmen. Außerdem haben schwächer begabte Personen keine Nachteile, weil auf den Besuch einer Schule und nicht gleich auf einen Diplom-Abschluss abgestellt wird. Diese Verbesserung ist aus meiner Sicht daher uneingeschränkt zu begrüßen.

Zu 2) Auch in Bezug auf die 1-jährige Duldung können neben der Aufnahme einer Ausbildung auch andere Härtefallgründe in Betracht kommen. Hier jedoch fallen jene durch das Raster, die entweder nicht das richtige Talent mitbringen oder einfach nicht das Glück haben, einen Ausbildungsplatz zu finden. Zu Begrüßen sind daher Sonderprogramme, die hier eine Förderung bieten.
Dennoch hat diese Neuregelung einen gewissen selektiven Charakter, weil jene, die gut in das Profil Deutschlands passen, leichter eine bevorzugte Behandlung erfahren können. Allerdings, auch wenn ich dies bei humanitären Angelegenheiten als schwierig empfinde, befürchte ich, dass in der aktuellen Situation dem Umgang mit der Realität der Vorrang vor dem Beharren auf Wunschbildern einzuräumen ist.

Zu 3) Aus meiner Sicht ist die Verfassungskonformität durch die Kombination mit anderen Schutzvorschriften und Maßnahmen gegeben, auch wenn ich das Anknüpfen an einen Ausbildungsplatz zumindest als nicht unkritisch ansehe.

Antwortschreiben des BMI vom 07.08.2015:

Antworten des BMI zu 1) Die Bleiberechtsregelung nach § 25a AufenthG für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende setzt in der Regel den erfolgreichen Besuch einer Schule oder einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss voraus. Eine Härtefallklausel ist in § 25a AufenthG nicht vorgesehen.
Dafür ist es nach der allgemeinen Bleiberechtsregelung des § 25b AufenthG möglich wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung oder aus Altersgründen von den Regelerteilungsvoraussetzungen der Lebensunterhaltssicherung und der hinreichenden Deutschkenntnisse abzuweichen (§ 25b Absatz 3 AufenthG).
Traumatisierte oder behinderte Jugendliche kommen zudem auch für weitere humanitäre Aufenthaltsrechte, z.B. nach § 25 Absatz 4oder 5 AufenthG, in Betracht, so dass sie genauso wie „leistungsstarke Jugendliche“ eine Bleibeperspektive in Deutschland erhalten können.

Antworten des BMI zu 2) Mit dem Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung ist in § 60a Absatz 2 AufenthG klarstellend ergänzt worden, dass die Aufnahme einer Berufsausbildung ein dringender persönlicher Grund zur Erteilung einer Duldung sein kann.
Daneben sieht das Aufenthaltsgesetz aber auch die Erteilung einer Duldung aus dringenden humanitären Gründen vor (siehe § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG), so dass auch die von Ihnen angesprochenen Personen ggf. eine Ermessensduldung erhalten können.
Die Bundesregierung und die übrigen Partner der „Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 – 2018“ wollen gemeinsam daran arbeiten, sowohl mehr leistungsstarke junge Menschen für die beruf¬liche Bildung zu gewinnen als auch mehr jungen Menschen mit schlechteren Startchancen, jungen Menschen mit migrationsbedingten Problemlagen sowie Menschen mit Behinderung eine betriebliche Berufsausbildung zu ermöglichen. Etwa durch die neu in § 130 SGB III eingeführte Maßnahme der Assistierten Ausbildung sollen mehr lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen zu einem beruflichen Abschluss gebracht und die Unter¬nehmen bei der Ausbildung unterstützt werden. Die Assistierte Ausbildung steht auch Geduldeten offen. Zudem können Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für behinderte und schwerbehinderte Jugendliche geleistet werden, wenn die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Ausbildung vorliegen und eine Ausbildung sonst nicht erreicht werden kann.

Antworten des BMI zu 3) Das Aufenthaltsgesetz hält verschiedene Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen bereit, die gerade auch behinderten Personen zu Gute kommen können. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz kann mithin nicht erkannt werden.


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Rechter Terror in Deutschland: Brennende Flüchtlingsheime und tatenlose Innenminister https://www.mister-ede.de/politik/brennende-fluechtlingsheime/4051 https://www.mister-ede.de/politik/brennende-fluechtlingsheime/4051#comments Sun, 19 Jul 2015 14:57:46 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4051 Weiterlesen ]]> Die beschämende Bilanz der deutschen Innenpolitik in den letzten Wochen und Monaten ist eine Kette von Brandanschlägen auf Flüchtlingsheime und 17 tatenlos zusehende Innenminister. Nachdem in den letzten Tagen im 24-Stunden-Takt Asylbewerberunterkünfte in Flammen standen, hätte man ein entschlossenes Auftreten der Sicherheitsbehörden, Krisensitzungen der Innenminister, vielleicht eine ARD-Sondersendung oder eine aufrüttelnde Ansprache des Bundespräsidenten erwarten können – doch da ist nichts.
Reinhold Gall, SPD-Innenminister von Baden-Württemberg, verurteilt die mutmaßliche Brandstiftung in Remchingen zwar scharf [1], aber außer ein paar zusätzlichen Streifenfahrten in der betroffenen Region gibt es bislang keine Konsequenzen aus der Anschlagsserie mit höchstwahrscheinlich terroristischem Hintergrund. Wenn man sich vorstellt, wie viele Polizisten während der Fußballsaison Wochenende für Wochenende die Fans begleiten, einen G7-Gipfel auf Schloss Elmau bewachen oder Pegida-Demos in Dresden schützen, dann ist das Engagement zum Schutz von Flüchtlingen im Vergleich schon entsetzlich gering. Während die Luftnummer eines vermuteten islamistischen Anschlags die Behörden ein Sicherheitsnetz über Bremen legen ließ, bleiben somit die realen Attacken auf Flüchtlingsunterkünfte weitestgehend ohne Antwort des Staates. Auch das Terrorabwehrzentrum, das absurderweise nur für islamistischen Terror gedacht ist [2], wird wegen seiner Aufgabenstellung nicht aktiv und von der Einrichtung eines Krisenstabs ist ebenfalls nichts zu hören.

Völlig deplatziert ist im Zusammenhang mit den Angriffen auf Flüchtlingsheime aber vor allem die Reaktion von Bundesinnenminister de Maizière. Dieser sagte laut Tagesspiel der FAZ mit Bezug auf schnellere Verfahren und die schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber besonders auch aus der Balkanregion, „hätten wir das heute schon alles umgesetzt, würden wir im ersten Halbjahr über 80.000 weniger Asylbewerber sprechen und hätten auch eine ganz andere Stimmung im Land.“ [3] Das Versagen der Europäischen Union, das meines Erachtens vor allem darin liegt, dieser Nachbarregion nicht auf die Beine zu helfen, benennt de Maizière zwar zu Recht, jedoch den von dort flüchtenden Menschen auf diese Weise eine Mitschuld an der Stimmung und diesen Brandanschlägen zu geben, ist absolut widerwärtig.
Allerdings erschreckt mich nicht nur das Verhalten der Innen- und Sicherheitsbehörden, sondern auch die Berichterstattung der Medien, die diese Anschläge wie einen Scheunenbrand oder einen Auffahrunfall behandeln und nicht wie zum Beispiel die Kofferbombe von Bonn. Es kann doch nicht sein, dass wir hier fast eine Pogrom-Stimmung erleben und die großen Sendeanstalten, Zeitungsverlage und Medienhäuser berichten darüber nur am Rande.

Deutschland darf nicht weiter still zuschauen, wie Fremdenhass und Ausländerfeindlichkeit ungehindert ausgelebt werden. Eine Taskforce der Innenministerien, Verfassungsschutz- und Polizeibehörden sollte eingerichtet werden, um die Aufklärung dieser Taten zu unterstützen und beschleunigen, aber auch um zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für Flüchtlinge zu prüfen. Daneben ist möglicherweise eine Ausweitung des Terrorabwehrzentrums auf die generelle Abwehr terroristischer Bedrohung sinnvoll, um künftig schneller auf solche Gewaltserien reagieren zu können.


Satire: Wieso das Terrorabwehrzentrum nicht für rechten Terror zuständig ist (www.mister-ede.de – 19.07.2015)


[1] Artikel der Badischen Zeitung vom 18.07.2015 (Link zum Artikel auf www.badische-zeitung.de)

[2] Wikipedia-Eintrag zum gemeinsamen Terrorabwehrzentrum auf wikipedia.org

[3] Meldung des Tagesspiegels vom 18.07.2015 (Link zum Artikel auf www.tagesspiegel.de)

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https://www.mister-ede.de/politik/brennende-fluechtlingsheime/4051/feed 0
Satire: Wieso das Terrorabwehrzentrum nicht für rechten Terror zuständig ist https://www.mister-ede.de/4-fun/nicht-fuer-rechten-terror/4047 https://www.mister-ede.de/4-fun/nicht-fuer-rechten-terror/4047#comments Sun, 19 Jul 2015 14:25:21 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4047 Weiterlesen ]]> Ja überlegt doch mal! Da schlendern so drei Glatzköpfe mit Benzinkanister zu einer Flüchtlingsunterkunft und ein besorgter Bürger ruft bei der Polizei an. Dort wird dann Terroralarm ausgelöst, die Mitarbeiter des Terrorabwehrzentrums werden aktiv und rufen beim Verfassungsschutz an, der wiederum umgehend seine V-Leute kontaktiert – und dann klingeln am Flüchtlingsheim drei Handys. Alle wären enttarnt.


Wikipedia-Eintrag zum gemeinsamen Terrorabwehrzentrum auf wikipedia.org

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Bremer Fußball-Vorschlag und DFB-Reaktion https://www.mister-ede.de/sport/bremer-fussball-vorschlag/2926 https://www.mister-ede.de/sport/bremer-fussball-vorschlag/2926#comments Thu, 31 Jul 2014 08:21:18 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2926 Weiterlesen ]]> Letzte Woche sorgte der Bremer Vorstoß, künftig Polizeieinsätze bei Fußballspielen den Vereinen in Rechnung zu stellen, für viel Wirbel bis hin zur Verlegung eines DFB-Länderspiels von Bremen nach Nürnberg [1] [2]. Sowohl der Vorschlag selbst als auch die Reaktion des DFB wirken dabei allerdings eher wie Geschichten aus Absurdistan.

Schlechteste mögliche Lösung:

Aus meiner Sicht muss der Grundsatz der strikten Trennung der Zuständigkeiten eingehalten werden. Die Veranstalter von Großveranstaltungen, zum Beispiel Bundesligavereine, sind für die Sicherheit ihrer Veranstaltung zuständig und die Polizei für die Sicherheit außerhalb solcher Veranstaltungen.
Ich halte es für einen untragbaren Zustand, dass auf der einen Seite die Polizei immer mehr zum Ordnerdienst für Stadien wird und auf der anderen Seite dafür nun die Vereine für das Geschehen außerhalb ihrer Stadien verantwortlich gemacht werden sollen. Insofern handelt es sich bei dem Vorschlag meines Erachtens um die schlechteste mögliche Lösung, da er genau diese Vermischung der Zuständigkeiten auf die Spitze treibt.

Es ist die Aufgabe der Polizei, die Sicherheit in den Bahnhöfen, auf den Straßen und öffentlichen Plätzen zu gewährleisten und zwar auch dann, wenn diese zur An- und Abreise zu einer Großveranstaltung genutzt werden. Hierfür zahlen die Veranstalter, ob nun Fußballvereine oder Konzertveranstalter, Umsatzsteuern und wenn sie Gewinn machen entsprechend auch darauf Steuern.
Es ist allerdings keine Aufgabe der Polizei, mit Hundertschaften die Sicherheit in den Fußballstadien zu gewährleisten. Entsprechend müsste eine Regelung hier ansetzen und die Vereine an diesen Kosten beteiligen. Zumindest wenn ein übermäßiger Einsatz der Polizei im Stadion notwendig ist, sollte das den Vereinen künftig in Rechnung gestellt werden, so wie dies auch ein privater Ordnungsdienst machen würde.

DFB-Länderspiele sind anscheinend gewinnorientiert:

Die Reaktion des DFB ist allerdings von nicht weniger Absurdität geprägt wie der zugrundeliegende Vorschlag. Der Entzug des DFB-Länderspiels lässt sich nur begründen, wenn das Länderspiel tatsächlich von der Regelung betroffen wäre. Nachdem der Vorschlag aber explizit nur auf gewinnorientierte Veranstaltungen abzielt, hat der DFB damit deutlich gemacht, dass DFB-Länderspiele gewinnorientiert sind. In der Fußballersprache ist das ein klares Eigentor, denn nach dieser Reaktion stellt sich schon die Frage, welches Verständnis von Gemeinnützigkeit hinter dem eingetragenen Verein DFB damit steht.
Ein weiteres Zeichen für die Gewinnorientierung ist aber auch schon die Verlegung des Länderspiels für sich alleine. Natürlich darf der DFB künftig seine Länderspiele in einem Bundesland austragen, in dem keine zusätzlichen Kosten anfallen, allerdings zeigt dies eben das kommerzielle Interesse. Es ist das zweite Eigentor des DFB, denn der Entzug des Länderspiels wirft damit auch die Frage auf, ob sich umgekehrt dann ein reiches Bundesland womöglich ein Länderspiel kaufen kann oder vielleicht gar eine einzelne reiche Person? Denkt man diese Logik weiter, könnte man auch den Namen der „Deutschen Fußballnationalmannschaft“ in „McDonalds-Team“ ändern, da McDonalds im Gegensatz zu Deutschland für die Werbung schließlich auch bezahlen würde.

Druckmittel Länderspielentzug:

Neben den beiden Eigentoren durch die Gewinnorientierung und der Vergabe der Länderspiele nach Gutsherrenart ist die Reaktion des DFB auf noch einer ganz anderen Ebene erschreckend. Der Einsatz des Länderspiels im November als Druckmittel auf die politischen Entscheidungsträger, stellt den DFB auf eine Stufe mit Unternehmen, wie z.B. Nokia, die mit dem Druckmittel „Arbeitsplätze“ subventionsplündernd durch Europa ziehen. Mit dieser Haltung hat der DFB sein drittes Eigentor geschossen.

Sympathieverlust für DFB:

Anstatt die Schwachstellen des absurden Bremer Vorschlags sachlich aufzugreifen, hat sich der DFB mit seiner noch absurderen Reaktion ins Abseits gestellt und selbst geschlagen. Sympathien für seine Position dürfte der DFB durch sein Verhalten zumindest kaum gewonnen haben. Im Gegenteil, denn wieder einmal wurde deutlich, wie sehr kommerzielle Interessen mittlerweile das Fußballgeschäft bestimmen.


Ähnliche Artikel:
Die Fußballvereine verweigern sich bislang (www.mister-ede.de – 10.12.2012)

DFL-Sicherheitskonzept – Mit viel Tamtam wenig ändern (www.mister-ede.de – 26.12.2012)


[1] Artikel vom 22.07.2014 bei Radio Bremen zum Bremer Vorschlag (Link zum Artikel auf www.radiobremen.de)

[2] Artikel vom 27.07.2014 bei Sportschau.de zur Verlegung des Länderspiels (Link zum Artikel auf www.sportschau.de)

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https://www.mister-ede.de/sport/bremer-fussball-vorschlag/2926/feed 2
DFL-Sicherheitskonzept – Mit viel Tamtam wenig ändern https://www.mister-ede.de/sport/dfl-sicherheitskonzept-2012/1713 https://www.mister-ede.de/sport/dfl-sicherheitskonzept-2012/1713#comments Wed, 26 Dec 2012 16:15:09 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1713 Weiterlesen ]]> Das von den DFB, DFL und Fußballvereinen verabschiedete Sicherheitskonzept wird wenig verändern. So sieht es Max Eberl von Mönchengladbach [1] oder die Fanbeauftragten von Borussia Dortmund [2].

So verweist der BVB darauf, dass sich durch die Regelungen kaum etwas ändert, das was nun verpflichtend wird, sei oftmals schon umgesetzt [3]. Diese Haltung zur Gewaltproblematik und den Problemen durch Pyrotechnik hatte ich schon vor der Entscheidung erwartet. Viele Ansatzpunkte wurden abgeschwächt und vor allem vereinsfreundlich formuliert. So freut sich der Fanbeauftragte von Dortmund, dass statt scharfer Einlasskontrollen nach Änderungen nun „sicher, zügig und angemessen, insbesondere verhältnismäßige“ Kontrollen stattfinden und sieht darin Verbesserungen [4].

Es fragt sich für wen er da Verbesserungen sieht? Sicherlich trägt dies nicht zur Sicherheit im Stadion bei, höchstens zu Kostenersparnis bei den Vereinen. Es geht für die Vereine nicht um die Verbesserung der Sicherheit, es geht den Vereinen darum, mit wirkungslosen Veränderungen so zu tun, als würde man sich dem Problem annehmen. Würden die Vereine für zusätzliche Ordner und Eingänge sorgen, dann würde sich gar kein Widerspruch zwischen „sicher“ und „zügig“ ergeben.

Auch die Einführung von Stadionverboten und die konsequente Kontrolle von Ausweispapieren wären eine Möglichkeit um die wenigen Störenfriede aus der großen Masse der feiernden Fans zu lösen. Von den Vereinen bin ich daher weiterhin enttäuscht, dass sie nicht die Verantwortung für die Sicherheit im eigenen Stadion übernehmen. Maßnahmen, wie der Ausbau der Videoüberwachung, mehr Ordner, und die Gewährleistung verlässlicher Einlasskontrollen, spielen im wirtschaftsorientierten Denken der Vereine keine Rolle mehr.


Ähnliche Artikel:
Die Fußballvereine verweigern sich bislang (www.mister-ede.de – 10.12.2012)


[1] Artikel des Focus vom 12.12.2012 (Link zum Artikel auf www.focus.de)

[2] Aus einem Brief der BVB-Fanbeautragten an die Fans (Link zum Text auf media.borussia-dortmund.de)

[3] Ebenda

[4] Ebenda

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