mister-ede.de » Rückführungsabkommen https://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Trumps Migrationspolitik: Er eifert der EU nach https://www.mister-ede.de/politik/trumps-migrationspolitik/7678 https://www.mister-ede.de/politik/trumps-migrationspolitik/7678#comments Tue, 31 Jan 2017 16:00:13 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=7678 Weiterlesen ]]> Donald Trump ist ein selbstverliebter Großkotz ohne Empathie und ohne Anstand – daran besteht kein Zweifel. Allerdings werden wir mit diesem neuen US-Präsidenten leben müssen und so stellt sich, trotz aller Vorbehalte, die Frage, wie Trumps Migrationspolitik künftig aussehen wird und wie wir damit umgehen.

In vielen Punkten wirkt es dabei so, als würde Donald Trump dem nacheifern, was es in der EU schon längst gibt. Schaut man z.B. auf seine Forderung, illegale Einwanderer aus Mexiko wieder dorthin abzuschieben, findet man keinen Unterschied zur aktuellen Politik in Europa. Denn nichts anderes macht Griechenland, wenn es Flüchtlinge und Migranten zurück in die Türkei schickt, oder Deutschland, wenn es Personen nach Afghanistan abschiebt. Und auch Rückführungsabkommen mit Marokko und Tunesien sind in der EU bereits ein alter Hut.
Dasselbe gilt für Trumps Forderung, die Mauer zwischen den USA und Mexiko auszubauen, um die irreguläre Migration von dort zu beenden. So hat Spanien schon vor über 20 Jahren einen Zaun zu Marokko errichtet, Ungarn besitzt inzwischen einen 175 Kilometer langen Zaun zu Serbien und auch Bulgarien und Griechenland haben ihre Grenzen zur Türkei mit ähnlichen Sperranlagen versehen. Daneben gibt die EU eine Viertelmilliarde Euro für das Überwachungssystem Eurosur aus, das mit Satelliten, Drohnen, Sensoren, Infrarottechnik und hochauflösenden Kameras irreguläre Migranten an den EU-Außengrenzen aufspüren soll [1]. Und mittlerweile hat Griechenland sogar einen Zaun zu Mazedonien errichtet, der mit EU-Grenzschützern von Frontex gesichert wird, damit Flüchtlinge, wie einst DDR-Bürger, durch diesen Eisernen Vorhang vor einer Weiterreise nach Nordeuropa abgehalten werden. Wenn der neue US-Präsident da mithalten wollte, müsste er also schon so weit gehen, an der Nordgrenze von Texas eine Mauer zu bauen, damit all jene Mexikaner, die es irgendwie nach Texas geschafft haben, wirklich nicht mehr weiterkommen.

Selbst wenn man den griechisch-mazedonischen und den ungarisch-serbischen Grenzzaun sowie die Abschiebungen nach Afghanistan beiseitelässt, bleiben damit noch immer eine Vielzahl von Abschottungsmaßnahmen der EU. Am Ende sind sie allerdings genau dasselbe wie Trumps Mauerbau an der Grenze zu Mexiko und seine Abschiebeforderung für illegale Einwanderer. Im Unterschied zum amerikanischen Präsidenten hat die EU jedoch wenigstens das Ziel, reguläre Wege nach Europa einzurichten. Aber auch dieser Gegensatz liegt nicht am großen Humanismus der Europäer, sondern vielmehr an der schlichten Tatsache, dass die USA neben Studentenvisa, Migrationsmöglichkeiten für Hochqualifizierte und Resettlement-Programmen für Flüchtlinge mit ihrer Greencard-Verlosung längst solche regulären Wege geschaffen haben. Nun mag man über die Zahl der so vergeben Visa und über das Vergabesystem streiten oder die Bereitschaft der USA, ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden, schon unter Obama für viel zu gering gehalten haben. Besser als das russische Roulette, das wir Europäer für Migranten anbieten, die sich mit teuren Schleppern in unsicheren Schlauchboote auf die Reise über das Mittelmeer begeben müssen (Todesquote 1 – 2%), ist diese US-Lotterie aber auf jeden Fall. Zumal den rund 200.000 Migranten, die es über das Mittelmeer in die EU schaffen, anders als den Greencard-Gewinnern, in vielen Fällen die oben beschriebene Rückführung in ihre Heimat droht. Überdies arbeitet die EU sowieso schon intensiv daran, bald auch diesen Weg in die EU endgültig zu schließen – mit Hilfe von Auffanglagern in Afrika oder mit der Unterstützung libyscher Milizen, die euphemistisch als Küstenwache bezeichnet werden.

Eine weitere Gemeinsamkeit zwischen Donald Trump und zumindest mehr oder weniger großen Teilen Europas ist die rassistische Islamfeindlichkeit. Insbesondere seit der neue US-Präsident am Wochenende eine Einreisesperre für Staatsangehörige von sieben Ländern mit überwiegend muslimischer Bevölkerung verhängt hat, ist seine radikale Verachtung für Muslime offensichtlich. Doch man möge sich auch hier an die Aussagen vieler europäischer Regierungen während der Flüchtlingskrise erinnern. Vor ziemlich genau einem Jahr erklärte beispielsweise die Slowakei, keine muslimischen Flüchtlinge aufnehmen zu wollen, und auch in anderen Ländern der EU, z.B. in Polen, war genau das die Haltung der dortigen Regierungen. Die Lösung des Konflikts mit der EU und den europäischen Werten sieht heute nun so aus, dass diese Länder einfach überhaupt keine Flüchtlinge mehr aufnehmen. Formal ist die Diskriminierung somit zwar beseitigt, inhaltlich bleibt es jedoch weiterhin bei der islamfeindlichen und menschenverachtenden Haltung dieser Länder.

Um es ganz klar zu sagen, Trumps Migrationspolitik, seine pauschalen Abschiebeforderungen und vor allem seine rassistische Islamfeindlichkeit sind absolut widerwärtig. Wenn aber nicht mit zweierlei Maß gemessen werden soll, muss genauso auch die EU-Abschottungspolitik, die Situation von Flüchtlingen auf den griechischen Inseln und die Ablehnung von Muslimen in weiten Teilen der europäischen Gesellschaft scharf verurteilt werden. Dasselbe gilt für die deutsche Kritik an Trumps Migrationspolitik, die aus einem Land kommt, das Personen nach Afghanistan abschiebt, Syrern den Familiennachzug verweigert und das selbst kaum reguläre Migrationswege eröffnet. Wer glaubwürdig die Aussetzung der Aufnahme von 20.000 syrischen Flüchtlingen durch Donald Trump kritisieren will, muss deshalb gleichzeitig kritisieren, dass Deutschland im vergangen Jahr lediglich ein Resettlement für rund 1.500 Personen ermöglicht hat.
Sowohl Trumps Migrationspolitik wie auch die europäische Flüchtlingspolitik müssen angeprangert werden. Die Aufgabe ist also, künftig das eine zu tun, ohne das andere zu lassen.


Ähnliche Artikel:
Trumps Wirtschaftspolitik: Auf dem Weg zu einem nationalistischen Neoliberalimus (www.mister-ede.de – 30.01.2017)

Donald Trump – Der alte Mann im Greisen-Haus (www.mister-ede.de – 05.02.2017)

Isch bin der Trump vunn da Palz (www.mister-ede.de – 27.10.2016)


[1] Wikipedia-Eintrag zum Eurosur-Programm der EU (Link zum Eintrag auf wikipedia.org)

]]>
https://www.mister-ede.de/politik/trumps-migrationspolitik/7678/feed 0
Flüchtlingspolitik: Große Koalition meldete 2016 Insolvenz an https://www.mister-ede.de/politik/insolvenz-fluechtlingspolitik/5980 https://www.mister-ede.de/politik/insolvenz-fluechtlingspolitik/5980#comments Thu, 12 Jan 2017 10:57:23 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5980 Weiterlesen ]]> Was die Regierungsparteien im vergangenen Jahr in der Flüchtlingspolitik beschlossen haben, kommt einem Ausverkauf des Asylrechts und des Flüchtlingsschutzes gleich. Schon zu Beginn des Jahres 2016 verabschiedete die Große Koalition ihr Asylpaket II und schränkte damit den Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigter deutlich ein. Betroffen von dieser Gesetzesverschärfung sind inzwischen unter anderem weit über 100.000 Syrer [1], die nun zwei volle Jahre warten müssen bis sie ihre Kinder, Ehegatten oder Eltern nach Deutschland nachholen dürfen. Angesichts der katastrophalen Situation in Syrien und des Bombenhagels der vergangenen Monate auf Aleppo macht diese Entscheidung fassungslos. Aber auch im Hinblick auf die vielen unbegleiteten Minderjährigen, die von ihren Familien oftmals zuerst in eine sichere Umgebung vorausgeschickt wurden, gleicht dieser Beschluss einem Offenbarungseid. Nun müssen für sie in Deutschland ein Vormund und eine jugendgerechte Unterbringung organisiert werden, während ihre Familien irgendwo außerhalb des Landes in oftmals menschenunwürdigen oder gefährlichen Umgebungen ausharren müssen. Anstatt den Flüchtlingsschutz, das Kindeswohl und den Schutz von Ehe und Familie zum Maßstab der Regierungspolitik zu machen, wurde damit wieder Abschreckung und Abschottung zur Leitlinie der Großkoalitionäre.

Doch die restriktive Flüchtlings- und Asylpolitik des vergangenen Jahres fand mit dem Asylpaket II nur ihren Anfang. Als kurze Zeit später das EU-Türkei-Abkommen unterzeichnet wurde, sagte die Bundesregierung humanitäre Kontingente und die Schaffung regulärer Wege nach Deutschland zu, sobald die Zahl der aus der Türkei kommenden Schutzsuchenden zurückgegangen ist. Spätestens seit dem Herbst des letzten Jahres wurde dann allerdings deutlich, dass die Bundesregierung von diesem Versprechen nichts mehr wissen will. So erhielten lediglich wenige hundert Flüchtlinge die Möglichkeit, regulär nach Deutschland zu kommen, und auch die Einrichtung des dauerhaften humanitären Aufnahmemechanismus für schutzbedürftige Personen ist inzwischen wieder von der Agenda verschwunden.
Selbiges gilt auch für die bereits 2015 zugesagte Beteiligung an der Umverteilung von 160.000 Flüchtlingen aus Griechenland und Italien, die eigentlich bis zum September 2017 abgeschlossen sein sollte. Hier nahm Deutschland von bislang 98.255 zur Verteilung vorgesehenen Flüchtlingen bis zum 10. Januar 2017 gerademal 1.099 auf, obwohl anteilsmäßig eine Übernahme von rund 30.000 Schutzsuchenden geplant gewesen ist [2]. Im Gegenteil versucht die Bundesregierung nun sogar, trotz der massiven Belastung der beiden Länder durch die hohe Zahl der dort bereits lebenden Flüchtlinge, Rückführungen nach Italien und Griechenland zu forcieren.

Zusätzlich wurde im vergangenen Jahr allerdings auch das Asylrecht in Deutschland in einer Art und Weise verschärft, dass man den Eindruck gewinnen muss, Flüchtlingsschutz heißt hierzulande mittlerweile, analog zu einem Sonnenschutz, Schutz vor Flüchtlingen. Überdies wurde vor einigen Wochen mit Abschiebungen in größerem Umfang nach Afghanistan begonnen, also der Verbringung in ein Land, das von Ministern als sicher eingestuft wurde, die es selbst nur in Kampfmontur bereisen. Zunehmend drängt sich damit die Frage auf, ob die Worte „christlich“ oder „sozial“ im Namen der Regierungsparteien inzwischen nicht gestrichen werden sollten, um keinen falschen Eindruck zu erwecken.
Von der Wahrnehmung der humanitären Verantwortung Deutschlands ist, anders als noch im Zeitraum von Herbst 2015 bis Frühjahr 2016, heute zumindest nichts mehr zu spüren. Und auch von der Solidarität mit den von den Fluchtbewegungen in die EU stark betroffenen Ländern am Rande des Schengenraums ist die deutsche Politik mittlerweile wieder genauso weit entfernt wie vor 2015. Langfristig wird sich Deutschland damit jedoch keinen Gefallen tun und so könnte es bald wieder soweit sein, dass sich Merkel wünscht, „die Zeit zurückdrehen zu können“.


Ähnliche Artikel:
4. Fortschrittsbericht zum EU-Türkei-Abkommen: Bilanz eines europäischen Versagens (www.mister-ede.de – 28.12.2016)

Die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung der letzten 12 Monate (www.mister-ede.de – 16.09.2016)

EU-Flüchtlingspolitik: Was endlich angepackt werden muss! (www.mister-ede.de – 09.10.2016)


[1] Asylgeschäftsstatistik 2016 des BAMF (Link zur PDF auf www.bamf.de)

[2] PDF der EU-Kommission zum Stand der Umverteilung der 160.000 Flüchtlinge aus Italien und Griechenland (Link zur PDF auf ec.europa.eu)

]]>
https://www.mister-ede.de/politik/insolvenz-fluechtlingspolitik/5980/feed 1
4. Fortschrittsbericht zum EU-Türkei-Abkommen: Bilanz eines europäischen Versagens https://www.mister-ede.de/politik/bericht-eu-tuerkei-abkommen/5930 https://www.mister-ede.de/politik/bericht-eu-tuerkei-abkommen/5930#comments Wed, 28 Dec 2016 15:06:27 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5930 Weiterlesen ]]> Die seit Abschluss des EU-Türkei-Abkommens am 18. März 2016 von der EU-Kommission in regelmäßigen Abständen veröffentlichten Fortschrittsberichte offenbaren eine katastrophale Bilanz der europäischen Flüchtlingspolitik [1]. Zwar ist die Zahl der irregulären Einreisen von Flüchtlingen nach Griechenland deutlich zurückgegangen, jedoch bleibt die Situation dort weiterhin katastrophal.
Wie der am 8. Dezember erschienene 4. Fortschrittsbericht einräumt, sind die Aufnahmekapazitäten auf den griechischen Inseln inzwischen längst ausgeschöpft und für über 16.000 Schutzsuchende stehen dort in den offiziellen Aufnahmezentren gerade mal 7.450 Plätze bereit. Außerdem droht eine weiter zunehmende Überbelegung, weshalb sich die Sicherheitslage in den Camps zusehends verschlechtert. Hierzu trägt auch bei, dass viele Schutzsuchende auf den griechischen Inseln noch immer kaum oder keine Informationen über ihren Status erhalten haben und nicht wissen, wie es mit ihnen weitergehen wird.

Daneben bleiben die von anderen EU-Ländern versprochenen Hilfen weit hinter den Anforderungen und auch hinter den einstigen Zusagen zurück. So konnte das europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen, kurz EASO, seit März dieses Jahres lediglich 39 Sachbearbeiter für die griechischen Inseln aus anderen EU-Ländern auftreiben. Das ist nur etwas mehr als ein Drittel des eigentlich vorgesehenen Personals zur Unterstützung der griechischen Behörden. Entsprechend lange ist der Rückstau bei der Bearbeitung der Asylanträge. Gerade mal 6.000 Entscheidungen sind in den neun Monaten seit Inkrafttreten des EU-Türkei-Abkommens auf den Inseln gefällt worden und von den bislang eingegangen 2.014 Einsprüchen wurden erst 838 gerichtlich überprüft. Überdies musste etwa die Hälfte dieser Entscheidungen wieder revidiert werden und gerade in Bezug auf die Zulässigkeit eines Asylantrags wurden lediglich 17 Entscheidungen in zweiter Instanz bestätigt, während in 390 Fällen die vorherige Nichtzulassung zum Asylverfahren aufgehoben wurde. Hinzu kommt, dass noch immer das Urteil des obersten griechischen Verwaltungsgerichts aussteht, ob die zwischenzeitlich auf den Inseln neu eingeführten Rechtsbehelfsausschüsse überhaupt mit griechischem Recht vereinbar sind.

Ferner funktioniert auch die Rückführung irregulärer Migranten und abgelehnter Asylbewerber in die Türkei nur schleppend. Zwar nimmt die Türkei nach einer längeren Unterbrechung wieder Flüchtlinge aus Griechenland auf, allerdings bleibt die Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden weiterhin schwierig. Seit dem Sommer konnten deshalb lediglich 170 Personen auf Basis des EU-Türkei-Abkommens aus Griechenland in die Türkei zurückgeführt werden, während die Rückführung in 137 Fällen an fehlenden Genehmigungen der Türkei scheiterte. Damit kommen noch immer weit mehr neue Schutzsuchende auf den griechischen Inseln an, alleine 5.687 seit Ende September, als in die Türkei abgeschoben werden. Seit Beginn des Jahres haben aber zumindest 5.710 Personen, die sich überwiegend auf dem griechischen Festland aufhielten, Griechenland freiwillig wieder verlassen und sind in ihre Heimatländer zurückgekehrt.
Jedoch sind gleichzeitig auch in der anderen Richtung zahlreiche Flüchtlinge mit Hilfe von Schleusern von den griechischen Inseln auf das Festland weitergereist, weshalb nun die Europäische Grenz- und Küstenwache zusätzlich an den griechischen Landesgrenzen zu Mazedonien und Albanien eingesetzt wird. Somit schafft die EU in Griechenland nun tatsächlich einen neuen Eisernen Vorhang, der Menschen, wie es einst schon in der DDR der Fall war, am Verlassen des Landes hindert und de facto in Griechenland einsperrt.

Dublin-Abkommen erzwingt neuen Eisernen Vorhang für Flüchtlinge (www.mister-ede.de – 04.09.2015)

Außerdem wurden von den 3 Mrd. Euro, die zur Flüchtlingsversorgung in der Türkei vorgesehen waren, bislang lediglich 677 Mio. Euro ausgezahlt. Auch die Umsetzung des im EU-Türkei-Abkommen vereinbarten humanitären Aufnahmemechanismus befindet sich seit der Einigung vor neun Monaten ergebnislos in der Beratung. Allerdings sind über den sogenannten 1:1-Mechanismus inzwischen 2.761 von der Türkei ausgewählte Syrer in der EU angesiedelt worden. Die Umverteilung von Flüchtlingen aus Griechenland, die zwar kein Bestandteil des EU-Türkei-Abkommens ist, aber die dortige Situation entschärfen könnte, kommt hingegen weiterhin kaum voran. So konnte seit dem September 2015 nur für 6.212 Flüchtlinge ein anderes EU-Land gefunden werden, das diese Schutzsuchenden aufnimmt [2].

Insgesamt liefert die EU damit ein so erschreckendes Bild, dass man eigentlich von Stillstandsberichten und nicht von Fortschrittsberichten sprechen müsste. Obwohl das EU-Türkei-Abkommen die Zahl der in die EU kommenden Flüchtlinge von rund 200.000 im September 2015 auf ca. 20.000 pro Monat im Herbst 2016 reduziert hat, die hauptsächlich über Libyen nach Italien kommen, bleiben die Europäer beim Management dieser Krise komplett überfordert.
Oder anders ausgedrückt: Im Vergleich zu dieser EU-Flüchtlingspolitik muss man ein Auto mit abgestochenen Reifen, gebrochener Achse, kaputtem Getriebe, defektem Motor, Elektronikfehler und leerem Tank als voll funktionsfähig bezeichnen.


Ähnliche Artikel:
Skizze eines EU-Migrations- und Asylsystem (www.mister-ede.de – 29.09.2016)

9-11 im Mittelmeer und das Zuschauen der EU (www.mister-ede.de – 23.10.2016)

Eine Bilanz der EU-Flüchtlingspolitik der letzten 12 Monate (www.mister-ede.de – 16.05.2016)

Der künftige Umgang mit Schutzsuchenden aus sicheren Drittstaaten (www.mister-ede.de – 23.01.2016)


[1] Fortschrittsberichte der EU-Kommission zur Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens:
Link zur PDF des 1. Fortschrittsbericht auf ec.europa.eu

Link zur PDF des 2. Fortschrittsbericht auf ec.europa.eu

Link zur PDF des 3. Fortschrittsbericht auf ec.europa.eu

Link zur PDF des 4. Fortschrittsbericht auf ec.europa.eu

[2] Information der EU-Kommission vom 8.12.2016 u.a. zur Umverteilung von Flüchtlingen aus Griechenland (Link zur Nachricht auf ec.europa.eu)

]]>
https://www.mister-ede.de/politik/bericht-eu-tuerkei-abkommen/5930/feed 0
Abschiebeforderung nach Berlin-Anschlag: Sankt Florian bei Union und Grünen zu Gast https://www.mister-ede.de/politik/sankt-florian-union-und-gruene/5904 https://www.mister-ede.de/politik/sankt-florian-union-und-gruene/5904#comments Sat, 24 Dec 2016 09:49:07 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5904 Weiterlesen ]]> Es hat nicht lange auf sich warten lassen, bis die Politik nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz mit populistischen Antworten reagierte. Schon am Folgetag der Terrorattacke forderte die CSU um Horst Seehofer lauthals eine Art Abschottungskultur und das Ende der Flüchtlingsaufnahme. Sieht man davon ab, dass die Zahl der nach Deutschland kommenden Schutzsuchenden sowieso längst zurückgegangen ist, zeigte sich nur wenige Stunden später auch, wie daneben der bayerische Ministerpräsident mit seinem Populismus lag. Denn der Täter gehörte überhaupt nicht zu jener Personengruppe, die im Zuge der Flüchtlingskrise von 2015 nach Europa kam, sondern war schon 2011 in die EU eingereist. Was also von der CSU vorschnell gefordert wurde, ist zum einen längst Realität und zum anderen hat es mit dem konkreten Anschlag nichts zu tun.
Vielmehr muss man nun umgekehrt bei den Unionsparteien nachfragen, wieso sie jahrelang abgelehnt haben, den Italienern zu helfen, die seit dem Arabischen Frühling einen enormen Zuzug von Flüchtlingen erleben. Vielleicht hätte das dazu beigetragen, Anis Amri durch eine Abschiebung nach Tunesien an einem Anschlag in der EU zu hindern. Doch damals hat die Bundesregierung noch aktiv weggeschaut, obwohl man gemeinsam mit Italien in Bezug auf schnelle Ausweisungen sicherlich etwas hätte bewegen können.

Einen Schönheitsfehler hat eine solche von Egoismus geprägte europäische Denkweise aber sowieso. Was nutzen konsequente Abschiebungen von Gefährdern, wie sie mittlerweile nicht nur von der CSU und Kanzlerin Angela Merkel (CDU), sondern auch von Cem Özdemir (Grüne) und seiner Partei gefordert werden, wenn Tunesien dann nicht gleichzeitig geholfen wird, mit diesen Terroristen fertig zu werden. Wäre es denn besser gewesen, wenn Anis Amri einen Anschlag auf eine tunesische Hotelanlage durchgeführt hätte? Und wäre es wirklich zielführend, wenn Tunesien, das erst vor 5 Jahren demokratisch wurde, durch solche Leute in ein ähnliches Chaos gestürzt würde wie Libyen?
Was Union und Grüne jetzt fordern, erinnert deshalb nicht nur an das Sankt-Florians-Prinzip, sondern erscheint auch schlicht kontraproduktiv, wenn es um die langfristige Sicherheit Europas geht.

Zumindest von einer Oppositionspartei wie den Grünen hätte man daher erwarten dürfen, dass sie den Finger in die tatsächlichen Wunden legt. Wenn es nämlich deutschen Sicherheitsbehörden nicht möglich ist, die ca. 200 in Deutschland befindlichen und nicht inhaftierten Gefährder ordentlich zu überwachen, dann ist das das Ergebnis eines massiven Regierungs- und Staatsversagens.
Selbst wenn man die Unterstützerkreise dieser Gefährder hinzuzählt, kommt man laut offiziellen Angaben auf deutlich weniger als 600 Personen [1]. Um eine vollständige Überwachung dieser potentiellen Terroristen in Deutschland zu gewährleisten, wären, großzügig gerechnet, rund 20.000 Beamte notwendig bzw. grob 2 Mrd. Euro für Personal- und Sachkosten, die sogar zum Teil über Steuern und Sozialabgaben wieder zurück in den Staatshaushalt fließen würden. Außerdem könnte der Bund mit BKA und Bundespolizei bei diesen anscheinend sehr mobilen Gefährdern die Überwachung übernehmen, womit Fehler bei der Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Landesbehörden verhindert würden. Sobald ein Gefährder dann eine Straftat begeht oder Auflagen verletzt, kann er wenigstens eine gewisse Zeit aus dem Verkehr gezogen oder, wenn es Tat und Persönlichkeitsprofil hergeben, sogar anschließend in Sicherheitsverwahrung genommen werden.

Außerdem ist es vielleicht nicht nur Zufall, dass Anis Amri am Ende in Italien dingfest gemacht wurde, das mehr Polizeibeamte im Dienst hat als die Bundesrepublik mit 20 Millionen mehr Einwohnern. Kommen in Deutschland gerade mal 30 Polizeibeamte auf 10.000 Einwohner, sind es in Italien 47 [2].
Zugegeben, Italien hat mit der Mafia auch ein größeres Kriminalitätsprobleme und die Zahl der Polizeibeamten sagt noch nichts über die Sicherheit in einem Land aus, das zeigen Finnland oder Norwegen mit nur 15 Polizisten je 10.000 Einwohner. Aber bei der hiesigen Sozialstruktur, der Lage mitten in Europa und der vorhandenen Gefährdung durch Terrorismus kann man sich schon fragen, warum Deutschland nicht wenigstens, wie z.B. Belgien, auf 40 Polizisten je 10.000 Einwohner kommt.
Doch anstatt diese Missstände und Fehler klar zu benennen, wird lieber nach Abschiebungen nach Tunesien gerufen. Bei den Regierungsparteien mag dieser ablenkende Populismus ja noch verständlich sein, aber für die grüne Opposition ist das ein echtes Armutszeugnis. Natürlich muss es künftig möglich werden, irregulär einreisende Tunesier wieder abzuschieben, wenn sie keinen Schutzanspruch haben. Ein Verschiebebahnhof für terroristische Gefährder, wie es Anis Amri war, nutzt allerdings niemandem. Für den Kampf gegen den Terror braucht es deshalb vor allem gut ausgerüstete und funktionierende Sicherheitsapparate, egal ob nun in Deutschland, Italien oder Tunesien.


Ähnliche Artikel:
EU-Flüchtlingspolitik: Der Bumerang des deutschen Egoismus (www.mister-ede.de – 27.10.2015)

Rechter Terror in Deutschland: Brennende Flüchtlingsheime und tatenlose Innenminister (www.mister-ede.de – 19.07.2015)

Ein Überblick über die Herausforderungen der Europäischen Union (www.mister-ede.de – 20.04.2014)


[1] Artikel zu Gefährdern von Zeit-Online vom 21.12.2016 (Link zum Artikel auf www.zeit.de)

[2] Zahl der Polizeibeamte 2010-2012 laut Eurostat (Schlüsseldaten über Europa, S. 45) (Link zur PDF auf ec.europa.eu)

]]>
https://www.mister-ede.de/politik/sankt-florian-union-und-gruene/5904/feed 0
Willy Brandt wird abgeschoben – Schweden erklärt Deutsches Reich zu sicherem Herkunftsland https://www.mister-ede.de/politik/willy-brandt-wird-abgeschoben/5883 https://www.mister-ede.de/politik/willy-brandt-wird-abgeschoben/5883#comments Sat, 17 Dec 2016 18:12:18 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5883 Weiterlesen ]]> Stockholm – Wie die schwedische Regierung mitteilte, sieht sie keine Gefahr für Flüchtlinge, die zurück in das Deutsche Reich verbracht werden. Laut schwedischem Innenministerium gibt es Regionen im Gebiet des Deutschen Reiches, in denen Menschen sicher leben könnten. Gegen massiven Protest der schwedischen Opposition soll deshalb bis Ende 1942 im Rahmen eines „Joint way forward“ ein Rücknahmeabkommen mit der deutschen Reichsregierung abgeschlossen werden. Martin Bormann, Chef der deutschen Parteikanzlei, zeigte sich hierfür offen und erklärte sich bereit, mit der schwedischen Regierung schnellstmöglich Gespräche aufzunehmen. Schon in den nächsten Monaten könnten dann der vor den Nationalsozialisten geflohene Sozialdemokrat Willy Brandt und viele andere Exildeutsche aus Schweden abgeschoben werden.

Daneben will die schwedische Regierung der aktuellen Flüchtlingswelle mit einer weiteren Maßnahme begegnen. So soll demnächst eine Obergrenze für jüdische Flüchtlinge in Höhe von 3.650 Personen festgelegt werden. Täglich dürfen dann nur noch 10 jüdische Flüchtlinge nach Schweden einreisen, was laut schwedischer Regierung der Aufnahmefähigkeit des kleinen Landes entspricht. Wörtlich heißt es aus dem schwedischen Innenministerium, „Wir können die Probleme Europas nicht alleine bei uns lösen. Wir sind nicht das Sozialamt Europas!“


Ähnliche Artikel:
9-11 im Mittelmeer und das Zuschauen der EU (www.mister-ede.de – 23.10.2016)

Nachgefragt: Die EU und die humanitäre Katastrophe an den EU-Außengrenzen (www.mister-ede.de – 06.09.2016)

]]>
https://www.mister-ede.de/politik/willy-brandt-wird-abgeschoben/5883/feed 0
9-11 im Mittelmeer und das Zuschauen der EU https://www.mister-ede.de/politik/9-11-im-mittelmeer-und-die-eu/5584 https://www.mister-ede.de/politik/9-11-im-mittelmeer-und-die-eu/5584#comments Sun, 23 Oct 2016 10:43:39 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5584 Weiterlesen ]]> Am 11. September 2001 starben rund 3.000 Menschen beim Terroranschlag auf das World Trade Center. Dies hat die Welt verändert. 3.654 Menschen sind nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration seit Anfang des Jahres 2016 im Mittelmeer ertrunken oder gelten als vermisst [1]. Doch hier schaut die Welt nur zu.

Das soll nun allerdings kein Vorwurf an die USA oder die Welt sein, jedoch umso mehr an die EU, denn es ist ihre Außengrenze, an der die Menschen krepieren. Wenigsten kümmert man sich in der EU nun in intensiven Gesprächen, Krisentreffen und Sondersitzung – nur leider nicht um die Flüchtlinge und um ein Ende des Sterbens im Mittelmeer, sondern um CETA [2]. Man muss eben Prioritäten setzen. Und was sind schon 3.654 Menschenleben gegen die Kapitalinteressen der Wirtschaftseliten? Aus EU-Sicht wohl vernachlässigbar.


Ähnliche Artikel:
Nachgefragt: Die EU und die humanitäre Katastrophe an den EU-Außengrenzen (www.mister-ede.de – 06.09.2016)

Beschwerde über die EU-Kommission wegen fehlender Flüchtlingskontingente (www.mister-ede.de – 08.10.2016)

Skizze eines EU-Migrations- und Asylsystem (www.mister-ede.de – 29.09.2016)


[1] Aktuelle Zahlen der Internationalen Organisation für Migration (Link zu den Zahlen auf iom.int)

[2] Artikel der Tagesschau vom 22.10.2016 zu den CETA-Verhandlungen (Link zum Artikel auf www.tagesschau.de)

]]>
https://www.mister-ede.de/politik/9-11-im-mittelmeer-und-die-eu/5584/feed 0
EU-Flüchtlingspolitik: Was endlich angepackt werden muss! https://www.mister-ede.de/politik/eu-fluechtlingspolitik/5537 https://www.mister-ede.de/politik/eu-fluechtlingspolitik/5537#comments Sun, 09 Oct 2016 15:15:19 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5537 Weiterlesen ]]> In den letzten Monaten ist zwar die Zahl der irregulär in die EU kommenden Flüchtlinge deutlich gesunken, für eine dauerhaft erfolgreiche EU-Flüchtlingspolitik muss allerdings noch immer ein weiter Weg zurückgelegt werden. Zum einen muss die irreguläre Migration weiter reduziert werden und zum anderen müssen endlich reguläre Wege für die Migration geschaffen werden, damit die EU auch ihrer humanitären Verantwortung gerecht wird.

Blick auf die Ägäis-Route

In den letzten Monaten kamen schon deutlich weniger Schutzsuchende nach Griechenland, allerdings gibt es noch immer kaum reguläre Wege für z.B. syrische Kriegsflüchtlinge in die EU. Auch umgekehrt wurden zumindest bis zum Sommer nur diejenigen Personen aus Griechenland in die Türkei zurückgeführt, die in Griechenland keinen Asylantrag gestellt haben. Die überfüllten „Hot Spots“ auf Lesbos und anderen griechischen Inseln deuten an, dass sich daran in den letzten Monaten nicht viel geändert hat. Ob also Rückführungen abgelehnter Asylbewerber in die Türkei rechtlich und faktisch möglich sind, ist somit noch immer offen. Die Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens bleibt daher eine vordringliche Aufgabe.

Blick auf die Libyen-Italien-Route

Libyen ist weiterhin ziemlich instabil, weshalb die Hauptroute der irregulären Migration zurzeit von dort über das Mittelmeer nach Italien führt. Soll diese Route geschlossen werden, muss entweder Libyen selbst stabilisiert werden oder es müssen Möglichkeiten geschaffen werden, um die von dort irregulär einreisenden Personen z.B. in UN-Camps in Nachbarländern unterzubringen.
Um eine Zunahme der irregulären Migration aus Marokko, Algerien, Tunesien und Ägypten zu verhindern, müssen Rückführungen in diese Länder forciert werden. Das Problem ist hierbei allerdings, dass selbst bei zwei zugedrückten Augen z.B. Ägypten nicht wirklich als sicher gelten kann. Nachdem allerdings die geographische Lage nun mal so ist, wie sie ist, bleibt kaum ein anderer Weg, als mit Aufbauhilfe, Fördergeldern und einer Zusammenarbeit bei der Flüchtlingsversorgung darauf hinzuarbeiten, dass der Flüchtlingsschutz auch in Ägypten faktisch gewährleistet ist. Als Gegenleistung für weitere Hilfszahlungen wären dann Rückführungsabkommen denkbar, die rechtlich wie ethisch vertretbar sind. Nur bis dorthin ist es eben noch ein verdammt weiter Weg.

Blick auf die EU

Das Dublin-System muss grundlegend überarbeitet und durch ein funktionierendes, humanitäres und solidarisches Modell ersetzt werden, z.B. durch ein EU-Migrations- und Asylsystems im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit innerhalb der EU. Notwendig sind hierbei Kapazitäten für die Arbeitsmigration und humanitäre Kontingente für Schutzsuchende. Ferner muss die Möglichkeit geschaffen werden, Asylgesuche schon außerhalb der EU zu stellen. Daneben braucht es klare und gemeinsame Regeln, wer wann wie und wo Schutz bekommt oder ein Aufenthaltsrecht in der EU. Auch die Kosten- und Lastenverteilung unter den EU-Ländern muss überdacht und künftig solidarischer ausgestaltet werden, damit einzelne Länder nicht überfordert werden. Genauso muss der Schutz der Außengrenzen verbessert werden, um die Grenzüberwachung auch in schwierigeren Situationen tatsächlich gewährleisten zu können.
Eine Lösung muss auch für jene Menschen gefunden werden, die bislang ohne Aufenthaltsrecht in der EU leben, aber auch nicht abgeschoben werden können. Hier wäre eine Altfallregelung erforderlich, um solche langjährigen Fälle aus ihrem unklaren Status herauszuholen und sie entweder tatsächlich abzuschieben oder ihnen eine echte Chance zur Integration zu geben.

Skizze eines EU-Migrations- und Asylsystem (www.mister-ede.de – 29.09.2016)

Blick auf Wirtschaft und Handel

Die Wirtschafts- und Handelspolitik der EU-Länder muss auf den Prüfstand, insbesondere die Handelsabkommen mit Entwicklungsländern. Auch die Frage nach der Kostenträgerschaft für die Folgen des Klimawandels muss gestellt werden. Daneben sollte die europäische Entwicklungszusammenarbeit inhaltlich wie strukturell neu ausgerichtet werden, z.B. durch die Einrichtung eines EU-Flüchtlingshilfswerks, dem Ausbau der Generaldirektion der EU für Entwicklung und Zusammenarbeit und der inhaltlichen Fokussierung auf die Etablierung regionaler Wirtschaftskreisläufe.

Eine Neuausrichtung der europäischen Entwicklungs-, Migrations- und Asylpolitik (www.mister-ede.de – 29.09.2016)


Ähnliche Artikel:
Gedanken zu einer Europäisierung der Asylpolitik in der EU (www.mister-ede.de – 25.08.2016)

Ein Überblick über die Herausforderungen der Europäischen Union (www.mister-ede.de – 20.04.2014)

]]>
https://www.mister-ede.de/politik/eu-fluechtlingspolitik/5537/feed 0
Beschwerde über die EU-Kommission wegen fehlender Flüchtlingskontingente https://www.mister-ede.de/politik/fluechtlingskontingente-fehlen/5528 https://www.mister-ede.de/politik/fluechtlingskontingente-fehlen/5528#comments Sat, 08 Oct 2016 16:44:01 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5528 Weiterlesen ]]> Im EU-Türkei-Statement vom 18.03.2016 hat sich die EU-Kommission zusammen mit den Regierungen der EU-Länder unter Punkt 4 verpflichtet, Kontingente zur Aufnahme von Flüchtlingen aus der Türkei zu schaffen. Die Bedingung, ein signifikanter Rückgang der irregulären Migration von der Türkei nach Griechenland, ist zwar mittlerweile erfüllt, jedoch bleibt die EU-Kommission bei der Einrichtung der Kontingente untätig.

Nachdem in diesem Jahr bereits mehr als 3.000 Menschen an den EU-Außengrenzen gestorben sind, ist für mich die Untätigkeit der EU-Kommission nicht nur unverständlich, sondern auch ein schwerer Verstoß gegen Artikel 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“

Zur Beseitigung des Missstandes schlage ich die Bereitstellung von 2,5 Mrd. Euro durch die EU-Kommission vor. Kommunen, die sich verpflichten, einem Flüchtling für mindestens drei Jahre Schutz zu gewähren, sofern der Schutzgrund solange besteht, können aus diesem Topf pauschal mit 50.000 Euro pro Flüchtling entschädigt bzw. unterstützt werden. Das reicht zumindest zur freiwilligen humanitären Aufnahme von 50.000 Flüchtlingen.


Ähnliche Artikel:
Nachgefragt: Die EU und die humanitäre Katastrophe an den EU-Außengrenzen (www.mister-ede.de – 06.09.2016)

Eine Bilanz der EU-Flüchtlingspolitik der letzten 12 Monate (www.mister-ede.de – 16.05.2016)

]]>
https://www.mister-ede.de/politik/fluechtlingskontingente-fehlen/5528/feed 1
Skizze eines EU-Migrations- und Asylsystem https://www.mister-ede.de/politik/eu-migrations-und-asylsystem/5405 https://www.mister-ede.de/politik/eu-migrations-und-asylsystem/5405#comments Thu, 29 Sep 2016 10:17:33 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5405 Weiterlesen ]]> Das nachfolgend dargestellte EU-Migrations- und Asylsystem beruht auf einer verstärkten Zusammenarbeit innerhalb der EU durch die Länder Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Belgien, Österreich, Portugal, Griechenland, Finnland, Slowenien, Luxemburg, Estland und Malta. Hierbei handelt es sich um EU-Länder, die sowohl Mitglied in der Eurozone sind als auch das Schengener-Abkommen uneingeschränkt anwenden und je Einwohner mindestens 50% der durchschnittlichen Wirtschaftsleistung der Eurozone besitzen.
Die Euro-Länder Lettland, Litauen und die Slowakei würden bei diesem Konzept wegen zu niedrigem BIP herausfallen und Irland und Zypern, weil sie Schengen nicht anwenden. Natürlich sind aber auch andere Zusammensetzungen möglich, sodass z.B. Schweden, das noch kein Euro-Land ist, in die verstärkte Zusammenarbeit einbezogen werden kann oder auch mit den Nicht-EU-Ländern Schweiz, Island und Norwegen kooperiert werden könnte.

Dublin-Abkommen oder gemeinsames Asylsystem

Das Dublin-System sieht die Verantwortung für einen Schutzsuchenden bislang bei demjenigen Land, in dem die betreffende Person zuerst den Boden der EU betritt. Indirekt unterstellt das Dublin-Abkommen damit, dass ein einzelnes EU-Mitglied Einfluss auf die Zahl der in das Land reisenden Schutzsuchenden hat und deshalb für sie zuständig ist.
Hingegen fußt das hier beschriebene Asylverfahren auf der Überzeugung, dass Verfolgung oder Vertreibung außerhalb der EU eine humanitäre Gesamtverantwortung der EU auslösen. Nachdem ein einzelnes EU-Land durch die Bindung an die Genfer Flüchtlingskonvention nur einen begrenzten Einfluss auf die Zahl der ins Land kommenden Flüchtlinge hat, sieht das EU-Migrations- und Asylsystem entsprechend einen echten gemeinsamen Flüchtlingsschutz vor, der nach den Fähigkeiten der einzelnen Länder von der Gesamtheit der beteiligten Länder getragen wird.

Politisches Asyl , humanitärer Schutz und Arbeitsmigration

Personen wollen aus vielen verschiedenen Gründen nach Europa, aber stets ist dieser Wunsch von der Hoffnung auf ein besseres Leben für die Kinder, die Eltern, die Familie oder auch sich selbst geprägt. Um dieses legitime Streben des Einzelnen, sein Überleben zu sichern und seine Lebenssituation zu verbessern, mit dem legitimen Anspruch eines Staates auf die Hoheit über sein Staatsgebiet in Einklang zu bringen, soll hier beides in einem menschlich wie rechtlich vertretbaren, chancengerechten, helfenden und fördernden EU-Migrations- und Asylsystem verbunden werden.
Das später noch genauer zu erläuternde gemeinsame Migrations- und Asylverfahren (GMA) richtet seinen Fokus dabei allerdings nicht nur auf einzelne Migrationsgründe, sondern versucht für alle diese juristisch unterschiedlich definierten Gruppen, von Verfolgten und Vertriebenen über diejenigen, die aus humanitären Gründen Schutz benötigen, bis zu jenen, die sich als Arbeiter und Arbeiterinnen auf den Weg nach Europa machen, eine Perspektive zu bieten. Innerhalb dieses Verfahrens bleiben aber weiterhin die individuellen Voraussetzungen einer Person, z.B. das Vorliegen eines Arbeitsvertrages oder das Vortragen von Schutzgründen, Ausgangspunkt für die Beantwortung der Frage, ob eine Einreise in die beteiligten EU-Länder bzw. der dortige Aufenthalt zulässig ist oder nicht.

Außereuropäischer Zugang zu einheitlichem Verfahren

Um die irreguläre, meist teure und oft tödliche Migration einzudämmen, setzt das hier beschriebene EU-Migrations- und Asylsystem auf den Abbau von Anreizen. Deshalb werden sowohl innerhalb der an diesem System beteiligten EU-Länder wie auch außerhalb der EU, z.B. in UN-Flüchtlingscamps, Zugänge zu einem einheitlichen gemeinsamen Migrations- und Asylverfahren (GMA) geschaffen. Sofern die Verfahren zur Gewährung der regulären Einreise bzw. zur Abschiebung bei fehlenden Einreisevoraussetzungen zügig durchgeführt werden, wird die Flucht aus Flüchtlingslagern nach Europa bzw. in ein spezielles EU-Land automatisch unnötig und auch unsinnig.

Um außerhalb der EU Zugänge zu einem solchen gemeinsamen Migrations- und Asylverfahren (GMA) zu schaffen, bedarf es allerdings einer breitflächigen Struktur, die an möglichst vielen verschiedenen Orten gleichzeitig ansetzt, damit ungewollte Dynamiken vermieden werden. Neben einer Einbindung der bereits existierenden Auslandsvertretungen der am EU-Migrations- und Asylsystem beteiligten Länder sollte deshalb auch die Einrichtung eines eigenständigen EU-Flüchtlingshilfswerks in Betracht gezogen werden, das dann ausreichend Kapazitäten zur Betreuung und Verwaltung von Schutzsuchenden außerhalb Europas aufbauen kann.

EU-Flüchtlingshilfswerk

Mit einem EU-Flüchtlingshilfswerk werden unterschiedliche Ziele verfolgt. Unter anderem könnte der UNHCR bei seiner Arbeit personell, finanziell und materiell unterstützt werden, damit in UN-Flüchtlingslagern zumindest eine ausreichende Versorgung gewährleistet und eine Chance auf Bildung für eine Perspektive vor Ort geschaffen werden kann. Daneben könnte ein EU-Flüchtlingshilfswerk Verwaltungsstrukturen aufbauen, um zu prüfen, ob in solchen Lagern Härtefälle vorliegen, die die Einreise einer Person in die EU erforderlich machen. Später könnte dies dann zu einem vollwertigen Zugang zum gemeinsamen Migrations- und Asylverfahren (GMA) ausgebaut werden.
Umgekehrt würde mit dem Aufbau solcher humanitär vertretbarer Flüchtlingslager auch die Grundlage für die Rückführung von Personen aus der EU geschaffen, die irregulär und ohne Schutzanspruch in die EU einreisen bzw. eingereist sind. Entsprechend dürfte ein solches EU-Flüchtlingshilfswerk nicht nur auf eine Perspektive „Europa“ ausgerichtet sein, sondern müsste genauso im Rahmen einer europäischen Entwicklungszusammenarbeit für Lebensgrundlagen vor Ort sorgen. Mit einer Verankerung des Bildungsgedankens in Flüchtlingscamps, einer Vergabe von Minikrediten oder der Förderung einer regionalen Subsistenzwirtschaft zur Versorgung der Bevölkerung und der in solchen Flüchtlingszentren lebenden Schutzsuchenden könnte ein EU-Flüchtlingshilfswerk dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

EU-Migrations- und Asylbehörde

Die EU-Migrations- und Asylbehörde ist im Rahmen des EU-Migrations- und Asylsystems die gemeinsame Behörde der beteiligten EU-Länder. Sie ist für die Bearbeitung der innerhalb dieser Länder und über außereuropäische Zugänge, z.B. bei Botschaften oder in UN-Flüchtlingslagern, eingehenden Migrations- oder Asylanträge zuständig. Diese werden nach einem einheitlichen Migrations- und Asylverfahren (GMA) bearbeitet, egal ob sie in einem Flüchtlingslager in Mali, der französischen Botschaft in Kairo, dem „EU-Hot-Spot“ auf Lesbos oder einer BAMF-Außenstelle in Deutschland gestellt werden.
Hierzu gibt die EU-Migrations- und Asylbehörde vor, welche Daten von den nationalen Behörden oder sonstigen Außenstellen wie erhoben werden sollen und die Sachbearbeiter der gemeinsamen europäischen Behörde bekommen die Möglichkeit, über Videokonferenzen direkt zu Gesprächen mit Antragstellern zugeschaltet zu werden oder auch vor Ort Gespräche durchzuführen. Daneben ist die EU-Migrations- und Asylbehörde auch zur Überwachung der verschiedenen nationalen Behörden und sonstigen Außenstellen berechtigt bzw. zur Verhängung von Geldstrafen, wenn z.B. Migrations- und Asylverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Gemeinsames Migrations- und Asylverfahren (GMA)

Zugang zum gemeinsamen Migrations- und Asylverfahren haben alle Menschen – inklusive EU-Bürgern. Jeder hat die Möglichkeit, bei der EU-Migrations- und Asylbehörde Schutz zu beantragen, wenn er verfolgt oder vertrieben ist oder aus humanitären Gründen diesen Schutz benötigt. Außerdem hat jeder Nicht-EU-Bürger die Möglichkeit, über die EU-Migrations- und Asylbehörde ein Arbeitsvisum für jene Länder des EU-Migrations- und Asylsystem zu beantragen, die Arbeitsmigration zulassen.

GMA: Umgang mit Verfolgten und Vertriebenen

Wer verfolgt ist oder vertrieben wird, also nicht „nur“ in einer schlechten Situation lebt, sondern von seinem Staat diskriminiert oder gejagt oder von diesem zumindest nicht vor solcher Verfolgung oder Vertreibung geschützt wird, bekommt einen vollständigen Schutzanspruch. Er oder sie darf sich nach der Anerkennung als Verfolgter oder Vertriebener in einem beliebigen, am gemeinsamen Migrations- und Asylverfahren (GMA) beteiligten EU-Land niederlassen und wird dort wie ein EU-Ausländer behandelt. Darüber hinaus erhält er oder sie die notwendige Unterstützung, z.B. bei der Eingliederung oder beim Familiennachzug. Wer als Verfolgter oder Vertriebener anerkannt ist, verliert seine Aufenthaltsstatus für sich oder seine Familie auch dann nicht, wenn die Fluchtgründe im Heimatland beseitigt sind. Wenn hingegen in einem solchen Fall eine Rückkehr gewünscht ist, wird er oder sie bei der Rückkehr unterstützt. Anders ausgedrückt: Einem vor dem Holocaust aus Deutschland geflohenen Juden kann man zwar Unterstützung bei einer Rückkehr nach Deutschland anbieten, ihn zur Rückkehr zu zwingen, wäre hingegen zynisch.

Solange die Verfolgung oder Vertreibung besteht, werden demjenigen Land, das diese Fluchtgründe verursacht oder duldet, pro Schutzsuchendem und angefangenem Jahr von der EU-Migrations- und Asylbehörde Kosten in Höhe von 100.000 Euro in Rechnung gestellt. Wenn also 10.000 Schutzsuchende aus einem Balkanland wegen dortiger Diskriminierung und politischer Verfolgung in der EU leben müssen, hat das betreffende Land dafür einen jährlichen Unkostenbeitrag in Höhe von 1 Mrd. Euro zu entrichten, der dann z.B. mit gewährten Finanzhilfen verrechnet werden kann.

GMA: Umgang mit Arbeitsmigranten

Der Status als Arbeitsmigrant ist nur für Nicht-EU-Ausländer möglich und berechtigt diese zum Aufenthalt in einem einzelnen am gemeinsamen Migrations- und Asylverfahren (GMA) beteiligten EU-Land, um dort zu arbeiten. Dieser Status berechtigt nicht zum Aufenthalt in anderen EU-Ländern, nicht zum Familiennachzug und nicht zum Bezug von Sozialleistungen für andere Personen, wie z.B. Kindergeld. Ansonsten sind Arbeitsmigranten EU-Bürgern gleichgestellt, z.B. beim Wahlrecht auf kommunaler Ebene oder bei den Grundrechten.
Für den Status als Arbeitsmigrant ist das Vorliegen eines Arbeitsvertrages bzw. ein nicht länger als dreimonatiges Zurückliegen einer Beschäftigung zwingend genauso wie die Registrierung in einem einzurichtenden Zentralregister bei der EU-Migrations- und Asylbehörde. In einem solchen Zentralregister können dann z.B. Ausnahmen für einzelne Arbeitsmigranten festgehalten werden, um beispielsweise den Aufenthalt in anderen EU-Ländern zu ermöglichen. Entfallen die Voraussetzungen für den Status als Arbeitsmigrant, ist jenes Land für die Abmeldung aus dem Zentralregister und eine funktionierende Ausreise zuständig, in dem der letzte Arbeitgeber des Arbeitsmigranten sitzt.

Innerhalb dieses Rahmens entscheiden allerdings die einzelnen am EU-Migrations- und Asylsystem beteiligten Länder selbst, ob und in welchem Umfang sie Arbeitsmigration zulassen. Auch können für Arbeitsmigranten günstigere Bedingungen festgelegt werden, wie z.B. die Möglichkeit des Familiennachzugs bei Fachkräften oder Personen, die sich über einen längeren Zeitraum bewährt haben.

GMA: Umgang mit Personen mit einem Schutzanspruch aus humanitären Gründen

Auch wenn keine politische Verfolgung vorliegt, darf eine Person nicht in ein Kriegs- oder Krisengebiet zurückgeschickt werden, weil ein Leben dort schlicht unzumutbar ist. Dies regelt schon die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Genfer Flüchtlingskonvention erlaubt allerdings bereits bei Verfolgten und Vertriebenen den Schutzanspruche nur insoweit einzuräumen, bis jemand in einem für sich sicheren Gebiet angekommen ist. Hierauf zielt z.B. das EU-Türkei-Abkommen, das Rückführungen vorsieht, sofern der Flüchtlingsschutz in der Türkei gewährleistet ist. Entsprechend kann aber der Schutzanspruch aus humanitären Gründen unter dieser Bedingung ebenfalls eingeschränkt werden.
Gelingt es also, die EU-Nachbarländer oder den UNHCR in den Herkunftsländern von Schutzsuchenden mit einem EU-Flüchtlingshilfswerk soweit zu unterstützen, dass Menschen dort sicher sind und ordentlich versorgt werden können, wäre es möglich, den Schutzanspruch aus humanitären Gründen regelmäßig schon dort zu erfüllen. Um dabei der europäischen Verantwortung gerecht zu werden, muss dies aber auf der einen Seite mit echten Bildungs- und Perspektivangeboten vor Ort und auf der anderen Seite mit regulären Wegen nach Europa z.B. für Härtefälle oder zur Ausbildung verknüpft werden. Der notwendige medizinische Eingriff in einer modernen europäischen Klinik muss genauso möglich sein wie der Abschluss eines begonnenen Studiums, das durch einen Krieg unterbrochen wurde. Auch die erstmalige Aufnahme eines Studiums oder einer schulischen Ausbildung in Europa sollte im Rahmen von Stipendien ermöglicht werden, um gerade für junge Menschen eine wirkliche Perspektive zu schaffen. Dies könnte z.B. mit einer gezielten Einbindung von Kommunen in den beteiligten EU-Ländern verbunden werden, die auf freiwilliger Basis gegen eine Entschädigung solche Personen für diese Zeiträume aufnehmen.
Daneben können Personen mit einem Schutzanspruch aus humanitären Gründen natürlich auch gezielt hinsichtlich der Möglichkeiten der Arbeitsmigration beraten oder durch sprachliche oder berufliche Qualifikation hierauf vorbereitet werden.

Kostenverteilung für das EU-Migrations- und Asylsystem

Die Aufwendungen der EU-Migrations- und Asylbehörde im Zusammenhang mit der Arbeitsmigration werden gesondert erfasst und über Gebühren von jenen Arbeitgebern getragen, die Arbeitsmigranten einstellen.
Die restlichen Aufwendungen der EU-Migrations- und Asylbehörde sowie die in den beteiligten Ländern anfallenden Kosten für die Aufnahme von Verfolgten und Vertriebenen oder Personen, denen aus humanitären Gründen ein Aufenthalt in Europa, z.B. für einen medizinischen Eingriff oder für ein Studium, gestattet wird, werden gemeinsam getragen. Dies trifft genauso auf die Kosten für das EU-Flüchtlingshilfswerk zu.
Die berechneten Gesamtkosten werden dann auf die am EU-Migrations- und Asylsystem beteiligten Länder aufgeteilt, z.B. nach nachfolgendem Schlüssel: Deutschland (38%), Frankreich (19%), Italien (13%), Spanien (8%), die Niederlande (6,5%), Belgien (4%), Österreich (4%), Portugal (2%), Griechenland (2%), Finnland (2%), Slowenien (0,4%), Luxemburg (0,7%), Estland (0,3%) und Malta (0,1%).

Altfallregelung für Gedudelte

Im Wesentlichen ist das EU-Migrations- und Asylsystem auf den künftigen Umgang mit Asylsuchenden und Arbeitsmigranten ausgerichtet. Allerdings stellt sich in allen EU-Ländern, die an diesem gemeinsamen System beteiligt sind, auch die Frage nach einem Umgang mit Altfällen.
Bereits jetzt halten sich zahlreiche Personen unberechtigt z.B. in Deutschland auf, die nicht ausgewiesen werden können. Nachdem künftig Abschiebungen im Rahmen des EU-Migrations- und Asylsystem möglich würden, sollten auf nationaler Ebene Regelungen getroffen werden, inwiefern von dieser Möglichkeit dann auch Gebrauch gemacht werden soll oder eben nicht.
Eine sinnvolle Zielsetzung wäre dabei, jenen Geduldeten, die gut integriert sind, eine dauerhafte legale Bleibeperspektive zu eröffnen und umgekehrt jenen Geduldeten, die sich in unserer Gesellschaft nicht so gut zurechtfinden, z.B. in den letzten Jahren öfters straffällig wurden, einen Aufenthalt in der Nähe ihrer Heimatgesellschaften zu ermöglichen. Mit einer solchen Altfallregelung reduzieren die am EU-Migrations- und Asylsystem beteiligten Länder nicht nur bestehende Lasten z.B. im Justizsystem, sondern aktivieren auch die ungenutzten Potentiale vieler Geduldeter, die durch ihren Status bislang von der Teilhabe an der hiesigen Gesellschaft, z.B. vom Arbeitsmarkt, ausgeschlossen sind.


Ähnliche Artikel:
Eine Neuausrichtung der europäischen Entwicklungs-, Migrations- und Asylpolitik (www.mister-ede.de – 29.09.2016)

Die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung der letzten 12 Monate (www.mister-ede.de – 16.09.2016)

Der künftige Umgang mit Schutzsuchenden aus sicheren Herkunftsländern (www.mister-ede.de – 23.01.2016)

]]>
https://www.mister-ede.de/politik/eu-migrations-und-asylsystem/5405/feed 0
Nach einem Scheitern des EU-Türkei-Abkommens https://www.mister-ede.de/politik/scheitern-eu-tuerkei-abkommen/5067 https://www.mister-ede.de/politik/scheitern-eu-tuerkei-abkommen/5067#comments Sun, 12 Jun 2016 16:46:06 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5067 Weiterlesen ]]> Mit dem EU-Türkei-Abkommen, das vor wenigen Monaten geschlossen wurde, konnte die Zahl der irregulären Einreisen nach Griechenland zwar deutlich gesenkt werden, allerdings gab es in dieser Zeit auch verschiedene Entwicklungen, durch die diese Vereinbarung nun auf der Kippe steht. So verhindern die mittlerweile noch stärkeren Einschränkungen der Pressefreiheit und die noch massiveren Menschenrechtsverletzungen in der Türkei Fortschritte in den EU-Türkei-Beziehungen, was sich z.B. im Streit um die Visaliberalisierung manifestiert. Hinzu kommen Auseinandersetzungen und Verstimmungen, wie durch die Böhmermann-Affäre oder die Armenien- bzw. Völkermordresolution des Deutschen Bundestages.

Nachdem laut Medienmeldungen in den letzten Wochen nun auch die Rücknahme von Flüchtlingen aus Griechenland von der türkischen Regierung ausgesetzt wurde, müssen, für den Fall, dass das EU-Türkei-Abkommen endgültig scheitert, neue Möglichkeiten gesucht werden, um die Ordnung an der EU-Außengrenze zur Türkei aufrechtzuerhalten. Zwar dürften die geschlossenen Grenzen auf dem Balkan eine Wiederauflage der Balkanroute verhindern, allerdings wird es ohne eine Vereinbarung mit der Türkei weiterer Maßnahmen benötigen, um irreguläre Einreisen in die EU nach Möglichkeit zu verhindern.
Gerade in Bezug auf Syrien und den Irak muss hierfür wohl noch stärker als bisher eine Lösung vor Ort gesucht werden. Vorstellbar wäre beispielsweise, mit den frei werdenden Milliarden aus dem EU-Türkei-Abkommen ein stärkeres Engagement in Syrien und dem Irak zu finanzieren, um die Not in diesen Regionen zu lindern und die Fluchtursachen zu reduzieren.

Ein Fernziel eines solchen Engagements könnte dabei sein, befriedete Gebiete zu schaffen, in denen Flüchtlinge künftig Schutz finden, leben und eine Perspektive entwickeln können. Hierfür könnte die Bevölkerung in den kurdischen Gebieten Syriens, aber auch die autonome Region Kurdistan im Irak finanziell unterstützt werden. Auch die Versorgung mit medizinischen Geräten oder Lebensmitteln könnte verbessert werden, wenn Gelder aus dem EU-Türkei-Abkommen frei werden.
Zusätzlich könnten künftig neben Peschmerga auch PKK-Kämpfer für den militärischen Einsatz ausgerüstet und ausgebildet werden, um vergleichbar mit dem Irak auch in Syrien ein autonomes kurdisches Gebiet zu schaffen, das von seiner Bevölkerung selbst gegen den IS geschützt wird. Mittel- bis langfristig wäre dann auch die Vereinigung dieser autonomen Gebiete im nördlichen Irak und nordöstlichen Syrien zu einem eigenständiger, völkerrechtlich anerkannter Staat Kurdistan vorstellbar, um in einer friedlichen Koexistenz von Syrien, Irak und Kurdistan die Staatlichkeit in dieser Region wiederherzustellen und damit den Terroristen des IS den Boden zu entziehen.

Neben der Reduktion der Fluchtursachen im Nahen Osten sollte aber auch die Reaktivierung des Rückführungsabkommens mit Pakistan und die Ausweitung auf andere Länder angestrebt werden.
Darüber hinaus wirft eine Entscheidung der Türkei, Personen nicht zurückzunehmen, die von ihrem Staatsgebiet aus irregulär in die EU einreisen, unweigerlich die Frage auf, ob die Türkei überhaupt noch ein Bündnispartner sein kein. Wenn die Türkei noch nicht mal bereit ist, die Verantwortung für das zu übernehmen, was Personen von türkischem Staatsgebiet aus machen, wie soll man dann auf die Wahrnehmung einer Verantwortung außerhalb der Türkei, z.B. bei einem Bündnisfall, vertrauen? Sollte das EU-Türkei-Abkommen endgültig scheitern, muss daher wohl auch dieser Punkt neu beleuchtet werden müssen.


Ähnliche Artikel:
Eine Bilanz der EU-Flüchtlingspolitik der letzten 12 Monate (www.mister-ede.de – 16.05.2016)

EU-Türkei-Abkommen: Ein Lichtblick in der Flüchtlings- und Asylpolitik (www.mister-ede.de – 22.03.2016)

Eine Kritik der Kritik am EU-Türkei-Abkommen (www.mister-ede.de – 22.03.2016)

]]>
https://www.mister-ede.de/politik/scheitern-eu-tuerkei-abkommen/5067/feed 0