Die Begrenzung des Lohndumpings und der Aushöhlung der Tarifstruktur

Ein Kernproblem des heutigen Arbeitsmarktes ist die konsequente Aushöhlung tariflicher Strukturen durch 450-Euro-Jobs, Werkverträge, befristete Anstellungen oder Leiharbeit. So entstehen Beschäftigungsverhältnisse, die zu Gunsten des Arbeitsgebers auf dem Rücken der Arbeitnehmer gestaltet werden. Zwar haben diese Anstellungsformen für sich genommen alle eine Existenzberechtigung, man muss umgekehrt aber auch feststellen, dass diese Varianten heute von Unternehmen massiv ausgenutzt werden. Die Substitution regulärer Arbeit durch solche Verträge war nicht das Ziel, findet aber zunehmend statt.

450-Euro-Jobs:

Als 630-DM-Jobs eingeführt, bieten die 450-Euro-Jobs grundsätzlich einen guten Rahmen für Nebenjobs. Hierdurch wird die Möglichkeit geschaffen, dass Menschen, die nicht Teil- oder gar Vollzeit arbeiten können, relativ leicht eine Beschäftigung finden. Schüler oder Studenten nutzen dies genauso wie Hausfrauen oder Rentner.
In Zeiten von hohen Beschäftigungszahlen ist es auch sicherlich eine sinnvolle Regelung, allerdings bei der aktuell hohen Arbeitslosigkeit führt dies zu deutlichen Verzerrungen am Arbeitsmarkt. Gäbe es genügend reguläre Arbeitsstellen, dann könnten Arbeitssuchende solche Angebote ablehnen, so aber werden sie geradezu in diese Jobs gedrängt.

Die 450-Euro-Jobs (www.mister-ede.de – 06.01.2013)

Eine Angleichung der Lohnnebenkosten wäre eine sinnvolle Maßnahme, um die finanziellen Anreize für Arbeitgeber abzuschaffen und so die Verlagerung von regulärer Beschäftigung hin zu Minijobs zu beenden.

Werkverträge:

Werkverträge sind aus dem deutschen Recht nicht wegzudenken. Fast jeder Reparatur durch einen Handwerker liegt ein Werkvertrag zu Grunde. Im Wirtschaftsleben bieten Maschinenhersteller nicht nur Maschinen, sondern oft auch das Schulungs- oder Reparaturteam mit an. Hierdurch kommt aber dann der Tarifvertrag des Maschinenherstellers zur Anwendung und nicht der Tarifvertrag des Unternehmens in dem die Reparaturen durchgeführt werden.
In dieser Funktion ist der Werkvertrag sicher nützlich und gut. Problematisch ist es dann, wenn nicht nur das periphere Personal, sondern gleich die komplette Arbeitnehmerschafft mit angeboten wird. Mittlerweile kaufen Unternehmen nicht mehr Maschinen ein, sondern die Produktion von X Stück. Der Maschinenhersteller entwickelt die notwendigen Maschinen, besorgt und beschäftigt das Personal und schuldet lediglich die Fertigung von Produkten.

Der Auftraggeber kann auf diese Art sicher planen, hat ein geringes Risiko und vor allem wird bei der Produktion der eigene Haustarifvertrag nicht angewendet. Evtl. würden stärkere Gewerkschaften und engagierte Betriebsräte helfen, aber leider empfinde ich die Gewerkschaften in diesem Bereich als zu zahm.

Befristete Anstellung:

Auch für dieses Instrument gibt es gute Gründe. Bei Schwangerschaftsvertretungen oder Vertretung bei längeren Krankheiten kann so eine Befristung sinnvoll angewendet werden. Ich kann auch nachvollziehen, dass Arbeitgeber z.B. bei Unternehmenserweiterungen oftmals sehr unsicher sind, ob sich beispielsweise die Absatzzahlen wie gewünscht entwickeln. Allerdings darf nicht die komplette unternehmerische Unsicherheit zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Nun bringt ein Verbot von wiederholter Befristung nicht viel, solange dann immer wieder andere Mitarbeiter herangezogen werden. Als effektiv empfinde ich hier nur eine Beschränkung der Menge. So könnte es Unternehmen z.B. nur gestattet werden, bis zu 5% der Arbeitnehmer befristet zu beschäftigen.

Leiharbeit:

Für die Leiharbeit gilt selbiges. Es ist ein sinnvolles Instrument, um Auftragsspitzen abzufangen oder flexibel auf den Arbeitsbedarf bei Unternehmen reagieren zu können. Mittlerweile werden aber zunehmend auch Stammmitarbeiter über Leihfirmen beschäftigt.
Auch hier wird ein sinnvolles Instrument von Unternehmen ausgenutzt, um die Lohnkosten zu drücken. Ähnlich wie bei der befristeten Anstellung könnte hier schlicht die Menge beschränkt werden. So könnte der Leiharbeiteranteil im Jahresschnitt auf 5 oder 10% der Stammbelegschaft begrenzt werden. Bei Überschreitungen werden einfach Gebühren erhoben, durch die es für Unternehmen schlicht unrentabel wird, Mitarbeiter zu kündigen und als Leiharbeiter wieder einzustellen.

Fazit:

Bei manchen Konstruktionen mit hauseigenen Tochterfirmen frage ich mich, ob das nicht mehr Ähnlichkeit mit Scheinfirmengeflechten als mit echten Konzernstrukturen hat. Aber auch dort, wo der legale Rahmen eingehalten wird, wirft die Aushöhlung der Tarifstrukturen durch solche Arbeitsverträge ein schlechtes Bild auf die Arbeitgeber.
Es zeigt sich aber auch, dass grundlegende Probleme, wie z.B. die hohe Arbeitslosigkeit oder die hohen Lohnnebenkosten, die Fehlentwicklung massiv unterstützen. Wenn man das Lohndumping begrenzen will, helfen meines Erachtens daher nicht nur Beschränkungen in den einzelnen Bereichen. Es muss vielmehr konsequent an einer Absenkung der Lohnnebenkosten gearbeitet werden und die Qualifikation und Weiterbildung muss verstärkt werden.

Absenkung der Lohnnebenkosten (www.mister-ede.de – 26.12.2012)

Maßnahmen zur Qualifikationsförderung (www.mister-ede.de – 30.04.2012)

Auch die Schaffung solidarfinanzierter Arbeitsstellen, z.B. bei Kommunen, ist aus meiner Sicht sinnvoll, um den überfluteten Arbeitsmarkt etwas zu entlasten.

Ein kommunaler Beschäftigungspakt (www.mister-ede.de – 24.04.2012)


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Die Probleme des Arbeitsmarktes (www.mister-ede.de – 04.05.2012)

Programm für Beschäftigung und zur Bekämpfung der Arbeitnehmerarmut (www.mister-ede.de – 04.05.2012)

Die Entwicklung der Lohnnebenkosten (www.mister-ede.de – 22.12.2012)

Mit einem Mindestlohn Perspektiven schaffen (www.mister-ede.de – 12.12.2012)

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