mister-ede.de » Steuern https://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Kinder fördern, statt Diesel und Dienstwagen: Ein Kindergeld von 400 Euro für jedes Kind! https://www.mister-ede.de/politik/400-euro-kindergeld-pro-monat/8751 https://www.mister-ede.de/politik/400-euro-kindergeld-pro-monat/8751#comments Wed, 07 Nov 2018 17:54:35 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=8751 Weiterlesen ]]> Es ist ein untragbarer Zustand, dass in einem so reichen Land wie Deutschland 20% der Kinder in Armut leben müssen. Statt weiterhin Diesel durch eine niedrige Besteuerung an der Zapfsäule mit jährlich 10 Mrd. Euro und Dienstwägen durch günstige Absetzungsmöglichkeiten mit rund 4 Mrd. Euro zu subventionieren, soll künftig jedes Kind einheitlich 400 Euro Kindergeld pro Monat erhalten.

400 Euro monatlich für jedes Kind:

Jedes Kind ist gleich viel wert! Daher soll künftig nicht mehr das Einkommen der Eltern darüber entscheiden, mit wie viel Euro der Staat ein Kind fördert. Egal ob erstes, zweites oder drittes Kind, egal ob Baby oder fast schon erwachsen – der Staat zahlt ein Kindergeld von 400 Euro monatlich.

11 Milliarden durch Diesel und Dienstwägen:

Aktuell wird der Diesel mit 10 Mrd. Euro an den Zapfsäulen subventioniert und bei den günstigen Konditionen für die steuerliche Absetzbarkeit von Dienstwägen schätzt der Bundesrechnungshof einen Subventionsanteil von rund 4 Milliarden Euro [1]. Selbst wenn man beim Diesel eine Kompensation über die KfZ-Steuer gegenrechnet und das Dienstwagenprivileg nicht ganz abschafft, sondern nur einschränkt, bleibt ein Einsparpotential von gut 11 Milliarden Euro jährlich.

Abschaffung Kinderfreibetrag, Anpassung sonstiger Förderung:

Mit dem einheitlichen Kindergeld von 400 Euro soll auch der Förderungsdschungel gelichtet und die Kinderförderung entbürokratisiert werden. Der Kinderfreibetrag, der einkommensstarke Familien aktuell mit rund 260 Euro je Kind entlastet, wird daher ersatzlos gestrichen. Der Kinderzuschlag, durch den bei maximaler Nutzung aktuell eine Förderung von ca. 350 – 370 Euro pro Kind möglich ist, sollte mindestens überarbeitet werden. Und auch andere Förderungen, die beispielsweise wegen des bürokratischen Aufwands kaum genutzt werden, sollten überdacht und ggf. angepasst oder abgeschafft werden. Das Ziel muss künftig lauten: Kinder fördern, nicht Bürokratie!

Keine Anrechnung auf Hartz IV:

Um effektiv etwas gegen Kinderarmut zu unternehmen, müssen die Hartz-IV-Leistungen in Bezug auf Kinder überdacht werden. Sinnvoll erscheint, künftig den Regelsatz vollständig durch das Kindergeld von 400 Euro zu ersetzen und die Kinder nur noch bei Wohnkostenzuschüssen und Ähnlichem zu berücksichtigen. Letztlich soll ja die Kinderförderung von der Gesellschaft aus Steuermitteln gleistet werden und nicht primär Aufgabe der Arbeitsagentur sein. Umgekehrt darf dann aber auch keine Anrechnung des Kindergelds auf die Hartz-IV-Leistungen der übrigen Haushaltsangehörigen stattfinden, sodass das höhere Kindergeld auch tatsächlich bei den Familien ankommt.

Kopplung an gewöhnlichen Aufenthalt:

Für den Anspruch auf Kindergeld sollte künftig der gewöhnliche Aufenthalt der Kinder maßgeblich sein. Haben Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland, sollte kein oder nur ein eingeschränkter Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Kosten / Nutzen:

Millionen Kinder werden durch das einheitliche Kindergeld aus der Armut geholt. Familien werden gestärkt und von bürokratischen Hürden bei der Kinderförderung befreit. Deutschland investiert damit in seine Zukunft. Hingegen werden zwei andere Steuersubventionen abgeschafft, die auf dem Weg in eine ökologische Zukunft mehr schaden als nutzen. Ein Staat, der dicke Dienstwägen subventioniert, braucht sich nicht wundern, wenn er seine Klimaziele verfehlt. Und seit der Dieselaffäre ist bekannt, dass der Diesel zwar etwas weniger CO2 ausstößt, aber dafür andere Probleme in unseren Innenstädten verursacht. Insgesamt führt der Vorschlag daher zu einer Win-Win-Situation für Kinder und Klima, für Familien und saubere Luft.

Finanzierung:

Wenn sich bei Diesel und Dienstwägen 11 Milliarden Euro einsparen lassen, sind die zusätzlichen Ausgaben für das Kindergeld zu einem guten Teil finanziert. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten sind die Anhebung von Tabak- und Alkoholsteuer oder die Einführung einer Verpackungs- oder Plastiksteuer.

Positive Effekte für den Handel:

Durch die Umschichtungen im Haushalt dürften positive Effekte auf die Wirtschaft ausgelöst werden. Viele werden auch ohne Subventionen weiterhin teure Dienstwägen kaufen, so dass nur marginale Effekte auf die Automobilindustrie zu erwarten sind. Beim Diesel werden sich die Kosten stärker verteilen, weil er häufig im gewerblichen Bereich (Güter-Transport, Handwerker, Taxi) zum Einsatz kommt. Das höhere Kindergeld wird hingegen den Konsum und die Binnennachfrage recht direkt ankurbeln, was insbesondere dem Handel zu Gute kommen dürfte.


Ähnliche Artikel:
StandPUNKT: Beschämende Kinderarmut im reichen Deutschland (www.mister-ede.de – 07.11.2018)

Sieben Verbesserungen auf einen Streich: Vorschlag für höhere Löhne und Renten (www.mister-ede.de – 06.03.2018)

SPD will die Kinderförderung umstellen (www.mister-ede.de – 09.01.2013)


[1] Im Sonderbericht 2017 des Bundesrechnungshofes werden die Dienstwagen- (S.42) und Dieselsubventionen (S.43) auf Basis des Jahres 2015 berechnet (Link zum Sonderbericht 2017 auf www.bundesrechnungshof.de)

]]>
https://www.mister-ede.de/politik/400-euro-kindergeld-pro-monat/8751/feed 0
Arbeitsproduktivität, Arbeitnehmerentgelte und Nettolöhne 1970 – 2016 in der BRD https://www.mister-ede.de/politik/arbeitsproduktivitat-usw-brd/8555 https://www.mister-ede.de/politik/arbeitsproduktivitat-usw-brd/8555#comments Tue, 24 Oct 2017 17:00:58 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=8555 Weiterlesen ]]> Nachfolgendes Schaubild stellt die Entwicklung der Arbeitsproduktivität, der Arbeitnehmerentgelte und der Nettolöhne jeweils pro Arbeitsstunde im Zeitraum von 1970 – 2016 in der Bundesrepublik Deutschland dar:

Quelle der Daten:

Eigene Berechnungen auf Basis der vom Statistischen Bundesamt in der Fachserie 18, Reihe 1.5, 2016, Seite 36 (Tabelle 1.9) und 50 (Tabelle 1.14) veröffentlichten Daten.

Link zur entsprechenden PDF des Statistischen Bundesamtes auf www.destatis.de

Anmerkung:

Das Schaubild bezieht sich in den Jahren 1970 – 1991 auf die Entwicklung in Westdeutschland und von 1991 – 2016 auf die Entwicklung in Gesamtdeutschland.

Getroffene Annahmen:

1) Für das Schaubild wird angenommen, dass sich Arbeitsproduktivität, Arbeitsentgelte und Nettolöhne im Jahr 1991 (Datenumbruch) in Gesamtdeutschland genauso entwickelt haben wie in Westdeutschland.

2) Für die Aussagekraft des Schaubilds wird angenommen, dass sich die Arbeitsproduktivität der Erwerbstätigen (Selbstständige und Arbeitnehmer zusammen) genauso entwickelt hat wie die Arbeitsproduktivität der Arbeitnehmer.

Erläuterung:

Im Jahr 2016 stellten Erwerbstätige je Arbeitsstunde 2,7-mal so viel her wie im Jahr 1970. Im selben Zeitraum stiegen die von den Arbeitgebern gezahlten realen Arbeitnehmerentgelte je Arbeitsstunde (Bruttolöhne inkl. Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben) um den Faktor 2,35 und die realen Nettostundenlöhne der Arbeitnehmer (Bruttolöhne abzüglich Steuern und Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung) um das 1,8-fache.


Ähnliche Artikel:
Glossar: Der Werkvertrag (www.mister-ede.de – 02.06.2013)

Glossar: Wettbewerbsfähigkeit (www.mister-ede.de – 24.02.2014)

Legales Outsourcing und illegale Scheinselbständigkeit (www.mister-ede.de – 02.06.2013)

Eine Betrachtung der geringfügigen Beschäftigung (www.mister-ede.de – 02.01.2013)

]]>
https://www.mister-ede.de/politik/arbeitsproduktivitat-usw-brd/8555/feed 0
Unions-Debakel bei der Erbschaftssteuerreform https://www.mister-ede.de/politik/debakel-bei-erbschaftssteuer/5296 https://www.mister-ede.de/politik/debakel-bei-erbschaftssteuer/5296#comments Sat, 27 Aug 2016 13:22:06 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5296 Weiterlesen ]]> Als das Bundesverfassungsgericht vor einigen Jahren die aktuellen Begünstigungen für Erben großer Betriebsvermögen als verfassungswidrig einstufte, räumte es der Politik gleichzeitig eine für eine Neuregelung durchaus ausreichende mehrjährige Frist ein. Dennoch verstrich diese von den Verfassungsrichtern gesetzte Frist im Sommer dieses Jahres, ohne dass eine Neuregelung in Kraft getreten war.
Zwar wurde, so wie im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbart, im Bundestag ein Vorschlag hierzu ausgearbeitet, dieser wurde jedoch von den Bundesländern abgelehnt – völlig zu Recht, wie ich meine. Ihrerseits fordern die Bundesländer nun eine stärkere Einschränkung der fragwürdigen Privilegien und damit eine Aufkommenssteigerung aus der Erbschaftssteuer, die aus Sicht der Länder wohl gerne bei 20 – 25% liegen dürfte.
Deshalb wäre es jetzt eigentlich an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble endlich eine Einigung zwischen Bund und Bundesländern auf den Weg zu bringen. Doch anstatt seinen Job, für den er bezahlt wird, in Deutschland zu machen, mischt sich Schäuble lieber unentwegt in die Politik von Griechenland oder Spanien ein. Hätte er früher einen Vorschlag ausgearbeitet, der im Bundesrat auch Chancen auf eine Zustimmung hat, wäre das Debakel sicherlich vermieden worden.
So aber sind nun tatsächlich Arbeitsplätze in Gefahr, weil der Bundesfinanzminister nicht in der Lage war, sich mit den 16 Landesfinanzministern auf einen vernünftigen Kompromiss zu einigen. Wieder einmal haben sich damit das Verdrängen von Problemen und das jahrelange tatenlose Zuwarten gerächt. Zwar haben die Länder bereits angekündigt, zum Schutz von Wirtschaft und Arbeitsplätzen auch die Rückwirkung eines Kompromisses zu ermöglichen, aber dafür muss es natürlich erst mal eine Einigung geben. Die Unsicherheiten durch die verkorkste Erbschaftssteuerreform sind hingegen jetzt schon vorhanden.


Ähnliche Artikel:
Grexit-Angst: Merkels und Schäubles 100-Milliarden-Schaden (www.mister-ede.de – 30.03.2015)

Euro-Gruppen-Treffen: Schäubles langer Kampf für den Euro (www.mister-ede.de – 12.07.2015)

Vorschlag für eine Reform der Einkommen- und Abgeltungssteuertarife (www.mister-ede.de – 15.03.2016)

]]>
https://www.mister-ede.de/politik/debakel-bei-erbschaftssteuer/5296/feed 0
Vorschlag für eine Reform der Einkommen- und Abgeltungssteuertarife https://www.mister-ede.de/politik/reform-einkommensteuertarife/4884 https://www.mister-ede.de/politik/reform-einkommensteuertarife/4884#comments Tue, 15 Mar 2016 20:03:42 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4884 Weiterlesen ]]> Der nachfolgende Vorschlag für eine Reform der Einkommen- und Abgeltungssteuertarife verfolgt mehrere Ziele gleichzeitig. Ein erstes Ziel ist die höhere Besteuerung von Kapitalerträgen durch eine Anhebung der Abgeltungssteuer von derzeit 25% auf 32%. Ein zweites Ziel ist die höhere Besteuerung von Einkommen ab ca. 95.000 Euro pro Jahr und die Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 51% ab einem Einkommen über 500.000 Euro. Mit den angestrebten Mehreinnahmen von grob 10 – 14 Mrd. Euro soll dann das dritte Ziel, eine Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.000 Euro, zu einem großen Teil finanziert werden. Alle weiteren steuerlichen Regelungen, z.B. die gemeinsame Veranlagung von Verheirateten, bleiben auf Basis des neuen Tarifs erhalten.

Wird der Einkommensteuertarif dem Vorschlag entsprechend geändert, werden ausgehend von einer Einzelperson alle Einkommensteuerzahler durch die Anhebung des Grundfreibetrags bis zu einem Einkommen von 75.000 Euro gleichmäßig um genau 580,09 Euro jährlich entlastet und wer bislang weniger als 580,09 Euro Einkommensteuer gezahlt hat, muss überhaupt keine Einkommensteuer mehr zahlen. Bei einem Einkommen über 75.000 Euro steigt hingegen der Einkommensteuertarif im Vergleich zum aktuellen Tarif um 3 Prozentpunkte auf 45% an, wodurch ab einem Einkommen von ca. 95.000 Euro durch diese Steuerreform keine Entlastung mehr stattfindet, sondern eine Belastung. Bei einem Einkommen über 250.000 Euro steigt der Grenzsteuersatz weiter auf 48% (aktuell 45%) und über 500.000 Euro steigt der Grenzsteuersatz nochmals um 3 Prozentpunkte auf den neuen Spitzensteuersatz von 51%.

Vorschlag für eine Reform der Einkommen- und Abgeltungssteuertarife:

§ 32a (Einkommensteuertarif) des Einkommensteuergesetzes (EStG)[1] wird wie folgt geändert:

In Satz 1 werden die Nummern 1 – 5 gestrichen und durch nachfolgende Nummern ersetzt:

„1. bis 12 000 Euro (Grundfreibetrag):
0;

2. von 12 000 Euro bis 13 669 Euro:
(995,91 • y + 2 065) • y;

3. von 13 670 Euro bis 53 665 Euro:
(225,40 • z + 2 397) • z + 372,39;

4. von 53 666 Euro bis 75 000 Euro:
0,42 • x – 8 974,23;

5. von 75 001 Euro bis 250 000 Euro:
0,45 • x – 11 224,23;

6. von 250 001 Euro bis 500 000 Euro:
0,48 • x – 18 724,23;

7. von 500 001
0,51 • x – 33 724,23;“

§32d (Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen) des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird wie folgt geändert:

In Absatz 1, Satz 1 wird die Zahl „25 Prozent“ durch die Zahl „32 Prozent“ ersetzt.

In Absatz 1, Satz 3 wird die Zahl „25 Prozent“ durch die Zahl „32 Prozent“ ersetzt.

Absatz 1 Satz 4 wird durch folgenden Satz ersetzt: „Die Einkommensteuer beträgt damit (e – 3,125q) / (3,125 + k)“

In Absatz 5, Satz 1 wird die Zahl „25 Prozent“ durch die Zahl „32 Prozent“ ersetzt.

§43a (Bemessung der Kapitalertragsteuer) des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird wie folgt geändert:

In Absatz 1, Satz 1, Nummer 1 wird die Zahl „25 Prozent“ durch die Zahl „32 Prozent“ ersetzt.

In Absatz 1, Satz 2 wird die Zahl „25 Prozent“ durch die Zahl „32 Prozent“ ersetzt.

Alle weiteren Anpassungen, die zur Umsetzung der Reform der Einkommen- und Abgeltungssteuertarife notwendig sind, werden vorgenommen.


Ähnliche Artikel:
Ein Update für die soziale Marktwirtschaft (www.mister-ede.de – 10.01.2013)

Die Konzentration von Vermögen und die Auswirkungen (www.mister-ede.de – 26.11.2012)

Die Konzentration wirtschaftlicher Macht (www.mister-ede.de – 07.07.2014)


[1] Einkommensteuergesetz (EStG) auf www.gesetze-im-internet.de

]]>
https://www.mister-ede.de/politik/reform-einkommensteuertarife/4884/feed 2
Griechenland-Krise: Befristete Kapitalverkehrssteuer für Auslandsüberweisungen https://www.mister-ede.de/politik/kapitalverkehrssteuer-ausland/4016 https://www.mister-ede.de/politik/kapitalverkehrssteuer-ausland/4016#comments Sat, 11 Jul 2015 16:21:54 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4016 Weiterlesen ]]> Um einen Ausweg aus der schwierigen Lage in Griechenland und eine Einigung zwischen Tsipras und den geldgebenden Institutionen zu finden, könnte ein Instrument helfen, welches den Kapitalfluss ins Ausland besteuert.

Durch die Einführung einer z.B. bis zum 31.12.2016 befristeten Kapitalverkehrssteuer auf Auslandsüberweisungen in Höhe von 12% könnte dem massiven Liquiditätsabfluss entgegengewirkt werden und gleichzeitig die heimische Wirtschaft gefördert und damit die Handelsbilanz zum Positiven verändert werden. In einer gewissen Weise ähnelt dieses Instrument von seiner positiven Wirkung dem Grexit, ohne dabei dessen große Risiken und Nachteile zu übernehmen.

Die meisten Griechen wären von einer solchen Besteuerung nicht direkt betroffen, weil sie kein Geld ins Ausland transferieren. Betroffen wären allerdings jene Griechen die ihr Geld im Ausland in Sicherheit bringen wollen und jene Griechen, deren Kinder z.B. im Ausland studieren. Für letztere Fälle können Ausnahmegenehmigungen vergeben werden, um soziale Härten abzufedern.
Daneben sind aber auch Unternehmen oder Händler betroffen, die Waren aus dem Ausland beziehen und diese bezahlen müssen oder im Ausland Kredite bedienen oder Arbeitnehmer entlohnen müssen. Damit griechische Unternehmen, die auch im Ausland agieren oder Vorprodukte importieren und Endprodukte exportieren, keine Wettbewerbsnachteile haben, sollte diesen erlaubt werden, gesonderte Konten zu führen, auf denen Geldeingänge aus dem Ausland verbucht werden, die dann ohne Kapitalverkehrssteuer wieder ins Ausland fließen dürfen.
Damit wären die Folgen dieser Besteuerung vor allem in Griechenland selbst zu spüren, weil Importgüter wie bei einer Währungsabwertung um 12% verteuert würden. Dies führt dann zu einer Konsumverschiebung hin zu heimischen Gütern und damit zur Belebung der inländischen Produktion und zur Verbesserung der Handelsbilanz. Daneben würde eine solche Steuer dem griechischen Staat bei Importen in Höhe von grob 50 Milliarden Euro mehrere Milliarden Euro in die Kasse spülen, selbst wenn durch Ausnahmen für exportierende Unternehmen oder bei sozialen Härten nur ein Teil der Importe einer Besteuerung unterliegt.

Zwar wäre eine solche Steuer, wie auch schon die aktuellen Kapitalverkehrskontrollen in Griechenland, nicht mit der Kapitalverkehrsfreiheit zu vereinbaren und sie würde auch ein Handelshemmnis im Sinne eines Importzolls darstellen, womöglich sind allerdings auch die Handelspartner nicht ganz unglücklich. Immerhin bekämen sie nach einer solchen Besteuerung einen harten Euro anstelle einer steuerfreien, aber dafür weichen Drachme. Außerdem könnte ein fester Fahrplan für das Ende der befristeten Kapitalverkehrssteuer festgelegt werden, z.B. mit einer monatlichen Absenkung der Steuerrate um 0,25 Prozentpunkte über 4 Jahre. Dies könnte auch dazu führen, dass ausländische Unternehmen ihr Geld dann einfach vorerst in Griechenland liegen lassen, was der Liquidität des griechischen Finanzwesens ebenfalls entgegenkommen würde.

Hinzu kommen die großen Vorteile gegenüber einem echten Grexit. Die Eurozone bleibt auf diese Weise nämlich zusammen und die Einschränkungen werden in ein paar Jahren wieder aufgehoben, als ob nichts gewesen wäre. Daneben muss keine neue Währung erstellt werden und vor allem gäbe es keine Unsicherheiten und Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen. Auch der Wert des Euro bleibt in Griechenland damit erhalten, weil er ab 2021 wieder ganz normal außerhalb Griechenlands verwendbar ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Tourismus weiterhin in Euro abgewickelt werden kann und damit Kontinuität gewahrt wird. Nachdem dieser nicht in einer Krise steckt, würde ein Preisverfall durch eine Währungsabwertung vermutlich keine nachhaltige Entwicklung auslösen. Was würde es helfen, wenn jetzt vier, fünf Jahre ein zusätzlicher Tourismusboom ausgelöst wird, nur damit bei einer stärker werdenden Währung überall leere Hotelbetten rumstehen.

Insgesamt ist daher eine solche befristete Kapitalverkehrssteuer für Auslandsüberweisungen sinnvoll, weil das Wachstum in Griechenland gestärkt wird, ohne Fehlentwicklungen auszulösen, gleichzeitig die Außenhandelsbilanz verbessert, der Liquiditätsabfluss gebremst und der Euro zusammengehalten wird und ferner, weil durch eine solche Steuer dem griechischen Staat zusätzliche Finanzmittel in Milliardenhöhe verschafft werden.
Allerdings sollten mit einer solchen Maßnahme, die zu höheren Preisen von Importgütern führt, unter keinen Umständen Kürzungen im Renten- und Sozialbereich und Gesundheitsbereich einhergehen. Dies wäre aber auch nicht nötig, weil selbst bei einer niedrigen Schätzung mit zwei Milliarden Euro weit mehr Geld in die Kassen käme, als zurzeit an Kürzungen in diesem Bereich vorgesehen ist. Überdies sollte eine solche Maßnahme aber auch nicht als Normalfall in der Eurozone, sondern als absolute Ausnahme betrachtet werden.


Ähnliche Artikel:
Ausnahmezustand in Griechenland: Welche Optionen gibt es jetzt? (www.mister-ede.de – 08.07.2015)

Eine Bilanz nach fünf Jahren Euro-Rettungspolitik (www.mister-ede.de – 15.10.2013)

]]>
https://www.mister-ede.de/politik/kapitalverkehrssteuer-ausland/4016/feed 0
Konzept einer Emissions-Besteuerung im Energiesektor https://www.mister-ede.de/politik/emissions-besteuerung/3190 https://www.mister-ede.de/politik/emissions-besteuerung/3190#comments Mon, 24 Nov 2014 08:55:30 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=3190 Weiterlesen ]]> Die Reduktion der Emission von Treibhausgasen ist ein wesentlicher Schritt bei der Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft. Für eine deutliche Reduktion sollten allerdings die allgemeinen länderübergreifenden Ansätze, wie z.B. der europaweite Handel mit CO2-Zertifikaten, durch länderspezifische Maßnahmen ergänzt werden. Hierdurch wäre es dann möglich, zielgerichtet Verbesserungen in den emissionsintensiven Bereichen der jeweiligen Volkswirtschaft zu erreichen.

Je nach Volkswirtschaft können solche Bereiche die Energieerzeugung (Strom, Wärme), die Mobilität, aber auch die Viehwirtschaft z.B. bei der Rinderhaltung sein. Im Gegensatz zu Frankreich, das bei seiner Energieproduktion sehr stark auf Atomenergie setzt, was wiederum andere Probleme mit sich bringt, sollten Länder wie Deutschland, aber auch z.B. Polen, zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verstärkt ihre Energiewirtschaft in den Blick nehmen.

Grundansatz:

Der Grundansatz des folgenden Konzeptes zur Emissions-Besteuerung im Energiesektor ist eine produktionsorientierte Besteuerung unter Berücksichtigung der länderspezifischen Situation, des technischen Fortschritts und den Vorteilen der Kraft-Wärme-Kopplung.

Steuerfreie Emission:

Zunächst wird ein Wert („Freiwert“) für die erlaubte Emission je produzierter Kilowattstunde Strom bzw. Wärme festgelegt. Dieser „Freiwert“ sollte nach Möglichkeit so gewählt sein, dass länderspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden und die effizienten Kraftwerke eines Landes diesen „Freiwert“ nicht übersteigen.

Beispiel für die Festlegung der „Freiwerte“: Für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom darf ein Kraftwerk 0,8 kg CO2 produzieren und für jede eingespeiste Kilowattstunde Wärmeenergie darf ein Kraftwerk 0,3 kg CO2 produzieren.

Durch Multiplikation der eingespeisten Strom- und Wärmeleistung mit den jeweiligen „Freiwerten“ errechnet sich der gesamte Wert der Emissionen, die ein Kraftwerk ausstoßen darf, ohne zusätzlich besteuert zu werden.

Steuerpflichtige Emission:

Zunächst wird auch hier ein Steuersatz festgelegt, der die länderspezifischen Gegebenheit berücksichtigen sollte.

Beispiel für die Festlegung des Steuersatzes: Für jede ausgestoßene Tonne CO2, welche die steuerfreie Emission überschreitet, wird eine Steuer in Höhe von 10 Euro erhoben.

Ein Kraftwerk, das aufgrund seiner Strom- bzw. Wärmeeinspeisung 5,5 Mio. Tonnen CO2 im Jahr emittieren darf, allerdings 6 Mio. Tonnen CO2 ausstößt, muss dann für 0,5 Mio. Tonnen jeweils 10 Euro pro Tonne zahlen. Insgesamt hätte der Kraftwerksbetreiber somit 5.000.000 Euro zusätzliche Steuern zu entrichten.

Nachteile:

Nachteilig an einer solchen Lösung ist die Gefahr von Verlagerungseffekten, die bei gesamteuropäischen Konstruktionen so nicht bestehen würden. Sind die Abstände zwischen der Steuerlast, z.B. zwischen Polen und Deutschland, zu groß, können Energieversorger geneigt sein, bei gleichem CO2-Ausstoß pro erzeugter Kilowattstunde Kraftwerke im einen Land stillzulegen und den Strom aus dem Nachbarland zu beziehen. Durch eine parallele Weiternutzung des CO2-Zertifikate-Handels auf EU-Ebene wird das Verlagerungsproblem allerdings minimiert.

Vorteile:

Der größte Vorteil einer solchen Besteuerung ist die Begrenzung der Maßnahme auf die Energieerzeugung. Hierdurch kann mit relativ geringem Aufwand eine Schadstoffreduktion bei den Hauptemissionsquellen von Treibhausgasen in Deutschland erreicht werden. Ferner schafft die Nutzung von „Freiwerten“ für Wärme Anreize zum Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplungssystemen. Auch eine Ausweitung z.B. auf Dampf oder andere in Industrieprozessen weitergenutzte Nebenprodukte der Stromerzeugung ist denkbar, um die effizientere Nutzung der Kraftwerke zu forcieren.
Daneben erlaubt die Berücksichtigung länderspezifischer Faktoren bei der Festsetzung von „Freiwerten“ und Steuersätzen im Gegensatz zum europäischen CO2-Zertifikate-Handel eine differenzierte Klimaschutzpolitik. Deutschland könnte somit ambitionierter voranschreiten als z.B. wirtschaftlich schwächere Länder in der EU. Auch eine Ausweitung auf den Ausstoß anderer Schadstoffe, wie z.B. Kohlenstoffmonoxid, ist möglich.
Ein weiterer großer Vorteil ist die überproportional ansteigende Steuerlast bei ineffizienten Kraftwerken, während effiziente Kraftwerke durch die „Freiwerte“ kaum oder gar keine zusätzlichen Steuern entrichten müssten. Außerdem ist durch die Besteuerung einzelner Kraftwerke gewährleistet, dass Energieunternehmen eine Reduktion des CO2-Ausstoßes je produzierter Kilowattstunde nicht durch Ausgleichsmaßnahmen, z.B. durch die Hinzunahme von Windkraftanlagen, erreichen können, sondern nur durch eine tatsächliche Reduktion des CO2-Ausstoßes oder der effizienteren Nutzung des jeweiligen Kraftwerks. Überdies kann durch eine regelmäßige Prüfung der „Freiwerte“ und gegebenenfalls durch eine Reduktion dieser Grenzen dem technischen Fortschritt Rechnung getragen werden.
Zusätzlich zum wachsenden Anreiz für eine Umstellung auf eine klimaeffiziente Energieproduktion bietet eine solche Besteuerung, im Gegensatz zu einem Verbot, noch den Vorteil einer finanziellen Entschädigung für die Allgemeinheit. Durch die parallele Weiternutzung des CO2-Zertifikate-Handels ist überdies gewährleistet, dass nicht an anderer Stelle die Anreize zur Reduktion der CO2-Emissionen aufgehoben werden.

Nutzung der Steuereinnahmen:

Grundsätzlich kann eine solche Steuer in die Haushalte von Bund oder Länder fließen. Besonderen Charme hätte es allerdings, die anfallenden Steuern für die Einspeisevergütung zu nutzen. Auch wenn die Verbrauch nur um Bruchteile eines Cents je kWh entlastet würden, wäre damit zumindest deutlich, dass diese Steuer nicht zur Finanzierung des Staates genutzt wird, sondern ihren Zweck in der Lenkungswirkung hat.

Fristen oder Staffelungen:

Nachdem eine solche Besteuerung nicht der Beschaffung von Finanzmitteln dient, kann ein solches Gesetz auch langsam eingeführt werden. Die Lenkungswirkung würde sich dennoch entfalten, weil Unternehmen bei ihren Investitionsentscheidungen stets die Erwartung für die Zukunft berücksichtigen.
Möglich wäre also, eine solche Steuerregelung zu verabschieden, diese aber erst z.B. zum 1.1.2018 wirksam werden zu lassen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, eine solche Steuer zwar schon zum 1.1.2015 einzuführen, aber höhere „Freiwerte“ festzulegen, die sich mit der Zeit reduzieren, oder einen niedrigeren Steuersatz je ausgestoßener Tonne CO2 festzulegen und diesen dann kontinuierlich ansteigen zu lassen.

Anmerkung:

Auch wenn die angegeben „Freiwerte“ und Steuersätze von ihrer Größenordnung einigermaßen passen müssten, sind diese nur als Beispielwerte zu verstehen. Ich beschäftige mich zwar intensiv mit der Frage, wie Anreize für ein gemeinwohlorientiertes, in diesem Fall umweltschonendes, Wirtschaften gesetzt werden können, allerdings bin ich kein Energieexperte.


Verwandte Themen:
Ein Update für die soziale Marktwirtschaft (www.mister-ede.de – 15.01.2013)

]]>
https://www.mister-ede.de/politik/emissions-besteuerung/3190/feed 0
Ursache für den Investitionsstau: Schuldenabbau oder Steuerpolitik? https://www.mister-ede.de/politik/ursache-fuer-investitionsstau/2835 https://www.mister-ede.de/politik/ursache-fuer-investitionsstau/2835#comments Fri, 18 Jul 2014 08:16:43 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2835 Weiterlesen ]]> Gestern sendete das ARD-Magazin Kontraste einen Beitrag über den Investitionsstau in Deutschland und seine Ursachen. Die Autoren machen für die fehlenden Investitionsgelder vor allem das Ziel des ausgeglichenen Haushalts verantwortlich, aus meiner Sicht ist allerdings nicht dies, sondern das Versprechen, unter keinen Umständen die Steuern zu erhöhen, die Ursache für das Fehlen der notwendigen Milliarden.

Zurzeit haben wir in Deutschland eine Staatsverschuldung von rund 78% des BIP. Das sind rund 500 Milliarden Euro mehr, als für die Einhaltung des Maastricht-Kriteriums erforderlich wären und entspricht etwa dem kompletten Bundeshaushalt von zwei Jahren. Insgesamt ist es wesentlich mehr als das, was für einen gesunden Staat sinnvoll ist, gerade dann, wenn zukünftig zu zahlende Renten und Pensionen bei dieser Staatsverschuldung noch gar nicht berücksichtigt sind! Aus meiner Sicht ist daher der ausgeglichene Haushalt eine zwingend erforderliche Maßnahme, um Deutschland zurück in die Spur zu führen.

Vielmehr ist der Investitionsstau mit einer Steuerpolitik zu erklären, die mit niedrigen Steuern auf Kapitalerträge, Spitzeneinkommen oder Erbschaften nicht die Möglichkeiten nutzt, in Zeiten einer gut laufenden Wirtschaft auch die starken Schultern entsprechend an der Finanzierung des Gemeinwesens zu beteiligen. Dazu kommen Steuerhinterziehung und legale Formen der Steuervermeidung oder so Dinge, wie das Fehlen einer Finanztransaktionssteuer. Absolut haben wir zwar einen Rekord bei den Steuereinnahmen, rechnet man allerdings die Inflation heraus oder schaut auf die relative Staatsquote, dann ist das Niveau sogar zurückgegangen. Wenn man jetzt noch bedenkt, wie die Belastungen der Durchschnittsbürger (z.B. MwSt.-Erhöhungen) zugenommen hat, erkennt man, dass in den letzten Jahren umgekehrt bestimmte Gruppen sehr von der Steuerpolitik profitiert haben.

Daher ist aus meiner Sicht nicht die „schwarze Null“ für den Investitionsstau verantwortlich, sondern die schwarze Steuerpolitik.

Kontraste-Beitrag zum Investitionsstau und zur schwarzen Null vom 17.07.2014 (www.ardmediathek.de)

]]>
https://www.mister-ede.de/politik/ursache-fuer-investitionsstau/2835/feed 1
Warum Banken das Fremdkapital suchen https://www.mister-ede.de/wirtschaft/banken-und-das-fremdkapital/2549 https://www.mister-ede.de/wirtschaft/banken-und-das-fremdkapital/2549#comments Mon, 21 Apr 2014 15:39:31 +0000 Fleer http://www.mister-ede.de/?p=2549 Weiterlesen ]]> Im Rahmen der Finanzkrise werden von Banken immer wieder höhere Eigenkapitalquoten gefordert, um die Sicherheit und Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten. Doch wenn Eigenkapital für mehr Sicherheit bei Banken sorgt, stellt sich die Frage, wieso Banken überhaupt zu niedrigen Eigenkapitalquoten neigen.
Grundsätzlich ist die Fremdfinanzierung im Wesen der Banken begründet. Sie sind für die Aufbewahrung und Verwaltung von Spareinlagen zuständig und diese Einlagen sind automatisch Fremdkapital für die Bank. Daneben greifen Banken aber auch noch zu weiteren Formen der Fremdfinanzierung. Dazu gehören zum Beispiel das Emittieren von Anleihen, zusätzliche Notenbankkredite oder auch Kredite aus dem Interbankengeschäft.

Die extrem niedrigen Eigenkapitalquoten lassen sich dabei vor allem durch das oberste Unternehmensziel, der Gewinnmaximierung, bzw. der Steigerung des Shareholder Value, begründen. Entscheidend für die Wahl der Finanzierungsform sind die Kosten des jeweiligen Finanzinstruments. Für eine Bank stellt sich also die Frage, wie sie sich am günstigsten finanzieren kann.
Um zu verstehen, wie sich der Preis für ein Finanzierungsinstrument zusammensetzt, muss die Anlegerseite betrachtet werden. Rendite und Risiko sind hierbei die wesentlichen Größen zwischen denen ein Anleger abwägen muss. Zu den Risiken können gesamtwirtschaftliche Währungsrisiken genauso zählen, wie konkrete Ausfallrisiken bei einer Rückzahlungen, Kursrisiken oder schwankende Dividenden. In jedem Fall gilt, je größer das Risiko einer Anlage, desto höher ist die geforderte Rendite, denn der Anleger möchte für jede übernommene Einheit an Risiko vergütet werden.
Wie hoch jedoch das Risiko einer Anlage ist, hängt von der jeweiligen Form der Anlage ab. Hierbei unterscheiden sich Fremd- und Eigenkapitalanlagen bei den Risiken erheblich. Während Fremdkapital, wie z.B. Spareinlagen, nicht für Verluste der Bank haftet, trägt das Eigenkapital per Definition das volle Verlustrisiko, z.B. im Falle einer Insolvenz. Das von den Anlegern getragene Ausfallrisiko wird demnach eingepreist. Wie groß jedoch das Risiko einer Insolvenz oder eines Ausfalles ist, hängt umgekehrt aber auch von der Menge der Eigenkapitalmittel ab. Je höher die Eigenkapitalquoten sind, desto geringer ist das Risiko eines Teil- oder Komplettausfalls. Aus Sicht einer Bank bedeutet dies, dass die Kosten des Eigenkapitals bei steigenden Eigenkapitalquoten sinken und sich an die Kosten des Fremdkapitals annähern sollten [1].

Jedoch gibt es neben dem höheren Ausfallrisiko auch noch zahlreiche weitere Gründe, wie zum Beispiel die Einlagensicherung für Privatanleger, die zu einer Bevorzugung der Fremdkapitalanlagen führen. Daneben spielt auch der leichtere Zugang zum Beispiel bei kleinen Summen oder auch die im Gegensatz zu Aktien bei Sparbüchern fehlenden Kursschwankungen eine Rolle. Aus demselben Grund wird auch das Interbankengeschäft mit Hilfe von Krediten und nicht mit Aktien oder ähnlichem abgewickelt.
Daneben dürfte aber auch das Handeln der Politik in den vergangenen Jahren einen Anreiz für das Fremdkapital gesetzt haben. So wurden konsequenterweise angeschlagene Banken gerettet. Auf der einen Seite erhöhte dies die Risikoneigung des Managements und auf der anderen Seite fühlten sich Fremdkapitalanleger gut geschützt. Diese Form der Bail-out Zusage ist somit ein weiterer Vorteil der Fremdkapitalanlagen.
Alle diese Faktoren führen dazu, dass es selbst bei höheren Eigenkapitalquoten eben nicht zu einer Gleichheit zwischen Fremd- und Eigenkapitalzins kommt. Der Preis, den eine Bank für Eigenkapital zu zahlen hat, wird in aller Regel über dem Preis für Fremdkapital liegen. Besonders in Krisensituationen erhöht sich aber der Preisaufschlag deutlich, weshalb es für Banken in einem solchen Fall besonders kostspielig bis gar unmöglich wird, notwendige Eigenkapitalmittel zu beschaffen.

Außer diesem Preisvorteil des Fremdkapitals, gibt es aber auf der Seite der Banken noch weitere Einflussgrößen auf die Finanzierungskosten. Das Emittieren neuer Aktien ist ein deutlicher höherer Aufwand und deshalb mit höheren Kosten verbunden, als die Aufnahme von Fremdkapitalmitteln, z.B. das Abrufen von Notenbankkrediten oder kurzfristige Darlehen im Interbankenbereich.
Neben all diesen Punkten, hat die Eigenkapitalfinanzierung aus Unternehmenssicht noch einen weiteren Makel. Während die Dividenden, die einen Großteil der Eigenkapitalkosten darstellen, aus den bereits versteuerten Gewinnen bezahlt werden, sind die Zinsen als Kosten des Fremdkapitals voll steuerlich abzugsfähig. Diese Abzugsfähigkeit, der sogenannte Tax-Shield, ist ein weiterer Vorteil des Fremdkapitals.
Insgesamt haben sowohl Banken als auch Anleger viele Gründe um das Fremdkapital gegenüber dem Eigenkapital zu bevorzugen. Es stellt sich deshalb die Frage, ob sich unser Bankensystem vielleicht durch eine Anreizverschiebung, also einer Attraktivitätssteigerung des Eigenkapitals, nachhaltig stabilisieren lässt. Bislang setzen die Regulierer beim Eigenkapitalmanagement der Banken vorwiegend auf quotale Regelungen.

Basel III – Die Eigenkapitalregulierung (Fleer – www.mister-ede.de – 03.03.2014)

Doch eine derartige Regelung sorgt lediglich dafür, dass Banken das Eigenkapital, dessen durch die Regulierer gegebenen festen Proportionen nicht verletzt werden dürfen, als eine Art lästige Pflicht betrachten. Ein Eigenkapitalaufbau über diese Minimalquoten hinaus, findet so bei den wenigsten Banken statt.
Um das Problem des Eigenkapitalmangels nachhaltig zu lösen, muss es daher eine Attraktivitätsangleichung beider Finanzierungsformen geben, auch wenn eine vollständige Gleichheit sicherlich nicht zu erreichen sein wird.

Eine Möglichkeit bestünde in der Veränderung der Steuergestaltung. So könnte für Banken ein eigenständiges Besteuerungssystem eingeführt werden, das als Steuerbemessungsgrundlange nicht den Jahresüberschuss heranzieht, sondern den zu versteuernden Betrag über ein modifiziertes EBIT berechnet. Dies hätte zur Folge, dass der Steuervorteil, der beim Fremdkapital bislang durch die Abzugsfähigkeit von Zinskosten entsteht, gänzlich eliminiert würde. Eine andere Möglichkeit wäre es, die Bail-Out Zusagen der Politik zu lockern, damit nicht diese zusätzliche Sicherheit die Attraktivität des Fremdkapitals weiter erhöht.


[1] Modigliani, F., Merton, H. (1958): The Cost of Capital, Corporation Finance and the Theory of Investment. In: The American Economic Review, Jg. 48, H. 3, S. 261–297

]]>
https://www.mister-ede.de/wirtschaft/banken-und-das-fremdkapital/2549/feed 0
Claassen begeistert Zuschauer mit Politiker-Bashing https://www.mister-ede.de/medien/claassen-und-politiker-bashing/2427 https://www.mister-ede.de/medien/claassen-und-politiker-bashing/2427#comments Sun, 16 Mar 2014 16:56:47 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2427 Weiterlesen ]]> Das Thema bei „Hart aber Fair“ am Montag war „Vor aller Augen – der Staat gegen Uli Hoeneß!“ Das Thema war nicht sonderlich originell und eigentlich nur auf den Voyeurismus-Bedarf des Volkes ausgerichtet. Ordnungsgemäß plätscherte die Sendung dann auch mit Spekulationen über den Ausgang des Prozesses und der moralischen Bewertung der Person Hoeneß vor sich hin.

Doch nach einer guten dreiviertel Stunde brachte Gast Utz Claassen das Publikum zum Jaulen und dafür brauchte er nicht viel. Der Vergleich der Hinterziehungssumme mit der Steuerverschwendung zum Beispiel beim Flughafen Frankfurt reichte, um das Studiopublikum in Wallung zu bringen.
Es ist belustigend bis entlarvend, wie dieser Populismus die reflexartige Empörung der Zuschauer heraufbeschwört. So einfach ist Stimmungsmache.

Geht es um Politiker-Bashing wird nicht mehr hinterfragt, ob das eine mit dem anderen etwas zu tun hat oder ob Claassens Vorstellungen von Strafbarkeit für politische Entscheidungen noch irgendetwas mit dem zu tun haben, was man allgemein hin als Demokratie bezeichnet. Nur weil ich die Herdprämie als Steuerverschwendung empfinde, fordere ich ja nicht Knast für Seehofer. So aber stellt sich das Claassen wohl vor, wenn Volksvertreter keine Entscheidung mehr treffen dürfen, die aus seiner Sicht unsinnig ist. Allerdings scheinen solche Gedanken das Publikum nur beim Applaudieren über die Politikerschelte zu stören.

Wenig verwunderlich ist es deshalb auch, dass kurze Zeit später kein einziger klatschte, als Manfred Breuckmann anmerkte, wie sich einige Unternehmen um die Steuer drücken. Kritik an Unternehmen ist halt einfach nicht so schön wie Politiker-Bashing.

Link zur Hart aber Fair Sendung vom 10.03.2013 auf www.wdr.de

]]>
https://www.mister-ede.de/medien/claassen-und-politiker-bashing/2427/feed 0
Glossar: Wettbewerbsfähigkeit https://www.mister-ede.de/glossar/wettbewerbsfaehigkeit/2362 https://www.mister-ede.de/glossar/wettbewerbsfaehigkeit/2362#comments Mon, 24 Feb 2014 18:38:56 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2362 Weiterlesen ]]> Die Wettbewerbsfähigkeit ist eine relative Eigenschaft eines Betrachtungsobjekts. Sie bezeichnet die Stärke des Betrachtungsobjekts, sich gegenüber den übrigen im Wettbewerb befindlichen Konkurrenten durchzusetzen.

Betrachtungsobjekte können einzelne Menschen, Unternehmen oder auch Sportvereine oder ganze Staaten sein. Wettbewerbe können zum Beispiel Wettkämpfe zwischen Sportlern, der marktwirtschaftliche Wettbewerb zwischen Unternehmen oder der gesellschaftliche Wettstreit unter den Staaten und Systemen sein.
Die Wettbewerbsfähigkeit eines Betrachtungsobjektes hängt hierbei im Wesentlichen vom jeweils betrachteten Wettbewerb ab. Ein guter Sprinter hat zum Beispiel nicht automatisch auch in einem Boxkampf, also einem anderen Wettbewerb, eine gute Chance.

Im Gegensatz zu einer absoluten Eigenschaft eines Betrachtungsobjektes, wie der Geschwindigkeit eines Läufers, hängt die Wettbewerbsfähigkeit als relative Eigenschaft auch wesentlich von den jeweiligen im Wettbewerb befindlichen Konkurrenten ab. Bei Unternehmen spricht man daher auch häufig von Konkurrenzfähigkeit.
Betrachtet man einen Sprintwettbewerb, dann hängen die Siegchancen des einen Läufers, also seine Wettbewerbsfähigkeit, nicht nur von der eigenen sondern auch von der Geschwindigkeit der anderen Läufer ab. Wird ein Betrachtungsobjekt, also ein Sportler, Unternehmen oder Staat, wettbewerbsfähiger, dann bedeutet dies umgekehrt immer, dass die jeweiligen Konkurrenten an Wettbewerbsfähigkeit verlieren müssen. Je größer die Wahrscheinlichkeit ist, dass der FC Bayern deutscher Fußballmeister wird, desto kleiner ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine andere Mannschaft den Wettbewerb gewinnt.
Hieraus ergibt sich auch, dass die Wettbewerbsfähigkeit aller im Wettbewerb befindlichen Objekte zusammen immer gleich groß ist. Unabhängig davon, wie sich die Wettbewerbsfähigkeit in der Fußball-Bundesliga verteilt, haben alle 18 Vereine zusammengenommen immer die gleiche Fähigkeit am Ende eben genau einen Meister zu stellen. Wären alle Bundesligavereine bezogen auf die Meisterschaft gleich wettbewerbsfähig, dann würde die Wettbewerbsfähigkeit jedes Vereins genau 1/18 „Meister“ betragen.

Die Einflussfaktoren auf die Wettbewerbsfähigkeit sind je nach betrachtetem Wettbewerb unterschiedlich. Für die Konkurrenzfähigkeit eines Unternehmens sind zum Beispiel Produktionskosten und Innovationskraft wesentliche Einflussfaktoren.
Bei der Wettbewerbsfähigkeit der Staaten spielen hingegen andere Faktoren eine Rolle. Hierbei kommt es auch darauf an, ob der Wettbewerb der Staaten um Arbeitskräfte, Touristen oder Unternehmen betrachtet wird. Eine hohe Attraktivität für Arbeitskräfte muss dabei nicht mit einer hohen Attraktivität für Unternehmen korrelieren. Und auch im Wettbewerb der Staaten um Unternehmen oder Unternehmensansiedlungen, kann die Attraktivität eines Landes je nach Zielsetzung der Unternehmen variieren. So kann für ein Unternehmen das eine Land als Produktionsstandort attraktiv sein, während ein anderes eine gute Infrastruktur für Forschung und Entwicklung bietet.

Weitere Beiträge zum Thema Wettbewerbsfähigkeit auf www.mister-ede.de

]]>
https://www.mister-ede.de/glossar/wettbewerbsfaehigkeit/2362/feed 0