mister-ede.de » Sozialversicherung https://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Das Verfassungsgerichtsurteil zu Hartz-IV-Sanktionen ist ein Sieg des Sozialstaats https://www.mister-ede.de/politik/urteil-hartz-iv-sanktionen/8920 https://www.mister-ede.de/politik/urteil-hartz-iv-sanktionen/8920#comments Sat, 09 Nov 2019 17:52:26 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=8920 Weiterlesen ]]> Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein regelrechter Befreiungsschlag für einen Sozialstaat, der seit zig Jahren von einer laissez-faire-neoliberalen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik konsequent ausgehöhlt wurde und zwar bis weit über die Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen hinaus. Das wissen wir heute.

Und alle wussten es eigentlich auch schon immer. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren immer wieder klargestellt, dass unser Staat als demokratischer und sozialer Bundesstaat grundsätzlich verpflichtet ist, Menschen in einer existenziellen Notlage zu helfen. Lediglich die Beantwortung der Frage, wie und in welchem Maße Hilfe gewährt werden muss, haben die Verfassungsrichter entsprechend der Gewaltenteilung stets so weit wie möglich der Politik in Form des Gesetzgebers überlassen.
Insofern muss man aber kein promovierter Sozial- oder Staatsrechtler sein, um zu der Erkenntnis zu gelangen, dass eine vollständige Kürzung aller Hilfen bei Personen, die sich nicht selbst aus ihrer Existenznot befreien können, niemals und nimmer nicht diesen Anforderung genügen kann. Und so hat man zwischen den Zeilen bei diversen Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts und seiner Vertreter in der Vergangenheit einen gewissen Hilfeschrei an die Politik vernehmen können, man solle doch bitte in Berlin endlich handeln, damit Karlsruhe sich in dieser Frage nicht zum Ersatzgesetzgeber machen muss.
Diesen Ruf haben aber insbesondere CDU und CSU ganz bewusst überhört, denn für die langjährige Regierungspartei und ihre Kanzlerin bietet die jetzige Situation nur Vorteile. Zum einen wird ein innerparteilicher Streit über die Lockerung der Sanktionen vermieden und man kann nun ganz bequem sagen, das Verfassungsgericht hat uns halt zum Handeln gezwungen. Zum anderen dürfte die Kritik an dem bisherigen, in weiten Teilen massiv verfassungswidrigen Hartz-IV-Sanktionsregime insbesondere die SPD treffen. Sie hatte Hartz-IV und die Sanktionen eingeführt und das Urteil verdeutlicht nun einmal wieder, wie sehr bei der Sozialpolitik der SPD Anspruch und Wirklichkeit auseinanderfallen.

Nun aber hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil gesprochen und damit erstmals ein Grenze festgelegt, die als absolutes Existenzminimum angesehen werden kann. 10 Euro am Tag, ein Dach über dem Kopf, Heizung und Krankenversicherung – darunter kommt der Staat nie mehr, bei niemandem der hierzulande in Existenznot ist. Und auch an diese absolut unterste Grenze kommt der Staat künftig nur noch in jenen Ausnahmefällen, in denen es absolut triftige Gründe für die Unterschreitung des vom Gesetzgeber festgelegten Existenzminimums gibt. Wenn aber eine 30% Sanktion das Maximum dessen ist, was im verfassungsrechtlichen Rahmen noch ausnahmsweise zulässig bleibt, wird man künftig bei einem ersten abgelehnten Jobangebot nicht gleich 30% sanktionieren. Das Urteil wird deshalb erhebliche Auswirkungen auf das bisherige Sanktionsregime insgesamt haben und auch die Debatte über eine Umstellung von Sanktionen auf Anreize dürfte wieder deutlich an Fahrt aufnehmen. Statt 10% Sanktionen für diejenigen, die Termine verpassen, sind ja auch 10% Bonus für all jene denkbar, die ihre Sachen mit dem Amt ordentlich regeln.

Möglich bleibt aber natürlich weiterhin, die Leistungen in den Fällen komplett zu streichen, in denen überhaupt keine Existenznot vorliegt, welche die Menschenwürde bedroht. Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn und solange direkt verwertbare Rücklagen vorhanden sind, gegebenenfalls auch im Bereich des eigentlichen Schonvermögens, oder wenn und solange es zumutbare Arbeit gibt, z.B. durch ein staatliches Arbeitsprogramm, das eine jederzeitige Arbeitsaufnahme erlaubt. Gibt es solche Möglichkeiten, um direkt und unmittelbar für seine Existenzsicherung zu sorgen, so hat man durch das Nachrangprinzip auch weiterhin keinen Anspruch auf eine Hilfsleistung der Solidargemeinschaft. Zwar wird dies in einigen Veröffentlichungen zum Urteil als Hintertür bezeichnet, aber rechtsdogmatisch wie auch inhaltlich-logisch ist das konsistent und aus meiner Sicht war jetzt auch nicht zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht den lange entwickelten Nachranggrundsatz kippt.
Sobald in der nächsten Zeit die tatsächlichen Auswirkungen des Urteils sichtbar werden, z.B. durch die Aussetzung der Sanktionen auch für unter 25-Jährige, dürfte sich aber auch diese mancherorts noch vorhandene Skepsis gegenüber dem Urteil legen und noch viel deutlich werden, welchen Fortschritt der Richterspruch aus Karlsruhe für den Sozialstaat bedeutet.

Link zur Pressemeldung des BVerfG mit dem Urteil (www.bundeverfassungsgericht.de)


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„Den Deutschen geht es doch eigentlich gut.“ Wirklich? https://www.mister-ede.de/politik/deutschen-geht-es-doch-gut/5799 https://www.mister-ede.de/politik/deutschen-geht-es-doch-gut/5799#comments Sun, 04 Dec 2016 08:21:19 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5799 Weiterlesen ]]> „Den Deutschen geht es doch eigentlich gut“, gleich dreimal ist mir dieser Satz im Laufe der vergangenen Woche begegnet – in einer längeren Diskussion mit einem Bekannten, am Rande einer Diskussionsveranstaltung im Gespräch mit David Schrock, stellvertretender Landesvorsitzender der Europa-Union NRW, und in ähnlicher Form in einem Artikel auf Carta.info von Klaus Vater (SPD), der früher Pressesprecher des BMG und auch schon stellvertretender Regierungssprecher war.
Nun will ich überhaupt nicht bestreiten, dass es zig Millionen Menschen gibt, denen es in Deutschland gut geht. Dennoch bringt mich dieser Satz, den man in allen drei Kontexten um ein, „ich verstehe gar nicht, warum sich die Leute beklagen“, ergänzen kann, zum Kopfschütteln. In seiner Pauschalität blendet er nämlich die Fehlentwicklungen der letzten Jahre aus und blickt auf einen Durchschnitt, der wenig bis gar nichts über die Lebenssituation des Einzelnen aussagt. Tatsächlich ist es sogar wenig verwunderlich, dass zahlreiche Bürger unseres Landes einen anderen Eindruck haben. Warum ihr Gefühl nicht falsch ist und sie völlig zu Recht beklagen, dass hierzulande vieles im Argen liegt, soll in diesem Artikel dargestellt werden.

Blicken wir zunächst auf die Entwicklung der allgemeinen Kosten der Lebensführung. Anfang 1998 lag der Mehrwertsteuersatz noch bei 15%, wurde aber seitdem auf 19% erhöht [1]. Auch viele andere Verbrauchssteuern, z.B. für Benzin, wurden im Laufe der Zeit angehoben und überdies müssen die Bürger heute zusätzliche Abgaben stemmen, wie beispielsweise die EEG-Umlage für die erneuerbaren Energien. Die Lebenshaltung wurde in Deutschland somit durchaus teurer und gerade diejenigen, die wenig Geld in der Tasche haben und dieses vollständig für den notwendigen Lebensbedarf ausgeben müssen, spüren das natürlich besonders.

Schauen wir als nächstes auf die gesetzliche Rente. Weder heute noch vor 20 Jahren war sie die einzige Alterssicherung, allerdings ist völlig klar, dass jene, die in ihrem Leben kein weiteres Vermögen aufbauen konnten, auf eben diese Rente angewiesen sind.
1995 lag das Rentenniveau beim Renteneintritt noch bei etwa 54%, heute liegt es hingegen bei nur noch rund 48% [2] und das, obwohl gleichzeitig das Rentenzugangsalter der Gesamtgesellschaft von 60,1 Jahren im Jahr 2000 auf 61,9 Jahre im Jahr 2015 angestiegen ist [3]. Hinzu kommt, dass die 2001 als Ersatz für die bis dahin geltende Berufsunfähigkeitsrente eingeführte Erwerbsminderungsrente oftmals unzureichend ist und außerdem seit 2005 die Rentenbezüge teilweise versteuert werden müssen [4].
Genauso gab es auch beim Kindergeld, also der staatlichen Förderung für Kinder einkommensschwacher Eltern, keinen Zuwachs, sondern eher einen Verfall. Von 2002 bis 2015 stieg das Kindergeld um 22% für das erste und zweite Kind, um 26% für das dritte Kind und wiederum um 22% für jedes weitere Kind [5].
Der Verbraucherpreisindex ist allerdings im selben Zeitraum ebenfalls um 21% angestiegen [6]. Das klingt zwar zunächst ausgeglichen, jedoch muss hierbei berücksichtigt werden, dass Eltern heute zahlreiche neue Ausgaben tragen müssen. Beispielsweise ist der Computer samt Internetanschluss inzwischen unerlässlich für die schulische Bildung und statt des früheren Förderunterrichts für leistungsschwache Schüler ist heute die privat zu finanzierende Nachhilfe zum Standard geworden. Auch die einst üblichen Zusatzangebote der Schulen, z.B. im Bereich Musik, Sport oder Technik, wurden vielerorts eingespart und müssen heute von den Eltern aus eigener Tasche bezahlt werden – sofern sie es sich denn überhaupt noch leisten können.

Dann denken wir an den Arbeitsmarkt. Die Zahl der Leiharbeiter hat sich von 181.000 im Jahr 1997 auf inzwischen 951.000 erhöht [7]. Auch die Zahl der Befristungen hat sich bei jüngeren Arbeitnehmern seit den 90ern mehr als verdoppelt [8]. Überdies gibt es zahlreiche Arbeitnehmer, die früher zur Stammbelegschaft eines Unternehmens gehört hätten, inklusive Tarifvertrag, jedoch heute über Subunternehmer und Werkverträge beschäftigt sind und dieselbe Tätigkeit für einen weit geringeren Lohn durchführen müssen.
Natürlich gibt es innerhalb dieser Beschäftigtengruppe auch Leiharbeiter, die gut bezahlt sind, Zeitarbeiter, die über einen solchen Vertrag einen Einstieg in ein Unternehmen schaffen, oder hochbezahlte Informatiker, die von ihrem Arbeitgeber für fünfstellige Beträge monatsweise in verschiedene andere Betriebe entsendet werden. Aber es gibt darunter eben auch Paketzusteller, Reinigungskräfte oder Regaleinräumer, die zum Teil unter obskuren Bedingungen mit Minilöhnen regelrecht ausgebeutet werden.
Zusätzlich hat die berüchtigte Hartz-Gesetzgebung aus der Zeit der Agenda-2010-Reformen zahlreiche Menschen spürbar schlechter gestellt. So fallen Arbeitslose heute schon wesentlich schneller aus dem Arbeitslosengeld-I auf Hartz-IV-Niveau und es gibt z.B. verschärfte Zumutbarkeitsregeln für die Aufnahme einer neuen Tätigkeit. Überdies müssen sich Hartz-IV-Empfänger zum gläsernen Bürger machen lassen und selbst die Kinder oder die Eltern von Hartz-IV-Beziehern werden für die Unterhaltssicherung zur Kasse gebeten.

Wir haben in Deutschland also eine Alterssicherung, die für den Einzelnen spürbar schlechter ist als vor 20 Jahren. Wir haben Eltern mit geringen und mittleren Einkommen, die in der Relation heute weniger Kinderförderung erhalten als Anfang des Jahrtausends. Wir haben Millionen Arbeitnehmer, die prekär beschäftigt sind und von Minilöhnen leben müssen. Und dazu haben wir dann auch noch ein zum Teil demütigendes Hartz-IV-System, das zu einem schnelleren und tieferen Sturz aus der Mitte der Gesellschaft führt.
Natürlich geht es in Deutschland nicht allen 80 Millionen Einwohnern schlecht. Aber wenn es 15 oder 20 Millionen Menschen gibt, die am finanziellen Rand der Gesellschaft leben müssen oder im Rentenalter dort leben werden, kann man das auch nicht einfach wegwischen. Der Satz, „den Deutschen geht es doch eigentlich gut“, ist zwar in seiner pauschalen Durchschnittsbetrachtung richtig, sobald man aber auf einzelne Gruppen in der Gesellschaft schaut, erkennt man recht schnell, dass eine solche Betrachtungsweise in die Irre führt.

Blickt man zusätzlich noch auf das andere Ende der Skala und sieht die spürbare Entlastung von Vermögenden und Besserverdienenden, kann man durchaus von einer Politik der sozialen Spaltung sprechen. In etwa dem gleichen Zeitraum wurde nämlich die Vermögenssteuer abgeschafft, die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge eingeführt und der Spitzensteuersatz abgesenkt. Wer also im Jahr 1997 ein Vermögen in Höhe von 5 Millionen Euro hatte und hieraus Kapitalerträge in Höhe von 300.000 Euro bezog, musste davon ganz grob 150.000 Euro an Steuern (Vermögenssteuer, Einkommensteuer + Soli) zahlen. Heute muss eine solche Person hingegen gerademal mit rund 85.000 Euro Steuern (Abgeltungsteuer + Soli) rechnen. So lässt sich dann natürlich auch eine um vier Prozentpunkte höhere Mehrwertsteuer oder die EEG-Umlage gut verkraften.
Dass sich allerdings umgekehrt Millionen Bürger in unserem Land von einer solchen Politik des Fordern und Förderns veräppelt fühlen, weil offensichtlich von den ärmeren Schichten immer mehr gefordert wird, während die reicheren Schichten ordentlich gefördert werden, ist kein Wunder. Und wenn dann auch noch beispielsweise Managerboni hinzu kommen, die gezahlt werden, obwohl das betreffende Unternehmen wegen Managementfehlern massiv Stellen abbauen muss, oder Milliardenhilfen für Banken gewährt werden, die am Ende natürlich nur denjenigen nutzen, die bei diesen Geldhäusern ihr Vermögen liegen haben, ist es absolut verständlich, dass viele Bürger eine wachsende Ungerechtigkeit in Deutschland beklagen.


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[1] Bundeszentrale für politische Bildung u.a. zur Entwicklung der MwSt.-Steuersätze (Link zum Beitrag auf www.bpb.de)

[2] Bundeszentrale für politische Bildung u.a. zum Rentenniveau (Link zum Beitrag auf www.bpb.de)

[3] PDF der Deutschen Rentenversicherung u.a. zum Zugangsalter (Link zur PDF auf www.deutsche-rentenversicherung.de)

[4] Übersicht der Deutschen Rentenversicherung zur Rentenbesteuerung (Link zur Übersicht auf www.deutsche-rentenversicherung.de)

[5] PDF der Universität Duisburg Essen zur Entwicklung des Kindergelds (Link zur PDF auf www.sozialpolitik-aktuell.de)

[6] PDF des Statistischen Bundesamtes zur Entwicklung des Verbraucherpreisindex (Link zur PDF auf www.destatis.de)

[7] Statistik der Arbeitsagentur zu verschiedenen Beschäftigungsformen (Stand November 2016) (Link zur Statistik auf arbeitsagentur.de)

[8] Statistik des Statistischen Bundesamtes zum Anteil der befristet Beschäftigten (Link zur Statistik auf www.destatis.de)

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https://www.mister-ede.de/politik/deutschen-geht-es-doch-gut/5799/feed 0
Lohnaufstockung und die Folgen: Als der Staat zum Lohndumping einlud https://www.mister-ede.de/politik/lohnaufstockung-und-folgen/4703 https://www.mister-ede.de/politik/lohnaufstockung-und-folgen/4703#comments Wed, 13 Jan 2016 20:03:16 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4703 Weiterlesen ]]> 20 Jahre ist es her, dass sich Bündnis 90/Die Grünen mit besten Absichten auf den Weg machten, die Sozialhilfe durch eine Grundsicherung zu ersetzen [1]. Ein Ziel war es damals, auf diese Weise niedrige Einkommen durch staatliche Leistungen abzufedern und so die Armut zu reduzieren.

Im Rahmen der beiden Regierungsbeteiligungen seit 1998 wurde dies dann insbesondere ab 2002 im Rahmen der Hartz-Reformen zusammen mit der SPD auch umgesetzt und damit jene Personengruppe geboren, die heute unter dem Namen „Aufstocker“ bekannt ist.
Jedoch gepaart mit Veränderungen bei den Zumutbarkeitsregeln, so dass ein Arbeitsloser ein Arbeitsangebot kaum noch ausschlagen konnte, und der gleichzeitigen Weigerung der SPD einen Mindestlohn einzuführen, weil die Gewerkschaften diesen damals ablehnten, entstand eine für Arbeitgeber günstige Situation. Wo es keine Tarifbindung gab oder Tarife durch Scheingewerkschaften ausgehandelt wurden, konnten sie ihre Löhne erheblich nach unten schrauben und trotzdem auf ein großes Reservoir an Arbeitskräften zurückgreifen, die dann ihren Lohn über die Arbeitsagentur aufstocken mussten.
Erst 15 Jahre später, wenn 2017 der Mindestlohn wirklich allgemeinverbindlich ist und es auch keine Ausnahmen für Tarifverträge mehr gibt, wird das Aufstocken aufgrund von Lohndumping der Vergangenheit angehören und diese milliardenteure Lücke wieder geschlossen sein.

Doch auch künftig bleiben kritische Fragen zu diesem Instrument berechtigt. Ist es zum Beispiel wirklich wünschenswert, dass zahlreiche berufstätige Alleinerziehende erst noch eine solche Aufstockung beantragen müssen, statt von Anfang an eine ausreichende finanzielle Unterstützung zu erhalten? Auch wenn die Grundsicherung und die Möglichkeit des Aufstockens unseren Sozialstaat abrunden, so kann es doch nicht verdecken, dass damit an vielen Stellen nur die immer größer klaffenden Lücken bei den Sozialleistungen ausgebügelt werden.
Auch wenn das größte Problem, der zusätzliche Anreiz zum Lohndumping, mittlerweile beseitigt wurde, muss deshalb weiterhin darauf geachtet werden, dass nicht mit dem Hinweise, im Zweifel greife eine Grundsicherung, der Sozialstaat schleichend ausgehöhlt wird und Selbstverständliches, z.B. eine anständige Förderung von Kindern und Eltern, zu einer ausnahmsweise gewährten Hilfe für Bedürftige wird.


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[1] Tagesschau vor 20 Jahren unter anderem zum Treffen der Grünen im thüringischen Ilmenau 1996 (Link zum Video auf www.tagesschau.de)

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Warum wir eine neue Gleichstellungspolitik brauchen https://www.mister-ede.de/politik/neue-gleichstellungspolitik/2350 https://www.mister-ede.de/politik/neue-gleichstellungspolitik/2350#comments Fri, 17 Jan 2014 19:55:37 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2350 Weiterlesen ]]> Betrachtet man die heutige Gleichstellungspolitik in Deutschland, dann handelt es sich in den allermeisten Fällen um reine Frauenpolitik. So zeigt schon die Namensgebung des „Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“, wie die Gleichstellungspolitik auf die Belange der Frauen verengt wird.
Allerdings befinden wir uns heute, anders als noch vor weniger als hundert Jahren, in einer Zeit, in welcher Frauen nicht mehr durch Gesetze diskriminiert und benachteiligt werden. So wichtig es war, die Frauenrechte bis hin zur heutigen gesetzlichen Gleichbehandlung zu stärken, so notwendig ist es daher nun, die Gleichstellungspolitik auf die heutigen Gegebenheiten anzupassen.
Unterlässt man eine solche Reform und setzt weiterhin nur eine einseitige Förderpolitik für Frauen fort, wird die Gleichstellungspolitik auf Dauer immer stärker zu einer Benachteiligungspolitik für Männer werden.
Deshalb muss eine neue Gleichstellungspolitik neben der unbestrittenen Diskriminierung von Frauen, zum Beispiel durch die oft fehlende Entgeltgleicht, auch die Benachteiligung von Männern innerhalb der Gesellschaft anerkennen.

Bereits in der Schule geht es los, dass hauptsächlich Lehrerinnen einen insgesamt stärker auf Mädchen ausgerichteten Lehrplan umsetzen. Die Jungs müssen in der Grundschule Stricken lernen, während technische Geräte, wie Fahrzeuge oder Computer, in den unteren Klassenstufen eine nachrangige Rolle spielen [1]. Und auch beim Klassenausflug geht es eher ins Puppentheater als auf die Kartbahn oder zu einem Sportevent. Daneben wird für Jungs oftmals schon eine eigene Meinung zum regelrechten Noten-Killer, während umgekehrt die desinteressierte Teilnahmslosigkeit von Mädchen, zum Beispiel im Politikunterricht, von den Lehrkörpern häufig als positives Nichtstören honoriert wird.
Doch auch wer die Schule hinter sich gelassen hat, wird als Mann in einigen Bereichen benachteiligt. Das betrifft ernstere Angelegenheiten, wie Sorgerechtsstreitigkeiten bei denen Männer öfters mal den Kürzeren ziehen, aber auch weniger Gravierendes, wie den kostenlosen Eintritt in Clubs oder Discos für Frauen während Männer ordentlich bezahlen dürfen.
Aber auch bei ganz normalen Jobs kann eine gewisse Form der Ausgrenzung beobachtet werden. „Bedienung gesucht, bevorzugt weiblich“, heißt es, und wenn man als Mann nicht gerade anbietet kostenlos zu arbeiten, hat man wenige Chancen auf eine Anstellung. Umgekehrt gibt es solche Einschränkungen für Frauen kaum. Eine Frau die ordentlich Power hat, bekommt auch als Stahlarbeiterin ihre Chance – wenn sie es will. Und „Taxifahrer gesucht, bevorzugt männlich“ oder ähnliches liest man auch eher selten.

Wenn neben Frauen aber auch Männer von gesellschaftlich geprägter Ungleichbehandlung betroffen sind, dann stellt sich die Frage, wieso die heutige Gleichstellungspolitik ausschließlich auf die Belange der Frauen ausgerichtet wird. Dazu kommt, dass im Gewand der Gleichstellungspolitik zum Teil eine Frauenpolitik gemacht wird, die bisweilen über das Ziel hinausschießt, und so statt der gewollten Gleichstellung sogar zusätzliche Ausgrenzungen für Männer mit sich bringt.
Da bietet ein „Kompetenzzentrum Frau und Beruf“, welches explizit zur Förderung von Frauen geschaffen wurde, mit Finanzmitteln der EU und des Landes eine Veranstaltung zum Selbstmarketing für Studentinnen an [2]. Wieso es aber notwendig ist, solche Fördermaßnahmen, die sicherlich auch dem einen oder anderen Studenten helfen könnten, auf das weibliche Geschlecht zu begrenzen, erschließt sich mir dabei nicht. Dennoch sind solche Ausgrenzungen kein Einzelfall. Die Karriere-Messe speziell für Frauen ist ein anderes Beispiel, bei dem ich nicht verstehe, wieso eine solche Veranstaltung überhaupt an ein Geschlecht gebunden werden muss [3]. Es soll ja auch Männer geben, die sich für Themen wie „Ethik und Business“ oder „Familie und Beruf“ interessieren, zu denen es Vorträge beim dazugehörigen Messe-Kongress gibt.

Und neben diesen Förderprogrammen gibt es auch noch die verschiedenen Quotenregelungen, durch die Männer immer wieder unberücksichtigt bleiben. Betrachtet man die Debatte um den Posten des neuen Generalsekretärs in der SPD, dann wird die Benachteiligung sehr deutlich. So bringt das Ziel einer Aufteilung von Parteivorsitz und Generalsekretär unter einer Frau und einem Mann mit sich, dass es neben dem Parteivorsitzenden Gabriel nun zwingend eine Generalsekretärin werden muss. Ich hätte mir auf diesem Posten auch gut Ralf Stegner vorstellen können, der in der Zeit der Koalitionsverhandlungen ein Aktivposten war und der mir mit seinen Positionen und seinem Auftreten gut gefallen hat. Das ist allerdings schon alleine wegen dieser gewollten Aufteilung unter den Geschlechtern nicht möglich.
Nun soll Yasmin Fahimi, von der ich bislang noch nichts gehört habe, dieses Amt bekleiden [4]. Ich finde, dass es ein ganzes Stück zu weit geht, wenn unter dem Gleichstellungswahn sogar der demokratische Prozess leidet. So wäre es für die SPD sicherlich gut gewesen, wenn nach der Wahlniederlage eine breite Diskussion über die Ausrichtung der Partei geführt worden wäre und man in diesem Rahmen dann auch die passende Person für die Aufgabe gesucht hätte. Man sieht damit, welche Blüten die Gleichstellungspolitik bisweilen trägt.

Aber es gibt diese starren Quotenregelungen ja auch an anderer Stelle. So ist neben der SPD auch bei Grünen oder Linken im Normalfall eine Parität bei der Besetzung von Ministerposten oder ähnlichem vorgesehen. Jetzt befürworte ich zwar selbst, mit Quoten die Beteiligung von Frauen in der Politik bzw. in Parteien zu stärken, aber es muss ja nicht gleich eine starre 50%-Quote sein. Statt einer Parität bei der Besetzung solcher Posten fände ich eine Quote von 25% für Frauen und dann auch umgekehrt für Männer sinnvoll. Damit wäre eine Mindestbeteiligung von Frauen und Männern gesichert und auch eine Gleichverteilung bei solchen Posten wäre dadurch ja nicht ausgeschlossen.
Nur die Tatsache, dass leider bei allen politischen Parteien schon bei den Mitgliederzahlen eine gewaltige Lücke zwischen Frauen und Männern klafft, lässt sich meines Erachtens nicht einfach schönquotieren. Ob sich Clara Zetkin oder Rosa Luxemburg als Vertreterinnen der linken Ideologie, Menschen unabhängig von Geschlecht, Stammbaum oder Herkunft gleich zu behandeln, wohl über diese Entwicklung der Gleichstellungspolitik freuen würden? Ich denke sie wären eher enttäuscht darüber, dass trotz dieser starken Förderung mit Quoten und Programmen im Vergleich immer noch weniger Frauen den Weg zum Beispiel zu politischen Parteien finden.

Doch zusätzlich wird es bald auch in der freien Wirtschaft eine solche Quote geben, wenn zukünftig ein gewisser Prozentsatz der Aufsichtsratsposten von Frauen besetzt werden muss. Zwar gilt für diesen Bereich, genauso wie für die Politik, dass eine stärkere Beteiligung von Frauen wünschenswert ist, aber dennoch befürchte ich, dass auch hier wieder mit gutgemeinter Gleichstellungspolitik über das Ziel hinausgeschossen wird.
Geht es nach dem Koalitionsvertrag so soll eine Quote von 30% schon 2016 eingeführt werden [5]. Dabei kann es doch aber weder das Ziel sein, per Gesetzesdekret eine Zwangsumstrukturierung funktionierender Aufsichtsgremien durchzuführen, noch scheint es sinnvoll die nächsten Aufsichtsratsposten solange nur mit Frauen zu besetzen, bis die Quote erreicht ist. Mit einem Stufenmodell und einem schrittweisen Aufbau einer Quote auf 30% wäre dem Gleichstellungsgedanken genauso gedient, ohne dass gleich alle männlichen Kandidaten über die nächsten Jahre völlig chancenlos wären. Auch wenn der Posten als Aufsichtsrat nur eine Nebentätigkeit ist und es sowieso nur wenige Personen betrifft, ist es für mich ein weiterer Beleg für eine Überdehnung der aktuellen Gleichstellungspolitik.

Neben der Anerkennung von Benachteiligungen der unterschiedlichen Geschlechter, ist daher vor allem ein Ende solcher Ausuferungen durch die einseitig auf Frauen ausgerichtete Gleichstellungspolitik erforderlich.
Insgesamt muss für eine Neuausrichtung viel stärker das Ziel der Gleichstellung aller Geschlechter in den Vordergrund gerückt werden. Es stellt sich in diesem Zusammenhang zum Beispiel die Frage wie mit Personen ohne eindeutiges Geschlecht umgegangen werden soll. Stellt man neben eine 50%-Quote für Frauen noch eine 50%-Quote für Intersexuelle, wird wohl deutlich wohin eine Übertreibung der bisherigen Form der Gleichstellungspolitik führt.

Wenn eine neue Gleichstellungspolitik dazu dienen soll, dass Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht gleich behandelt werden, dürfen Quoten, die ja dem Grunde nach genau das Gegenteil machen, nur ein begleitendes Instrument sein. So halte ich einen Einsatz von Quoten zur Sicherung einer Mindestbeteiligung für sinnvoll oder auch dann, wenn sie mit dem Ziel eingesetzt werden, sich selbst überflüssig zu machen.
Abgesehen von der zu kurzen Übergansfrist stellt sich zum Beispiel bei der Quote für Aufsichtsräte die Frage, ob nicht eine höhere aber dafür zeitlich begrenzte Quote für das Ziel eines gesellschaftlichen Wandels hin zur Gleichstellung besser geeignet wäre. So könnte bis zum Jahr 2025 eine 40%-Quote aufgebaut werden, die ab dem Jahr 2030 aufgehoben oder in eine deutlich niedrigere Mindestbeteiligungsquote von 20% umgewandelt wird. Sobald die oft genannte „gläserne Decke“ durchstoßen ist, sollte prinzipiell auch die Notwendigkeit einer Quotenregelung entfallen. Denn insgesamt sollte es ja das Ziel sein, das jeweilige Geschlecht gerade nicht zu einer Hauptbedingung für die Besetzung einer Stelle zu machen, wie es aber gerade durch die Quote geschieht.
Und bei Parteien sieht man ja, wie dort solche festen Quotenvorgaben, die außerdem nicht die Tatsache berücksichtigen, dass aus welchen Gründen auch immer prozentual weniger Frauen den Weg zu den Parteien finden, sogar zu einer Begrenzung des demokratischen Entscheidungsprozesses führen können.

Damit sollte auch deutlich sein, dass mit Quoten alleine eine Gleichstellung nicht umzusetzen ist. Eine Forderung von 30% Erziehern in Kindertagesstätten wird alleine schon am Mangel männlicher Erzieher scheitern.
Insofern muss eine neue Gleichstellungspolitik stärker auf das Aufbrechen gesellschaftlicher Strukturen ausgerichtet sein. So könnte man zur Berufsorientierung in eine Schule, bildlich gesprochen, mal eine Pilotin und einen Flugbegleiter anstelle eines Piloten und einer Flugbegleiterin schicken.
Und gerade in diesem Zusammenhang wirkt es paradox, wenn mit dem Ziel der Gleichstellung explizit für Frauen Vorträge zum Thema „Beruf und Familie“ angeboten werden. Ob damit dann tatsächlich die Gleichstellung gefördert oder doch nur das konservative Rollenbild aufrechterhalten wird, ist aus meiner Sicht fraglich.
Aber auch durch die Förderung der Alleinverdiener-Ehe zum Beispiel durch die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern ohne Erwerbseinkommen bei den gesetzlichen Krankenkassen und den teilweise deutlich höheren Sozialabgaben bei Doppelverdiener-Ehen, werden Anreize für ein Familienmodell mit konservativer Rollenverteilung gesetzt [6]. Ähnliches gilt auch für das Betreuungsgeld, welches unter dem Namen Herdprämie besser bekannt ist. Mit solchen Maßnahmen wird nach der Schwangerschaftspause natürlich nicht die Rückkehr der Frau in die Berufswelt gefördert, sondern im Gegenteil das dauerhafte Ausscheiden aus dem Berufsleben begünstigt.

Dabei sollte gerade an dieser Stelle eine Frauenpolitik im Rahmen einer neuen Gleichstellungspolitik ansetzen. Bezahlte Weiterbildungen in der Babypause oder eine aktive Wiedereinstiegshilfe nach einer längeren Kinderpause wären sinnvolle Maßnahmen um Frauen zurück ins Erwerbsleben zu bringen. Umgekehrt muss aber auch für Männer die Möglichkeit verbessert werden, Familienzeiten geltend zu machen. Der Vorstoß von Arbeitsministerin Schwesig zur Familienarbeitszeit geht daher aus meiner Sicht auch in die richtige Richtung [7].
Ebenso sollte die Beitragsberechnung bei der Sozialversicherung grundsätzlich überdacht werden. Aus meiner Sicht wäre es hier sinnvoll, ähnlich wie beim Ehegattensplitting, die Sozialbeiträge an den gemeinsam veranlagten Lohn zu koppeln. Damit würden Doppelverdiener-Ehen im Bereich der Sozialabgaben im Vergleich zu Alleinverdiener-Ehen dann nicht mehr benachteiligt.
Überdies sollte eine neue Gleichstellungspolitik versuchen auf eine geschlechtergerechte Betreuung für Kinder und Jugendliche, z.B. durch entsprechende Bezugspersonen sowohl für Mädchen als auch für Jungs, in Kindertagesstätten und Schulen hinzuwirken.
So könnten private Betreuungseinrichtungen, welche eine gewisse Geschlechterquote bei den Erziehungskräften erfüllen, finanziell stärker gefördert werden. Damit werden Anreize gesetzt, die entsprechenden Kräfte einzustellen, oder bei Bedarf auch auszubilden. Ähnlich könnten auch Schulen, die sich nicht in staatlicher Trägerschaft befinden, zusätzlich gefördert werden.

Außerdem würde ich von einer neuen Gleichstellungspolitik erwarten, dass sie sich wesentlich stärker um die Einhaltung der bereits bestehenden Gesetze bemüht. In der heutigen Zeit, in der die Diskriminierung von Personen aufgrund ihres Geschlechts durch Gesetze untersagt ist, muss primär die Einhaltung dieser Gesetze gewährleistet werden.
So könnte die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen innerhalb eines Unternehmens überprüft oder wenn der Verdacht einer Diskriminierung bei der Einstellung aufkommt das Auswahlverfahren unter die Lupe genommen werden. Und dies unabhängig davon ob es sich um die Führungsposition in einem Unternehmen oder die Bedienung in einem Café handelt.

Es gibt aus meiner Sicht eine Reihe von Gründen für eine neue Gleichstellungspolitik. Die aktuell einseitige Ausrichtung auf die Belange der Frauen und die gelegentlichen Übertreibungen in dieser Richtung sind ein Grund. Aber auch die mangelnde Beachtung von Benachteiligungen gegenüber Männern oder die Fragen im Zusammenhang mit Intersexuellen, sind Gründe für die Notwendigkeit einer Neuausrichtung der Gleichstellungspolitik.
Dabei muss zukünftig die Gleichstellung aller Geschlechter im Vordergrund stehen und verstärkt das Aufbrechen von Rollenbildern gefördert werden. Nach dem Grundsatz der Selbstbestimmung muss dafür vor allem die strukturelle Bevorzugung des konservativen Familienmodells beendet werden.
Daneben muss eine aktive geschlechterspezifische Politik zum Beispiel Müttern beim Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Kinderpause helfen oder für Väter die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Auch der maßvolle Einsatz von Quoten ist ein geeignetes Mittel um die Gleichstellung zu fördern. Wichtig ist aus meiner Sicht aber auch, dass am Ende die Einhaltung dieser Regeln gewährleistet wird.


[1] Lehrpläne des NRW-Schulministeriums (Link zur entsprechenden Übersicht des Ministeriums auf www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de)

[2] Selbstmarketing-Seminar für Studentinnen (Link zur Seminarinformation auf www.regionalagentursi-wi-oe) (Seite mittlerweile entfernt)

[3] Messe-Kongress “Women&Work” (Link zur Homepage auf www.womenandwork.de) (Seite mittlerweile auf nächsten Kongress 2015 umgestellt)

[4] Artikel auf tagesschau.de vom 07.01.2014 zur designierten SPD-Generalsekretärin (Link zum Artikel auf www.tagessschau.de)

[5] Schwarz-Roter Koalitionsvertrag vom Herbst 2013, S. 102 (Link zum Koalitionsvertrag als PDF-File auf www.tagesschau.de)

[6] Doppelverdiener werden bei der Sozialversicherung benachteiligt (www.mister-ede.de – 26.02.2013)

[7] Artikel auf sueddeutsche.de vom 13.01.2014 zum Vorschlag von Manuela Schwesig (Link zum Artikel auf www.sueddeutsche.de)

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Legales Outsourcing und illegale Scheinselbständigkeit https://www.mister-ede.de/politik/outsourcing-legal-illegal/2008 https://www.mister-ede.de/politik/outsourcing-legal-illegal/2008#comments Sun, 02 Jun 2013 15:45:59 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2008 Weiterlesen ]]> Aus verschiedenen Gründen kann es für Unternehmen interessant sein, einzelnen Tätigkeiten nicht durch eigene Angestellte sondern durch externe Leistungserbringer durchführen zu lassen. Häufigkeit oder Menge der benötigten Arbeitsleistung können hier eine Rolle spielen, aber auch Spezialisierung, Flexibilität oder die niedrigere Kapitalbindung sind Gründe für das Outsourcing, also die Auslagerung von Unternehmenstätigkeiten.

Wird eine Arbeitsleistung nur selten benötigt, macht es wenig Sinn hierfür eigene Mitarbeiter einzustellen. Der Bäcker wird in aller Regel seinen Ofen nicht selbst reparieren, und der Fliesenleger nicht sein Werkzeug selbst herstellen. So können sich Bäcker und Fliesenleger auf ihre Hauptarbeit konzentrieren. Auch bei größeren Unternehmen macht eine solche Spezialisierung Sinn.

Statt die fertigen Waren mit einem eigenen Fuhrpark und eigenen Fahrern ausliefern zu lassen, kann ein Unternehmen auch eine externe Spedition beauftragen. Zum einen sind Speditionen auf den Transport spezialisiert, zum anderen kann sich das Unternehmen auf sein eigenes Spezialgebiet, z.B. Getränkeherstellung, konzentrieren. Bei größeren Unternehmen spielt aber neben dieser Spezialisierung und organisatorischen Konzentration auf das Kerngeschäft auch die Flexibilität und die Kapitalbindung eine Rolle.
So kann die Auslieferung mit einer Spedition flexibler gestaltet werden, wenn z.B. die zu transportierenden Mengen schwanken. Bei Bedarf werden dann einfach mehr oder weniger Aufträge vergeben. Diese Flexibilität ist mit eigenen Fahrern und Fahrzeugen nicht so leicht zu erreichen. Entweder müssen ständig Fahrzeuge ge- oder verkauft werden, Mitarbeiter eingestellt oder entlassen werden, oder das Unternehmen muss mit Über- oder Unterkapazitäten leben.
Auch die Kapitalbindung ist niedriger, wenn externe Anbieter einzelne Aufgaben übernehmen. Ein Unternehmen muss weder in eine Fahrzeughalle, noch in die Fahrzeuge investieren, wenn es auf eine externe Spedition zurückgreift. Somit stehen die finanziellen Mittel z.B. für neue Produktionsanlagen zur Verfügung.

Neben Spezialisierung, Flexibilität und niedrigerer Kapitalbindung, spielt zunehmend aber auch die Absenkung der Lohnkosten eine Rolle. Das Unternehmen ist nicht mehr direkt Arbeitgeber, sondern der externe Leistungserbringer ist in dieser Rolle. Damit gilt für die Angestellten nicht mehr der Tarif des Unternehmens, und Arbeitnehmervertretung oder Mitbestimmung bleiben außen vor. Auch wenn dies gesellschaftlich natürlich nicht wünschenswert ist, verboten ist eine solche Gestaltung nicht. Die Auslagerung von Reinigungspersonal ist ein gutes Beispiel, bei dem in aller Regel weder die Kapitalbindung noch die Flexibilität im Vordergrund steht.

Illegal hingegen ist es, nur so zu tun als ob es sich um einen eigenständigen externen Anbieter handelt, tatsächlich aber der externe Anbieter vollständig vom Unternehmen abhängig ist, also scheinselbständig. Aber genau diese Abgrenzung zwischen echter Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit ist oft schwer.
So kann ein Spediteur mit eigenem LKW durchaus selbständig tätig sein. Übernimmt er allerdings nur Aufträge für ein einzelnes Unternehmen, dann kann dies ein Zeichen für Scheinselbstständigkeit sein. Ein weiteres Zeichen wäre es, wenn das Unternehmen zusätzlich auch die Bereitstellung der Fahrzeuge übernimmt und ein noch deutlicheres Zeichen, wenn es diese Konstruktion mehrfach verwendet, also offensichtlich als Initiator in Erscheinung tritt.
Allerdings gibt es auch gute Gründe, warum ein Selbstständiger nur für ein einzelnes Unternehmen arbeitet. So kann es vorkommen, dass in der Gründungsphase nur wenige Kunden vorhanden sind, oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Teil der Kunden wegfällt. Vielleicht zahlt ein Auftraggeber auch entsprechend gut, so dass es wirtschaftlicher ist, mit den vorhandenen Kapazitäten nur diesen zu bedienen.

Aber nicht nur bei einzelnen Beschäftigten, sondern auch bei der verstärkten Gestaltung des Outsourcings mit eigenen Tochterunternehmen oder anderen eng verzahnten Unternehmen ist die Abgrenzung schwierig. Wird Reinigungs- oder Verkaufspersonal über eine Leiharbeitsfirma angestellt, so ist dies nicht verboten. Illegal ist es nur dann, wenn diese Leiharbeitsfirma gar nicht wirklich am Markt tätig ist, sondern nur geschaffen wurde um z.B. Tarifverträge zu umgehen.

Man kann daher neben legalem Outsourcing, bei dem die Spezialisierung im Vordergrund steht, und legalem aber unerwünschtem Outsourcing, bei dem die Spezialisierung einzig auf Lohndumping beruht, die Scheinselbstständigkeit als illegales und unerwünschtes Outsourcing betrachten.
Außer den Vorteilen des Outsourcings und den Problemen der Abgrenzung, kann es aber auch Nachteile für auslagernde Unternehmen geben. So kann es zu einem Verlust von Knowhow oder Fähigkeiten im Unternehmen kommen oder die Vernetzung zwischen verschiedenen Funktionsbereichen im Unternehmen beeinträchtigt werden. Zusätzlich muss natürlich auch der Gewinn des externen Leistungserbringers mitfinanziert werden.

Insgesamt ist es weder angebracht Outsourcing zu verteufeln noch die Nachteile und Probleme auszublenden. Während aber Unternehmen innerhalb eines vorgegeben Rahmens für sich die Vor- und Nachteile abwägen müssen, ist es die Aufgabe des Gesetzgebers diesen Rahmen zu gestalten. Durch Branchen-Mindestlöhne oder möglicherweise veränderte Steuergestaltungen kann z.B. der Anreiz zu legalem aber gesellschaftlich unerwünschten Outsourcing minimiert werden. Daneben kann auch die Grenze von legalem Outsourcing zu illegaler Scheinselbstständigkeit z.B. durch Vermutungsregelungen verändert werden.

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Glossar: Der Werkvertrag https://www.mister-ede.de/politik/der-werkvertrag/2002 https://www.mister-ede.de/politik/der-werkvertrag/2002#comments Sun, 02 Jun 2013 15:45:25 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=2002 Weiterlesen ]]> Der Werkvertrag ist ein Vertragstyp, der in §631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) seit der Einführung des BGB im Jahr 1900 geregelt ist [1]. Beim Werkvertrag handelt es sich genauso wie beim Kauf- Miet- oder Dienstvertrag um einen gegenseitigen Vertrag, in dem Leistung und Gegenleistung beschrieben ist. Hierbei versucht der Werkvertrag das „Bestellen eines Werkes“  juristisch durch Rechte und Pflichten für die Vertragsparteien zu beschreiben, so wie der Kaufvertrag den „Kauf einer Sache“ beschreibt.

Kauf-, Miet-, Dienst- und Werkverträge eint dabei, dass es auf der einen Seite einen Leistungserbringer und auf der anderen Seite einen Leistungsnehmer gibt. Der Leistungsnehmer ist im Kaufvertrag der Käufer, beim Mietvertrag der Mieter, beim Dienst- und Werkvertrag der Auftraggeber. Der Leistungserbringer ist im Kaufvertrag der Verkäufer, im Mietvertrag der Vermieter, und bei Dienst- und Werkvertrag der Auftragnehmer, z.B. ein Handwerker oder ein Babysitter. Durch den entsprechenden Vertrag wird der Leistungserbringer zum erbringen der vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet und im Gegenzug der Leistungsnehmer zur Gegenleistung, also z.B. zum entrichten des Kaufpreise oder der Miete.
Allerdings unterscheiden sich die Verträge in der Form der Leistung, die zu erbringen ist. Nach einem Kauf will der Käufer Eigentümer einer Sache sein, die vorher einem anderen gehörte. Bei der Miete will der Mieter z.B. eine Wohnung, ein Auto oder ein Werkzeug nutzen, ohne Eigentümer zu werden. Im Mietvertrag geht es also um die Überlassung einer Sache auf Zeit. Bei einem Dienstvertrag besteht die Leistung in einem Dienst, bzw. umgangssprachlich in Arbeitszeit. So stehen beim Babysitten oder bei der Betreuung von Personen in aller Regel die geleisteten Arbeitsstunden im Vordergrund.

Auch der Werkvertrag beinhaltet eine eigene Form von Leistung, die zu erbringen ist. So bestimmt §631 Absatz 2 BGB „Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein“ [2]. Ein solches Werk kann z.B. die Reparatur eines Autos, die Installation von elektrischen Leitungen, oder die schicke neue Modefrisur sein. Werkverträge sind damit genauso wenig aus dem Alltag wegzudenken, wie eben Kauf- oder Mietverträge, denn durch diese differenzierte Ausgestaltung einzelner Vertragstypen ist es nämlich möglich an die verschiedenen Verträge unterschiedliche Bedingungen zu knüpfen. So regelt z.B. §634 BGB speziell für den Werkvertrag wie mit Mängeln umzugehen ist. Der Kündigungsschutz im Mietrecht oder die Gewährleistung bei Kaufverträgen sind ähnliche Beispiele für solche spezielle Regelungen bei anderen Vertragstypen.

Jedoch ist die Abgrenzung zwischen den einzelnen Vertragstypen nicht immer leicht, und gerade die Abgrenzung zwischen Werk- und Dienstvertrag ist schwierig. Wird ein Gärtner gerufen, der den Garten im Frühjahr auf Vordermann bringen soll, so ist dies ein Werkvertrag, da er für einen sauberen Garten, also einen Erfolg sorgen soll. Vereinbart man mit dem Gärtner hingegen, dass er jede Woche für zwei Stunden den Garten pflegt, handelt es sich viel eher um einen Dienstvertrag, da der Gärtner einen wöchentlichen Dienst verrichtet.
Eine weitere Abgrenzungsproblematik kann sich bei Werkverträgen aber auch deshalb ergeben, weil ein Teil der Leistung aus „Arbeit“ besteht. Hierdurch entsteht eine Ähnlichkeit zu Arbeitsverträgen, an die sich aber besondere Folgen wie Kündigungsschutz, Tarifbindungen und weiteres anschließen. Neben dem Werkvertrag ist auch der Dienstvertrag von diesem Problem betroffen, da hier die Arbeitsleistung einen noch wesentlicheren Teil der Leistung darstellt. Sowohl das legale Outsourcing als auch illegale Scheinselbstständigkeit zur Umgehung von Arbeitsverträgen ist daher oftmals mit Werk- oder Dienstverträgen verbunden.


Ähnliche Artikel:
Die Begrenzung des Lohndumpings und der Aushöhlung der Tarifstruktur (www.mister-ede.de – 08.01.2013)

Legales Outsourcing und illegale Scheinselbständigkeit (www.mister-ede.de – 02.06.2013)

Weitere Beiträge zum Thema Werkvertrag auf www.mister-ede.de


[1] Peters, F. in:  Staudinger (Eckpfeiler des BGB), Berlin 2005, S. 676 f.

[2] Gesetzestext abrufbar bei Gesetze-im-Internet (Link zu §631 BGB auf www.gesetze-im-internet)

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Doppelverdiener werden bei der Sozialversicherung benachteiligt https://www.mister-ede.de/politik/doppelverdiener-benachteiligt/1940 https://www.mister-ede.de/politik/doppelverdiener-benachteiligt/1940#comments Tue, 26 Feb 2013 18:35:47 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1940 Weiterlesen ]]> Ein großer Teil unseres Sozialsystems wird durch die Lohnnebenkosten finanziert. Wie durch das Steuersystem können sich auch durch die Sozialabgaben Anreize verschieben oder es kann zu Ungerechtigkeiten kommen. Betrachtet man Arbeitnehmer mit Gehältern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen, so können diese zum einen durch private Krankenversicherungen aus dem Solidarmodell aussteigen, oder werden durch die Beitragsbemessungsgrenzen finanziell bessergestellt.

Auch auf der Arbeitgeberseite wirkt diese Ungleichbehandlung hoher Einkommen. So ist es für den Arbeitgeber billiger einem Mitarbeiter das Bruttogehalt von 70.000 auf 80.000 Euro im Jahr zu erhöhen, als von 30.000 auf 40.000 Euro. Bei unterschiedlichen Einkommensmodellen in der Ehe, kommt dieser Effekt ebenfalls zum Tragen. Auf Allein- oder Doppelverdiener-Haushalte bezogen bedeutet dies nämlich, dass es bei einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro finanziell geschickter ist, wenn es sich um einen Alleinverdiener handelt, der dann über die Beitragsbemessungsgrenzen kommt, als um einen Doppelverdiener-Haushalt mit zwei Einkommen unterhalb dieser Grenze.

Aber nicht nur dies wirkt nachteilig für das Doppelverdiener-Modell. Auch durch die Ausgestaltung der Krankenversicherung als Familienversicherung und gleichzeitig der Minijobs mit niedrigeren Sozialabgaben, werden die Anreize hin zu einem Alleinverdiener-Modell verzerrt. Der Hauptverdiener hängt sich mit Überstunden für den sozialabgabenfreien Zusatzverdienst über den Beitragsbemessungsgrenzen rein, während der andere Ehepartner einen sozialabgabenreduzierten Minijob macht. Zu guter Letzt lässt sich dann noch die Einkommenssteuer durch das Ehegattensplitting, das die steuerliche Benachteiligung von Alleinverdiener-Ehen ausschaltet, reduzieren. Zwar halte ich das Ehegattensplitting und die damit verbundenen Entscheidungsfreiheit der Familien für richtig, aber man muss schon feststellen, dass es als Sahnehäubchen obendrauf deutlich zeigt, welches Familienmodell durch gesetzliche Regelungen gefördert wird, und welches benachteiligt.

Anstelle einer Abschaffung des Ehegattensplittings, halte ich aber eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen für den besseren Weg. Wenn das Ehegattensplitting eine steuerliche Gleichstellung fördert, egal welches Einkommensmodell die Familien wählen, dann sollten einfach auch die Beitragsbemessungsgrenzen so gestaltet werden, dass sie kein Einkommensmodell bevorzugen.

Bei einer gemeinsamen Veranlagung der Einkommen sollten daher die Beitragsbemessungsgrenzen aufaddiert werden. Bei einem Alleinverdiener-Ehepaar würde der Hauptverdiener dann erst ab rund 100.000 Euro über diese Grenze kommen. Da es Ehepaaren freigestellt ist, ob sie das Einkommen trennen oder zusammennehmen, tritt hier auch keine Benachteiligung gegenüber Alleinlebenden auf, denn im Zweifel kann zu Individualbesteuerung und individuellen Sozialabgaben gewechselt werden.

Damit würde dann eine Familie nicht nur unabhängig von der Einkommensverteilung Steuern zahlen, sondern auch unabhängig davon in die Sozialversicherung einzahlen. In diesem Zusammenhang könnten aber auch z.B. Rentenansprüche gesplittet werden, so dass in einer Ehe ein gewisser Versorgungsanspruch des nichtverdienenden Ehepartners dauerhaft sichergestellt ist.

Insgesamt würde mit einer solchen Regelung für die Beitragsbemessungsgrenzen meines Erachtens dem verfassungsmäßigen Grundsatz „Ehe und Familien zu schützen“ am besten Rechnung getragen werden, weil alle Familienformen gleichbehandelt werden. Die Entscheidung wer was zum Familieneinkommen beisteuert, wird dann nicht durch Steuergesetze beeinflusst, aber eben auch nicht durch Beitragsbemessungsgrenzen und unterschiedliche Sozialbeiträge.

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Abschaffung des Ehegattensplittings verfassungswidrig? https://www.mister-ede.de/politik/abschaffung-ehegattensplitting/1878 https://www.mister-ede.de/politik/abschaffung-ehegattensplitting/1878#comments Mon, 18 Feb 2013 06:56:21 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1878 Weiterlesen ]]> Der Schutz der Ehe und der Familie ist im Grundgesetz festgeschrieben. Hierbei knüpfen sich an die Ehe sowohl Rechte, als auch Pflichten an. Zu den Rechten gehört z.B. das Aussageverweigerungsrecht vor Gericht und es gibt Vergünstigungen, wie z.B. hohe Freibeträge bei Erbschaften unter Ehepartnern. Daneben gibt es aber auch besondere Ehepflichten wie die Fürsorgepflicht. Wird ein Ehepartner arbeitslos, so muss der andere den Unterhalt alleine bestreiten. Nur wenn beide zusammen zu wenig verdienen springt der Staat mit Sozialleistungen ein.

In diesem Zusammenhang sehe ich die Abschaffung des Ehegattensplittings als kritisch an. Denn wie würde es mit dieser Pflicht nach einer Abschaffung des Ehegattensplittings aussehen? Kann die Versorgung des arbeitslosen Ehepartners dann steuerlich als Aufwand geltend gemacht werden? Oder soll der arbeitslose Ehepartner dann sogar einen eigenen Anspruch auf Sozialleistungen erhalten? Aus meiner Sicht ist das eine erste Problematik bei einer Abschaffung des Ehegattensplittings.

Eine weitere Unklarheit ergibt sich im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften. Die Ehe ist in der Regel eine Zugewinngemeinschaft. Das heißt, die Einkommen der Eheleute werden als gemeinsames Einkommen betrachtet. Bei einer Scheidung bedeutet dies, dass in der Ehe hinzugewonnene Vermögenswerte,  also Erspartes oder ein Lottogewinn, geteilt werden. Mit dem Ehegattensplitting wird dieser Zugewinngemeinschaft auch bei der Einkommenssteuer Rechnung getragen. Es bietet die Möglichkeit, das Einkommen beider Eheleute bei der Steuerfestsetzung zusammen zu veranlagen. Gerade bei Kapitaleinkünften ist es sowieso schwer festzustellen, welchem Ehepartner diese zuzurechnen sind. Wem stünden z.B. die Zinsen des gemeinsamen Kontos zu, wenn hier eine Trennung notwendig wird? Zudem kann Kapital auch leicht übertragen werden, wodurch es völlig unmöglich wird, die Einkommen wirklich getrennt zu erfassen. Durch die leichte Übertragbarkeit von Kapital entsteht so eine weitere Benachteiligung von Arbeitnehmern, bei denen der Lohn nicht einfach zwischen den Eheleuten gesplittet werden kann.

Das Hauptproblem bei einer Abschaffung sehe ich aber in der Ungleichbehandlung von Paaren mit gleichem Einkommen. Es sollte für die Steuerbemessung unerheblich sein, ob innerhalb einer Ehe nur ein Partner oder beide zum Familieneinkommen beitragen. Eine Steuergestaltung, bei der eine Verteilung von 50.000 beim einen und 0 Euro beim anderen Ehepartner eine höhere Steuer hervorruft als eine Gleichverteilung von zweimal je 25.000 Euro, könnte daher den Gleichheitsgrundsatz in Zusammenhang mit dem Schutz der Ehe verletzen.

Wenn die Ehe besonders geschützt ist, dann muss damit vor allem sichergestellt sein, dass alle Ehemodelle gleichermaßen Schutz finden. Die Alleinverdiener-Ehe darf durch den Staat aus meiner Sicht nicht schlechter gestellt werden als die Doppelverdiener-Ehe. Durch eine Abschaffung des Ehegattensplittings sehe ich aber eine solche Ungleichbehandlung als gegeben.

Gleichwohl muss man aber anmerken, dass eine andere Regelung Alleinverdiener-Familien mit Einkommen über 50.000 Euro deutlich bevorzugt. Betrachtet man die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialbeiträge so stellt man fest, dass sich bei einem Familieneinkommen von 80.000 Euro die Sozialbeiträge je nach Lohnverteilung unterscheiden. Der Arbeitnehmeranteil bei Alleinverdienern liegt bei rund 12.000 Euro, während bei zwei Verdienern je 40.000 Euro der Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung rund 16.000 Euro beträgt. Hierbei sind die Arbeitgeberbeträge noch nicht berücksichtigt [1].

Was die Beitragsbemessungsgrenzen angeht, sollte aus meiner Sicht etwas gemacht werden, wenn es aber um das Ehegattensplitting geht, bin ich dafür, dieses beizubehalten, egal ob eine Abschaffung verfassungskonform oder verfassungswidrig ist.

[Anmerkung: Vor dem Online-Stellen bin ich bei der Keyword-Recherche auf einen undatierten Beitrag  „Abschaffung des Ehegattensplittings ist verfassungswidrig“ von Dr. Hanjo Allinger auf der Seite der Uni Passau gestoßen. Dass er auch ein Beispiel mit genau 50.000 Euro verwendet ist wohl Zufall, aber insgesamt gibt es einige Überschneidungen. Deshalb weise ich vorsichtshalber darauf hin, dass mein Artikel völlig unabhängig entstanden ist. Sehr interessant sind aber im Zusammenhang mit dem Ehegattensplitting auch seine Ausführungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1957. (Link zum PDF-File auf www.wiwi.uni-passau.de - inzwischen nicht mehr abrufbar)]


[1] Berechnet mit dem Gehaltsrechner auf sueddeutsche.de (Link zum Gehaltsrechner auf www.sueddeutsche.de)

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Eine Reform des Arbeitsmarktes https://www.mister-ede.de/politik/eine-reform-des-arbeitsmarktes/1769 https://www.mister-ede.de/politik/eine-reform-des-arbeitsmarktes/1769#comments Fri, 18 Jan 2013 10:39:49 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1769 Weiterlesen ]]> Über 40 Mio. Beschäftigte gibt es in Deutschland. Die Mehrheit der Bevölkerung ist auf einen funktionierenden Arbeitsmarkt angewiesen. Der deutsche Arbeitsmarkt steht allerdings vor großen Problemen. Hohe Lohnnebenkosten, eine Fülle prekärer Beschäftigungsverhältnisse und die verfallenden Reallöhne sind neben der stetig hohen Arbeitslosigkeit die Hauptprobleme auf dem Arbeitsmarkt.

Die Probleme des Arbeitsmarktes (www.mister-ede.de – 04.05.2012)

Die Auswirkungen von hohen Lohnnebenkosten (www.mister-ede.de – 23.12.2012)

Eine Betrachtung der geringfügigen Beschäftigung (www.mister-ede.de – 02.01.2013)

So führt dies gerade bei einfachen Tätigkeiten dazu, dass für Arbeitssuchende statt echter Vollzeitstellen oft nur Leiharbeit oder Minijobs zur Verfügung stehen und dort wo es noch Vollzeitbeschäftigung gibt, der Arbeitslohn kaum noch zum leben reicht. Eine Reform des Arbeitsmarktes ist daher aus meiner Sicht notwendig.

Um den Arbeitsmarkt attraktiver zu gestalten, müssen vor allem die Belastungen des Produktionsfaktors Arbeit reduziert werden. Die hohen Lohnnebenkosten verteuern reguläre Beschäftigung und die aktuelle Ausgestaltung mit einem einheitlichen Abgabesatz geht hauptsächlich zu Lasten der Geringverdiener. Eine Absenkung und Umgestaltung der Lohnnebenkosten ist daher notwendig um den Arbeitsmarkt insgesamt attraktiver zu machen.

Absenkung der Lohnnebenkosten (www.mister-ede.de – 26.12.2012)

Neben einer Absenkung der Lohnnebenkosten muss auch ein Blick auf den Lohnverfall geworfen werden. Durch die hohe Zahl der Arbeitssuchenden bei gleichzeitig wenigen offenen Stellen, wird ein ungesunder Preiswettbewerb ausgelöst, der den Lohnverfall zur Folge hat. Dieser Entwicklung muss mit einem Mindestlohn Rechnung getragen werden. Überdies müssen aber auch die Angebots- und die Nachfrageseite des Arbeitsmarktes betrachtet werden.
In Bezug auf das Arbeitsangebot ist eine konsequente Förderung der Arbeitnehmerqualifikationen durch Weiterbildungsmaßnahmen notwendig. Die Antwort auf sich schnell verändernde Anforderungsprofile der Wirtschaft müssen flexiblere Umschulungsangebote sein.
Gleichzeitig bedarf es auch der Erhöhung der Nachfrage nach Arbeitskräften. Sowohl mit Beschäftigungsmaßnahmen als auch mit einer veränderten Wirtschaftspolitik muss das Arbeitsplatzangebot ausgeweitet werden.
Durch diese Veränderungen bei Angebot, Nachfrage und Preis lässt sich die Schieflage am Arbeitsmarkt mit vielen Arbeitssuchenden und wenigen Arbeitsplätzen etwas abmildern.

Programm für Beschäftigung und zur Bekämpfung der Arbeitnehmerarmut (www.mister-ede.de – 04.05.2012)

Über die Veränderungen der marktwirtschaftlichen Anreize für den Arbeitsmarkt hinaus, ist aber auch eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens im Hinblick auf die außertarifliche Beschäftigung notwendig. So müssen Leiharbeit und befristete Anstellungen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Auch die niedrigeren Sozialabgaben auf Minijobs führen zu Verwerfungen und müssen überdacht werden.
Insgesamt ist der Aushöhlung tariflicher Strukturen mit dem Ziel des Lohndumpings ein Riegel vorzuschieben, damit die Arbeitgeber Ihre Position nicht ausnutzen können.

Die Begrenzung des Lohndumpings und der Aushöhlung der Tarifstruktur (www.mister-ede.de – 08.01.2013)

Die Absenkung der Lohnnebenkosten, die Begrenzung der prekären Beschäftigung, der Mindestlohn, die Förderung der Arbeitnehmerqualifikation und die aktive Beschäftigungspolitik bringen so den Arbeitsmarkt deutlich voran.
Insbesondere eine Entlastung bei den Lohnnebenkosten kommt nicht nur den Arbeitnehmern, sondern auch den Arbeitgebern zu Gute. Beide Seiten profitieren ebenfalls von der Qualifikationsförderung, und wenn man davon ausgeht, dass ein Mindestlohn auch die Kaufkraft steigern wird, dann ist auch dieser nicht nur zum Nachteil von Handel und Wirtschaft.
Besonders Geringverdiener profitieren hier aber in mehrfacher Hinsicht. Zum einen garantiert ein Mindestlohn eine Untergrenze, zum anderen hilft gerade dieser Gruppe die aktive Arbeitsmarktpolitik.

Ein kommunaler Beschäftigungspakt (www.mister-ede.de – 24.04.2012)

Gleichzeitig gibt es die Möglichkeit, dass Geringverdiener bei einer entsprechenden Gestaltung der Lohnnebenkosten überproportional entlastet werden oder durch eine Umschichtung hin zu regulärer Beschäftigung profitieren.

Eine solche Reform des Arbeitsmarktes ist für mich daher wünschenswert. Insgesamt würde mit Hilfe solcher Regelungen der Arbeitsmarkt zu Gunsten der Schwächeren sozialer ausgestaltet. Arbeitsarmut, Lohn- und Sozialdumping würden begrenzt, die Attraktivität des Arbeitsmarktes gesteigert.

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Die Begrenzung des Lohndumpings und der Aushöhlung der Tarifstruktur https://www.mister-ede.de/politik/begrenzung-des-lohndumpings/1740 https://www.mister-ede.de/politik/begrenzung-des-lohndumpings/1740#comments Tue, 08 Jan 2013 09:35:02 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1740 Weiterlesen ]]> Ein Kernproblem des heutigen Arbeitsmarktes ist die konsequente Aushöhlung tariflicher Strukturen durch 450-Euro-Jobs, Werkverträge, befristete Anstellungen oder Leiharbeit. So entstehen Beschäftigungsverhältnisse, die zu Gunsten des Arbeitsgebers auf dem Rücken der Arbeitnehmer gestaltet werden. Zwar haben diese Anstellungsformen für sich genommen alle eine Existenzberechtigung, man muss umgekehrt aber auch feststellen, dass diese Varianten heute von Unternehmen massiv ausgenutzt werden. Die Substitution regulärer Arbeit durch solche Verträge war nicht das Ziel, findet aber zunehmend statt.

450-Euro-Jobs:

Als 630-DM-Jobs eingeführt, bieten die 450-Euro-Jobs grundsätzlich einen guten Rahmen für Nebenjobs. Hierdurch wird die Möglichkeit geschaffen, dass Menschen, die nicht Teil- oder gar Vollzeit arbeiten können, relativ leicht eine Beschäftigung finden. Schüler oder Studenten nutzen dies genauso wie Hausfrauen oder Rentner.
In Zeiten von hohen Beschäftigungszahlen ist es auch sicherlich eine sinnvolle Regelung, allerdings bei der aktuell hohen Arbeitslosigkeit führt dies zu deutlichen Verzerrungen am Arbeitsmarkt. Gäbe es genügend reguläre Arbeitsstellen, dann könnten Arbeitssuchende solche Angebote ablehnen, so aber werden sie geradezu in diese Jobs gedrängt.

Die 450-Euro-Jobs (www.mister-ede.de – 06.01.2013)

Eine Angleichung der Lohnnebenkosten wäre eine sinnvolle Maßnahme, um die finanziellen Anreize für Arbeitgeber abzuschaffen und so die Verlagerung von regulärer Beschäftigung hin zu Minijobs zu beenden.

Werkverträge:

Werkverträge sind aus dem deutschen Recht nicht wegzudenken. Fast jeder Reparatur durch einen Handwerker liegt ein Werkvertrag zu Grunde. Im Wirtschaftsleben bieten Maschinenhersteller nicht nur Maschinen, sondern oft auch das Schulungs- oder Reparaturteam mit an. Hierdurch kommt aber dann der Tarifvertrag des Maschinenherstellers zur Anwendung und nicht der Tarifvertrag des Unternehmens in dem die Reparaturen durchgeführt werden.
In dieser Funktion ist der Werkvertrag sicher nützlich und gut. Problematisch ist es dann, wenn nicht nur das periphere Personal, sondern gleich die komplette Arbeitnehmerschafft mit angeboten wird. Mittlerweile kaufen Unternehmen nicht mehr Maschinen ein, sondern die Produktion von X Stück. Der Maschinenhersteller entwickelt die notwendigen Maschinen, besorgt und beschäftigt das Personal und schuldet lediglich die Fertigung von Produkten.

Der Auftraggeber kann auf diese Art sicher planen, hat ein geringes Risiko und vor allem wird bei der Produktion der eigene Haustarifvertrag nicht angewendet. Evtl. würden stärkere Gewerkschaften und engagierte Betriebsräte helfen, aber leider empfinde ich die Gewerkschaften in diesem Bereich als zu zahm.

Befristete Anstellung:

Auch für dieses Instrument gibt es gute Gründe. Bei Schwangerschaftsvertretungen oder Vertretung bei längeren Krankheiten kann so eine Befristung sinnvoll angewendet werden. Ich kann auch nachvollziehen, dass Arbeitgeber z.B. bei Unternehmenserweiterungen oftmals sehr unsicher sind, ob sich beispielsweise die Absatzzahlen wie gewünscht entwickeln. Allerdings darf nicht die komplette unternehmerische Unsicherheit zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Nun bringt ein Verbot von wiederholter Befristung nicht viel, solange dann immer wieder andere Mitarbeiter herangezogen werden. Als effektiv empfinde ich hier nur eine Beschränkung der Menge. So könnte es Unternehmen z.B. nur gestattet werden, bis zu 5% der Arbeitnehmer befristet zu beschäftigen.

Leiharbeit:

Für die Leiharbeit gilt selbiges. Es ist ein sinnvolles Instrument, um Auftragsspitzen abzufangen oder flexibel auf den Arbeitsbedarf bei Unternehmen reagieren zu können. Mittlerweile werden aber zunehmend auch Stammmitarbeiter über Leihfirmen beschäftigt.
Auch hier wird ein sinnvolles Instrument von Unternehmen ausgenutzt, um die Lohnkosten zu drücken. Ähnlich wie bei der befristeten Anstellung könnte hier schlicht die Menge beschränkt werden. So könnte der Leiharbeiteranteil im Jahresschnitt auf 5 oder 10% der Stammbelegschaft begrenzt werden. Bei Überschreitungen werden einfach Gebühren erhoben, durch die es für Unternehmen schlicht unrentabel wird, Mitarbeiter zu kündigen und als Leiharbeiter wieder einzustellen.

Fazit:

Bei manchen Konstruktionen mit hauseigenen Tochterfirmen frage ich mich, ob das nicht mehr Ähnlichkeit mit Scheinfirmengeflechten als mit echten Konzernstrukturen hat. Aber auch dort, wo der legale Rahmen eingehalten wird, wirft die Aushöhlung der Tarifstrukturen durch solche Arbeitsverträge ein schlechtes Bild auf die Arbeitgeber.
Es zeigt sich aber auch, dass grundlegende Probleme, wie z.B. die hohe Arbeitslosigkeit oder die hohen Lohnnebenkosten, die Fehlentwicklung massiv unterstützen. Wenn man das Lohndumping begrenzen will, helfen meines Erachtens daher nicht nur Beschränkungen in den einzelnen Bereichen. Es muss vielmehr konsequent an einer Absenkung der Lohnnebenkosten gearbeitet werden und die Qualifikation und Weiterbildung muss verstärkt werden.

Absenkung der Lohnnebenkosten (www.mister-ede.de – 26.12.2012)

Maßnahmen zur Qualifikationsförderung (www.mister-ede.de – 30.04.2012)

Auch die Schaffung solidarfinanzierter Arbeitsstellen, z.B. bei Kommunen, ist aus meiner Sicht sinnvoll, um den überfluteten Arbeitsmarkt etwas zu entlasten.

Ein kommunaler Beschäftigungspakt (www.mister-ede.de – 24.04.2012)


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Die Probleme des Arbeitsmarktes (www.mister-ede.de – 04.05.2012)

Programm für Beschäftigung und zur Bekämpfung der Arbeitnehmerarmut (www.mister-ede.de – 04.05.2012)

Die Entwicklung der Lohnnebenkosten (www.mister-ede.de – 22.12.2012)

Mit einem Mindestlohn Perspektiven schaffen (www.mister-ede.de – 12.12.2012)

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