mister-ede.de » Update der Sozialen Marktwirtschaft https://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Vorschlag für eine Reform der Einkommen- und Abgeltungssteuertarife https://www.mister-ede.de/politik/reform-einkommensteuertarife/4884 https://www.mister-ede.de/politik/reform-einkommensteuertarife/4884#comments Tue, 15 Mar 2016 20:03:42 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4884 Weiterlesen ]]> Der nachfolgende Vorschlag für eine Reform der Einkommen- und Abgeltungssteuertarife verfolgt mehrere Ziele gleichzeitig. Ein erstes Ziel ist die höhere Besteuerung von Kapitalerträgen durch eine Anhebung der Abgeltungssteuer von derzeit 25% auf 32%. Ein zweites Ziel ist die höhere Besteuerung von Einkommen ab ca. 95.000 Euro pro Jahr und die Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 51% ab einem Einkommen über 500.000 Euro. Mit den angestrebten Mehreinnahmen von grob 10 – 14 Mrd. Euro soll dann das dritte Ziel, eine Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.000 Euro, zu einem großen Teil finanziert werden. Alle weiteren steuerlichen Regelungen, z.B. die gemeinsame Veranlagung von Verheirateten, bleiben auf Basis des neuen Tarifs erhalten.

Wird der Einkommensteuertarif dem Vorschlag entsprechend geändert, werden ausgehend von einer Einzelperson alle Einkommensteuerzahler durch die Anhebung des Grundfreibetrags bis zu einem Einkommen von 75.000 Euro gleichmäßig um genau 580,09 Euro jährlich entlastet und wer bislang weniger als 580,09 Euro Einkommensteuer gezahlt hat, muss überhaupt keine Einkommensteuer mehr zahlen. Bei einem Einkommen über 75.000 Euro steigt hingegen der Einkommensteuertarif im Vergleich zum aktuellen Tarif um 3 Prozentpunkte auf 45% an, wodurch ab einem Einkommen von ca. 95.000 Euro durch diese Steuerreform keine Entlastung mehr stattfindet, sondern eine Belastung. Bei einem Einkommen über 250.000 Euro steigt der Grenzsteuersatz weiter auf 48% (aktuell 45%) und über 500.000 Euro steigt der Grenzsteuersatz nochmals um 3 Prozentpunkte auf den neuen Spitzensteuersatz von 51%.

Vorschlag für eine Reform der Einkommen- und Abgeltungssteuertarife:

§ 32a (Einkommensteuertarif) des Einkommensteuergesetzes (EStG)[1] wird wie folgt geändert:

In Satz 1 werden die Nummern 1 – 5 gestrichen und durch nachfolgende Nummern ersetzt:

„1. bis 12 000 Euro (Grundfreibetrag):
0;

2. von 12 000 Euro bis 13 669 Euro:
(995,91 • y + 2 065) • y;

3. von 13 670 Euro bis 53 665 Euro:
(225,40 • z + 2 397) • z + 372,39;

4. von 53 666 Euro bis 75 000 Euro:
0,42 • x – 8 974,23;

5. von 75 001 Euro bis 250 000 Euro:
0,45 • x – 11 224,23;

6. von 250 001 Euro bis 500 000 Euro:
0,48 • x – 18 724,23;

7. von 500 001
0,51 • x – 33 724,23;“

§32d (Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen) des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird wie folgt geändert:

In Absatz 1, Satz 1 wird die Zahl „25 Prozent“ durch die Zahl „32 Prozent“ ersetzt.

In Absatz 1, Satz 3 wird die Zahl „25 Prozent“ durch die Zahl „32 Prozent“ ersetzt.

Absatz 1 Satz 4 wird durch folgenden Satz ersetzt: „Die Einkommensteuer beträgt damit (e – 3,125q) / (3,125 + k)“

In Absatz 5, Satz 1 wird die Zahl „25 Prozent“ durch die Zahl „32 Prozent“ ersetzt.

§43a (Bemessung der Kapitalertragsteuer) des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird wie folgt geändert:

In Absatz 1, Satz 1, Nummer 1 wird die Zahl „25 Prozent“ durch die Zahl „32 Prozent“ ersetzt.

In Absatz 1, Satz 2 wird die Zahl „25 Prozent“ durch die Zahl „32 Prozent“ ersetzt.

Alle weiteren Anpassungen, die zur Umsetzung der Reform der Einkommen- und Abgeltungssteuertarife notwendig sind, werden vorgenommen.


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[1] Einkommensteuergesetz (EStG) auf www.gesetze-im-internet.de

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Konzept einer Emissions-Besteuerung im Energiesektor https://www.mister-ede.de/politik/emissions-besteuerung/3190 https://www.mister-ede.de/politik/emissions-besteuerung/3190#comments Mon, 24 Nov 2014 08:55:30 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=3190 Weiterlesen ]]> Die Reduktion der Emission von Treibhausgasen ist ein wesentlicher Schritt bei der Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft. Für eine deutliche Reduktion sollten allerdings die allgemeinen länderübergreifenden Ansätze, wie z.B. der europaweite Handel mit CO2-Zertifikaten, durch länderspezifische Maßnahmen ergänzt werden. Hierdurch wäre es dann möglich, zielgerichtet Verbesserungen in den emissionsintensiven Bereichen der jeweiligen Volkswirtschaft zu erreichen.

Je nach Volkswirtschaft können solche Bereiche die Energieerzeugung (Strom, Wärme), die Mobilität, aber auch die Viehwirtschaft z.B. bei der Rinderhaltung sein. Im Gegensatz zu Frankreich, das bei seiner Energieproduktion sehr stark auf Atomenergie setzt, was wiederum andere Probleme mit sich bringt, sollten Länder wie Deutschland, aber auch z.B. Polen, zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verstärkt ihre Energiewirtschaft in den Blick nehmen.

Grundansatz:

Der Grundansatz des folgenden Konzeptes zur Emissions-Besteuerung im Energiesektor ist eine produktionsorientierte Besteuerung unter Berücksichtigung der länderspezifischen Situation, des technischen Fortschritts und den Vorteilen der Kraft-Wärme-Kopplung.

Steuerfreie Emission:

Zunächst wird ein Wert („Freiwert“) für die erlaubte Emission je produzierter Kilowattstunde Strom bzw. Wärme festgelegt. Dieser „Freiwert“ sollte nach Möglichkeit so gewählt sein, dass länderspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden und die effizienten Kraftwerke eines Landes diesen „Freiwert“ nicht übersteigen.

Beispiel für die Festlegung der „Freiwerte“: Für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom darf ein Kraftwerk 0,8 kg CO2 produzieren und für jede eingespeiste Kilowattstunde Wärmeenergie darf ein Kraftwerk 0,3 kg CO2 produzieren.

Durch Multiplikation der eingespeisten Strom- und Wärmeleistung mit den jeweiligen „Freiwerten“ errechnet sich der gesamte Wert der Emissionen, die ein Kraftwerk ausstoßen darf, ohne zusätzlich besteuert zu werden.

Steuerpflichtige Emission:

Zunächst wird auch hier ein Steuersatz festgelegt, der die länderspezifischen Gegebenheit berücksichtigen sollte.

Beispiel für die Festlegung des Steuersatzes: Für jede ausgestoßene Tonne CO2, welche die steuerfreie Emission überschreitet, wird eine Steuer in Höhe von 10 Euro erhoben.

Ein Kraftwerk, das aufgrund seiner Strom- bzw. Wärmeeinspeisung 5,5 Mio. Tonnen CO2 im Jahr emittieren darf, allerdings 6 Mio. Tonnen CO2 ausstößt, muss dann für 0,5 Mio. Tonnen jeweils 10 Euro pro Tonne zahlen. Insgesamt hätte der Kraftwerksbetreiber somit 5.000.000 Euro zusätzliche Steuern zu entrichten.

Nachteile:

Nachteilig an einer solchen Lösung ist die Gefahr von Verlagerungseffekten, die bei gesamteuropäischen Konstruktionen so nicht bestehen würden. Sind die Abstände zwischen der Steuerlast, z.B. zwischen Polen und Deutschland, zu groß, können Energieversorger geneigt sein, bei gleichem CO2-Ausstoß pro erzeugter Kilowattstunde Kraftwerke im einen Land stillzulegen und den Strom aus dem Nachbarland zu beziehen. Durch eine parallele Weiternutzung des CO2-Zertifikate-Handels auf EU-Ebene wird das Verlagerungsproblem allerdings minimiert.

Vorteile:

Der größte Vorteil einer solchen Besteuerung ist die Begrenzung der Maßnahme auf die Energieerzeugung. Hierdurch kann mit relativ geringem Aufwand eine Schadstoffreduktion bei den Hauptemissionsquellen von Treibhausgasen in Deutschland erreicht werden. Ferner schafft die Nutzung von „Freiwerten“ für Wärme Anreize zum Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplungssystemen. Auch eine Ausweitung z.B. auf Dampf oder andere in Industrieprozessen weitergenutzte Nebenprodukte der Stromerzeugung ist denkbar, um die effizientere Nutzung der Kraftwerke zu forcieren.
Daneben erlaubt die Berücksichtigung länderspezifischer Faktoren bei der Festsetzung von „Freiwerten“ und Steuersätzen im Gegensatz zum europäischen CO2-Zertifikate-Handel eine differenzierte Klimaschutzpolitik. Deutschland könnte somit ambitionierter voranschreiten als z.B. wirtschaftlich schwächere Länder in der EU. Auch eine Ausweitung auf den Ausstoß anderer Schadstoffe, wie z.B. Kohlenstoffmonoxid, ist möglich.
Ein weiterer großer Vorteil ist die überproportional ansteigende Steuerlast bei ineffizienten Kraftwerken, während effiziente Kraftwerke durch die „Freiwerte“ kaum oder gar keine zusätzlichen Steuern entrichten müssten. Außerdem ist durch die Besteuerung einzelner Kraftwerke gewährleistet, dass Energieunternehmen eine Reduktion des CO2-Ausstoßes je produzierter Kilowattstunde nicht durch Ausgleichsmaßnahmen, z.B. durch die Hinzunahme von Windkraftanlagen, erreichen können, sondern nur durch eine tatsächliche Reduktion des CO2-Ausstoßes oder der effizienteren Nutzung des jeweiligen Kraftwerks. Überdies kann durch eine regelmäßige Prüfung der „Freiwerte“ und gegebenenfalls durch eine Reduktion dieser Grenzen dem technischen Fortschritt Rechnung getragen werden.
Zusätzlich zum wachsenden Anreiz für eine Umstellung auf eine klimaeffiziente Energieproduktion bietet eine solche Besteuerung, im Gegensatz zu einem Verbot, noch den Vorteil einer finanziellen Entschädigung für die Allgemeinheit. Durch die parallele Weiternutzung des CO2-Zertifikate-Handels ist überdies gewährleistet, dass nicht an anderer Stelle die Anreize zur Reduktion der CO2-Emissionen aufgehoben werden.

Nutzung der Steuereinnahmen:

Grundsätzlich kann eine solche Steuer in die Haushalte von Bund oder Länder fließen. Besonderen Charme hätte es allerdings, die anfallenden Steuern für die Einspeisevergütung zu nutzen. Auch wenn die Verbrauch nur um Bruchteile eines Cents je kWh entlastet würden, wäre damit zumindest deutlich, dass diese Steuer nicht zur Finanzierung des Staates genutzt wird, sondern ihren Zweck in der Lenkungswirkung hat.

Fristen oder Staffelungen:

Nachdem eine solche Besteuerung nicht der Beschaffung von Finanzmitteln dient, kann ein solches Gesetz auch langsam eingeführt werden. Die Lenkungswirkung würde sich dennoch entfalten, weil Unternehmen bei ihren Investitionsentscheidungen stets die Erwartung für die Zukunft berücksichtigen.
Möglich wäre also, eine solche Steuerregelung zu verabschieden, diese aber erst z.B. zum 1.1.2018 wirksam werden zu lassen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, eine solche Steuer zwar schon zum 1.1.2015 einzuführen, aber höhere „Freiwerte“ festzulegen, die sich mit der Zeit reduzieren, oder einen niedrigeren Steuersatz je ausgestoßener Tonne CO2 festzulegen und diesen dann kontinuierlich ansteigen zu lassen.

Anmerkung:

Auch wenn die angegeben „Freiwerte“ und Steuersätze von ihrer Größenordnung einigermaßen passen müssten, sind diese nur als Beispielwerte zu verstehen. Ich beschäftige mich zwar intensiv mit der Frage, wie Anreize für ein gemeinwohlorientiertes, in diesem Fall umweltschonendes, Wirtschaften gesetzt werden können, allerdings bin ich kein Energieexperte.


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Eine Reform des Arbeitsmarktes https://www.mister-ede.de/politik/eine-reform-des-arbeitsmarktes/1769 https://www.mister-ede.de/politik/eine-reform-des-arbeitsmarktes/1769#comments Fri, 18 Jan 2013 10:39:49 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1769 Weiterlesen ]]> Über 40 Mio. Beschäftigte gibt es in Deutschland. Die Mehrheit der Bevölkerung ist auf einen funktionierenden Arbeitsmarkt angewiesen. Der deutsche Arbeitsmarkt steht allerdings vor großen Problemen. Hohe Lohnnebenkosten, eine Fülle prekärer Beschäftigungsverhältnisse und die verfallenden Reallöhne sind neben der stetig hohen Arbeitslosigkeit die Hauptprobleme auf dem Arbeitsmarkt.

Die Probleme des Arbeitsmarktes (www.mister-ede.de – 04.05.2012)

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Eine Betrachtung der geringfügigen Beschäftigung (www.mister-ede.de – 02.01.2013)

So führt dies gerade bei einfachen Tätigkeiten dazu, dass für Arbeitssuchende statt echter Vollzeitstellen oft nur Leiharbeit oder Minijobs zur Verfügung stehen und dort wo es noch Vollzeitbeschäftigung gibt, der Arbeitslohn kaum noch zum leben reicht. Eine Reform des Arbeitsmarktes ist daher aus meiner Sicht notwendig.

Um den Arbeitsmarkt attraktiver zu gestalten, müssen vor allem die Belastungen des Produktionsfaktors Arbeit reduziert werden. Die hohen Lohnnebenkosten verteuern reguläre Beschäftigung und die aktuelle Ausgestaltung mit einem einheitlichen Abgabesatz geht hauptsächlich zu Lasten der Geringverdiener. Eine Absenkung und Umgestaltung der Lohnnebenkosten ist daher notwendig um den Arbeitsmarkt insgesamt attraktiver zu machen.

Absenkung der Lohnnebenkosten (www.mister-ede.de – 26.12.2012)

Neben einer Absenkung der Lohnnebenkosten muss auch ein Blick auf den Lohnverfall geworfen werden. Durch die hohe Zahl der Arbeitssuchenden bei gleichzeitig wenigen offenen Stellen, wird ein ungesunder Preiswettbewerb ausgelöst, der den Lohnverfall zur Folge hat. Dieser Entwicklung muss mit einem Mindestlohn Rechnung getragen werden. Überdies müssen aber auch die Angebots- und die Nachfrageseite des Arbeitsmarktes betrachtet werden.
In Bezug auf das Arbeitsangebot ist eine konsequente Förderung der Arbeitnehmerqualifikationen durch Weiterbildungsmaßnahmen notwendig. Die Antwort auf sich schnell verändernde Anforderungsprofile der Wirtschaft müssen flexiblere Umschulungsangebote sein.
Gleichzeitig bedarf es auch der Erhöhung der Nachfrage nach Arbeitskräften. Sowohl mit Beschäftigungsmaßnahmen als auch mit einer veränderten Wirtschaftspolitik muss das Arbeitsplatzangebot ausgeweitet werden.
Durch diese Veränderungen bei Angebot, Nachfrage und Preis lässt sich die Schieflage am Arbeitsmarkt mit vielen Arbeitssuchenden und wenigen Arbeitsplätzen etwas abmildern.

Programm für Beschäftigung und zur Bekämpfung der Arbeitnehmerarmut (www.mister-ede.de – 04.05.2012)

Über die Veränderungen der marktwirtschaftlichen Anreize für den Arbeitsmarkt hinaus, ist aber auch eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens im Hinblick auf die außertarifliche Beschäftigung notwendig. So müssen Leiharbeit und befristete Anstellungen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Auch die niedrigeren Sozialabgaben auf Minijobs führen zu Verwerfungen und müssen überdacht werden.
Insgesamt ist der Aushöhlung tariflicher Strukturen mit dem Ziel des Lohndumpings ein Riegel vorzuschieben, damit die Arbeitgeber Ihre Position nicht ausnutzen können.

Die Begrenzung des Lohndumpings und der Aushöhlung der Tarifstruktur (www.mister-ede.de – 08.01.2013)

Die Absenkung der Lohnnebenkosten, die Begrenzung der prekären Beschäftigung, der Mindestlohn, die Förderung der Arbeitnehmerqualifikation und die aktive Beschäftigungspolitik bringen so den Arbeitsmarkt deutlich voran.
Insbesondere eine Entlastung bei den Lohnnebenkosten kommt nicht nur den Arbeitnehmern, sondern auch den Arbeitgebern zu Gute. Beide Seiten profitieren ebenfalls von der Qualifikationsförderung, und wenn man davon ausgeht, dass ein Mindestlohn auch die Kaufkraft steigern wird, dann ist auch dieser nicht nur zum Nachteil von Handel und Wirtschaft.
Besonders Geringverdiener profitieren hier aber in mehrfacher Hinsicht. Zum einen garantiert ein Mindestlohn eine Untergrenze, zum anderen hilft gerade dieser Gruppe die aktive Arbeitsmarktpolitik.

Ein kommunaler Beschäftigungspakt (www.mister-ede.de – 24.04.2012)

Gleichzeitig gibt es die Möglichkeit, dass Geringverdiener bei einer entsprechenden Gestaltung der Lohnnebenkosten überproportional entlastet werden oder durch eine Umschichtung hin zu regulärer Beschäftigung profitieren.

Eine solche Reform des Arbeitsmarktes ist für mich daher wünschenswert. Insgesamt würde mit Hilfe solcher Regelungen der Arbeitsmarkt zu Gunsten der Schwächeren sozialer ausgestaltet. Arbeitsarmut, Lohn- und Sozialdumping würden begrenzt, die Attraktivität des Arbeitsmarktes gesteigert.

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Ein Update für die Soziale Marktwirtschaft https://www.mister-ede.de/politik/update-soziale-marktwirtschaft/1766 https://www.mister-ede.de/politik/update-soziale-marktwirtschaft/1766#comments Tue, 15 Jan 2013 12:11:14 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1766 Weiterlesen ]]> Ein Wirtschaftssystem dient dazu, die Ressourcen und Produkte unter den Menschen zu verteilen. Man spricht hierbei von der Allokation der Ressourcen. In einer Planwirtschaft wird, wie der Name schon sagt, die Produktion und Verteilung durch einen Plan geregelt. Bei der Marktwirtschaft hingegen werden Rohstoffe, Güter oder Dienstleistungen in einem Wechselspiel von Angebot, Nachfrage und Preis über den Markt verteilt. Diese Verteilungsformen haben aber auch verschiedene Probleme. So ist in der Planwirtschaft die Innovationsfähigkeit beschränkt. Neue Produkte verdrängen vorhandene Produkte nur zögerlich. Grund dafür ist, dass durch die fehlende Konkurrenz eine wesentliche Triebfeder für Innovation fehlt.
Auch bei der Marktwirtschaft gibt es solche Schwierigkeiten. So können im freien Handel z.B. die Anbieter oder die Nachfrager eine zu starke Position und damit zu großen Einfluss auf den Markt und in der Folge den Preis haben. Als problematisch kann auch der Zusammenhang zwischen Bonität und Rentabilität gesehen werden, da er zu einer Bevorteilung von Vermögenden führt.

Die Struktur unserer Wirtschaft (www.mister-ede.de – 02.06.2012)

Macht und Marktwirtschaft (www.mister-ede.de – 02.06.2012)

Der Zusammenhang von Bonität und Rentabilität (www.mister-ede.de – 08.06.2012)

Sowohl bei der Plan- als auch bei der Marktwirtschaft fehlt überdies der Blick für die Externalitäten, also die Auswirkungen des Wirtschaftens auf Dritte. Hierdurch werden weder negative Umweltauswirkungen, noch der Ressourcenverbrauch berücksichtigt. Sofern es leichter (Planwirtschaft) oder billiger (Marktwirtschaft) ist z.B. Energie aus Kohle zu erzeugen als durch Windkraft, werden beide Systeme, ungeachtet der tatsächlichen volkswirtschaftlichen Kosten, dazu tendieren die umweltschädliche Kohle zu verbrauchen.

Um nun diese negativen Auswirkungen zu berücksichtigen, haben wir in Deutschland oder Europa keine freie Marktwirtschaft, sondern eine soziale Marktwirtschaft etabliert. Um z.B. die Probleme bei der Marktmacht zu bremsen, gibt es Verbote von Kartellen und Preisabsprachen. Auch Umweltgrenzwerte, Energiesteuern, ein Mietspiegel oder eine solidarisch finanzierte Krankenversicherung ergänzen die Marktwirtschaft um den sozialen, also gesellschaftsdienlichen, Faktor. Auf diese Weise setzt die Gesellschaft sich selbst einen Rahmen für das Wirtschaften.
Betrachtet man die negativen Externalitäten, dann gibt es bei der Rahmensetzung nun zwei Möglichkeiten, um diese zu begrenzen. Entweder werden Produkte einfach verboten oder die schädlichen Auswirkungen werden durch eine Abgabe eingepreist. Die zweite Variante, die ich bevorzuge, lässt hierbei den Freiraum, dass alle Produkte dann dennoch verfügbar bleiben, aber die Allgemeinheit durch die Abgaben entschädigt wird.
Mit einem Beispiel lässt sich der Unterschied gut verdeutlichen. Das Ziel soll die Senkung des Benzinverbrauchs bei Autos sein. Man könnte nun Autos mit einem Verbrauch von über 10l/100km verbieten. Möglich ist aber auch eine Steuer auf Benzin zu erheben. Im Gegensatz zum Komplettverbot hat die Besteuerung nun den Vorteil, dass z.B. ein Sportwagen immer noch genutzt werden kann und vor allem, dass genau diejenigen die meisten Steuern zahlen, die auch den größten Verbrauch haben. Gleichzeitig hat der Staat hierdurch eine Einnahmequelle und kann mit dem Geld z.B. Umweltprojekte fördern. Bei einem Verbot würden sowohl die Freiheit einen Sportwagen zu fahren als auch die Steuereinnahmen für den Staat entfallen.

Bei einer Neuausrichtung der sozialen Marktwirtschaft sollte daher verstärkt auf solche Mechanismen bei der Rahmensetzung zurückgegriffen werden. Die Umsetzung bei der Beschränkung des CO2-Ausstoßes mit CO2-Zertifikaten ist deshalb auch sehr lobenswert. Ähnlich wie bei einer Steuer, müssen die Unternehmen für den CO2-Ausstoß auf diese Weise bezahlen. Überdies bieten die Zertifikate noch weitere Vorteile, denn zusätzlich werden die Investitionen bei der CO2-Reduktion gelenkt. Hierbei sollte aber die europäische Union aus meiner Sicht bei dem eigenen, abgeschlossenen System bleiben, damit Überwachung und Kontrolle leichter möglich sind. Gleichzeitig sollte die EU aber weiterhin dafür eintreten, dass in allen Teilen der Welt solche Abgaben in entsprechender Höhe erhoben werden.
Auf einer völlig anderen Ebene wäre die Einführung einer europaweiten Abgabe ebenfalls sinnvoll. Eine Finanzmarktsteuer würde die Spekulation bremsen, ohne diese zu verbieten. Gleichzeitig hätte der Staat wieder einen finanziellen Ausgleich für die negativen Folgen durch Spekulationen. Mit ähnlichen Gestaltungen könnte für die Beschäftigung von Leiharbeitern eine zusätzliche Gebühr erhoben werden. Auch im Bereich von Sportwetten und Glücksspiel hätte ich statt dem jetzigen Staatsvertrag eine Regelung bevorzugt, die ebenfalls nach diesem Muster die Freiheit der Bürger fördert und gleichzeitig die Staatsfinanzen verbessert.

Auch durch den technischen Fortschritt und die gesellschaftliche Entwicklung wird eine Anpassung dieses Rahmens immer wieder nötig werden. So können Umweltauflagen oder Umweltsteuern heute höher sein, weil der Fortschritt mittlerweile schonender Produktionsverfahren ermöglicht oder neue und verbrauchsärmere Produkte gefertigt werden. Auch gesellschaftliche Entwicklungen, wie der demografische Wandel, führen zur Notwendigkeit von Anpassungen. Die Finanzierung der Sozialversicherung über die Lohnkosten ist ein Beispiel, wo sich der Rahmen an die heutige Realität anpassen muss. Durch die hohe Arbeitslosigkeit und den wachsenden Anteil an Rentnern im Vergleich zur Gesamtgesellschaft, steigen die Lohnnebenkosten und verteuern so den Faktor Arbeit. Eine Entkopplung der Sozialversicherung vom Faktor Arbeit wäre daher in gewissem Maße wünschenswert.

Absenkung der Lohnnebenkosten (www.mister-ede.de – 26.12.2012)

Umgekehrt gehören auch die vergleichsweise niedrigen Steuern auf Kapitalerträge auf den Prüfstand, genauso wie die Regelungen des EEG, die dazu führen, dass die Energiekosten für Unternehmen sinken. Während der Faktor Arbeit durch hohe Lohnnebenkosten verteuert wird, werden so die Faktoren Kapital und Energie zusätzlich verbilligt. Auch dies ist ein Problem des sozialen Rahmens den die Gesellschaft der Marktwirtschaft setzt.

Im Ergebnis ist daher aus meiner Sicht ein Update der sozialen Marktwirtschaft in vielen Bereichen notwendig geworden, um die Allokation von Gütern oder Dienstleistungen gemeinwohlfördernder auszugestalten. Dort wo die negativen Externalitäten nicht oder nicht mehr genügend berücksichtigt werden, muss der Rahmen für die Marktwirtschaft neu justiert werden. So macht die Geschwindigkeit des Datenaustausches eine Finanzmarktsteuer notwendig und die Erkenntnisse zum Klimawandel die CO2-Besteuerung. Auch die Probleme am Arbeitsmarkt müssen zu Anpassungen führen, damit die Produktionsfaktoren Arbeit, Energie und Kapital wieder in das richtige Verhältnis gerückt werden.
Deutschland braucht hierfür kein neues Wirtschaftssystem, aber der marktwirtschaftliche Rahmen muss an die veränderten Bedingungen angepasst werden. Was wir brauchen ist ein Update der sozialen Marktwirtschaft.

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Die Begrenzung des Lohndumpings und der Aushöhlung der Tarifstruktur https://www.mister-ede.de/politik/begrenzung-des-lohndumpings/1740 https://www.mister-ede.de/politik/begrenzung-des-lohndumpings/1740#comments Tue, 08 Jan 2013 09:35:02 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1740 Weiterlesen ]]> Ein Kernproblem des heutigen Arbeitsmarktes ist die konsequente Aushöhlung tariflicher Strukturen durch 450-Euro-Jobs, Werkverträge, befristete Anstellungen oder Leiharbeit. So entstehen Beschäftigungsverhältnisse, die zu Gunsten des Arbeitsgebers auf dem Rücken der Arbeitnehmer gestaltet werden. Zwar haben diese Anstellungsformen für sich genommen alle eine Existenzberechtigung, man muss umgekehrt aber auch feststellen, dass diese Varianten heute von Unternehmen massiv ausgenutzt werden. Die Substitution regulärer Arbeit durch solche Verträge war nicht das Ziel, findet aber zunehmend statt.

450-Euro-Jobs:

Als 630-DM-Jobs eingeführt, bieten die 450-Euro-Jobs grundsätzlich einen guten Rahmen für Nebenjobs. Hierdurch wird die Möglichkeit geschaffen, dass Menschen, die nicht Teil- oder gar Vollzeit arbeiten können, relativ leicht eine Beschäftigung finden. Schüler oder Studenten nutzen dies genauso wie Hausfrauen oder Rentner.
In Zeiten von hohen Beschäftigungszahlen ist es auch sicherlich eine sinnvolle Regelung, allerdings bei der aktuell hohen Arbeitslosigkeit führt dies zu deutlichen Verzerrungen am Arbeitsmarkt. Gäbe es genügend reguläre Arbeitsstellen, dann könnten Arbeitssuchende solche Angebote ablehnen, so aber werden sie geradezu in diese Jobs gedrängt.

Die 450-Euro-Jobs (www.mister-ede.de – 06.01.2013)

Eine Angleichung der Lohnnebenkosten wäre eine sinnvolle Maßnahme, um die finanziellen Anreize für Arbeitgeber abzuschaffen und so die Verlagerung von regulärer Beschäftigung hin zu Minijobs zu beenden.

Werkverträge:

Werkverträge sind aus dem deutschen Recht nicht wegzudenken. Fast jeder Reparatur durch einen Handwerker liegt ein Werkvertrag zu Grunde. Im Wirtschaftsleben bieten Maschinenhersteller nicht nur Maschinen, sondern oft auch das Schulungs- oder Reparaturteam mit an. Hierdurch kommt aber dann der Tarifvertrag des Maschinenherstellers zur Anwendung und nicht der Tarifvertrag des Unternehmens in dem die Reparaturen durchgeführt werden.
In dieser Funktion ist der Werkvertrag sicher nützlich und gut. Problematisch ist es dann, wenn nicht nur das periphere Personal, sondern gleich die komplette Arbeitnehmerschafft mit angeboten wird. Mittlerweile kaufen Unternehmen nicht mehr Maschinen ein, sondern die Produktion von X Stück. Der Maschinenhersteller entwickelt die notwendigen Maschinen, besorgt und beschäftigt das Personal und schuldet lediglich die Fertigung von Produkten.

Der Auftraggeber kann auf diese Art sicher planen, hat ein geringes Risiko und vor allem wird bei der Produktion der eigene Haustarifvertrag nicht angewendet. Evtl. würden stärkere Gewerkschaften und engagierte Betriebsräte helfen, aber leider empfinde ich die Gewerkschaften in diesem Bereich als zu zahm.

Befristete Anstellung:

Auch für dieses Instrument gibt es gute Gründe. Bei Schwangerschaftsvertretungen oder Vertretung bei längeren Krankheiten kann so eine Befristung sinnvoll angewendet werden. Ich kann auch nachvollziehen, dass Arbeitgeber z.B. bei Unternehmenserweiterungen oftmals sehr unsicher sind, ob sich beispielsweise die Absatzzahlen wie gewünscht entwickeln. Allerdings darf nicht die komplette unternehmerische Unsicherheit zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Nun bringt ein Verbot von wiederholter Befristung nicht viel, solange dann immer wieder andere Mitarbeiter herangezogen werden. Als effektiv empfinde ich hier nur eine Beschränkung der Menge. So könnte es Unternehmen z.B. nur gestattet werden, bis zu 5% der Arbeitnehmer befristet zu beschäftigen.

Leiharbeit:

Für die Leiharbeit gilt selbiges. Es ist ein sinnvolles Instrument, um Auftragsspitzen abzufangen oder flexibel auf den Arbeitsbedarf bei Unternehmen reagieren zu können. Mittlerweile werden aber zunehmend auch Stammmitarbeiter über Leihfirmen beschäftigt.
Auch hier wird ein sinnvolles Instrument von Unternehmen ausgenutzt, um die Lohnkosten zu drücken. Ähnlich wie bei der befristeten Anstellung könnte hier schlicht die Menge beschränkt werden. So könnte der Leiharbeiteranteil im Jahresschnitt auf 5 oder 10% der Stammbelegschaft begrenzt werden. Bei Überschreitungen werden einfach Gebühren erhoben, durch die es für Unternehmen schlicht unrentabel wird, Mitarbeiter zu kündigen und als Leiharbeiter wieder einzustellen.

Fazit:

Bei manchen Konstruktionen mit hauseigenen Tochterfirmen frage ich mich, ob das nicht mehr Ähnlichkeit mit Scheinfirmengeflechten als mit echten Konzernstrukturen hat. Aber auch dort, wo der legale Rahmen eingehalten wird, wirft die Aushöhlung der Tarifstrukturen durch solche Arbeitsverträge ein schlechtes Bild auf die Arbeitgeber.
Es zeigt sich aber auch, dass grundlegende Probleme, wie z.B. die hohe Arbeitslosigkeit oder die hohen Lohnnebenkosten, die Fehlentwicklung massiv unterstützen. Wenn man das Lohndumping begrenzen will, helfen meines Erachtens daher nicht nur Beschränkungen in den einzelnen Bereichen. Es muss vielmehr konsequent an einer Absenkung der Lohnnebenkosten gearbeitet werden und die Qualifikation und Weiterbildung muss verstärkt werden.

Absenkung der Lohnnebenkosten (www.mister-ede.de – 26.12.2012)

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Auch die Schaffung solidarfinanzierter Arbeitsstellen, z.B. bei Kommunen, ist aus meiner Sicht sinnvoll, um den überfluteten Arbeitsmarkt etwas zu entlasten.

Ein kommunaler Beschäftigungspakt (www.mister-ede.de – 24.04.2012)


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Viele Probleme, wie die Schwarzarbeit oder das Lohndumping einiger Unternehmen, werden durch die hohen Lohnnebenkosten verstärkt. Auch eine Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland kann die Folge von zu hohen Lohnnebenkosten sein.

Die Auswirkungen von hohen Lohnnebenkosten (www.mister-ede.de – 23.12.2012)

Es ist traditionell bedingt, dass sich die Sozialkassen zum großen Teil über die Erwerbsarbeit finanzieren. In früheren Zeiten war dies bei einem guten Verhältnis von Einzahlungen in die Sozialversicherung und den Leistungen der Kassen auch leicht zu stemmen. Heute aber liegen die Lohnnebenkosten bei gut 35% der gesamten Lohnkosten. Dies mag bei unverzichtbaren oder hochqualifizierten Tätigkeiten eine nachrangige Rolle spielen, da dort der Nutzen für einen Arbeitgeber oftmals sehr groß ist und damit die Lohnkosten trotz hoher Nebenkosten noch unter diesem Nutzen liegen. Betrachtet man aber verzichtbare oder einfache Tätigkeiten, so kann es deutlich leichter zu einem Verlust an Arbeitsplätzen durch zu hohe Lohnnebenkosten kommen.

Eine Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge wäre daher wünschenswert um die Verzerrung bei den Lohnkosten zu verhindern. Eine einfache Variante wäre die Erhöhung steuerfinanzierter Zuschüsse zur Rentenkasse. Genauso könnten auch die Bundeszuschüsse zur Agentur für Arbeit weiter erhöht werden. Man muss zwar anmerken, dass der Bund schon jetzt Milliardenzuschüsse an die Sozialversicherungssysteme zahlt, aber niedrige Reallohnzuwächse, das Altern der Gesellschaft und die Steigerung der Gesundheitskosten werden das aktuelle System immer wieder belasten.
Auch eine Verbesserung der Finanzierungsbasis bei Kranken- und Pflegeversicherung durch eine Einbindung aller Bürger, z.B. auch der Beamten, wäre möglich. Ferner könnte eine Veränderung beim Umgang mit Privatversicherungen helfen, denn durch die private Krankenversicherung stehen oftmals gerade die hohen Gehälter nicht mehr den solidarisch finanzierten Krankenkassen zur Verfügung.

Um dem Zustand Rechnung zu tragen, dass besonders bei den unteren Lohngruppen die Nebenkosten einen großen Einfluss auf das Entstehen von Arbeitsplätzen haben, wäre auch eine Entlastung gerade dieser Gruppen sinnvoll.
Zurzeit gibt es aber Beitragsbemessungsgrenzen, die genau das Gegenteil bewirken. Durch diese Grenzen werden die Abgaben der hohen Gehälter gedeckelt. Insgesamt muss so ein prozentual niedrigerer Anteil an den Lohnnebenkosten abgeführt werden, als dies bei Geringverdienern der Fall ist. Nicht nur die Problematik bei den unteren Lohngruppen wird dadurch verstärkt, sondern diese Verteilung verletzt auch das solidarische Prinzip, zumindest bei den Gesundheitskosten.
Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze würde ich daher besonders im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung wünschen. In der Rentenversicherung ist dieser Effekt wesentlich kleiner, weil bei höheren Beiträgen später auch höhere Renten zu bezahlen sind. So verschiebt sich lediglich die Problematik in die Zukunft. Allerdings eine moderate Steigerung wäre durchaus sinnvoll um den heutigen Finanzbedarf zu decken.

Umgekehrt wäre es aber sinnvoll eine untere Grenze einzuführen und z.B. den Arbeitnehmeranteil an den Krankenversicherungsbeiträgen nicht ab dem ersten verdienten Euro, sondern z.B. erst ab dem 501. verdienten Euro zu berechnen. Auch eine gestaffelte Form, z.B. niedrigere Beiträge bis zu einem Einkommen von 1.000 Euro, wären eine Möglichkeit. So könnten die unteren Einkommensgruppen überproportional stark entlastet werden, ohne hierdurch an der Gesamtkonstruktion etwas zu verändern.

Aber man muss sich im Zusammenhang mit den Lohnnebenkosten auch insgesamt fragen, wieso die Kosten für Kindergeld und Schulen von der Allgemeinheit über Steuern getragen werden, die Kosten des Gesundheitssystems aber voll auf die Lohnkosten und damit die Beschäftigten umgelegt werden.
Eine leichte Möglichkeit wäre es, die angesprochene Erhöhung der steuerfinanzierten Zuschüsse durch eine Erhöhung der Abgeltungssteuer zu finanzieren. Eine etwas kompliziertere Variante ist ein Solidarbeitrag, der dann genauso wie der Solidaritätszuschlag z.B. auf die Abgeltungssteuer aufgeschlagen wird.

Mit einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, mit einer Entlastung untere Lohngruppen durch einen Freibetrag und durch eine stärkere Steuerfinanzierung der Sozialkosten könnten neue Impulse in der Beschäftigungspolitik gesetzt werden.


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