mister-ede.de » Arbeitsplätze https://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Die Lüge vom Schutz der Kohlekumpels – Deutschland ist Nettoimporteur https://www.mister-ede.de/wirtschaft/schutz-der-kohlekumpels/7767 https://www.mister-ede.de/wirtschaft/schutz-der-kohlekumpels/7767#comments Sat, 04 Feb 2017 13:06:05 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=7767 Weiterlesen ]]> In Deutschland sind aktuell Kohlekraftwerke mit einer Leistung von insgesamt über 40 GW elektrischer Energie am Netz – mehr als in Großbritannien, Polen und Italien zusammen. Sie sind für ein Viertel der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich.
Allerdings wird eine Reduktion der Kohlekraftwerke in Deutschland immer wieder mit dem Hinweis auf die deutschen Kohlegebiete und drohende Arbeitsplatzverluste bei den Kohlekumpels abgewehrt. So kam es beispielsweise im Jahr 2015, als Sigmar Gabriel eine Klimaabgabe für die besonders dreckigen Kohlekraftwerke ankündigte, zu massiven Protesten der Kohlelobby, weil dies angeblich das Aus für den deutschen Kohlebergbau bedeuten würde.
Tatsächlich ist Deutschland allerdings der größte Nettoimporteur von Kohle in der EU [1]. Etwa ein Viertel des deutschen Kohlebedarfs wird also gerade nicht von den Kohlerevieren in Deutschland gedeckt, sondern durch zusätzliche aus dem Ausland eingeführte Kohle. Es ist also schlicht gelogen, dass eine Reduktion von Kohlekraftwerken in Deutschland automatisch zu Lasten der Kohleabbaugebiete, z.B. in der Lausitz, gehen würde. Zumindest 20 – 25% der Kraftwerke könnten problemlos stillgelegt werden, ohne damit die Kohlekumpels zu gefährden.


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[1] Bericht der EU-Kommission „Trends in Global CO2-Emissions“ von 2016, S. 27 – 29 (Link zur PDF auf ec.europa.eu)

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Unions-Debakel bei der Erbschaftssteuerreform https://www.mister-ede.de/politik/debakel-bei-erbschaftssteuer/5296 https://www.mister-ede.de/politik/debakel-bei-erbschaftssteuer/5296#comments Sat, 27 Aug 2016 13:22:06 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5296 Weiterlesen ]]> Als das Bundesverfassungsgericht vor einigen Jahren die aktuellen Begünstigungen für Erben großer Betriebsvermögen als verfassungswidrig einstufte, räumte es der Politik gleichzeitig eine für eine Neuregelung durchaus ausreichende mehrjährige Frist ein. Dennoch verstrich diese von den Verfassungsrichtern gesetzte Frist im Sommer dieses Jahres, ohne dass eine Neuregelung in Kraft getreten war.
Zwar wurde, so wie im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbart, im Bundestag ein Vorschlag hierzu ausgearbeitet, dieser wurde jedoch von den Bundesländern abgelehnt – völlig zu Recht, wie ich meine. Ihrerseits fordern die Bundesländer nun eine stärkere Einschränkung der fragwürdigen Privilegien und damit eine Aufkommenssteigerung aus der Erbschaftssteuer, die aus Sicht der Länder wohl gerne bei 20 – 25% liegen dürfte.
Deshalb wäre es jetzt eigentlich an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble endlich eine Einigung zwischen Bund und Bundesländern auf den Weg zu bringen. Doch anstatt seinen Job, für den er bezahlt wird, in Deutschland zu machen, mischt sich Schäuble lieber unentwegt in die Politik von Griechenland oder Spanien ein. Hätte er früher einen Vorschlag ausgearbeitet, der im Bundesrat auch Chancen auf eine Zustimmung hat, wäre das Debakel sicherlich vermieden worden.
So aber sind nun tatsächlich Arbeitsplätze in Gefahr, weil der Bundesfinanzminister nicht in der Lage war, sich mit den 16 Landesfinanzministern auf einen vernünftigen Kompromiss zu einigen. Wieder einmal haben sich damit das Verdrängen von Problemen und das jahrelange tatenlose Zuwarten gerächt. Zwar haben die Länder bereits angekündigt, zum Schutz von Wirtschaft und Arbeitsplätzen auch die Rückwirkung eines Kompromisses zu ermöglichen, aber dafür muss es natürlich erst mal eine Einigung geben. Die Unsicherheiten durch die verkorkste Erbschaftssteuerreform sind hingegen jetzt schon vorhanden.


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StandPUNKT: Die Wahrheit über die Euro-Rettungssystematik https://www.mister-ede.de/wirtschaft/wahrheit-ueber-die-eurorettung/5046 https://www.mister-ede.de/wirtschaft/wahrheit-ueber-die-eurorettung/5046#comments Thu, 26 May 2016 15:11:41 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5046 Weiterlesen ]]> Solange die mit der Bankenrettung in Irland begonnene Euro-Rettungssystematik fortgesetzt wird, zahlen die griechischen, spanischen, portugiesischen und irischen Steuerzahler jene Kredite zurück, die unter anderem deutsche Geldhäuser bei den Pleitebanken dieser Länder verzockt haben.
Und als Belohnung für diese unfaire Konstruktion bekommt Deutschland noch niedrigste Kreditzinsen für Staat und Unternehmen und überdies einen schwachen Euro für Exportwirtschaft und Arbeitsplätze.

Eine win-win-win-win-win Situation – für Deutschland.

Der Haken: Auf Dauer geht das nicht gut.


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Vorschlag für eine faire Flüchtlingsquote in der EU https://www.mister-ede.de/politik/faire-fluechtlingsquote-in-eu/4774 https://www.mister-ede.de/politik/faire-fluechtlingsquote-in-eu/4774#comments Tue, 16 Feb 2016 17:47:24 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4774 Weiterlesen ]]> Immer wieder ist in der Debatte um die Aufnahme von Flüchtlingen eine Quote zur Verteilung der Schutzsuchenden in der EU im Gespräch und bereits im vergangenen Jahr wurde zunächst eine Umverteilung von 40.000 und dann nochmal von 120.000 Flüchtlingen auf Basis einer Quote beschlossen. Bislang liegt dieser Quote allerdings ein Verteilungsschlüssel zugrunde, der wenig bis überhaupt nicht auf die Aufnahmefähigkeit der einzelnen Länder achtet. So wurden beispielsweise die 120.000 Flüchtlinge zum Teil proportional zur Einwohnerzahl und zum Teil proportional zum BIP verteilt, ohne dabei die stärkeren Schultern mehr zu belasten als die schwachen [1]. Auch andere Faktoren, z.B. die Arbeitslosigkeit in den betreffenden Ländern, wurden bei dieser Quotenberechnung nicht berücksichtigt. In der Folge bekam z.B. Polen mehr Flüchtlinge zugewiesen als Belgien und Österreich zusammen, die zwar nur halb so viele Einwohner haben, allerdings wirtschaftlich drei bis vier Mal so leistungsstark sind wie Polen.

Um daher diesem unausgewogenen Verteilungsschlüssel eine faire Variante entgegenzusetzen, wurde nachfolgendes Modell zur Quotenberechnung entwickelt, welches eine progressive Belastung von Ländern mit hohem BIP vorsieht und auch die Höhe der Arbeitslosigkeit bei der Zuteilung von Flüchtlingen berücksichtigt.

Modell und Berechnung einer fairen Flüchtlingsquote in der EU (www.mister-ede.de – 16.02.2016)

Beispielrechner zur Flüchtlingsquote (www.mister-ede.de)

Entsprechend fließen bei diesem Modell neben Einwohnerzahlen auch BIP und Arbeitslosenquoten der an der Flüchtlingsverteilung beteiligten Länder in die Berechnung der Quote mit ein. Diese Daten werden dann mit Hilfe vier veränderbarer Parameter (BIP-Freibetrag = 10.000 Euro; ALQ-Basiswert = 4%; ALQ-Reduktionsfaktor = 8; Leistungsdeckelung = 50.000) zu einer fairen Flüchtlingsquote verrechnet. Lässt man die Ausgangswerte der Parameter unverändert, werden z.B. Länder mit einer Wirtschaftsleistung unter 10.000 Euro oder einer Arbeitslosigkeit über 16,5% nicht in die Verteilung von Flüchtlingen einbezogen.
Das Modell und der Beispielrechner sind allerdings bewusst so konzipiert, dass durch eine Veränderung der vier Parameter auch andere Verteilungsschlüssel mit schwächerer oder stärkerer Berücksichtigung von Wirtschaftsleistung oder Arbeitslosenquote ausprobiert werden können. Außerdem ist die Einbeziehung von Dänemark, Großbritannien und Irland, die nicht oder nur eingeschränkt am europäischen Asylsystem teilnehmen, optional. Auch Italien, Griechenland und Ungarn können aus der Quotenberechnung herausgenommen werden, weil sie z.B. bei der Verteilung der 120.000 Flüchtlinge Ausganspunkt der Verteilung waren und somit keine Quote erfüllen mussten.

Vergleicht man abschließend den Vorschlag für eine faire Flüchtlingsquote mit jener Quote, die von der EU zur Verteilung der 120.000 Flüchtlinge angewendet wurde, werden die Unterschiede schnell erkennbar. Länder wie Deutschland, Niederlande oder Österreich, die in einer sehr guten wirtschaftlichen Verfassung sind, müssten stets mehr Flüchtlinge aufnehmen, während schwächere Länder, wie z.B. Rumänien, Polen, Kroatien oder das von Arbeitslosigkeit geplagte Spanien, eine niedrigere Quote zu erfüllen hätten. Bei jenen Ländern, die sich wie Frankreich im Mittelfeld befinden, steigt oder sinkt die Quote hingegen je nach Ausprägung der einzelnen Parameter.
In nachfolgender Tabelle werden neben der EU-Flüchtlingsquote zur Verteilung der 120.000 Flüchtlinge verschiedene Varianten der fairen Flüchtlingsquote aufgelistet. Hierbei wurden die Parameter der fairen Flüchtlingsquote einmal bei den Ausgangswerten belassen und einmal auf folgende Werte verändert: BIP-Freibetrag = 5.000 Euro; ALQ-Basiswert = 5%; ALQ-Reduktionsfaktor = 6; Leistungsdeckelung = 60.000. Daneben wurden Griechenland, Italien und Ungarn bei beiden Varianten einmal einbezogen und einmal nicht.


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[1] Quotenvorschlag der EU-Kommission zur Verteilung von 120.000 Flüchtlingen (Link zum Vorschlag auf europa.eu)

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Modell und Berechnung einer fairen Flüchtlingsquote in der EU https://www.mister-ede.de/politik/berechnung-fluechtlingsquote/4776 https://www.mister-ede.de/politik/berechnung-fluechtlingsquote/4776#comments Tue, 16 Feb 2016 17:46:16 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4776 Weiterlesen ]]> Nachfolgendes Modell für eine faire Flüchtlingsquote beruht auf dem Grundgedanken, dass Länder mit vergleichsweise hohem BIP und vergleichsweise niedriger Arbeitslosigkeit deutlich mehr je Einwohner zur Aufnahme von Flüchtlingen beitragen können und sollen als wirtschaftlich schwächere Länder. In die Quotenberechnung fließen bei diesem Modell neben Einwohnerzahlen daher auch BIP und Arbeitslosenquoten der an der Flüchtlingsverteilung teilnehmenden Länder mit ein. Mit Hilfe vier veränderbarer Parameter (BIP-Freibetrag = 10.000 Euro; ALQ-Basiswert = 4%; ALQ-Reduktionsfaktor = 8; Leistungsdeckelung = 50.000) werden diese Daten dann in drei Schritten zu einer faire Flüchtlingsquote verrechnet, welche die Aufnahmefähigkeit der einzelnen Länder berücksichtigt.
Der BIP-Freibetrag gewährleistet dabei, dass die Zuteilung von Flüchtlingen mit steigender Wirtschaftskraft progressiv ansteigt, während Länder mit einem BIP unterhalb dieses Freibetrags keine Flüchtlinge zugewiesen bekommen. Der ALQ-Basiswert legt fest, ab welcher Höhe sich die Arbeitslosigkeit dämpfend auf die Zuteilung von Flüchtlingen auswirken soll. Der ALQ-Reduktionsfaktor bestimmt wiederum, wie stark die Arbeitslosigkeit berücksichtigt wird. Zu guter Letzt verhindert die Leistungsdeckelung, dass wirtschaftlich starke Länder durch eine übermäßige Flüchtlingszuteilung überfordert werden.

Vorschlag für eine faire Flüchtlingsquote in der EU (www.mister-ede.de – 16.02.2016)

Beispielrechner zur Flüchtlingsquote (www.mister-ede.de)

Schritt 1:

In einem ersten Schritt wird für jedes Land aus BIP und Einwohnerzahl ein Leistungsbetrag errechnet. Um hierbei die Aufnahmefähigkeit zu berücksichtigen, erhält jedes Land einen BIP-Freibetrag in Höhe von 10.000 Euro je Einwohner. Das BIP reduziert um diese BIP-Freibeträge der Einwohner ergibt dann den Leistungsbetrag eines Landes. Bei einer Einwohnerzahl von 5 Mio. Einwohnern und einem BIP von 20.000 Euro je Einwohner berechnet sich also ein Leistungsbetrag von (20.000 – 10.000) * 5 Mio. = 50 Milliarden. Ist der Leistungsbetrag eines Landes null oder negativ, so wird dieses Land bei der Verteilung von Flüchtlingen nicht weiter berücksichtigt.

(Beispielrechner: Im Beispielrechner kann der BIP-Freibetrag und damit die Quotenberechnung verändert werden. Durch das Absenken des BIP-Freibetrags auf null wird vollständig auf eine progressive Verteilung von Flüchtlingen verzichtet.)

Schritt 2:

Im zweiten Schritt wird die Arbeitslosigkeit eines Landes in die Quotenberechnung einbezogen. Hierfür wird die Arbeitslosenquote um den ALQ-Basiswert von 4% reduziert und danach mit dem ALQ-Reduktionsfaktor 8 multipliziert. Liegt die auf diese Weise berechnete ALQ-Reduktion zwischen 0% und 100%, so wird der im ersten Schritt errechnete Leistungsbetrag um diesen Wert reduziert. Liegt die ALQ-Reduktion unter 0%, findet keine Reduktion statt, liegt sie über 100%, wird das Land vollständig aus der Quotenberechnung herausgenommen.
Bei einem ALQ-Basiswert von 4%, einem ALQ-Reduktionsfaktor von 8 und einer Arbeitslosenquote von 7% errechnet sich also eine ALQ-Reduktion von (7% – 4%) * 8 = 24%, um die dann der Leistungsbetrag des betreffenden Landes reduziert wird. Liegt die Arbeitslosigkeit bei 16,5% oder darüber, fällt ein Land hingegen vollständig aus der Verteilung von Flüchtlingen heraus, (16,5% – 4%) * 8 = 100%.

(Beispielrechner: Im Beispielrechner können sowohl der ALQ-Basiswert als auch der ALQ-Reduktionsfaktor und damit die Quotenberechnung verändert werden. Durch das Absenken des ALQ-Reduktionsfaktors auf null wird die Arbeitslosigkeit nicht bei der Quotenberechnung berücksichtigt.)

Schritt 3:

Im dritten Schritt werden die Leistungsendbeträge der einzelnen Länder, also die Leistungsbeträge aus Schritt 1 nach der Berücksichtigung der Arbeitslosigkeit in Schritt 2, aufsummiert. Entsprechend dem Anteil an den Leistungsendbeträgen bestimmt sich dann die Flüchtlingsquote für das betreffende Land. Hat also ein Land einen Anteil von 30% an den gesamten Leistungsendbeträgen, werden ihm 30% der zu verteilenden Flüchtlinge zugewiesen. Sollen insgesamt beispielsweise 500.000 Flüchtlinge verteilt werden, muss dieses Land davon 150.000 übernehmen.

(Beispielrechner: Um die Flüchtlingsquote in Relation zur Einwohnerzahl zu setzen, wird zusätzlich zur Flüchtlingsquote auch die Flüchtlingsquote je 100.000 Einwohner angegeben. Werden insgesamt 500.000 Flüchtlinge verteilt, entspricht eine Flüchtlingsquote von 0,1% je 100.000 Einwohner einer Zuweisung von 500 Flüchtlingen je 100.000 Einwohner.)

Leistungsdeckelung:

Um zu verhindern, dass Länder mit besonders hohem BIP über die Maßen belastet werden, findet eine Deckelung der Leistungsendbeträge auf 50.000 je Einwohner statt.

(Beispielrechner: Im Beispielrechner kann die Leistungsdeckelung und damit die Quotenberechnung verändert werden. Durch ein Anheben auf 90.000 findet keine Deckelung statt, weil alle EU-Mitgliedsländer auf niedrigere Leistungsendbeträge kommen.)

Länder in die Quotenberechnung einbeziehen oder herausnehmen:

Dänemark, Großbritannien und Irland nehmen nicht oder nur eingeschränkt am europäischen Asylsystem teil. Diese Länder werden daher bei der Quotenberechnung zunächst nicht berücksichtigt.

(Beispielrechner: Im Beispielrechner können diese Länder durch ein Häkchen in die Berechnung einbezogen werden.)

Italien, Griechenland und Ungarn sind beispielsweise beim EU-Plan zur Verteilung von 120.000 Flüchtlingen der Ausgangspunkt der Umverteilung. In diesem Fall genügt es allerdings, die Flüchtlingsquote alleine für die aufnehmenden Länder zu berechnen. Die Einbeziehung von Italien, Griechenland und Ungarn ist deshalb optional.

(Beispielrechner: Im Beispielrechner können diese Länder durch ein Entfernen des Häkchens aus der Berechnung herausgenommen werden.)

Quelle der Daten:

Nachdem zum Zeitpunkt der Erstellung bei Eurostat noch keine vollständigen Zahlen für das abgelaufene Jahr 2015 abrufbar waren, fließen in das Modell die Zahlen von 2014 ein bzw. bei den Einwohnerzahlen der Stand zum 1.1.2015.

Datensatz zum BIP bei Eurostat

Datensatz zu den Einwohnerzahlen bei Eurostat

Datensatz zur Arbeitslosenquote bei Eurostat


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Lohnaufstockung und die Folgen: Als der Staat zum Lohndumping einlud https://www.mister-ede.de/politik/lohnaufstockung-und-folgen/4703 https://www.mister-ede.de/politik/lohnaufstockung-und-folgen/4703#comments Wed, 13 Jan 2016 20:03:16 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4703 Weiterlesen ]]> 20 Jahre ist es her, dass sich Bündnis 90/Die Grünen mit besten Absichten auf den Weg machten, die Sozialhilfe durch eine Grundsicherung zu ersetzen [1]. Ein Ziel war es damals, auf diese Weise niedrige Einkommen durch staatliche Leistungen abzufedern und so die Armut zu reduzieren.

Im Rahmen der beiden Regierungsbeteiligungen seit 1998 wurde dies dann insbesondere ab 2002 im Rahmen der Hartz-Reformen zusammen mit der SPD auch umgesetzt und damit jene Personengruppe geboren, die heute unter dem Namen „Aufstocker“ bekannt ist.
Jedoch gepaart mit Veränderungen bei den Zumutbarkeitsregeln, so dass ein Arbeitsloser ein Arbeitsangebot kaum noch ausschlagen konnte, und der gleichzeitigen Weigerung der SPD einen Mindestlohn einzuführen, weil die Gewerkschaften diesen damals ablehnten, entstand eine für Arbeitgeber günstige Situation. Wo es keine Tarifbindung gab oder Tarife durch Scheingewerkschaften ausgehandelt wurden, konnten sie ihre Löhne erheblich nach unten schrauben und trotzdem auf ein großes Reservoir an Arbeitskräften zurückgreifen, die dann ihren Lohn über die Arbeitsagentur aufstocken mussten.
Erst 15 Jahre später, wenn 2017 der Mindestlohn wirklich allgemeinverbindlich ist und es auch keine Ausnahmen für Tarifverträge mehr gibt, wird das Aufstocken aufgrund von Lohndumping der Vergangenheit angehören und diese milliardenteure Lücke wieder geschlossen sein.

Doch auch künftig bleiben kritische Fragen zu diesem Instrument berechtigt. Ist es zum Beispiel wirklich wünschenswert, dass zahlreiche berufstätige Alleinerziehende erst noch eine solche Aufstockung beantragen müssen, statt von Anfang an eine ausreichende finanzielle Unterstützung zu erhalten? Auch wenn die Grundsicherung und die Möglichkeit des Aufstockens unseren Sozialstaat abrunden, so kann es doch nicht verdecken, dass damit an vielen Stellen nur die immer größer klaffenden Lücken bei den Sozialleistungen ausgebügelt werden.
Auch wenn das größte Problem, der zusätzliche Anreiz zum Lohndumping, mittlerweile beseitigt wurde, muss deshalb weiterhin darauf geachtet werden, dass nicht mit dem Hinweise, im Zweifel greife eine Grundsicherung, der Sozialstaat schleichend ausgehöhlt wird und Selbstverständliches, z.B. eine anständige Förderung von Kindern und Eltern, zu einer ausnahmsweise gewährten Hilfe für Bedürftige wird.


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Die Entwicklung der Lohnnebenkosten (www.mister-ede.de – 22.12.2012)

Die Begrenzung des Lohndumpings und der Aushöhlung der Tarifstruktur (www.mister-ede.de – 08.01.2013)


[1] Tagesschau vor 20 Jahren unter anderem zum Treffen der Grünen im thüringischen Ilmenau 1996 (Link zum Video auf www.tagesschau.de)

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Eine Reform des Arbeitsmarktes https://www.mister-ede.de/politik/eine-reform-des-arbeitsmarktes/1769 https://www.mister-ede.de/politik/eine-reform-des-arbeitsmarktes/1769#comments Fri, 18 Jan 2013 10:39:49 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1769 Weiterlesen ]]> Über 40 Mio. Beschäftigte gibt es in Deutschland. Die Mehrheit der Bevölkerung ist auf einen funktionierenden Arbeitsmarkt angewiesen. Der deutsche Arbeitsmarkt steht allerdings vor großen Problemen. Hohe Lohnnebenkosten, eine Fülle prekärer Beschäftigungsverhältnisse und die verfallenden Reallöhne sind neben der stetig hohen Arbeitslosigkeit die Hauptprobleme auf dem Arbeitsmarkt.

Die Probleme des Arbeitsmarktes (www.mister-ede.de – 04.05.2012)

Die Auswirkungen von hohen Lohnnebenkosten (www.mister-ede.de – 23.12.2012)

Eine Betrachtung der geringfügigen Beschäftigung (www.mister-ede.de – 02.01.2013)

So führt dies gerade bei einfachen Tätigkeiten dazu, dass für Arbeitssuchende statt echter Vollzeitstellen oft nur Leiharbeit oder Minijobs zur Verfügung stehen und dort wo es noch Vollzeitbeschäftigung gibt, der Arbeitslohn kaum noch zum leben reicht. Eine Reform des Arbeitsmarktes ist daher aus meiner Sicht notwendig.

Um den Arbeitsmarkt attraktiver zu gestalten, müssen vor allem die Belastungen des Produktionsfaktors Arbeit reduziert werden. Die hohen Lohnnebenkosten verteuern reguläre Beschäftigung und die aktuelle Ausgestaltung mit einem einheitlichen Abgabesatz geht hauptsächlich zu Lasten der Geringverdiener. Eine Absenkung und Umgestaltung der Lohnnebenkosten ist daher notwendig um den Arbeitsmarkt insgesamt attraktiver zu machen.

Absenkung der Lohnnebenkosten (www.mister-ede.de – 26.12.2012)

Neben einer Absenkung der Lohnnebenkosten muss auch ein Blick auf den Lohnverfall geworfen werden. Durch die hohe Zahl der Arbeitssuchenden bei gleichzeitig wenigen offenen Stellen, wird ein ungesunder Preiswettbewerb ausgelöst, der den Lohnverfall zur Folge hat. Dieser Entwicklung muss mit einem Mindestlohn Rechnung getragen werden. Überdies müssen aber auch die Angebots- und die Nachfrageseite des Arbeitsmarktes betrachtet werden.
In Bezug auf das Arbeitsangebot ist eine konsequente Förderung der Arbeitnehmerqualifikationen durch Weiterbildungsmaßnahmen notwendig. Die Antwort auf sich schnell verändernde Anforderungsprofile der Wirtschaft müssen flexiblere Umschulungsangebote sein.
Gleichzeitig bedarf es auch der Erhöhung der Nachfrage nach Arbeitskräften. Sowohl mit Beschäftigungsmaßnahmen als auch mit einer veränderten Wirtschaftspolitik muss das Arbeitsplatzangebot ausgeweitet werden.
Durch diese Veränderungen bei Angebot, Nachfrage und Preis lässt sich die Schieflage am Arbeitsmarkt mit vielen Arbeitssuchenden und wenigen Arbeitsplätzen etwas abmildern.

Programm für Beschäftigung und zur Bekämpfung der Arbeitnehmerarmut (www.mister-ede.de – 04.05.2012)

Über die Veränderungen der marktwirtschaftlichen Anreize für den Arbeitsmarkt hinaus, ist aber auch eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens im Hinblick auf die außertarifliche Beschäftigung notwendig. So müssen Leiharbeit und befristete Anstellungen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Auch die niedrigeren Sozialabgaben auf Minijobs führen zu Verwerfungen und müssen überdacht werden.
Insgesamt ist der Aushöhlung tariflicher Strukturen mit dem Ziel des Lohndumpings ein Riegel vorzuschieben, damit die Arbeitgeber Ihre Position nicht ausnutzen können.

Die Begrenzung des Lohndumpings und der Aushöhlung der Tarifstruktur (www.mister-ede.de – 08.01.2013)

Die Absenkung der Lohnnebenkosten, die Begrenzung der prekären Beschäftigung, der Mindestlohn, die Förderung der Arbeitnehmerqualifikation und die aktive Beschäftigungspolitik bringen so den Arbeitsmarkt deutlich voran.
Insbesondere eine Entlastung bei den Lohnnebenkosten kommt nicht nur den Arbeitnehmern, sondern auch den Arbeitgebern zu Gute. Beide Seiten profitieren ebenfalls von der Qualifikationsförderung, und wenn man davon ausgeht, dass ein Mindestlohn auch die Kaufkraft steigern wird, dann ist auch dieser nicht nur zum Nachteil von Handel und Wirtschaft.
Besonders Geringverdiener profitieren hier aber in mehrfacher Hinsicht. Zum einen garantiert ein Mindestlohn eine Untergrenze, zum anderen hilft gerade dieser Gruppe die aktive Arbeitsmarktpolitik.

Ein kommunaler Beschäftigungspakt (www.mister-ede.de – 24.04.2012)

Gleichzeitig gibt es die Möglichkeit, dass Geringverdiener bei einer entsprechenden Gestaltung der Lohnnebenkosten überproportional entlastet werden oder durch eine Umschichtung hin zu regulärer Beschäftigung profitieren.

Eine solche Reform des Arbeitsmarktes ist für mich daher wünschenswert. Insgesamt würde mit Hilfe solcher Regelungen der Arbeitsmarkt zu Gunsten der Schwächeren sozialer ausgestaltet. Arbeitsarmut, Lohn- und Sozialdumping würden begrenzt, die Attraktivität des Arbeitsmarktes gesteigert.

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Eine Betrachtung der geringfügigen Beschäftigung https://www.mister-ede.de/politik/geringfuegige-beschaeftigung/1718 https://www.mister-ede.de/politik/geringfuegige-beschaeftigung/1718#comments Wed, 02 Jan 2013 17:41:30 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1718 Weiterlesen ]]> Von geringfügiger Beschäftigung spricht man bei Beschäftigungsverhältnissen, die von einem begrenzten Umfang sind. Ferienjobs, Studentenjobs oder eine Nebenbeschäftigung gehören in diese Kategorie. Mittlerweile müssen sich aber auch immer mehr Menschen, die keine Vollzeitstelle finden, mit solchen Jobs behelfen. Gleichzeitig ist es für Arbeitgeber finanziell attraktiv, genau solche Beschäftigungsverhältnisse zu nutzen.

Die Grundproblematik:

Arbeitgeber müssen neben dem Lohn auch die Sozialbeiträge bezahlen. Die Lohnnebenkosten sind daher von entscheidender Bedeutung für die Lohnkosten. In Deutschland liegt dieser Anteil der Lohnebenkosten zurzeit bei etwa 35% der gesamten Lohnkosten, die ein Arbeitgeber zu tragen hat.
Daneben gibt es gesetzlich geregelt schon seit über hundert Jahren Formen von Nebenbeschäftigungen, die zum Teil von den Sozialabgaben und Steuern befreit sind. Die sogenannte geringfügige Beschäftigung, wobei es den Namen erst später gab, ist die Möglichkeit zum Zuverdienst in einem begrenzten Umfang [1].

Die Auswirkungen von hohen Lohnnebenkosten (www.mister-ede.de – 23.12.2012)

Die Entwicklung:

Solange es genügend reguläre Beschäftigung gibt, stellen die Zuverdienstregelungen kein Problem dar. Im Deutschland der 60er Jahre nutzten höchstens Schüler, Studenten oder Hausfrauen diese Möglichkeit des Nebenjobs. Fehlende Sozialbeiträge konnten in der Zeit der Vollbeschäftigung nicht festgestellt werden, und wer eine reguläre Beschäftigung suchte, der hatte gute Chancen diese auch zu finden.

Bei der Harmonisierung der unterschiedlichen Sozialversicherungszweige im Jahr 1976 spielte somit hauptsächlich die Vereinheitlichung der unterschiedlichen Vorschriften eine Rolle [2]. Die aus dem Kaiserreich stammende Reichsversicherungsordnung und viele Einzelregelung sollten in einem gemeinsamen Sozialgesetzbuch vereinheitlicht werden. Bei der abschließenden Debatte des Bundestages waren somit Sozialdumping, Schwarzarbeit oder Probleme bei den Sozialkassen kein Thema, weder für die Regierung, noch für die Opposition [3]. In der Folge bestand auch weiterhin die Möglichkeit zur sozialversicherungsfreien Beschäftigung.

Die Fehlentwicklungen:

Erst durch die seit den 70er Jahren steigende Arbeitslosigkeit entwickelte sich hier ein zunehmendes Problem. Zum einen mussten immer mehr Arbeitslose finanziert werden, zum anderen gingen die Einnahmen der Sozialversicherung zurück. Steigende Lohnnebenkosten [4] und damit eine Verteuerung regulärer Arbeit waren die Folge.
Außerdem hat sich durch die freien Arbeitskräfte und den fehlenden Arbeitsplätzen eine Situation ergeben, in der Arbeitgeber auch bei schlechten oder gar ungesetzlichen Arbeitsbedingungen leichter an Mitarbeiter kamen, und Arbeitnehmer sich bei den Forderungen an die Arbeitgeber gegenseitig unterboten. Insgesamt ist so die Schattenwirtschaft seit den 70er Jahren deutlich angestiegen [5]. Überdies haben die Ausfälle von Sozialbeiträgen zu einer weiteren Erhöhung der Lohnnebenkosten geführt, wodurch die Schwarzarbeit finanziell zusätzlich an Attraktivität gewonnen hat.

Weiter steigende Arbeitslosigkeit und Sozialabgaben haben die Wirtschaftlichkeit Deutschlands immer mehr geschwächt. Mitte der 90er Jahre waren bei gleichzeitig explodierender Schattenwirtschaft Millionen Menschen arbeitslos. Die schwachen Sozialversicherungssysteme führten zu Beruhigungsaussagen wie „die Rente ist sicher“ von Norbert Blüm. Eine Triebfeder dieser Entwicklung ist die Finanzierung vieler Sozialleistungen über die Beschäftigten, wodurch der Faktor Arbeit konsequent verteuert wird.

Die Lösungsversuche:

Im Jahr 1999 hat daher die rot-grüne Regierung mit der Einführung der 630-Mark-Jobs versucht diese Probleme abzumildern. Nachdem immer mehr Menschen in sozialversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse gedrängt wurden, sollte durch die Einführung der 630-DM-Jobs damit Schluss sein. Seitdem muss der Arbeitgeber auch bei geringfügig Beschäftigten einen Beitrag zur Sozialversicherung leisten. Zum einen sollte der Anreiz für Arbeitgeber reduziert werden, reguläre Arbeit in kostengünstigen Nebenjobs umzuwandeln, zum anderen sollte Finanzierungsbasis der Sozialkassen gestärkt werden. Gleichzeitig wurde durch eine stärkere Steuerfinanzierung der Sozialkassen versucht die Lohnnebenkosten insgesamt abzusenken um die regulär Beschäftigten wieder etwas zu entlasten.

Allerdings konnte so lediglich eine Stabilisierung des Lohnnebenkostenniveaus erreicht werden. Überdies boten auch die 630-DM Jobs durch die niedrigeren Sozialabgaben, immer noch eine gewisse Attraktivität für die Arbeitgeber. Insgesamt hat sich der Bereich der geringfügig Beschäftigten sogar noch weiter ausgeweitet.


[1] Wikipedia-Eintrag zur geringfügigen Beschäftigung (Link zum Eintrag auf de.wikipedia.org)

[2] Bundestag-Drucksache 7/5457 vom 23.06.1976 (Link zur Drucksache als PDF-File auf dip21.bundestag.de)

[3] Plenarprotokoll der 256. Bundestagssitzung der 7. Wahlperiode am 01.07.1976 (Link zum Plenarprotokoll als PDF-File auf dip21.bundestag.de)

[4] Gutachten für das Sächsische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit aus dem August 2006, S. 20  (Link zum Gutachten als PDF-File auf www.sozialpolitik-aktuell.de)

[5] Untersuchung des IAW und RWI im Auftrag des BMAS, “Abschätzung des Ausmaßes der Schwarzarbeit”, 2010, S. 91   (Link zum Forschungsbericht als PDF-File auf www.bmas.de)

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Absenkung der Lohnnebenkosten https://www.mister-ede.de/politik/absenkung-der-lohnnebenkosten/1694 https://www.mister-ede.de/politik/absenkung-der-lohnnebenkosten/1694#comments Wed, 26 Dec 2012 13:44:14 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1694 Weiterlesen ]]> Die Lohnnebenkosten sind ein wesentlicher Bestandteil der Lohnkosten. Während der Faktor Energie, z.B. durch die Befreiung von der EEG-Umlage, für Unternehmen verbilligt ist, wird der Faktor Arbeit durch hohe Lohnnebenkosten zusätzlich verteuert. Besonders bei einfachen Tätigkeiten können so leicht die Arbeitskosten über den Nutzen für einen Arbeitgeber steigen.
Viele Probleme, wie die Schwarzarbeit oder das Lohndumping einiger Unternehmen, werden durch die hohen Lohnnebenkosten verstärkt. Auch eine Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland kann die Folge von zu hohen Lohnnebenkosten sein.

Die Auswirkungen von hohen Lohnnebenkosten (www.mister-ede.de – 23.12.2012)

Es ist traditionell bedingt, dass sich die Sozialkassen zum großen Teil über die Erwerbsarbeit finanzieren. In früheren Zeiten war dies bei einem guten Verhältnis von Einzahlungen in die Sozialversicherung und den Leistungen der Kassen auch leicht zu stemmen. Heute aber liegen die Lohnnebenkosten bei gut 35% der gesamten Lohnkosten. Dies mag bei unverzichtbaren oder hochqualifizierten Tätigkeiten eine nachrangige Rolle spielen, da dort der Nutzen für einen Arbeitgeber oftmals sehr groß ist und damit die Lohnkosten trotz hoher Nebenkosten noch unter diesem Nutzen liegen. Betrachtet man aber verzichtbare oder einfache Tätigkeiten, so kann es deutlich leichter zu einem Verlust an Arbeitsplätzen durch zu hohe Lohnnebenkosten kommen.

Eine Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge wäre daher wünschenswert um die Verzerrung bei den Lohnkosten zu verhindern. Eine einfache Variante wäre die Erhöhung steuerfinanzierter Zuschüsse zur Rentenkasse. Genauso könnten auch die Bundeszuschüsse zur Agentur für Arbeit weiter erhöht werden. Man muss zwar anmerken, dass der Bund schon jetzt Milliardenzuschüsse an die Sozialversicherungssysteme zahlt, aber niedrige Reallohnzuwächse, das Altern der Gesellschaft und die Steigerung der Gesundheitskosten werden das aktuelle System immer wieder belasten.
Auch eine Verbesserung der Finanzierungsbasis bei Kranken- und Pflegeversicherung durch eine Einbindung aller Bürger, z.B. auch der Beamten, wäre möglich. Ferner könnte eine Veränderung beim Umgang mit Privatversicherungen helfen, denn durch die private Krankenversicherung stehen oftmals gerade die hohen Gehälter nicht mehr den solidarisch finanzierten Krankenkassen zur Verfügung.

Um dem Zustand Rechnung zu tragen, dass besonders bei den unteren Lohngruppen die Nebenkosten einen großen Einfluss auf das Entstehen von Arbeitsplätzen haben, wäre auch eine Entlastung gerade dieser Gruppen sinnvoll.
Zurzeit gibt es aber Beitragsbemessungsgrenzen, die genau das Gegenteil bewirken. Durch diese Grenzen werden die Abgaben der hohen Gehälter gedeckelt. Insgesamt muss so ein prozentual niedrigerer Anteil an den Lohnnebenkosten abgeführt werden, als dies bei Geringverdienern der Fall ist. Nicht nur die Problematik bei den unteren Lohngruppen wird dadurch verstärkt, sondern diese Verteilung verletzt auch das solidarische Prinzip, zumindest bei den Gesundheitskosten.
Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze würde ich daher besonders im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung wünschen. In der Rentenversicherung ist dieser Effekt wesentlich kleiner, weil bei höheren Beiträgen später auch höhere Renten zu bezahlen sind. So verschiebt sich lediglich die Problematik in die Zukunft. Allerdings eine moderate Steigerung wäre durchaus sinnvoll um den heutigen Finanzbedarf zu decken.

Umgekehrt wäre es aber sinnvoll eine untere Grenze einzuführen und z.B. den Arbeitnehmeranteil an den Krankenversicherungsbeiträgen nicht ab dem ersten verdienten Euro, sondern z.B. erst ab dem 501. verdienten Euro zu berechnen. Auch eine gestaffelte Form, z.B. niedrigere Beiträge bis zu einem Einkommen von 1.000 Euro, wären eine Möglichkeit. So könnten die unteren Einkommensgruppen überproportional stark entlastet werden, ohne hierdurch an der Gesamtkonstruktion etwas zu verändern.

Aber man muss sich im Zusammenhang mit den Lohnnebenkosten auch insgesamt fragen, wieso die Kosten für Kindergeld und Schulen von der Allgemeinheit über Steuern getragen werden, die Kosten des Gesundheitssystems aber voll auf die Lohnkosten und damit die Beschäftigten umgelegt werden.
Eine leichte Möglichkeit wäre es, die angesprochene Erhöhung der steuerfinanzierten Zuschüsse durch eine Erhöhung der Abgeltungssteuer zu finanzieren. Eine etwas kompliziertere Variante ist ein Solidarbeitrag, der dann genauso wie der Solidaritätszuschlag z.B. auf die Abgeltungssteuer aufgeschlagen wird.

Mit einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, mit einer Entlastung untere Lohngruppen durch einen Freibetrag und durch eine stärkere Steuerfinanzierung der Sozialkosten könnten neue Impulse in der Beschäftigungspolitik gesetzt werden.


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Die Auswirkungen von hohen Lohnnebenkosten https://www.mister-ede.de/wirtschaft/auswirkungen-lohnnebenkosten/1675 https://www.mister-ede.de/wirtschaft/auswirkungen-lohnnebenkosten/1675#comments Sun, 23 Dec 2012 09:36:19 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1675 Weiterlesen ]]> Ein Arbeitsplatz entsteht dann, wenn ein Arbeitgeber sich durch die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers einen größeren Nutzen erwartet als Kosten. Maßgeblich für die Kostenbetrachtung sind hierbei alle Lohnkosten und Sozialbeiträge die der Arbeitgeber abführen muss, das sogenannte Arbeitgeberbrutto.

Was den Nutzen anbelangt, so kommt es maßgeblich auf den Wert der geleisteten Arbeit an. Hierdurch ist vorrangig nicht die Ausbildung der Arbeitnehmer wichtig, sondern der durch die Arbeitsverrichtung erzielbare Nutzen für den Arbeitgeber. Es kommt nicht auf die Qualifikation des Zeitungsausträgers an, sondern darauf, wie viel ein Zeitungsleser bereit ist für die Lieferung seiner Zeitung nach Hause zu bezahlen und ob der Zeitungsverlag sich von der Auslieferung einen Nutzen verspricht.

Diese Betrachtungsweise lässt verstehen, wieso eine hochqualifizierte Arbeit weniger unter hohen Lohnnebenkosten zu leiden hat, wie eine einfache Tätigkeit. Der hohe Nutzen den die Arbeitsverrichtung mitbringt, macht es für einen Arbeitgeber trotzt hoher Kosten attraktiv einen Arbeitsplatz zu schaffen.

Diese Betrachtungsweise zeigt auch, wieso ein und dieselbe Tätigkeit in verschiedenen Unternehmen einen unterschiedlichen Wert hat. Sofern der Verkauf eines Produktes für Unternehmen A einen höheren Nutzen darstellt als für Unternehmen B, wird Unternehmen A leichter in der Lage sein, ein hohes Gehalt zu zahlen. Als Beispiel kann die Bedienung in einem Imbiss mit der Bedienung in einem Sternerestaurant verglichen werden.

So unterschiedlich wie der Wert der Arbeit in den verschiedenen Branchen und Unternehmen ist, so unterschiedlich sind auch die Auswirkungen von Veränderungen bei den Lohnkosten. Je geringer der Lohnkostenanteil bei einem Produkt oder bei einer Dienstleistung ist, desto weniger fällt eine Steigerung der Lohnkosten ins Gewicht. Auch die Ausweichmöglichkeiten spielen eine wichtige Rolle. Kann die Arbeit nicht in einem anderen Land vollzogen werden, wird auch dies zu geringeren Effekten führen. Die Verlagerung von Güterproduktionen ins Ausland ist wesentlich leichter möglich, als die Verlagerung der Gesundheitsversorgung oder von Transportdiensten (Bus, Bahn, Post).

Insgesamt führen aber die hohen Lohnnebenkosten zu hohen Lohnkosten und damit zu einer Gefährdung von Arbeitsplätzen. Sowohl im Bereich der geringqualifizierten Arbeit, als auch in leicht verlagerbaren Bereichen ist dieser Effekt besonders stark.

Im privaten Bereich führt dies zum Konsumverzicht, wenn z.B. der Friseurbesuch zu teuer wird. Schwarzarbeit der Handwerker oder der Putzfrau ist eine weitere mögliche Folge. Je höher die Umsatzsteuern und Lohnnebenkosten liegen, desto mehr gewinnt der Verzicht auf die Rechnung an Attraktivität.
Im Bereich der Unternehmen wird versucht die Reallöhne zu drücken. Dies wird unteranderem mit zurückhaltenden Tarifabschlüssen oder durch die Unterwanderung des Tariflohns z.B. mit Leiharbeit versucht. Auch die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins günstigere Ausland ist bisweilen eine Folge der hohen Lohnnebenkosten.


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